Kinder im Straßenverkehr
Unfallfalle „toter Winkel“: Kinder sind besonders gefährdet
Düsseldorf. Eltern, die ihre Kinder mit dem Straßenverkehr vertraut machen, sollten Ihnen dabei auch den „toten Winkel“
erklären. Dies ist ein vom Fahrer des Fahrzeugs nicht einseh- barer Bereich seitlich, vor und hinter dem Fahrzeug. Den Be- reich auf der rechten Fahrzeugseite kann ein Fahrer schlecht oder gar nicht einsehen. Es gibt den „toten Winkel“ bei jedem Fahrzeug. Gefährlich ist er aber vor allem bei LKWs und dabei besonders für Kinder.
Ein LKW-Fahrer kann durch das rechte Fenster den Raum neben dem Führerhaus überblicken. Im rechten Außenspiegel sieht er den Bereich, der sich direkt neben dem Fahrzeug nach hinten erstreckt. Die dazwi- schen liegende Fläche dagegen überblickt er nicht – es sei denn, er hat einen zweiten Außenspiegel.
Diese Fläche hat die Form eines spitzen Winkels von etwa 30 Grad – daher der Name „toter Winkel“. Passanten, die sich im „toten Winkel“
aufhalten, laufen deshalb völlig unerwartet Gefahr, vom rechten Hinter- rad des LKWs überrollt zu werden; die Hinterräder kommen dem Bord- stein beim Abbiegen viel näher als die Vorderräder. Ein Kind ist wegen seiner geringen Größe noch stärker gefährdet als ein Erwachsener. Dar- auf weist jetzt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hin.
Tipps für Eltern:
• Kinder, die an einer Kreuzung geradeaus gehen wollen, sollten sich vergewissern, dass kein LKW neben ihnen steht, der rechts abbiegen will, also rechts blinkt.
• Das Kind sollte immer einen genügend großen seitlichen Abstand zu vorbeifahrenden LKWs haben.
• Bei abbiegenden PKWs sollten die Kinder die gleichen Vor- sichtsmaßnahmen einhalten.
„Wir appellieren in diesem Zusammenhang an die Eltern, ihre Kinder nicht zu früh allein mit dem Fahrrad fahren zu lassen. Oftmals findet im vierten Schuljahr eine Radfahrprüfung statt“, erläutert Melanie Kühne,
presseplus wird heraus- gegeben von der Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen.
Bei ihr sind mehr als fünf Millionen Menschen aus NRW gesetzlich gegen Unfälle
und ihre Folgen versichert.
Zum Kreis der Versicherten gehören beispielsweise Vorschulkinder, Schülerin- nen und Schüler, Studierende, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie freiwillige Feuerwehr- leute.
Mehr Infos:
www.unfallkasse-nrw.de
Nr. 1 / 16. Januar 2009
Seite 2 der presseplus-Ausgabe Nr. 1 / 16.01.2009
Präventionsexpertin der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. „Diese sollten Eltern auf jeden Fall abwarten. Die Kinder sind aber auch dann noch nicht fit für den Straßenverkehr. Auf Grund ihrer noch unzureichenden sensomo- torischen Fähigkeiten, d.h. die Verkehrsituation zu erfassen und gleichzeitig das Rad zu steuern, gelten sie erst mit 14 Jahren als sichere Radfahrer“, so Kühne.
Pressekontakt:
Thomas Picht
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Sankt-Franziskus-Str. 146 40470 Düsseldorf
E-Mail: t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 9024 153
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