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15. Sitzung des Landesteilhabebeirats

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Academic year: 2022

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Menschen mit Schwerbehinderung in der Ausbildung | 40

Menschen mit Schwerbehinderung in der Ausbil- dung

Trotz der demografischen Entwicklung und der daraus resultierenden Diskussion um fehlende Fachkräfte bleiben immer noch viele Menschen bei ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz ohne Erfolg. Davon sind u.a. Menschen mit Schwerbehinderung betroffen. Dem Senat der Freien Hansestadt Bremen ist dieser Umstand bewusst. Im Rahmen der Beschlüsse über die jährliche Ausbildungsplanung versucht daher der Senat den vorhandenen Benachteiligungen entgegenzuwirken. So hat der Senat bspw. im Rahmen der Ausbildungsplanung 2017 folgen- den Beschluss gefasst:

„Der Senat bittet die Senatorin für Finanzen und den Senator für Justiz und Verfassung sich verstärkt um die Verbesserung der Einstel- lungschancen auf einen Ausbildungsplatz von schwerbehinderten Menschen zu bemühen.“

In den Stellenanzeigen mit angebotenen Aus- bildungsplätzen im öffentlichen Dienst werden Menschen mit einer Schwerbehinderung be- sonders angesprochen und mit dem Hinweis, dass ihnen bei im Wesentlichen gleicher fachli- cher und persönlicher Eignung der Vorrang eingeräumt wird, gezielt motiviert, sich zu be- werben.

Einige Bereiche des öffentlichen Dienstes, in denen ausgebildet wird, setzen jedoch beson- dere Anforderungen an die körperliche Konsti- tution voraus. Dazu gehören bspw. die Polizei, die Feuerwehr und der Justizvollzugsdienst, so dass in diesen genannten Bereichen weder eine Bewerbung noch eine Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung zu ver- zeichnen ist.

Im Berichtszeitraum sind in den übrigen Ausbil- dungsbereichen folgende Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung eingegan- gen:

Festzustellen ist ein deutlicher Rückgang der Bewerbungen seit dem Jahr 2014.

Ein Rückgang ist ebenfalls bei der Anzahl der Einstellungen zu verzeichnen.

Beim AFZ werden im Bereich der Berufe nach dem BBiG zusätzlich jährlich Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen vorbe- halten, die eine Ausbildung zur Fachpraktike- rin/zum Fachpraktiker Hauswirtschaft absolvie- ren. Es handelt sich dabei um die Ausbildung behinderter Menschen auf der Grundlage einer Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG. Eine solche Regelung kommt für solche Menschen mit Schwerbehinderung in Frage, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Aus- bildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt.

2014 2015 2016 2017

Gesamt 56 42 44 45

Allgemeine Dienste 22 17 14 18

Gesundheits- u. soziale

Dienste 0 0 3 1

Justizverwaltung 4 4 6 5

Steuerverwaltung 15 8 5 6

Berufe nach dem BBiG 11 11 13 12

Anerkennungspraktika 4 2 3 3

Anzahl aller Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung

2014 2015 2016 2017

Gesamt 20 15 14 14

Allgemeine Dienste 4 2 0 2

Gesundheits- u. soziale

Dienste 0 0 0 0

Justizverwaltung 0 0 0 0

Steuerverwaltung 0 2 3 0

Berufe nach dem BBiG 3 2 2 1

Anerkennungspraktika 0 1 0 0

Fachpraktiker/in Hauswirt. 13 8 9 11

Anzahl aller Einstellungen von Menschen mit Schwerbehinderung

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Menschen mit Schwerbehinderung in der Ausbildung | 41

Die Zuweisung dieser jungen Menschen erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Diese Ausbil- dung wird ausschließlich in Kooperation mit einem anerkannten Bildungsträger durchge- führt. Aus diesem Grund ist diese besondere Gruppe von Auszubildenden in der Tabelle mit Bewerbungszahlen nicht berücksichtigt.

Bei der Berechnung der Quote der Auszubil- denden mit Schwerbehinderung werden die Ausbildungsplätze als anrechenbare Arbeits- plätze in Verhältnis zu den in der Ausbildung befindlichen Menschen mit Schwerbehinderung gesetzt. Unter Zugrundelegung der zur berück- sichtigenden Mehrfachanrechnung von Auszu- bildenden (in der Regel 2fache Anrechnung) wurde für Dezember 2017 eine Quote von 5,09 % ermittelt. Bei dieser Berechnung ist darauf hinzuweisen, dass die Ausbildungsplät- ze (anrechenbare Arbeitsplätze) um die Berei- che: Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugs- dienst bereinigt wurden, in denen auf Grund der besonderen Anforderungen an die körperliche Verfassung Menschen mit einer Schwerbehin- derung nicht eingesetzt werden können.

Unter Berücksichtigung aller Bereiche im bre- mischen öffentlichen Dienst (also auch die Be- reiche: Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugs- dienst) lag die Quote von Auszubildenden mit Schwerbehinderung im Jahresdurchschnitt bei 2,31 %. Diese Quote wurde der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der jährlichen Anzeige mitgeteilt.

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