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Die Baubeschreibungspflicht des Unternehmers im neuen Verbraucherbauvertrag

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Academic year: 2022

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(1)

Die Baubeschreibungspflicht des Unternehmers im neuen Verbraucherbauvertrag

Jannis Matkovic

Ein Beitrag zur effektiven Verbesserung des Verbraucherschutzes?

Nomos

(2)

Schriften zum Baurecht Herausgegeben von

Prof. Dr. Christoph Degenhart, Universität Leipzig Prof. Dr. Wolfgang Durner, Universität Bonn

Prof. Dr. Annette Guckelberger, Universität des Saarlandes Prof. Dr. Martin Kment, Universität Augsburg

Prof. Dr. Thomas Mann,

Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. Gerd Motzke, Universität Augsburg Prof. Dr. Stefan Muckel, Universität zu Köln

Prof. Dr. Wolfgang Voit, Philipps-Universität Marburg Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff,

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Prof. Dr. Dr. h.c. (NUM) Jan Ziekow, Deutsches

Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer

Band 25

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BUT_Matkovic_7076-2.indd 2 01.03.21 14:4301.03.21 14:43

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Jannis Matkovic

Die Baubeschreibungspflicht des Unternehmers im neuen Verbraucherbauvertrag

Ein Beitrag zur effektiven Verbesserung des Verbraucherschutzes?

Nomos

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1. Auflage 2021

© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2021. Gesamtverantwortung für Druck und Herstellung bei der Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Über- setzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.

Onlineversion Nomos eLibrary

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Zugl.: Marburg, Univ., Diss., 2020 ISBN 978-3-8487-7076-2 (Print) ISBN 978-3-7489-2466-1 (ePDF)

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(5)

Meiner Familie

(6)
(7)

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2020/2021 vom Fachbe- reich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg als Dissertati- on angenommen. Sie entstand während meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Rechtsprechung und Literatur konnten bis Mai 2020 berücksichtigt wer- den.

Mein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr.

Wolfang Voit, für seine stetige Unterstützung, seine Hilfsbereitschaft trotz räumlicher Distanz und die Erweiterung meines Blicks auf das private Bau- recht. Er hat mein Interesse an dieser Materie in dogmatischer wie in prak- tischer Hinsicht erweitert und vertieft. Weiterhin danke ich Herrn Prof.

Dr. Sebastian Omlor für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens.

Ein großer Dank gilt auch meinen Kollegen Herrn Dr. Günter Bauer, Herrn Dr. Sebastian Bachmann und Herrn Wolfgang Schneider, die mich während der Zeit des Schreibens stets mit fachlichem und menschlichem Rat unterstützt haben und deren umfangreiche praktische Erfahrungen mich nicht nur in meiner anwaltlichen Tätigkeit, sondern auch und vor al- lem beim Verfassen der Arbeit sehr bereichert haben.

Ganz besonders danken möchte ich schließlich meiner Mutter Petra, meinem Vater Jürgen und meinem Bruder Marian, die mich während mei- ner juristischen Ausbildung stets bedingungslos unterstützt und mir auch und gerade in schwierigen Phasen Rückhalt gegeben haben. Für ihren im- merwährenden Beistand bin ich ihnen zutiefst verbunden. Ihnen ist diese Arbeit gewidmet.

Augsburg, im Dezember 2020 Jannis Matkovic

7

(8)
(9)

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis 21

Einführung 23

Bedürfnisse des Verbrauchers vor dem Abschluss eines Bauvertrags

A.

24 Risiken unzureichender Baubeschreibungen und Defizite in der

Praxis B.

24 Risiken unzureichender Baubeschreibungen für den

Verbraucher I.

25 Defizite von in der Praxis verwendeten Baubeschreibungen

II. 27

Ergebnisse der Analyse von BSB und IfB

1. 27

Ergebnisse der Studie „Schlüsselfertig Bauen“ des IPB

2. 30

Zwischenergebnis

3. 32

Vorvertragliche Informationspflichten für Bauverträge in der Rechtslage bis zum 31.12.2017

C.

33 Vorvertragliche Informationspflichten gemäß §§ 312 ff. BGB

I. 34

Anwendungsbereich der §§ 312 ff. BGB

1. 35

Allgemeine Informationspflicht gemäß § 312a Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246 Abs. 1 EGBGB

2.

36 Informationspflicht aus § 312d BGB

3. 37

Die Bereichsausnahme des § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB a.F.

II. 39

Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

1. 39

Inhaltlicher Umfang der Bereichsausnahme

2. 40

Erforderlichkeit des „Bauens aus einer Hand“

a) 40

Bau neuer Gebäude

b) 41

Erhebliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden

c)

42 Zwischenergebnis und Ziel der Untersuchung

D. 44

9

(10)

Anwendungsvoraussetzungen der Baubeschreibungspflicht im Verbraucherbauvertrag

Teil 1:

46 Positive Anwendungsvoraussetzung: Eröffnung des

Anwendungsbereichs des Verbraucherbauvertrags nach § 650i BGB

A.

46 Gesetzgeberische Intention bei der Schaffung des § 650i

BGB I.

46 Persönlicher Anwendungsbereich

II. 47

Unternehmer

1. 48

Verbraucher

2. 48

Auslegung des § 650i Abs. 1 BGB im Hinblick auf das Erfordernis des „Bauens aus einer Hand“

III.

50 Wortlaut

1. 52

Historische Entwicklung

2. 54

Systematik

3. 56

Telos

4. 58

Weite Auslegung aus Verbraucherschutzgründen

a) 58

Gesamterrichtungsverpflichtung als untaugliches Abgrenzungskriterium

b)

59 Missbrauchsgefahr

c) 60

Ungewollte Auswirkungen einer engen Auslegung auf Regelungen außerhalb der §§ 650i ff. BGB d)

62 Bauhandwerkersicherung, § 650f BGB

aa) 62

Unterlassungsanspruch nach dem UKlaG

bb) 64

Zwischenergebnis

cc) 65

Drohende Überlastung der Unternehmer

e) 65

Zwischenergebnis

f) 67

Europarechtskonforme Auslegung

5. 68

Harmonisierungskonzept der VRRL

a) 69

Einfluss auf § 650i BGB

b) 70

Anwendbarkeit der VRRL auf Verträge über Einzelgewerke

c)

71 Zwischenergebnis

d) 73

Fazit

6. 74

Abgrenzung zum schlüsselfertigen Bauen

7. 75

Ausreichend: „Hauptvertrag“ ohne Beauftragung untergeordneter Restleistungen

a)

75 Sonderfall: Fertighausverträge mit

Errichtungsverpflichtung b)

77 Bau eines neuen Gebäudes

IV. 78

Inhaltsverzeichnis

10

(11)

Erhebliche Umbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude

V.

79 Zwischenergebnis

VI. 82

Negative Anwendungsvoraussetzung: Keine Freistellung des Unternehmers von der Baubeschreibungspflicht, § 650j Hs. 2 BGB B.

83 Hintergrund der Freistellungsregelung

I. 83

Erstellung der wesentlichen Planungsvorgaben in der Sphäre des Verbrauchers

II.

84 Wesentliche Planungsvorgaben

III. 85

Fortbestehen der Baubeschreibungspflicht des

Unternehmers bei unzureichenden Planungsvorgaben des Verbrauchers

IV.

88 Auslegung

1. 88

Wortlaut

a) 89

Telos

b) 89

Ergebnis und Auswirkungen

c) 90

Keine „teilweise“ Baubeschreibungspflicht

2. 91

Zwischenergebnis

3. 93

Die Baubeschreibungspflicht im Verbraucherbauvertrag nach

§ 650j BGB Teil 2:

94 Zielsetzung und Anlass der Baubeschreibungspflicht

A. 94

Schutz des Verbrauchers

I. 94

Förderung des Wettbewerbs

II. 96

Rechtscharakter der Baubeschreibungspflicht

B. 98

Qualifikation als nicht-leistungsbezogene Nebenpflicht

I. 98

Garantie der Baubeschreibungspflicht über § 650o BGB

II. 99

Abweichungsverbot

1. 100

Einbeziehung auch des Art. 249 EGBGB in die von

§ 650o BGB umfassten Regelungen a)

100 Arten der Abweichung

b) 101

Umgehungsverbot

2. 104

Tatbestandsvermeidung, insbesondere: Aufteilung einer Gesamtregelung auf mehrere Verträge a)

105 Tatbestandserschleichung

b) 106

Rechtsfolgen bei Verstoß

3. 107

Spezifische Auswirkungen auf die

Baubeschreibungspflicht und deren Bewertung 4.

108

11

(12)

Modalitäten der Zurverfügungstellung

C. 111

Zeitpunkt der Zurverfügungstellung

I. 111

„Rechtzeitig“ im Sinne des Art. 249 § 1 EGBGB

1. 112

Kein Abstellen auf die Zwei-Wochen-Frist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG

a)

112 Gebot und effektive Funktion einer

einzelfallbezogenen Prüfung b)

115 Möglichkeit eines Vertragsschlusses vor Ablauf des

durch die „Rechtzeitigkeit“ definierten Zeitraums 2.

118 Form der Informationserteilung

II. 120

Anforderungen an den Inhalt einer Baubeschreibung nach § 650j BGB i.V.m. Art. 249 § 2 EGBGB

D.

121 Angaben zur Bauausführung, Art. 249 § 2 Abs. 1 EGBGB

I. 121

Mindestinformationen

1. 122

Regelungstechnik und Begriff der „wesentlichen Eigenschaften des angebotenen Werks“

a)

122 Unterteilung in übergeordnete Generalklausel

und katalogisierte Mindestangaben aa)

122 Wesentliche Eigenschaften

bb) 124

Maßstäbe für die Auslegung des Begriffs

(1) 124

Konkret: Bestimmung der „wesentlichen Eigenschaften“ eines Bauwerks

(2)

126 Zwischenergebnis

(3) 128

Die einzelnen Angaben im Katalog des Art. 249 § 2 Abs. 1 S. 2 EGBGB

b)

129 Bedeutung des Begriffs „gegebenenfalls“

aa) 129

Die Katalogangaben im Einzelnen

bb) 131

Allgemeine Beschreibung (Nr. 1)

(1) 132

Art und Umfang der angebotenen Leistung (Nr. 2)

(2)

134 Gebäudedaten und Pläne (Nr. 3)

(3) 139

Schutzstandards und Bauphysik (Nr. 4)

(4) 142

Energiestandard

(a) 142

Brandschutz- und Schallschutzstandard sowie Bauphysik

(b)

144 Beschreibung der Baukonstruktionen aller

wesentlichen Gewerke (Nr. 5) (5)

146 Innenausbau (Nr. 6)

(6) 149

Gebäudetechnische Anlagen (Nr. 7)

(7) 149

Qualitätsmerkmale (Nr. 8)

(8) 151

Inhaltsverzeichnis

12

(13)

Sanitärausstattung, Installationen und Außenanlagen (Nr. 9)

(9)

152 Bewertung der Katalogangaben

cc) 155

Über den Katalog des Art. 249 § 2 Abs. 1 EGBGB hinausgehende Angaben, insbesondere: Preisangaben c)

157 Darstellung der Mindestinformationen

2. 163

Klarheitsgebot

a) 163

Kein Verständlichkeitsgebot

b) 164

Ausdrückliche Entscheidung gegen die Aufnahme eines Verständlichkeitsgebots aa)

164 Gründe für die Regelung nur eines

Klarheitsgebots (1)

165 Dennoch: Gebot auch einer verständlichen

Darstellung, soweit eine solche ohne Verletzung des Klarheitsgebots möglich ist (2)

168 Verständlichkeitsgebot aufgrund von § 307

Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2 BGB?

bb)

170 AGB-rechtliche Transparenz =

Verständlichkeit?

(1)

170 Gegenargumente

(2) 173

Inhaltliche Ausgestaltung des Transparenzgebots über Art. 249 § 2 Abs. 1 EGBGB

(a)

173 Schwierigkeit der verständlichen

Darstellung technisch-komplexer Informationen auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(b)

175 Lösung

(3) 176

Kein Verstoß gegen das

Transparenzgebot trotz technischer Angaben

(a)

176 Grenzen des Transparenzgebots

(aa) 177

Anforderungen an die Transparenz technischer Angaben

(bb)

178 Jedenfalls: Keine unangemessene

Benachteiligung (b)

179 Fazit

(c) 181

Zulässigkeit einer funktionalen Baubeschreibung

3. 182

Jedenfalls: Keine generelle Unzulässigkeit

a) 182

13

(14)

Erforderlichkeit einer differenzierenden Betrachtung

b) 183

Grenzen der Zulässigkeit funktionaler Beschreibungen

aa)

184 Zulässigkeit funktionaler Beschreibungen im

Einzelnen bb)

185 Zwischenergebnis

c) 187

Angaben zu Fertigstellungszeitpunkt bzw. Dauer des Bauvorhabens, Art. 249 § 2 Abs. 2 EGBGB

II.

187 Angabe eines Fertigstellungszeitpunkts

1. 188

Begriff der Fertigstellung

a) 189

Modalitäten der Angabe

b) 192

Angabe der Dauer der Baumaßnahme

2. 194

Regelfall in der Praxis

a) 194

Angabe (nur) der Dauer

b) 195

Konflikt mit Telos und Systematik

aa) 195

Trotzdem: Zulässigkeit der Angabe einer bloßen Zeitspanne

bb)

196 Anknüpfung an den Zeitpunkt des

Baubeginns (1)

196 Definition des Baubeginns unter

Heranziehung der Landesbauordnungen (2)

197 Wirkung des § 271 Abs. 1 BGB zugunsten

des Verbrauchers (3)

199 Keine Erforderlichkeit von zusätzlichen

Angaben auch bei Planung durch den Unternehmer

(4)

202 Ergebnis und Kritik

(5) 205

Angabe trotz des Risikos witterungsbedingter Bauzeitverschiebungen und ‑verlängerungen c)

207 Sonstige Angaben: Hinweis auf Textform des Vertrages?

III. 209

Zwischenergebnis

IV. 210

Bedeutung der Baubeschreibung für den Vertragsinhalt

E. 211

Anwendungsbereich, Telos und Funktionsweise des § 650k BGB

I.

212 Anwendbarkeit auch in Fällen des § 650j Hs. 2 BGB

1. 212

Teleologischer Hintergrund der Vorschrift

2. 214

Inhaltsverzeichnis

14

(15)

Der Inhalt der Baubeschreibung als Inhalt des später abgeschlossenen Bauvertrags

II.

215 Anwendungsbereich und Funktionsweise des § 650k

Abs. 1 BGB 1.

216 Angaben der „Baubeschreibung in Bezug auf die

Bauausführung“

a)

216 Grenzfälle

b) 217

Notarielle Beurkundung

aa) 218

Anwendbarkeit auch auf nicht den gesetzlichen Anforderungen genügende Baubeschreibungen bb)

222 Dogmatische Einordnung und Wirkungsweise

c) 226

Einbeziehung kraft gesetzlicher Anordnung

aa) 226

Wirkungsweise und Folgen

bb) 227

Abweichung durch ausdrückliche Vereinbarung

2. 229

Anforderungen an die Ausdrücklichkeit und Form einer Vereinbarung

a)

229 Vergleich mit § 312d Abs. 1 S. 2 BGB und

ähnlichen Regelungen aa)

230 Gebot eines restriktiven Verständnisses der

Ausdrücklichkeit bb)

232 Form der ausdrücklichen Vereinbarung

cc) 236

Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung einer abweichenden Vereinbarung

b)

237 Teleologische Reduktion der Anforderungen bei

nachträglichen Veränderungen zugunsten des Verbrauchers

c)

239 Zeitpunkt des Abschlusses „abweichender

Vereinbarungen“

d)

241 Ausdrückliche Vereinbarungen durch AGB

e) 243

Sonderfall: Fehlende oder erst nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellte Baubeschreibung

3.

244 Völliges Fehlen einer Baubeschreibung

a) 244

Übergabe der Baubeschreibung erst nach Vertragsschluss

b)

245 Auslegung eines Verbraucherbauvertrags

III. 247

Unvollständigkeit oder Unklarheit der Baubeschreibung

1. 248

Auf welche „Baubeschreibung“ bezieht sich § 650k Abs. 2 BGB?

a)

248

15

(16)

„Unvollständigkeit“ und/oder „Unklarheit“

b) 249

Maßstab für die Unvollständigkeit oder Unklarheit

aa)

249 Begriff der „Unklarheit“

bb) 249

Begriff der „Unvollständigkeit“

cc) 252

Erste Stufe der Auslegung der Baubeschreibung: „nach den allgemeinen Regeln“

2.

254 Zweite Stufe: Ergänzende Vertragsauslegung unter

Berücksichtigung sämtlicher vertragsbegleitender Umstände

3.

256 Rechtsnatur und Anwendungsbereich des § 650k

Abs. 2 S. 1 BGB a)

256 Über den Anwendungsbereich des § 650k Abs. 2 S. 2 BGB hinausgehende ergänzende Vertragsauslegung b)

260 Kritik

c) 262

Vertragsauslegung im Zweifel zu Lasten des Unternehmers

4.

263 Verhältnis zu § 305c Abs. 2 BGB

a) 264

Anwendbarkeit der Zweifelsregelung erst bei nicht eindeutigem Auslegungsergebnis

b)

266 Sonderfall: Auslegung bei Fehlen einer Baubeschreibung

5. 268

„Angaben in zeitlicher Hinsicht“ als Vertragsinhalt

IV. 270

Pflicht zur Aufnahme zeitlicher Angaben in den Vertrag,

§ 650k Abs. 3 S. 1 BGB 1.

271 Verhältnis der Angaben in zeitlicher Hinsicht im Vertrag und in der Baubeschreibung

2.

273 Anwendbarkeit des § 650k Abs. 3 S. 2 BGB bei notarieller Beurkundung

3.

276 Anwendbarkeit des § 650k Abs. 2 S. 2 BGB auf die

vertraglichen „Angaben in zeitlicher Hinsicht“

4.

278 Fehlen zeitlicher Angaben sowohl im Vertrag als auch in der Baubeschreibung

5.

281 Unabdingbarkeit nach § 650o BGB

V. 282

Zwischenergebnis

VI. 282

Rechtsfolgen der Verletzung der Baubeschreibungspflicht

F. 285

Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo

I. 286

Anspruchsgrundlage

1. 286

Pflichtverletzung und Vertretenmüssen

2. 287

Inhaltsverzeichnis

16

(17)

Kausaler Schaden

3. 289

Kausalität

a) 290

Beweislastumkehr durch eine echte Kausalitätsvermutung

aa)

290 Einschränkung der Beweislastumkehr im Falle

eines Entscheidungskonflikts?

bb)

293 Anwendung der echten Kausalitätsvermutung

auch in Fällen eines Entscheidungskonflikts cc)

296 Aufgabe der Rechtsprechung zum

einschränkenden Kriterium des

aufklärungsrichtigen Verhaltens durch den V. und XI. Zivilsenat

(1)

296 Mangelnde Trennschärfe des Kriteriums des

„aufklärungsrichtigen Verhaltens“

(2)

298 Telos: Der Schutzzweck vorvertraglicher

Informationspflichten als Argument gegen zu hohe Anforderungen des

„aufklärungsrichtigen Verhaltens“

(3)

300 Einschränkendes Kriterium: Anforderungen an Plausibilität und Glaubhaftigkeit der Darlegung des Kausalzusammenhangs (4)

302 Zwischenergebnis

(5) 306

Schaden

b) 307

Vorliegen eines Schadens im Rechtssinne

aa) 307

Allgemein: Schaden trotz objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung

(1)

308 Konkret: Schäden bei Verletzung der

Baubeschreibungspflicht (2)

310 Zwischenergebnis

(3) 312

Konkrete Ausgestaltung des Schadensersatzanspruchs bb)

313 Schadensersatz bei Festhalten am Vertrag

(1) 314

Vertragsschluss mit geringerem Preis:

„Quasi-Minderung“

(a)

315 Vertragsschluss mit anderem Bausoll

(b) 318

Konkrete Geltendmachung des Schadens: „Quasi-Nacherfüllung“

(aa)

318 Fiktive Geltendmachung des

Schadens (bb)

323

17

(18)

Schadensersatz bei Abstandnahme vom Vertrag: Rückabwicklung aller erbrachten Leistungen

(2)

329 Verhältnis zu Gewährleistungs- und Widerrufsrechten

4. 332

Vorrang des Gewährleistungsrechts

a) 332

Kein Ausschluss eines auf Rückabwicklung gerichteten Schadensersatzanspruchs durch die Möglichkeit des Widerrufs

b)

333 Zwischenergebnis

5. 335

Sonstige Ansprüche

II. 336

Ergebnis

G. 337

Die Baubeschreibungspflicht im „Bauvertrag mit Verbraucherbeteiligung“

Teil 3:

340 Abgrenzung der Anwendungsbereiche von

Verbraucherbauvertrag und Bauvertrag mit Verbraucherbeteiligung

A.

340 Unterschiede zur Baubeschreibungspflicht

B. 341

Mindestinformationen

I. 342

„Wesentliche Eigenschaften“ der Waren oder Dienstleistungen, Art. 246 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB 1.

342 Information über den Gesamtpreis, Art. 246 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB

2.

343 Information über Zahlungs-, Liefer- und

Leistungsbedingungen sowie den Liefertermin, Art. 246 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB

3.

344 Zahlungsbedingungen

a) 344

Termin der Leistungserbringung

b) 345

Weitere Informationen aus dem Katalog des Art. 246 Abs. 1 EGBGB

4.

347 Weitere Informationspflichten aus § 312d Abs. 1 S. 1

BGB i.V.m. Art. 246a § 1 EGBGB 5.

348 Insbesondere: Information über die Stellung einer

Bauhandwerkersicherung a)

348 Einschränkung der Informationspflicht, Art. 246a

§§ 2, 3 EGBGB b)

349 Form der Informationserteilung

II. 350

Formfreiheit für nach § 312a Abs. 2 BGB zu erteilende Informationen

1.

351 Inhaltsverzeichnis

18

(19)

Formerfordernisse im Rahmen der Informationspflicht des § 312d Abs. 1 S. 1 BGB

2.

352 Außergeschäftsraumverträge

a) 352

Fernabsatzverträge

b) 353

Zeitpunkt der Informationserteilung

III. 354

Darstellung der Informationen

IV. 355

Rechtsfolgen unzulänglicher Informationen

V. 356

Zwischenergebnis

VI. 358

Lösungsansätze für einen einheitlichen Verbraucherschutz bei Bauverträgen

C.

360 Teleologische Extension des § 650i BGB auf „Teil-

Verbraucherbauverträge“

I.

361 Analoge Anwendung der §§ 650j, 650k BGB auf „Teil-

Verbraucherbauverträge“

II.

362 Vergleichbare Interessenlage

1. 362

Planwidrige Regelungslücke

2. 362

Die VRRL als Hindernis für eine Analogie

3. 363

Grundsätzliche Untauglichkeit einer Analogie für die Problemlösung

4.

365 Auslegung der §§ 312 ff. BGB im Lichte der Baubeschrei-

bungspflicht III.

366

Fazit 372

Literaturverzeichnis 375

Sonstige Materialien 383

19

(20)
(21)

Abkürzungsverzeichnis

BeckOGK Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Beck´scher Online- Großkommentar Zivilrecht

BeckOK BGB Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Beck´scher Online- Kommentar BGB

BeckOK Bau-

vertrR Leupertz/Preussner/Sienz, Beck´scher Online-Kom- mentar Bauvertragsrecht

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungs- unternehmen e.V.

BMELV Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher- schutz

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung

BSB Bauherren-Schutzbund e.V.

DAV Deutscher Anwaltverein e.V.

DLOPS Dammert/Lenkeit/Oberhauser/Pause/Stretz, Das neue Bauvertragsrecht

DNotV Deutscher Notarverein e.V.

GdW GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Im- mobilienunternehmen e.V.

ibr-OK Bauver-

trR ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht IfB Institut für Bauforschung e.V.

IfBF Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V.

IPB Institut Privater Bauherren e.V.

jurisPK Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, juris Praxiskommentar BGB

LBD Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht

21

(22)

MüKo BGB Säcker/Rixecker/Oetker/Limperg, Münchener Kom- mentar zum BGB

RefE Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

RegE Gesetzesentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung VPB Verband Privater Bauherren e.V.

ZDB Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.

ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

Die Abkürzungen im Übrigen richten sich nach Kirchner, Hildebert (Begr.):

Abkürzungsverzeichnis der Rechtsprache, 9. Auflage, Berlin 2018.

Abkürzungsverzeichnis

22

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