Die Baubeschreibungspflicht des Unternehmers im neuen Verbraucherbauvertrag
Jannis Matkovic
Ein Beitrag zur effektiven Verbesserung des Verbraucherschutzes?
Nomos
Schriften zum Baurecht Herausgegeben von
Prof. Dr. Christoph Degenhart, Universität Leipzig Prof. Dr. Wolfgang Durner, Universität Bonn
Prof. Dr. Annette Guckelberger, Universität des Saarlandes Prof. Dr. Martin Kment, Universität Augsburg
Prof. Dr. Thomas Mann,
Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. Gerd Motzke, Universität Augsburg Prof. Dr. Stefan Muckel, Universität zu Köln
Prof. Dr. Wolfgang Voit, Philipps-Universität Marburg Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff,
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Prof. Dr. Dr. h.c. (NUM) Jan Ziekow, Deutsches
Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer
Band 25
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Jannis Matkovic
Die Baubeschreibungspflicht des Unternehmers im neuen Verbraucherbauvertrag
Ein Beitrag zur effektiven Verbesserung des Verbraucherschutzes?
Nomos
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1. Auflage 2021
© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2021. Gesamtverantwortung für Druck und Herstellung bei der Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Über- setzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.
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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Zugl.: Marburg, Univ., Diss., 2020 ISBN 978-3-8487-7076-2 (Print) ISBN 978-3-7489-2466-1 (ePDF)
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Meiner Familie
Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2020/2021 vom Fachbe- reich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg als Dissertati- on angenommen. Sie entstand während meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Rechtsprechung und Literatur konnten bis Mai 2020 berücksichtigt wer- den.
Mein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr.
Wolfang Voit, für seine stetige Unterstützung, seine Hilfsbereitschaft trotz räumlicher Distanz und die Erweiterung meines Blicks auf das private Bau- recht. Er hat mein Interesse an dieser Materie in dogmatischer wie in prak- tischer Hinsicht erweitert und vertieft. Weiterhin danke ich Herrn Prof.
Dr. Sebastian Omlor für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens.
Ein großer Dank gilt auch meinen Kollegen Herrn Dr. Günter Bauer, Herrn Dr. Sebastian Bachmann und Herrn Wolfgang Schneider, die mich während der Zeit des Schreibens stets mit fachlichem und menschlichem Rat unterstützt haben und deren umfangreiche praktische Erfahrungen mich nicht nur in meiner anwaltlichen Tätigkeit, sondern auch und vor al- lem beim Verfassen der Arbeit sehr bereichert haben.
Ganz besonders danken möchte ich schließlich meiner Mutter Petra, meinem Vater Jürgen und meinem Bruder Marian, die mich während mei- ner juristischen Ausbildung stets bedingungslos unterstützt und mir auch und gerade in schwierigen Phasen Rückhalt gegeben haben. Für ihren im- merwährenden Beistand bin ich ihnen zutiefst verbunden. Ihnen ist diese Arbeit gewidmet.
Augsburg, im Dezember 2020 Jannis Matkovic
7
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 21
Einführung 23
Bedürfnisse des Verbrauchers vor dem Abschluss eines Bauvertrags
A.
24 Risiken unzureichender Baubeschreibungen und Defizite in der
Praxis B.
24 Risiken unzureichender Baubeschreibungen für den
Verbraucher I.
25 Defizite von in der Praxis verwendeten Baubeschreibungen
II. 27
Ergebnisse der Analyse von BSB und IfB
1. 27
Ergebnisse der Studie „Schlüsselfertig Bauen“ des IPB
2. 30
Zwischenergebnis
3. 32
Vorvertragliche Informationspflichten für Bauverträge in der Rechtslage bis zum 31.12.2017
C.
33 Vorvertragliche Informationspflichten gemäß §§ 312 ff. BGB
I. 34
Anwendungsbereich der §§ 312 ff. BGB
1. 35
Allgemeine Informationspflicht gemäß § 312a Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246 Abs. 1 EGBGB
2.
36 Informationspflicht aus § 312d BGB
3. 37
Die Bereichsausnahme des § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB a.F.
II. 39
Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
1. 39
Inhaltlicher Umfang der Bereichsausnahme
2. 40
Erforderlichkeit des „Bauens aus einer Hand“
a) 40
Bau neuer Gebäude
b) 41
Erhebliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden
c)
42 Zwischenergebnis und Ziel der Untersuchung
D. 44
9
Anwendungsvoraussetzungen der Baubeschreibungspflicht im Verbraucherbauvertrag
Teil 1:
46 Positive Anwendungsvoraussetzung: Eröffnung des
Anwendungsbereichs des Verbraucherbauvertrags nach § 650i BGB
A.
46 Gesetzgeberische Intention bei der Schaffung des § 650i
BGB I.
46 Persönlicher Anwendungsbereich
II. 47
Unternehmer
1. 48
Verbraucher
2. 48
Auslegung des § 650i Abs. 1 BGB im Hinblick auf das Erfordernis des „Bauens aus einer Hand“
III.
50 Wortlaut
1. 52
Historische Entwicklung
2. 54
Systematik
3. 56
Telos
4. 58
Weite Auslegung aus Verbraucherschutzgründen
a) 58
Gesamterrichtungsverpflichtung als untaugliches Abgrenzungskriterium
b)
59 Missbrauchsgefahr
c) 60
Ungewollte Auswirkungen einer engen Auslegung auf Regelungen außerhalb der §§ 650i ff. BGB d)
62 Bauhandwerkersicherung, § 650f BGB
aa) 62
Unterlassungsanspruch nach dem UKlaG
bb) 64
Zwischenergebnis
cc) 65
Drohende Überlastung der Unternehmer
e) 65
Zwischenergebnis
f) 67
Europarechtskonforme Auslegung
5. 68
Harmonisierungskonzept der VRRL
a) 69
Einfluss auf § 650i BGB
b) 70
Anwendbarkeit der VRRL auf Verträge über Einzelgewerke
c)
71 Zwischenergebnis
d) 73
Fazit
6. 74
Abgrenzung zum schlüsselfertigen Bauen
7. 75
Ausreichend: „Hauptvertrag“ ohne Beauftragung untergeordneter Restleistungen
a)
75 Sonderfall: Fertighausverträge mit
Errichtungsverpflichtung b)
77 Bau eines neuen Gebäudes
IV. 78
Inhaltsverzeichnis
10
Erhebliche Umbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude
V.
79 Zwischenergebnis
VI. 82
Negative Anwendungsvoraussetzung: Keine Freistellung des Unternehmers von der Baubeschreibungspflicht, § 650j Hs. 2 BGB B.
83 Hintergrund der Freistellungsregelung
I. 83
Erstellung der wesentlichen Planungsvorgaben in der Sphäre des Verbrauchers
II.
84 Wesentliche Planungsvorgaben
III. 85
Fortbestehen der Baubeschreibungspflicht des
Unternehmers bei unzureichenden Planungsvorgaben des Verbrauchers
IV.
88 Auslegung
1. 88
Wortlaut
a) 89
Telos
b) 89
Ergebnis und Auswirkungen
c) 90
Keine „teilweise“ Baubeschreibungspflicht
2. 91
Zwischenergebnis
3. 93
Die Baubeschreibungspflicht im Verbraucherbauvertrag nach
§ 650j BGB Teil 2:
94 Zielsetzung und Anlass der Baubeschreibungspflicht
A. 94
Schutz des Verbrauchers
I. 94
Förderung des Wettbewerbs
II. 96
Rechtscharakter der Baubeschreibungspflicht
B. 98
Qualifikation als nicht-leistungsbezogene Nebenpflicht
I. 98
Garantie der Baubeschreibungspflicht über § 650o BGB
II. 99
Abweichungsverbot
1. 100
Einbeziehung auch des Art. 249 EGBGB in die von
§ 650o BGB umfassten Regelungen a)
100 Arten der Abweichung
b) 101
Umgehungsverbot
2. 104
Tatbestandsvermeidung, insbesondere: Aufteilung einer Gesamtregelung auf mehrere Verträge a)
105 Tatbestandserschleichung
b) 106
Rechtsfolgen bei Verstoß
3. 107
Spezifische Auswirkungen auf die
Baubeschreibungspflicht und deren Bewertung 4.
108
11
Modalitäten der Zurverfügungstellung
C. 111
Zeitpunkt der Zurverfügungstellung
I. 111
„Rechtzeitig“ im Sinne des Art. 249 § 1 EGBGB
1. 112
Kein Abstellen auf die Zwei-Wochen-Frist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG
a)
112 Gebot und effektive Funktion einer
einzelfallbezogenen Prüfung b)
115 Möglichkeit eines Vertragsschlusses vor Ablauf des
durch die „Rechtzeitigkeit“ definierten Zeitraums 2.
118 Form der Informationserteilung
II. 120
Anforderungen an den Inhalt einer Baubeschreibung nach § 650j BGB i.V.m. Art. 249 § 2 EGBGB
D.
121 Angaben zur Bauausführung, Art. 249 § 2 Abs. 1 EGBGB
I. 121
Mindestinformationen
1. 122
Regelungstechnik und Begriff der „wesentlichen Eigenschaften des angebotenen Werks“
a)
122 Unterteilung in übergeordnete Generalklausel
und katalogisierte Mindestangaben aa)
122 Wesentliche Eigenschaften
bb) 124
Maßstäbe für die Auslegung des Begriffs
(1) 124
Konkret: Bestimmung der „wesentlichen Eigenschaften“ eines Bauwerks
(2)
126 Zwischenergebnis
(3) 128
Die einzelnen Angaben im Katalog des Art. 249 § 2 Abs. 1 S. 2 EGBGB
b)
129 Bedeutung des Begriffs „gegebenenfalls“
aa) 129
Die Katalogangaben im Einzelnen
bb) 131
Allgemeine Beschreibung (Nr. 1)
(1) 132
Art und Umfang der angebotenen Leistung (Nr. 2)
(2)
134 Gebäudedaten und Pläne (Nr. 3)
(3) 139
Schutzstandards und Bauphysik (Nr. 4)
(4) 142
Energiestandard
(a) 142
Brandschutz- und Schallschutzstandard sowie Bauphysik
(b)
144 Beschreibung der Baukonstruktionen aller
wesentlichen Gewerke (Nr. 5) (5)
146 Innenausbau (Nr. 6)
(6) 149
Gebäudetechnische Anlagen (Nr. 7)
(7) 149
Qualitätsmerkmale (Nr. 8)
(8) 151
Inhaltsverzeichnis
12
Sanitärausstattung, Installationen und Außenanlagen (Nr. 9)
(9)
152 Bewertung der Katalogangaben
cc) 155
Über den Katalog des Art. 249 § 2 Abs. 1 EGBGB hinausgehende Angaben, insbesondere: Preisangaben c)
157 Darstellung der Mindestinformationen
2. 163
Klarheitsgebot
a) 163
Kein Verständlichkeitsgebot
b) 164
Ausdrückliche Entscheidung gegen die Aufnahme eines Verständlichkeitsgebots aa)
164 Gründe für die Regelung nur eines
Klarheitsgebots (1)
165 Dennoch: Gebot auch einer verständlichen
Darstellung, soweit eine solche ohne Verletzung des Klarheitsgebots möglich ist (2)
168 Verständlichkeitsgebot aufgrund von § 307
Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2 BGB?
bb)
170 AGB-rechtliche Transparenz =
Verständlichkeit?
(1)
170 Gegenargumente
(2) 173
Inhaltliche Ausgestaltung des Transparenzgebots über Art. 249 § 2 Abs. 1 EGBGB
(a)
173 Schwierigkeit der verständlichen
Darstellung technisch-komplexer Informationen auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(b)
175 Lösung
(3) 176
Kein Verstoß gegen das
Transparenzgebot trotz technischer Angaben
(a)
176 Grenzen des Transparenzgebots
(aa) 177
Anforderungen an die Transparenz technischer Angaben
(bb)
178 Jedenfalls: Keine unangemessene
Benachteiligung (b)
179 Fazit
(c) 181
Zulässigkeit einer funktionalen Baubeschreibung
3. 182
Jedenfalls: Keine generelle Unzulässigkeit
a) 182
13
Erforderlichkeit einer differenzierenden Betrachtung
b) 183
Grenzen der Zulässigkeit funktionaler Beschreibungen
aa)
184 Zulässigkeit funktionaler Beschreibungen im
Einzelnen bb)
185 Zwischenergebnis
c) 187
Angaben zu Fertigstellungszeitpunkt bzw. Dauer des Bauvorhabens, Art. 249 § 2 Abs. 2 EGBGB
II.
187 Angabe eines Fertigstellungszeitpunkts
1. 188
Begriff der Fertigstellung
a) 189
Modalitäten der Angabe
b) 192
Angabe der Dauer der Baumaßnahme
2. 194
Regelfall in der Praxis
a) 194
Angabe (nur) der Dauer
b) 195
Konflikt mit Telos und Systematik
aa) 195
Trotzdem: Zulässigkeit der Angabe einer bloßen Zeitspanne
bb)
196 Anknüpfung an den Zeitpunkt des
Baubeginns (1)
196 Definition des Baubeginns unter
Heranziehung der Landesbauordnungen (2)
197 Wirkung des § 271 Abs. 1 BGB zugunsten
des Verbrauchers (3)
199 Keine Erforderlichkeit von zusätzlichen
Angaben auch bei Planung durch den Unternehmer
(4)
202 Ergebnis und Kritik
(5) 205
Angabe trotz des Risikos witterungsbedingter Bauzeitverschiebungen und ‑verlängerungen c)
207 Sonstige Angaben: Hinweis auf Textform des Vertrages?
III. 209
Zwischenergebnis
IV. 210
Bedeutung der Baubeschreibung für den Vertragsinhalt
E. 211
Anwendungsbereich, Telos und Funktionsweise des § 650k BGB
I.
212 Anwendbarkeit auch in Fällen des § 650j Hs. 2 BGB
1. 212
Teleologischer Hintergrund der Vorschrift
2. 214
Inhaltsverzeichnis
14
Der Inhalt der Baubeschreibung als Inhalt des später abgeschlossenen Bauvertrags
II.
215 Anwendungsbereich und Funktionsweise des § 650k
Abs. 1 BGB 1.
216 Angaben der „Baubeschreibung in Bezug auf die
Bauausführung“
a)
216 Grenzfälle
b) 217
Notarielle Beurkundung
aa) 218
Anwendbarkeit auch auf nicht den gesetzlichen Anforderungen genügende Baubeschreibungen bb)
222 Dogmatische Einordnung und Wirkungsweise
c) 226
Einbeziehung kraft gesetzlicher Anordnung
aa) 226
Wirkungsweise und Folgen
bb) 227
Abweichung durch ausdrückliche Vereinbarung
2. 229
Anforderungen an die Ausdrücklichkeit und Form einer Vereinbarung
a)
229 Vergleich mit § 312d Abs. 1 S. 2 BGB und
ähnlichen Regelungen aa)
230 Gebot eines restriktiven Verständnisses der
Ausdrücklichkeit bb)
232 Form der ausdrücklichen Vereinbarung
cc) 236
Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung einer abweichenden Vereinbarung
b)
237 Teleologische Reduktion der Anforderungen bei
nachträglichen Veränderungen zugunsten des Verbrauchers
c)
239 Zeitpunkt des Abschlusses „abweichender
Vereinbarungen“
d)
241 Ausdrückliche Vereinbarungen durch AGB
e) 243
Sonderfall: Fehlende oder erst nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellte Baubeschreibung
3.
244 Völliges Fehlen einer Baubeschreibung
a) 244
Übergabe der Baubeschreibung erst nach Vertragsschluss
b)
245 Auslegung eines Verbraucherbauvertrags
III. 247
Unvollständigkeit oder Unklarheit der Baubeschreibung
1. 248
Auf welche „Baubeschreibung“ bezieht sich § 650k Abs. 2 BGB?
a)
248
15
„Unvollständigkeit“ und/oder „Unklarheit“
b) 249
Maßstab für die Unvollständigkeit oder Unklarheit
aa)
249 Begriff der „Unklarheit“
bb) 249
Begriff der „Unvollständigkeit“
cc) 252
Erste Stufe der Auslegung der Baubeschreibung: „nach den allgemeinen Regeln“
2.
254 Zweite Stufe: Ergänzende Vertragsauslegung unter
Berücksichtigung sämtlicher vertragsbegleitender Umstände
3.
256 Rechtsnatur und Anwendungsbereich des § 650k
Abs. 2 S. 1 BGB a)
256 Über den Anwendungsbereich des § 650k Abs. 2 S. 2 BGB hinausgehende ergänzende Vertragsauslegung b)
260 Kritik
c) 262
Vertragsauslegung im Zweifel zu Lasten des Unternehmers
4.
263 Verhältnis zu § 305c Abs. 2 BGB
a) 264
Anwendbarkeit der Zweifelsregelung erst bei nicht eindeutigem Auslegungsergebnis
b)
266 Sonderfall: Auslegung bei Fehlen einer Baubeschreibung
5. 268
„Angaben in zeitlicher Hinsicht“ als Vertragsinhalt
IV. 270
Pflicht zur Aufnahme zeitlicher Angaben in den Vertrag,
§ 650k Abs. 3 S. 1 BGB 1.
271 Verhältnis der Angaben in zeitlicher Hinsicht im Vertrag und in der Baubeschreibung
2.
273 Anwendbarkeit des § 650k Abs. 3 S. 2 BGB bei notarieller Beurkundung
3.
276 Anwendbarkeit des § 650k Abs. 2 S. 2 BGB auf die
vertraglichen „Angaben in zeitlicher Hinsicht“
4.
278 Fehlen zeitlicher Angaben sowohl im Vertrag als auch in der Baubeschreibung
5.
281 Unabdingbarkeit nach § 650o BGB
V. 282
Zwischenergebnis
VI. 282
Rechtsfolgen der Verletzung der Baubeschreibungspflicht
F. 285
Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo
I. 286
Anspruchsgrundlage
1. 286
Pflichtverletzung und Vertretenmüssen
2. 287
Inhaltsverzeichnis
16
Kausaler Schaden
3. 289
Kausalität
a) 290
Beweislastumkehr durch eine echte Kausalitätsvermutung
aa)
290 Einschränkung der Beweislastumkehr im Falle
eines Entscheidungskonflikts?
bb)
293 Anwendung der echten Kausalitätsvermutung
auch in Fällen eines Entscheidungskonflikts cc)
296 Aufgabe der Rechtsprechung zum
einschränkenden Kriterium des
aufklärungsrichtigen Verhaltens durch den V. und XI. Zivilsenat
(1)
296 Mangelnde Trennschärfe des Kriteriums des
„aufklärungsrichtigen Verhaltens“
(2)
298 Telos: Der Schutzzweck vorvertraglicher
Informationspflichten als Argument gegen zu hohe Anforderungen des
„aufklärungsrichtigen Verhaltens“
(3)
300 Einschränkendes Kriterium: Anforderungen an Plausibilität und Glaubhaftigkeit der Darlegung des Kausalzusammenhangs (4)
302 Zwischenergebnis
(5) 306
Schaden
b) 307
Vorliegen eines Schadens im Rechtssinne
aa) 307
Allgemein: Schaden trotz objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung
(1)
308 Konkret: Schäden bei Verletzung der
Baubeschreibungspflicht (2)
310 Zwischenergebnis
(3) 312
Konkrete Ausgestaltung des Schadensersatzanspruchs bb)
313 Schadensersatz bei Festhalten am Vertrag
(1) 314
Vertragsschluss mit geringerem Preis:
„Quasi-Minderung“
(a)
315 Vertragsschluss mit anderem Bausoll
(b) 318
Konkrete Geltendmachung des Schadens: „Quasi-Nacherfüllung“
(aa)
318 Fiktive Geltendmachung des
Schadens (bb)
323
17
Schadensersatz bei Abstandnahme vom Vertrag: Rückabwicklung aller erbrachten Leistungen
(2)
329 Verhältnis zu Gewährleistungs- und Widerrufsrechten
4. 332
Vorrang des Gewährleistungsrechts
a) 332
Kein Ausschluss eines auf Rückabwicklung gerichteten Schadensersatzanspruchs durch die Möglichkeit des Widerrufs
b)
333 Zwischenergebnis
5. 335
Sonstige Ansprüche
II. 336
Ergebnis
G. 337
Die Baubeschreibungspflicht im „Bauvertrag mit Verbraucherbeteiligung“
Teil 3:
340 Abgrenzung der Anwendungsbereiche von
Verbraucherbauvertrag und Bauvertrag mit Verbraucherbeteiligung
A.
340 Unterschiede zur Baubeschreibungspflicht
B. 341
Mindestinformationen
I. 342
„Wesentliche Eigenschaften“ der Waren oder Dienstleistungen, Art. 246 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB 1.
342 Information über den Gesamtpreis, Art. 246 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB
2.
343 Information über Zahlungs-, Liefer- und
Leistungsbedingungen sowie den Liefertermin, Art. 246 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB
3.
344 Zahlungsbedingungen
a) 344
Termin der Leistungserbringung
b) 345
Weitere Informationen aus dem Katalog des Art. 246 Abs. 1 EGBGB
4.
347 Weitere Informationspflichten aus § 312d Abs. 1 S. 1
BGB i.V.m. Art. 246a § 1 EGBGB 5.
348 Insbesondere: Information über die Stellung einer
Bauhandwerkersicherung a)
348 Einschränkung der Informationspflicht, Art. 246a
§§ 2, 3 EGBGB b)
349 Form der Informationserteilung
II. 350
Formfreiheit für nach § 312a Abs. 2 BGB zu erteilende Informationen
1.
351 Inhaltsverzeichnis
18
Formerfordernisse im Rahmen der Informationspflicht des § 312d Abs. 1 S. 1 BGB
2.
352 Außergeschäftsraumverträge
a) 352
Fernabsatzverträge
b) 353
Zeitpunkt der Informationserteilung
III. 354
Darstellung der Informationen
IV. 355
Rechtsfolgen unzulänglicher Informationen
V. 356
Zwischenergebnis
VI. 358
Lösungsansätze für einen einheitlichen Verbraucherschutz bei Bauverträgen
C.
360 Teleologische Extension des § 650i BGB auf „Teil-
Verbraucherbauverträge“
I.
361 Analoge Anwendung der §§ 650j, 650k BGB auf „Teil-
Verbraucherbauverträge“
II.
362 Vergleichbare Interessenlage
1. 362
Planwidrige Regelungslücke
2. 362
Die VRRL als Hindernis für eine Analogie
3. 363
Grundsätzliche Untauglichkeit einer Analogie für die Problemlösung
4.
365 Auslegung der §§ 312 ff. BGB im Lichte der Baubeschrei-
bungspflicht III.
366
Fazit 372
Literaturverzeichnis 375
Sonstige Materialien 383
19
Abkürzungsverzeichnis
BeckOGK Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Beck´scher Online- Großkommentar Zivilrecht
BeckOK BGB Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Beck´scher Online- Kommentar BGB
BeckOK Bau-
vertrR Leupertz/Preussner/Sienz, Beck´scher Online-Kom- mentar Bauvertragsrecht
BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungs- unternehmen e.V.
BMELV Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher- schutz
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung
BSB Bauherren-Schutzbund e.V.
DAV Deutscher Anwaltverein e.V.
DLOPS Dammert/Lenkeit/Oberhauser/Pause/Stretz, Das neue Bauvertragsrecht
DNotV Deutscher Notarverein e.V.
GdW GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Im- mobilienunternehmen e.V.
ibr-OK Bauver-
trR ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht IfB Institut für Bauforschung e.V.
IfBF Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V.
IPB Institut Privater Bauherren e.V.
jurisPK Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, juris Praxiskommentar BGB
LBD Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht
21
MüKo BGB Säcker/Rixecker/Oetker/Limperg, Münchener Kom- mentar zum BGB
RefE Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
RegE Gesetzesentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung VPB Verband Privater Bauherren e.V.
ZDB Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
Die Abkürzungen im Übrigen richten sich nach Kirchner, Hildebert (Begr.):
Abkürzungsverzeichnis der Rechtsprache, 9. Auflage, Berlin 2018.
Abkürzungsverzeichnis
22