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Richtlinie Amtliches Mitteilungsblatt

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Academic year: 2022

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Lebenswissenschaftliche Fakultät

Richtlinie

zur Vergabe von Stipendien des Institutes für Biologie an der

Humboldt-Universität zu Berlin

Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden 6, 10099 Berlin

Nr. 17/2021

Satz und Vertrieb: Abteilung Kommunikation, Marketing und Veranstaltungsmanagement

30. Jahrgang/26. April 2021

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 17/2021

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Richtlinie

zur Vergabe von Stipendien des Institutes für Biologie an der Humboldt-Universität zu Berlin

§ 1 Zweck des Stipendiums

Das Stipendium soll der/dem Empfänger*in zur persönlichen wissenschaftlichen Entwicklung und Qualifizierung dienen und es ermöglichen, sich un- eingeschränkt der Vorbereitung, Durchführung und/oder dem Abschluss eines Forschungsvorha- bens mit inhaltlichem Bezug zu einem der For- schungsfelder des Institutes für Biologie zu wid- men. Auf die Vergabe eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

§ 2 Förderfähigkeit

Gefördert werden können Personen mit Studienab- schluss in einem Fach mit erkennbarem Bezug zum Forschungsprogramm des Institutes für Biologie, soweit sie während der Dauer ihrer Förderung zum wissenschaftlichen Nachwuchs des Institutes für Bi- ologie zählen.

Ein Stipendium kann nicht bzw. nur eingeschränkt vergeben werden bei Vorliegen einer begabungs- und leistungsorientierten materiellen Förderung von einer anderen inländischen oder ausländischen Einrichtung. Ein hauptberufliches Beschäftigungs- verhältnis schließt die Vergabe eines Stipendiums aus. Etwaige Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse werden im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Stipendiumszweck geprüft und Einzelfallenschei- dungen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der DFG sowie nach Rücksprache mit dem Bewer- ber getroffen.

§ 3 Dauer, Art und Höhe

(1) Ein Stipendium wird nur befristet gewährt.

(2) Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an den Empfehlungen der DFG oder den Richtsätzen des Landes Berlin, Teilzeitstipendien sind möglich.

(3) Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können Zulagen entsprechend den Richtsätzen des Landes Berlin gewährt werden.

§ 4 Antragstellung, Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Stipendien- programme des Institutes für Biologie

(1) Der Antrag auf ein Stipendium muss an den Auswahlkommissionsvorsitz des Instituts für Biolo- gie gerichtet werden; der Kontakt wird auf der Homepage des Instituts für Biologie bekannt gege- ben.

(2) Mit dem Antrag einzureichen sind ein Lebens- lauf mit Publikationsverzeichnis, eine Projektskizze für das zu fördernde Vorhaben, sowie die fachliche Stellungnahme eines ordentlichen Mitglieds des In- stitutes für Biologie.

(3) Die Auswahl erfolgt durch die Auswahlkommis- sion.

(4) Einzelheiten zu den Bewerbungsfristen, den einzureichenden Unterlagen, den Mitgliedern der Auswahlkommission, sowie die zur Auswahl führen- den Vergabekriterien werden auf der Webseite des Instituts für Biologie bekannt gegeben.

(5) Im Auswahlverfahren können personenbezo- gene Daten gemäß Anlage verarbeitet werden; die Daten werden innerhalb von einem Jahr nach Be- endigung des Verfahrens bzw. des Stipendienbe- zugs gelöscht oder für statistische Zwecke anony- misiert.

§ 5 Vergabekriterien

(1) Der Antrag für ein Stipendium des Institutes für Biologie muss zu dem in der Bekanntmachung ge- nannten Datum vollständig am Institut für Biologie eingegangen sein.

(2) Die Auswahlkommission entscheidet auf Grund- lage der mit dem Antrag eingereichten Unterlagen in eigenem Ermessen, welche Antragsteller sie in dem weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt und für welche Bewerber*innen sie im Anschluss daran die Empfehlung für eine Stipendienvergabe aus- spricht.

(3) Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind bisherige akademische Leistungen, Qualität, Poten- tial und Machbarkeit des geplanten Forschungsvor- habens und die Verfügbarkeit von geeigneter Be- treuung am Institut für Biologie. Zusätzlich kann die Auswahlkommission bei ihrer Entscheidung auch gesellschaftliches Engagement oder beson- dere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigen.

(4) Die Auswahlkommission gibt auf der Grundlage der Nachweise und der Ergebnisse des Auswahlver- fahrens Empfehlungen für die Vergabe eines Sti- pendiums ab. Sie kann für die Vergabe Auflagen vorschlagen.

§ 6 Bewilligung

(1) Die Vergabe eines Stipendiums erfolgt auf Grundlage der Empfehlung der Auswahlkommission des Instituts für Biologie durch die Präsidentin bzw.

den Präsidenten der Humboldt-Universität zu Ber- lin. Die Entscheidung wird mittels Bewilligungsbe- scheid bekannt gegeben. Der Bescheid kann unter Auflagen ergehen.

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(2) Mit Annahme des Stipendiums wird die Stipen- diatin oder der Stipendiat verpflichtet

• alle Veränderungen, die für die Gewäh- rung des Stipendiums von Bedeutung sind, unverzüglich mitzuteilen,

• Leistungsnachweise (z. B. Zwischenbe- richte zum Forschungsvorhaben, Belege für die Teilnahme am Ausbildungspro- gramm) zu den vorgesehenen Fristen ein- zureichen und

• nach Abschluss der Förderung einen Be- richt über das Projektergebnis vorzulegen.

Bei Veröffentlichungen ist in geeigneter Weise auf die Förderung durch das Institut für Biologie und die Humboldt Universität zu Berlin aufmerksam zu machen.

§ 7 Sonstiges

Die Humboldt-Universität zu Berlin behält sich das Recht vor, Änderungen und Ergänzungen dieser Richtlinie vorzunehmen, jeglichen Missbrauch im Zusammenhang mit der Beantragung und dem Be- zug eines Stipendiums zur Anzeige zu bringen und zu Unrecht ausbezahlte Beträge zurückzufordern, sowie die Bewilligung gem. §§ 48, 49 VwVfG zu- rückzunehmen bzw. zu widerrufen.

§ 8 In-Kraft-Treten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hum- boldt-Universität zu Berlin in Kraft.

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 17/2021

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Anlage zur Richtlinie zur Vergabe von Stipendien durch das Institut für Biologie an der Humboldt- Universität zu Berlin

Folgende Angaben und Unterlagen werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von den Bewerbern/Bewer- berinnen erhoben:

Angaben im Bewerbungsformular

1. Persönliche Daten a) Anrede

b) Name c) Vorname

d) Straße, Hausnummer e) Zusatz

f) PLZ g) Ort

h) E-Mail-Adresse i) Staatsangehörigkeit

2. Angaben zum Studium a) Matrikelnummer b) Fakultät

c) Studienfach (Mono-/Kernfach) d) voraussichtliches Studienende

e) Studienfortschritt (ECTS-Punkte Mono/Kernfach) f) AGNES Durchschnittsnote

3. Angaben zur bisherigen Ausbildung

Angaben zum Bildungsabschluss (ggfs. Note Erststudium), Ausbildungsabschluss oder einer vergleichbaren Leistung

4. Angaben zu Auszeichnungen, gesellschaftlichem Engagement in den letzten fünf Jahren, familiären und sozialen Umständen

5. Motivationsschreiben

6. Andere Stipendien/Förderungen a) BAföG

b) Förderung durch ein Begabtenförderwerk

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