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An die Vernehmlassungsteilnehmer, Stromver-sorger, Netzbetreiber, kantonalen Energiefach-stellen, Stromproduzenten sowie interessierten Kreise im Bereich der erneuerbaren Energien

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE

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Bundesamt für Energie BFE Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen Postadresse: CH-3003 Bern

Tel. +41 31 322 56 11, Fax +41 31 323 25 00 contact@bfe.admin.ch

www.bfe.admin.ch

000 - Allgemeines

CH-3003 Bern, BFE

An die Vernehmlassungsteilnehmer, Stromver- sorger, Netzbetreiber, kantonalen Energiefach- stellen, Stromproduzenten sowie interessierten Kreise im Bereich der erneuerbaren Energien

Sachbearbeiter/in: per Bern, März 2008

Stromversorgungsverordnung und revidierte Energieverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Bundesrat hat am 14. März 2008 die Stromversorgungsverordnung (StromVV) und die revidierte Energieverordnung (EnV) verabschiedet. Damit sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Strommarktöffnung sowie für die Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) definitiv festgelegt:

• Ab dem 1. Januar 2009 wird die Strommarktöffnung in der Schweiz Tatsache: Alle Energie- versorgungsunternehmen und rund 5'500 Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh können ihren Stromlieferanten ab diesem Zeitpunkt frei wählen. Die neue Stromversorgungsverordnung konkretisiert die im Stromversorgungsgesetz enthaltenen Bedingungen für den Netzzugang sowie das Entgelt für die Netznutzung.

• Ebenfalls ab dem 1. Januar 2009 wird auch die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien fliessen. Die revidierte Energieverordnung legt die entspre- chenden Rahmenbedingungen und Vergütungen fest. Anmeldungen für die KEV können ab dem 1. Mai 2008 bei der nationalen Netzgesellschaft swissgrid eingereicht werden.

Die definitiven Texte der StromVV und der EnV sowie weiterführende Informationen (Medienmittei- lung, Faktenblätter, FAQ, Ergebnisbericht der Vernehmlassung) finden Sie auf der Internetseite des BFE. Diese Informationen werden laufend ergänzt und aktualisiert; insbesondere wird das BFE gegen Ende April 2008 noch Vollzugsrichtlinien zur kostendeckenden Einspeisevergütung publizieren.

Die Zeit bis Anfang 2009 ist knapp bemessen. Alle EVUs sind deshalb gefordert, die Vorbereitungsar- beiten umgehend anzugehen und diese konsequent und zügig voranzutreiben, so dass am 1. Januar 2009 die praktische Umsetzung erfolgreich gestartet werden kann. Zu diesen Vorbereitungsarbeiten gehören unter anderem die Erfassung und Bewertung der Stromnetze sowie die Berechnung und Publikation der Netznutzungstarife oder die Einführung von Informatik- und Messsystemen.

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C:\Documents and Settings\u80774576\Desktop\Strom VV EnV Infobrief an EWs und Produzenten März 08 D.doc

Ihre wichtigsten Partner bei der Umsetzung sind das Bundesamt für Energie, der Verband Schweize- rischer Elektrizitätsunternehmen VSE und die nationale Netzgesellschaft swissgrid:

Ihre wichtigsten Partner bei der Umsetzung sind das Bundesamt für Energie, der Verband Schweize- rischer Elektrizitätsunternehmen VSE und die nationale Netzgesellschaft swissgrid:

• Das BFE publiziert auf seiner Internetseite laufend aktuelle Informationen.

• Das BFE publiziert auf seiner Internetseite laufend aktuelle Informationen.

• Der VSE führt in den nächsten Wochen und Monaten Informationsveranstaltungen für die Branche durch und hat auf seiner Internetseite wichtige Grundlageninformationen und Bran- chendokumente publiziert.

• Der VSE führt in den nächsten Wochen und Monaten Informationsveranstaltungen für die Branche durch und hat auf seiner Internetseite wichtige Grundlageninformationen und Bran- chendokumente publiziert.

• Als Ansprechpartner für alle Fragen zur Strommarktöffnung steht zudem das Kundenkompe- tenzzentrum von swissgrid zur Verfügung.

• Als Ansprechpartner für alle Fragen zur Strommarktöffnung steht zudem das Kundenkompe- tenzzentrum von swissgrid zur Verfügung.

Auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bleibt die Versorgungssicherheit oberstes Ziel. Ein Ziel, das wir nur erreichen können, wenn alle Akteure umfassend für den ersten Schritt in den freien Markt vorbereitet sind. Wir danken Ihnen deshalb im Voraus für Ihren diesbezüglichen grossen Einsatz in den kommenden Monaten.

Auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bleibt die Versorgungssicherheit oberstes Ziel. Ein Ziel, das wir nur erreichen können, wenn alle Akteure umfassend für den ersten Schritt in den freien Markt vorbereitet sind. Wir danken Ihnen deshalb im Voraus für Ihren diesbezüglichen grossen Einsatz in den kommenden Monaten.

Mit freundlichen Grüssen Mit freundlichen Grüssen

Walter Steinmann

Walter Steinmann Direktor

Direktor

Weitere Informationen Weitere Informationen

Internet Bundesamt für Energie

Medienmitteilung und Faktenblätter vom 17. März 2008: http://www.bfe.admin.ch

Ergebnisbericht zur Vernehmlassung StromVV/EnV: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2007.html Stromversorgungsgesetz: http://www.bfe.admin.ch/themen/00612/00613/index.html?lang=de Internet VSE

www.strom.ch

Internet swissgrid – Kundenkompetenzzentrum http://www.swissgrid.ch/services/customercenter/

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