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Ärzteblatt Sachsen

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Academic year: 2022

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Sachsen

Sächsische Landesärztekammer und „Ärzteblatt Sachsen”:

http://www.slaek.de, E-Mail: dresden@slaek.de, Redaktion: redaktion@slaek.de,

Gesundheitsinformationen Sachsen für Ärzte und Patienten:

www.gesundheitsinfo-sachsen.de

Vollkasko in der Medizin? –

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit 180 Heilberufe formulieren Wahlprüfsteine 181

Leserbefragung 2014 183

Förderung des Wahlfaches Allgemeinmedizin

im Praktischen Jahr 183

Freundschaftsvertrag mit Österreich 184

„Ärzte für Sachsen“ auf der DocSteps in Berlin 184 Mitgliederversammlungen der

Kreisärztekammern Nordsachsen und

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 185 Tagungsordnung des 24. Sächsischen Ärztetages 186 Patienteninformation Antibiotikatherapie 187 Fehlermeldesysteme gesetzlich vorgeschrieben 188 Krankenversicherungschipkarten für Asylsuchende 191 Seniorentreffen der KÄK Dresden 192

Konzerte und Ausstellungen 192

Ausschreibung und Abgabe

von Vertragsarztsitzen 192

Mengenentwicklung orthopädischer Eingriffe

in Deutschland 194

Dr. med. Horst Schyra 199

Neue Begutachtungsleitlinien zur

Kraftfahreignung ab 1. Mai 2014 199

Transition aus der Pädiatrie 200

Aktion Lesestart für Kinder ab 3 Jahre 201

Ball der Heilberufe 201

Arthur-Schlossmann-Preis an

Priv.-Doz. Dr. med. Susann Blüher 202

Gewalt und Psyche 203

Abschied nach 23 Jahren Ethikkommission 204 Abgeschlossene Habilitationen 205

Jubilare im Juni 2014 206

100 Jahre Klinik Bad Gottleuba 208 Mediziner auf deutschen Gedenkmünzen 211 Ausstellung: Kunsttherapie –

ein Bild gebendes Verfahren 212

Leserbefragung 2014 zum „Ärzteblatt Sachsen“ 213 Fortbildung in Sachsen – Juli 2014

Editorial

Berufspolitik

Gesundheitspolitik

Mitteilungen der Geschäftsstelle

Mitteilungen der KVS

Originalie Leserbrief Verschiedenes

Buchbesprechung Personalia

Medizingeschichte

Kunst und Kultur

Einhefter

Titelbild: Münze von Prof. Dr. Max v. Pettenkofer

© Leo de Reus

Freundschaftsvertrag mit Österreich Seite 184

Arthur-Schlossmann-Preis für Priv.-Doz. Dr. med. Susann Blüher Seite 202

100 Jahre Klinik Bad Gottleuba Seite 208

Ausstellung Kunsttherapie Seite 212

(2)

Editorial

180

Vollkasko in der Medizin?

Zwischen Anspruch und Wirklich- keit

Erinnerungen an eigene Studienzei- ten und Erwartungen an den Beruf werden wach, wenn ich Studenten unterrichten darf. Auch die heutigen Studenten möchten vor allem eines:

die Kunst des Heilens erlernen. Die Erkenntnis, dass dies in den unter- schiedlichsten Facetten geschieht und dass oft mehrere Wege zur Genesung des Patienten führen kön- nen, reift dabei früh. Dies ist wichtig, richtig und gut. Natürlich besteht bereits frühzeitig der Wunsch, auch die Patienten- und Alltagswirklich- keit kennenzulernen. Aber genau da beginnt es kompliziert zu werden.

Denn unterhalte ich mich mit Kolle- gen, bestätigen diese die Schwierig- keit, die illusionären Vorstellungen der Studenten über den ärztlichen Beruf mit der notwendigen tiefen ethischen, aber auch ökonomischen Verantwortung zu verbinden. Warum ist das so?

Nach meiner Meinung ergibt sich die größte Ernüchterung dadurch, dass wir bereits frühzeitig im Berufsleben feststellen müssen, dass unsere Tä - tig keit Grenzen hat. Grenzen dahin- gehend, dass wir uns einer deutlich veränderten Erkrankungswelt gegen- übersehen, die von der Medizin und vor allem aber von der Gesellschaft wohl noch nicht ausreichend beach- tet wird, obwohl diese sich bereits

seit Jahren zeigt. Ich meine damit die Längerlebigkeit, die damit einherge- henden chronischen Erkrankungen ebenso wie die der Karzinomerkran- kungen sowie die damit verbunde- nen Probleme des Gesundheitssys- tems.

Nun, ganz hilflos ist die heutige Medizin natürlich nicht. Wir können viel tun. Aber können wir im besten Sinne heilen – eine „Restitutio ad integrum“ in jedem Falle erreichen?

Dies doch wohl eher nicht, auch wenn es oft anders suggeriert wird.

Es bleibt immer ein Rest Erkrankung übrig. Gesundheit bedeutet heutzu- tage eben nicht mehr:

„Ein Zustand des vollständigen kör- perlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebre- chen.“ (WHO)

Sondern vielmehr:

„Zustand des objektiven und subjek- tiven Befindens einer Person, der gegeben ist, wenn diese Person sich in den physischen, psychischen und sozialen Bereichen ihrer Entwicklung im Einklang mit den eigenen Mög- lichkeiten und Zielvorstellungen und den jeweils gegebenen äußeren Lebensbedingungen befindet.“

(Klaus Hurrlemann) oder

„Gesundheit ist dasjenige Maß an Krankheit, das es mir noch erlaubt, meinen wesentlichen Beschäftigun- gen nachzugehen.“

(Friedrich Nietzsche)

Zweifellos die einfachere Definition ist die von Friedrich Nietzsche, lässt sie Wertvorstellungen eines Men- schen scheinbar außer Acht. Hurrle- man hingegen ordnet den Menschen ein. Er spricht von Möglichkeiten und Zielvorstellungen. Das bedeutet, der Einzelne muss sich auch aktiv an seiner Genesung beteiligen, er muss seine Ziele bei Eintritt einer Erkran- kung neu justieren, das bedeutet Mitarbeit und Eigenbeteiligung in Prävention und Genesung. Hierin liegt für mich der empfundene Kon- flikt: Vollkasko und vollständige Ge -

nesung oder eine dem Alter und den Umständen entsprechende Gesund- heit.

Die derzeitige öffentliche gesell- schaftspolitische Diskussion zum Krankenkassenbeitrag impliziert Ge - sundheit im Sinne der WHO-Defini- tion. Selten wird dabei durch die Politiker und die Verantwortlichen dargestellt, dass im SGB V seit Jah- ren eine Grund- und eben keine Luxusversorgung festgeschrieben ist.

Im Gegenteil, die „Alles ist möglich“

Vollkasko-Mentalität wird schon aus wahltaktischen Gründen befördert.

Eine Eigenbeteiligung wird nur fiska- lisch und am Rande betrachtet.

Mich veranlasst die Frustration darü- ber, zuweilen gegenüber meinen Patienten folgendes festzustellen:

„Die Existenz des CSE-Hemmers rechtfertigt nicht die Bockwurst und die des Insulins schon gleich gar nicht die Schwarzwälder-Kirsch- Torte“. Meist ernte ich dafür ein ungläubiges oder verständnisloses Lächeln, genau wissend, dass alle Empowermentversuche bei meinen

„mündigen“ Patienten leider nur Schall und Rauch sind.

Der Begriff der „Eigenbeteiligung“

bedeutet aber auch Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesellschaft zu übernehmen.

Doch wird er zu oft mit einer weite- ren finanziellen Beteiligung neben dem Krankenkassenbeitrag verbun- den. Wie eine Studie der TU Dresden beweist, stellt die Einführung von Wirtschaftlichkeit in der Arztpraxis im Sinne von einer angemessenen Vergütung durch den Patienten an den Arzt einen negativen Erfolgsfak- tor bei der Übernahme einer Arzt- praxis dar. Patienten möchten nicht, dass ihr Arzt auch Unternehmer ist.

Seelsorgerischer Einsatz und Rund- umversorgung werden von uns Ärz- ten eingefordert. Diesem Anspruch kommen wir gern nach, nur unter- scheiden sich offenbar die Blickwin- kel. Allzu oft fehlt uns in Klinik und Praxis die Zeit für die Patienten, wel- che aus Krankheitsgründen unsere volle Aufmerksamkeit bedürfen, weil notwendige subsidiäre Strukturen © SLÄK

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181

Heilberufe formulieren Wahlprüfsteine

Die bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen waren für die sächsischen Heilberufekammern der Anlass, gemeinsame gesundheitspolitische Positionen zu formulieren, die auch als Wahlprüfsteine genutzt werden sollen. Diese Positionen lauten wie folgt:

Freiberuflichkeit erhalten

Die Freiberuflichkeit der Heilberufe garantiert eine eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbrin- gung von hochqualifizierten Leistun- gen im Interesse der Allgemeinheit.

Sie ist damit ein Garant für eine opti- male Versorgung der Patienten im Freistaat Sachsen. Die sächsischen Parteien sollten sich aktiv dazu be - kennen.

Selbstverwaltung stärken

Als Garant für Freiberuflichkeit sind die demokratischen Selbstverwal- tungsstrukturen zu erhalten und aus- zubauen. Berufspflichten und ethi- sche Normen müssen von den Beru- fen selbst definiert werden. Politi- sche und rechtliche Selbstverwaltung und die Freiheit der Berufsausübung bedingen einander. Mit der Be schrän- kung der Einflussnahme des Staates können die Selbstverwaltungen ihre Erfahrung effektiv einsetzen. Dere- gulierungsbestrebungen aus Europa ist daher das Gemeinwohl entgegen- zusetzen.

Duales Krankenversicherungs­

system fortentwickeln

Die sächsischen Heilberufe plädieren für den Erhalt und die Fortentwick- lung der Dualität von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und

privater Krankenversicherung (PKV).

Der Wettbewerb zwischen diesen beiden Systemen garantiert einen umfangreichen Katalog an Leistun- gen, von denen letztlich alle Patien- ten profitieren.

Um den Wettbewerb innerhalb der GKV zu stärken, ist es notwendig, den derzeitigen Versichertenanteil zu einem einkommensunabhängigen und von den Kassen autonom fest- zulegenden Gesundheitsbeitrag wei- terzuentwickeln. Ein Sozialausgleich schützt Geringverdiener vor finanzi- eller Überforderung.

Für jedes in Deutschland geborene Kind sollte ein Gesundheitsspar- konto eingerichtet werden, das als kapitalgedecktes Ansparprogramm die finanziellen Folgen der demogra- fischen Entwicklung abfedert.

Bei der privaten Krankenversiche- rung muss die Transparenz der Tarife deutlich verbessert werden, ein Leis- tungskatalog für die Mindestversor- gung privat versicherter Patienten verbindlich gemacht und die Portabi- lität der Altersrückstellungen im Fall

eines Versicherungswechsels erleich- tert werden.

Prävention fördern

Prävention ist eine gesamtgesell- schaftliche Aufgabe, an deren Erfül- lung in Kooperation mit allen Heil- berufen unterschiedliche staatliche Ebenen, das Bildungswesen, betrieb- liche Gesundheitsförderung, der Öffentliche Gesundheitsdienst und andere gesellschaftliche Einrichtun- gen mitwirken müssen.

Nicht zuletzt ist es eine Aufgabe der Krankenkassen, Prävention zu einem Instrument intelligenter und differen- zierter Gesundheitsvorsorge zu machen, indem sie sich dazu evalu- ierter und in der Wirksamkeit beleg- ter Interventionsmöglichkeiten bedie- nen.

Kammertätigkeit entbürokratisieren

Die Sächsische Staatsregierung wird aufgefordert, endlich von der Ge - nehmigungspflicht der Wirtschafts- pläne, der Festsetzung der Kammer- beiträge und der Entlastung der fehlen oder unnötige Arztbesuche

uns in Anspruch nehmen, wie die Konsultationszahlen in unseren Kran- kenhausnotaufnahmen an Wochen- enden und Feiertagen zeigen. Das notwendige Maß an Selbstdisziplin scheint in unserer Gesellschaft ab -

handen gekommen zu sein. Der Slo- gan lautet „Es kostet doch nichts“.

Doch es kostet – es kostet ärztliche Zeit und Arbeitskraft. Und es kostet das Geld der Solidargemeinschaft.

Würde so mancher unserer Patienten nur ein bisschen mehr eigene Ver-

antwortung übernehmen, dann glaube ich, fiele es uns Ärzten auch leichter, den Patienten auch in Zukunft im Mittelpunkt unseres Inte- resses zu behalten.

Erik Bodendieck Vizepräsident

(4)

Berufspolitik

182

Vorstände der Heilberufekammern Abstand zu nehmen und entspre- chende gesetzliche Maßnahmen im Sinne des Bürokratieabbaus, des Abbaus der Regelungsdichte, zur Verwaltungsvereinfachung und zur Stärkung der Finanzautonomie der Kammern einzuleiten.

Abwanderung junger Fachkräfte verhindern

Zur Sicherung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung muss die Abwanderung junger Fachkräfte ver- hindert werden. Der zunehmende Altersdurchschnitt der Bevölkerung fordert eine intensive und langfris- tige Betreuung älterer Patienten.

Den persönlichen Dialog vor Ort sehen wir als alternativlos an.

Ärztlichen Nachwuchs fördern Die sächsische Ärzteschaft fordert die Staatsregierung dazu auf, stärker Verantwortung für die Förderung des ärztlichen Nachwuchses zu überneh- men. Der Freistaat muss eine ausrei- chende Zahl an Medizinstudienplät- zen schaffen, damit die ambulante und stationäre Versorgung auch künftig auf dem jetzigen hohen Qualitätsniveau erhalten werden kann.

Auch die Zugangskriterien für die Studienplatzvergabe in der Medizin sind zu ändern. Die Staatsregierung soll auf bundesweit einheitliche Kri- terien hinwirken, nach denen beson- ders diejenigen Universitäten mit finanziellen Mitteln der Länder geför- dert werden, die objektivierbare Assessments auf rechtlich abgesicher- ter Basis transparent durchführen.

Pharmazeutischen Nachwuchs sichern

Für die Sicherung des pharmazeuti- schen Nachwuchses ist eine schnelle Entscheidung für den Erhalt und Ausbau des Studiengangs Pharmazie an der Universität Leipzig dringend notwendig. Darüber hinaus müssen die vorhandenen Kapazitäten ausge- schöpft werden. Es sollten mindes- tens 60 Studenten zum Winter- semester 2014/2015 immatrikuliert werden, um dem steigenden Bedarf an Fachkräften nachzukommen.

Arzneimittelinitiative

Sachsen­Thüringen für Deutschland Millionen Patienten in der gesetzli- chen Krankenversicherung nehmen dauerhaft fünf oder mehr Arzneimit- tel ein. Dadurch, wie auch aufgrund fehlender Therapietreue, steigt das Risiko für unerwünschte Arzneimittel- ereignisse, die Grund für viele Kran- kenhausaufnahmen sind. Gemein- sam mit den Ärzten und der AOK Plus führen die sächsischen Apothe- ker die Umsetzung eines gesetzlich verankerten, bundesweiten Modell- versuches durch, die Arzneimittelini- tiative Sachsen-Thüringen (ARMIN).

Die Betreuung multimorbider, zum großen Teil geriatrischer Patienten soll zukünftig intensiviert werden.

Langfristig könnte so bundesweit eine Kostendämpfung bei den ge - setzlichen Krankenkassen erreicht werden.

Approbierte Pharmazeuten zur Betreuung multimorbider Patienten

Die Bewertung der Analyse und die Beratung im Rahmen eines Medika- tionsmanagements muss – gesetzlich vorgeschrieben – durch einen Apo- theker erfolgen. Die sächsischen Apotheker appellieren daher mit Nachdruck an die verantwortlichen Politiker, alle notwendigen Weichen für die Ausbildung pharmazeutischer Fachkräfte in Sachsen zu stellen.

Zahnarztausbildung modernisieren Die Approbationsordnung für Zahn- ärzte aus dem Jahr 1955 muss modernisiert werden. Analog der akademischen Lehrpraxen in der Medizin wird eine praxisnahe Ausbil- dung bei niedergelassenen Zahnärz- ten gefordert, um die Medizinorien- tierung stärker im Ausbildungskon- zept zu verankern.

Gefahrhundegesetz zu einem sächsischen Hundehaltungsgesetz weiterentwickeln

Aus Sorge um den präventiven Schutz der Bürger in Sachsen setzt sich die Sächsische Landestierärzte- kammer nachdrücklich für ein modernes Hundehaltungsgesetz ein.

Dabei sollen die wichtigen Forderun-

gen nach einem verpflichtenden Sachkundenachweis für Hundehalter, der Kennzeichnungspflicht und der Registrierung aller gekennzeichneten Hunde in einer zentralen Datenbank eingebunden werden. Eine Gesetzes- vorlage der Sächsischen Landestier- ärztekammer liegt der Regierung und den Parteien seit drei Jahren vor.

Wir fordern die Weiterentwicklung des Gefahrhundegesetzes zu einem modernen sächsischen Hundehal- tungsgesetz. Wir müssen dem weite- ren Ansteigen der Beißvorfälle mit verletzten Menschen im Freistaat Sachsen entgegenwirken.

Schaffung effizienter und perma­

nenter Instrumente der staatlichen Tierseuchen bekämpfung

Hochkontagiöse Tierseuchen (wie zum Beispiel die Afrikanische Schwei ne- pest) stellen eine akute Bedrohung für die heimische Landwirtschaft dar.

Die sächsischen Tierärzte sind jeder- zeit bereit, krisenhafte Seuchenge- schehen zu be kämpfen. Überregio- nale Tierseuchenübungen haben jedoch gezeigt, dass mangels eines funktionsfähigen Landestierseuchen- krisenplans und wegen fehlender Bekämpfungsstrukturen erhebliche Defizite bei der Führung der Be - kämpfungsmaßnahmen bestehen.

Deshalb fordern die sächsischen Tier- ärzte die Inkraftsetzung des im Ent- wurf vorliegenden Landestierseu- chenkrisenplans einschließlich der darin vorgesehenen Regelungen zu einem Landestierseuchenkrisenzent- rum. Die im Entwurf eines Sächsi- schen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz vorgesehene Task Force Tierseuchenbekämpfung ist mit mindestens drei in der Tier- seuchenbekämpfung erfahrenen Tierärzten zu besetzen. Die Zusam- menwirkung der Bekämpfungsstruk- turen ist regelmäßig in überregiona- len Übungen zu trainieren.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

(5)

183

Förderung des

Wahlfaches Allgemein­

medizin im Prakti schen Jahr (PJ)

Seit dem Studienjahr 2008/2009 fördert die Kassenärztliche Vereini- gung Sachsen Medizinstudierende mit einer Studienbeihilfe, wenn sie sich für die Allgemeinmedizin ver- pflichten. Diese Nachwuchsförde- rung wurde ab 2013 um das Projekt

„Studieren in Europa“, die „Ausbil- dungsbeihilfe“ des Sächsischen Sozial- ministeriums und die „Förderung des PJ-Wahltertiales Allgemeinmedizin“

erweitert.

Die Förderung des PJ-Wahltertiales Allgemeinmedizin soll akkreditierte akademische Lehrpraxen sowie deren Studierende unterstützen.

Die Lehrpraxis erhält einmalig 800 Euro für ihre Lehrleistung pro Studie- renden nach erfolgreich absolvier- tem Wahltertial.

Die Höhe der Förderung für Studie- rende ist abhängig von der Lage der Lehrpraxis.

Liegt diese in Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Radebeul erhält der Stu- dierende einmalig 400 Euro, außer- halb der oben genannten Städte beträgt die Fördersumme 800 Euro.

Dieser Anreiz soll vor allem Landarzt- praxen attraktiv machen.

Finanziert wird diese Unterstützung aus dem Strukturfonds zur Sicher- stellung der ärztlichen Versorgung (nach § 105 Absatz 1a SGB V).

Ziel des 16-wöchigen Arbeitens in einer Lehrpraxis ist es, das breite Spektrum der hausärztlichen Tätig- keit, die hohe Verantwortung des Hausarztes und auch das spezielle Vorgehen im Fach Allgemeinmedizin kennenzulernen. Hierfür haben die Studierenden das PJ-Logbuch Allge- meinmedizin als „roten Faden“ und die 4-wöchigen Begleitseminare unter- stützend zur Seite. Um Kontakt zu anderen allgemeinmedizin-interessier- ten Studierenden und Weiterbildungs- assistenten/Fachärzten zu knüp fen, erfolgt eine Anbindung an Fortbil- dungsveranstaltungen der Jungen Allgemeinmedizin Sachsen (JASa), die durch die Sächsische Gesellschaft

für Allgemeinmedizin e.V. (SGAM) gefördert wird.

Rückblickend bestätigen die hervor- ragenden Evaluationen, dass das PJ- Wahltertial sehr gut angenommen und der Berufswunsch Hausarzt be - stärkt wird.

Prof. Dr. med. habil. Antje Bergmann Vorsitzende des Ausschusses

„Ärztliche Ausbildung“

Leserbefragung

Sehr verehrte Leserin, sehr geehr- ter Leser,

das „Ärzteblatt Sachsen“ ist das Publikationsorgan der Sächsischen Landesärztekammer.

Das heutige Anliegen des Redakti- onskollegiums ist es, zu erfahren, wie unsere Leser das „Ärzteblatt Sachsen“ und seinen Informations- gehalt bewerten. Diese vierte Akzep- tanzanalyse nach der Leserumfrage 1994, 2001 und 2009 dient der

Inhaltsverbesserung dieser Zeitschrift.

Bitte nutzen Sie den Fragebogen auf Seite 213 in diesem Heft für Anre- gungen und Kritik und senden Sie uns den Fragebogen per Fax unter 0351 8267162 zurück.

Das Redaktionskollegium des „Ärzte- blatt Sachsen“ bedankt sich im Vor- aus für Ihre aktive Mitarbeit.

Prof. Dr. med. habil. Hans-Egbert Schröder Vorsitzender des Redaktionskollegiums des

„Ärzteblatt Sachsen“

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(6)

Berufspolitik

184

Freundschaft mit Österreich bekräftigt

In Wien wurde am 4. April 2014 eine Zusatzvereinbarung zum Freund- schaftsvertrag zwischen dem Sächsi- schen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, der Öster- reichischen Ärztekammer und der Sächsischen Landesärztekammer unterzeichnet. Die Zusatzvereinba- rung ergänzt einen Vertrag aus dem Jahre 2007. Mit der Zusatzvereinba- rung soll die bisherige sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Öster- reichischen Ärztekammer und der Sächsischen Landesärztekammer er - weitert und intensiviert werden.

In dem Vertrag aus dem Jahr 2007 bekennen sich die Parteien dazu, die Migration von Ärzten zwischen Österreich und Sachsen durch eine aktive Informations- und Vermitt- lungstätigkeit zu unterstützen und zu fördern. An der Umsetzung dieser Vereinbarung war die Sächsische Landesärztekammer aktiv beteiligt.

Durch diesen Vertrag konnten in der Vergangenheit bereits junge österrei- chische Ärzte ihre Weiterbildung in sächsischen Kliniken antreten oder sich in Sachsen niederlassen. Die Bilanz des Vertrages aus dem Jahre

2007 ist positiv. Insgesamt konnten ca. 80 Mediziner für eine ärztliche Tätigkeit im Freistaat Sachsen ge - wonnen werden. Davon absolvieren ca. 30 Mediziner im Freistaat derzeit ihre Weiterbildung zum Facharzt.

Bereits heute besteht in beiden Län- dern ein erhöhter Ärztebedarf. Da - mit eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung auch künftig gewährleis- tet wird, wurde der Schwerpunkt der Zusatzvereinbarung auf dieses The - ma gelegt. So sollen beispielsweise

Strategien für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung erarbeitet und sich über sektorenübergreifende Versorgungsfragen sowie Auswirkun- gen der demografischen Entwick lung auf die medizinische Versorgung ausgetauscht werden. Zur fachlichen Unterstützung wird zukünftig ein regelmäßiger Austausch zwischen den Vertragspartnern stattfinden.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr. med. Artur Wechselberger, Präsident der Österreichischen Ärztekammer,

Frau Christine Clauß, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Ass. jur. Michael Schulte Westenberg, Hauptgeschäftsführer der Sächsischen Landesärztekammer bei der Unterzeichnung des Vertrages (v.l.)

© ÖÄK/Bernhard Noll

„Ärzte für Sachsen”

auf der DocSteps 2014

Die Sächsische Landesärztekammer und das Netzwerk „Ärzte für Sach- sen“ nahmen am 5. April 2014 zum ersten Mal an der Karrieremesse des Marburger Bundes, der DocSteps 2014, in Berlin teil. Neben einem breiten Vortrags- und Workshop-Pro- gramm zu allen Fragen der berufli- chen Orientierung bot die Messe im Ausstellerbereich vielfältige Möglich- keiten, mit potenziellen Arbeitge- bern und Experten aus dem Gesund- heitswesen ins Gespräch zu kom- men.

„Ärzte für Sachsen“ stellte in diesem Rahmen die sächsischen Unterstüt- zungsmöglichkeiten für Studium, Berufseinstieg, Weiterbildung sowie der ärztlichen Tätigkeit im Kranken- haus und in der eigenen Niederlas- sung vor. Die Medizinstudierenden und jungen Ärzte interessierten sich außerdem für die Weiterbildungs- chancen im Freistaat, für gesuchte Facharztrichtungen, familienfreundli- che Angebote sächsischer Kranken- häuser und ganz allgemein für die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Freistaat.

Martin Kandzia M.A.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Besucher auf der DocSteps in Berlin © SLÄK

(7)

185

Kreisärztekammer Nordsachsen

Der Vorstand der Kreisärztekammer Nordsachsen lädt alle Mitglieder der Kreisärztekammer am

Mittwoch, dem 21. Mai 2014, 18.00 Uhr,

in die Kulturscheune im Schloss Taucha,

Haugwitzwinkel 1, 04425 Taucha, zur nächsten und konstituierenden Mitgliederversammlung ein. Nach-

dem sich die Kreisärztekammern Delitzsch und Torgau-Oschatz im Jahr 2009 zur Kreisärztekammer Nordsachsen zusammengeschlossen hatten, neigt sich nun die erste Wahlperiode dieser Kreisärztekam- mer bereits dem Ende zu. Im Rah- men der Mitgliederversammlung soll neben dem Jahres- und Finanzbe- richt die Geschäftsordnung der Kreisärztekammer geändert und ein neuer Vorstand für die nächste Wahlperiode bis 2019 gewählt wer- den. Überdies steht ein Vortrag zur Altersvorsorge durch unser Versor- gungswerk auf der Tagesordnung.

Wenn auch Sie Interesse an einer Mitarbeit im Vorstand der Kreisärzte- kammer in der nächsten Wahlperi- ode haben, möchten wir Sie auch auf diesem Weg noch einmal zur Kandidatur ermuntern.

Gern können Sie mit mir unter Telefon-Nr. 034202 60137, E-Mail: nordsachsen@slaek.de, Kontakt aufnehmen.

Dipl.-Med. Andreas Koch Vorsitzender der Kreisärztekammer

Nordsachsen

Kreisärztekammer Sächsische Schweiz­

Osterzgebirge

Der Vorstand der Kreisärztekammer Sächsische Schweiz-Osterzgebirge lädt alle Mitglieder der Kreisärzte- kammer am

Mittwoch, dem 21. Mai 2014, 19.00 Uhr,

in die Klinik Bavaria Kreischa, An der Wolfsschlucht 1 – 2, 01731 Kreischa

zur nächsten und konstituierenden Mitgliederversammlung ein. Nach- dem sich die Kreisärztekammern Sächsische Schweiz und Weißeritz- kreis im Jahr 2009 zur Kreisärzte- kammer Sächsische Schweiz-Osterz- gebirge zusammengeschlossen hat- ten, neigt sich nun die erste Wahlpe- riode dieser Kreisärztekammer be - reits dem Ende zu. Im Rahmen der Mitgliederversammlung soll neben dem Jahres- und Finanzbericht die Geschäftsordnung geändert und ein neuer Vorstand für die nächste Wahl- periode bis 2019 gewählt werden.

Wenn auch Sie Interesse an einer Mitarbeit im Vorstand der Kreisärzte- kammer in der nächsten Wahlperi- ode haben, möchten wir Sie auch auf diesem Weg noch einmal zur Kandidatur ermuntern.

Gern können Sie mit mir unter Telefon-Nr. 03501 71185605, E-Mail s.schweiz-osterzgebirge@slaek.de Kontakt aufnehmen.

Dr. med. Katrin Pollack Vorsitzende der Kreisärztekammer Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

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24. Sächsischer Ärztetag

Tagungsort:

Kammergebäude der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden, Plenarsaal.

Die Mitglieder der Sächsischen Lan- desärztekammer können an den Arbeitstagungen mit Vorlage des Arztausweises als Zuhörer teilneh- men.

Tagesordnung

24. Sächsischer Ärztetag Freitag, 13. Juni 2014, Beginn: 14.00 Uhr

1. Eröffnung des 24. Sächsischen Ärztetages

■ Feststellung der Beschluss- fähigkeit

■ Protokollbestätigung

■ Beschlusskontrolle

Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident 2. Aktuelle Gesundheits- und

Berufspolitik

Bericht: Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident

Ausführliche berufspolitische Aussprache zu

■ dem Bericht des Präsidenten und

■ dem Tätigkeitsbericht 2013 der Sächsischen Landesärz- tekammer.

3. Finanzen

3.1. Sachstand zum Bau eines Park- hauses auf dem Parkplatz Hel- lerschanze

3.2. Jahresabschluss 2013

3.3. Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung für das Jahr 2013

3.4. Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2014

Bericht: Dr. Claus Vogel, Vorsit- zender des Ausschusses Finan- zen

Dipl.-oec. Cornelia Auxel, Wirt- schaftsprüferin, Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft Bansbach, Schübel, Brösztl & Partner

4. Nachwahl eines Mitglieds des Ausschusses Senioren

Bericht: Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident

5. Zeitplan für die Wahl der Mit- glieder der Kammerversamm- lung für die Wahlperiode 2015 bis 2019

Bericht: Ass. jur. Annette Burk- hardt, Landeswahlleiterin

Abendveranstaltung Freitag, 13. Juni 2014, Beginn: 18.30 Uhr

Begrüßung Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident Totenehrung

Verleihung der „Hermann-Eberhard- Friedrich-Richter-Medaille“ 2014 für Verdienste um die sächsische Ärzteschaft

Festvortrag: Individualisierte Medi- zin in der Onkologie

Referent: Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimit- telkommission der deutschen Ärzte- schaft.

Der Präsident gibt sich die Ehre, zum Empfang einzuladen.

Fortsetzung der 50. Tagung der Kammerversammlung

Sonnabend, 14. Juni 2014, Beginn: 9.00 Uhr

6. Begrüßung

Feststellung der Beschlussfähig- keit

Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident 7. Gesundheitspolitische Vorhaben

der Großen Koalition in der lau- fenden Legislaturperiode – Be - wertung aus Kammersicht Referent: Dr. med. Rudolf Henke, Präsident der Ärztekam- mer Nordrhein, Mitglied des Deutschen Bundestages, 1. Vor- sitzender des Marburger Bun- des

8. Satzungen

8.1. Änderung von Satzungen in Bezug auf die Zusammenset- zung des Vorstandes

8.1.1. Änderung der Hauptsatzung 8.1.2. Änderung der Geschäftsord-

nung

8.1.3. Änderung der Ordnung zur Zahlung von Aufwandsentschä- digungen für ehrenamtliche

Tätigkeit sowie von Unterstüt- zungen an die Kreisärztekam- mern

Bericht: Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident

8.2. Änderung der Gebührenord- nung

Bericht: Dr. Claus Vogel, Vorsit- zender des Ausschusses Finan- zen

8.3. Änderung der Weiterbildungs- ordnung

Bericht: Prof. Dr. Uwe Köhler, Vorsitzender des Ausschusses Weiterbildung

8.4. Änderung der Geschäftsord- nung der Kommission „Maß- nahmen zur künstlichen Be - fruchtung“ der Sächsischen Landesärztekammer

Bericht: Dr. Hans-Jürgen Held, Vorsitzender Kommission Maß- nahmen KÜB

9. Bekanntgabe von Terminen 10. Verschiedenes

27. Tagung der Erweiterten Kammerversammlung Sonnabend, 14. Juni 2014, Beginn: 12.30 Uhr

(Organ der Sächsischen Ärzteversor- gung; um 10 Mandatsträger der Sächsischen Landestierärztekammer erweiterte Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer) 1. Eröffnung der 27. Tagung der

Erweiterten Kammerversamm- lung

Feststellung der Beschlussfähig- keit

Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident 2. Tätigkeitsbericht 2013 der

Sächsischen Ärzteversorgung 2.1. Bericht des Vorsitzenden des

Verwaltungsausschusses Bericht: Dr. Steffen Liebscher 2.2. Bericht des Vorsitzenden des

Aufsichtsausschusses Bericht: Dr. med. vet.

Jens Achterberg

2.3. Jahresabschlussbericht für das Jahr 2013 und Diskussion Bericht: Dipl.-Ök. Helmut Heyer, Wirtschaftsprüfer,

Baker Tilly Roelfs AG Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Berufspolitik

186

(9)

Patienteninformation Antibiotikatherapie

Die zunehmenden Antibiotikaresis- tenzen sind ein schwerwiegendes Problem in der Patientenversorgung.

Seit dem Jahr 2010 arbeitet im Frei- staat Sachsen unter Leitung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) ein landesweites Netzwerk gegen multiresistente Krankheitser- reger, das MRE-Netzwerk Sachsen.

Für die Arbeit wurde jetzt unter www.mre-netzwerk.sachsen.de eine Internetseite freigeschaltet, auf der eine Vielzahl von Informationen für Patienten und Angehörige zu finden sind.

Nachdem im letzten Jahr die Sächsi- sche Landesärztekammer in Zusam- menarbeit mit der Facharbeitsgruppe Surveillance/Antibiotikastrategie des MRE-Netzwerkes Sachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung Sach- sen eine sehr gut besuchte Fortbil- dung zur rationalen Antibiotikathe- rapie durchgeführt hat, steht nun auch speziell für die Patienten ein Flyer zum Thema „Therapie mit Anti- biotika und was Sie darüber wissen sollten“ des SMS zur Verfügung.

Patienten fragen in der Praxis immer wieder, auch bei eindeutig viralen Infekten, nach Antibiotika. Im Flyer wird sehr einfach und nachdrücklich erklärt, wann Antibiotika wirken und wann nicht. Die Gefahren bei un - nötigem Antibiotikaeinsatz werden erklärt, ohne sie unnötig zu dramati- sieren. Allerdings wird auch deutlich darauf aufmerksam gemacht, was der Patient berücksichtigen muss, wenn er ein Antibiotikum verordnet bekommt und wie wichtig eine Ein-

nahme streng nach den Anordnun- gen des Arztes ist. Darüber hinaus findet der Patient Verhaltensregeln bei Infekten, die nicht oft genug wiederholt werden können. Ärzte, die den Flyer in ihrem Wartezimmer auslegen wollen, können diesen in der gewünschten Stückzahl über die E-Mail publikationen@sachsen.de be stellen.

Die Leistungen zur Untersuchung und Behandlung von MRSA-Patien- ten im niedergelassenen Bereich sind zum 1. April 2014 Teil des EBM ge - worden. Dazu wurde im EBM ein neuer Abschnitt 30.12 geschaffen, relevante Informationen hat die KBV auf der Seite www.mrsa-ebm.de bereitgestellt. Hier finden Sie auch eine zertifizierte online-Fort bildung, die zur Abrechnung der entspre- chenden Ziffern berechtigt, wenn das Zertifikat bei der KV-Sachsen ein- gereicht wird.

Dr. med. Patricia Klein Ärztliche Geschäftsführerin

187 2.4. Versicherungsmathematisches

Gutachten

Rentenbemessungsgrundlage und Rentendynamisierung 2015 Bericht: Dipl.-Math. Mark Wald- dörfer, Mitglied des Verwal- tungsausschusses

2.5. Entlastung des Verwaltungsaus- schusses und des Aufsichtsaus- schusses der Sächsischen Ärzte- versorgung für das Jahr 2013 3. Satzungsänderungen 2014

Bericht: RA Dr. Jochim Thietz- Bartram, Mitglied des Verwal- tungsausschusses

4. Bekanntgabe des Termins der 28. Tagung der Erweiterten Kammerversammlung

5. Verschiedenes

Therapie mit Antibiotika –

und was Sie darüber wissen sollten

(10)

Fehlermeldesysteme gesetzlich

vorgeschrieben

Regelmäßige Beispiele im „Ärzte- blatt Sachsen“

Schon Ende der 90er-Jahre gab es in einigen Fachgruppen, insbesondere in der Anästhesie, Bestrebungen, zu einer offenen und flexiblen Fehler- kultur auch im Gesundheitswesen überzugehen. Da große Schwierig- keiten befürchtet wurden im Rah- men von haftungsrechtlichen Konse- quenzen und da in der Luftfahrt diesbezüglich mit anonymen und sanktionsfreien Meldungen gute Erfahrungen vorlagen, wurde ein auf den Gesundheitsbereich adaptiertes webbasiertes „Critical Incident Re - porting System“ entwickelt. Schon seit 2005 gibt es eine offizielle von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer bereit- gestellte und vom Ärztlichen Zent- rum für Qualitätssicherung be glei- tete Internetplattform CIRSMEDICAL, auf der zunehmend medizinisches Personal berufsgruppenübergreifend aus allen Sektoren des deutschen Gesundheitswesens Fehler oder Bei- nahefehler veröffentlicht und zur Diskussion stellt. Die Fallbeschrei- bungen werden anschließend von Experten diskutiert und kommentiert und rechtliche und organisatorische Konsequenzen dargestellt. Es ent- stand ein ständig wachsender Fun- dus an Fehlervermeidungsstrategien, von denen jeder im Gesundheitswe- sen Tätige profitieren kann. Viele Krankenhausabteilungen sind inzwi- schen dazu übergegangen, CIRS als Lernplattform im Rahmen der abtei- lungsinternen Fortbildungen zu nut- zen.

Da im Rahmen des GKV-Versor- gungsstrukturgesetzes § 137 SGB V geändert wurde, ist die Implementie- rung eines Risikomanagement- und Fehlermeldesystems für Krankenhäu- ser Pflicht, seit Februar 2014 liegen die Anforderungen dazu vom G-BA vor (www.g-ba.de). Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, aber das bekannte QM-Motto: „Jeder Fehler

ist ein Schatz“ ist für die Lernplatt- form CIRSMEDICAL wörtlich zu ver- stehen. Kritisch ist, aus Fehlern nicht zu lernen und sie zu wiederholen, dies zu vermeiden hilft CIRS.

Das „Ärzteblatt Sachsen“ wird monatlich ein Fallbeispiel veröffentli- chen, wobei versucht wird, insbeson- dere Fälle herauszufiltern, die für möglichst viele Kollegen von Inter- esse sind. Für das Maiheft 2014 des

„Ärzteblatt Sachsen“ wurde ein im ambulanten und stationären Bereich häufig vorkommender Fall genutzt.

Patient wird nach Endoskopie unter Propofolsedierung reanimationspflichtig Zuständiges Fachgebiet:

Innere Medizin

Wo ist das Ereignis eingetreten?

Krankenhaus – Funktions/Diagnostik- raum

Tag des berichteten Ereignisses:

Wochentag

Versorgungsart? Routinebetrieb Patientenzustand:

Der Patient wurde endoskopiert, es erfolgte eine Sedierung mit Propofol.

Fallbeschreibung:

Nach einer endoskopischen Untersu- chung mit Propofolsedierung fiel den Mitarbeitern der Endoskopie bei der Kontrolle im Aufwachraum sowohl der schlechte Allgemeinzustand, als auch die niedrige O2-Sättigung eines zuvor endoskopierten Patien- ten auf. Im weiteren Verlauf setzte die Atmung aus und es waren keine Vitalparameter mehr messbar. Das neue Überwachungsgerät (Pulsoxy- meter) meldete keine bzw. nicht aus- reichende Signale. Es wurden sofort Reanimationsmaßnahmen durch das Personal eingeleitet und der Arzt alarmiert. Es erfolgte eine Verlegung auf die Intensivstation.

Eigener Ratschlag (Take-Home-Mes- sage)?

Da die Situation eindeutig durch das technische Defizit des Pulsoxymeters eingetreten ist (die Alarm-Lautstärke war nicht ausreichend), wurde der Aufwachraum sofort mit einer Pfle- gekraft besetzt. Ein Monitoring wird in absehbarer Zukunft eingesetzt.

Häufigkeit des Ereignisses? nur die- ses Mal

Wer berichtet? Pflegekraft Berufserfahrung: über 5 Jahre.

Die Analyse aus Sicht des Anästhesisten

In der vorliegenden Meldung wird von einem schwerwiegenden Zwi- schenfall berichtet, welcher sich nach einer Sedierung für einen diag- nostischen Eingriff mit Propofol ereignet: Im Aufwachraum der mel- denden Klinik/Abteilung fällt den Mitarbeitern der schlechte Allge- meinzustand des Patienten auf. Die- ser wird in Verbindung mit niedrigen Sp02-Werten gebracht, welche auf eine Hypoventilation/Apnoe/Atem- wegsverlegung des Patienten hin- weisen. Der Patient wird als reanima- tionspflichtig erkannt und es werden umgehend Reanimationsmaßnah- men eingeleitet. Die Tatsache, dass der Patient im Anschluss auf die Intensivstation verbracht wird, wird dahingehend interpretiert, dass die Wiederbelebungsmaßnahmen zu einem ROSC geführt haben. Über das weitere Outcome steht keine Information zur Verfügung. Ebenso fehlen Angaben über die räumlich- apparativen Voraussetzungen, die Personalstruktur der endoskopieren- den Abteilung sowie über die kumu- lative Propofoldosis und eventuell analgetische Zusatzmedikation (zum Beispiel Priritramid). Insofern kann sich eine Kurzanalyse nur auf die wenigen Informationen beziehen, welche der Text explizit nennt.

Hier fällt jedoch sofort die Bemer- kung des Melders auf, dass der Auf- wachraum nach dem Vorfall mit einer Pflegekraft besetzt wurde, was (möglicherweise fälschlich) so gele- sen werden kann, als ob dies bis zu dem Ereignis nicht der Fall gewesen sei. Dieser Verdacht wird durch den Umstand erhärtet, dass eine Fehl- funktion des Pulsoxymeters erst beim Hinzutreten des Endoskopieperso- nals detektiert wird und nicht schon, wie es bei Anwesenheit einer Pflege- kraft zu erwarten gewesen wäre, in unmittelbarem zeitlichem Zusam- menhang auffällt. Es ist also durch- aus möglich, dass der Patient bereits im Bereich von einigen Minuten an Gesundheitspolitik

188

(11)

einer nicht detektierten Bradypnoe oder mechanischen Atemwegsverle- gung litt.

Sollte dies der Fall sein, so kann der meldenden Klinik nur dringend ans Herz gelegt werden, ihre eigenen Struktur- und Prozessvoraussetzun- gen mit den in den S3-Leitlinen des AWMF und den Leitlinien zur „Anal- gosedierung für diagnostische und therapeutische Maßnahmen am Erwachsenen“ (welche die Leitlinie von 2002 zur Sedierung und Analge- sie durch Nicht-Anästhesisten er - setzt) enthaltenen Anforderungen kritisch abzugleichen.

So lauten beispielsweise die Mini- malanforderungen für die personelle Besetzung:

„Da der untersuchende Arzt während der diagnostischen Maßnahme nicht in der Lage ist, die Vitalfunktionen des Patienten in ausreichendem Maße zu überwachen, ist bei allen Analgosedierungen eine weitere ent- sprechend qualifizierte, nicht in die Durchführung der Untersuchung involvierte Person erforderlich, deren einzige Aufgabe die Durchführung und Überwachung des Analgosedie- rungsverfahrens ist.“

Und weiter:

„Der die diagnostische Maßnahme durchführende Arzt verantwortet dann nicht nur den Eingriff, sondern auch die Analgosedierung ein- schließlich deren Überwachung und gegebenenfalls die Wiederherstel- lung vitaler Funktionen.“

Die ständige Anwesenheit einer zweiten Person ist deswegen erfor- derlich, weil es zu den wesentlichen Aufgaben dieser Person gehört, „die ständige Überwachung der Sedie- rungstiefe durch ständige Über- prüfung der Patientenreaktion auf verbale, taktile und gegebenenfalls Schmerzreize, die Kontrolle der Atmung durch kontinuierliche visu- elle oder auskultatorische Kontrolle von Atemtiefe und -frequenz“ si cher- zustellen.

Darüber hinaus muss darauf hinge- wiesen werden, dass im vorliegen- den Fall das Narkosemedikament Propofol zum Einsatz kam und in Abweichung zur oben genannten

„geeigneten Person“ die Pharmaher- steller von Propofol in ihren Anwen- dungsbeschränkungen ausnahmslos einen zweiten Arzt verlangen, ohne zwischen Sedierung und Narkose zu unterscheiden:

■ „Propofol darf nur in Krankenhäu- sern oder in adäquat ausgerüsteten anderen Einrichtungen von anästhe- siologisch bzw. intensivmedizinisch ausgebildeten Ärzten verabreicht werden.“

■ „Die Sedierung mit Propofol und die Durchführung der diagnostischen oder chirurgischen Maßnahme dür- fen nicht von derselben Person erfol- gen" (Produktinformation der Firma Ratiopharm, gleichlautend bei den Firmen Fresenius und Braun, Aus- druck vom 11.4.2012 und zitiert nach Neelmeier & Schulte Sasse 2013).

Diese Sicherstellung endet dabei kei- nesfalls mit der Untersuchung, son- dern schließt den darauf folgenden Zeitraum bis zur vollständigen Erho- lung der Vitalfunktionen ein. So heißt es in der S3-Leitlinie, „die lückenlose Überwachung der Patien- ten durch qualifiziertes Personal unabhängig von der verwendeten Substanz, gegebenenfalls unter Ver- wendung eines Pulsoxymeters fort- zusetzen, bis sich der Patient voll- ständig erholt hat.“ (…)„Die ent- sprechende Person muss ständig im Aufwachbereich sein bzw. die Über- wachungseinheit im Blickkontakt haben.“

Im Beschluss von BDA und DGAI zur

„Analgosedierung für diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei Erwachsenen (Anästh Intensivmed 51 (2010) S. 598 bis S. 620) heißt es

zum „Vorgehen nach Beendigung der Analgosedierung“:

„Überwachung

Nach Beendigung der Analgosedie- rung kann der Patient durch die Restwirkung der verabreichten Phar- maka auf die vitalen Funktionen und/oder durch die vorgenommene Maßnahme selbst noch für einige Zeit akut gefährdet sein (Sturzge- fahr). Solange mit einer derartigen Gefährdung zu rechnen ist, bedarf es einer kompetenten Überwachung.

Die Dauer der Überwachung sollte in der Regel mindestens 30 min. nach Beendigung des Eingriffs betragen.

Dies gilt insbesondere für schmerz- hafte Eingriffe, bei denen sich die zentrale Atemdepression nach Weg- fall des Schmerzreizes verstärken könnte. …Mit der Überwachung ist entsprechend qualifiziertes Personal zu betrauen. Es darf den Patienten während dieser gefahrträchtigen Phase nicht allein lassen. Dabei ist insbesondere auf die Atmung (zum Beispiel Bewegungen des Brustkor- bes, Atemgeräusche), die O2-Sätti- gung des Blutes (Farbe der Lippen, Pulsoxymetrie), die Herzfrequenz (EKG oder Pulsoxymetrie), den Blut- druck und die Vigilanz zu achten.

Am Ort der Überwachung sind Geräte, Medikamente und Materia- lien sowohl für eine angemessene Überwachung als auch zur Behand- lung von Komplikationen bereit- zuhalten … Es darf keine Überwa- chungslücke zwischen dem Ort der Maßnahme und dem Erholungsraum geben…“

Die Analyse aus Sicht des Juristen Die Missachtung der fachlichen Vorgaben, insbesondere auch der Anwendungshinweise der Hersteller

189

(12)

kann, wenn dadurch Patienten zu Schaden kommen, erhebliche medi- kolegale Konsequenzen (zivilrechtli- cher Haftungsprozess, Strafverfah- ren) zur Folge haben. So wurde ein Münchener Gynäkologe 2006 zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, zunächst in erster Instanz ohne Bewährung, in zweiter Instanz auf Bewährung verurteilt, nachdem er eine ambulante Gebärmutteraus- schabung unter Propofolsedierung, aber ohne die geforderte Assistenz und ohne die geforderte apparative Ausstattung vorgenommen hatte.

Während der Behandlung erlitt die Patientin eine Apnoe (Atemstill- stand). Diese war, wie das Strafge- richt feststellte, durch den Gynäkolo- gen „aufgrund der mangelhaften apparativen Ausstattung während des Eingriffs und aufgrund der Tatsa- che, dass er als einziger Arzt bei der Behandlung die Vitalparameter der Patientin nicht hinreichend überwa- chen konnte, nicht bemerkt wor- den“. Die Patientin verstarb auf- grund einer hypoxischen Hirnschädi- gung. Das Strafgericht stellt fest:

„Der eingetretene Atemstillstand als Auslöser und Ursache der Gehirn- schädigung und des Todes der Pati- entin wäre für den Angeklagten erkennbar und vermeidbar gewesen, wenn zum einen ein weiterer, ent- sprechend ausgebildeter Arzt an der Operation teilgenommen hätte, der die Vitalpara meter der Geschädigten überwacht hätte und wenn die Pra- xis des Angeklagten hierfür entspre- chend ausgerüstet gewesen wäre,

insbesondere wenn ein Pulsoxymeter vorhanden gewesen wäre.“

Da es aber keine „Überwachungs- lücke“ zwischen dem Eingriff selbst und der anschließenden (postopera- tiven) Überwachung geben darf, muss auch die postoperative Über- wachung personell und räumlich apparativ so gestaltet sein, dass Pro- bleme rechtzeitig erkannt werden können.

Der geschilderte Fall gibt Anlass, auf die besonderen Sorgfaltsanforderun- gen bei der Anwendung von Propo- fol sowohl während des Eingriffs wie während der anschließenden Über- wachung des Patienten hinzuweisen.

Der Münchener Gynäkologe hatte insoweit noch „Glück“, als das Gericht sein Verhalten fahrlässig und nicht als (bedingt) vorsätzlich wer- tete. Denn der Bundesgerichtshof führte in einem Fall, in dem Propofol wissentlich sorgfaltswidrig verwen- det wurde, aus, dass die Missach- tung der Leistungs- und Sorgfalts- standards und insbesondere die der Herstellerhinweise nicht nur als fahr- lässiges, sondern als „von den jewei- ligen Einwilligungen“ nicht gedeck- tes, vorsätzliches Handeln zu werten ist (BGH 2007).

Take­Home­Message

■ Sedierungen unter Propofol ver- langen strikte Einhaltung der Leis- tungs- und Sorgfaltsstandards ein- schließlich der Herstellerhinweise.

■ Nach dem Eingriff muss eine kom- petente Überwachung sichergestellt

sein einschließlich der dazu erforder- lichen Geräte, Medikamente und Materialien.

■ Es darf keine Überwachungslücke zwischen dem Eingriffsort und dem Erholungs-/Aufwachraum entstehen.

Weiterführende Literatur

■ Analgosedierung für diagnosti- sche und therapeutische Maß- nahmen beim Erwachsenen.

Anästh Intensivmed 51 (2010) S.

598-S602

■ BGH, Beschluss vom 20.12.2007, Az.: 1 StR 576/07, S. 3

■ Neelmeier T, Schulte-Sasse U (2013) Sedierung auf Sicherheits- niveau der Narkose. Herstelleran- gaben und S3-Leitlinien verlan- gen zweiten Arzt. GesR 2/2013, 78-82

■ Schüttler J/Biermann, E/Breuer, G/

St.Pierre, M: Der Narkosezwi- schenfall – Management kriti- scher Ereignisse und rechtliche Aspekte, 2. Auflage 2010, S. 197 ff. zu Landgericht München I., Urteil vom 26.07.2006

■ S3-Leitlinie (AWMF-Register-Nr.

021/014), Z Gastroenterol 2008, 1298 (1321 f.).

Anschrift der Verfasser:

Dr. med. M. St.Pierre, Anästhesiologische Klinik, Universitätsklinikum Erlangen Dr. iur. E. Biermann, Berufsverband Deutscher

Anästhesisten, Nürnberg Prof. Dr. med. A. Schleppers, Berufsverband

Deutscher Anästhesisten, Nürnberg Dipl.-Sozialw. T. Rhaiem, Berufsverband

Deutscher Anästhesisten, Nürnberg

Gesundheitspolitik

190

(13)

Krankenversiche­

rungschipkarten für Asylsuchende

Mitte April 2014 starb in Hannover ein Kleinkind einer Asylsuchenden, weil ein Krankenhaus eine Auf- nahme ohne Krankenschein verwei- gerte (Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 15.4.2014). Die Aufnahme wäre höchstwahrscheinlich ohne Probleme erfolgt, wären Mutter und Kind in einer regulären gesetzlichen Krankenversicherung versichert ge - wesen oder wenn eine Krankenversi- cherungschipkarte vorhanden gewe- sen wäre.

Die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden ist im Asylbewerber-

leistungsgesetz geregelt. Nach §§

4/6 AsylbLG dürfen Asylsuchende nur bei „akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen“ behandelt wer- den. Diese Patientengruppe ist noch aus einem weiteren Grund beim Zugang zu medizinischen Leistungen benachteiligt: Asylsuchende mit Anspruch auf Leistungen nach §§

4/6 AsylbLG erhalten bisher keine Krankenversicherungschipkarte, son- dern müssen vor jedem Arztbesuch das zuständige Sozialamt kontaktie- ren. Dabei prüfen medizinisch sach- unkundige Mitarbeiter des Sozialam- tes, ob eine Behandlung nötig ist und stellt dann gegebenenfalls einen Krankenschein aus, der auch beim Umfang der ärztlichen Versorgung Einschränkungen vorsieht. Dies gilt auch jeweils für etwaige Weiterbe- handlungen durch Fachärzte. Eine weitere Hürde sind häufig sprachli- che Barrieren.

Durch das Fehlen einer Krankenversi- cherungskarte kann es bei dieser Personengruppe zu Behandlungsver- zögerungen und einer Chronifizie- rung von Erkrankungen kommen.

Die aus der Behandlungsverzöge- rung resultierende Inanspruchnahme medizinischer Notfalldienste bringt dann jedoch zusätzliche Kosten mit sich. Insbesondere Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften sowie in ländlichen Gegenden unterge- bracht sind, leiden unter einer er - schwerten medizinischen Versorgung.

Es kommt vor, dass den Betroffenen die Nutzung medizinischer Notfall- dienste durch sachunkundige Heim- mitarbeiter vorenthalten wird, wie auch ein Fall eines verstorbenen Asylsuchenden in Plauen (Freie Presse vom 20.2.2014) zeigt.

Die Einführung einer Krankenversi- cherungschipkarte erscheint schon deshalb aus humanitären Gründen mehr als angezeigt. Zudem funktio- niert die Abrechnung von Leistungen durch Ärzte mittlerweile elektronisch.

Somit könnte die Einführung von Krankenversicherungschipkarten für alle Asylsuchenden nach §§ 4/6 AsylbLG auch eine wesentliche Ver- ringerung des bürokratischen Auf- wandes für die sächsischen Medizi- ner bedeuten. Die Entscheidung dar- über, ob ein Asylsuchender medizi- nisch behandlungsbedürftig ist oder nicht, obliegt allein der auf medizini- scher Fachkompetenz basierenden ärztlichen Entscheidung und nicht den Mitarbeitern der Sozialämter

oder Heimmitarbeitern. Darauf hat bereits 2013 die Bundesärztekam- mer hingewiesen. Damit Ärzte die im Zusammenhang mit der medizini- schen Versorgung von Asylsuchen- den teilweise verloren gegangene Entscheidungsautonomie wieder zurückgewinnen, wäre die Einfüh- rung der Krankenversicherungschip- karten notwendig. Durch eine Ein- führung in Sachsen käme es zu einem Rückgewinn an ärztlicher Ent- scheidungsbefugnis und damit auch zu einer Stärkung der „compliance“.

Bei einer Einführung von Kranken- versicherungschipkarten für die Asyl- suchenden könnten die sächsischen Kommunen auf Erfahrungen in ande- ren Bundesländern zurückgreifen.

Seit 2005 erhalten Asylsuchende mit Anspruch auf Leistungen nach §§

4/6 AsylbLG in Bremen eine Kranken- versicherungschipkarte. Dabei han- delt es sich um einen zentralen Bestandteil des sogenannten „Bre- mer Modells der Gesundheitsversor-

191

(14)

gung von Asylsuchenden“. Diesem Beispiel folgten bereits Hamburg und Rostock. In weiteren Bundeslän- dern wird darüber diskutiert. Es geht dabei nicht um eine Ausdehnung des Leistungsspektrums, sondern ausschließlich um die Vereinfachung des Zugangs zu den Leistungen, die den Asylsuchenden laut §§ 4/6 AsylbLG zustehen. Grundlage dafür wäre ein Vertrag zwischen der Kom- mune und den Krankenkassen, ins- besondere der AOK (nach § 264 Abs. 1 SGB V). Auch in sächsischen Kommunen wäre die Einführung der Chipkarten sinnvoll. Zusätzlich zu den oben genannten Gründen könn-

ten damit die Kosten und der Ver- waltungsaufwand für Sozialbehör- den erheblich gesenkt werden. Dies ist angesichts steigender Asylsuchen- denzahlen ein wichtiges Argument.

Wesentlich unterstützt wird dieses humanitäre Anliegen unter anderem vom Netzwerk Asyl Migration Flucht Dresden (NAMF). Es hat im Jahr 2013 zum Thema der Krankenversi- cherungschipkarten und weiteren Aspekten der medizinischen Versor- gung von Asylsuchenden und Mig- ranten bereits ein Positionspapier entwickelt und wiederholt Gesprä- che mit Ärzten und Asylsuchenden geführt. Auch steht das Netzwerk in

Kontakt mit den entsprechenden Akteuren in der Stadtverwaltung Dresden.

Das Netzwerk benötigt für die Umsetzung dieses Anliegens auch die Unterstützung von Ärzten, die die Einführung der Krankenversiche- rungschipkarte in den einzelnen sächsischen Kommunen jeweils mit anregen könnten. Interessierte kön- nen sich gern an das Netzwerk Asyl Migration Flucht Dresden wenden:

namf@notraces.net.

Katja Lindner katjalindner@yahoo.de Netzwerk Asyl Migration Flucht Dresden

Gesundheitspolitik

192

Einladung zum Seniorentreffen der KÄK Dresden

Die Kreisärztekammer Dresden lädt ein zur Seniorenveranstaltung am Dienstag, dem 3. Juni 2014, um 15.00 Uhr,

in den Festsaal Carl Gustav Carus der Sächsischen Landesärztekammer.

Referentin: Dr. med. Barbara Schu- bert, Chefärztin der Fachabteilung Onkologie, Geriatrie und Palliativme- dizin des St. Joseph-Stifts Dresden.

Im Anschluss freuen wir uns, Sie zur vorpfingstlichen Kaffeetafel in kolle- gialer Runde begrüßen zu dürfen.

Seien Sie herzlich willkommen!

Katharina Schmidt-Göhrich Vorsitzende der Kreisärztekammer

Dresden-Stadt

Mitteilungen der Geschäftsstelle

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V folgende Vertragsarzt- sitze in den Planungsbereichen zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:

Bitte beachten Sie folgende Hin- weise:

*) Bei Ausschreibungen von Fachärz- ten für Allgemeinmedizin können

sich auch Fachärzte für Innere Medi- zin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen.

Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben.

Nähere Informationen hinsicht- lich des räumlichen Zuschnitts sowie der arztgruppenbezo- genen Zuordnung zu den einzel- nen Planungsbereichen bzw. Ver-

sorgungsebenen sind auf der Homepage der KVS (www.kv- sachsen.de → Mitglieder → Arbei- ten als Arzt → Bedarfsplanung und sächsischer Bedarfsplan) abrufbar.

Bitte geben Sie bei der Bewerbung die betreffende Registrierungs-Num- mer (Reg.-Nr.) an.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich auch die in den Wartelisten ein- getragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen.

Sächsische Landesärztekammer Konzert

Festsaal

Sonntag, 1. Juni 2014 11.00 Uhr – Junge Matinee Virtuos in den Sommer – Violinmusik verschiedener Epochen

Studierende der Klasse Prof. Annette Unger stellen sich vor.

Konzerte und Ausstellungen

Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden

Ausstellungen Foyer und 4. Etage Frank Voigt

Collagen + Montagen bis 18. Mai 2014

Kunsttherapie – ein Bild gebendes Verfahren. 20 Jahre Aufbaustudiengang – 250 Jahre Hochschule für Bildende Künste Dresden

22. Mai bis 20. Juli 2014 Vernissage:

Donnerstag, 22. Mai 2014, 19.30 Uhr Einführung: Matthias Flügge, Rektor der Hochschule für Bildende Künste Dresden Bezirksstelle Leipzig der Sächsi­

schen Landesärztekammer Malereien von Beat Toniolo 11. Juni 2014 bis 10. Juni 2015 Vernissage: Mittwoch, 11. Juni 2014, 18.00 Uhr, Bezirksstelle Leipzig,

Braunstraße 16, 04347 Leipzig

(15)

193 Bezirksgeschäftsstelle Dresden

Reg.­Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist

Hausärztliche Versorgung

14/D010 Allgemeinmedizin*) Meißen 11.06.2014

14/D011 Allgemeinmedizin*) Meißen 11.06.2014

Allgemeine fachärztliche Versorgung

14/D012 Kinder- und Jugendmedizin Weißeritzkreis 26.05.2014

14/D013 Psychiatrie und Psychotherapie Meißen 11.06.2014

Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Tel. 0351 88 28-310 zu richten.

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

Reg.­Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist

Allgemeine fachärztliche Versorgung

14/C028 Frauenheilkunde- und Geburtshilfe Stollberg 11.06.2014

14/C029 Kinder-und Jugendmedizin

(Vertragsarztsitz in einer Berufsausübungsgemeinschaft)

ZB: Allergologie Chemnitzer Land 11.06.2014

14/C030 Psychologische Psychotherapie / Verhaltenstherapie Mittweida 11.06.2014 14/C031 Psychologische Psychotherapie / Verhaltenstherapie Zwickau 26.05.2014 14/C032 Psychologische Psychotherapie / Verhaltenstherapie Zwickau 11.06.2014 14/C033 Psychologische Psychotherapie / Tiefenpsychologie Zwickau 11.06.2014

14/C034 Chirurgie / H-Arzt Mittweida 11.06.2014

Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Tel. 0371 2789-406 oder -403 zu richten.

Bezirksgeschäftsstelle Leipzig

Reg.­Nr. Fachrichtung Planungsbereich Bewerbungsfrist

Hausärztliche Versorgung

14/L011 Allgemeinmedizin*) Schkeuditz 11.06.2014

Allgemeine fachärztliche Versorgung

14/L012 Kinder- und Jugendmedizin Leipzig-Stadt 11.06.2014

Schriftliche Bewerbungen sind unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig, Tel. 0341 2432-153 oder -154 zu richten.

Abgabe von Vertragsarztsitzen

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

Fachrichtung Planungsbereich Bemerkung

Hausärztliche Versorgung

Allgemeinmedizin*) Chemnitz Mitte 2015

Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chem- nitz, Tel. 0371 2789-406 oder-403.

Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Sachsen werden folgende Ver-

tragsarztsitze zur Übernahme veröf- fentlicht.

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Mengenentwicklung orthopädischer Ein­

griffe in Deutschland

Versorgungsatlas muskuloskelet- taler Erkrankungen

K.-P. Günther, T. Schäfer, F. Niethard In den vergangenen Jahren ist von Kostenträgern, Gesundheitspolitik und Medien mit zunehmender Schärfe immer wieder auf angeblich stark steigende und im Vergleich zu ande- ren Ländern unangemessen hohe Operationszahlen bei elektiven Ein- griffen am Bewegungsapparat hin- gewiesen worden. Insbesondere die Hüft- und Knie-Endoprothetik steht im Zentrum teilweise polemischer Vorwürfe, aber auch die arthroskopi- sche Gelenkchirurgie sowie die Wir- belsäulenchirurgie sind davon betrof- fen.

Weil in einer alternden Gesellschaft die Häufigkeit degenerativer Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen zu - nimmt, sind ein effizienter Ressour- ceneinsatz und insbesondere die angemessene Versorgung mit opera- tiven Maßnahmen aus sowohl sozial- medizinischer als auch volkswirt- schaftlicher Sicht von enormer Be - deutung. Aus diesem Grund hat die Deutsche Gesellschaft für Orthopä- die und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) gemeinsam mit dem Wis- senschaftlichen Institut der AOK (WIdO) einen „Versorgungsatlas“

implementiert, der unter dem Aspekt der Qualitätssicherung versucht, eine belastbare Datenbasis zur zeitlichen und regionalen Entwicklung der wichtigsten orthopädisch-chirurgi- schen Eingriffe in Deutschland zu schaffen. Aktuelle Ergebnisse sind unter anderem in den „Kranken- hausreport 2012“ (Entwicklung bei Hüft- und Knie-Endoprothesen) (13) sowie in den „Krankenhausreport 2013“ (Wirbelsäuleneingriffe) (14) und den jüngst veröffentlichten

„Themenreport Knie“ der Bertels- mann-Stiftung (9) eingegangen. Da - mit konnte zu einer deutlichen Ver- sachlichung der Diskussion beigetra- gen werden und darüber hinaus sind anstelle einer wenig differenzierten Zahlenpolemik bemerkenswerte Fak- ten zum zeitlichen Verlauf sowie zur regionalen Verteilung unterschiedli- cher Eingriffe in den Vordergrund gerückt. Im Folgenden sollen die wichtigsten Ergebnisse für unter- schiedliche Eingriffe zusammenge- fasst und etwas ausführlicher die Situation in der Endoprothetik be - schrieben werden.

Methodik des Versorgungsatlas Ausgangsdaten für die Berechnung wurden vom Wissenschaftlichen Ins- titut der AOK (WIdO) gemäß § 301 SGB zur Verfügung gestellt und repräsentieren alle AOK-Versicherten in Deutschland der Jahre 2005 – 2011. Für die Falldefinition wurden aus den bundesweiten Abrechnungs- daten die stationär behandelten

AOK-Patienten und die belegärztli- chen Leistungen betrachtet. Die Fall- gruppen wurden anhand der 5-stelli- gen OPS-Kodierung (Operationen- und Prozedurenschlüssel) definiert.

Damit ließen sich entsprechende Obergruppen für die Hüft- bzw.

Knie-Endoprothetik (Primäreingriff sowie Wechseloperationen), für unterschiedliche Wirbelsäulenein- griffe und die im Krankenhaus durchgeführten Arthroskopien an verschiedenen Gelenken (ohne ambulant vorgenommene Eingriffe) bilden. Die rund 25 Mio. Versicher- ten der AOK repräsentieren ein knappes Drittel der deutschen Bevöl- kerung, weshalb die Daten als aussa- gekräftig für die gesetzlich Versicher- ten in Deutschland und insbesondere auch als geeignet für die geografi- schen Analysen eingeschätzt werden können. Zwar sind privatversicherte Patienten nicht eingeschlossen, doch dürfte sich daraus kein substanzieller Bias für die Interpretation der Ge - samtergebnisse ergeben.

Für die Analyse und Darstellung regi- onaler Verteilungen (16 Bundeslän- der, 412 Kreise und kreisfreie Städte) wurde das Programm InstantAtlasTM (Version 6.4.0, Designer, Publisher, Style Editor) der Firma GeoWise Ltd., Edinburgh, Scotland verwendet. Die Berechnung erfolgte anhand alters- standardisierter Raten pro 100.000 Versicherte unter Verwendung des alten Europastandards in 10 Jahres- gruppen, um damit die größte Ver- gleichbarkeit zu international publi- zierten Daten zu erreichen. Die regi- onalen Unterschiede in den Opera- tionsraten wurden grafisch durch entsprechende Farbgebung für die jeweils automatisch berechneten Quintile dargestellt. Genaue Details zur Methodik sind in den Kranken- hausreports 2012 (13) bzw. 2013 (14) einsehbar.

Hüft­ und Knie­Endoprothetik Zeitliche Entwicklung der Operati- onszahlen

In der Hüft-Endoprothetik sind die Versorgungsraten in der untersuch- ten Population zwischen 2005 und 2011 gleichgeblieben. Zwischenzeit- lich war zwar ein Anstieg zu beob- achten, aber seit 2009 besteht ein 194

Originalie

Abb. 1: Eingriffe in der Hüft-Endoprothetik (Fallzahlen nach Jahren)

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