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November 2014 Finanzdirektion 46 2014.RRGR.624 Finanzmotion 126-2014 Feller (Münsingen, BDP) Keine Budgetierung der SNB-Gewinne für die Voranschläge 2015 und 2016 Vorstoss-Nr Vorstossart: Finanzmotion Richtlinienmotion

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Aktie "November 2014 Finanzdirektion 46 2014.RRGR.624 Finanzmotion 126-2014 Feller (Münsingen, BDP) Keine Budgetierung der SNB-Gewinne für die Voranschläge 2015 und 2016 Vorstoss-Nr Vorstossart: Finanzmotion Richtlinienmotion"

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Sitzungstitel7 2014.RRGR.624 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 25. November 2014

Finanzdirektion

46 2014.RRGR.624 Finanzmotion 126-2014 Feller (Münsingen, BDP) Keine Budgetierung der SNB-Gewinne für die Voranschläge 2015 und 2016

Vorstoss-Nr.: 126-2014 Vorstossart: Finanzmotion Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2014.RRGR.624 Eingereicht am: 04.06.2014 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Feller (Münsingen, BDP) (Sprecher/in) Luginbühl-Bachmann (Krattigen, BDP) Herren-Brauen (Rosshäusern, BDP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein

Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1000/2014 vom 20. August 2014 Direktion: Finanzdirektion

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen

Jahr 2015: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Jahr 2016: Annahme als Postulat

Keine Budgetierung der SNB-Gewinne für die Voranschläge 2015 und 2016

Der Regierungsrat wird beauftragt, in den Jahren 2015 und 2016 auf die Budgetierung von Gewinn- anteilen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu verzichten.

Begründung:

Die Nationalbank brachte im Januar dieses Jahres die Kantone und den Bund in Nöte: Aufgrund des hohen Verlusts im Jahr 2013 konnte kein Gewinn ausgeschüttet werden. Diese budgetierten Mittel fehlen nun im laufenden Jahr und ziehen möglicherweise kurzfristige Sparmassnahmen nach sich. Die Kantone müssen sich daran gewöhnen, dass künftig nicht mehr automatisch Geld von der SNB fliesst. Gemäss der im Jahr 2011 getroffenen Vereinbarung schüttet die Nationalbank nur Mit- tel aus, wenn sie im betreffenden Jahr erstens einen Gewinn schreibt und zweitens über genügend hohe Reserven verfügt. Beide Aspekte sind im laufenden und im nächsten Jahr fraglich. Zudem läuft die geltende Ausschüttungsvereinbarung zwischen dem eidg. Finanzdepartement und der Na- tionalbank mit dem Geschäftsjahr 2015 ab und muss auf das Jahr 2016 hin neu ausgehandelt wer- den. Aus diesen Gründen ist es Ausdruck einer vorsichtigen Finanzpolitik, wenn der Kanton Bern in den Jahren 2015 und 2016 auf die Budgetierung von Gewinnanteilen verzichtet. Damit kann verhin- dert werden, dass der Kanton kurzfristig aufgrund plötzlich fehlender Nationalbankgelder schmerz- hafte Sparmassnahmen ergreifen muss.

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Novembersession 2014 2014.RRGR.624 2

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Antwort des Regierungsrats

Die vorliegende Finanzmotion verlangt, angesichts der unsicheren Ausrichtung einer Gewinnaus- schüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an den Bund und die Kantone auf deren Bud- getierung in den Jahren 2015 und 2016 zu verzichten.

Der Regierungsrat teilt die Auffassung der Motionäre, dass die Ausrichtung einer Gewinnausschüt- tung der SNB an den Bund und die Kantone in den Jahren 2015 und 2016 mit Unsicherheiten ver- bunden ist. So fiel durch den Jahresverlust 2013 die in der Bilanz der SNB ausgewiesene Ausschüt- tungsreserve, aus welcher die Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone vorgenommen wird, deutlich ins Minus. Gemäss Art. 5 der Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanz- departement und der SNB über die Gewinnausschüttung der SNB werden die Ausschüttungen voll- ständig sistiert, solange die Ausschüttungsreserve nach Äufnung der Rückstellungen für Währungs- reserven nicht positiv ist. Damit die SNB Ende 2014 unter diesen Voraussetzungen eine Gewinn- ausschüttung an den Bund und die Kantone sowie eine Zuweisung an ihre Währungsreserven vor- nehmen kann, müsste sie im Jahr 2014 voraussichtlich einen Jahresgewinn in tiefer zweistelliger Milliardenhöhe erzielen.

Angesichts ihrer in den vergangenen Jahren massiv ausgeweiteten Bilanz ist bei der SNB auch in Zukunft mit Jahresergebnissen innerhalb einer Bandbreite von +/- 15 Milliarden Franken zu rech- nen. Dies zeigt nicht zuletzt auch die Entwicklung der Zwischenergebnisse der SNB in den zwei ersten Quartalen des Jahres 2014 (1. Quartal 2014: Gewinn von 4,4 Mrd. / 2. Quartal 2014: Gewinn von 16,1 Mrd. Franken). Eine Gewinnausschüttung der SNB an den Bund und die Kantone ist dem- nach für das Jahr 2015 nicht ausgeschlossen. Angesichts der vorstehend erörterten Ausgangslage wäre die Budgetierung einer Gewinnausschüttung im Voranschlag 2015 nach Meinung des Regie- rungsrates allerdings mit grosser Unsicherheit verbunden. Vor diesem Hintergrund hat der Regie- rungsrat auf die Budgetierung einer Gewinnausschüttung der SNB im Voranschlag 2015 verzichtet.

Noch enthalten ist die Gewinnausschüttung der SNB allerdings in den Aufgaben-/Finanzplan-jahren 2016–2018. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass eine allfällige Eliminierung der Gewinnaus- schüttungen frühestens im nächsten Planungsprozess, d. h. im Rahmen der Erarbeitung des Vor- anschlags 2016 und des Aufgaben-/Finanzplans 2017–2019 erfolgen sollte. Einerseits weil vorerst das Jahresergebnis 2014 der SNB und damit verbunden die Entwicklung der Ausschüttungsreserve im Detail zu analysieren sind und anderseits weil voraussichtlich im Verlauf des kommenden Jahres die Verhandlungen über die bisherige Gewinnausschüttungsvereinbarung vom 21. November 2011 zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB unter Anhörung der Kantone auf- genommen werden. Diese neue Vereinbarung wird zwar erst für das Geschäftsjahr 2016 der SNB und somit für die Budgetierung der Gewinnausschüttung im Voranschlag 2017 des Bundes und der Kantone massgebend sein. Nach Ansicht des Regierungsrates sollte der Kanton Bern aber nicht bereits jetzt mit einem Verzicht auf die Budgetierung der Gewinnausschüttung im Finanzplanjahr 2016 ein (im Moment falsches) Signal aussenden, wonach der Kanton Bern ohnehin auf die Ge- winnausschüttung der Nationalbank verzichten könne, bzw. ohnehin nicht mit einer Gewinnaus- schüttung der SNB rechne.

Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat die Annahme und gleichzeitige Abschrei- bung der Motion in Bezug auf den Verzicht auf die Budgetierung der Gewinnausschüttung der SNB im Voranschlag 2015. Betreffend die Budgetierung der Gewinnausschüttung der SNB im Finanz- planjahr 2016 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, diese vorderhand zu belassen und somit die Finanzmotion in Bezug auf das Jahr 2016 als Postulat anzunehmen.

Der Regierungsrat beantragt:

Punktweise beschlossen

Jahr 2015: Annahme u. gleichzeit. Abschreibung Jahr 2016: Annahme als Postulat

Gemeinsame Beratung der Traktanden 44, Voranschlag 2015 (Gesamtstaat und Justiz) und 45, Aufgaben-/Finanzplan 2016–2018 (Gesamtstaat und Justiz), beide mit Geschäftsnummer 2014.GEF.10861, sowie der Geschäfte 2014.RRGR.624 (Finanzmotion 126-2014 Feller (Münsin- gen, BDP), 2014.RRGR.1055 (Finanzmotion 201-2014 FiKo (Iseli, Zwieselberg) und 2014.RRGR.1056 (Finanzmotion 202-2014 FiKo).

Die Fortsetzung dieser Gesamtdebatte und die Abstimmungsresultate finden sich unter Traktandum 45, Geschäft 2014.GEF.101861.

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Novembersession 2014 2014.RRGR.624 3

CONVERT_9598bd7ca54a4c1b8368e3cbf2996623 14.12.2014

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