• Keine Ergebnisse gefunden

Barrierefreier Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Karlsruhe

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Barrierefreier Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Karlsruhe"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Sitzungsvorlage KT/16/2017

Barrierefreier Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Karlsruhe

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4 Kreistag 18.05.2017 öffentlich

1 Anlage Entwurf Ausbauprogramm 2018 - 2028

Beschlussvorschlag

Der Kreistag

1. nimmt den aktuellen Sachstand sowie die Ausbauplanungen der Albtal- Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) für die Jahre 2018 bis 2028 zur Kenntnis.

2. stellt fest, dass es sich bei dem vorliegenden Ausbauplanungen lediglich um einen Rahmenplan handelt. Jede Maßnahme bedarf zusätzlich einer vertraglichen Verein- barung, die zwischen der AVG, dem Landkreis und der jeweiligen Kommune abzu- schließen ist.

3. beauftragt die Landkreisverwaltung, die vorliegende Rahmenvereinbarung zu kon- kretisieren und insbesondere verbindliche Regelungen hinsichtlich der Planungskos- ten, der Abgrenzung der Infrastrukturkosten, der Definition der Bauleistungen und der Schlussabrechnung einzuarbeiten.

4. beschließt zum Zwecke des barrierefreien Ausbaus der Schienenhaltepunkte der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) für die Jahre

2018 92.000 €

2019 807.000 €

2020-2028 jeweils 1.500.000 €

in den jeweiligen Haushaltsplänen - unter Vorbehalt der jährlichen Haushaltsbera- tungen - zur Verfügung zu stellen.

(2)

I.Sachverhalt

1. Allgemein

Aufgrund gesetzlicher Regelungen im Personenbeförderungsgesetz (§ 8 Abs. 3 PBefG) sowie in der Eisenbahn-Betriebs-Ordnung (§ 2 Abs. 3 EBO) soll bis zum 01.01.2022 die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV und SPNV erreicht werden. Im Landkreis Karls- ruhe sind 136 Schienenhaltepunkte sowie 571 Bushaltestellen betroffen.

2. Schienenhaltepunkte der AVG

Im Netz der AVG/VBK sind von einem notwendigen barrierefreien Ausbau hauptsäch- lich Haltepunkte in der Stadt Karlsruhe sowie im Landkreis Karlsruhe betroffen. Dies ist auf die Vorreiterrolle im Rahmen des Karlsruher Modells zurückzuführen. Zum damali- gen Zeitpunkt wurden die bestehenden Haltepunkte in der Regel nur unwesentlich umgebaut. Dies ist jetzt nachzuholen. In anderen Landkreisen erfolgten die Aus- und Umbauten zu einer Zeit, als die Thematik der Barrierefreiheit zum einen bereits in den öffentlichen Fokus gerückt und zum anderen das hierfür notwendige Fahrzeugmaterial vorhanden war.

Die für eine Barrierefreiheit benötigten Fahrzeuge hat der Kreistag erst am 25.02.2016 in Form der Finanzierungszusage der AVG ermöglicht. Von den 25 Neufahrzeugen soll das erste Fahrzeug ab Ende 2017 eingesetzt werden. Derzeit werden die Fahrzeuge für die Verkehrsbetriebe Karlsruhe ausgeliefert und in Betrieb genommen.

Bereits 2011 hat der Landkreis Karlsruhe bei der AVG eine Studie zur barrierefreien Umgestaltung der AVG-Schienenhaltepunkte in Auftrag gegeben. Nicht von der Studie umfasst sind Schienenhaltepunkte, die im Rahmen anderer Projekte, wie bspw. der S- Bahn Rhein-Neckar, ausgebaut wurden bzw. werden.

3. Ausbauplanungen der Jahre 2018 - 2028

Die AVG hat für die anstehenden Ausbaumaßnahmen ein Ausbauprogramm vorgelegt, das zumindest teilweise auch schon mit den Städten und Gemeinden kommuniziert wurde und in der Anlage beigefügt ist. Bei diesem Programm handelt es sich lediglich um ein Rahmenprogramm. Jede einzelne Maßnahme bedarf deshalb noch einer ge- trennten Beschlussfassung in den dafür zuständigen Gremien der Städte und Gemein- den wie auch des Landkreises. Mit dem vorliegenden Programm ist deshalb noch keine endgültige Entscheidung über den konkreten Zeitpunkt der Umsetzung getroffen.

(3)

Der Kreistag hat am 12.05.2016 grundsätzlich beschlossen, einer Rahmenvereinba- rung zwischen der AVG, dem Landkreis Karlsruhe und den Städten und Gemeinden zuzustimmen. Eine Entscheidung über die Bereitstellung der finanziellen Mittel wurde aber noch nicht getroffen. Die Landkreisverwaltung ist derzeit dabei - auch nach Rück- meldungen aus den Städten und Gemeinden - die Vereinbarung juristisch prüfen zu lassen.

Insbesondere die nachfolgenden Themen sind in der Mustervereinbarung anzupassen und ggf. zu konkretisieren.

* Klärung der Zuständigkeiten beim SPNV

Bei einzelnen Strecken / Haltepunkten ist - sofern es sich um Strecken des SPNV han- delt - auch das Land Baden-Württemberg zuständig. Die sich hieraus ergebenden Fol- gen insbesondere für die Finanzierung müssen noch geklärt werden.

* Klarstellung der Regelung zu den Planungskosten

Die bisher vorgeschlagene Regelung zu den Planungskosten muss noch konkretisiert werden. Hierzu ist insbesondere eine verbindliche Regelung zur Deckelung der Kosten aufzunehmen. Auch ist klarzustellen, welche Planungskosten förderfähig sind.

* Abgrenzung zu laufenden Infrastrukturkosten

Es muss klar geregelt sein, dass die im Rahmen des barrierefreien Ausbaus anfallen- den Kosten nicht bei der Kalkulation der Trassen- und Stationspreise erneut mit abge- rechnet werden können.

* Klare Definition der Bauleistung

Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus können nur Maßnahmen finanziert werden, die tatsächlich zur Erlangung der Barrierefreiheit notwendig sind. Hierzu gehören insbe- sondere ein barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen mittels Rampen oder Aufzüge, taktile Leitsysteme und kontrastreiche Beleuchtungen. Darüber hinausgehende Anpas- sungen der Infrastruktur müssen über eine separate Vereinbarung oder auch über die Trassenpreise sichergestellt werden und sind nicht über das Ausbauprogramm zur Bar- rierefreiheit zu finanzieren.

* Aufnahme von Regelungen bzgl. der Schlussabrechnung

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den Abrechnungen der ersten Ausbaupro- gramme erscheint es zwingend, für den barrierefreien Ausbau klare Regelungen zur Vorlage der Schlussabrechnung zu fixieren.

(4)

5. Weiteres Vorgehen

Die Landkreisverwaltung ist derzeit in der Abstimmung der noch offenen Fragen. So- bald dies abgeschlossen ist, kann die Vereinbarung entsprechend konkretisiert werden.

Über den aktuellen Sachstand kann im Rahmen der Sitzung berichtet werden. Vor ei- ner Entscheidung im Kreistag hierüber, muss mit der AVG sowie den betroffenen Städ- ten und Gemeinden über den geänderten Entwurf Einigkeit erzielt werden. Die Be- schlussfassung der Mustervereinbarung ist voraussichtlich für die nächste Sitzung des Kreistags am 20.07.2017 vorgesehen.

Für die Umsetzung des Ausbauprogrammes (Anlage) müssen die hierfür notwendigen Mittel im Landkreishaushalt zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren müssen die Städte und Gemeinden ihrerseits über jeden Haltepunkt separat beschließen und die notwendigen finanziellen Mittel in die Haushaltsplanungen mit einplanen. Das momen- tan vorliegende Ausbauprogramm wird sich daher voraussichtlich noch an verschiede- nen Punkten ändern und ist lediglich als Arbeitsgrundlage zu betrachten.

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.04.2017 bereits einstimmig ohne Enthaltungen für die Beschlussfassung im Kreistag vorberaten.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Die AVG hat bereits mit allen potentiell betroffenen Städten und Gemeinden Abstim- mungsgespräche geführt. Hierauf aufbauend wurde von der AVG ein Ausbauprogramm unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Rahmenbedingungen sowie der jeweiligen individuellen Präferenzen aufgestellt. Dieses Ausbauprogramm bezieht sich auf die Jahre 2018 bis 2028 und stellt eine Zielvorgabe, kein verbindlicher Zeitplan, dar. Nach Abstimmung mit allen Vertragspartnern können die Bauzeiten verschoben werden.

Wichtig ist, dass nach einer Neubeurteilung der AVG entgegen früherer Aussagen nun pro Jahr voraussichtlich deutlich mehr als 4-6 Haltepunkte ausgebaut werden können und somit das Ausbauprogramm bis zum Jahre 2028 abgeschlossen werden könnte.

Dies liegt auch daran, dass eine Anzahl an Haltepunkten nur geringfügig ertüchtigt werden muss, um die Barrierefreiheit zu ermöglichen. Dazu gehört unter anderem die Unterfütterung der Gleiskörper, um das Niveau der Bahnsteige anzuheben. Die Zu- sammenstellung der Haltepunkte ist in Anlage 1 aufgeführt.

Auf Basis der aktuellen Informationen ergibt sich folgender voraussichtlicher Mittelbe- darf:

2018 92.000 €

2019 807.000 €

2020-2028 (1.500.000 € pro Jahr) 13.500.000 €

(5)

Baukosten. Dieser Aufschlag soll die Preissteigerung sowie unvorhergesehenes be- rücksichtigen.

Für verschiedene Haltepunkte konnten noch keine konkreten Planungen erfolgen. Hier- für wurden von der AVG erste grobe Kostenschätzungen angegeben. Die Kosten hier- für werden sich aus verschiedenen Gründen - Baukostenentwicklung, konkrete Pla- nung, Fördersätze etc. - ändern. Seitens der AVG wird auf Basis der aktuellen Entwick- lungen eine Fortschreibung erfolgen, sobald die konkreten Planungen mit den Städten und Gemeinden erarbeitet ist.

Die Landkreisverwaltung wird zu den jeweiligen Haushaltsberatungen ein konkretes, mit den Städten und Gemeinden abgestimmtes, Jahresprogramm vorlegen.

III. Zuständigkeit

Da die Betragsgrenze des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Hauptsatzung überschritten wird, ist für die Beschlussfassung die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Mit dem Hospiz- und Palliativzentrum Arista in Ettlingen verfügen wir im Stadt- und Landkreis Karlsruhe über ein Kompetenzzentrum für die Hospiz- und Palliativarbeit, welches neben

Im Dezember 2004 hat der Landkreis Karlsruhe die Geschäftsanteile der U-plus Um- weltservice AG (70 %) erworben und wurde damit alleiniger Gesellschafter der Gesell-

Erstattungen wurden in Höhe von 71 T€ (2017: 155 T€) vereinnahmt für Nebenkostenabrechnungen, Versiche- rungen sowie von privaten Unternehmen und Kommunen, auch

Seit 2018 weitet das Kreisarchiv sein digitales Magazin für die nicht hauptamtlich be- setzten Kommunalarchive im Landkreis Karlsruhe aus, indem diese die bei ITEOS

Der Einsatz der AVG für die Ausbildung von Personal – für welches Unternehmen in der Region auch immer – wird daher voraus- sichtlich weitergehen.. Informationen

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zu den Zugausfällen der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) im Landkreis Karlsruhe zur Kenntnis und fordert die AVG

Die Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe (BLRK) ist seit Ende 2004 eine Eigengesellschaft des Landkreises, die hauptsächlich für den Deponiebe-

In Linkenheim-Hochstetten möchte Unitymedia und die Deutsche Telekom ebenfalls keinen offenen Zugang auf Vorleistungsebene im FTTH-Netz, weder über den Zugang zu