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17.05.2021 Allgemeinverfügung Nr. 2 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 1 der Stadt Bottrop zum Schutz gegen die Aviäre Influenza

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Academic year: 2022

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Fachbereich Recht und Ordnung

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (30/3)

Kirchhellener Ring 84 – 86, 46244 Bottrop

17.05.2021

Allgemeinverfügung Nr. 2

zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 1

der Stadt Bottrop zum Schutz gegen die Aviäre Influenza

Aufgrund der Risikobewertung vom 14.05.2021 hebe ich meine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die aviäre Influenza vom 26.03.2021, Nummer 1, auf.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Begründung:

Seit dem 15.04.2021 gibt es in NRW keine Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelbeständen.

Bei Wildvögeln wird das hochpathogene aviäre Influenzavirus nur noch sporadisch und singulär nachgewiesen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die Wildvögel in nördlicher gelegene Brutgebiete zurückgezogen haben.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko für die Ausbreitung des aviären Influenzavi- rus in Wasservogelpopulationen sowie den Eintrag des Virus in Geflügelbestände und Vogelhal- tungen am 26.04.2021 als mäßig ein.

Die flächendeckende Aufstallung von Nutzgeflügel bietet nach den vorliegenden Erkenntnissen keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit. Insofern ist die nach §13 Abs. 1 Geflügelpest-Ver- ordnung vorgesehene Risikobewertung für NRW entsprechend anzupassen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufstallung in Einzelfällen zu Tierschutzproblemen führen kann.

Auf Grundlage der §§ 41 Abs. 4 Satz 4, 43 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz kann als Zeit- punkt der Bekanntgabe und damit des Inkrafttretens einer Allgemeinverfügung der Tag, der auf die Bekanntmachung folgt, festgelegt werden.

Bottrop, den 17.05.2021 Stadt Bottrop

Fachbereich Recht und Ordnung – FB 30/3 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Im Auftrag

Dr. Nina Danowski Amtstierärztin

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Hinweis:

Nähere Informationen sind im hiesigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt FB 30/3 unter der Telefon-Nummer 02041 704071, - 80 zu erhalten.

Diese Allgemeinverfügung finden Sie unter https://www.bottrop.de/presseportal/pressemeldun- gen.php?sp%3Apage%5BnewsdeskSearch-1.form%5D%5B0%5D=7&form=newsdeskSearch- 1.form&action=submit&sp%3Apage%5BnewsdeskSearch-1.form%5D%5B0%5D=5

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