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94. Landesausschusses für Weiterbildung (LAWB): TOP 5 - Anerkennung von Einrichtungen nach dem WBG: Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e.V.

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Landesausschuss für Weiterbildung der Freien Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Name: Sabine Ebeling Datum: 19. August 2020 Tel.: 361 - 96875

Vorlage Nr. L 285/20

für die Sitzung des Landesausschusses für Weiterbildung am 11. September 2020

Anerkennung von Einrichtungen Hier: Wiederholungsgutachten

Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e.V.

A Problem

Das Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e.V. (BWU) ist die Aus- und Weiterbildungseinrichtung der Unternehmensverbände im Lande Bremen und seit 1973 im Bereich der berufsbezogenen Kompetenzentwicklung tätig.

Zurzeit läuft die Überprüfung der Voraussetzungen für den Titel „Anerkannte Einrich- tung der Weiterbildung im Lande Bremen“.

B Lösung

Das BWU hat fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Anerkennung gestellt und bei der Senatorin für Kinder und Bildung die erforderlichen Unterlagen eingereicht.

Die CERTQUA hat die Einrichtung nach den Kriterien der DIN EN ISO 9001:2015, der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV und zur Anerken- nung nach dem WBG auditiert.

Prüfungsergebnis des Gutachters:

Der Gutachter bestätigt, dass die Anforderungen der oben genannten Regelwerke er- füllt und die Aufrechterhaltung der Zertifikate empfohlen werde. Er hebt u.a. hervor:

 „Das QM-System ist operativ in die internen Steuerungsprozesse integriert, Opti- mierungen werden, soweit erkannt, angestrebt.“

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 „Der Aufnahme neuer Teilnehmer geht eine eingehende, individuelle Beratung vo- raus; sie basiert auf langjährigen Erfahrungen der fachlich qualifizierten Mitarbei- ter. […] Die Teilnehmer werden zur Erreichung ihrer Lern- und Integrationsziele intensiv und individuell von den eingesetzten Dozenten geschult.“

 „Reklamationen und Verbesserungen werden über kurze Entscheidungswege er- fasst und mit dem geschäftsführenden Vorstand ausgetauscht. […] Fehlerkorrek- turen werden Wirksamkeitsprüfungen unterzogen; […]; sie sind erkennbarer Be- standteil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.“

Prüfungsergebnis der Senatorin für Kinder und Bildung:

Die Vollständigkeit, Stimmigkeit und Glaubwürdigkeit der eingereichten Unterlagen kann bestätigt werden, die erforderliche Anzahl der Berechnungseinheiten liegt vor.

Die Prüfung der Senatorin für Kinder und Bildung kam zu einem positiven Ergebnis.

C Beschluss

Der Landesausschuss für Weiterbildung empfiehlt der Senatorin für Kinder und Bil- dung, dem Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e.V. die Anerkennung gem. §§ 4 und 7 WBG für weitere drei Jahre auszusprechen.

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