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94. Landesausschusses für Weiterbildung (LAWB): TOP 5 - Anerkennung von Einrichtungen nach dem WBG: HandWERK gGmbH – Das Kompetenzzent-rum der Handwerkskammer Bremen

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Landesausschuss für Weiterbildung der Freien Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Name: Sabine Ebeling Datum: 19. August 2020 Tel.: 361 - 96875

Vorlage Nr. L 284/20

für die Sitzung des Landesausschusses für Weiterbildung am 11. September 2020

Anerkennung von Einrichtungen Hier: Wiederholungsgutachten

HandWERK gGmbH - Das Kompetenzzentrum der Handwerkskammer Bremen

A Problem

Die HandWERK gGmbH ist eine Tochtergesellschaft der Bremer Handwerkskammer und legt als handwerkliches Kompetenzzentrum ihren Schwerpunkt auf die gewerbli- che Umschulung sowie auf die Aus- und Weiterbildung.

Die Einrichtung befindet sich zurzeit in der Überprüfung der Voraussetzungen für den Titel „Anerkannte Einrichtung der Weiterbildung im Lande Bremen“.

B Lösung

Die HandWERK gGmbH hat fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Anerken- nung gestellt und bei der Senatorin für Kinder und Bildung die erforderlichen Unterla- gen eingereicht.

Die bag cert gmbh hat die Einrichtung nach den Kriterien der DIN EN ISO 9001:2015 und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV auditiert.

Prüfungsergebnis des Gutachters:

Der Gutachter bestätigt, dass die Anforderungen der oben genannten Regelwerke er- füllt werden und empfiehlt die Aufrechterhaltung der Zertifikate. Er hebt u.a. hervor:

 „Die operative Ebene setzt die Kundenorientierung nachweislich um.“

 „Das Verfahren zum Umgang mit Beschwerden sowie zu Korrektur- und Vorbeu- gemaßnahmen werden nachweislich umgesetzt.“

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 „Die Qualität des Unterrichts und die der Lehrkräfte werden mit Hilfe von internen Fragebögen systematisch überprüft und bewertet. Die Betriebe werden im Rah- men der Praktikumsdurchführung befragt.“

 „Die Ausstattung des Trägers mit Schulungsräumen und Werkstätten für die Aus- bildungen/Umschulungen in den verschiedenen Gewerken ist nach wie vor sehr gut.“

Prüfungsergebnis der Senatorin für Kinder und Bildung:

Die Vollständigkeit, Stimmigkeit und Glaubwürdigkeit der eingereichten Unterlagen kann bestätigt werden, die erforderliche Anzahl der Berechnungseinheiten liegt vor.

Die Prüfung der Senatorin für Kinder und Bildung kam zu einem positiven Ergebnis.

C Beschluss

Der Landesausschuss für Weiterbildung empfiehlt der Senatorin für Kinder und Bil- dung, der HandWERK gGmbH die Anerkennung gem. §§ 4 und 7 WBG für weitere drei Jahre auszusprechen.

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