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Kooperationsvereinbarung der Landesanstalten für Landwirtschaft

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Academic year: 2022

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Kooperationsvereinbarung der Landesanstalten

für Landwirtschaft

Landespräsentation Sachsen-Anhalt

Bearbeitung

Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau www.llfg.sachsen-anhalt.de

Telefon: (03471) 334 - 0

Die bestehende Zusammenarbeit zu intensivieren und verbindlich abzustimmen, Themen, Arbeitsfelder und Strukturen zu evaluieren und zu optimieren sowie verbindliche Arbeitsstrukturen zu schaffen - das sind die wesentlichen Ziele der „Kooperationsvereinbarung Landwirtschaft“

Sie ist das Ergebnis einer bereits 1993 begonnenen und kontinuierlich weiterentwik- kelten Zusammenarbeit zwischen den landwirtschaftlichen Fachbehörden der Länderebene.

Die zunehmend komplexer werdenden Fragestellungen sowie die in der Regel abnehmenden finanziellen und personellen Ressourcen der Einrichtungen erforderten eine länderübergreifende Zusammenarbeit in neuer Qualität.

Diesen Rahmenbedingungen wurde bereits 2005 mit der gemeinsamen Erklärung zur Regelung der verbindlichen Zusammenarbeit der Landesanstalten und Land- wirtschaftskammern Rechnung getragen. Darauf basierend konkretisierten die Landeseinrichtungen von acht Bundesländern im Jahr 2010 ihre Zusammenarbeit mit der „Kooperationsvereinbarung Landwirtschaft“ mit dem Ziel der Vertiefung und höheren Verbindlichkeit.

Wichtige Entwicklungsschritte im Überblick:

1993 Themenbezogene Abstimmung zwischen den neuen Bundesländern 1996 Abstimmung geplanter Projekte der angewandten Agrarforschung auf Grundlage des Konstanzer Abkommens

2004/05 Erweiterung der beteiligten Einrichtungen, gemeinsame Erklärung 2010 Abschluss der „Kooperationsvereinbarung Landwirtschaft“

Beispiele für Mehrländer-

projekte bzw. Arbeitsfelder der Koordinierungsgruppe Pflanzenproduktion :

● Lysimeteruntersuchungen

→ weitere Informationen in der LLFG- Präsentation hier im Landeszelt

● Erosionsschutz durch konser- vierende Bodenbearbeitung

und Direktsaat

→ weitere Informationen auf der LLFG- Präsentation auf der Aussenfläche (L 1)

● Kleine und mittlere Kulturen

u. a. Körnerleguminosen

→ weitere Informationen in der LLFG- Präsentation hier im Landeszelt

● Stickstoff-Düngung (Modell- und Programmentwicklung auf Grundlage der aktuellen Novelle der Düngeverordnung, Beratungsempfehlungen)

● Pflanzenbauliche Aspekte der Humusreproduktion

Was zeichnet die

„Kooperationsvereinbarung Landwirtschaft“ aus?

● qualifizierte fachliche Kooperation

● verbindliche Abstimmung und Zusammenarbeit

● alle fachlichen Bereiche und

Gebiete der Landwirtschaft betreffend

● gemeinsame Darstellung und Nutzung der Ergebnisse

Welche Gebiete betrifft die Abstimmung und Zusammen- arbeit?

Angewandte Forschung

Abstimmung der Schwerpunkte und umfangreicher Versuchsvorhaben (Ausschluss Doppelforschung), Mehrländerprojekte, gemeinsame Einwerbung von Drittmitteln

Ergebnis- und Wissenstransfer sowie Bildung Beratungs- und Informationsma-

terial, gemeinsame Veranstaltungen, Referentenaustausch,

Publikationen, Messen und Ausstellungen

Verwaltungsentwicklung z. B.

Methodische Abstimmung von Vollzugsaufgaben

Vertiefung der Kooperation hinsichtlich Arbeitsteilung,

Spezialisierung, Regionalisierung

3

Welche Kooperationspartner sind beteiligt?

Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sachsen-Anhalt

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

Welches sind die Schwerpunkt- bereiche der Vereinbarung?

Tierproduktion

Pflanzenproduktion Ökonomie und Markt

Fachliche Organisation der Zu- sammenarbeit:

Steuerung jeweils durch eine Koordinierungsgruppe (KG).

KG schlägt Arbeitsfelder vor,

sichert die zeitnahe Aufbereitung der Ergebnisse und erstattet Bericht.

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