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Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jg.20, Heft 03

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Amtsblatt für den

Landkreis Havelland

Jahrgang 20 Rathenow, 2013-02-07 Nr. 3

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Landkreis Havelland – Fleischbeschaubezirke

Seite 8

Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen Seite 12

Öffentliche Bekanntmachung einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung/

Kultur/Sport/Tourismus

Seite 12

Öffentliche Bekanntmachung einer Sitzung

des Ausschusses für

Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit

Seite 13

(2)

Amtliche Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Landkreis Havelland

Fleischbeschaubezirke

Fleischbeschaubezirke:

Fleischbeschaubezirk 1:

Milower Land mit den Gemeinden Milow, Vieritz, Zollchow, Bützer, Jerchel, Möthlitz, Nitzahn Großwudicke

Stadt Premnitz mit den Ortsteilen Döberitz und Mögelin

Fleischbeschaubezirk 2:

Stadt Rathenow mit den Ortsteilen Grütz, Göttlin, Steckelsdorf, Semlin, Böhne

Amt Nennhausen mit den Gemeinden Nennhausen, Bamme, Ferchesar, Stechow, Mützlitz, Gräningen, Buckow, Damme, Liepe

Kotzen mit den Ortsteilen Kriele und Landin Milower Land mit den Gemeinden Garlitz, Barnewitz, Möthlow, Buschow

Fleischbeschaubezirk 3:

Amt Rhinow, Gemeinde Seeblick, Ortsteile Witzke, Wassersuppe, Hohennauen

Gemeinde Havelaue, Ortsteile Wolsier, Strohdehne, Spaatz, Parey, Gülpe Gemeinde Gollenberg, Ortsteile Stölln, Schönholz-Neuwerder, Großderschau Gemeinde Kleßen-Görne

Fleischbeschaubezirk 4:

Stadt Friesack mit den Ortsteilen Wutzetz, Zootzen

Amt Friesack, Gemeinde Wiesenaue mit den Ortsteilen Vietznitz, Warsow, Brädikow Gemeinde Paulinenaue mit dem Ortsteil Selbelang

Gemeinde Mühlenberge mit den Ortsteilen Haage, Senzke, Wagenitz Gemeinde Pessin

Gemeinde Retzow

(3)

Fleischbeschaubezirk 5:

Stadt Ketzin mit den Ortsteilen Zachow, Tremmen, Etzin, Falkenrehde

Stadt Nauen mit den Ortsteilen Lietzow, Berge, Groß-Behnitz, Klein-Behnitz, Ribbeck, Bergerdamm, Markee, Wachow

Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen Dyrotz, Elstal und Wernitz und den Gemeinden Hoppenrade, Buchow-Karpzow

Fleischbeschaubezirk 6:

Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen Paaren, Pausin, Perwenitz, Grünefeld, Wansdorf

Stadt Nauen mit den Ortsteilen Kienberg, Tietzow, Börnicke, Stadt Falkensee

Gemeinde Brieselang mit den Ortsteilen Bredow und Zeestow Gemeinde Dallgow-Döberitz mit dem Ortsteil Seeburg

Zuständigkeit:

Fleischbeschaubezirk 1:

DVM Bernd Lößner Wolfssteg 9

14715 Milow 03386/280678 oder

0172/3129471

Fleischbeschaubezirk 2 und 3:

DVM Wolfgang Briest Tucholskystraße 12

14712 Rathenow 03385/513074 oder

0171/8243341

Fleischbeschaubezirk 4:

Matthias Neumann Brandenburger Str. 19

14715 Nennhausen/Bamme 03385/494983

0172/1519560

(4)

Fleischbeschaubezirk 5:

Dr. Karl-Heinz Simmet Florastraße 10

14641 Nauen 03321/47370 oder 0171/8204563

Fleischbeschaubezirk 6:

Dr. Dirk Bausch

Karl-Thon-Str. 44 14641 Nauen

03321/48278 0171/6479435

Im Bedarfsfall wird die Vertretung durch das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung geregelt.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sachgebiet

Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene unter der Telefonnummer: 03321-4035516

Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch und bei der Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild:

Hausschlachtungen nach § 2a Tier-LMHV

(1) Wer als Haustiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer) oder als Farmwild gehaltene Huftiere jeden Alters außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier im zuständigen Fleischbeschaubezirk

1. zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn unmittelbar vor der Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt wurde, 2. zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und

3. im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.

2) Die Anmeldung hat unter der Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

Hinweis: Die Hausschlachtung ist als Fleischgewinnung für den ausschließlich häuslichen Eigenverbrauch des Schlachtenden zu verstehen.

Hinweis: Bei Rindern, Schafen und Ziegen fällt spezifiziertes Risikomaterial an, dass bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt (SecAnim GmbH Elxleben) angemeldet und zur Abholung bereit gestellt werden muss. Die Abholung und Beseitigung sind kostenpflichtig.

Rind: Schädel ohne Unterkiefer aber mit Gehirn und Augen, Rückenmark von über 12 Monaten alten Rindern; Wirbelsäule ohne Schwanzwirbel, Dorn- und Querfortsätze der Hals-, Brust- und Lendenwirbel sowie Kreuzbeinflügel, aber einschließlich der

(5)

Spinalganglien von über 30 Monate alten Rindern, Tonsillen sowie der gesamte Darm und Gekröse von Rindern aller Altersstufen

Schaf/

Ziege: Schädel mit Gehirn und Augen, Tonsillen, Rückenmark von Schafen und Ziegen, die über 12 Monate alt sind oder bei denen ein bleibender Schneidezahn das Zahnfleisch durchbrochen hat; Milz und Ileum von Schafen und Ziegen aller Altersstufen

Verwendung von erlegtem Großwild nach §§ 2b und 4 Tier-LMHV

(1) Wer von ihm selbst erlegtes Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch oder in kleinen Mengen zum Zwecke der Abgabe in Eigenbesitz genommen hat, hat das Wild vor der weiteren Bearbeitung bei der für den Erlegeort oder seinen Wohnort zuständigen

Behörde (Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Havelland)

1. zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden, wenn vor oder nach dem Erlegen des Wildes auffällige Merkmale festgestellt wurden, die darauf schließen lassen, dass das Wildbret gesundheitlich bedenklich sein könnte.

2. im Falle von Wildschweinen oder anderen Tieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.

Verbote und Beschränkungen nach §§ 2c und 5 Tier-LMHV

(1) Es ist verboten, Fleisch von geschlachteten Tieren vor Abschluss der genannten erforderlichen amtlichen Untersuchungen für den menschlichen Verzehr im eigenen häuslichen Bereich zuzubereiten oder zu be- oder verarbeiten.

(2) Es ist verboten, erlegtes Wild vor Abschluss einer der genannten erforderlichen amtlichen Untersuchung für den menschlichen Verzehr im eigenen häuslichen Bereich zuzubereiten oder zu be- oder verarbeiten oder kleine Mengen von erlegtem Wild abzugeben.

Hinweis:

Fleisch von Hausschweinen, Wildschweinen, Pferden und bestimmten anderen Tierarten (z. B. Bären, Füchsen, Dachsen, Sumpfbibern) kann mit Trichinen infiziert sein. Der Verzehr von Fleisch, das mit Trichinen infiziert ist, kann zu schweren Erkrankungen beim Menschen führen.

(6)

Öffentliche Bekanntmachung

einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus am Mittwoch, den 20.02.2013 um 17:15 Uhr.

Sitzungsort: Landkreis Havelland, DS Nauen, Sitzungssaal (N-3-10), Goethestr. 59/60, 14641 Nauen

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Eröffnung/Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung/Informationen

2. BV-0337/13

Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Havelland

3. BV-0339/13

Förderung von Investitionen in Infrastruktur des ÖPNV im Landkreis Havelland 4. Informationen zur Entwicklung der Kreismusikschule

5. Verschiedenes

Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen

Der abhanden gekommene Dienstausweis wird hiermit für ungültig erklärt:

Verena Dargatz, Nr. 269, gültig bis 31.12.2018.

(7)

Öffentliche Bekanntmachung

einer Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit am Mittwoch, 20.02.2013 um 17:15 Uhr.

Sitzungsort: Landkreis Havelland, Raum 300, Geschwister-Scholl-Straße, 14712 Rathenow Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Eröffnung/Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung/Information 2. Bestätigung der Niederschrift des Sitzung vom 21.11.2012

3. BV-0337/13

Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Havelland

4. Verschiedenes Info zum Klimaschutz

Herausgeber: Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow Redaktion: Pressestelle, Friederike Schuppan

Erscheinungsweise: unregelmäßig

Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf und liegt in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, Goethestr. 59/60, 14641 Nauen und Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee zur kostenlosen Abholung bereit.

Außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse www.havelland.de abgerufen werden und es kann für 1 € + Porto schriftlich bestellt werden über: Landkreis Havelland, Der Landrat, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow.

Der kostenlose Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet.

Alle im Amtsblatt des Landkreises Havelland veröffentlichten Beschlussvorlagen für die in öffentlichen Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und der weiteren Ausschüsse des Landkreises zu behandelnden Tagesordnungspunkte liegen vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Sitzungen bis zum Tag der betreffenden Sitzung während der Stunden, in denen die Kreis- verwaltung für den Besucherverkehr geöffnet ist, zur Einsichtnahme für jedermann in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, Goethestr. 59/60 in 14641 Nauen und Dallgower Str. 9 in 14612 Falkensee aus.

Referenzen

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