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OPUS 4 | Ganztagsangebote im Land Brandenburg

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Academic year: 2022

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M i n i s t e r i u m f ü r B i l d u n g , J u g e n d u n d S p o r t

BILDUNG

B

Ganztagsangebote im Land Brandenburg

für Kinder und

Jugendliche

(2)

D

as Land Brandenburg setzt im Vergleich zu anderen Ländern schon jetzt Maßstäbe in der Ganz- tagsbetreuung. Als einziges Land in der Republik haben wir schon jetzt für alle Kin- der bis zur 6. Klasse ein flä- chendeckendes Angebot von Schule und Hort. Kinder in Grundschulen haben bis zur 4. Klasse in jedem Fall und in der 5./6. Klasse ei- nen bedarfsgerechten Rechtsanspruch auf Hortbe- treuung. Bei den weiterführenden Schulen sind drei von zehn Gesamtschulen schon Ganztagsschulen. In den nächsten Jahren soll jede vierte Grundschule in fester Zusammenarbeit mit dem Hort und weiteren Partnern eine Ganztagsbetreuung anbieten, in der Sekundarstufe I wird jede zweite Schule in Zusammenarbeit mit außer- schulischen Partnern Ganztagsangebote haben.

Mit Ganztagsangeboten können wir Bildungsbarrieren abbauen und soziale Ausgrenzung verhindern helfen, Sprachkompetenz erhöhen und individuelle Begabungen besser fördern und bei der Verknüpfung von fachlichem und sozialem Lernen neue Wege gehen.

Ganztagsangebote als „Lern- und Lebensorte“ er- leichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ganztagsangebote schaffen auch mehr Raum für die persönliche Begegnung zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften. Ganztagsschulen sind An- gebote für ein ganzheitliches modernes Lernen. Niemand wird gezwungen, daran teilzunehmen. Aber die große Nachfrage im Land hat dazu geführt, dass wir schon jetzt bundesweit herausragend sind mit dem umfangreichen Angebot für die Grundschule und die Sekundarstufe I.

Die Zukunft unseres Landes hängt von guter Bildung und Erziehung ab – Ganztagsangebote haben dabei eine her- ausragende Bedeutung!

Steffen Reiche,

Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

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Brandenburg setzt Maßstäbe

Im Land Brandenburg gibt es einen abgestuften Be- treuungsanspruch für Kinder bis zum Ende der Grund- schulzeit. Neben der Grundschule besuchen mehr als ein Drittel der Kinder Horte. An vielen Standorten sind Grundschule und Hort benachbart. Bereits seit 1992 wurden im Land Brandenburg Schulen der Sekun- darstufe I (Jahrgangsstufe 7-10) zu Ganztagsschu-len entwickelt. Am Ende des Schuljahres 2003/2004 waren 85 Schulen Ganztagsschulen.

Die Ganztagsbetreuung soll ab dem Schuljahr 2004/2005 deutlich verbessert und ausgeweitet werden: Ziel ist, dass jede vierte Grundschule und jede zweite Schule der Sekundarstufe I Ganztagsangebote vorhält. Dadurch wird es möglich sein, auch in dünn besiedelten länd- lichen Regionen neben dem Unterricht jugendkulturelle und andere Bildungs- und Freizeitangebote aufrecht zu erhalten.

Nach Abstimmung mit dem Schulträger und den Kooperationspartnern können interessierte Schulen bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres beim staat- lichen Schulamt einen Antrag auf Genehmigung der Ganztagsangebote stellen. Im Antrag müssen die Ge- nehmigungsvoraussetzungen nachgewiesen werden, insbesondere der Beschluss der Schulkonferenz, das pädagogische Konzept, die Zustimmung der Träger und die vertraglichen Vereinbarungen mit den Partnern einschließlich der verbindlichen Zusagen über die Finanzierung der zusätzlichen Angebote.

Die Entscheidung über den Antrag fällt bis zum 1. April des folgenden Jahres. Ganztagsschulen können För- dermittel für Bauinvestitionen oder Sachausstattungen erhalten. Für Anträge beim Ministerium für Jugend, Bil- dung und Sport gibt es keine Fristen. Die staatlichen Schulämter informieren über die jeweiligen Verfahren.

Informationen über die Struktur und Inhalte der Schu- len mit Ganztagsangeboten sind auf dem Bildungs- server zu finden unter

www.bildung-brandenburg.de

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Welche Ganztagsschulformen gibt es?

Verlässliche Halbtagsgrundschule und Hort

Die verlässliche Halbtagsgrundschule betreut die Kinder in der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Der Unterricht beginnt erst nach 8.00 Uhr und wird in einzelnen Zeit- blöcken auf die Betreuungszeit verteilt. Vor, zwischen und nach den Unterrichtsblöcken gibt es ergänzende Ange- bote, zum Beispiel persönliche Lernzeiten, Spielzeiten, Möglichkeit zu gemeinsamem Frühstück und Mittages- sen, die gemeinsam mit dem Hort und anderen Koope- rationspartnern gestaltet werden.

Für Schülerinnen und Schüler einer verlässlichen Halb- tagsgrundschule ist die Teilnahme am Unterricht und an allen Betreuungsangeboten Pflicht. Diese Halbtags- grundschule ist für die Eltern grundsätzlich kostenfrei, allein das Essen und besondere wahlfreie Angebote sind zu bezahlen.

Nach 13.30 Uhr können Kinder den Hort besuchen. An- dere können offene Freizeitangebote nutzen. Die Schule muss mit allen Partnern verlässlich vereinbaren, dass für mindestens 60 Prozent aller Schülerinnen und Schüler die Ganztagsangebote (einschließlich Hort) vorhanden sind.

Grundschule mit Ganztagsangeboten in offener Form

Die Grundschulen mit Ganztagsangeboten in offener Form bieten im Anschluss an den Unterricht Ganztagsange- bote an, die freiwillig wahrgenommen werden können.

Das Ganztagsangebot der Schule wird mit allen Partnern für ein Schuljahr vereinbart und muss für 60 Prozent aller Schülerinnen und Schüler vorhanden sein. Die Anmel- dung der Kinder durch die Eltern ist für das ganze Schul- jahr bindend. Der Tagesablauf ist so zu gestalten, dass am Ganztagsangebot nicht teilnehmende Kinder die Schule nach dem Unterricht verlassen können. Für die übrigen Kinder muss die Möglichkeit des Mittagessens bestehen. Die Kosten des Mittagessens und besonderer wahlfreier Angebote werden von den Eltern getragen.

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Gebundene Ganztagsschule der Sekundarstufe I

Die gebundene Ganztagsschule der Sekundarstufe I verbindet Unterricht und Ganztagsangebote zu einer pädagogischen Einheit. Der Unterricht wird in Zeit- blöcken auf die Betreuungszeit verteilt und durch Ganztagsangebote unterbrochen und ergänzt.

In einer voll gebundenen Ganztagsschule läuft für alle Jahrgangsstufen ein Ganztagsbetrieb, in einer teil- weise gebundenen Ganztagsschule nur für einzelne Jahrgangsstufen oder Klassen. In voll gebundenen Ganztagsschulen ist der Ganztagsbetrieb für alle Ju- gendlichen verbindlich, in teilweise gebundenen nur in den betreffenden Jahrgangsstufen oder Klassen.

Die Ganztagsangebote bestehen aus Pflicht- und Wahlpflichtangeboten oder sind wahlfrei. Der Besuch von Ganztagsschulen in gebundener Form ist kosten- los. Für das Mittagsessen und besondere wahlfreie Angebote übernehmen die Eltern die Kosten.

Ganztagsschulen der Sekundarstufe I in offener Form

An Ganztagsschulen der Sekundarstufe I in offener Form findet der Unterricht vormittags statt. Im An- schluss daran wird ein für die Teilnehmer freiwilliges Ganztagsangebot angeboten. Das Ganztagsangebot einer Schule wird mit mindestens drei außerschuli- schen Partnern geplant.

Das Ganztagsangebot soll bedarfsgerecht sein und von mindestens 40 Prozent aller Schülerinnen und Schüler wahrgenommen werden. Die Anmeldung der Jugendlichen durch die Eltern ist für das ganze Schul- jahr bindend.

Der Tagesablauf erfolgt so, dass am Ganztags- angebot nicht teilnehmende Jugendliche die Schule nach dem Unterricht verlassen können. Für die übri- gen Jugendlichen muss die Möglichkeit des Mittag- essens bestehen. Die Kosten des Mittagessens und besonderer wahlfreier Angebote werden von den Eltern getragen.

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel: 0331/866 35 23, Fax: 0331/866 35 24 Steinstraße 104–106, 14480 Potsdam E-mail: poststelle@mbjs.brandenburg.de Internet: www.mbjs.brandenburg.de Auflage:40 000 Exemplare, April 2004 Herausgeber:Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (v.i.S.d.P)

Gestaltung: Sehstern Druck:sd:k Satz Druck GmbH

Anfragen bitte an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

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