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OPUS 4 | Alt werden im Land Brandenburg

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Alt werden im Land Brandenburg

Leitlinien zur Seniorenpolitik

der Landesregierung

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Leitlinien zur Seniorenpolitik

der Landesregierung

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Liebe Leserinnen und Leser, was passiert in Brandenburg, wenn immer mehr Menschen immer älter werden? Wie werden wir leben in ei- ner alternden Gesellschaft? Wo sind die Chancen, wo die Probleme?

Die Ihnen hier vorliegenden „Seni- orenpolitischen Leitlinien“ gehen sol- chen Fragen intensiv nach. Erstmals hat das Land damit einen Rahmen, auf dessen Grundlage wir gemein- sam handeln, Politik für Seniorinnen und Senioren im Interesse aller bes- ser gestalten sowie die gesellschaft- lichen Prozesse wirksamer begleiten können.

Der tief greifende gesellschaftliche Wandel infolge demografischer Ent-

wicklungen passiert nicht morgen oder übermorgen – er ist längst da.

Die Lebenserwartung älterer Men- schen steigt ebenso wie ihr Anteil an der Bevölkerung. Doch sie leben nicht nur länger, sondern können dies auch bei länger anhaltender Gesundheit tun. Anders als frühere Generationen haben die Älteren von heute somit viel mehr Chancen, ihr Leben aktiv und vielseitig zu gestal- ten.

Das muss eine moderne Senioren- politik berücksichtigen. Sie muss – einerseits - ansetzen an dem Wunsch älterer Menschen, ein aktives, selb- ständiges Leben zu führen. Anderer- seits muss sie jedoch auch die Po- tenziale sehen und nutzen, die Älte- re an Erfahrung, Wissen, Engage- ment mitbringen und an die jüngere Generation weitergeben wollen. Es ist eine wichtiges seniorenpoliti- sches Anliegen, diese Potenziale für

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auf dem die Solidarität zwischen den Generationen gedeihen kann.

Und natürlich muss Seniorenpolitik immer auch den wachsenden Bedarf älter werdender und alter Menschen an Hilfe und Unterstützung im Blick haben. Daher ist es ein zentrales Ziel, ihre Lebensräume in dieser Le- bensphase so zu gestalten, dass sie ein selbständiges, eigenverantwortli- ches Leben führen können und weit- gehend am gesellschaftlichen Alltag teilhaben. Dazu gehören z. B. ent- sprechende Wohnformen und insge- samt eine Infrastruktur, in der alte Menschen gut zurechtkommen.

An den „Seniorenpolitischen Leitlini- en“ haben nicht nur einzelne Res- sorts der Landesregierung mitgear-

verbänden und denen der Freien Wohlfahrtspflege. Dieser „Werde- gang“ garantiert, dass gegenwärtige und künftige Entwicklungen von vie- len Seiten beleuchtet und die ver- schiedensten Interessen berück- sichtigt wurden. Wir haben jetzt ein Papier in der Hand, das wir Schritt für Schritt mit Leben erfüllen werden – und dafür wünsche ich uns allen viel Erfolg!

Dagmar Ziegler

Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg

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1. Einführung 7

1.1 Altersbegriff, Altersbilder, Alterskultur 9

1.2 Rahmenbedingungen im Land Brandenburg 11

1.3 Lebenssituation älterer Menschen im Land Brandenburg 19

2. Leitlinien für die Seniorenpolitik 28

3. Seniorenpolitische Handlungsfelder 31

3.1 Bürgerschaftliches Engagement und Interessenvertretung 31 3.2 Bildung und Kommunikation unter dem Aspekt

des lebenslangen Lernens 38

3.3 Arbeitsmarkt und Beschäftigung 42

3.4 Seniorenwirtschaft 46

3.5 Gesundheitsversorgung und Prävention 49

3.6 Gestaltung alternsgerechter Lebensräume 54

3.7 Sicherheit und Schutz vor Kriminalität 63

3.8 Kultur und Sport 66

3.9 Dialog der Generationen 69

3.10 Pflege 73

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Im Land Brandenburg hat in den letz- ten Jahren sowohl in der Landesre- gierung als auch in den Kommunen ein Prozess eingesetzt, Fachpoliti- ken in relevanten Bereichen auf den in der Folge der demografischen Ent- wicklung rasch wachsenden Anteil älterer und alter Menschen auszu- richten. Dieser Prozess wurde durch den 1. und 2. Demografiebericht der Landesregierung verstärkt und be- schleunigt. Er hat auch wesentlich dazu beigetragen, „alte Menschen“

nicht mehr als eine mehr oder weni- ger homogene Gruppe anzusehen, die vor allem Empfänger gesetzlicher Leistungen wie Rente und Pflege ist.

Die sich durchsetzende Wahrneh- mung, dass die Seniorinnen und Se- nioren mindestens drei Bevölke- rungsgruppen bilden und durch ebenso differenzierte Lebenslagen, Lebensstile und Bedürfnisse charak- terisiert sind wie andere Altersgrup- pen auch, hat den Blick für die viel- fältigen Potenziale älterer Menschen frei gemacht, die es für das Gemein- wohl zu aktivieren und zu nutzen gilt.

Der Dienstleistungssektor, das pro- duzierende Gewerbe, die Gesund- heitswirtschaft, Bildungs- und Kultur- einrichtungen, um nur einige zu nen- nen, stellen sich auf eine ältere Kli- entel ein und sehen aufgrund der

(noch) relativ guten finanziellen Leistungsfähigkeit insbesondere der

„aktiven Alten“ die Alterung der Be- völkerung durchaus als Chance.

Es bleiben jedoch andere Bereiche, für die auch unter schwierigen wirt- schaftlichen und finanziellen Bedin- gungen tragfähige Lösungen gefun- den werden müssen - z. B. die Ren- tenversicherung, die medizinische Versorgung und die für das Alltags- leben älterer Menschen notwendige Infrastruktur, besonderes in ländli- chen Gebieten.

Mit den Schwerpunkten und Ten- denzen, die in den Seniorenpoliti- schen Leitlinien dargestellt werden, greift die Landesregierung auch we- sentliche Themenbereiche des im Sommer 2006 veröffentlichten 5. Be- richts der Bundesregierung zur Lage der älteren Generation in der Bun- desrepublik Deutschland auf.

Die Seniorenpolitischen Leitlinien der Landesregierung wollen aufbau- end auf bereits vorhandenen fach-

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politischen Ansätzen der Ressorts der Landesregierung einen Rahmen für das politische Handeln bei der Gestaltung und Begleitung des ge- sellschaftlichen Wandels in der Folge der demografischen Entwicklung set- zen, aber soweit möglich auch Ori- entierung für Kommunen, Verbände, Unternehmen und andere wesentli- che Akteure sowie die Seniorinnen und Senioren selbst bieten. Gleich- zeitig soll damit die Zusammenarbeit der Ressorts befördert werden, da den Folgen des demografischen Wandels im Querschnittsbereich Se- niorenpolitik nicht durch Einzellösun- gen, sondern nur im Kontext mit an- deren Politikfeldern durch ein ressortübergreifendes Denken und Handeln unter Beteiligung der Öf- fentlichkeit begegnet werden kann.

Insofern richten sich die Leitlinien auch und zuerst an die Landesregie- rung selbst.

Die Landesregierung hat den ersten Entwurf der Leitlinien im Rahmen der Brandenburgischen Seniorenwoche zur Diskussion gestellt. Die Ergeb- nisse dieser Diskussion sind soweit wie möglich in die Endfassung ein- geflossen. Auch an der Umsetzung der Leitlinien werden viele beteiligt sein – Landkreise, Städte und Ge-

meinden, Wohlfahrtsverbände, öf- fentliche und private Anbieter von Dienstleistungen, Unternehmen und nicht zuletzt die Seniorinnen und Senioren selbst. Von besonderer Be- deutung sind dabei der Seniorenrat Land Brandenburg und die Seni- orenbeiräte der Kommunen, die der Landesregierung die erste Anre- gung zur Erarbeitung von Senioren- politischen Leitlinien gaben.

Da die Seniorenpolitischen Leitlinien vorrangig handlungsorientiert ange- legt sind, wird - im Gegensatz zu ei- nem Landesaltenbericht - bewusst auf eine ausführliche Darstellung der Lebenssituation von Seniorin- nen und Senioren verzichtet. Im Übrigen wird insbesondere im Kapi- tel 1.2 auf dazu bereits vorhandene Veröffentlichungen wie z. B. den Be- richt „Gesund alt werden – Soziale und gesundheitliche Lage älterer Menschen im Land Brandenburg“

zurückgegriffen. Die Leitlinien für die Seniorenpolitik des Landes werden im Kapitel 2 aufgeführt. Im 3. Kapitel werden 10 ausgewählte seniorenpo- litische Handlungsfelder, die insbe- sondere in der weiteren Diskussion betrachtet werden sollen, erörtert.

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1.1 Altersbegriff,

Altersbilder, Alterskultur Altersbegriff

Eine allgemein gültige Definition des Alters gibt es nicht. Nach der Defini- tion der Weltgesundheitsorganisati- on (WHO) beginnt der Mensch mit 45 Jahren zu altern, zählt mit 61 Jah- ren zu den älteren Menschen, mit 76 zu den alten und mit 91 zu den sehr alten Menschen. Es sind jedoch un- terschiedliche Biografien, Lebensbe- dingungen und Lebensstile, die das individuell „gefühlte“ Alter bestim- men. In unserer Gesellschaft gibt es heute eine von Vielfalt geprägte Gruppe alter Menschen mit unter- schiedlichen Interessen, persönli- chen Vorstellungen und Anforderun- gen an das Leben.

Für die seniorenpolitischen Leitlini- en und deren Handlungsfelder ist der Altersbegriff der WHO nur bedingt geeignet. Deshalb werden ihnen die folgenden drei Gruppen zugrunde gelegt:

· Ältere erwerbsfähige Menschen ab dem 50. Lebensjahr

· Ältere und alte Menschen in der Nacherwerbsphase

· Hochbetagte Menschen Altersbilder

Die steigende Lebenserwartung geht in der Regel mit einem Gewinn an aktiven Jahren einher.

Alterungsprozesse, schwerwiegen- de gesundheitliche Probleme, Mobi- litätseinschränkungen und Pflege- bedürftigkeit verschieben sich in ein immer höheres Lebensalter. Für die Seniorinnen und Senioren verlän- gert sich damit die Phase, in der sie ihr Leben aktiv und selbständig ge- stalten können. Eine aktivierende Seniorenpolitik muss deshalb Rah- menbedingungen schaffen, die es zulassen die „gewonnenen Jahre für den Einzelnen und die Gesellschaft besser zu nutzen“.1)

Hierzu beitragen kann ein neues Bild vom Alter. Altersbilder ent- wickeln sich im Wechselspiel zwi- schen Individuum und Gesellschaft.

Einerseits tragen ältere Menschen selbst durch ihre Handlungen und

1) BMFSFJ, 06.07.2005

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Einstellungen zur Entstehung und Veränderung von Altersbildern bei, andererseits beeinflussen Altersbil- der die Wahrnehmung und Beurtei- lung älterer Menschen durch andere.

Große Bedeutung hat das Altersbild, mit dem sich ältere Menschen selbst identifizieren. Sehen sie sich als „Al- te“, die ihren Lebensabend in Ruhe verbringen wollen, erwarten sie, dass sie später einsam und hilfebe- dürftig sein werden oder tragen sie durch eigene Aktivitäten zur mög- lichst langen Erhaltung ihrer körperli- chen und geistigen Ressourcen bei, streben nach Unabhängigkeit und Selbstverantwortung.

In unserer Gesellschaft, in der das Zusammenleben der Generationen im gemeinsamen Haushalt seltener geworden ist, wird das Altersbild zu- nehmend durch die Medien beein- flusst. Horrorbilder vom Krieg der Generationen, Formulierungen wie

„Alterslawine“ oder „Rentnerschwem- me“ suggerieren, dass alte Men- schen eine Bedrohung für die Ge- sellschaft seien, besonders im Hin- blick auf die sozialen Sicherungssys- teme. Noch wenig entwickelt ist da- gegen die differenzierte Betrach- tungsweise der älteren Menschen.

Dies zeigt, wie dringend diesbezüg-

lich ein Mentalitätswechsel erforder- lich ist. In Japan werden die Men- schen noch älter als bei uns. Dort spricht man vom „Land des langen Lebens“, in Deutschland hingegen von „Vergreisung“.

Umso wichtiger ist es der Senioren- politik ein Altersbild zugrunde zu le- gen, das die Chancen des Alters hervorhebt, dessen Kompetenzen und Potenziale. Wenn diese gemein- wohlorientiert eingesetzt und erwei- tert werden, können sich für ältere Menschen neue Handlungsspielräu- me eröffnen.

Alterskultur - Kultur des Alterns Angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels ist die Auseinandersetzung mit Alter und Altern in besonderem Maße erfor- derlich und für den Erhalt und die Entwicklung der demokratischen Gesellschaft lebensnotwendig ge- worden.

In dem Begriff Alterskultur sind die Verantwortung der Einzelnen für sich selbst, die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber der älteren Generation und die Verantwortung der älteren Generation gegenüber

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der Gesellschaft untrennbar mitein- ander verbunden. Vor diesem Hinter- grund ist nicht mehr allein die Frage zu stellen, was die Gesellschaft für die älteren Menschen, sondern auch was der ältere Mensch für sich selbst und für andere tun kann. Nur in die- sem Zusammenhang ist es möglich, im Alterungsprozess der Bevölkerung auch Chancen zu erkennen.

Obwohl es bereits viele gute Ansätze für einen anderen Umgang mit älte- ren Menschen in den Bereichen So- ziales, Kultur, Bildungspolitik und Wirtschaft gibt, hat das Büro gegen Altersdiskriminierung e. V. in Köln festgestellt, dass nicht nur im Berufs- leben und in den Medienberichten, sondern auch in anderen zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Le- bens Bürger und Bürgerinnen wegen ihres Lebensalters ausgegrenzt und unangemessen benachteiligt werden (z. B. in der Aus- und Weiterbildung, von Krankenkassen, von medizini- schem Personal und Versicherun- gen). Altersdiskriminierung zeigt sich insbesondere in der Aberkennung von Möglichkeiten und Rechten auf- grund des Alters.

Die gesellschaftliche Auseinander- setzung mit dem Alter und dem Al- tern muss zu einer Kultur des Al- terns führen, in der sich veränderte Sichtweisen auf das Altern und sei- ne Rahmenbedingungen entwickeln können, in denen die Einzelnen die aktive Mitgestaltung ihres Altwer- dens als Chance und persönliches Anliegen betrachten.

1.2 Rahmenbedingungen im Land Brandenburg Demografische Entwicklung Die neuesten Eckwerte hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung gehen aus der Prognose für das Jahr 2030 hervor, die im März 2006 veröffent- licht wurde und auf den Basisdaten vom 31.12.2004 beruht.2)

· Im Jahr 2030 wird die Bevölkerung in Brandenburg gegenüber 2004 um 332.000 Personen (13 %) auf 2,235 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner zurückgehen. Dabei ist der durch- schnittliche Bevölkerungsverlust von 12.800 Personen pro Jahr nicht

2) Bevölkerungsprognose des Landes Brandenburg für den Zeitraum 2005 - 2030 herausgegeben vom Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik, März 2006

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gleichmäßig, sondern beschleunigt sich nach 2012 auf Grund der Ge- burtenausfälle in der vorangegange- nen Generation bei gleichzeitigem Anstieg der Sterbefälle deutlich und steigt auf 20.600 im letzten Jahr des Prognosezeitraumes an.

· Trotz steigender Lebenserwartung und wachsender Geburtenziffern nehmen die jährlichen Sterbeüber- schüsse landesweit zu. Liegt der natürliche Bevölkerungsverlust der- zeit noch bei annähernd 8.000 Per- sonen pro Jahr, so wird er sich bis 2030 auf knapp 27.000 Personen mehr als verdreifachen. Im gesamten Prognosezeitraum sterben fast eine halbe Million Menschen mehr als durch Geburten ersetzt werden kön- nen.

· Auf Grund des Altersaufbaus wer- den zukünftig immer weniger junge Frauen für mögliche Geburten zur Verfügung stehen. Leben heute noch rund 512.000 weibliche Personen im Land Brandenburg, die 15 bis unter 45 Jahre alt sind, so wird sich deren Zahl bis 2030 auf 286.000 reduzie- ren. Die Zahl der Frauen im gebär- fähigen Alter halbiert sich also lan- desweit nahezu. Das hat zur Folge, dass trotz wachsender Geburtenra- ten bis 2030 die jährliche Zahl der geborenen Kinder im Land von

18.100 um mehr als ein Drittel auf 11.400 sinkt.

· Die Bevölkerungsentwicklung im Land Brandenburg verläuft räumlich stark differenziert und wird zukünftig die Disparitäten zwischen dem en- geren Verflechtungsraum und dem äußeren Entwicklungsraum weiter verschärfen. Während 1990 noch zwei Drittel der Bevölkerung im äu- ßeren Entwicklungsraum und nur ein Drittel im engeren Verflechtungs- raum lebten, beträgt dieses Verhält- nis im Jahr 2030 54,2 : 45,8 %, ob- wohl der engere Verflechtungsraum nur einen Anteil von 15 % an der Fläche des Landes Brandenburg hat.

· Ist 2004 fast jede fünfte Person der Brandenburger Bevölkerung über 65 Jahre alt, so wird es im Jahr 2030 bereits jede dritte sein. In absoluten Zahlen führt dieser Entwicklungs- trend zu einem Anstieg der Senioren und Seniorinnen um fast 285.000 Personen. Selbst die Hochbetagten (80 Jahre und älter) werden auf- grund der steigenden Lebenserwar- tung um rund 105.000 Personen zu- nehmen, was mehr als eine Verdop- pelung gegenüber 2004 darstellt.

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Auswirkungen

des demografischen Wandels In Brandenburg vollzieht sich der de- mografische Wandel im Zeitraffer- tempo. Die Herausforderungen wer- den zur gleichen Zeit in allen Poli- tikfeldern und auf allen Ebenen des politischen Handelns sichtbar und treffen zeitgleich mit anderen struktu- rellen Umbrüchen aufeinander. Die Folgen des demografischen Wandels manifestieren sich insbesondere in

· der Änderung der Sozialstruktur und sozialer Segregation,

· einem Einnahmerückgang der öffentlichen Haushalte,

· dem Rückzug privater und öffentlicher Dienstleistungen aus der Fläche,

· nicht ausgelasteter und damit teurer Infrastruktur,

· leerstehenden Wohnungen und öffentlichen Gebäuden,

· zu erwartendem Fachkräftemangel,

· rückläufigem Bedarf an Kinder- betreuungseinrichtungen, Schulen und Ausbildungsplätzen,

· sich an neuen Anforderungen orientierendem Bedarf an -Wohnungen und

Wohnfolgeeinrichtungen, - Einrichtungen im

Gesundheitswesen, - anderen Wohn- und

Betreuungsformen im Alter.

Diese Entwicklung stellt Politik und Verwaltung sowie die gesamte Ge- sellschaft vor große Herausforde- rungen. Die Landesregierung hat sich ihnen gestellt, sich intensiv mit dem demografischen Wandel in Brandenburg auseinandergesetzt und zwei diesbezügliche Berichte verabschiedet. Der zweite Bericht vom 24. Mai 2005 analysiert die Ur- sachen und Folgen des demografi- schen Wandels, beschreibt die Rah- menbedingungen und zeigt erste Optionen zur Gestaltung des demo- grafischen Wandels und seiner Fol- gen auf.3)

Die Landesregierung hat in vielen Politikfeldern bereits Konsequenzen gezogen. „Demografiefestigkeit“ ist ein Leitbegriff geworden, der alle ih- re seitdem getroffenen Grundsatzent- scheidungen prägt.

Dies gilt insbesondere für die räum- liche und sektorale Neuausrichtung

3) Demografischer Wandel in Brandenburg – Erneuerung aus eigener Kraft. 2. Bericht der Landesre- gierung zum demografischen Wandel vom 24. Mai 2005

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der Förderstrategie4), die auf die Stärkung besonders entwicklungs- fähiger „Regionaler Wirtschaftsker- ne“, Branchen sowie Kleiner und Mit- telständischer Unternehmen (KMU) abzielt. Im Mittelpunkt stehen die langfristige Stärkung arbeitsplatz- schaffender Standorte und Bran- chenkompetenzfelder zur Verringe- rung der Abwanderung, die Bekämp- fung der Arbeitslosigkeit, die Schaf- fung passgenauerer Investitionsbe- dingungen, die Verbesserung der Standortattraktivität und der effizien- te Einsatz der bereits ab 2007 sin- kenden Finanzmittel des Landes.

In der Familienpolitik ist die Branden- burger Landesregierung fest ent- schlossen, Brandenburg zu einer der kinder- und familienfreundlichsten Regionen in Europa zu machen. Sie hat deshalb am 18. Oktober 2005 das Programm für Familien- und Kin- derfreundlichkeit5)verabschiedet und am 22. Dezember 2005 mit einem Maßnahmepaket untersetzt. Da- durch soll auch ein gesamtgesell-

schaftlicher Wertewandel initiiert und eine positive Einstellung zu Kin- dern und Familien befördert werden.

Mit dem Masterplan Stadtumbau wird die Förderpolitik in den Berei- chen Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnraumförderung ebenfalls neu ausgerichtet. Er trägt damit auch den Erfordernissen des demo- grafischen Wandels Rechnung, der vielfältige Aus- und Wechselwirkun- gen auf die Infrastrukturen zur Ver- und Entsorgung, des Gesundheits- wesens, der Kinder- und Jugendhil- fe, der Bildung, aber auch auf die Wirtschaft hat.6)

Darüber hinaus ist ein abgestimmtes Handeln aller gesellschaftlichen Ak- teure und Akteurinnen, von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erfor- derlich - und dies auf allen Ebenen, in der Europäischen Union, im Bund, in den Ländern und in den Kommu- nen. Gefordert sind vielfach neue, langfristig ausgerichtete gesell- schaftliche Antworten. Eine zu- kunftsfähige, den Erfordernissen

4) Stärkung der Wachstumskräfte durch räumliche und sektorale Fokussierung von Landesmitteln – Zweiter Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe Aufbau Ost zur Sitzung der Landesregierung am 22. November 2005

5) Die Brandenburger Entscheidung: Familien und Kinder haben Vorrang! Programm für Familien- und Kinderfreundlichkeit vom 18. Oktober 2005

6) 4. Wahlperiode Drucksache 4/2385 Bericht der Landesregierung Starke Städte - Masterplan Stadt- umbau

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des demografischen Wandels ge- recht werdende Politikgestaltung er- fordert eine Sichtweise, die deutlich über den Zeitraum einer Legislatur- periode hinausgeht und sich an Ge- nerationen orientiert. Letztlich wird es auch verstärkt Aufgabe jedes ein- zelnen Mitgliedes der Gesellschaft sein, sich im Rahmen seiner Mög- lichkeiten aktiv bei der Gestaltung der Zukunft einzubringen. „Die Be- wältigung der Folgen der demografi- schen Entwicklung wird stark von der Nutzung der Potenziale und Kompe- tenzen der älteren Menschen abhän- gen.“7)

Die Chancen des Alters nutzen Durch den demografischen Wandel stehen immer mehr Ältere immer we- niger Jüngeren gegenüber. Die Älte- ren wollen möglichst lange aktiv blei- ben und Sinn stiftende Aufgaben übernehmen. Daher dürfen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Er- fahrung, die Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft der älteren Bevölkerung nicht länger unterschät- zen. Stattdessen müssen wir

· die Erwerbsquote der älterer Men- schen erhöhen, ihr Erfahrungswis-

sen erschließen und den Wis- senstransfer von den älteren zu den jüngeren Menschen organisieren,

· Seniorenwirtschaft als Wachstums- motor betrachten und auf die Be- dürfnisse von Seniorinnen und Seni- oren abgestimmte Produkte, Dienst- leistungen und Angebote ent- wickeln,

· Menschen im höheren Lebensalter als „Aktivposten der Gesellschaft“

begreifen und ihre Bereitschaft, sich für das Gemeinwesen zu engagie- ren, unterstützen und fördern,

· Fragen des Alters im Generationen übergreifenden Kontext behandeln und

· die Seniorinnen und Senioren er- muntern, sich durch lebenslanges Lernen ständig weiter zu qualifizie- ren.

Handlungsrahmen des Landes Im April 2002 wurden in Madrid im Rahmen des Zweiten Weltaltenplans Grundsätze einer Altenpolitik vor dem Hintergrund des demografi- schen Wandels verabschiedet. Im September 2002 einigten sich die zuständigen Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten der

7) Bertelsmann Stiftung / 2006 „Älter werden – aktiv bleiben“

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Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) und verabschiedeten eine Regionale Implementierungsstrate- gie, die zehn (Selbst-)Verpflichtun- gen enthält, darunter auch die „Ein- beziehung der Dimension des Al- terns in alle politischen Bereiche, um (…) eine Gesellschaft für alle Le- bensalter zu verwirklichen“8). Aufga- be der Bundesrepublik Deutschland ist es nunmehr, den 2. Weltaltenplan bzw. die Regionale Implementie- rungsstrategie in einen Nationalen Aktionsplan umzusetzen. Dabei ist das Zusammenwirken mit den Bun- desländern sowie anderen bedeut- samen Interessengruppen, insbe- sondere den älteren Menschen selbst, erforderlich. Für die Landes- regierung in Brandenburg wird damit zunächst ein die Länder übergreifen- der Rahmen für die Seniorenpolitik gesetzt.

Mit Seniorenpolitik befassen sich alle Ebenen des Gemeinwesens. Dies ist nicht zuletzt in der bundesstaatlichen Aufgabenteilung begründet. Die Kompetenzen des Bundes liegen insbesondere in der Gesetzgebung, z. B. Gesetze zur Arbeitsförderung,

Rentenversicherung, Pflegeversi- cherung. Über den Bundesrat neh- men die Länder Einfluss auf die Ge- setzgebung.

Der seniorenpolitische Handlungs- rahmen des Landes ergibt sich zu- dem aus der umfassenden Zustän- digkeit der Länder nach Artikel 83 des Grundgesetzes zur Ausführung der Bundesgesetze als eigene An- gelegenheit, wie z. B. für die Umset- zung des Pflegeversicherungsgeset- zes. Hier hat das Land z. B. im Rah- men eines mehrjährigen Investi- tionsprogramms die Bedingungen für die stationäre Pflege erheblich verbessert. Darüber hinaus hat das Land nach Artikel 70 Absatz 1 und Artikel 72 Absatz 1 des Grundgeset- zes die Möglichkeit der eigenen Ge- setzgebung.

Einen weiteren Rahmen setzt die Brandenburger Verfassung. Nach Artikel 44 ist das Land verpflichtet, die Strukturförderung der Regionen mit dem Ziel zu gewährleisten, in al- len Landesteilen gleichwertige Le- bens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Ange-

8) BAGSO Nachrichten / 3-2003 (Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisatio- nen (BAGSO) e.V.)

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sichts der in Brandenburg regional bereits bestehenden und noch zu er- wartenden Unterschiede in der wirt- schaftlichen und demografischen Entwicklung werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen sich unterschied- lich entwickeln. Gleichwertig ist nicht gleich.9)Seniorenpolitik muss folglich auch die unterschiedlichen struktu- rellen Voraussetzungen in den Re- gionen berücksichtigen.

Für Bereiche wie die offene Altenar- beit beschränkt sich der Handlungs- rahmen des Landes in der Regel auf eine Moderations-, Anstoß- und An- regungsfunktion, die Unterstützung des fachlichen Austauschs sowie auf die Förderung einzelner ausgewähl- ter Projekte. Dies besondere vor dem Hintergrund, dass freiwillige Leistun- gen reduziert werden müssen.

Generell können das Land und die Kommunen Seniorenpolitik nur inner- halb des gegebenen finanziellen Rah- mens realisieren. Mit Blick auf die Folgen des demografischen Wandels und dem erwartungsgemäß damit einhergehenden Rückgang der Ein-

nahmen öffentlicher Haushalte wer- den das Land und die Kommunen zu drastischem Sparen gezwungen,

„damit die finanzpolitische Hand- lungsfähigkeit künftiger Parlamente und Regierungen erhalten bleibt. Da der demografische Wandel ein dyna- mischer Prozess und ein Ende nicht abzusehen ist, gilt das Gebot der Nachhaltigkeit ganz besonders für die öffentlichen Haushalte.“10) Die Rolle der Kommunen

Einige der Rahmenbedingungen, wie z. B. die Folgen des demografi- schen Wandels oder die regional un- terschiedlich verlaufende Entwick- lung, treffen die kommunalen Ge- bietskörperschaften unmittelbar. Ih- nen kommt bei der praktischen Ge- staltung von Seniorenpolitik eine Schlüsselrolle zu. Den kommunalen Gebietskörperschaften obliegt nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgeset- zes die primäre Zuständigkeit für Angelegenheiten der örtlichen Ge- meinschaft und somit auch für die konkrete Gestaltung und Umset- zung einer ganzheitlichen Senioren- politik.

9) „Demografischer Wandel in Brandenburg - Erneuerung aus eigener Kraft“, 2. Bericht der Landesre- gierung zum demografischen Wandel vom 24. Mai 2005

10) ebenda

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Die Zuständigkeit zeigt sich insbe- sondere in der Verantwortung für die Bedarfs- und Angebotsplanung im Bereich der Altenhilfe, für eine wirk- same Strukturierung, Koordinierung und Vernetzung von Hilfen, Diensten und Einrichtungen in Zusammenar- beit mit den Trägern. Sie zeigt sich weiterhin in der Bereitstellung einer altersgerechten Infrastruktur sowie Bildungs- und Freizeitangeboten für ältere Menschen.

Insbesondere im ländlichen Raum bedarf es innovativer, flexibler und mobiler Ansätze. Auch für die Kom- munen ist es eine Notwendigkeit, bei der Bewältigung der mit dem demo- grafischen Wandel verbundenen Auf- gaben die Potenziale der älteren Menschen zu nutzen und diese, aktiv in den Prozess der Gestaltung von Seniorenpolitik einzubeziehen.

Die Rolle der Wohlfahrtspflege Die Verbände der Freien Wohlfahrts- pflege sind, wie in anderen Berei- chen auch, langjährige Partner des Landes bei der Gestaltung von Seni- orenpolitik als Querschnittsaufgabe.

Sie tragen traditionell dazu bei, ein ausreichendes Angebot an Einrich- tungen, Dienstleistungen und Ange- boten für ältere Menschen vor Ort

bereitzustellen. Darüber hinaus führt die Freie Wohlfahrtspflege in unter- schiedlichen Gremien einen Dialog mit den für die Landespolitik Verant- wortlichen und wirkt bei der Weiter- entwicklung der Angebote und ihrer Qualitätssicherung mit.

Die zunehmende Zahl älterer und hochbetagter Menschen führt zu zu- sätzlicher Nachfrage im Bereich un- terstützender Dienstleistungen für Seniorinnen und Senioren mit Hilfe- und Pflegebedarf, aber auch zu er- weiterten Möglichkeiten der gemein- wesenorientierten Arbeit mit älteren Menschen (offene Altenarbeit). In diesen Bereichen erschließt sich in immer stärkerem Maße ein Feld, welches auch eines stärkeren Enga- gements der Freien Wohlfahrtspfle- ge bedarf. Einen wichtigen Beitrag hierzu kann die sinnvolle Verknüp- fung von Professionalität und bür- gerschaftlichem Engagement unter Einbeziehung der Potenziale und Ressourcen älterer Menschen leis- ten. Bereits jetzt engagieren sich die Wohlfahrtsverbände bei der Gewin- nung, Qualifizierung und Beschäfti- gung von Ehrenamtlichen.

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Die Rolle der Wirtschaft

Noch immer wird die Alterung der Gesellschaft hauptsächlich als eine Bedrohung für den Wirtschaftsstand- ort Deutschland angesehen. Gleich- zeitig stehen Unternehmen - zuneh- mend auch Institutionen - langfristig vor der Aufgabe, den notwendigen Strukturwandel und zukünftige Inno- vationen mit gut qualifizierten altern- den Belegschaften zu bewältigen.

Im Hinblick auf die demografische Entwicklung sind Unternehmen in doppelter Hinsicht gefordert. Zum ei- nen werden sie nicht dauerhaft dar- auf verzichten können, ältere Arbeit- nehmer und Arbeitnehmerinnen, ins- besondere Fachkräfte und deren Fachwissen und Erfahrungen wieder stärker für den Arbeitsprozess zu nutzen. Aufgrund des Absinkens des Anteils der Menschen im erwerbs- fähigen Alter an der Gesamtbevölke- rung kann es künftig zu einem Fach- kräftemangel kommen. Zum anderen kann die Entwicklung von geeigne- ten Produkten und Dienstleistungen dazu beitragen, die Konsumneigung älterer Menschen zu aktivieren. Da- mit können sowohl positive arbeits- marktpolitische Effekte erzielt als auch die Lebensqualität älterer Men-

schen erhöht werden. Daran wird deutlich, dass das Altern der Gesell- schaft nicht nur mit Belastungen und Risiken verbunden ist, sondern auch mit Chancen für Wirtschaft und Be- schäftigung.

Zusammenwirken der Akteure und Akteurinnen

Letztlich wird nur im Dialog mitein- ander die Gestaltung einer Seni- orenpolitik gelingen, die den Anfor- derungen der Zukunft gerecht wird.

Das Zusammenwirken auf unter- schiedlichen Ebenen ist ebenso wichtig wie eine Beteiligung relevan- ter Politikbereiche und deren Akteu- re und Akteurinnen sowie der Zivil- gesellschaft einschließlich der Seni- orinnen und Senioren selbst. Seni- orenpolitik ist ein gesamtgesell- schaftliches Anliegen.

1.3 Lebenssituation älterer Menschen im Land Brandenburg In dem Ende des Jahres 2005 er- schienenen Bericht „Gesund alt wer- den - Soziale und gesundheitliche Lage älterer Menschen im Land Brandenburg“ wird die Situation älte- rer Menschen im Land Brandenburg

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analysiert und beschrieben. Eine er- neute detaillierte Behandlung im Rahmen der Leitlinien wird deshalb als nicht erforderlich angesehen. Die nachfolgenden Ausführungen enthal- ten einige Kernaussagen aus diesem Bericht, ohne die Themenbereiche erneut ausführlich zu behandeln.

Lebens- und Haushaltsformen, Wohnsituation

Ältere Menschen finden ihren Le- bensmittelpunkt oft in der eigenen Wohnung, insbesondere dann, wenn Erkrankungen oder Behinderungen ihre Mobilität einschränken. Die Wohnverhältnisse sind deshalb ein entscheidendes Kriterium für die Be- wertung der Lebenssituation älterer Menschen.

Für ältere Menschen im Land Bran- denburg stellt nach wie vor das Le- ben im eigenen Haushalt oder in ei- nem Haushalt mit nahestehenden Personen die häufigste Form des Wohnens dar. Lediglich 4 % der älte- ren Menschen ab dem 65. Lebens- jahr leben in Pflegeheimen oder ähn- lichen Einrichtungen.

Die häufigsten Haushaltsformen im Alter sind die Ein- und Zweiperso- nenhaushalte. Während für Männer

der Mehrpersonenhaushalt bis ins hohe Alter die typische Lebensform ist, leben Frauen insbesondere auf- grund ihrer höheren Lebenserwar- tung ab dem 75. Lebensjahr über- wiegend im Einpersonenhaushalt.

Die Zahl der Haushalte, in denen zwei oder mehr Generationen zu- sammen leben, ist seit Jahrzehnten rückläufig. Dennoch spielt die Fami- lie im Leben alter Menschen sowohl für unmittelbare Hilfestellungen als auch für den geselligen Austausch und die Anteilnahme eine zentrale Rolle.

Ein erheblicher Anteil der heutigen Großelterngeneration in Branden- burg, aber auch der mittleren Gene- ration (40- bis 54-Jährige) hat Kinder bzw. Enkelkinder und pflegt den re- gelmäßigen Kontakt zu den erwach- senen Kindern.

Insofern bleiben erwachsene Kinder auch in naher Zukunft eine wichtige soziale Ressource im Alter. Dieses familiäre Beziehungsnetz ist von entscheidender Bedeutung für die Lebenssituation älterer Menschen.

Problematisch ist in diesem Zusam- menhang jedoch die wachsende Mobilität der jüngeren Generationen aufgrund von fehlenden Beschäfti-

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gungsmöglichkeiten vor Ort. Da älte- re Menschen künftig weniger auf fa- miliäre Ressourcen zurückgreifen können, gewinnen außerfamiliäre so- ziale Netzwerke an Bedeutung.

Neben dem Wohnen in eigenen Haushalten oder in Heimen gibt es weitere Angebote, z. B. betreutes Wohnen. Auch neue Wohnformen, wie z. B. Wohngemeinschaften für äl- tere Menschen oder Generations- übergreifende Wohnmodelle wurden erprobt.

Städtebau- und Wohnraumförderung

Im Rahmen der sozialen Wohnraum- förderung wurden von 1991 bis 2002 durch die Förderung des Mietwoh- nungsneubaus und der Eigentums- bildung einschließlich der in Verbin- dung mit dem geförderten Woh- nungsbau entstandenen freifinan- zierten Wohnungen rund 5.100 bar- rierefrei erreichbare Wohnungen er- richtet. Darüber hinaus konnten im Rahmen der Förderung der Moderni- sierung und Instandsetzung bis heu- te 4.000 Wohnungen altersgerecht hergerichtet und mit dem „Sonder- programm zum betreuten alten-be- hindertengerechten Wohnen“ in den

Jahren von 1994 bis 1999 rund 1.900 barrierefreie Wohnungen neu gebaut werden. Über die soziale Wohnraumförderung aus Bundes- und Landesmitteln konnten so ins- gesamt ca. 11.000 barrierefreie Wohnungen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Als Beitrag zur Förderung des Mehrge- nerationenwohnens wurde zudem mit der Wohneigentumsförderung die Errichtung von 941 Einlieger- wohnungen finanziell unterstützt.

Die seit Anfang der 90er Jahre lau- fende Sanierung der Innenstädte dient im Wesentlichen der Stabilisie- rung und Stärkung der Wohnfunkti- on, die mit kurzen Wegen und der bestehenden Infrastruktur gute Be- dingungen auch für das Wohnen im Alter bietet.

Mobilität

Ältere Menschen nehmen in höhe- rem Maße, zu anderen Zeiten und mit anderen Zielen den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in An- spruch als jüngere. Diese spezifi- schen Bedürfnisse älterer Men- schen werden soweit möglich im Rahmen des vertakteten Verkehrs berücksichtigt (vgl. § 2 Abs. 11 ÖP-

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NVG), der sich derzeit noch vorran- gig am Berufs- und Schülerverkehr orientiert. Daneben dient die barrie- refreie und behindertengerechte Ge- staltung von Verkehrsmitteln und Ver- kehrsanlagen auch den Belangen äl- terer Menschen.

Einkommen

Die Haushalte der Rentnerinnen und Rentner im Land Brandenburg bezie- hen ihr Einkommen vor allem aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Andere Einkommensquellen wie Ein- nahmen aus Vermögen ergänzen diese seltener als in Westdeutsch- land. Auch wurden die ergänzenden Systeme der betrieblichen oder pri- vaten Altersvorsorge erst im Verlauf der 90er Jahre eingeführt. „Die durchschnittlichen Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Ostdeutschland fallen nicht zuletzt durch die zumeist langen und konti- nuierlichen Erwerbsbiographien zu DDR-Zeiten zwar um fast 150 Euro im Monat höher aus als in West- deutschland, aber insgesamt liegen die Haushaltbruttoeinkommen der Rentner und Rentnerinnen in Ost-

deutschland jedoch erheblich niedri- ger als in Westdeutschland,…“11) Dennoch kann die Einkommenssi- tuation der heutigen rentenbezie- henden Generationen als relativ günstig eingeschätzt werden. Nur 1 % der über 65-Jährigen erhält seit Einführung Leistungen der Grundsi- cherung im Alter.

Es gilt, die Alterssicherung so zu ge- stalten, dass auch künftig im Alter ein Einkommen gewährleistet ist, welches dem bisherigen Lebens- standard angemessen ist und die weitere Teilhabe am gesellschaftli- chen Leben ermöglicht. Der demo- grafische Wandel und die Verände- rungen in der Arbeitswelt führen im umlagefinanzierten, lohn- und bei- tragsorientierten System der gesetz- lichen Rentenversicherung zu einem niedrigeren Rentenniveau künftiger Rentenbezieher und Rentenbezie- herinnen, so dass für einen ange- messenen Lebensstandard im Alter verstärkt betriebliche und private Al- tersvorsorge erforderlich wird. Ren- tenbezieher und Rentenbezieherin- nen können zudem nicht mehr von regelmäßigen Rentensteigerungen

11) Bericht „Gesund alt werden - Soziale und gesundheitliche Lage älterer Menschen im Land Bran- denburg“ (MASGF, August 2005)

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durch Rentenanpassungen ausge- hen. Reformmaßnahmen nach dem Grundsatz der Generationensolida- rität müssen ein ausgewogenes Ver- hältnis der verfügbaren Einkommen von erwerbstätigen und rentenbezie- henden Menschen sicherstellen und den Beitragszahlern ausreichend Spielraum für eine zusätzliche Al- tersvorsorge geben, damit finanzielle Sicherheit im Alter auch für zukünfti- ge Generationen der Rentner und Rentnerinnen erhalten bleibt.

Erwerbsarbeit

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist angespannt. Insbesondere in der Generation 50 plus besteht eine ho- he Erwerbslosenquote mit einem ho- hen Anteil von Langzeitarbeitslosen.

Dem gilt es zu begegnen. Gleichzei- tig wird zu Recht gefordert, die Ab- wanderung junger gut ausgebildeter Brandenburger Frauen und Männer durch bessere Arbeitsmarktchancen zu verringern. Bestrebungen, den Be- schäftigungsanteil Älterer in den Un- ternehmen zu erhöhen, werden kurz- fristig zu einer Verschärfung des Wett- bewerbs der Generationen um die vorhandenen Arbeitsplätze führen.

Ein besonderes Problem stellt die aktive Ausgrenzung Älterer aus dem Erwerbsleben dar. Diese hängt ins- besondere mit den inzwischen durch gerontologische wie arbeitswissen- schaftliche Forschungen widerleg- ten Vorurteilen zusammen, wonach mit fortschreitendem Lebensalter die Leistungsfähigkeit generell absinke und es in der Folge zu einem Leis- tungsabfall komme. Dieses Vorurteil ist jedoch nur einer der Gründe für die Ausgrenzung Älterer am Arbeits- markt. Altersübergangsregelungen oder sonstige Formen der Vorruhe- standsregelungen ermöglichten es Unternehmen, sich von älteren Ar- beitnehmerinnen und Arbeitneh- mern zu trennen.

Trotz eines inzwischen insbesonde- re in Politik und Wissenschaft vollzo- genen Paradigmenwechsels liegt in Deutschland die Erwerbstätigenquo- te der 55- bis 64-Jährigen im inter- nationalen Vergleich während der letzten Jahre auf einem konstant niedrigen Niveau. Im Jahr 2004 be- lief sich diese auf 42 %, während z. B. in Finnland rund 51 % dieser Altersgruppe beschäftigt waren.

Bundesweit haben sechs von zehn Unternehmen keine Beschäftigten mehr, die über 50 Jahre alt sind. Ver-

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gleichsweise hoch fällt auch die Ar- beitslosenquote der Älteren in Deutschland aus. 2004 betrug sie 12,8 %.

In letzter Zeit hat sich allerdings in Deutschland das durchschnittliche Erwerbsaustrittsalter ebenso wie die Erwerbstätigenquote der Älteren leicht erhöht. Sie stieg im Land Bran- denburg bei den 55- bis 60-Jährigen von 55,4 % in 2002 auf 59,2 % in 2004 und bei den 60- bis 65-Jähri- gen von 17,6 % auf 20,1 % an.

Ältere Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer im Land Brandenburg sind überdurchschnittlich von Lang- zeitarbeitslosigkeit betroffen. Von den rund 207.000 arbeitslosen Men- schen im Oktober 2006 waren über ein Viertel (rund 59.600) 50 Jahre und älter. Weit über die Hälfte waren zwischen 50 und 54 Jahre alt, während die Arbeitslosigkeit bei den 55-Jährigen und Älteren statistisch abnimmt.

In dieser Entwicklung spiegeln sich auch arbeitsmarktpolitische Steue- rungsinstrumente wider. So ist es für ältere Arbeitslose ab 58 Jahren z. B.

möglich, Arbeitslosengeld zu bezie-

hen, ohne weiterhin dem Arbeits- markt zur Verfügung stehen zu müs- sen. Damit erscheint diese Gruppe nicht mehr als Arbeitslose in der Statistik (§ 428 SGB III).

Freiwilliges Engagement, politi- sche Partizipation

Seniorinnen und Senioren stellen ei- nen bedeutenden Anteil der bürger- schaftlich engagierten Menschen im Land Brandenburg. Nach dem 1. Frei- willigensurvey im Jahr 1999 enga- gierten sich 32 % der Bevölkerung im Alter zwischen 60 und 70 Jahren freiwillig und 29 % der über 70-Jähri- gen.

Der von TNS Infratest im Jahr 2004 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführte 2. Freiwilli- gensurvey hatte u. a. zum Ergebnis, dass der Anteil freiwillig Engagierter an der Brandenburger Bevölkerung von 28 % auf 33 % stieg12), die En- gagementbereitschaft der Alters- gruppe zwischen 60 und 70 Jahren gegenüber der Erhebung von 1999 jedoch unverändert geblieben ist.

12) Freiwilliges Engagement in Brandenburg 1999-2004 im Trend; Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bür- gerschaftliches Engagement (TNS Infratest Sozialforschung, September 2006)

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Ältere Menschen engagieren sich in vielfältiger Weise. Sie leisten Nach- barschaftshilfe, sind in und außer- halb von Vereinen ehrenamtlich tätig, initiieren neue Projekte, stehen in Schulen im Dialog mit der jüngeren Generation, berichten als Zeitzeugen über Vergangenes, stehen in Kontak- ten zu Bewohnern und Bewohnerin- nen von Altenpflegeheimen und sind in Interessenvertretungen für die Se- niorinnen und Senioren vor Ort aktiv, um nur einige Beispiele zu nennen.

Im Land Brandenburg bestehen auf der kommunalen Ebene derzeit mehr als 170 Seniorenbeiräte, darunter 13 Kreisseniorenbeiräte und vier Seni- orenbeiräte in kreisfreien Städten. In diesen Seniorenvertretungen sind fast 2000 Frauen und Männer ehren- amtlich tätig. Dies ist zweifellos eine positive Bilanz.13)Der Anteil der Frau- en beträgt fast 66 %.

Aufgrund der demografischen Ent- wicklung stellt die ältere Bevölkerung einen steigenden Anteil der Wahlbe-

rechtigten und gewinnt damit wach- sendes politisches Gewicht. Die 60- bis 70-Jährigen haben seit Jahren die höchste Wahlbeteiligung von al- len Altersgruppen.14) Damit doku- mentiert diese Bevölkerungsgruppe ihr besonderes politisches Interes- se.

Hilfe- und Pflegebedürftigkeit Im Land Brandenburg lebten nach der letzten veröffentlichten amtli- chen Pflegestatistik am 15.12.2003 69.266 Menschen, die pflegebedürf- tig im Sinne des SBG XI sind.15)Da- von waren zwei Drittel Frauen und ein Drittel Männer. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölke- rung von 2,7 %. Bezogen auf die Al- tersgruppen über 65 Jahre betrug der Anteil der pflegebedürftigen Menschen 12,0 %.

Pflegebedürftigkeit tritt als „allgemei- nes Lebensrisiko“ vorrangig im höh- eren Alter auf. Geschlechtsspezifi-

13) Seniorenrat des Landes Brandenburg e.V., 2003/2005 (Bezug: Seniorenrat Land Brandenburg e.V., Geschäftsstelle Heinrich-Mann-Allee 7, 14473 Potsdam)

14) Bericht „Gesund alt werden – Soziale und gesundheitliche Lage älterer Menschen im Land Bran- denburg“, MASGF, August 2005 (nach statistischen Angaben des LDS 2004b)

15) Statistische Berichte des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik Land Brandenburg 2003 „Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Empfänger von Pflegegeldleistungen“ im Land Brandenburg zum Stichtag 15.12.2003

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sche Unterschiede beim Pflegebe- darf hängen eng mit der nach wie vor unterschiedlichen Lebenserwartung von Männern und Frauen zusam- men. Die höhere Lebenserwartung der Frauen schlägt sich in einem et- was höheren Grad an Beeinträchti- gung im höheren Lebensalter nieder.

Ältere Frauen sind jedoch im Alltag deutlich weniger beeinträchtigt als Männer. Bei der Bewältigung von ty- pischen Alltagsanforderungen sind Frauen heute kompetenter als früher.

Die deutlich angewachsene Bil- dungs- und Erwerbsbeteiligung der Frauen korreliert mit ihren gewach- senen Alltagskompetenzen.

Für Männer und Frauen ist Älterwer- den nicht zwingend mit dem Einher- gehen von Pflegebedürftigkeit ver- bunden. Gleichwohl steigt mit höhe- rem Alter die Anzahl der pflegebe- dürftigen Menschen. Fast die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen ist 80 Jahre und älter. 46,3 % der pfle- gebedürftigen Menschen nehmen ausschließlich Pflegegeld in An- spruch. Die Pflege wird in diesen Fäl- len von Familienangehörigen, Freun- den oder Nachbarn übernommen.

Die Leistungen professioneller Pfle- gedienste in Form der häuslichen ambulanten Pflege nehmen 27 % der pflegebedürftigen Menschen in Anspruch. Nur 26,7 %, also ca. ein Viertel der pflegebedürftigen Men- schen, lebt in einer stationären Pfle- geeinrichtung. Von diesen bezogen Ende 2003 etwa 16,5 % ergänzende Sozialhilfe.

Nicht unberücksichtigt bleiben darf die Gruppe der älteren Menschen, die Hilfen im Alltag benötigen, ohne pflegebedürftig im Sinne des SGB XI zu sein. In der vom Bundesministeri- um für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Studie „Möglichkeiten und Grenzen einer selbständigen Lebensführung hilfe- und pflegebedürftiger Men- schen in privaten Haushalten“ (MuG 3) wird eingeschätzt, dass die Grup- pe der hilfe-, aber nicht pflegebe- dürftigen Menschen etwa 1,8 mal so groß ist wie die Gruppe der pflege- bedürftigen Menschen.16)Konkret be- deutet das, dass 2003 neben rd.

69.000 pflegebedürftigen Menschen etwa 126.000 hilfebedürftige Men- schen im Land Brandenburg lebten.

Die neben den Pflegeeinrichtungen

16) Ergebnisse der Studie „Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in privaten Haus- halten“ (MuG III); Forschungsprojekt i. A. des BMFSFJ, Juni 2005

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erforderlichen örtlichen Hilfestruktu- ren müssen insbesondere auch die- se Gruppe mit im Blick haben. Die Form, in der ein zunächst leichterer Hilfebedarf bewältigt wird, ist prä- gend für die Form, in der ggf. später eine Pflegebedürftigkeit bewältigt wird.

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Präambel

Die Seniorenpolitik der Landesregie- rung basiert auf einem differenzie- renden Altersbild, das die Vielfältig- keit des Alters sowohl hinsichtlich der Potenziale als auch der beson- deren Probleme und Hilfebedarfe äl- terer Menschen berücksichtigt. Sie setzt sich ein für einen verantwor- tungsvollen Umgang mit dem Alter und dem Altern und berücksichtigt hierbei auch die geschlechts-spezifi- schen Ausprägungen des Alterns durch eine geschlechtergerechte Po- litik für Seniorinnen und Senioren in allen Handlungsfeldern. Hierzu ge- hört der geschärfte Blick auf die un- terschiedlichen Lebenslagen wie auch die besonderen Interessen und Bedürfnisse von älteren Frauen und Männern mit dem Ziel, auch bei die- ser Altersgruppe Ungleichheiten ab- zubauen und die Gleichstellung zu fördern. Altenpolitik erfährt auf diese Weise eine zusätzliche und gewinn- bringende Qualitätssicherung.

Eine geschlechtersensibel ausge- richtete Seniorenpolitik ist eine Quer- schnittsaufgabe der Landesregie- rung. Sie verbindet unterschiedliche Fachpolitiken der Ressorts miteinan- der. Insbesondere aufgrund der ste- tigen Alterung der Gesellschaft sind Handlungsstrategien erforderlich, die nur in enger Zusammenarbeit der Ressorts und unter Einbindung von Kommunen, Seniorenvertretungen, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wohl- fahrtsverbänden, Bildungseinrich- tungen und anderen Beteiligten ent- wickelt werden können. Seniorenpo- litik ist selbst Bestandteil anderer Querschnittsaufgaben.

Leitlinie 1

Die Landesregierung begreift Seni- orenpolitik als „Politik des aktiven Al- terns“. Sie setzt sich für das Schaf- fen von notwendigen Rahmenbedin- gungen ein, die eine aktive und an- dauernde Teilhabe von Seniorinnen und Senioren am sozialen, wirt- schaftlichen, kulturellen und bürger- schaftlichen Leben ermöglichen und befördern.

Leitlinie 2

Die Seniorenpolitik der Landesregie- rung stärkt die Eigenverantwortung und Mitverantwortung älterer Men-

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schen. Sie bestärkt sie darin, ihre Potenziale für das Gemeinwohl ein- zusetzen. Das bürgerschaftliche En- gagement von Seniorinnen und Se- nioren als unverzichtbarer Beitrag der älteren Generationen zur Gene- rationensolidarität wird unterstützt.

Die Seniorenpolitik der Landesregie- rung ermutigt Seniorinnen und Seni- oren zum lebenslangen Lernen.

Leitlinie 3

Die Landesregierung würdigt den Beitrag der Seniorinnen und Senio- ren für die familiäre Solidarität zwi- schen den Generationen und unter- stützt den außerfamiliären Dialog der Generationen. Sie sieht darin eine wichtige Schnittstelle mit der Famili- enpolitik.

Leitlinie 4

Die Landesregierung setzt sich für die Aktivierung und Nutzung der Po- tenziale von Älteren auf dem Arbeits- markt ein. Sie wirkt bei Unternehmen und Verbänden darauf hin, ältere Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschäftigen, sie weiterzubilden und ihnen durch eine altersgerechte Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestal- tung die Beschäftigung bis zum ge- setzlichen Renteneintrittsalter zu er- möglichen. Damit soll ein Beitrag zur

Milderung des künftig zu erwarten- den Fachkräftemangels geleistet und Altersarmut verhindert werden.

Die Erhaltung der Kompetenzen und der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter und die Wiedereinglie- derung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt werden von der Lan- desregierung im Rahmen ihrer Mög- lichkeiten aktiv unterstützt.

Leitlinie 5

Die Landesregierung sieht die mit der Entwicklung der Seniorenwirt- schaft verbundenen Chancen. Sie setzt sich dafür ein, dass ältere Menschen verstärkt in ihrer Rolle als Verbraucher bzw. Verbraucherinnen angesprochen werden. Seniorenpo- litik unterstützt mit Blick auf die Stär- kung der Seniorenwirtschaft die Ent- wicklung von auch für Seniorinnen und Senioren geeigneten Produkten sowie von Dienstleistungen für die ältere Generation.

Leitlinie 6

Die Landesregierung stärkt die ge- sundheitliche Prävention bei älteren Menschen und setzt sich zum Ziel, auch in dünn besiedelten Räumen eine angemessene medizinische Versorgung zu gewährleisten. Sie unterstützt die mit einem produkti-

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ven Alter verbundenen Aktivitäten, die zu Wohlbefinden und psychi- scher Gesundheit beitragen.

Leitlinie 7

Die Landesregierung sieht eine al- ternsgerechte, d. h. barrierearme oder barrierefreie Gestaltung von Wohnraum, Wohnumfeld und Infra- struktur sowie eine nachhaltige Si- cherung der Mobilität als Vorausset- zungen für die Teilhabe von älteren und alten Menschen am gesell- schaftlichen Leben an. Barrierefrei- heit gemäß DIN 18025 soll ange- strebt, zumindest aber eine barriere- arme Gestaltung erreicht werden.

Das Angebot des ÖPNV sollte sich verstärkt an den Mobilitätsanforde- rungen und – bedürfnissen älterer Menschen sowie an den regional un- terschiedlichen Anforderungen an die Gewährleistung der Mobilität ori- entieren.

Leitlinie 8

Die Landesregierung bewertet ein si- cheres Wohnumfeld als einen we- sentlichen Aspekt der Lebensqua- lität. Insofern kommt sowohl der Op- timierung der Kriminalitätsbekämp- fung im repressiven Bereich als auch einer intensiven Präventionsarbeit große Bedeutung zu. Eine zentrale

Rolle sollte der Aufklärung und der präventiven Beratung der Seniorin- nen und Senioren über Kriminalität zukommen.

Leitlinie 9

Die Landesregierung unterstützt den Wunsch älterer Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf, so lange wie mög- lich in ihrem vertrauten Umfeld blei- ben zu können. Bei der Bewältigung der häuslichen Pflege brauchen Fa- milien und Nachbarschaften Hilfen in Form von Beratung, Begleitung und Entlastung. Zwischen bisheri- gem Zuhause und Pflegeheim sind Wohn- und Betreuungsalternativen zu schaffen. Ambulante Pflege hat Vorrang, sie benötigt aber Voraus- setzungen, die nicht in jedem Einzel- fall in der eigenen Häuslichkeit be- stehen.

Auch in Pflegeheimen setzt sich die Landesregierung für eine neue Kul- tur des Helfens ein. Ziel ist es, Le- bensqualität und damit Würde und Selbstbestimmtheit auch in der letz- ten Lebensphase zu ermöglichen.

Sie sieht eine enge Zusammenar- beit von Angehörigen, Ehrenamtli- chen und professionell Pflegenden als erforderlich an.

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3.1 Bürgerschaftliches Engagement und Interessenvertretung

Bürgerschaftliches Engagement Das bürgerschaftliche Engagement in seiner Vielfalt und mit seinen Po- tenzialen ist in den letzten Jahren verstärkt in das Blickfeld von Politik und Gesellschaft gerückt und ge- winnt zunehmend an Bedeutung. Ne- ben traditionellen Formen des Enga- gements, z. B. in Vereinen und Ver- bänden, haben sich so genannte neue Formen des Engagements, wie z. B. Bürgerinitiativen, Selbsthilfe- gruppen oder Nachbarschaftsinitiati- ven, entwickelt. Sie bilden gemein- sam mit den traditionellen Formen

„eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt der Gesell- schaft“.17)

Bürgerschaftliches Engagement ist für die Bewältigung der mit dem de- mografischen Wandel verbundenen Herausforderungen unerlässlich. Die Aufrechterhaltung von Teilen der In- frastruktur in dünn besiedelten Räu- men (z. B. soziale und kulturelle An- gebote, ÖPNV) wird in zunehmen- dem Maße davon abhängen, inwie- weit die Gewinnung und Organisati- on von freiwillig engagierten Men- schen gelingt. Eine wichtige Rolle kommt dabei den Seniorinnen und Senioren zu.

Aufgabe von Seniorenpolitik muss deshalb sein, insbesondere die vor- handenen Potenziale älterer Men- schen in den verschiedenen Berei- chen zu aktivieren, ihnen die Mög- lichkeit zu geben, diese einzusetzen und damit die Wahrnehmung von Ei- gen- und Mitverantwortung zu stär- ken.

Alle staatlichen Ebenen sind ange- halten, bürgerschaftliches Engage- ment zu unterstützen. Zwar ist der lokale Raum von zentraler Bedeu- tung für das bürgerschaftliche Enga- gement, 80 % des Engagements fin-

17) Bericht "BE: auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft", Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“, 2002

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det auf kommunaler Ebene statt, dennoch steht auch das Land in der Verantwortung. Das bedeutet zum ei- nen, bürgerschaftliches Engagement durch Informationen, Öffentlichkeits- arbeit und Anerkennung zu unter- stützen und zum anderen, die Rah- menbedingungen dafür zu verbes- sern. Es gilt, allen, die sich bereits engagieren, Anerkennung und Un- terstützung zukommen zu lassen und noch schlummernde Engage- ment-Potenziale der Bürgerinnen und Bürger zu aktivieren. Darüber hinaus sind insbesondere Kommu- nen, Wohlfahrtsverbände und Wirt- schaft für eine stärkere Unterstüt- zung freiwilligen Engagements zu gewinnen.

Unterstützung

bürgerschaftlichen Engagements Die Regierung des Landes Branden- burg sieht die Unterstützung des bür- gerschaftlichen Engagements und die damit verbundene Stärkung von Eigen- und Mitverantwortung als ei- ne prioritäre Aufgabe an. In der Ko- alitionsvereinbarung vom Oktober 2004 hat es eine erhebliche Aufwer-

tung erfahren. „Brandenburg soll ei- ne Gesellschaft aktiver Bürgerinnen und Bürger sein, die Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen.

Die Bürgergesellschaft zu stärken und zu fördern wird deshalb zu den vornehmsten Aufgaben der neuen Landesregierung gehören.“18) Das Land Brandenburg befindet sich sowohl in Bezug auf die Anerken- nungskultur als auch bei der Ver- besserung von Rahmenbedingungen auf einem guten Weg und hat eine Reihe von Maßnahmen zur Förde- rung und Unterstützung von bürger- schaftlichem Engagement ergriffen:

· Jährlicher Empfang des Minister- präsidenten sowie des Landtagsprä- sidenten für ehrenamtlich engagier- te Brandenburgerinnen und Bran- denburger anlässlich des „Interna- tionalen Tages des Ehrenamtes“,

· Einrichtung der Koordinierungsstel- le Ehrenamt/bürgerschaftliches En- gagement in der Staatskanzlei im August 2005 zur Bündelung der Ak- tivitäten der Ressorts zu einer Ge- samtstrategie und zur Schaffung ressortübergreifender Rahmenbe- dingungen,

18) Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 4. Wahlperiode des Bran- denburger Landtages 2004-2009, Oktober 2004

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· Abschluss von Landesverträgen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung ehrenamtlich/freiwillig Tätiger im Land Brandenburg im Dezember 2005,

· Freischalten des Internetportals der Staatskanzlei zum bürgerschaftli- chen Engagement im Land Branden- burg im Dezember 2005.

Auch künftig wird die Landesregie- rung den eingeschlagenen Weg fort- setzen und neben den o. g. Maß- nahmen weitere wichtige Vorhaben zur Förderung und Unterstützung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement in Angriff nehmen. Da- zu gehören insbesondere:

· die Einführung eines Freiwilligenpasses,

· Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung des Ehrenamtes und der Kultur der Anerkennung,

· die Qualifizierung zum Ehrenamt,

· Netzwerkbildung mit Kommunen, Verbänden und Trägern und

· Entbürokratisierung.

Von nicht unerheblicher Bedeutung wird es sein, auch die Wirtschaft und ihre Verbände sowie die Medien in ein Netzwerk der Förderer bürger- schaftlichen Engagements einzubin- den. So könnten Betriebe nicht nur durch Sponsoring, sondern z. B.

auch durch flexible Arbeitszeiten die Bedingungen für das Engagement verbessern. Mit Hilfe der Medien kann eine für das Engagement ge- wünschte Anerkennung leichter um- gesetzt werden.

Bürgerschaftliches Engagement von Seniorinnen und Senioren Die genannten Maßnahmen wirken unmittelbar auch auf das Engage- ment älterer Menschen. Insbeson- dere das bürgerschaftliche Engage- ment der Gruppe der Seniorinnen und Senioren ist in einer stetig älter werdenden Gesellschaft von her- ausragender Bedeutung und für das gesellschaftliche Miteinander unver- zichtbar. Sie verfügen nach dem Aus- stieg aus dem Berufsleben, nach den Jahren, in denen Kindererzie- hung und die Familie oft neben dem Erwerb im Mittelpunkt gestanden haben, sowohl über die erforderli- chen Zeitreserven als auch über Le- benserfahrung und eine Fülle von Kompetenzen. Ob sich Seniorinnen und Senioren in traditionellen Berei- chen, wie z. B. Vereinen, Kirchenge- meinden und politischen Vereinigun- gen, oder eher im Rahmen neuerer Formen, wie z. B. Selbsthilfe und Frei- willigenarbeit, engagieren, es nützt

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immer auch den aktiven Seniorinnen und Senioren selbst. Es bewirkt Zu- friedenheit, das Gefühl gebraucht und akzeptiert zu werden. Es ermög- licht, Brücken zu anderen Menschen, insbesondere auch zur jüngeren Ge- neration zu schlagen und ist eine Form der aktiven Teilhabe am gesell- schaftlichen Leben.

Das freiwillige Engagement insbe- sondere von Seniorinnen und Senio- ren gewinnt an Bedeutung. So sind z. B. Seniorinnen und Senioren eine tragende Säule der Museen im Land Brandenburg nicht nur als Besucher, sondern auch dank ihres freiwilligen Engagements für und in Museen.

Ohne diese ehrenamtliche Tätigkeit von Seniorinnen und Senioren wären viele kulturelle und soziale Einrich- tungen und Angebote - insbesonde- re im ländlichen Raum - nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die ehrenamt- lich Tätigen identifizieren sich mit "ih- rer Region" und sind dadurch hoch motiviert.

In neuen Formen des nachberufli- chen Engagements mischen sich Bedürfnisse nach gesellschaftlicher Partizipation und freiwilliger Über- nahme von Verantwortung mit dem Wunsch nach zielgerichteter Weiter-

bildung. Qualifizierungsangebote für bürgerschaftliches Engagement Äl- terer, die produktive Potenziale frei- setzen und zu eigenständigen Akti- vitäten anregen, sind ein wesentli- cher Bestandteil der Förderung frei- willigen Engagements Älterer.

Beispielhaft sollen hier zwei Projekte genannt werden, die vom Ministeri- um für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie gefördert werden:

· Das Bundesmodellprojekt „Erfah- rungswissen für Initiativen“ (EFI):

Im Rahmen dieses seniorenpolitisch ausgerichteten Bundesmodellpro- jekts wurden im Zeitraum von 2002 bis 2006 Seniorinnen und Senioren zu seniorTrainerinnen bzw. senior- Trainern qualifiziert mit dem Ziel, dass sie ihr Wissen und ihre Erfah- rungen an Freiwilligeninitiativen und -projekte weitergeben oder die Gründung neuer Projekte initiieren.

Gleichzeitig war das Projekt darauf ausgerichtet, dass Seniorinnen und Senioren eine aktive Verantwor- tungsrolle im und für das Gemein- wesen übernehmen und damit auch zu einer Veränderung eines an Defi- ziten ausgerichteten Altersbildes beitragen. Im Land Brandenburg wurden insgesamt 84 seniorTraine-

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rinnen und seniorTrainer ausgebildet und über 100 neue Projekte gegrün- det. Das Projekt hat insbesondere gezeigt, dass die Qualifizierung zum Engagement eine große Rolle spielt und zur Verstetigung von freiwilligem Engagement beiträgt. Es sollte ange- strebt werden, dieses Projekt über die Modellphase hinaus zu versteti- gen und auch in weiteren Landkrei- sen zu implementieren.

· Qualifizierung von Multiplikatorin- nen und Multiplikatoren zur Unter- stützung von Heimbeiräten:

Die Bundesinteressenvertretung der Alten- und Pflegeheimbewohner e.V.

(BIVA) bildet für das Land Branden- burg Multiplikatorinnen und Multipli- katoren zur Qualifizierung von Heim- beiräten und Heimfürsprecherinnen oder Heimfürsprechern aus.

Das BIVA-Projekt ist ein Angebot ins- besondere an ältere Menschen, Heimbeiräte bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu beraten und zu beglei- ten. Insofern handelt es sich um ein Projekt, bei dem Ehrenamtliche von Ehrenamtlichen unterstützt werden.

Politische Teilhabe und Interessenvertretung Die Seniorinnen und Senioren des Landes Brandenburg setzen vor al- lem in der politischen Teilhabe und in der Interessenvertretung einen Schwerpunkt ihrer Aktivitäten. „Die hohe Wahlbeteiligung älterer Men- schen zeigt ihr Verantwortungsbe- wusstsein und ihr hohes Interesse am gesellschaftlichen Leben. Ältere Frauen und Männer sind aber auch bereit, Politik aktiv mitzugestalten und ihre Fähigkeiten und Erfahrun- gen zum Wohle der gesamten Ge- sellschaft einzubringen.“19)Eine Viel- zahl von ihnen sind Gemeindever- treterinnen oder Gemeindevertreter, Ortsbeiratsmitglieder, Ortsbürger- meister und Ortsbürgermeisterinnen oder Seniorenbeauftragte und leis- ten so ehrenamtlich einen wichtigen Beitrag zum Wohle der Gemeinde oder des Ortsteils. Darüber hinaus können Seniorenbeiräte dazu beitra- gen, Seniorinnen und Senioren für ehrenamtliche bzw. freiwillige Akti- vitäten in den verschiedenen Berei- chen des Engagements zu gewin- nen.

19) BAGSO-Nachrichten/1-2005 (Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisatio- nen (BAGSO) e.V.)

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Über ein mandatsbezogenes Enga- gement in der Vertretung hinaus kommt den Seniorenbeiräten beson- dere Bedeutung zu. Mit den Seni- orenbeiräten haben sich die Senio- rinnen und Senioren eine praktikable organisatorische Basis für ihre politi- sche Teilhabe an Entscheidungspro- zessen in den kommunalen Gremien und ein wirksames Bindeglied zu den kommunalen Verwaltungen ge- schaffen. In Verbindung mit im Terri- torium wirkenden Vereinen, Unter- nehmen und Initiativen sind die Seni- orenbeiräte Sammelpunkt für ein be- trächtliches gesellschaftliches Poten- zial für die Seniorenpolitik. Sie ver- treten die Interessen der Seniorin- nen und Senioren, nehmen deren Vorschläge, Forderungen und Wün- sche auf und suchen gemeinsam mit den kommunalen Verwaltungen nach Lösungsmöglichkeiten.

Die Seniorenbeiräte führen darüber hinaus regelmäßig politische, sportli- che und kulturell-gesellige Veranstal- tungen durch und nutzen dabei die vor Ort vorhandenen finanziellen und räumlichen Möglichkeiten. Sie orga- nisieren die Hilfe der Seniorinnen und Senioren untereinander, regen Nach- barschaftshilfe an und unterstützen die Heimbeiräte.

Viele Seniorenbeiräte haben regel- mäßige feste Verbindungen zu Schulklassen, helfen bei den Haus- aufgaben, organisieren eine vielfälti- ge Freizeitbeschäftigung. Als Zeit- zeugen vermitteln sie ihre histori- schen Erfahrungen und Lebenser- kenntnisse. Umso wichtiger ist es für die Arbeit der Seniorenbeiräte eine rechtliche Basis zu schaffen, die ei- ne demokratische Legitimation zu- lässt.

Die Entscheidung darüber, ob und wie eine kommunale Gebietskörper- schaft einen Seniorenbeirat einrich- tet, welche Mitwirkungsrechte sie ihm aufgrund ihres Satzungsrechtes einräumt und welche Pflichten und Aufgaben er zu erfüllen hat, ist Ge- genstand der kommunalen Selbst- verwaltung.

Den rechtlichen Rahmen für dieses bürgerschaftliche Engagement bil- den die Bestimmungen der Kom- munalverfassung, insbesondere die Regelungen der Gemeinde- und Landkreisordnung. Das Wahlverfah- ren, die Zusammensetzung der Se- niorenbeiräte sowie ihre Rechte und Pflichten werden im Einzelnen in der jeweiligen Hauptsatzung konkreti- siert.

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Ein wichtiger seniorenpolitischer An- sprechpartner für die Landesregie- rung ist der Seniorenrat des Landes Brandenburg e.V. Mitglieder des Lan- desseniorenrats sind die Senioren- beiräte der Landkreise und kreisfrei- en Städte und der auf Landesebene tätigen Vereine, Verbände und Insti- tutionen, die sich der Altenarbeit wid- men. Der Seniorenrat bündelt die vielgestaltigen Kompetenzen und Er- fahrungen seiner Mitglieder und ent- wickelt gemeinsame Initiativen und Projekte. Seine Mitgliedschaft in wichtigen Landesgremien wie dem

„Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremden- feindlichkeit“ und dem Präventions- rat, dem Landesintegrationsbeirat so- wie dem Landespflegeausschuss ga- rantiert ihm Mitsprache- und Mitwir- kungsmöglichkeiten auf wichtigen Handlungsfeldern der Landespolitik.

Es finden regelmäßige Gespräche mit dem Ministerpräsidenten und der Ministerin für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit und Familie statt.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie unterstützt darüber hinaus im Rahmen der ver- fügbaren Haushaltsmittel einzelne Maßnahmen der ehrenamtlichen Se- niorenarbeit:

· Brandenburgische Seniorenwoche Die seit 1994 jährlich jeweils im Juni stattfindende Brandenburgische Se- niorenwoche stellt einen feierlichen Höhepunkt in der Seniorenarbeit der Seniorenverbände auf Landesebene und in den Regionen dar. Fester Be- standteil ist die Auszeichnung eh- renamtlich tätiger Seniorinnen und Senioren. Die von den Seniorinnen und Senioren ehrenamtlich organi- sierten Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenwochen begegnen zum einen der Vereinsamung älterer Men- schen und zum anderen dienen sie der politischen Meinungsbildung zur Seniorenpolitik. Die Seniorinnen und Senioren sind sich ihrer gesell- schaftlichen Kraft bewusst und för- dern in den Seniorenwochen den Dialog der Generationen, um auch auf diese Weise ihrer Verantwortung im Rahmen der demografischen Entwicklung gerecht zu werden. Die durch die Seniorenwochen geknüpf- ten Kontakte zu Seniorinnen und Senioren sowie Kommunen anderer Länder, insbesondere zu Polen, un- terstützen das Bestreben des Zu- sammenwachsens Europas. Welche Bedeutung die Landesregierung den Brandenburgischen Seniorenwo- chen beimisst, wird durch die tradi- tionelle Übernahme der Schirmherr-

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schaft durch den Ministerpräsiden- ten sowie seine Teilnahme oder sei- ne Vertretung an der jeweiligen Eröff- nungsveranstaltung deutlich.

· Veltener Ehrenteller

Seit 1995 erhalten jedes Jahr anläss- lich des Tages des Ehrenamtes 10 verdienstvolle Seniorinnen und Seni- oren auf Vorschlag des Landesseni- orenrates und der Seniorenbeiräte der Kreise und kreisfreien Städte durch die Sozialministerin oder den Sozialminister den „Veltener Ehren- teller“ überreicht. Sie werden auf die- se Weise für ihr ehrenamtliches En- gagement geehrt.

Lebensabschnitten möglich und er- forderlich. Lernen und Bildung be- gleiten das Leben und sind weder mit dem Erwerb von Abschlüssen noch mit dem Ausscheiden aus be- ruflicher Tätigkeit abgeschlossen.

Bildung beschränkt sich dabei nicht auf den Erwerb von Wissen und auf Qualifizierung, sie schließt auch den Erwerb von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen ein. Offenheit für neue Erfahrungen und für das Ler- nen auch im höheren Alter ist eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben im Alter.

Lebenslanges Lernen bringt für die Weiterbildung älterer und alter Men- schen neue Chancen und neue An- forderungen mit sich. Es gilt die Se- niorinnen und die Senioren für diese Chancen und Anforderungen zu sensibilisieren, sie dafür zu interes- sieren, zu motivieren. Ziel Branden- burgischer Politik muss es sein, durch die Initiierung lernfördernder Angebote und Situationen die älte- ren Menschen für das aktive Lernen im Alter zu gewinnen.

Weiterbildungsstatistiken verdeutli- chen, dass die über 50-Jährigen überall in Deutschland deutlich sel- 3.2 Bildung und Kommunikation

unter dem Aspekt lebenslangen Lernens Lebenslanges Lernen

Lernen und Bildung sind im Konzept des lebenslangen Lernens in allen

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