• Keine Ergebnisse gefunden

OPUS 4 | Altenpflegeausbildung im Land Brandenburg

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "OPUS 4 | Altenpflegeausbildung im Land Brandenburg"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Altenpflegeausbildung im Land Brandenburg

Ein Beruf mit Zukunft Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, die mit Altenpflege- schulen einen Kooperationsvertrag über die Durchführung der Ausbildung abgeschlossen haben.

Träger der praktischen Ausbildung können sein:

· Heime im Sinne des § 1 des Heimgesetzes oder stationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs.1 SGB XI, wenn es sich dabei um Einrichtungen für alte Menschen handelt und

· ambulante Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs. 1 SGB XI, wenn deren Tätigkeitsbereiche die Pflege alter Menschen einschließt.

Die Träger der praktischen Ausbildung sind u. a.

verpflichtet:

· die praktische Ausbildung nach den Regeln des Gesetzes durchzuführen,

· mit der auszubildenden Person einen schriftlichen Vertrag für die gesamte Dauer der Ausbildung abzuschließen,

· eine ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung zu gewährleisten,

· eine auf der Grundlage eines Ausbildungsplans durchzuführende Praxisanleitung durch eine Fachkraft sicherzustellen und

· monatlich eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen.

Ein Verzeichnis der Pflegeeinrichtungen des Landes Brandenburg ist per Link unter www.masgf.branden- burg.de/Soziales/Altenpflegepolitik auf den Internetseiten des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik einsehbar.

Informationsplattform zur Altenpflegeausbildung

Im Internet sind unter www.masgf.brandenburg.de Soziales/Altenpflegepolitik umfangreiche Informationen rund um das Thema zu finden, u. a.:

Zuständige Behörden

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 103

14473 Potsdam

Landesamt für Soziales und Versorgung Landesgesundheitsamt

Wünsdorfer Platz 3 15838 Wünsdorf Ansprechpartnerinnen:

Frau Kußmann, Tel. 03 37 02/7 11-18 Frau Banka, Tel. 03 37 02/7 11-19

Herausgeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg Öffentlichkeitsarbeit

Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam

Internet: www.masgf.brandenburg.de

Foto: ddp Alexander Heimann Druck: sd:k GmbH

Auflage: 5.000 Exemplare April 2005

(2)

Staatlich anerkannte Altenpflegerin/

Staatlich anerkannter Altenpfleger

Ein Beruf mit Zukunft

Die demografischen Prognosen weisen darauf hin:

Der Anteil der Seniorinnen und Senioren an der Gesamt- bevölkerung wird stetig steigen. Besonders dynamisch wird die Bevölkerungsgruppe der Hochaltrigen (80 Jahre und älter) anwachsen.

Das bedeutet einerseits ein Wachstum an Potentialen, die die älteren Menschen schon heute in die Gesellschaft einbringen, indem sie beispielsweise im Bereich der Familien oder der Vereinsarbeit aktiv tätig sind. Andererseits werden zunehmend mehr Menschen mit dementiellen Erkrankungen und mit Pflegebedarf im Land Brandenburg leben.

Gut ausgebildete Altenpflegerinnen und Altenpfleger werden dringend gebraucht!

Der Beruf ist zukunftssicher, anspruchsvoll und bietet vielfältige Entwicklungschancen durch Fort- und Weiter- bildung.

Informationen zur Altenpflegeausbildung

Die Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger wurde im Jahr 2003 bundeseinheitlich geregelt.

Rechtsgrundlagen sind:

· das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (AltPflG) und

· die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltPflPrV).

Zugang zur Ausbildung

1. Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs.

2. Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert.

3. Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig aner- kannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder die Berufserlaubnis als Altenpflegehelferin, Alten- pflegehelfer, Krankenpflegehelferin oder Krankenpflege- helfer nachgewiesen wird.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in der Vollzeitform drei Jahre. Sie kann auch in der Teilzeitform durchgeführt werden und dann bis zu fünf Jahre dauern.

Die Ausbildung umfasst insgesamt 4.600 Stunden. Davon erfolgt die praktische Ausbildung in 2.500 Stunden und für die theoretische Ausbildung stehen 2.100 Stunden zur Verfügung.

Theoretische Ausbildung

Im Land Brandenburg erfolgt die theoretische Ausbildung an staatlich anerkannten Altenpflegeschulen (Fach- seminare für Altenpflege).

Die Altenpflegeschulen tragen die Gesamtverantwortung für die Gestaltung der Ausbildung. Sie sind u. a. zuständig für:

· die Erteilung des theoretischen und praktischen Unter- richts,

· die Abstimmung der theoretischen Abschnitte des Unterrichts auf die praktische Ausbildung und

· die Begleitung der Schülerinnen und Schüler bei der praktischen Ausbildung in den Altenpflegeeinrich- tungen.

Die Altenpflegeschulen schließen mit den Trägern der praktischen Ausbildung einen Kooperationsvertrag ab.

Finanziert wird die theoretische Ausbildung aus Förder- mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg.

Die Liste der staatlich anerkannten Altenpflegeschulen ist unter www.masgf.brandenburg.de/Soziales/Altenpflege- politik abrufbar.

0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000

2001 2002 2003 2004 2005

Männlich Weiblich Gesamt

Zahl der Pflegebedürftigen im Land Brandenburg

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sie liegen in guter Übereinstimmung mit den Versuchen aus dem Ver- suchsbehälter (Korrelationsuntersuchungen zur scheinbaren/wahren Kerosinmächtigkeit) bei n eff = 0,25 bis 0,27.

1. Rechtlich verbindliche, ökotoxikologisch begründete Umweltqualitätsnormen für aquati- sche Lebensgemeinschaften der Oberflächengewässer werden bei der Festlegung der

- Eine Ableitung von Prüf- und/oder Maßnahmenwerte nach BBodSchV für die relevanten Schadstoffe wird als nicht verhältnismäßig angesehen oder ist anhand

Demnach können die Schad- stoffkonzentrationen im Sickerwasser am Ort der Beurteilung unter günstigen Umständen durch eine direkte Probennahme (Direktbeprobung) oder

Frankfurt (Oder) Wittstock/Dosse.

Bezüglich der Abfallentsorgung wurden sowohl die Entsorgung der in Brandenburg angefallenen gefährlichen Abfälle als auch die hier entsorgten gefährlichen Abfälle, die

Während sich das Aufkommen der kontaminierten mineralischen Bauabfälle gegenüber 2008 um rund 46.000 Mg verringerte, erhöhte sich das Aufkommen der sonstigen gefährlichen Abfälle

Bei der Abfallentsorgung wird sowohl die Entsorgung der in Brandenburg angefallenen gefährlichen Abfälle als auch die Herkunft der im Land Brandenburg entsorgten gefährlichen