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Linzer Aktenaffäre: Weder Bürgermeister noch Spitzenbeamte reagierten auf Warnungen vor zahlreichen Verjährungen

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Presseinformation zu „Verwaltungsstrafverfahren in der Stadt Linz“ vom 29. März 2019 1

Linzer Aktenaffäre: Weder Bürgermeister noch Spitzenbeamte reagierten auf Warnungen vor zahlreichen Verjährungen

Der Linzer Magistrat war nicht in der Lage, Verwaltungsübertretungen und damit Strafen so zu verfolgen, wie es das Gesetz vorschreibt. Weder der Bürgermeister noch Spitzenbeamte der Behörde haben das Amt dementsprechend organisiert.

So konnte es passieren, dass über Jahre hinweg Akten unbearbeitet blieben und Einnahmen aus Strafen unterblieben. Dies zeigt der heute veröffentlichte Bericht des Rechnungshofes Österreich auf.

Eine zentrale Empfehlung des Rechnungshofes Österreich lautet daher: Ein Vier- Augen-Prinzip bei Einstellungen von Verwaltungsstrafverfahren, regelmäßige, vermehrte und risikoorientierte Kontrollen sowie Vorgaben und Kontrollen der Bearbeitungszeit einzuführen.

Untätigkeit der Behörde: 382.374 Euro entgangene Strafen wegen Verjährung Die Stadt Linz verabsäumte es aufgrund ihrer gänzlichen Untätigkeit, 382.374 Euro an Strafen in den Jahren 2010 bis 2017 einzunehmen.

Zur Berechnung der entgangenen Einnahmen ermittelte der Rechnungshof Österreich aus der Anzahl aller Akten und der Gesamtsumme der Strafregistereintragungen eine durchschnittliche Strafsumme je Gesetz und Akt.

Damit berücksichtigte er anteilsmäßig auch jene Fälle, die nicht zu einer Geldstrafe geführt hätten.

Der überwiegende Anteil der entgangenen Einnahmen hätte an externe Empfänger weitergeleitet werden müssen: 149.310 Euro dem AMS, 31.495 Euro der Wirtschaftskammer Oberösterreich, 21.378 Euro der ASFINAG, 5.306 Euro dem Verkehrssicherheitsfonds und 1.561 Euro dem Land Oberösterreich. Der Rest – 173.324 Euro – wäre fast ausschließlich bei der Stadt Linz verblieben.

Mag. Christian Neuwirth Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

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Presseinformation zu „Verwaltungsstrafverfahren in der Stadt Linz“ vom 29. März 2019 2

Die Aktenaffäre selbst kam auch aus einem weiteren Grund teuer: So mussten 377.000 Euro für den eigenen Rechtsbeistand der Stadt Linz und der Bediensteten aufgewandt werden (Stand Ende August 2018). Der Rechnungshof Österreich kritisierte in diesem Zusammenhang auch die wenig transparente Vergabe der Rechtsberatungsleistungen.

1.985 Verjährungen wegen Untätigkeit der Behörde

Im Zeitraum 2010 bis September 2017 verjährten 3.023 Akten. Den größten Teil davon machten Verjährungen aus, die zustande kamen, weil die Behörde innerhalb der vorgesehenen Frist (von einem Jahr) gänzlich untätig geblieben ist: nämlich 1.985 Fälle. Bei den anderen Akten wurden zwar erste Schritte gesetzt, diese aber nicht weiterverfolgt.

Stadt Linz will Empfehlungen des Rechnungshofes „schnellstmöglich umsetzen“

Die Finanzpolizei beschwerte sich bereits im Juni 2016 beim Linzer Bürgermeister über die lückenhafte Aufgabenerledigung der Abteilung Verwaltungsstrafen.

Konkret ging es um sechs Anzeigen zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, die verjährt waren. Im Dezember 2016 folgte eine weitere Beschwerde, in der die Finanzpolizei auf 155 Verfahrenseinstellungen wegen Verjährungen verwies. Der Rechnungshof Österreich bemängelte, dass es der Stadt Linz auch nach weiteren sechs Monaten nicht gelungen war, die Defizite ausreichend abzuklären und zielstrebig an einer Lösung zu arbeiten.

Das Kontrollamt Linz wies in seinem Bericht vom Februar 2017 ebenfalls auf die „seit Jahren gegebene und intern auch bekannten Problematik“ der systematischen Verfahrenseinstellungen wegen Verjährungen hin. Spätestens nach Vorliegen dieses Berichtes hätte allen Führungsebenen der Handlungsbedarf bewusst sein müssen. Im Mai 2017 übermittelte die Finanzpolizei schließlich eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Linz.

Der Rechnungshof Österreich prüfte die Linzer Aktenaffäre auf Ersuchen der Oberösterreichischen Landesregierung. Die Stadt Linz ist zuständig für Verwaltungsstrafen nach rund 360 Materiengesetzen. Dies umfasst insbesondere auch Verwaltungsstrafverfahren, die auf Anzeigen der Finanzpolizei beruhen. Die Stadt Linz bedauerte gegenüber dem Rechnungshof Österreich die Ereignisse. Es sei immer Ziel gewesen, die Strafverfahren korrekt und einwandfrei abzuwickeln.

Sie werde, so die Stadt, die Empfehlungen des Rechnungshofes „schnellstmöglich umsetzen“.

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