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Der investive Anteil ( Euro) hat auf den NKH folgende Auswirkungen: Investitionen. -Euro Gesamt

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Academic year: 2022

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EU- Gemeinschaftsinitiative URBAN II Plätze und öffentliche Räume

Teilprojekt: Tiefe Straße

Auswirkungen der Maßnahme

Die Begrünung und Abbindung der „Tiefe Straße“ mit einem Gesamtvolumen von 40.000 Euro teilt sich in einen investiven und einen konsumtiven Anteil auf. Die Ge- samtmaßnahme wird im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II mit ei- nem Zuschuss in Höhe von 36.000 Euro gefördert.

Der investive Anteil(20.000 Euro) hat auf den NKH folgende Auswirkungen:

Haushaltsjahr Auszahlungen für Investitionen

-Euro-

Einzahlungen aus Zuschüssen/

Zuweisungen -Euro-

Nettoauswirkung im Finanzplan (städt. Eigenanteil)

-Euro-

2006 20.000 -18.000 2.000

Gesamt 20.000 -18.000 2.000

Für die Maßnahme gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren, die Fertigstellung ist für das Jahr 2006 geplant. Die Mittel sind im NKH unter der Investitionsfinanzstelle 86_13004014001 für das Jahr 2006 veranschlagt.

Folgeaufwendungen der Investition:

Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird der erstellte Vermögensgegenstand dem StA 66 zur Nutzung überlassen. Der Werteverzehr aus der Abschreibung des Ver- mögens ist daher im Teilergebnisplan des StA 66 darzustellen. Die erhaltenen Zu- weisungen sind dort analog zum Werteverzehr als Erträge darzustellen.

Mit dem Haushaltsjahr 2006 wird das Rechnungswesen des Tiefbauamtes in den NKH überführt. Für die Realisierung der Wendeanlage fallen nach Fertigstellung Ab- schreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten an.

Für den Ergebnisplan des Tiefbauamtes ergeben sich folgende Auswirkungen:

Haushaltsjahr Abschreibungen Erträge aus Auf- lösungen von Sonderposten

Nettoauswirkung im Ergebnisplan

2007 bis 2047 (jährlich) 500,00 - 450,00 50,00

Gesamt 20.000,00 - 18.000,00 2.000,00

(2)

Durch diese Maßnahme wird eine vorhandene Erschließungsanlage abgebunden und ein Wendehammer hergestellt. Da es sich um den Umbau einer vorhandenen Erschließungsanlage handelt, entstehen durch diese Maßnahme neben der Ab- schreibung grundsätzlich keine zusätzlichen Folgeaufwendungen, da sich die Straße unwesentlich ändert. Geringfügige Steigerungen werden durch die geplanten Veran- schlagungen abgedeckt.

Konsumtiver Aufwand

Der konsumtive Anteilan der Gesamtmaßnahme (20.000 Euro) ist im DHH 2003/04 bzw. NKH 2006 bei dem Produkt 86_1300401 folgendermaßen geplant:

Aufwands-/

Ertragsart Produkt SachKto 2003/2004 2006

Aufwendungen für Sach- und Dienstltg. (13)

86_1300401 624 400

628 900 15,78 €

7.500,00 € 12.484,22 €

Summe der Aufwände 15,78 € 19.984,22 €

Ertr. aus Zuwei- sungen/ Zu- schüssen (2)

86_1300401 514 200 14,20 € 17.985,80 €

Summe der Erträge 14,20 € 17.985,80 €

Saldo 1,58 € 1.998,42 €

Es erfolgt keine Ausweitung des Budgets.

Folgeaufwand für die Pflege des Straßenbegleitgrüns

Die Erschließungsanlage wird zusätzlich begrünt. Daher entstehen beim Tiefbauamt nachstehende Folgeaufwendungen für die Pflege der Grünanlagen ab dem Jahr 2007:

Personalaufwand Baumkontrolle Insgesamt Jährlich

Zeitraum I (Jahre 1 - 10) 600,--€ 60,--€

Zeitraum II (Jahre 11 - 20) 600,--€ 60,--€

Zeitraum III (Jahre 21 - 25) 400,--€ 80,--€

Summe Personalaufwand 1.600,--€

Sachaufwand Baumpflege Insgesamt Jährlich

Zeitraum I (Jahre 1 - 10) 2.000,--€ 200,--€

Zeitraum II (Jahre 11 - 20) 2.000,--€ 200,--€

Zeitraum III (Jahre 21 - 25) 1.250,--€ 250,--€

Summe Sachaufwand Baumpflege 5.250,--€

Sachaufwand Baumscheibenpflege Insgesamt Jährlich

Zeitraum I (Jahre 1 - 10) 500,--€ 50,--€

Zeitraum II (Jahre 11 - 20) 500,--€ 50,--€

Zeitraum III (Jahre 21 - 25) 250,--€ 50,--€

Summe Sachaufwand Baumscheibenpflege 1.250,--€

Im Teilergebnisplan sind die relevanten Unterhaltungsansätze für die Sach- und Per- sonalkosten in den Folgejahren entsprechend anzupassen. Die Folgeaufwendungen werden innerhalb des Budgets des StA 66 kompensiert. Es erfolgt auch hier keine Ausweitung des Budgets.

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EU- Gemeinschaftsinitiative URBAN II Plätze und öffentliche Räume

Teilprojekt: Tiefe Straße

Ergebnisse der Einwohnerversammlung

Die Einwohnerversammlung fand am 08.03.2003 statt. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung wurden verwaltungsseitig vorgestellt, die Abbindung der „Tiefe Straße“ im Einmündungsbe- reich der „Brackeler Straße“ war dabei nicht enthalten.

Zur Verkehrsberuhigung schlugen die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner einver- nehmlich folgende Lösung vor:

a) Sperrung der Tiefe Straße an der Brackeler Straße mit versenkbaren Pollern (Durch- fahrmöglichkeit für Müllfahrzeuge u. a.) oder alternativ mit einer flexiblen Sperre + Chipkarte zur Durchfahrt nur für Anwohner

b) Sackgassenschild Einfahrt Tiefe Straße nach Zweigstraße

c) Zweigstraße und Osterlandwehr zwischen Zweigstraße und Oesterholzstraße als Ein- bahnstraße aus Richtung Tiefe Straße

d) Poller zur Verhinderung des Parkens im Einmündungsbereich Zweigstraße e) Ordnen des ruhenden Verkehrs auf der nördlichen Seite der Tiefe Straße auf dem

Gehweg und auf der südlichen Seite Nutzung Straße + Gehweg, Verhinderung des Querparkens

f) Keine Aufpflasterungen oder ähnliche Maßnahmen im Straßenraum

Sachverhalt zu den in der Einwohnerversammlung genannten Lösungsvorschlägen a) Eine Kennzeichenverfolgung in den nachmittäglichen Spitzenstunden am 03.12.2002

ergab in der „Tiefe Straße“ einen Durchfahreranteil von 68 %. Mehr als 2/3 des Ver- kehrs ist somit Fremdverkehr, der auf die Hauptverkehrsstraßen verdrängt werden soll.

Hierbei muss allerdings auch gesehen werden, dass die damit verbundene Erhöhung des Verkehrs im nördlichen Teilstück der Oesterholzstraße die Stauanfälligkeit vor al- lem in der Hauptverkehrszeit erhöht.

Die technische Möglichkeit der Herstellung einer Wendeanlage war zum Zeitpunkt der Einwohnerversammlung nicht bekannt und konnte auf Grund der engen örtlichen Ver- hältnisse auch nicht vorausgesetzt werden und wurde deshalb nicht vorgeschlagen.

Versenkbare Poller stehen im Straßenraum nur dort, wo Anliegerrechte berührt sind.

Dies ist z. B. am „Rosental“ der Fall, um ausschließlich Anliegern die Möglichkeit zu geben mit ihrem Fahrzeug über die Fußgängerzone zu ihrem Grundstück zu gelangen, da sonst keine Erschließungsmöglichkeit der Grundstücke besteht. In der „Tiefe Stra- ße“ sind die Grundstücke nach der Abbindung der Straße nach wie vor über die Oesterholzstraße erschlossen.

Automatische Polleranlagen werden nur noch in Ergänzung mit einer Lichtzeichenan- lage und Induktionsschleifen eingebaut, um das Unfallrisiko zu minimieren. Bei sach- gemäßer Nutzung wird dadurch sichergestellt, dass nicht während des Hubvorganges des Pollers Fahrzeuge beschädigt werden. Trotz dieser Aufrüstung werden Beschädi- gungen der Poller und Kfz nicht völlig vermieden, da versucht wird hinter Fahrzeugen trotz Rotlicht herzufahren.

Polleranlagen werden nur in Ausnahmefällen eingesetzt, wie vor beschrieben, zumal beträchtliche Installierungs- und Unterhaltungskosten entstehen.

Die Abbindung der „Tiefe Straße“ ist vorgesehen, wie in der Anlage (Plan) dargestellt.

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b) Die Aufstellung von Verkehrszeichen richtet sich nach den Vorschriften der Straßen- verkehrsordnung (StVO) und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift (VwV- StVO). Demnach soll das Verkehrszeichen „Sackgasse“ (357 StVO) nur dann aufge- stellt werden, wenn eine Straße nicht ohne weiteres als Sackgasse zu erkennen ist. Da die Tiefe Straße nach ihrer Abriegelung nicht ohne weiteres als Sackgasse erkennbar ist, ist das Verkehrszeichen „Sackgasse“ aufzustellen. Um in der Übergangszeit mög- lichst viele Verkehrsteilnehmer von der Neuregelung zu informieren und damit auch unnötige Wendemanöver zu verhindern, ist beabsichtigt, an der Einmündung

Oesterholzstraße/Osterlandwehrstraße übergangsweise einen Vorhinweis aufzustellen.

b) Die Einführung einer Einbahnstraße ist nach Gesetzeslage mit dem Ziel verbunden, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs zu steigern und Parkraum zu schaffen. Im Fall

„Osterlandwehrstraße“ und „Zweigstraße“ können die gesetzlichen Vorgaben aller- dings nicht erfüllt werden. Gerade innerhalb einer Zone-30 Regelung ist es nicht wün- schenswert, die Flüssigkeit des Verkehrs zu steigern. Der fehlende Gegenverkehr ver- leitet die Verkehrsteilnehmer erfahrungsgemäß dazu, mit gesteigerter Geschwindigkeit zu fahren.

Da im Falle „Osterlandwehrstraße“ und „Zweigstraße“ die Einbahnstraßenregelung nur das Ziel hat, Schleichverkehre zu unterbinden und dieses Ziel mit der Teileinzie- hung der „Tiefe Straße“ bereits nachhaltig durchgesetzt wird, ist eine Einbahnstraßen- regelung aus diesem Grund nicht erforderlich.

Des Weiteren hätte die Einführung einer Einbahnstraßenregelung für die Anwohner der „Osterlandwehrstraße“ und der „Zweigstraße“ erhebliche Nachteile. Beide Straßen wären in Zukunft nur noch über die „Tiefe Straße“ erreichbar. Da heute bereits zu be- obachten ist, dass sich der Verkehr auf der „Oesterholzstraße“ in den Hauptverkehrs- zeiten in Richtung „Borsigplatz“ staut, werden für die betroffenen Anwohner unnötige Wartezeiten und Umwege produziert. Daher kann eine Einbahnstraßenregelung aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden.

d) Poller werden im Einmündungsbereich der „Zweigstraße“ / „Tiefe Straße“ vorgese- hen. Die genaue Lage kann dem als Anlage beigefügten Plan entnommen werden.

e) Der Einmündungsbereich „Tiefe Straße / Oesterholzstraße“ wurde durch eine Baum- scheibe bereits eingeengt. Durch die Zwänge der Örtlichkeit (Baumscheibe auf der Nordseite Fahrbahn) sollte sich das Parken daran anschließen und Stellplätze auf der Nordseite der Fahrbahn markiert werden. Um eine ausreichend breite Fahrgasse zu er- halten sind auf der Südseite die Stellplätze auf dem Gehweg zu markieren.

Vorgesehene Maßnahmen (Zusammenfassung)

Der Straßenraum in der „Tiefe Straße“ wird durch Anpflanzung von 6 Bäumen begrünt.

Der Einmündungsbereich zur Brackeler Straße wird dauerhaft abgebunden. Ein Wendeham- mer ist nördlich des Gebäudes Tiefe Straße 41 vorgesehen. Für Rettungsfahrzeuge muss eine Anbindung von der Tiefe Straße an die Brackeler Straße möglich sein. Der Einmündungsbe- reich wird deshalb für Sonderfahrzeuge im Notfalleinsatz nach Entfernen der lösbaren Sperr- pfosten überfahrbar hergerichtet.

Poller werden im Einmündungsbereich „Zweigstraße“ / „Tiefe Straße“ vorgesehen.

Im Bereich zwischen Oesterholzstraße und Zweigstraße werden Stellplätze auf der Nordseite der Fahrbahn und auf dem südlichen Gehweg markiert.

(5)

Beurteilung der Abbindung der „Tiefe Straße“ im Einmündungsbereich der Brackeler Straße im Hinblick auf die Schadstoffbelastung im westlich angrenzenden Teilstück der Brackeler Straße

Durch die Abbindung der Tiefe Straße von der Brackeler Straße würde zusätzlicher Verkehr auf das Teilstück der Brackeler Straße zwischen Borsigplatz und Tiefe Straße gelenkt. In der Brackeler Straße wurden sehr hohe Schadstoffbelastungen festgestellt, deren Ursache zum Zeitpunkt der Haupt- und Finanzausschussvorlage noch nicht geklärt werden konnte. Der AUSW und die BV In-Nord wurden damals informiert. Der Einfluss der Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Verkehr auf der Brackeler Straße in Richtung Osten konnte zum damali- gen Zeitpunkt quantitativ noch nicht eingeschätzt werden. Die Baubeschlussvorlage Tiefe Straße sollte nach Klärung der Schadstoffursachen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wer- den.

Im Rahmen der einwöchigen Verkehrserhebungen an der Brackeler Straße wurden auch die Verkehrsmengen an der Einmündung der Tiefe Straße in die Brackeler Straße erhoben. Nach dieser Zählung fahren im Durchschnitt aller gezählten Tage 217 Kfz von Norden in die Tiefe Straße ein und 481 Kfz von Süden aus der Tiefe Straße auf die Brackeler Straße. Bei diesen insgesamt rund 700 Kfz am Tag handelt es sich sowohl um Durchgangs- (oder

Schleich)verkehr sowie um Quell- und Zielverkehr. Durch eine Abbindung der Tiefe Straße würde sich der Verkehr auf der Brackeler Straße damit um ca. 500 Kfz am Tag erhöhen.

Die Situation des Teilstücks der Brackeler Straße zwischen dem Borsigplatz und der Tiefe Straße wurde zwischenzeitlich durch Computersimulationen nachempfunden. Die verwendete Software berücksichtigt verschiedene Parameter (z. B. Straßenbreite, anliegende Gebäudehö- hen, Verkehrsaufkommen und -zusammensetzung) und berechnet daraus die Schadstoffbelas- tung eines Straßenabschnittes. Die Software überschätzt die Belastung im Vergleich zu den gemessenen Werten geringfügig. Für eine Vergleichsbetrachtung sind die Daten jedoch sehr gut zu verwenden, da Status Quo und Prognose gleichmäßig überschätzt werden.

Die Berechnungsergebnisse sind der folgenden Tabelle wiedergegeben.

Situation Benzol PM10 NO2

[µg/m³] [µg/m³] [µg/m³]

Ohne Abbindung 4,83 44,50 59,09

Mit Abbindung 4,88 44,81 59,45

Veränderung in % 1,03 1,007 1,006

Es ist zu erkennen, dass die Abbindung der Tiefe Straße hinsichtlich der zusätzlichen Schad- stoffbelastung eine nur sehr geringe Wirkung entfaltet. Die Abbindung der Straße wird daher empfohlen. Seit April 2005 werden im Bereich der Brackeler Straße verschiedene verkehrli- che Maßnahmen umgesetzt und messtechnisch auf ihre Wirksamkeit überprüft. Um ver- gleichbare und interpretierbare Ergebnisse zu erhalten, ist es wichtig, die Rahmenbedingun- gen dieser Versuche beizubehalten. Eine sofortige Abbindung der Tiefe Straße könnte eine Interpretation von Messergebnissen erschweren. Es sollen die verkehrlichen Maßnahmen im Bereich der Brackeler Straße über ein Jahr beobachtet werden, somit bis zum 31.05.2006. Die Abbindung der Tiefe Straße würde dann nach diesem Termin, im Zusammenhang mit der nächsten Pflanzperiode, bis spätestens November 2006 fertiggestellt sein.

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Plätze und öffentliche Räume

Teilprojekt: Tiefe Straße

- Abgrenzung der Maßnahme -

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(8)
(9)

Tiefe Straße (Wendehammer) Querprofile 1 und 2

Referenzen

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