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Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule. Herzlich willkommen. zu einer etwas anderen Elterninformationsveranstaltung

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Academic year: 2022

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(1)

Herzlich willkommen

zu einer etwas anderen

Elterninformationsveranstaltung

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Inhalt

• Gesetzliche Vorgaben

• Das Schulsystem in NRW

• Überlegungen für den Übergang - Welche Schule für mein Kind?

• Beratungsgespräche

• Begründete Empfehlung

• Zeitlicher Ablauf

(3)

Gesetzliche Vorgaben

§ 11 SchG & §8 AO-GS

• Eltern werden über das Bildungsangebot und den Übergang informiert.

• Die Eltern werden in einem persönlichen Gespräch beraten.

• Die Grundschule erstellt eine begründete Empfehlung - diese ist nicht bindend. Sie ist Bestandteil des Halbjahreszeugnisses.

• Die Eltern entscheiden über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I.

• Die Eltern melden ihr Kind unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses und der Empfehlung an der gewählten Schule an.

• Die gewählte Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.

(4)

Das Schulsystem in NRW

(5)

Das Gymnasium

Es gibt das NRW-Gymnasium in G8- und G9-Ausprägung.

Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung (Aufnahme eines Hochschulstudiums oder berufliche Ausbildung)

• Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen (abstrahierendes, analysierendes und kritisches Denken)

• Erlangen der Allgemeinen Hochschulreife (auch alle weiteren Schulabschlüsse der Sekundarstufe I möglich)

Unterricht im Klassenverband und in Kursen als Wahlpflichtunterricht erteilt

• Zweite Fremdsprache verpflichtend

(6)

Die Realschule

Die Realschule umfasst die Klassen 5 bis 10.

• Praktische Fähigkeiten ebenso gefördert wie theoretischen Zusammenhänge

• Erweiterte allgemeine Bildung sowie berufsorientierende Kompetenzen (berufliche Ausbildung oder in die Bildungsgänge der Sekundarstufe II)

• Erlernen einer zweiten modernen Fremdsprache

• Ab Klasse 7 wird neben dem fremdsprachlichen ein naturwissenschaftlich-technischer, ein sozialwissenschaftlicher oder ein musikalisch-künstlerischer Schwerpunkt gebildet

(7)

Die Hauptschule

Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10.

• grundlegende allgemeine Bildung (Berufsorientierung und Lebensplanung)

• Praktikum

• alle Abschlüsse der Sekundarstufe I:

• Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)

Hauptschulabschluss (nach Klasse 10)

mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) bei erfolgreichem Besuch der Klasse 10 Typ B

• die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

(8)

Die Gesamtschule / Sekundarschule

Die Gesamtschule und die Sekundarschule sind Schulen des längeren gemeinsamen Lernens

Verknüpfung aller drei Schulformen

• Sekundarschule Klasse 5 – 10

• Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe

• durchlässiger im System

• keine Versetzung von Klasse 5 – 9

• in der Regel als Ganztagsschulen geführt

(9)

- Welche Schule für mein Kind?

Welche Schulform entspricht am ehesten den …

• Lernmöglichkeiten

• Begabungen

• Neigungen

• Interessen

• der Persönlichkeit … Ihres Kindes?

Wichtig sind: Leistungsstand, Lernentwicklung und Fähigkeiten

Schauen Sie nicht nur auf die Noten, sondern versuchen Sie, alle Kompetenzen Ihres Kindes zu berücksichtigen.

Als Hilfestellung haben wir eine Entscheidungshilfe für Sie vorbereitet.

(10)

Beratungsgespräche

Die Beratungsgespräche für den Übergang in die weiterführende Schule finden bei uns in diesem Jahr am 7. – 10. Dezember statt.

Die Gespräche werden telefonisch, per Videokonferenz oder als

Einzelgespräche unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen angeboten.

Die Dokumentation des Beratungsgesprächs (mit Schulformwunsch der Eltern und voraussichtlicher Schulformempfehlung der Schule) wird von Eltern und Klassenlehrer*in unterschrieben.

(11)

Begründete Empfehlung

Die Grundschule erstellt nach Beschluss der Klassenkonferenz eine Empfehlung für Ihr Kind.

Darin ist begründet und dokumentiert, welche Schulform aus Sicht der

Grundschule für Ihr Kind geeignet erscheint – unabhängig vom Schulangebot in der Gemeinde.

• Eignung für den Besuch der Hauptschule (sowie der Gesamtschule und der Sekundarschule)

• Eignung für den Besuch der Realschule (sowie der Gesamtschule und der Sekundarschule)

• Eignung für den Besuch des Gymnasiums (sowie der Gesamtschule und der Sekundarschule)

Auch Empfehlungen mit Einschränkung sind möglich.

Die Empfehlungen sind Bestandteil des Halbjahreszeugnisses Klasse 4.

Diese Empfehlung ist nicht bindend!

Wir beraten und empfehlen.

Aber Sie müssen entscheiden!

(12)

Zeitlicher Ablauf Was?

Anfang Dezember 2020 Information der Eltern zum Übergang

7. - 10. Dezember 2020 Beratungsgespräche mit dem/der Klassenlehrer*in Januar 2021 bei Bedarf weiteres Beratungsgespräch möglich 13. Januar 2021 Zeugniskonferenz – Beschlusskonferenz für die

begründeten Empfehlungen

29. Januar 2021 Ausgabe der Halbjahreszeugnisse Klasse 4 - mit begründeter Empfehlung

- mit Anmeldeschein

Ab 30. Januar 2021 Schulanmeldung an den weiterführenden Schulen

→ genauen Termin bei der Schule erfragen / Flyer/ Homepage

Dezember – Januar Informationstage und Tage der offen Tür (soweit möglich)

→ genauen Termin bei der Schule erfragen / Flyer/ Homepage

(13)

Informationsmaterial

Sie bekommen kurz vor oder während der Beratungsgespräche eine Informationsbroschüre des Schulministeriums mit ausführlichen Informationen zum Übergang.

Einige Schulen haben uns Flyer zukommen lassen, die Sie gerne nutzen können, um sich über Termine aber auch besondere Angebote der Schulen zu informieren.

Referenzen

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