Stadt Hattingen – Fachbereich Soziales und Wohnen - Leistungen für Bildung und Teilhabe Stand: Januar 2021
Welche Leistungen gibt
es? Für wen? Unter welchen
Voraussetzungen? In welcher Höhe? Wie erfolgt die Zahlung?
Ausflüge und
Klassenfahrten Schülerinnen und Schüler*
sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
Eintägige Ausflüge und mehrtägige (Klassen-) Fahrten
Übernahme der Kosten
(ohne Taschengeld) Antrag erforderlich;
Abrechnung mit der Schule/Kita
Schulbedarf Schülerinnen und Schüler* Besuch einer allgemein- oder
berufsbildenden Schule 154,50 Euro pro Schuljahr (103 Euro zum 01.08. und 51,50 Euro zum 01.02. eines Jahres)
Antrag erforderlich bei Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag;
direkte Auszahlung Lernförderung Schülerinnen und Schüler* Bescheinigung der Schule,
dass die Förderung erforderlich ist
Übernahme der
angemessenen Kosten Antrag erforderlich;
Abrechnung mit der
Nachhilfelehrkraft bzw. dem Nachhilfeinstitut
Mittagsverpflegung Schülerinnen und Schüler*
sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen bzw. in Tagespflege sind
Gemeinschaftliches Mittagessen wird in der Schule/Tagesstätte/Tagespfle ge angeboten
Übernahme der vollen Kosten gem. Vereinbarung mit dem EN-Kreis
Antrag erforderlich;
Abrechnung mit der Einrichtung
Teilhabeangebote Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren - Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit - Unterricht in künstleri- schen Fächern - kulturelle Bildung
- Teilnahme an Freizeiten
Bis zu 15 Euro pro Monat (innerhalb dieses Gesamt- betrages ist auch eine Übernahme von
Ausrüstungsgegenständen möglich)
Antrag erforderlich;
Abrechnung mit den
Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern
(z.B. Vereine, Musikschule, etc.)
Schülerbeförderung Schülerinnen und Schüler* Besuch einer allgemein-
oder berufsbildenden Schule 12,00 € mtl. für das 1.Kind
6,00 € mtl. für das 2.Kind Nur für Inhaber eines reduzierten Schoko- tickets über die Schule, Antrag erforderlich
* Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.