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Ausgewählte Artikel der VdK-Zeitung, Ausgabe Juli/August 2017

Die einzelnen Artikelüberschriften sind jeweils mit drei Sternchen *** voneinander getrennt.

***Fair bezahlte Arbeit beugt Altersarmut vor

Sozialverband VdK fordert: Die Arbeitsmarktpolitik muss endlich neu ausgerichtet werden Die Rente ist ein Spiegel des

Erwerbslebens. Wer wenig verdient, zahlt wenig in die Rentenkasse ein. Zudem können sich Geringverdiener keine zusätz-liche Altersvorsorge leisten. Der Sozialverband VdK fordert eine Arbeitsmarktpolitik, die den Kampf gegen Altersarmut im Blick hat.

Aus Einkommensarmut wird Altersarmut. Deswegen ist nach Auffassung des Sozialverbands VdK eine sozial gerechte Arbeitsmarktpolitik ein zentraler Baustein der Sozialpolitik. Das machte Roland Sing, Vizepräsident des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich eines Spitzengesprächs von

Sozialorganisationen und Gewerkschaften mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles deutlich:

„Gute Arbeit und faire Löhne sorgen dafür, Armut im Alter zu vermeiden.“

An der Entwicklung der Gehälter in Deutschland lässt sich die größer werdende soziale Kluft deutlich ablesen. Seit Mitte der 1990er-Jahre sinken bei den unteren Einkommensgruppen, und damit bei rund 40 Prozent der Beschäftigten, die Reallöhne. Jeder fünfte Arbeitnehmer arbeitet im

Niedriglohnbereich, verdient also weniger als zwei Drittel des mittleren Lohns. Immer mehr

Arbeitnehmer müssen mit Grundsicherungsleistungen aufstocken. Fast 1,2 Millionen der insgesamt 4,3 Millionen erwachsenen Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind also gar nicht arbeitslos, sondern brauchen zusätzlich Geld vom Staat, um trotz Anstellung über die Runden zu kommen.

Mini-Jobs und andere Teilzeittätigkeiten, die in Deutschland vor allem für das „Job-Wunder“ der vergangenen Jahre gesorgt haben, werden häufig von Frauen ausgeübt. Auch andere atypische Beschäftigungsformen wie Leih- und Zeitarbeit nehmen immer weiter zu. 3,2 Millionen Jobs waren laut DGB im Jahr 2015 befristet, das entspricht einem Anteil von 9,3 Prozent aller Beschäftigten.

Gerade die atypische Beschäftigung erweist sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft als Sackgasse ihrer Erwerbsbiografie. Nach Erhebungen des DGB liegen die Einstiegsgehälter bei befristeten und unbefristeten Jobs zwar anfangs noch gleichauf, doch Menschen in festen Anstellungen ziehen schnell mit höheren Gehältern, Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten davon. Insbesondere öffentliche Arbeitgeber sind hier alles andere als vorbildlich: 60 Prozent beträgt der Anteil der Befristungen bei Neuverträgen.

Die niedrigen Arbeitslosenzahlen werden von der jetzigen Bundesregierung gerne als Erfolg ihrer Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik gewertet. Doch der Preis ist nach Ansicht des Sozialverbands VdK sehr hoch: „Es geht nicht nur da-rum, Menschen in Jobs zu bringen. Die Qualität und die Wertschätzung der Arbeit müssen stimmen. Momentan erkauft sich die Politik das Ziel der

Vollbeschäftigung mit einer stetig steigenden Gefahr der Alters-armut für immer mehr Menschen in Deutschland“, warnt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. „Denn wer wenig verdient oder von einer Befristung zur nächsten lebt, zahlt wenig in die Rentenversicherung ein und hat kein Geld für die erforderliche zusätzliche Altersvorsorge übrig“, so Mascher weiter. Nach Auffassung des

Sozialverbands VdK müssen Zeiten mit Niedrigeinkommen aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit in der Rentenversicherung aufgewertet werden, damit eine Rente oberhalb der Grundsicherung herauskommt.

Die Einführung des Mindestlohns, den auch der VdK gefordert hatte, sei zwar ein erster wichtiger Schritt gewesen. „Doch um davon eine armutsfeste Rente erwirtschaften zu können, muss er auf etwa zwölf Euro angehoben werden“, erklärt Ulrike Mascher.

Der Sozialverband VdK begrüßt zudem gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie die Pläne der Bundesagentur für Arbeit, für Langzeitarbeitslose staatlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Jobs im öffentlichen Bereich zu schaffen. Dr. Bettina Schubarth

***Bundestagswahl: Heiße Phase eingeläutet

Zahlreiche Veranstaltungen zur VdK-Aktion „Soziale Spaltung stoppen!“

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Nicht nur die Parteien rüsten sich für die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs. Auch der Sozialverband VdK startet mit seiner Aktion „Soziale Spaltung stoppen!“ voll durch.

„Wir werden ab jetzt noch viel mehr Druck aufbauen“, verspricht VdK-Präsidentin Ulrike Mascher im Hinblick auf die VdK-Aktion zur Bundestagswahl „Soziale Spaltung stoppen!“. Am 5. Juli 2017 lädt sie in Berlin die Hauptstadtpresse ein.

Deutschlands größter Sozialverband stellt die sozialpolitischen Positionen der Parteien auf den Prüfstand. Denn die soziale Kluft in Deutschland wächst – trotz der großen Wirtschaftskraft unseres Landes. „16 Millionen Menschen sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Das darf man nicht einfach hinnehmen. Diese Ungleichheit gefährdet die soziale Balance“, warnt Mascher.

Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit niedrigen Einkommen, chronisch Kranke und

Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderung drohen weiter ins Abseits zu rutschen, wenn nicht gegengesteuert wird. „Sozialpolitik geht die Menschen unmittelbar an, sie haben auf ihre Fragen zur sozialen Absicherung und den Zusammenhalt der Gesellschaft ehrliche Antworten der Politikerinnen und Politiker verdient, die sich zur Wahl stellen“, erklärt Mascher.

Im ganzen Land werden in den VdK-Landesverbänden im Sommer öffentlichkeitswirksame Aktionen stattfinden. So sind Großveranstaltungen und Fragerunden mit Politikerinnen und Politikern geplant, zu denen Tausende Interessierte erwartet werden. Dr. Bettina Schubarth

***In Deutschland ist Aufstieg kaum möglich

Die Schichten verfestigen sich immer mehr, ein gesellschaftlicher Aufstieg ist in Deutschland kaum noch möglich. Zu diesem Ergebnis kommt das Jahresgutachten des Paritätischen Gesamtverbands, der verschiedene sozialwissenschaftliche Studien ausgewertet hat.

Der Bericht bestätige, wie wichtig und zutreffend das Motto der VdK-Aktion zur Bundestagswahl

„Soziale Spaltung stoppen!“ ist, sagt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Auf der einen Seite gebe es eine ansteigende Einkommens- und Vermögenskonzentration, oft begünstigt durch Erbschaften und Schenkungen. Auf der anderen Seite könnten immer weniger Menschen bescheidenen Wohlstand erlangen. „Auf Dauer ist das gefährlicher sozialer Zündstoff.“ bsc

***Kommentar: Freibetrag für Mütter

Ein Leben lang gearbeitet, vielleicht Kinder großgezogen oder die Eltern gepflegt und sogar ein bisschen was aufs Riesterkonto eingezahlt – und trotzdem reicht die Rente nicht. Vielen bleibt dann nur die Grundsicherung im Alter. Das ist bitter genug. Und ungerecht. Denn jemand mit dieser Biografie erhält genauso viel „Geld vom Amt“ wie jemand, der nie in die gesetzliche

Rentenversicherung und private Altersvorsorge eingezahlt hat.

Diese Regelung wird nicht nur als offensichtlich ungerecht empfunden, sie scheint auch zu bestätigen, dass es sich für Kleinverdiener ja ohnehin nicht lohnt, fürs Alter vorzusorgen. Nicht einmal durch „ordentliche“ sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Dieses Argument ist leider nicht ganz von der Hand zu weisen. Aktuell liegt das durchschnittliche Grundsicherungsniveau bei 804 Euro. Dieser Betrag umfasst Regelsatz plus Wohnungskosten. Um so eine Rentenhöhe zu erreichen, müsste man 45 Jahre in Vollzeit einen Stundenlohn von 11,85 Euro beziehen. Also deutlich mehr als den aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro.

Das heißt, es ist für viele schwer genug, eine Rente oberhalb der Grundsicherung durch Einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung zu erzielen. Wer dieses Ziel verfehlt, zieht derzeit den Kürzeren.

Vor allem ältere Frauen, die aus dem Erwerbsleben aussteigen mussten, um in der Familie zu arbeiten, und später oft nur eine schlecht be-zahlte Teilzeitarbeit gefunden haben.

Ab 2018 soll sich nach den Beschlüssen der Bundesregierung Vorsorge besser lohnen. Für Zahlungen aus privater zusätzlicher Altersvorsorge und für Betriebsrenten soll es einen Freibetrag von bis zu 200 Euro bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung geben. Das ist gut.

Schlecht ist, dass für die gesetzliche Rentenversicherung kein Freibetrag geplant ist. Sie wird, obwohl sie die wichtigste Säule der Altersvorsorge ist, damit zur „Vorsorge zweiter Klasse“. Viele

Grundsicherungsempfänger fühlen sich damit um die Anerkennung ihrer Lebensleistung gebracht.

Der Sozialverband VdK fordert, beim geplanten Grundsicherungsfreibetrag die Leistungen der Rentenversicherung, wie Mütterrente oder die jährlichen Rentenanpassungen, einzubeziehen. Wer

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in die Rentenkasse einzahlt, stützt durch seine Erwerbstätigkeit unser Solidarsystem. Das muss im Alter honoriert werden. Und armen Rentnerinnen die Mütterrente als kleines Zusatzeinkommen quasi wieder wegzunehmen – das ist unwürdig und beschämend. Ulrike Mascher

*** Kredite vom Jobcenter

VdK fordert: Einmalleistungen wieder einführen

Wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine kaputtgehen, ist das für viele Menschen eine kleine Katastrophe. Ihnen fehlt das Geld, um ein neues Gerät anzuschaffen. Vor allem Geringverdiener, Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Ältere mit kleinen Renten trifft es besonders hart.

Diese prekäre Situation macht sich auch in der Statistik der Jobcenter bemerkbar: Im vergangenen Jahr gewährte die Bundesagentur für Arbeit jeden Monat im Durchschnitt mehr als 15 000 Beziehern von Arbeitslosengeld II einen Kredit oder ein Darlehen für „unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“. Vor fünf Jahren waren es noch rund 11 000 monatlich. Das zinslose Darlehen ist für absolut notwendige Anschaffungen gedacht, die nachweislich nicht aus eigener Tasche bezahlt werden -können. Für die Tilgung zieht das Jobcenter monatlich zehn Prozent von der Regelleistung des Arbeitslosengelds II ab. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch für solche Darlehen liegt 2017 bei 434 Euro pro Leistungsberechtigten, 2007 waren es noch 233 Euro.

Für den VdK spiegelt diese Situation die prekäre Lebenswirklichkeit vieler Menschen hierzulande und die zunehmende Armut wider. „Wer nur so wenig Geld zur Verfügung hat, dass er gerade mal so über die Runden kommt, kann nichts sparen“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Aus Sicht des VdK decken die Regelsätze die Bedarfe bei Weitem nicht ab. Für einen Alleinstehenden beträgt der Regelsatz derzeit 409 Euro. Doch die Ausgaben zum Lebensunterhalt steigen. Für die tägliche

Ernährung stehen einem Erwachsenen beispielsweise 4,77 Euro pro Tag aus dem Regelsatz zu, viel zu wenig, um sich ausgewogen und gesund zu versorgen.

„Wir fordern, dass die Einmalleistungen für unerwartet eintretende Ausgaben, wie ein defektes Haushaltsgerät, wieder eingeführt werden, um Betroffene wirklich zu entlasten“, so Ulrike Mascher.

Die monatliche Tilgung verschärfe die prekäre Situation der Betroffenen noch zusätzlich. Es gehe schließlich nicht um Luxusgüter oder Reisen, sondern um die wichtigsten Dinge zum Überleben. ikl

*** Was von der Rente zum Leben bleibt

Kaufkraft variiert in Deutschland um bis zu 50 Prozent – München am teuersten

Ob die Rente zum Leben reicht, hängt in erster Linie von deren Höhe, aber auch vom Wohnort ab.

Die „Rentenkaufkraft“ gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Lebensstandard eines Rentners tatsächlich ist und wie stark die gesetzliche Rente zur Alters-sicherung beiträgt. Besonders teuer ist das Leben für Senioren in Süddeutschland.

Millionen Rentner merken es täglich: Lebensmittelpreise, Mieten, Gesundheitsausgaben und Versicherungsbeiträge steigen schneller als die Altersbezüge. Je nach Wohnort unterscheiden sich die Lebenshaltungskosten deutlich. Am teuersten ist das Leben für Rentner in München. Laut einer Prognos-Studie im Auftrag der Versicherungswirtschaft ist das Preisniveau in der bayerischen Landeshauptstadt um gut 30 Prozent höher als im Bundesdurchschnitt. Das heißt: 1000 Euro Rente haben in München eine Kaufkraft von gerade einmal 767 Euro. Gleich sieben der bundesweit zehn teuersten Altersruhesitze liegen in Bayern. Zum Vergleich: Am günstigsten leben Rentner im Landkreis Holzminden in Niedersachsen. Dort liegt die Kaufkraft je 1000 Euro Rente bei 1159 Euro.

Unter Kaufkraft versteht man den Geldwert in Bezug auf die Menge der Waren, die man dafür kaufen kann.

Generell zählt der wirtschaftsstarke Süden der Republik zu den kostenintensivsten Regionen. 40 der 50 teuersten deutschen Landkreise verteilen sich auf Bayern, Baden--Württemberg und Hessen.

Der Sozialverband VdK fordert, dass effektive Maßnahmen gegen die wachsende Altersarmut auf den Weg gebracht werden müssen. „Die Rente muss zum Leben reichen“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Das ist eine zentrale VdK-Forderung im Vorfeld der Bundestagswahl. Seit Jahren werden Rentenbezieher immer mehr abgehängt. Das Rentenniveau darf nicht weiter sinken. Jede weitere Absenkung bringt die Gefahr mit sich, dass die gesetzliche Rente noch mehr geschwächt wird und die Zahl derjenigen steigt, die über keine auskömmliche Rente mehr verfügen und auf ergänzende

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Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen sind. „Für ein reiches Land wie Deutschland ist das beschämend. Es steht die soziale Sicherheit von Millionen älteren Menschen auf dem Spiel“, warnt Ulrike Mascher.

Die steigenden Ausgaben für die Lebenshaltung belasten vor allem Menschen mit kleinen Renten und Erwerbsminderungsrentner. Insbesondere die Kosten für das Wohnen sind für das Preisgefälle zwischen den Regionen verantwortlich. In den boomenden Städten mit hohen Mieten können sich Rentner für das gleiche Geld deutlich weniger leisten als auf dem Land. Ines Klut

***Eine Sache des Geldbeutels

Lebenserwartung hängt vom sozialen Status ab

„Auf ein langes und gesundes Leben!“: So heißt es oft in Glückwunschkarten. Und tatsächlich steigt die Lebenserwartung in Deutschland weiter an – aber leider nicht für alle.

Medizinischer Fortschritt und seit Ende des Zweiten Weltkriegs Friedenszeiten haben die

Lebenserwartung in Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich steigen lassen. Ein Junge, der heute zur Welt kommt, wird statistisch gesehen 78 Jahre und zwei Monate leben, ein Mädchen sogar 83 Jahre und einen Monat. Doch das sind Durchschnittswerte. Wie hoch die Lebenserwartung tatsächlich für den Einzelnen ist, hängt deutlich vom sozialen Status ab.

Arme Herkunft, schlechte Ausbildung, eine Arbeit ohne Wertschätzung oder Arbeitslosigkeit verkürzen das Leben. Der Direktor des Berlin-Instituts, Reiner Klingholz, fasst diese Faktoren als

„Lebensstress“ zusammen, und dieser fördere schwere Erkrankungen. Sozial abgehängte Menschen sterben in Deutschland bis zu acht Jahre früher als Altersgenossen mit gutem Einkommen und hoher Bildung. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Hohes Alter, aber nicht für alle“ des Berlin- Instituts. Noch deutlicher wird der Zusammenhang von Herkunft und Gesundheit in den USA. Hier liegen sogar rund 20 Jahre zwischen den Regionen mit der durchschnittlich höchsten und niedrigsten Lebenserwartung.

Auch Deutschlands Ärzte sind alarmiert. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, beklagt eine „Gerechtigkeitslücke“, die zunehmend in den Krankenhäusern und

Arztpraxen sichtbar werde, insbesondere bei Kindern. Dies sei „eine Schande für den Sozialstaat“ und

„kaum erträglich“, sagte er auf dem Deutschen Ärztetag.

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher kann dem nur beipflichten: „Die Gesundheit von Kindern und die Lebenserwartung dürfen nicht von der Herkunft abhängen.“ Solange aber viele medizinische

Leistungen, die eine gesunde Lebensweise unterstützen, aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, werde diese Ungleichheit noch weiter wachsen, warnte sie. bsc

*** Neue Vorsitzende in zwei Landesverbänden

Die beiden VdK-Landesverbände Niedersachsen-Bremen und Hessen-Thüringen haben neue Landesvorsitzende. Auf dem Landesverbandstag am 15. Juni in Barsinghausen wurde Friedrich Stubbe (64) zum Landesverbandsvorsitzenden des Sozialverbands VdK Niedersachsen-Bremen gewählt, der 81 000 Mitglieder hat.

Nach dem Rücktritt des Vorsitzenden Rolf Reinemann im November 2016 hatte Stubbe den Verband kommissarisch als stellvertretender Vorsitzender geleitet. Friedrich Stubbe ist durch seinen

kriegsbeschädigten Vater zum Sozialverband VdK gekommen und hat sich im Laufe der Jahre in allen Verbandsstufen ehrenamtlich engagiert. Stubbe, der auch Vorsitzender des Kreisverbands

Cloppenburg ist, kennt den VdK bestens.

Den Sozialverband VdK Hessen-Thüringen führt seit 31. Mai der Jurist Paul Weimann (60) als kommissarischer Landesvorsitzender bis zum nächsten Landesverbandstag im September 2019. Der ehemalige hauptamtliche Bürgermeister von Oestrich-Winkel und Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wurde vom Landesvorstand in das Amt berufen. Der Landesverband Hessen- Thüringen hat 260 000 Mitglieder. Sein bisheriger Vorsitzender Karl-Winfried Seif (73) war

zurückgetreten, wird aber weiter als Vizepräsident Mitglied im Präsidium des Sozialverbands VdK Deutschland bis zum VdK-Bundesverbands-

tag im Mai 2018 sein. sko

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*** Als der Sommerurlaub noch ein Abenteuer war

Nach dem Krieg konnten sich nur wenige eine Reise leisten – erst ab den späten 1950er-Jahren ging es auch ins Ausland

Noch nie war der Mensch so mobil wie heute: Ein Wochenendtrip nach Prag oder ein Kurzurlaub in Venedig – kein Problem. Doch das war nicht immer so. VdK--Mitglieder erinnern sich an die Zeiten, als das Reisen noch ein Abenteuer war.

Hermann Busch aus dem bayerischen Bad Wörishofen weiß noch genau, wo er seinen ersten Urlaub machte: „Das war im Schwarzwald kurz nach der Währungsreform 1949.“ Mit dem Zug ging es in ein kleines Dorf nahe Lenzkirch. Dort wohnte er für eine Mark pro Nacht in einem ehemaligen

Bauernhaus. Fließendes Wasser gab es nicht, und zum Frühstücken ging er in ein nahe gelegenes Gasthaus. Eine Kanne „Muckefuck“, Brot, Butter und Marmelade kosteten ebenfalls eine Mark. „Die eine Woche Urlaub ging natürlich viel zu schnell vorbei“, erzählt der 87-Jährige. „Mit 20 Pfennigen in der Tasche fuhr ich mit meiner Rückfahrkarte wieder nach Hause.“

Italien war für viele zu teuer

In den 1950er-Jahren war das Reisen noch etwas Besonderes. Ein Metall-arbeiter beispielsweise hatte gerade mal zwölf Urlaubstage im Jahr, der Samstag zählte als Arbeitstag. Das Traumziel der Deutschen hieß Italien. Doch das Land, in dem die Zitronen blühen, war für viele zu teuer, und die Anreise dauerte eine halbe Ewigkeit. Wer wegfuhr, blieb meist in Deutschland. Man machte Ferien in den Bergen oder an der See. Um Geld zu sparen, waren viele mit dem Zelt unterwegs. Nur jeder Fünfte hatte ein Auto. Die Jugend nutzte gerne Fahrrad, Motorroller oder Motorrad.

Ein Motorrad hatte sich auch Hermann Busch geliehen, als er 1951 mit seiner späteren Ehefrau Rita eine Rundreise durch Oberbayern machte. „Ich hatte noch nie auf einem Motorrad gesessen, beide hatten wir keinerlei Motorrad-Ausrüstung“, erinnert er sich. Einen Gepäckträger gab es nicht, der kleine Reisekoffer mit dem Nötigsten wurde unter den Sitz geklemmt – und ab ging die Fahrt.

Bereits nach einem Tag war der Koffer durch die Federung des Sitzes eingedrückt, sodass die beiden in Rosenheim für das Gepäck einen Rucksack kaufen mussten. Der Ausflug ging weiter über Reit im Winkl, Ruhpolding und Inzell nach Berchtesgaden und an den Königssee. Übernachten musste das junge Paar in getrennten Zimmern, weil es noch nicht verheiratet war.

Abenteuerliche Rückfahrt

Die Rückfahrt über die damals noch fast leere Autobahn war abenteuerlich: Auf halber Strecke war der Benzintank leer, die Urlauber mussten schieben. Erst nach einiger Zeit kamen ihnen zwei

britische Motorradfahrer zu Hilfe, die die jungen Reisenden bis zur nächsten Tankstelle abschleppten.

Rita und Hermann Busch heirateten ein Jahr später. An die Rundfahrt durch das oberbayerische Voralpenland erinnert sich das Paar gerne. Zur Goldenen Hochzeit im Jahr 2002 sind die Eheleute noch einmal die gleiche Route gefahren – „allerdings nicht mehr als ,arme Sünder‘, sondern mit dem Auto“, berichtet Hermann Busch mit einem Augenzwinkern.

Ende der 1950er-Jahre wurde das Reisen komfortabler. Mehr Menschen konnten sich ein Auto leisten, das Zelt wurde durch den Wohnwagen ersetzt. Beliebte Reiseziele waren Österreich und Italien. Das blieb auch in den 1960er-Jahren so, als die Mehrheit der Deutschen ihre Urlaubstage im Ausland verbrachten. Tausende VW Käfer kämpften sich über die Alpen, damit die Urlauber

Spaghetti, Lambrusco und das Mittelmeer kennenlernen konnten. Bereits 1967 war die Adria so überlaufen, dass Orte wie Rimini den Namen „Teutonengrill“ bekamen. Auch Flugreisen in fernere Länder erfreuten sich einer zunehmenden Beliebtheit. Hinzu kamen neue Reiseziele wie

Griechenland, Spanien und Jugoslawien. In den 1970er- und 1980er-Jahren wurden in vielen Urlaubsorten Hotel-Betonburgen gebaut, die Umwelt litt. Die Deutschen hatten durchschnittlich 25 Urlaubstage zur Verfügung. Während die einen Pauschalangebote buchten, wollten andere ihren Urlaub unkonventionell gestalten.

Kajakfahren fiel ins Wasser

Individuell verreist ist auch VdK-Mitglied Susanne Riedmayer aus Ravensburg. Sie war 1985 mit einer Gruppe der örtlichen Naturfreunde in einem klapprigen VW-Bus nach Frankreich unterwegs.

Eigentlich wollte die damals 22-Jährige mit ihrer Freundin und der zehnköpfigen Gruppe an die Ardèche zum Kajakfahren. Doch die Hinreise startete mit einem Zwischenstopp im Krankenhaus in

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Montélimar, der Partnerstadt von Ravensburg: „Ich habe die Hand meiner Freundin aus Versehen in die Schiebetür des VW-Busses eingeklemmt“, berichtet sie. Drei Finger waren gequetscht.

Die Freundin versuchte zwar tapfer, Kajak zu fahren, kenterte aber schon beim ersten Versuch. Also beschloss Riedmayer, auch aufs Sportvergnügen zu verzichten. „Wir haben uns die Umgebung angeschaut und viele schöne Sachen erlebt.“ So besichtigten die beiden auch Saintes-Maries-de-la- Mer, wo ein großes Treffen von Sinti und Roma stattfand. „Alle wollten uns aus der Hand lesen. Da sind wir geflüchtet – auf ein Kirchendach, wo wir unser Mittagessen ausgepackt haben und einen sagenhaften Blick aufs Meer hatten“, erzählt sie. Die Pannenserie setzte sich fort, als über dem Zeltplatz an der Ardèche ein sintflutartiger Regen niederging. Damit das Innere der Zelte

einigermaßen trocken blieb, schaufelten die jungen Leute im strömenden Regen Wassergräben. Die Reise endete mit einer achtstündigen Heimfahrt, bei der das Getriebe des VW-Busses

schlappmachte. „Der erste Gang ließ sich nicht mehr einlegen“, erinnert sich Riedmayer, die die ganze Nacht durchfuhr. Um wach zu bleiben, hatte sie sich eine Packung Lollis mit Cola-Geschmack gekauft. „Am nächsten Morgen hatte ich eine wunde Backe.“

Susanne Riedmayer ist später noch oft weggefahren – unter anderem nach Indonesien, Brasilien und Russland. Doch an diesen Urlaub denkt sie besonders gerne zurück: „Das war meine lustigste Reise“, so die 53-Jährige. „Nichts hat geklappt, alles kam anders. Es gab Unwägbarkeiten und

Naturkatastrophen, und wir haben jede Menge Blödsinn gemacht.“ Annette Liebmann

*** Die schönsten Wochen des Jahres sollen möglichst perfekt werden

Mehrere Wochen am Stück sind nicht die Regel – Prof. Dr. Ulrich Reinhardt über das Reiseverhalten der Deutschen

Urlaub – das sind die schönsten Wochen des Jahres. Während die einen am Strand faulenzen, erobern andere die Berge oder erkunden fremde Städte. Auch wenn der Sommerurlaub für viele schon zur Selbstverständlichkeit geworden ist, ist er nach wie vor sehr beliebt. Das bestätigt auch Prof. Dr. Ulrich Reinhardt, Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung für Zukunftsfragen.

VdK-Zeitung: Früher sind viele Deutsche einmal im Jahr für mehrere Wochen in den Sommerurlaub gefahren – gerne an den immer gleichen Ort. Warum?

Prof. Dr. Ulrich Reinhardt: Immer wieder an den gleichen Ort zu reisen, bedeutet für Urlauber, die dieses tun, Verlässlichkeit. Sie wissen, was sie erwartet, und gehen so kein Risiko ein, enttäuscht zu werden.

VdK-Zeitung: Wie hat sich das Reiseverhalten geändert?

Prof. Dr. Reinhardt: Die Beliebtheit des Urlaubs ist ungebrochen hoch. In puncto Reisedauer sind mehrere Wochen an einem Stück nicht die Regel. 2016 verreisten die Deutschen im Durchschnitt 12,9 Tage. Etwa jeder Dritte blieb länger als zwei Wochen am Urlaubsort. Die Gleichung „Je weiter, desto länger“ hat hierbei weiterhin Bestand. So verweilten die Gäste durchschnittlich 10,7 Tage in den innerdeutschen Feriengebieten, im europäischen Ausland 13,1 Tage und außerhalb Europas verbrachten sie im Durchschnitt 18,6 Tage. Innerhalb Deutschlands Urlaub zu machen, ist sehr beliebt. Jedoch zeigt sich der Trend zum Zweiturlaub – ganz nach dem Motto: kurz, nah und spontan.

VdK-Zeitung: Warum haben die Menschen so viel Freude am Verreisen?

Prof. Dr. Reinhardt: Die Grundmotive des Reisens waren immer dieselben und werden es auch in vielen Jahren noch sein: Erholung von und für die Arbeit und der Kontrast zum Alltag. Aber natürlich spielen auch die Lust auf etwas Neues, Kultur, Natur, gutes Essen, Sport und Sonne eine große Rolle.

Bei der Wahl des Urlaubsziels ist die Sicherheit vor Ort das entscheidende Kriterium. Darüber hinaus muss aber auch das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen und die Erholung garantiert sein. Da der Anspruch an den Urlaub hoch ist, entscheiden sich einige Bundesbürger dafür, immer wieder an den gleichen Ort zu reisen, um so eine Art Garantie für die schönsten Wochen des Jahres zu haben. Denn diese sollen so perfekt wie möglich werden.

VdK-Zeitung: Vieles von dem, was man früher nur im Urlaub gemacht hat, ist nun Bestandteil des Alltags geworden, zum Beispiel Essen zu gehen. Hat der Urlaub seinen Zauber verloren?

Prof. Dr. Reinhardt: Urlaub hat nach wie vor seinen Reiz und stellt für viele Bundesbürger den Höhepunkt des Jahres dar. Lange wird darauf hingearbeitet, gespart und gefiebert. Auch wenn man viele klassische Urlaubsaktivitäten ebenso im Alltag erleben kann, so tun dies doch nur die

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wenigsten, da sie oftmals zwischen beruflichen und privaten Verpflichtungen gefangen sind. Im Urlaub nimmt man sich dann die Zeit, um mit der Familie oder den Freunden etwas zu erleben, sich zu erholen und zu entspannen oder einfach den Moment zu genießen.

Interview: Annette Liebmann

*** Die Steuerpolitik muss deutlich gerechter werden

Der Sozialverband VdK Deutschland fordert eine stärkere Besteuerung von Vermögen und hohen Einkommen

Der Unterschied zwischen Arm und Reich ist in kaum einem anderen Land Europas so groß wie in Deutschland. Mit dazu beigetragen hat die Politik der vergangenen Jahre, die Kapitalgewinne geringer besteuert als Löhne. Der Sozialverband VdK fordert eine gerechtere Steuerpolitik, auch um die notwendigen Ausgaben für Verbesserungen bei der Pflege, Gesundheit und Armutsbekämpfung zu erhöhen.

Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung in der Bundesrepublik verfügen über mehr als die Hälfte des Gesamtvermögens (58 Prozent). Die ärmere Hälfte besitzt dagegen nicht einmal ein Hundertstel des Vermögens. Dies geht aus dem aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervor. Da die allerreichsten Bürger dabei gar nicht erfasst wurden, gehen

Wirtschaftsforschungsinstitute sogar davon aus, dass knapp drei Viertel des Nettovermögens in den Händen von nur einem Zehntel der Bevölkerung ist.

Die Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich ist durch die Steuer- und Finanzpolitik der

vergangenen Jahre weiter gefördert worden. Beispielsweise werden Einkünfte aus Kapitalerträgen und Aktiengewinnen durch die Abgeltungsteuer niedriger besteuert als Löhne. Wer also sein Geld für sich arbeiten lassen kann, zahlt in Deutschland weniger Steuern als die Arbeitnehmer, die sich ihren Lohn verdienen müssen.

Während sich der Reichtum in den vergangenen Jahren deutlich vergrößert hat, können immer mehr Menschen nicht mehr von ihrer Arbeit leben. Im Jahr 2014 waren schon 9,7 Prozent der

Erwerbstätigen von Armut bedroht, im Jahr 2000 waren es noch 6,5 Prozent. Mehr als 1,2 Millionen Menschen galten im Jahr 2015 als „Aufstocker“; sie konnten mit ihrer Arbeit nicht ihr

Existenzminimum abdecken und mussten zusätzlich Arbeitslosengeld II bekommen.

Der VdK fordert im Rahmen seiner Aktion „Soziale Spaltung stoppen!“ zur Bundestagswahl am 24.

September eine Kehrtwende der politisch Verantwortlichen. Um eine soziale Balance zu schaffen, sind gezielte Investitionen für die ärmere Hälfte der Bevölkerung notwendig. Finanzierbar ist dies durch eine gerechtere Steuerpolitik.

Der Sozialverband VdK hat folgende Vorschläge:

Spitzensteuersatz: Der Spitzensteuersatz muss angehoben werden. Das ist nach Ansicht des VdK möglich und solidarisch. Derzeit müssen in Deutschland nur Einkommen von mehr als 256 304 Euro mit dem höchsten Satz von 45 Prozent besteuert werden. Bei mehr als 54 057 Euro liegt der Steuersatz bei 42 Prozent. In anderen Ländern Europas, wie beispielsweise in Schweden, Dänemark oder Belgien, gelten dagegen Spitzensteuersätze von mehr als 50 Prozent, und diese klagen auch nicht über Steuerflucht.

Mit einem höheren Spitzensteuersatz könnte man auch die großen Einkommensunterschiede in Deutschland etwas relativieren. Denn die zehn Prozent der Bevölkerung mit den höchsten

Einkommen verdienen in etwa so viel wie die unteren 40 Prozent zusammen. Dafür sorgen vor allem die teilweise völlig überzogenen Gehälter und Boni der Spitzenmanager.

Erbschaftsteuer: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer müssen laut Sozialverband VdK grundlegend reformiert werden. Oberhalb hoher Freibeträge müssen sie auf alle Vermögensarten angewandt werden. Eine Vorzugsbehandlung, beispielsweise für Betriebsvermögen, muss ausgeschlossen werden. Die Erbschaftsteuer ist eine der wenigen Möglichkeiten, hohe Vermögenswerte und

Vermögensübertragungen zu besteuern und damit für mehr Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland zu sorgen.

Vermögensteuer: Die Vermögensteuer, die in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben wird, muss auf reformierter, verfassungskonformer Grundlage neu eingeführt werden. Dabei sollen realistische

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und aktuelle Immobilienwerte zugrunde gelegt werden. Durch hohe Freibeträge kann auch bei der Vermögensteuer sichergestellt werden, dass nur hohe Vermögen steuerlich herangezogen werden.

Abgeltungsteuer: Die Abgeltungsteuer muss abgeschafft werden. Stattdessen müssen Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne wieder wie die übrigen Einkünfte auch mit dem individuellen Steuersatz in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden. Denn es kann nicht sein, dass diese pauschal mit 25 Prozent besteuert werden und so Vermögende, die ausschließlich von Kapitalerträgen leben, geringere Steuern zahlen als viele der Arbeitnehmer.

Der Sozialverband VdK fordert, dass die bis 1991 bestehende Börsenumsatzsteuer in zeitgemäßer Form als möglichst europaweite Finanztransaktionssteuer wieder eingeführt wird. Hierdurch kann der Finanzsektor an den Kosten der Wirtschafts- und Finanzkrise beteiligt werden. Sie würde außerdem vermutlich übermäßige Spekulationen an den Finanzmärkten eindämmen.

Steuerflucht stoppen: Steuerflucht und Steuerhinterziehung müssen gestoppt werden. Die Steuerprüfung muss personell besser ausgestattet und Steuervergehen müssen härter bestraft werden. Damit dem Staat nicht jährlich Milliarden Euro entgehen, die dringend gebraucht werden.

Demokratie stärken: Die gewaltigen Einkommens- und Vermögensunterschiede widersprechen dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, welches jedem Bürger zusichert, durch Arbeit zu Wohlstand zu kommen, und sie gefährden den sozialen Zusammenhalt und schlussendlich auch das bewährte politische System. Eine grundlegende Steuerreform, die die Spitzenverdiener und Reichen stärker in die Pflicht nimmt und gleichzeitig Arbeitnehmer mit geringem Einkommen entlastet und sozial Benachteiligte besser unterstützt, stärkt dagegen die Demokratie und den Sozialstaat.

Die Politiker, die künftig die Verantwortung für Deutschland haben, sind gefordert. Sie müssen dringend mehr für soziale Gerechtigkeit tun. Die Rente muss zum Leben reichen, Gesundheit und Pflege für jeden bezahlbar sein. Sebastian Heise

*** Berufskrankheit anerkannt

VdK-Mitglied aus Sachsen erhält positiven Bescheid

Der Streit ging bis vor das Landessozialgericht (LSG) in Chemnitz. Dort bekam VdK-Mitglied Martina Behm* aus Sachsen Recht. Ihre Erkrankung ist von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anzuerkennen. Die Richter bestätigten damit das vorangegangene Urteil des Sozialgerichts Chemnitz.

Das VdK-Mitglied (Jahrgang 1956) hatte als Physiotherapeutin in einem Krankenhaus gearbeitet und dort von 1981 bis 1985 auch Kriegsverletzte aus Angola mit offenen Wunden und inneren

Erkrankungen behandelt. Dabei trug sie keine Schutzhandschuhe, da diese zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorgeschrieben waren.

Als Martina Behm sich Anfang der 1990er-Jahre bei ihrer Hausärztin eine Reiseimpfung geben lassen wollte, stellte diese im Verlauf der Voruntersuchung fest, dass sie an einer chronischen Hepatitis B leidet. Doch wo hatte sie sich angesteckt? Familienmitglieder kamen nicht in Frage. Insofern musste sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Arbeit im Krankenhaus infiziert haben. Hinzu kam, dass der chronische Verlauf auf einen weit zurückliegenden Zeitpunkt der Ansteckung verwies. Das bestätigte auch ein ärztliches Gutachten. Alles deutete auf eine Berufskrankheit hin. Doch die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung in ihrem Bescheid vom Herbst 2010 ab. Die

Physiotherapeutin sei bei ihrer Arbeit keinem außergewöhnlich hohen Risiko ausgesetzt gewesen, und eine besondere Ansteckungsgefahr habe auch nicht bestanden.

Den Widerspruch des VdK-Mitglieds wies die Berufsgenossenschaft zurück. Als auch die Aussage einer Zeugin, dass die Infektionen damals dem Krankenhauspersonal nicht mitgeteilt worden seien, ungehört verhallte, klagte Martina Behm mithilfe des VdK vor dem Sozialgericht Chemnitz.

Rechtsanwältin Kathleen Glatzhoefer vom Sozialverband VdK Sachsen in Chemnitz nahm sich des Falles an.

Erörterungstermin

Beim Erörterungstermin vor Gericht konnte Martina Behm anhand von Fotos und Zeugenaussagen glaubhaft darlegen, dass die Infektion während der Tätigkeit im Krankenhaus erfolgt war. Das sah auch das Sozialgericht Chemnitz so. Doch die Berufsgenossenschaft ging in Berufung vor das Landessozialgericht, zog die Klage aber zurück, als sich abzeichnete, dass sie erfolglos sein würde.

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Laut Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz von 2014 ist die Hepatitis-B-Erkrankung von Martina Behm eine Berufskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung. Es sei bewiesen, dass die Klägerin einem hohen Infektionsrisiko aufgrund von häufigen Kontakten mit Blut oder sonstigen infektiösen Flüssigkeiten ausgesetzt gewesen sei. Mittlerweile prüft die Berufsgenossenschaft sogar eine Entschädigung an Martina Behm, wie VdK-Rechtsanwältin Glatzhoefer mitteilte. Sabine Kohls

*Name von der Redaktion geändert

*** Begeistert von der Arbeit des VdK

Erwerbsminderungsrente für VdK-Mitglied aus Niedersachsen erstritten

Knapp zwei Jahre hatte es gedauert, bis VdK-Mitglied Regine Bredt* aus Niedersachsen ihren

Bescheid über eine befristete Erwerbsminderungsrente Ende März 2016 endlich in den Händen hielt.

Dank der Unterstützung der VdK-Kreisverbandsgeschäftsstelle in Hameln war das Verfahren vor dem Sozialgericht Hannover erfolgreich.

Im Jahr 2014 beantragte das damals 41-jährige VdK-Mitglied wegen einer psychischen Erkrankung eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Doch der Antrag wurde abgelehnt. Dagegen erhob Regine Bredt Widerspruch. Während des Widerspruchsverfahrens ließ die Deutsche Rentenversicherung ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten anfertigen.

Der Gutachter der DRV stellte zwar eine Gefährdung der Erwerbstätigkeit fest. Diese könne jedoch durch eine regelmäßige Behandlung gebessert werden. Daher sei die Versicherte noch „vollschichtig leistungsfähig“. Sie könne also noch mehr als sechs Stunden täglich auf dem sogenannten

allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein.

Doch Regine Bredt ging es gesundheitlich sehr schlecht. Nach ihrem erfolglosen Widerspruch wandte sie sich hilfesuchend an den VdK-Kreisverband Hameln. „In meinem Zustand war ich dankbar, beim VdK die Hilfe gefunden zu haben, die ich dringend benötigte“, erinnert sich die heute 44-Jährige.

VdK-Sozialrechtsreferentin Claudia Hilscher-Meinert klagte für Regine Bredt vor dem Sozialgericht Hannover. Das Gericht forderte unter anderem direkt bei den behandelnden Ärzten die aktuellen Befund-

berichte an. Nach deren Prüfung gab es ein neues neurologisch-psychiatrisches Gutachten bei einem unabhängigen Gutachter in Auftrag, das für den Kläger kostenfrei ist.

Unabhängige Gutachten

Die Gutachterin stellte nach einer persönlichen Untersuchung fest, dass Regine Bredt keine Arbeiten unter betriebsüblichen Bedingungen mehr ausüben könne und voll erwerbsgemindert sei. Nach Vorlage des Gutachtens schlug die DRV einen Vergleich vor: eine volle Erwerbsminderungsrente, rückwirkend zum Februar 2015, befristet bis Ende 2017. Regine Bredt nahm das Angebot an, sodass das Gerichtsverfahren Anfang 2016 zur Zufriedenheit beendet werden konnte.

Die lange Verfahrensdauer und die zum Teil mehrfachen Begutachtungen stellten für Regine Bredt eine erhebliche psychische Belastung dar. Sie hat derweil einen Grad der Behinderung von 60 zugesprochen bekommen. Die alleinerziehende Mutter lernt zurzeit, mit ihrer Erkrankung richtig umzugehen. Sie versucht, in kleinen Schritten das Leben zu genießen, bewusst im Hier und Jetzt zu leben und nicht zurückzuschauen.

VdK-Mitglied Regine Bredt ist dem Verband sehr dankbar für die Hilfe. „Ich habe mich von Frau Hilscher-Meinert sehr gut beraten gefühlt und bin begeistert von ihrer Arbeit. Sie hat mir sehr geholfen. Ich kann nur jedem raten, sich bei Problemen schnell an den VdK zu wenden.“Sabine Kohls

*Name von der Redaktion geändert

*** Rentenplus im Juni und Juli auf dem Konto

Zum 1. Juli 2017 erhalten Rentnerinnen und Rentner in den alten Bundesländern eine

Rentenerhöhung von 1,9 Prozent, in den neuen Bundesländern von 3,59 Prozent. Das Plus kommt allerdings zu unterschiedlichen Zeiten auf dem Konto an. Darauf weist die Deutsche

Rentenversicherung hin.

Hat die Rente im April 2004 oder später begonnen, wird sie am Monatsende ausgezahlt. Die erhöhte Rente wird in diesen Fällen erstmals Ende Juli auf dem Konto der Rentnerinnen und Rentner

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eingehen. Wer bis März 2004 Rentner wurde, erhält die angepasste Zahlung für Juli bereits im Voraus, also Ende Juni.

Der Versand der Rentenanpassungsmitteilungen und die Auszahlung der Renten an die Rentnerinnen und Rentner erfolgt durch den Renten Service der Deutschen Post AG. Für weitere Informationen stehen die Experten der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0 800 1 00 04 80 88 zur Verfügung. sko

*** „Ich höre nicht auf zu kämpfen, denn es lohnt sich!“

VdK-Mitglied Brigitte Brzeski hat ihre Erfahrungen aus der Pflege ihres demenzkranken Ehemannes in einem Buch verarbeitet

„Der ungebetene Gast – wenn die Demenz Einzug hält“ hat VdK-Mitglied Brigitte Brzeski ihr Buch genannt. Auf 144 Seiten beschreibt sie, wie die Krankheit ihr Leben und das ihres Mannes verändert hat, mit welchen Widrigkeiten sie Tag für Tag kämpft. Mit der VdK-Zeitung sprach die 62-Jährige aus Voerde im Ruhrgebiet über ihre Erfahrungen.

VdK-Zeitung: Warum haben Sie das Buch geschrieben?

Es hat fast drei Jahre gedauert, bis aus einer fixen Idee ein Projekt wurde. Für mich war das ein Weg, um die schwierigen Situationen, die mit der Erkrankung Demenz einhergehen, besser verarbeiten zu können. Außerdem möchte ich anderen pflegenden Angehörigen Mut machen, nicht aufzugeben. Sie sollen anhand meiner Geschichte sehen, dass vieles machbar ist, auch wenn man manchmal nicht mehr weiter weiß. Meine Maxime: Ich höre nicht auf zu kämpfen, denn es lohnt sich.

VdK-Zeitung: Sie pflegen Ihren Mann schon sieben Jahre. Haben Sie nie über ein Pflegeheim nachgedacht?

Nie. Ich habe genug Einrichtungen gesehen, und für mich ist es undenkbar, Helmut in ein Pflegeheim zu geben. Da hätte ich keine Ruhe.

VdK-Zeitung: Wie haben Sie es geschafft, alles unter einen Hut zu bekommen, die Pflege und Ihren Beruf als Kinderkrankenschwester?

Das habe ich mich schon oft gefragt, zumal ich anfangs ja auch noch in Schichten gearbeitet habe. Als die Erkrankung meines Mannes weiter voranschritt, habe ich mir professionelle Hilfe gesucht. Bis ich so weit war, bin ich allzu oft an meine Grenzen gestoßen. Ich musste erst lernen, dass ich es mir erlauben kann und muss, fremde Hilfe anzunehmen. Mein Körper hat mir immer wieder gezeigt: „So geht das nicht weiter!“ Ich bekam Herzprobleme und die Psyche spielte nicht mehr mit. Mittlerweile habe ich meine Arbeitszeit reduziert, und Helmut geht regelmäßig in die Tagespflege. Dort weiß ich ihn gut betreut und kann beruhigt meinen Aufgaben nachgehen.

VdK-Zeitung: Was sind die größten Herausforderungen? Wo gibt es die meisten Probleme?

Es ist nicht die Krankheit an sich. Das Schlimmste sind die bürokratischen Hürden. Ständig ist man am Kämpfen wegen irgendetwas. Man muss Anträge stellen bei der Pflegekasse und um jede Leistung ringen, die einem zusteht. Da geht es mal um ein Hilfsmittel, mal um eine Reha. Ich wollte mit meinem Mann gemeinsam zur Reha, weil ich ihn nicht so lange allein lassen möchte. Der Antrag wurde abgelehnt. Begründung: Es besteht kein positives Rehabilitationspotenzial. Generell ist es sehr belastend, kostbare Zeit und Kraft ständig mit Widersprüchen gegen die Entscheidung von

Kostenträgern zu vergeuden. Das raubt sehr viel Lebensqualität und ist psychisch belastend.

VdK-Zeitung: Was treibt Sie an, nicht aufzugeben?

Ich bin ein optimistischer Mensch und kämpfe für alles, was mir wichtig ist. Dazu gehört in erster Linie auch mein Mann Helmut. Wir haben so viele schöne Jahre gehabt, das ändert auch die Demenz nicht.

VdK-Zeitung: Ist es nicht furchtbar, mitzuerleben, wie sich der geliebte Mensch verändert?

Es tut schon weh, wenn der eigene Mann einen nicht mehr erkennt. Schlimm sind für mich auch seine unruhigen Phasen. Wie oft habe ich ihn – als er noch laufen konnte – suchen müssen, weil er mal wieder „nach Hause“ wollte und weggelaufen war. Jeder Tag bringt neue Überraschungen.

Manchmal gibt es aber auch Dinge, über die ich lachen muss. Und eine schöne Zeit haben wir immer noch miteinander.

VdK-Zeitung: Mit einem demenzkranken Angehörigen zu leben, stellt viele vor große Herausforderungen. Was raten Sie anderen?

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Wer sich entscheidet, die Pflege selbst zu übernehmen, sollte nicht alles allein machen, sondern sich rechtzeitig Hilfe suchen. Pflege ist anstrengend, und man überfordert sich schnell und merkt es oft erst, wenn es zu spät ist. Der Umgang mit der Demenz ist generell eine große Herausforderung. Ich musste auch lernen, Dinge anzunehmen, Fragen auf keinen Fall mit Gegenfragen zu beantworten. Ich habe akzeptiert, locker gelassen und spiele das Spiel mit. Manchmal fühle ich mich wie ein Clown.

VdK-Zeitung: Fällt Ihnen da ein markantes Beispiel aus Ihrem Alltag ein?

Mein Mann wollte oft nach Hause, obwohl er ja eigentlich zu Hause war. Da habe ich ihn dann immer ins Auto gesetzt, bin ein paar Runden gefahren und habe dann gesagt: „So, jetzt sind wir zu Hause.“

Da war er zufrieden.

VdK-Zeitung: Sie engagieren sich als VdK-Mitglied auch dafür, dass das Thema Pflege in der öffentlichen Diskussion bleibt.

Als der Sozialverband VdK Deutschland 2013 seine Kampagne „Große Pflegereform jetzt!“ startete, war ich in Berlin dabei. Es ist wichtig, dass wir den Politikern immer wieder sagen, welche Probleme es im Alltag gibt und welche Unterstützung pflegende Angehörige brauchen. Da gibt es noch viel zu tun. Interview: Ines Klut

*** Pflegende Angehörige sind sozial abgesichert

Pflegeversicherung bezahlt während der Zeit der Pflegetätigkeit Beiträge zur Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung

Pflegende Angehörige investieren viel Zuwendung, Energie und Zeit in ihre Aufgabe. Oft müssen sie beruflich kürzer treten oder ihren Job ganz aufgeben. Während der Zeit der Pflege sind sie sozial abgesichert.

Nicht nur Pflegebedürftige erhalten Leistungen aus der Pflegekasse. Auch wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 regelmäßig mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, pflegt, hat einen Anspruch. Wichtig ist, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt, und dass die Pflegeperson neben der Pflege nur bis zu maximal 30 Wochenstunden berufstätig ist. Die

Pflegeversicherung bezahlt während der Zeit der Pflegetätigkeit Beiträge zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet, dass der Pflegende nicht nur unfallversichert ist, sondern auch Arbeitslosengeld erhält, wenn er nach der Pflege nicht sofort eine neue Stelle findet.

Die Rentenansprüche, die er erwerben kann, hängen vom jeweiligen Pflegegrad und den

Pflegeleistungen ab. Nur wer sich um einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 kümmert, der keine Sachleistung oder Kombi-Leistung in Anspruch nimmt, erhält annähernd so viele Rentenpunkte wie ein Arbeitnehmer mit Vollzeitjob und Durchschnittseinkommen.

„Ob es sich lohnt, für die Pflege seine Berufstätigkeit einzuschränken oder ganz zu unterbrechen, lässt sich pauschal nicht beantworten“, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Das ist abhängig von der individuellen Situation und muss für jede Pflegeperson neu beurteilt werden.“ Beantragt wird die Zahlung von Rentenbeiträgen bei der Pflegeversicherung des

Pflegebedürftigen. Manthey rät, den Antrag zeitnah zu stellen, da rückwirkend keine Rentenpunkte mehr erworben werden können.

Rentenpunkte bei Teilrente

Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, können ihre Rentenansprüche durch die Pflege eines Angehörigen auch erhöhen. Ermöglicht wird dies durch das „Gesetz zur

Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ (Flexirente), das zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Die Regelaltersgrenze ist abhängig vom Geburtsjahrgang des Versicherten und wird derzeit vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben.

Mit dem Erreichen der regulären Altersgrenze erhöht sich die Rente aufgrund der Rentenbeiträge der Pflegeversicherung. Die Beitragszahlung endet, wenn der Pflegende eine volle Altersrente bezieht.

Wer jedoch weiterhin Rentenansprüche für die Pflege erwerben will, kann sich eine Teilrente zwischen zehn und 99 Prozent der Vollrente auszahlen lassen. Dies ist seit Juli 2017 möglich. „Die Höhe der Teilrente spielt dabei keine Rolle“, so Manthey. Endet die Pflegetätigkeit, kann jederzeit eine Vollrente bezogen werden. Ob sich ein solcher Teilrentenbezug rechnet, kann vorab in einer persönlichen Beratung geklärt werden. Wer zusätzlich zur gesetzlichen Rente Anspruch auf eine Betriebsrente hat, sollte zudem prüfen, ob sie in diesem Fall weiterhin ausgezahlt wird.

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Auch Erwerbsminderungsrentner, die einen Angehörigen pflegen, können bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ihre Rentenansprüche verbessern. Die Pflegetätigkeit wirkt sich jedoch in der Regel nicht auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente, sondern nur auf die spätere Altersrente aus. Diese wird spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausbezahlt.

Wer wegen schwerer körperlicher Beeinträchtigungen aus dem Berufsleben ausscheiden musste und eine Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte allerdings damit rechnen, dass die Rentenversicherung eventuell die Erwerbsfähigkeit überprüft. Dabei muss der Betroffene einen Fragebogen zu seinem Gesundheitszustand ausfüllen. Nur in seltenen Fällen untersucht ein unabhängiger Gutachter, ob sich der körperliche Zustand des Pflegenden verbessert hat. Ist er wieder gesund, verliert er seinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.

Wer Fragen zur Rente hat, kann sich gerne bei seiner zuständigen VdK-Geschäftsstelle oder in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen. Annette Liebmann

*** Nur keine Müdigkeit vorschützen!

Koffein steigert Antrieb und Konzentration – Konsum größerer Mengen kann Nebenwirkungen verursachen

Für viele Menschen ist der morgendliche Kaffee ein unverzichtbarer Bestandteil ihres Frühstücks. Das koffeinhaltige Heißgetränk hilft nach der Nachtruhe, die Lebensgeister zu wecken. Übertreiben sollte man den Koffeinkonsum aber nicht, sonst können unerwünschte Nebenwirkungen auftreten.

Die anregende Wirkung koffeinhaltiger Lebensmittel auf den Menschen ist lange bekannt. Koffein stimuliert das Zentralnerven- und das Herz-Kreislauf-System. Es erhöht beispielsweise den Puls, erweitert die Bronchien und hat zudem auch erwünschte Auswirkungen auf die Psyche: Koffein steigert Antrieb und Konzentration und beseitigt Müdigkeitserscheinungen.

Enthalten ist Koffein, das in reiner Form ein weißes, geruchloses, kristallines Pulver mit bitterem Geschmack ist, in verschiedenen Lebensmitteln (siehe Grafik). Für gesunde Erwachsene stellen Einzeldosen von bis zu 200 mg Koffein innerhalb kurzer Zeit kein Problem dar, das entspricht etwa zwei bis drei Tassen Kaffee oder zweieinhalb Dosen eines Energiegetränks. Insgesamt sollte die Koffeinaufnahme aus allen Quellen innerhalb eines Tages nicht mehr als 400 mg betragen. Ihren Koffeinkonsum auf maximal 200 mg pro Tag reduzieren sollten laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit dagegen vor allem schwangere und stillende Frauen.

Wer Koffein in größeren Mengen konsumiert, muss mit Nebenwirkungen, wie zum Beispiel

Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Magen-Darm-Beschwerden, rechnen. Bei regelmäßig hohem Koffeingenuss könnte zudem die Gefahr bestehen, süchtig zu werden. Bei einer Verringerung des Koffeinkonsums kann es dann zu Entzugserscheinungen wie Schläfrigkeit, Reizbarkeit und Übelkeit kommen.

Apropos Schläfrigkeit. Die häufige Frage, ob ein abendlicher Kaffee Einschlafschwierigkeiten nach sich zieht, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Wie lange die Wirkung von Koffein im Körper anhält, ist individuell unterschiedlich und unter anderem abhängig von Genen, Gewicht, Alter und der jeweiligen Empfindlichkeit gegenüber der Substanz. Das bedeutet: Bei dem einen ist Koffein erst nach acht Stunden zur Hälfte abgebaut, bei dem anderen bereits nach drei Stunden.

Dementsprechend lässt sich bei manchen selbst vier Stunden nach einem Kaffee noch eine Verschlechterung der Schlafqualität feststellen, während vor allem bei Menschen mit regelmäßig hohem Koffeinkonsum auch nach einem Kaffee am Abend meist keinerlei Schlafstörungen auftreten.

Kaffee als Einschlafhilfe?

Oft ist bei Älteren zu beobachten, dass sie direkt nach einem „Käffchen“ gut einschlafen können.

Mögliche Ursache: Bei älteren Menschen mit Schlafstörungen ist das Gehirn häufig schlechter

durchblutet. Koffein fördert die Durchblutung des Gehirns, entfaltet aber erst nach 15 bis 30 Minuten seine belebende Wirkung. Legt man sich also sofort nach dem Kaffee zur Ruhe, kann das Getränk möglicherweise als Einschlafhilfe fungieren. Mirko Besch

*** Herzrasen – harmlos oder ein Warnsignal für Krankheiten?

Ein anhaltend schneller Puls lässt sich manchmal mit einfachen Techniken und Übungen stoppen

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Wenn das Herz plötzlich deutlich schneller als gewöhnlich schlägt, löst dies bei Betroffenen häufig Panik aus. Doch nicht immer sind die Ursachen dafür gleich lebensbedrohlich.

Von Herzrasen, im Fachjargon Tachykardie genannt, spricht man bei Erwachsenen, wenn der Puls in Ruhe anhaltend auf mehr als 100 Schläge pro Minute beschleunigt ist – normal sind 60 bis 80 Schläge. Bei mehr als 120 Schlägen wird eine Tachykardie als bedrohlich eingestuft, und spätestens bei mehr als 150 Schlägen sollte sie sofort behandelt und überwacht werden.

Als Auslöser für Herzrasen können zahlreiche Ursachen infrage kommen, die meisten davon sind ungefährlich. Oft ist lediglich die natürliche Anpassung von Körper und Herz auf Belastungen, wie zum Beispiel Stress, Aufregung, Angst, Bewegung oder auch Vorfreude, der Grund für einen erhöhten Puls. Meist hört das Herzrasen von selbst auf oder lässt sich zumindest mit einfachen Techniken stoppen. Helfen können zum Beispiel das tiefe Ein- und langsame Ausatmen oder andere gezielte Entspannungsübungen, die den Körper wieder beruhigen. Auch das schnelle Trinken eines kalten, kohlensäurehaltigen Glases Wasser mit anschließendem Aufstoßen kann Experten zufolge den Herzschlag verlangsamen. Ebenfalls hilfreich ist die Valsalva-Methode. Dabei wird bei zugehaltener Nase und verschlossenem Mund für etwa zehn Sekunden versucht, kräftig auszuatmen.

Arzt klärt Ursachen ab

Herzrasen kann allerdings auch ein Warnsignal für Krankheiten, wie beispielsweise Vorhof- oder Kammerflimmern, Durchblutungs- oder Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck oder Erkrankungen der Schilddrüse, sein. Tritt die Tachykardie häufig auf, sollte immer ein Arzt aufgesucht werden.

Dieser kann abklären, welche genauen Ursachen dahinterstecken. Auch wenn das Herzrasen nicht von alleine oder durch eine der beschriebenen Maßnahmen vergeht oder wenn Atemnot,

Bewusstlosigkeit, Engegefühle oder starke Schmerzen in der Brust auftreten, ist ein Arztbesuch dringend anzuraten. Hilfreich für die Beurteilung durch den Arzt sind die eigenen bisherigen

Beobachtungen, die zum Beispiel durch Antworten auf folgende Fragen vorab schriftlich festgehalten werden können: Wann hatte ich das erste Mal Herzrasen? Wie häufig tritt es auf? Wie beginnt es?

Könnten bestimmte Ereignisse Auslöser dafür sein? Wie lange dauert es? Wie hoch ist der Puls während des Herzrasens? Welche Begleiterscheinungen treten dabei auf? Wie endet es?

Weitere Infos dazu gibt es bei der Deutschen Herzstiftung, Telefon (0 69) 95 51 28-0, E-Mail info@herzstiftung.de sowie unter www.herzstiftung.de Mirko Besch

*** Was Fingernägel über die Gesundheit verraten

Wagen Sie doch mal einen prüfenden Blick auf Ihre Fingernägel. Sind diese unbeschädigt, haben eine leichte Wölbung, sind biegsam, aber fest, weisen eine glatte, matt schimmernde Oberfläche sowie einen Nagelmond auf und sehen hellrosa aus? Dann dürften Ihre Nägel gesund sein. Stellen Sie hingegen Abweichungen oder Veränderungen fest, ist es ratsam, deren Ursachen von einem Arzt abklären zu lassen.

Treten an Fingernägeln plötzlich Flecken, Rillen, Streifen, Verformungen oder Verfärbungen auf, können dies Anzeichen einer Erkrankung oder falscher Ernährung sein. Mit der vom deutsch- australischen Yogalehrer und Grafologen Ernst Issberner-Haldane (1886 bis 1966) entwickelten Nageldiagnose lassen sich Rückschlüsse auf Problembereiche, Schwachstellen oder Störungen im Körper gewinnen. Wichtig: Eine Nageldiagnose sollten nur geübte Fachkräfte wie Hautärzte oder Heilpraktiker vornehmen, sie ersetzt aber dennoch keine schulmedizinische Diagnose.

Eingeschlossene Luft

In der Regel harmlos sind weiße Flecken. Sie können eine Folge fehlerhafter Maniküre sein oder darauf hindeuten, dass beim Wachsen Luft im Nagel eingeschlossen wurde. Ebenso meist

unbedeutend sind Längsrillen. Sie können ein Anzeichen für Flüssigkeitsmangel sein, sind aber oft klassische Alterszeichen. Querrillen und -furchen können viele und zudem ernstere Ursachen haben, zum Beispiel Herz- oder Infektionskrankheiten oder eine Lungenentzündung. Blau gefärbte Nägel deuten auf mögliche Herz- oder Lungenerkrankungen hin, milchig-weiß getrübte Nägel

(Milchglasnägel) lassen auf Erkrankungen von Darm, Leber oder Nieren schließen. Und gelbe Fingernägel können auf Leberleiden, Gelbsucht oder Atemwegserkrankungen zurückzuführen sein.

Krallennägel, das sind verdickte und gekrümmte Nägel, sind möglicherweise eine Folge von

Durchblutungsstörungen. Seitlich abfallende Nägel (Plateaunägel) können ein Hinweis auf Störungen

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im Magen-Darm-Trakt oder bei der Blutbildung sein. Nach oben gewölbte Nägel (Uhrglasnägel) sind häufig ein Zeichen für Leber-, Lungen- oder Herzerkrankungen. Nach innen gewölbte Nägel

(Löffelnägel) können auf einem Eisenmangel beruhen. Fehlt der Nagelmond, deutet dies möglicherweise auf eine Nerven- oder Herz-Nerven-Schwäche hin, ein übergroßer Nagelmond hingegen könnte eine Folge von Herzrhythmusstörungen sein. mib

*** Eine ärztliche Behandlung beginnt mit dem Reden

Gute Kommunikation führt zu mehr Sicherheit in der Gesundheitsversorgung – Patienten sollten auch kritische Themen ansprechen

Die Volksweisheit „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“, sollte nicht in der Arztpraxis gelten. Denn die eigentliche Behandlung beginnt schon mit der Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Und wenn es hier hakt, kann sich das auch auf den Erfolg einer Therapie auswirken.

Im Behandlungszimmer sitzt der Patient seinem Arzt gegenüber, doch der schaut ihn kaum an. Er blickt auf den Computerbildschirm und tippt auf der Tastatur. Wenige Minuten später drückt ihm der Arzt ein Rezept in die Hand. Mit einem unguten Gefühl geht der Patient nach Hause und fragt sich:

„Hat der Arzt mir zugehört?“, „Habe ich das richtige Medikament bekommen?“

Laut Barmer-Arztreport dauert ein durchschnittliches Arzt-Patienten-Gespräch etwa acht Minuten.

Und diese Zeit reicht offensichtlich nicht, um eine vertrauensvolle Verbindung zu seinem Arzt aufbauen zu können.

Unerwünschte Kosten

„Genau diese ist aber wichtig, denn nur mit ihrer Hilfe empfinden Patienten die Entscheidung des Arztes als das Ergebnis einer gemeinsamen Aufgabe und halten sich auch an seine

Therapieempfehlung“, so Roland Sing, Vizepräsident des Sozialverbands VdK und

gesundheitspolitischer Experte. Mangelnde Kommunikation sei ein Faktor, der die Kosten im Gesundheitswesen nach oben treibt. Nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums gehen jährlich zwischen neun und 15 Milliarden Euro verloren, weil die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten nicht ausreichend funktioniert. „Ärztinnen und Ärzte sind auf eigene Intuition und Erfahrung angewiesen. Wenn es daran mangelt, kann es zu Situationen kommen, in denen sich Menschen nicht ernst genommen fühlen“, sagt Sing.

Das bestätigen auch Studien. Mehr als die Hälfte der Deutschen hat demnach erhebliche Mühe, die ständig wachsende Fülle gesundheitsrelevanter Informationen zu verstehen und daraus

Entscheidungen für die eigene Gesundheit abzuleiten, so das Ergebnis einer Studie der Universität Bielefeld. Die gleiche Befragung hatte zuvor in anderen Ländern deutlich höhere Kompetenzwerte ergeben, zum Beispiel in den Niederlanden, Dänemark, Irland und in Polen.

Aufgrund der zunehmenden Spezialisierung der Ärzte sei eine Kommunikation auf Augenhöhe mit dem Patienten besonders wichtig. Denn für den einzelnen Mediziner könne es sehr schwer sein, alle Erkrankungen oder auch Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten im Blick zu behalten. Er sei folglich auf die Information durch den Patienten angewiesen. Zudem erfordere eine medizinische Behandlung auch immer eine Informationsübermittlung an den Patienten und die Anleitung, wie mit der Krankheit umzugehen ist, zum Beispiel bezogen auf die Lebensführung oder die Einnahme von Medikamenten.

Fazit: Der Erfolg ärztlicher Entscheidungen hängt neben dem medizinischen Fachwissen auch in besonderem Maße davon ab, was der Arzt über den Patienten, dessen Empfinden, Ängste und Wertvorstellungen weiß. Eine aufmerksame Kommunikation zwischen Arzt und Patient mit

Achtsamkeit, Empathie und einer heilsamen Sprache erfordert nicht viel mehr Zeit als ein schlechtes Gespräch oder gar keines. Denn es geht hier gar nicht um das „viel reden“, sondern um die

psychische Präsenz. „Es kommt letztendlich nicht nur darauf an, was der Arzt seinem Patienten sagt, sondern auch, wie er es sagt“, so der VdK-Vizepräsident.

Gelingt es, eine solche Ebene im Arzt-Patienten-Verhältnis herzustellen, gebe es gleich zwei Gewinner: den Arzt, weil der Patient nicht so viel und so oft nachfragt. Und den Patienten, weil er seine Zeit nicht mit unnötigen Grübeleien und Ängsten vergeuden muss. Darüber hinaus habe der Patient eine größere Chance, wieder gesund zu werden. Ines Klut

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Zum Thema: Das „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ hat eine Reihe von Handlungsempfehlungen für Patienten erarbeitet, darunter auch für den Besuch beim Arzt:

- Schreiben Sie sich Ihre Fragen vor dem Arztbesuch auf und nehmen Sie diese mit zum Termin.

- Der aktuelle Medikamentenplan oder alle Medikamente, die Sie gerade einnehmen, sollten dem Arzt vorgelegt werden. Denken Sie auch an Nahrungsergänzungsmittel und freiverkäufliche Arzneimittel aus Apotheke und Reformhaus.

- Auch Befunde anderer Ärzte, Laborergebnisse, Röntgen-, Ultraschall- und MRT-Bilder sowie Entlassungsbriefe gehören zu den wichtigen Unterlagen, die der Arzt sehen sollte.

- Nehmen Sie bei Bedarf eine Person Ihres Vertrauens als Unterstützung mit.

- Lassen Sie sich Untersuchungsergebnisse und Behandlungsvorschläge vom Arzt erläutern und gegebenenfalls ausdrucken.

- Fragen Sie nach Risiken, Neben- und Wechselwirkungen, und ob Sie Medikamente weglassen können.

- Wiederholen Sie Hinweise und Empfehlungen des Arztes, um sicher zu gehen, dass Sie diese richtig verstanden haben. Machen Sie sich gegebenenfalls Notizen.

Mehr Infos: Aktionsbündnis Patientensicherheit, Telefon (0 30) 36 42 81 60, www.aps-ev.de

***Schmerzen auf Schritt und Tritt

Wie ein Fersensporn entsteht und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt

Brennende oder stechende Schmerzen unter der Fußsohle oder an der Ferse sind unangenehm und können einen im Alltag ausbremsen. Oft steckt ein Fersensporn dahinter. In Deutschland ist etwa jeder Zehnte betroffen. Meist kann man mit geeignetem Schuhwerk oder Einlagen Besserung erreichen.

Ein Fersensporn ist ein unnatürlicher Knochenauswuchs am Fersenbein. Dieser bildet sich dort gewöhnlich im Ansatzbereich einer Sehnenplatte. Es gibt zwei Arten, die an unterschiedlichen Stellen auftreten: der plantare Fersensporn unterhalb der Ferse und die sogenannte Haglund-Exostose am Ansatz der Achillessehne.

Um einen Fersensporn sicher nachzuweisen, ist eine Röntgen-Untersuchung erforderlich. Auf dem Röntgenbild ist ein Fersensporn deutlich sichtbar. Er zeigt sich als dornenförmiger Knochenfortsatz.

Dieser bildet sich meistens durch eine übermäßige oder einseitige Belastung des Fußes, zum Beispiel durch Übergewicht oder falsche Schuhe. Wird der Fuß übermäßig oder falsch belastet, versucht der Körper gegenzusteuern: Er lagert Kalk an den betroffenen Sehnenansätzen ein, um für mehr Stabilität zu sorgen. Der Fersensporn ist eigentlich eine Art Notfallmaßname unseres Organismus.

Hält die Fehlbelastung weiter an, kann sich das Gewebe um den Knochenauswuchs herum entzünden und Schmerzen bereiten.

Der Arzt wird dem Patienten zunächst raten, den betroffenen Fuß vorübergehend zu entlasten. Bis eine Besserung eingetreten ist, sollte man zum Beispiel allzu intensiven Sport oder lange Fußmärsche mit ungepolsterten Schuhen vermeiden. Halten sich die Schmerzen hartnäckig, helfen

schmerzstillende und entzündungshemmende Medikamente oder Salben.

Bei Bedarf sind auch sogenannte Locheinlagen sinnvoll. Bei einer Haglund-Exostose an der Achillesferse sind zu starre Schuhe nicht zu empfehlen. Bei der plantaren Variante werden für gewöhnlich Fersenkissen mit einer Locheinlage an der jeweiligen Stelle getragen. Sie verteilen den Druck auf den gesamten Fuß und federn Stöße besser ab.

Ein Fersensporn verschwindet nicht von selbst. Symptome können auch nach einer erfolgreichen Behandlung wiederkehren. Vorbeugende Maßnahmen sind bei der Fersensporn-Behandlung deswegen sehr wichtig. Man versucht dabei, Risikofaktoren zu senken, Fußfehlstellungen zu korrigieren und den Fuß zu entlasten.

Durch spezielle krankengymnastische Übungen kann man die Fußmuskeln trainieren. Gut trainierte Muskeln können Belastungen und Stöße besser abfangen und entlasten damit die Sehnen. Geeignete Übungen sind zum Beispiel, auf unebenen Böden zu laufen oder Papier mit den Zehen aufzuheben und zu zerreißen. Ines Klut

*** Was steht in meiner Akte?

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Patienten haben ein Recht auf Einblick

Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Behandlung in einer Patientenakte zu dokumentieren.

Wichtiger Bestandteil sind Untersuchungsergebnisse wie Röntgenaufnahmen oder die Werte aus Bluttests, aber auch handschriftliche Aufzeichnungen. Patienten haben ein umfassendes und bedingungsloses Einsichtsrecht in ihre Patientenakte.

Es bleibt dem Arzt überlassen, ob er die Daten elektronisch speichert oder Karteikarten führt. Wichtig ist nur, dass er jeden einzelnen Behandlungsschritt dokumentiert. Zudem muss er die Patientenakte mindestens zehn Jahre lang nach Ende der Behandlung aufbewahren. Wenn der Patient darum bittet, muss der Arzt gegen Gebühr eine Kopie erstellen. Das Original verbleibt normalerweise in der Praxis.

Das Recht auf Einsicht in die Akte muss keinesfalls ein Ausdruck von Misstrauen sein. Oftmals können sich Patienten an einzelne Behandlungen nicht mehr erinnern oder möchten andere Ärzte über erfolgte Untersuchungen informieren. Viele legen auch großen Wert darauf, ihren

Gesundheitszustand selbst einschätzen zu können und die Gespräche mit dem Arzt nachträglich aufzuarbeiten und zu verstehen. Bei einem Arztwechsel sollte der Nachfolger beispielsweise genau über bisherige Erkrankungen und Therapien informiert sein. Doch was so einfach klingt, ist oft nicht leicht umsetzbar. Wenn Patienten ihre Akte anfordern, zeigen sich Praxen selten kooperativ. Zu diesem Schluss kam Stiftung Warentest im Zuge einer Stichprobe. Nur in zwei von zwölf Fällen wurde die Akte bereitwillig herausgegeben. In sechs Praxen fragte das Personal dagegen nach den Gründen, in vier Fällen reagierten die Mitarbeiter sogar abweisend. Von den zwölf angeforderten Akten waren sieben nahezu leer oder lückenhaft. Drei waren aufgrund der Kopierqualität schlecht lesbar, auch die Handschriften ließen sich nur mit Mühe entziffern. ikl

*** Medikamente müssen nicht immer teuer sein

Generika, Re-Importe, Rabattaktionen – Experte gibt Tipps, wie sich beim Kauf Geld sparen lässt Patienten müssen immer mehr Medikamente aus eigener Tasche bezahlen. Das kann teuer werden, vor allem für Menschen mit chronischen oder Mehrfacherkrankungen. Björn Gatzer von der

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt Tipps, wie sich beim Medikamentenkauf Geld sparen lässt.

Seit 2004 müssen Patienten für verschreibungspflichtige Medikamente eine Zuzahlung leisten. Diese ist abhängig vom Preis des Mittels und beträgt mindestens fünf, höchstens aber zehn Euro. Die Zahl der zuzahlungspflichtigen Medikamente ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Derzeit gibt es nur noch rund 3600 Arzneien, die ohne Aufpreis erhältlich sind.

„Zwar ist die Auswahl beschränkt, aber Verbraucher sollten sich nicht scheuen nachzufragen, welche Medikamente zuzahlungsfrei sind“, sagt Gatzer, bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zuständig für den Bereich Versicherungen, Pflege und Gesundheit. Die aktuelle Liste mit

zuzahlungsfreien Medikamenten ist beispielsweise bei Krankenkassen, dem GKV-Spitzenverband und in den Verbraucherzentralen erhältlich. Hat die Krankenkasse allerdings einen Rabattvertrag mit einem bestimmten Hersteller abgeschlossen, ist die Apotheke verpflichtet, die Arznei dieses

Herstellers herauszugeben – außer, der Arzt hat das anders verordnet. Gatzer rät, den Mediziner auf dieses Thema anzusprechen.

Geld sparen mit Generika

Eine günstige Alternative sind Generika. Diese Medikamente dürfen erst dann produziert werden, wenn der Patentschutz ausgelaufen ist. Die Nachahmerprodukte enthalten die gleichen Wirkstoffe wie die Original-Medikamente. Sie tragen einen anderen Namen, haben eine andere Verpackung und sind meist um ein Vielfaches billiger. „Fragen Sie beim Arzt oder in der Apotheke nach Generika“, empfiehlt Gatzer. Auch hier gilt: Das letzte Wort hat der Arzt. Denn in manchen Fällen hat das Nachahmerprodukt eine etwas andere Wirkung als das Original.

Sparen lässt sich beim Kauf von Arzneimitteln, die ursprünglich ins Ausland exportiert und dann wieder nach Deutschland zurückgekauft werden. Oft handelt es sich um verschreibungspflichtige Mittel wie Blutdrucksenker, Cholesterinsenker oder Krebsmedikamente. Da diese Arzneimittel im Ausland billiger sind, können Apotheken die sogenannten Re-Importe günstiger anbieten. Vom Kauf

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rezeptpflichtiger Medikamente ohne ärztliche Verordnung im Ausland hingegen rät Gatzer ab: „Das kann Ärger mit dem Zoll geben.“

Arzneien mit mehreren Wirkstoffen sind meist teurer als einfachere Präparate. So kombinieren beispielsweise manche Grippemedikamente ein Schmerzmittel mit Vitamin C und Koffein. „Man könnte genauso gut Acetylsalicylsäure (ASS) nehmen und dazu einen Kaffee mit Zitronensaft trinken“, so Gatzer. Er empfiehlt, diese Medikamente durch Arzneien mit nur einem einzigen Wirkstoff zu ersetzen, zumal manche Zusatzstoffe unerwünschte Nebenwirkungen haben können.

Und schließlich lässt sich auch durch einen Preisvergleich bei den Apotheken vor Ort Geld sparen.

„Man geht davon aus, dass rezeptfreie Medikamente überall gleich viel kosten“, sagt Gatzer. „Das stimmt aber nicht. Hier gibt es deutliche Preisunterschiede.“ Darüber hinaus rät er, sich nach

günstigen Medikamenten und Sonderaktionen zu erkundigen. Viele Apotheken bieten Kundenkarten an und gewähren beim Kauf von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten Rabatte. Andere versuchen, die Kunden mit Bonuspunkten und Prämien an sich zu binden. Annette Liebmann Zum Thema: Chronisch Kranke können bei ihrer Krankenversicherung eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Patienten, die im Laufe eines Kalenderjahres hohe Ausgaben für Medikamente und Hilfsmittel schultern müssen, haben die Möglichkeit, sich am Jahresende einen Teilbetrag erstatten zu lassen.

Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent. Um als chronisch krank eingestuft zu werden, müssen Patienten der

Krankenversicherung eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Für eine rückwirkende Kostenerstattung sollten Betroffene alle Rechnungen und Belege sammeln und zusammen mit der Befreiungsbescheinigung und den Einkommensnachweisen bei ihrer Krankenversicherung einreichen.

*** Mückenspray selber machen

Mücken gehören zum Sommer dazu, Mückenstiche hingegen müssen nicht unbedingt sein. Wie man sich auf natürliche Weise vor den Blutsaugern schützen kann, erklärt das Internet-Portal Utopia. Es empfiehlt, sich sein Mückenspray aus reinen ätherischen Ölen selbst herzustellen.

Benötigt werden eine kleine, ausgediente Sprühflasche und 150 Milliliter Hamameliswasser.

Hamamelis ist auch unter dem Namen „Zaubernuss“ bekannt. Es pflegt die Haut und lindert Juckreiz.

Alternativ lässt sich eine Spraygrundlage auch aus einer halben Tasse abgekochtem Wasser und einem Esslöffel Alkohol (zum Beispiel Wodka) herstellen. Das Mengenverhältnis sollte 1:4 betragen.

Die Sprühflasche sollte gut gereinigt sein. Zuerst werden der Alkohol oder das Hamameliswasser eingefüllt. Anschließend kommen die ätherischen Öle hinzu. Besonders hilfreich gegen Mücken sind Teebaumöl, Lemongras, Pfefferminz, Citronella, Zeder, Nelken, Eukalyptus, Geranium, Lavendel sowie Rosmarin. Teebaumöl beispielsweise hält mit seinem intensiven Geruch nicht nur Insekten fern, sondern wirkt desinfizierend und entzündungshemmend. Bei der Alkohol-Variante wird zum Schluss das abgekochte Wasser hinzugefügt. Die Zutaten werden durch Schütteln miteinander vermengt. Auch vor Gebrauch sollte das Spray gut geschüttelt werden.

Parfüm- und Schweißgeruch wirken auf Mücken besonders anziehend. Deshalb ist es ratsam, starke Parfümierung zu meiden, lieber öfter zu duschen und danach das Mückenspray aufzutragen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Sümpfe und Seen meiden und die Arme und Beine mit langer, luftiger Kleidung bedecken. Wird man doch einmal gestochen, sollte man sich auf keinen Fall kratzen.

ali

*** Wir werden immer älter

Altersatlas verzeichnet große regionale Unterschiede

Von der Jahrtausendwende bis 2015 ist das Durchschnittsalter in Deutschland um 3,3 Jahre gestiegen – auf 43,9 Jahre. Das geht aus dem kürzlich veröffentlichten Deutschen Altersatlas des

Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung hervor.

Allerdings gibt es große regionale Unterschiede: Rund zehn Jahre liegen zwischen den Städten mit dem niedrigsten und dem höchsten Durchschnittsalter. Einige Orte entwickeln sich aber

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