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Das neue Arbeitslosengeld II II) 25

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Academic year: 2022

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Inhalt

Vorwort 6 Anwendungshinweise 8

Abkürzungsverzeichnis 10

Neuregelungen in 2004 19 Neuregelungen in 2005 und 2006 21

Das neue Arbeitslosengeld II II) 25

Kapitel A: Gekündigt... was nun? 30 Tipp 1 Wer gegen seine Kündigung klagen will, hat nur drei Wochen Zeit .. 31

Tipp 2 Bei Abfindung auf die Kündigungsfrist achten -

Sonst muss man oft lange auf das Arbeitslosengeld warten 34 Tipp 3 Verhandlungen über Abfindungen 20 Tage nach der Kündigung

beenden 36 Tipp 4 Wer einen Aufhebungsvertrag abschließt, verliert meist Arbeitslosen-

geld-Ansprüche - Keine übereilten Unterschriften leisten - Häufig

droht eine Sperrzeit 37 Tipp 5 Wenn Sie selbst kündigen, müssen Sie mit einer Sperre des

Arbeitslosengeldes rechnen - Aber: Wenn die Arbeit unzumutbar

war, dürfen Sie nicht bestraft werden 38 Tipp 6 Resturlaub vor Ablauf der Beschäftigung nehmen -

Wer sich Urlaubstage ausbezahlen muss zunächst auf

Unterstützung verzichten 40 Tipp 7 Nach der Kündigung: Anspruch auf angemessenen

urlaub« - Zu Vorstellungsgesprächen und Terminen bei der Agentur

darf man während der bezahlten Arbeitszeit gehen 41 Tipp 8 Nach der Kündigung: Wer sich zu spät bei der Arbeitsagentur meldet,

wird bestraft - Viele Vermittlungs-Leistungen gibt es schon vor

Beginn der Arbeitslosigkeit 43 Tipp 9 Rechtzeitig Arbeitslosengeld beantragen - Meldung als »Arbeit

suchend« reicht nicht - Geld von der Arbeitsagentur gibt es nicht

rückwirkend 45

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Tipp Wer etwas von der Arbeitsagentur will: Morgens früh vorbeigehen

oder E-Mail schicken 47 Tipp Z u r Vorlage bei der Agentur für Arbeit: Arbeitsbescheinigung d e s

Arbeitgebers notwendig - Inhalt i m m e r überprüfen 49 Tipp Wer länger auf Geld von der A g e n t u r für Arbeit warten muss:

Abschlagszahlung möglich 51 Tipp Wer am Entlassungstag krank ist: Krankengeld statt Arbeitslosen-

geld beantragen 53 Tipp 14 Wohngeld, Sozialhilfe, Gebührenermäßigungen - Wer arbeitslos ist,

sollte nicht nur an das Arbeitslosengeld denken 54 Tipp Für Gewerkschaftsmitglieder: Was Ihre Gewerkschaft bei d r o h e n d e r

Arbeitslosigkeit für Sie tun kann 56

Kapitel B: Tipps zu Arbeitsförderung u n d Vermittlung

Tipp Schon vor d e m ersten Besuch bei d e r Arbeitsagentur klären:

Welche Unterstützung brauchen Sie bei der Arbeitsuche? 62 Tipp Eigene Aktivitäten bei der Arbeitsuche sind ein »Muss«, sonst

gibt es kein Geld von der Agentur für Arbeit - Im Zweifelsfall sind

Aktivitäten nachzuweisen 64 Tipp Wer z u m u t b a r e Arbeitsangebote ablehnt, wird bestraft 66

Tipp Eingliederungsvereinbarung u n d Chanceneinschätzung -

worauf dabei zu achten ist 70 Tipp 20 Vermittlung in neue Personal-Service-Agentur kann Chance auf

dauerhafte Stelle erhöhen - A b l e h n u n g kann »Stütze« kosten 74 Tipp 21 Lohnkostenzuschüsse u n d Vermittlungsgutscheine -

Was die Arbeitsagenturen sonst noch bieten 77 Tipp 22 Wenn die Arbeitsagentur ein Stellenangebot schickt: »Arbeits-

vereitelndes Verhalten« kann zu einer Sperrzeit führen -

Welche Rechte Sie im Vorstellungsgespräch haben 79 Tipp 23 Auch für die Arbeitsuche gibt es Zuschüsse - Arbeitsagentur zahlt

auch für Arbeitslose ohne Versicherungsansprüche 83 Tipp 24 Mobilitäts-Hilfen gibt's bereits nach der Kündigung -

Arbeitsagentur k a n n U m z u g verlangen - zahlt aber auch 84 Tipp 25 Für arbeitslose Existenzgründer: Zwei Förderungen zur A u s w a h l -

Überbrückungsgeld oder Zuschuss für »Ich-AG«? 85 Tipp 26 Nicht übereilt in die Selbstständigkeit starten -

Erst testen - d a n n gründen! 89 Tipp 27 Berufliche Weiterbildung: Bringt Chancen u n d kann von der

Arbeitsagentur finanziert w e r d e n - Schneller Antrag und

gute Argumente notwendig 91

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Tipp 28 Bildungsgutschein bewilligt - was nun? Von der Arbeitsagentur eine

Trägerliste verlangen und »Lotsen« suchen 94 Tipp 29 Weiterbildungsteilnehmer erhalten meist auch Unterhaltsgeld -

Schneller Weiterbildungsantrag zahlt sich auch beim Unterhaltsgeld

aus 96 Tipp 30 Wenn die Arbeitsagentur vorlädt, sollte man unbedingt hingehen -

Sonst kann die Unterstützung vorübergehend gestrichen werden . . . 100 Tipp 31 Krankmeldung ist wichtig - Für Kranke gibt's weiter Unterstützung 103 Tipp 32 Auch Arbeitslose dürfen (angemeldet) Urlaub machen -

Das »Okay« gibt es aber meist nur kurzfristig 105

Kapitel C: Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe -

Wer hat Anspruch darauf? 108 Tipp 33 Arbeitslosengeld und -hilfe: Übersicht über die

voraussetzungen 109 Tipp 34 Wichtigste Voraussetzung fürs Arbeitslosengeld: Beitragszahlungen

zur Arbeitslosenversicherung 110 Tipp 35 Seit 2003: Auch Kindererziehung kann Anspruch auf Arbeitslosen-

geld bringen - Wann Zeiten der Mutterschaft und Kleinkind-

Betreuung zählen 113 Tipp 36 Nach Pflegezeiten gibt es manchmal sogar zehn Jahre nach

Beschäftigungsende noch Arbeitslosengeld - Regelung läuft 2006 aus - Fristverlängerung auch nach Selbstständigkeit und Fortbildung . . . . 114 Tipp 37 Fußangel nach Kindererziehung oder Pflegezeit: Nach Bezug von

Arbeitslosengeld bleibt der Versicherungsanspruch nicht länger

erhalten 117 Tipp 38 Wichtig für Kellner, Land- und Bauarbeiter: Für Saisonarbeitslose

gibt es schon nach einem halben Beitragsjahr Arbeitslosengeld 118 Tipp 39 Für unter 45-Jährige: Arbeitslosengeld gibt es höchstens ein Jahr lang 120 Tipp 40 45-Jährige und Ältere können länger Arbeitslosengeld erhalten -

Regelung läuft im Februar 2006 aus - Eventuell bis zum Geburtstag

mit dem Antrag warten 121 Tipp 41 Für alle, die erneut arbeitslos werden: Nicht aufgebrauchte

Arbeitslosengeld-Ansprüche verfallen erst nach vier Jahren 124 Tipp 42 Für Mehrfach-Arbeitslose mit neuem Anspruch auf Arbeitslosengeld:

Alter und neuer Anspruch können addiert werden 125 Tipp 43 Arbeitslosenhilfe nach längerer Krankheit oder Abwesenheit -

Wer seinen Anspruch behalten will, muss auf die zwölfmonatige

Verfallsfrist achten 127 Tipp 44 Bei gesunkenem Haushaltseinkommen - Drei Jahre lang (erneuter)

Antrag auf Arbeitslosenhilfe möglich 129

(4)

Kapitel D: Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe -

Wie viel zahlt die Arbeitsagentur? 130 Tipp 45 Die Höhe von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe - Auf das Ein-

kommen der letzten zwölf Arbeitsmonate kommt es meistens an . . . . Tipp 46 Wenn Sie Arbeitslosenhilfe beantragen: Verlangen Sie die Berück-

sichtigung der Einmalzahlungen Bewilligung kann »vorläufig«

gestellt werden 136 Tipp 47 Auf die richtige Leistungstabelle und Leistungsgruppe kommt es

an - Wie man findet, wie viel die Arbeitsagentur zahlen muss Tipp 48 Wenn der neue Job schlechter bezahlt oder eine ist -

Bei erneuter Arbeitslosigkeit wird meist die frühere

höhe garantiert 141 Tipp 49 Bei Nachzahlungen des früheren Arbeitgebers:

Höhere Ansprüche von der Arbeitsagentur 142 Tipp 50 Auch nach Teilzeitbeschäftigung gibt es häufig

Vollzeit-Arbeitslosengeld 143 Tipp 51 Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem erlernten

Beruf arbeiten kann, muss mit Herabstufung bei der Arbeitslosen-

hilfe rechnen 146 Tipp 52 Wichtig für Arbeitslose mit Kindern: Kinderzuschlag bei

Leistungen der Arbeitsagentur 147 Tipp 53 Achtung bei Familienstandsänderungen: Wie sich Heirat und

Scheidung auf Arbeitslosengeld und -hilfe auswirken 148 Tipp 54 Für Verheiratete, die schon im Vorjahr wissen, dass sie arbeitslos

werden: Durch frühzeitigen Steuerklassenwechsel mehr

Unterstützung 149 Tipp 55 Achtung beim Steuerklassenwechsel im Jahr der Arbeitslosigkeit:

Wechsel kann weniger Arbeitslosengeld bringen - Vorteile nur in

Ausnahmefällen 150 Tipp 56 Wenn der Ehepartner im Ausland lebt - Einkommensbescheinigung

kann bei der Arbeitslosenunterstützung bares Geld wert sein 151

Kapitel E: Arbeitslosenhilfe - Wer ist bedürftig? 153 Tipp 57 Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe: Eltern und

(erwachsene) Kinder müssen nicht füreinander aufkommen -

Von welchen Angehörigen Einkommen angerechnet werden 153 Tipp 58 Wenn die Ehe auseinander gebrochen ist: Getrennt lebenden

Arbeitslosen droht meist keine Kürzung der Arbeitslosenhilfe 155 Tipp 59 Einkommen und Vermögen des Lebensgefährten können

angerechnet werden - Aber nur, wenn die Partnerschaft

tatsächlich »eheähnlich« ist 157

(5)

Tipp 60 Kindergeld, Arbeitslosenhilfe des Partners und Erziehungsgeld zählen nicht - Welche Einkommensarten bei der Arbeitslosenhilfe

angerechnet werden 159 Tipp 61 Freibeträge mindern Einkommensanrechnung - Niedrige

Einkommen des (Ehe-)Partners werden nicht angerechnet 161 Tipp 62 Bei Familien mit Kindern bleibt die Arbeitslosenhilfe häufig

ungekürzt - Je Kind Mindestfreibetrag von 199 € im Monat 165 Tipp 63 Für Arbeitslose, die ab 1948 geboren wurden:

Nur noch ein Vermögen von 200 € pro Lebensjahr ist frei 167 Tipp 64 Auch wenn Ihr Vermögen die Freibeträge der Arbeitsagentur

übersteigt, kann es Arbeitslosenhilfe geben Tipp 65 Arbeitslosenhilfe auch für erwerbslose Hausbesitzer -

Im Zweifelsfall »Angemessenheit« der Immobilie nachweisen 174 Tipp 66 korrekt beantworten - Falsche Angaben fallen

häufig auf und führen zu Strafanzeigen 176 Tipp 67 Oft ist es sinnvoll, vor dem Antrag auf Arbeitslosenhilfe

Schulden zu tilgen 178 Tipp 68 Nur erworbenes und selbst genutztes Wohneigentum ist geschützt -

»Kaufpläne« reichen nicht mehr 179

Kapitel F: die Arbeit? 180

Tipp 69 Arbeitslose dürfen Nebenbeschäftigung ausüben -

Aber: gesetzliche Regeln einhalten 180 Tipp 70 Arbeitsvermittlung hat Vorrang vor Nebentätigkeit 182

Tipp 71 bei Nebentätigkeiten genau beachten -

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit nutzen 184 Tipp 72 Nebeneinkommen wird auf die Unterstützung angerechnet -

Wie viel die Agentur für Arbeit mitverdient 186 Tipp 73 Bei steuerfreien Aufwandsentschädigungen kassiert die

agentur nicht mit - Wichtig für VHS-Kursleiter, Trainer und

ehrenamtliche Helfer 189 Tipp 74 Werbungskosten nur auf Antrag absetzbar -

Rückseite des Formblatts zum Nebeneinkommen beachten 190 Tipp 75 Bei selbstständigem Nebenjob: Sonderregelungen für Tätigkeiten, die

schon vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurden - Bei gelegentlichen Aufträgen bringt die Abmeldung bei der Arbeitsagentur Vorteile . . . 192

(6)

Kapitel G: Renten-, Pflege- und Krankenversicherung für Arbeitslose . . . . 195 Tipp 76 Arbeitslosigkeit und Rente - Wer länger ohne Job ist,

dem droht Armut im Alter 195 Tipp 77 Wer bisher nicht rentenversicherungspflichtig war:

Pflichtversicherung kann beantragt werden 197 Tipp 78 Auch wer keine Unterstützung bekommt, sollte sich sofort

arbeitslos melden - Sonst werden Rentenansprüche verschenkt 198 Tipp 79 Riester-Zulagen gibt es auch für Arbeitslose - Karge Ansprüche

nicht in den Wind schreiben 199 Tipp 80 An die Kranken- und Pflegeversicherung denken -

Wer Leistungen der Arbeitsagentur erhält, ist weiterhin versichert .. 201 Tipp 81 Wichtig für privat Versicherte: Wechsel in gesetzliche Kranken-

versicherung möglich - Agentur für Arbeit übernimmt aber auch

Beiträge zur privaten Versicherung 205

Kapitel H: Tipps für arbeitslose Mütter und Väter 207 Tipp 82 Wenn Jugendliche arbeitslos oder ohne Ausbildung sind:

Länger Kindergeld für Söhne und Töchter -

Höheres Arbeitslosengeld für die Eltern 207

Stichwort Kindergeld 210 Tipp 83 Erhöhtes Arbeitslosengeld, auch wenn Kinder in Ankara oder

Belgrad leben - Voraussetzung: Kindergeldantrag und steuerliche

Anerkennung der Kinder 212 Tipp 84 Richtige Steuerklasse bringt allein Erziehenden weniger

Steuerbelastung und mehr Arbeitslosengeld 212 Tipp 85 Arbeitslose Eltern können auf Vermittlung in Teilzeitarbeit

bestehen - Ansonsten keine Sonderregelungen für arbeitslose

Mütter und Väter 214 Tipp 86 Kinderbetreuung muss bei Arbeits- oder Bildungsangeboten

gesichert sein - Aber: Nur in Ausnahmefällen wird Verfügbarkeit

überprüft 215 Tipp 87 Für schwangere Arbeitslose: Für das Mutterschaftsgeld

ist die Krankenkasse zuständig 216 Tipp 88 Wenn das Arbeitslosengeld vor der Mutterschutzfrist ausläuft:

Mutterschaftsgeld gibt es nur bei Leistungsbezug bis zum Beginn

der Frist 218 Tipp 89 Für Mütter und Väter kleiner Kinder: Wer auf »Stütze« verzichtet,

erwirbt häufig einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld 219

(7)

Tipp 90 Wichtig für arbeitslose Eltern kleiner Kinder: Sie können meist

Erziehungsgeld und Geld von der Arbeitsagentur beziehen 221

Stichwort Erziehungsgeld 222 Tipp 91 Für Bezieher von Erziehungsgeld: Wenn der (Ehe-)Partner

den Job verliert, lohnt sich häufig ein neuer Antrag auf

Erziehungsgeld 223

Kapitel I: Tipps für ältere Arbeitslose 225 Tipp 92 Bei der Wahl zwischen »Stütze« und Rente: Arbeitslosengeld bringt

häufig Vorteile - Im Grundsatz zahlen die Arbeitsagenturen bis zum

65. Geburtstag 225 Tipp 93 Wichtig für ältere Arbeitslose: Viele können vorzeitig in Rente

gehen 227 Tipp 94 Altersgrenzen angehoben, Ansprüche reduziert: Vorzeitige

ruhegelder werden abgebaut - Wer vor dem 65. Geburtstag in Rente

geht, muss häufig mit Abschlägen rechnen 228 Tipp 95 Für 58-jährige und ältere Bezieher von Arbeitslosengeld:

Wer nicht aufpasst, kann frühzeitig in Rente ausgesteuert werden -

»Erleichterter« Leistungsbezug kann Probleme bringen 231 Tipp 96 Dreiste Post von der Arbeitsagentur zum 60. Geburtstag -

Arbeitslosenhilfebezieher sollten sich von der Aufforderung zum

Rentenantrag nicht unnötig beeindrucken lassen 232 Tipp 97 Für Arbeitslose ab 50: Arbeitsagentur stockt bei Jobaufnahme

niedrigen Lohn auf - Zuschüsse auch zur Rentenversicherung 234

Kapitel J: Tipps für andere Personengruppen 237 Tipp 98 Für Teilzeitarbeit Suchende: Wer keinen Vollzeit-Job annehmen will,

setzt häufig die Unterstützung aufs Spiel 237 Tipp 99 Für Arbeitslose, die Vollzeitstellen hatten: Wer künftig nur

Teilzeitarbeit sucht, verschenkt Unterstützung 239 Tipp 100 Vor dem Wehr- oder Zivildienst: Job suchen oder rechtzeitig

arbeitslos melden - Dann gibt's nachher Arbeitslosengeld 240 Tipp Für erwerbslose Studierende gibt es nur in Ausnahmefällen

Arbeitslosengeld 242 Tipp Bei dauerhaften gesundheitlichen Problemen: Wenn die Kranken-

versicherung nicht mehr zahlt, springen die Arbeitsagenturen

vorübergehend ein 245 Tipp 103 Bei Aufnahme einer Beschäftigung im EU-Ausland:

An die soziale Absicherung bei Rückkehr denken 247

(8)

Kapitel K: Wenn eine Sperrzeit droht 248 Tipp Wer selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit -

Wann die Arbeitslosenunterstützung gesperrt wird 248 Tipp Strafkonto wie in Flensburg - Bei 21

wird Unterstützung ganz gestrichen 250 Tipp Auch Sperrzeiten »verjähren« - Zwölf Wochen nach Arbeitsplatz-

verlust gibt es in jedem Fall Arbeitslosengeld 251 Tipp Sperrzeiten bei Kündigungen sind häufig nicht gerechtfertigt -

Widerspruch und Klage lohnen sich oft 253 Tipp Aus zwölf Wochen können sechs Wochen Sperrzeit werden -

In Härtefällen müssen Sperrzeiten verkürzt werden 255

Tipp Bei längerer Sperrzeit: Sozialhilfe beantragen 256

Kapitel L: Arbeitslos, doch nicht wehrlos -

Wie setze ich meine Rechte durch? 257 Tipp 110 Gegen Bescheide von den Ämtern: Widerspruch und Klage

lohnen sich 257 Tipp Gemeinsam sind auch Arbeitslose stärker -

Was Arbeitsloseninitiativen bringen können 259 Wo man sich schlau machen kann:

Bücher und Broschüren zur Arbeitslosigkeit 262

Stichwortverzeichnis 266

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