H E I L B R O N N E R H E R B S T M E S S E 2 0 2 1
H Y G I E N E K O N Z E P T
S T A N D 2 9 S E P T E M B E R 2 0 2 1
FGV mbH
FG Vertriebgesellschaft mbH Bahnhofstraße 20
74072 Heilbronn info@fgv-messe.de www.fgv-messe.de Fon +49 7131/6243-250 Fax +49 7131-6243-251
Geschäftsführerin: Alexandra Ziegler
FGV mbH -Bahnhofstraße 20 -74072 Heilbronn -info@fgv-messe.de –www.fgv-messe.de -Fon +49 7131/6243-250 -Fax +49 7131-6243-251 -Geschäftsführerin: Alexandra Ziegler
T H E M E N
W E L T E N
H N H 2 0 2 1
V O R W O R T
Liebe BesucherInnen, liebe AusstellerInnen,
wir als FGV mbH Messebau haben ein individuelles Hygienekonzept für unsere Heilbronner Herbstmesse 2021 erarbeitet. Die Grundlage hierfür ist die aktuelle Corona Verordnung des Landes Baden- Württemberg, Stand 29 September 2021, in ständiger Absprache mit der Stadt Heilbronn.
Unsere primären Ziele dabei sind
- die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, - die Nachverfolgbarkeit von Kontakten
- und Ihnen einen sicheren Messeaufenthalt zu gewährleisten.
FGV mbH - Bahnhofstraße 20 - 74072 Heilbronn - info@fgv-messe.de –www.fgv-messe.de - Fon +49 7131/6243-250 - Fax +49 7131-6243-251 - Geschäftsführerin: Alexandra Ziegler
Abstand von 1,5m
halten! Maske tragen, wo
Abstand nicht möglich ist!
Bei Krankheit kein
Messebesuch! Auf Händeschütteln verzichten!
Regelmäßig Hände
waschen! Regelmäßig Hände
desinfizieren! Hust- und Niesetikette beachten!
K E R N K O N Z E P T
Corona App nutzen!
I N H A LT
1. Allgemeine Hygienemaßnahmen auf dem Messegelände 2. Verhalten auf dem Gelände
1. Abstandsregelung 2. Besucherzahl 3. Maskenpflicht
4. Zutrittsvoraussetzungen
3. Information und Kontrolle 4. Gastronomie und Catering 5. In den Messehallen
6. Registrierung, Einlass und Bezahlung 7. Kontaktnachverfolgung
a. Maßnahmen am Messe-/Ausstellungsstand
b. Maßnahmen bei der Nutzung der Vortragsräume und der Radio-Ton Bühne
1 . A L L G E M E I N E H Y G I E N E M A ß N A H M E N A U F D E M M E S S E G E L Ä N D E
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1. Die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten (www.rki.de).
2. Die Hallen der HNH-Messe sind mit Lüftungsanlagen auf dem höchstem technischen Niveau ausgestattet. Damit wird die kontinuierliche Frischluftzufuhr und Zirkulation gewährleistet.
3. Für den Veranstaltungsbetrieb werden die Reinigungs- und Desinfektionsintervalle in den Sanitärbereichen sowie bei höher frequentierten Kontaktflächen auf dem gesamten
Messegelände erhöht. Auf dem gesamten Messegelände der HNH-Messe sind in erforderlicher Dichte Desinfektionsspender und Informationstafeln verfügbar.
4. Die Informationen zum Infektionsschutz und den sich daraus ableitenden Verhaltensregeln sind in den Räumen als Hinweisschilder abgebildet und hinterlegt.
2 . V E R H A L T E N A U F D E M G E L Ä N D E
2.1. Abstandsregelung
• Während des Aufenthaltes auf dem Gelände wird die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen generell empfohlen. Die HNH-Messe unterstützt die Einhaltung der Abstandsregeln durch entsprechende Bodenmarkierungen an relevanten Stellen.
2.2. Abstandsregelung
• Für die Einhaltung der Abstandsregelungen zwischen Personen wird für die Messe und im
Ausstellungsbereich die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen ermittelt. Die aktuellen Abstandsregeln finden Sie in unserem Kernkonzept.
• Betreiberinnen und Betreiber, Veranstalterinnen und Veranstalter, Ausstellerinnen und Aussteller sowie deren Beschäftigte und sonstige Mitwirkende bleiben bei der Berechnung außer Betracht
2 . V E R H A L T E N A U F D E M G E L Ä N D E F Ü R B E S U C H E R
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2.3. Maskenpflicht
• Während des Aufenthaltes auf dem Messegelände müssen Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres eine medizinische Maske tragen. Personen, die sich nicht an die Regeln zur Maskenpflicht halten, müssen das Gelände verlassen. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen:
• für Personen, welchen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist (Nachweis eines ärztlichen Attests),
• beim Verzehr von Speisen und Getränken an Tischen auf Messeständen oder in Bereichen von gastronomischen Dienstleistungen innerhalb des Gebäudes,
• bei Kindern bis einschließlich 5 Jahren,
• im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann.
• Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- und
Hygieneregeln auf dem Messegelände obliegt bei Besuchern der HNH-Messe und bei Hygienebeauftragten Person.
2 . V E R H A L T E N A U F D E M G E L Ä N D E
2.4. Zutrittsvoraussetzungen
• Wie eingangs erläutert, hat die Sicherheit und Gesundheit unserer AusstellerInnen, PartnerInnen und BesucherInnen für uns oberste Priorität. An Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände der HNH- Messe dürfen deshalb nur BesucherInnen teilnehmen, die geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sind. Um einen Betrieb ohne Einschränkungen der Besucherzahl zu
ermöglichen, sind auf dem Messegelände die 3G-Regeln (Geimpft, Genesen, Getestet) einzuhalten.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht ein dreistufiges System vor, das eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden soll:
• Basisstufe: Die bisherigen Regeln mit 3G bleiben für die Veranstaltungsteilnahme für BesucherInnen bestehen.
• Warnstufe: Für die nicht immunisierten BesucherInnen gilt eine PCR-Testpflicht.
• Alarmstufe: Für die nicht immunisierten BesucherInnen gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (2G).
2 . V E R H A L T E N A U F D E M G E L Ä N D E
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2.4. Zutrittsvoraussetzungen
• Für AusstellerInnen, MessebauerInnen, Standpersonal sind die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden- Württemberg unter § 18 Allgemeine betriebliche Testungen und der Corona-Arbeitsschutzverordnung § 4 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zu beachten. Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe) sind zudem:
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
• Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
• Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.
• Diese Personen müssen in beiden Stufen alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. Kinder bis
einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen und sind in der Alarmstufe (2G) generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und
Teilnahmeverbot ausgenommen.
3 . I N F O R M A T I O N U N D K O N T R O L L E
• Bereits im Vorfeld der Veranstaltung (z. B. bei der Registrierung) werden sämtliche Veranstaltungsteilnehmende (BesucherInnen, AusstellerInnen, JournalistInnen, Mitarbeitende, Servicepartner, etc.) über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen informiert.
• Auf dem Messegelände wird in geeigneter Form und Dichte auf die Maßnahmen verwiesen (Plakate/Aushänge, Flyer, Lautsprecherdurchsagen, etc.).
• Schutz- und Hygienemaßnahmen werden durch speziell geschultes Personal auf dem Messegelände zusätzlich
unterstützt. Die HNH-Messe setzt gezielt geschultes Personal ein, damit die geforderten Abstandsregeln eingehalten werden.
• Den Veranstaltungsteilnehmenden empfiehlt die HNH-Messe, die Luca-App und zusätzlich die Corona-Warn-App des Bundes zu nutzen.
• Das Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt für
• Personen, die keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen,
• BesucherInnen, die weder einen Nachweis eines anerkannten tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, eine Impfdokumentation noch einen Nachweis einer bestätigten Infektion vorlegen,
• Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern.
4 . G A S T R O N O M I E U N D C A T E R I N G
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• Für Messestände, Bistros, Catering und Verkostung während der Veranstaltungen auf dem gesamten Messegelände gelten die Regeln der aktuellen Schutz- und Hygieneregeln
entsprechend der jeweils gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
• Die Einhaltung der jeweils geltenden Regeln zu Gastronomie und Catering wird durch eine
räumliche Entzerrung des gastronomischen Angebots, z.B. durch Nutzung von Außenbereichen (z.B. Food-Courts), Bereitstellung von To-Go- Angeboten, Einrichtung von ausgewiesenen Zonen für den Verzehr von Lebensmitteln (Tische mit Bestuhlung), gewährleistet
• Bei der Ausgabe von Lebensmitteln muss das Catering-Personal auf dem Messestand eine medizinische Maske tragen.
• Zum Verzehr von Lebensmitteln auf dem Gelände kann die Maske kurzzeitig abgenommen werden. Dabei sind die Abstandsregeln zu beachten.
5 . I N D E N M E S S E H A L L E N
• Bei der Messe wird durch eine entsprechende Anordnung bzw. Kennzeichnung aller
Sitzgelegenheiten und anderen Formaten ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmenden ermöglicht.
• Die Gänge zwischen den Messeständen werden zu der gleichzeitig erwartenden Personenanzahl ausgelegt.
• Bei Bedarf ist die Wahl der Gangbreite so zu wählen, dass die Schutz- und Wartezonen entlang der Stände eingehalten werden.
• Die Flächen der Hallen werden bei Bedarf freigehalten, um ausreichend Platz für Anstellflächen an den sanitären Anlagen und Bistros zu schaffen. Hierzu werden in der Planungsphase anhand der zu erwartenden Besucherzahl die notwendigen Warteflächen für WC-Anlagen und den
Gastronomieständen ermittelt.
6 . R E G I S T R I E R U N G , E I N L A S S U N D B E Z A H L U N G
FGV mbH - Bahnhofstraße 20 - 74072 Heilbronn - info@fgv-messe.de –www.fgv-messe.de - Fon +49 7131/6243-250 - Fax +49 7131-6243-251 - Geschäftsführerin: Alexandra Ziegler
• In der Veranstaltungskommunikation wird im Vorfeld der Veranstaltung gezielt auf öffentliche Vorgaben hingewiesen sowie über die am Veranstaltungsort gültigen Meldewege informiert.
• BesucherInnen erhalten ihre Tickets über www.Diginights.com, die Homepage der HNH, Tageskasse oder an allen bekannten Vorverkaufsstellen in Heilbronn.
• Es werden Tagestickets, ermäßigte Tagestickets und 5-Tagestickets ausgegeben. Durch die Registrierung ist eine Rückverfolgung aller Beteiligten im Bedarfsfall sichergestellt
• Alle Teilnehmenden einer Veranstaltung auf dem Messegelände unterliegen ab sofort der Vollregistrierung. Das bedeutet: Die wesentlichen personenbezogenen Daten müssen bei der Online-Registrierung, Tageskasse oder Vorverkaufsstelle angegeben werden.
• Die Besucherzahl auf dem Messegelände wird durch Einlasssystem mit QR-Codes überwacht.
• Zur Vermeidung von Körperkontakten, insbesondere in der Einlassphase, wird eine kontaktlose Zutrittskontrolle, elektronische Zutrittskarten (Vorregistrierung) und elektronische Bezahlung bevorzugt.
• Die Bildung von Warteschlangen wird durch den Einsatz von Zugangslenkung sowie Abstandsmarkierungen sicher gestaltet. Durch gezielte Besucherführung wird die Einhaltung der Abstandsregelung unterstützt.
• Der Zu- und Ausgang für BesucherInnen und AusstellerInnen erfolgt über eine maximal mögliche Zahl an Zu- bzw. Ausgängen.
• Kontaktloses Bezahlen wird in vielen Bereichen der HNH-Messe eingerichtet. Hier folgt die HNH-Messe den im Einzelhandel etablierten Lösungen.
• Abweichungen bei Gastveranstaltungen sind möglich. Diese sind vorab mit der HNH-Messe abzuklären.
7 . K O N T A K T N A C H V E R F O L G U N G
• Es herrscht die Pflicht zur Vollregistrierung während der Veranstaltung für alle anwesenden Personen (BesucherInnen, AusstellerInnen, VeranstalterInnen, Mitarbeitende, Servicepartner,
Standpersonal, Auf- und Abbau-Personal, Lieferunternehmen usw.), um im Bedarfsfall seitens der Behörden Infektionsketten zu rekonstruieren.
• Für alle Teilnehmenden wird zur Kontaktnachverfolgung zusätzlich die Nutzung der Luca-App an den ausgewiesenen Bereichen empfohlen.
• Abweichungen bei Gastveranstaltungen sind möglich. Diese sind vorab mit der HNH-Messe abzuklären.
A . M A ß N A H M E N A M M E S S E - / A U S S T E L L U N G S S T A N D
FGV mbH - Bahnhofstraße 20 - 74072 Heilbronn - info@fgv-messe.de –www.fgv-messe.de - Fon +49 7131/6243-250 - Fax +49 7131-6243-251 - Geschäftsführerin: Alexandra Ziegler
• Die folgenden „Maßnahmen am Messe-/Ausstellungsstand“ sind Teil des Hygienekonzepts der HNH-Messe und beruhen auf den aktuell geltenden Anforderungen, insbesondere den
Hygienevorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Es wird empfohlen, die Vorgaben als Mindestanforderung für Ihren Messeauftritt zu betrachten.
• Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- und Hygieneregeln auf dem Messegelände obliegt der HNH-Messe. Am Messestand hingegen obliegt sie Ihnen als AusstellerInnen – vergleichbar mit Arbeitsschutzgesetzen oder Brandschutz.
• Die verantwortliche und jederzeit (gültig für Auf- und Abbauzeiten sowie
Ausstelleröffnungszeiten) ansprechbare Person ist Herr Dieter Link, Messeleitung. Erreichbar unter der Telefonnummer: 0151-52496680.
A . M A ß N A H M E N A M M E S S E - / A U S S T E L L U N G S S T A N D
• Standbauplanung/Standbaukonzepte entsprechen den gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hinsichtlich der Abstands- und Hygieneregeln.
• Der Mindestabstand wird zu anderen Personen eingehalten. Den aktuellen Mindestabstand finden Sie in unserem Merkblatt Kernkonzept.
• Persönliche Kontakte sind bei Unterschreitung des Mindestabstandes durch geeignete physische Barrieren (z.B. Plexiglasscheiben) zu kompensieren.
• Für Produktpräsentationen und Vorträge ist innerhalb des Standes ausreichend Freifläche für die BesucherInnen vorgehalten.
• Bei Direktverkauf vom Stand in die Gänge muss bei der Platzierung von Theken und Vitrinen darauf geachtet werden, dass entlang der Verkaufsfläche genügend Warte- und Schutzzonen ausgewiesen sind. Dies kann durch entsprechend breite Gänge bzw. Einrücken der Theken und Vitrinen in den Stand erfolgen.
A . M A ß N A H M E N A M M E S S E - / A U S S T E L L U N G S S T A N D
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Hygienemaßnahmen
• Auf- und Abbauzeiten sind ggf. den Bedürfnissen anzupassen, da die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen zu Verzögerungen im Auf- und Abbau führen können.
• Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Einreise- und Quarantänebestimmungen des Auswärtigen Amtes.
• Für alle weiteren Maßnahmen siehe hierzu auch im Hygienekonzept unter Allgemeine Hygienemaßnahmen auf dem Messegelände.
B . M A ß N A H M E N B E I D E R N U T Z U N G D E R V O R T R A G S R Ä U M E U N D D E R R A D I O - T O N B Ü H N E
Vortragsräume/Radio-Ton Bühne
• Die Bestuhlung ist so angeordnet oder gekennzeichnet, dass jederzeit ein Mindestabstand eingehalten werden kann.
• Auch in persönlichen Gesprächen oder während Pausen soll der Mindestabstand nicht unterschritten werden.
• Bitte beachten Sie, dass ggf. Laufwege sowie Ein- und Ausgänge vorgegeben sind. So kann gewährleistet werden, dass sich die Wege der BesucherInnen nicht kreuzen.
• Es werden Ein- und Ausgänge getrennt ausgewiesen (wenn räumlich möglich).
• Die Aufenthaltsbereiche werden entsprechend der Teilnehmerzahl großzügig gestaltet, damit der Mindestabstand zwischen Personen eingehalten werden kann.
• Den aktuellen Mindestabstand finden Sie in unserem Merkblatt Kernkonzept.
B . M A ß N A H M E N B E I D E R N U T Z U N G D E R V O R T R A G S R Ä U M E U N D D E R R A D I O - T O N B Ü H N E
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Vortragsräume/Radio-Ton Bühne
• Die Bestuhlung ist so angeordnet oder gekennzeichnet, dass jederzeit ein Mindestabstand eingehalten werden kann.
• Auch in persönlichen Gesprächen oder während Pausen soll der Mindestabstand nicht unterschritten werden.
• Bitte beachten Sie, dass ggf. Laufwege sowie Ein- und Ausgänge vorgegeben sind. So kann gewährleistet werden, dass sich die Wege der BesucherInnen nicht kreuzen.
• Es werden Ein- und Ausgänge getrennt ausgewiesen (wenn räumlich möglich).
• Die Aufenthaltsbereiche werden entsprechend der Teilnehmerzahl großzügig gestaltet, damit der Mindestabstand zwischen Personen eingehalten werden kann.
• Den aktuellen Mindestabstand finden Sie in unserem Merkblatt Kernkonzept.
• Bitte beachten Sie darüber hinaus die Hinweise zur Kontaktnachverfolgung.
Für Fragen rund um Messe, Sicherheit und Hygiene wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@fgv-messe.de
K O N T A K T
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
FGV mbH / Messe & Eventmanagement Bahnhofstraße 22 | 74072 Heilbronn Ausbildungszentrum: Bahnhofstraße 22
Fon +49 7131 6243-250 | Fax +49 7131 6243-251 info@fgv-messe.de | www.hnh-messe.de
Geschäftsführer: Alexandra Ziegler
HRB Stuttgart 762450 | USt-IdNr.: DE 314 501 982 www.facebook.com/HNH2020
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen siehe unter:
https://www.heilbronner-herbstmesse.de/wphhm/agb/