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Rathaus. Umschau. Inhaltsverzeichnis. Donnerstag, 11. November 2021 Ausgabe 217 ru.muenchen.de

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Donnerstag, 11. November 2021 Ausgabe 217

ru.muenchen.de

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Rathaus Umschau

Inhaltsverzeichnis

Terminhinweise für Medien 2

Bürgerangelegenheiten 4 Meldungen 4 › Gesundheitsreferat informiert zu Impfungen in München 4 › Stadt stockt Regelsätze für Sozialhilfe auf 5 › Solidarleistung für Opfer und Hinterbliebene des Oktoberfestattentats 5 › Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst und Musik 6 › Online-Veranstaltung zu Projekt des Münchner Radentscheids 7 › Woche der Sprachen in der Stadtbibliothek Sendling 7 › Münchner Stadtmuseum restituiert Nymphenburger Porzellandose 8

Antworten auf Stadtratsanfragen 10

Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat

Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

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Terminhinweise für Medien

Wiederholung

Freitag, 12. November, 18 Uhr, Rathaus, Ratstrinkstube

Bürgermeisterin Katrin Habenschaden überreicht den Erasmus-Gras- ser-Preis für besondere Leistungen bei der Berufsausbildung junger Men- schen an vier Münchner Betriebe und an eine Ausbilderin. Redebeiträge zu dem Festakt halten Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft, Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, sowie Kathrin Wickenhäuser-Egger, Vizepräsi- dentin der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

Die Veranstaltung ist nur für geladene Gäste zugänglich.

Die Preisverleihung wird per Streaming übertragen unter der Adresse www.youtube.com/watch?v=zP1yNBDRrlQ auf dem YouTube-Kanal des Referats für Arbeit und Wirtschaft.

Achtung Redaktionen: Der Termin ist für Fotograf*innen geeignet. Wegen des beschränkten Platzangebots ist für die Teilnahme eine Akkreditierung erforderlich. Anmeldung bis heute, 11. November, 17 Uhr, per E-Mail an s.habichtobinger@muenchen.de. Es gilt die 2G-Regel.

Wiederholung

Freitag, 12. November, 20 Uhr, Jazz Club Unterfahrt, Einsteinstraße 42 Zum Konzertfinale mit anschließender Verleihung des Jungen Münchner Jazzpreises 2021 (JMJP) spricht Stadtdirektor Marek Wiechers in Vertre- tung des Kulturreferenten ein Grußwort. Zum Finale eingeladen sind das Luca Zambito Quartett, München, das Karoline Weidt Quartett, Dresden, sowie das Lukas Langguth Trio, Nürnberg/Würzburg. Der zum neunten Mal vergebene Preis ist ein Förderpreis von „mucjazz – Münchner Verein zur Förderung von Jazz e.V.“ und ist ausgeschrieben für Jazzmusiker*innen bis 28 Jahre. Mitglieder der Jury sind in diesem Jahr u.a. die Musikjourna- list*innen Laura Wachter (BR) und Oliver Hochkeppel (SZ) sowie die inter- national renommierten Jazzmusiker Michael Wollny und Jan Zehrfeld. Der Wettbewerb steht unter Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Dieter Reiter.

Achtung Redaktionen: Das Platzangebot ist begrenzt. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 4482794, Jazzclub Unterfahrt. Es gilt die 2G-Re- gel.

Dienstag, 16. November, 13.30 Uhr, Rathaus, Ratstrinkstube

Bürgermeisterin Katrin Habenschaden überreicht Gerd Grüneisl die Me-

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kulturellen Bildung. Als Gründer der Spielstadt Mini-München hat Grüneisl ein Projekt erschaffen, bei dem Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 15 Jahren arbeiten, studieren, Politik machen können und vieles mehr.

Achtung Redaktionen: Es gilt die 2G-Regel.l

Dienstag, 16. November, 19 Uhr, Gasteig Sendling HP 8, Saal X, Hans-Preißinger-Straße 8

Verleihung der Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst und Musik mit Bürgermeisterin Katrin Habenschaden und Kulturreferent Anton Biebl.

Ausgezeichnet werden mit dem Projektstipendium Junge Kunst/Neue Medien für Bildende Kunst Janna Jirkova, für Musik Karina Erhard; mit den Stipendien für Bildende Kunst Beowulf Tomek, Janina Totzauer, Gülbin Ünlü und Paul Valentin; mit den Stipenden für Musik die Band BUFFZACK, das Percussion-Duo Double Drums, Miriam Hanika und Sophia Jani sowie mit dem Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Bildende Kunst Boris Saccone und für Musik Sophia Schambeck. Die Veranstaltung findet mit geladenen Gästen statt.

Achtung Redaktionen: Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an presse.kulturreferat@muenchen.de. Es gilt die 2G-Regel.

(Siehe auch unter Meldungen)

Mittwoch, 17. November, 10.30 Uhr, Gasteig, Erdgeschoss (früheres Restaurant GAST), Rosenheimer Straße 5

Pressekonferenz zur Programmvorstellung der Münchener Biennale 2022, Festival für neues Musiktheater, mit Bürgermeisterin Katrin Habenschaden und Kulturreferent Anton Biebl sowie der künstlerischen Leitung, Daniel Ott und Manos Tsangaris. Des Weiteren stellen die am Programm Beteil- ligten, Malin Bång, Bernhard Gander, Pat To Yan, Lucia Kilger und Nicolas Berge, ihre Projekte vor.

Die 18. Münchener Biennale wird von 7. bis 19. Mai 2022 unter dem Motto

„Good Friends“ veranstaltet. Auf dem Programm stehen unter anderem sieben Uraufführungen und diverse Diskursveranstaltungen. Die Produk- tion „Once to be realised“, die bei der Biennale 2020/21 nicht stattfinden konnte, wird im März 2022 in München zu sehen sein.

Achtung Redaktionen: Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an presse@muenchenerbiennale.de. Die Pressekonferenz findet unter Einhal- tung der 2G-Regel statt und wird auf www.muenchenerbiennale.de über- tragen.

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Bürgerangelegenheiten

Donnerstag, 18. November, 19 Uhr, Kulturzentrum Trudering, Wasser- burger Landstraße 32 (rollstuhlgerecht)

Sitzung des Bezirksausschusses 15 (Trudering-Riem). Weil zur Minimierung eines Corona-Ansteckungsrisikos die Abstände zwischen den Teilneh- mer*innen eingehalten werden müssen, stehen unter Umständen nur we- nige Plätze für Besucher*innen zur Verfügung.

Meldungen

Gesundheitsreferat informiert zu Impfungen in München

(11.11.2021) Aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage nach Erst- und Auffrischungsimpfungen wird im Freistaat Bayern der Impfstoff knapp.

Auch das Impfzentrum Riem hat auf seine Bitten um Nachlieferungen bis- lang eine abschlägige Mitteilung erhalten, da kein Impfstoff mehr in den oberbayerischen Lagern vorhanden ist. Daher besteht die Möglichkeit, dass zum Wochenende verschiedene Impfaktionen ausfallen müssen, bis kommenden Dienstag die nächste reguläre Lieferung eintrifft. Der Freistaat arbeitet jedoch mit Hochdruck daran, eine Sonderlieferung von Impfstoff zu erhalten.

Aufgrund der hohen Nachfrage kam es gestern an allen Impfstationen der Landeshauptstadt zu langen Wartezeiten. Im Impfzentrum Riem war- teten Impfwillige tagsüber bis zu zwei Stunden und im „Late Night“-Be- trieb sogar bis zu vier Stunden, obwohl das Personal durch kurzfristige Zuschaltung weiterer Ärzt*innen, Medizinischer Fachangestellten und Verwaltungskräfte verstärkt wurde. Daher konnten ab 19.30 Uhr nur noch Personen mit Termin in die Halle eingelassen werden, einige Impfwillige mussten vor Ende der Öffnungszeit um 21 Uhr weggeschickt werden.

Dabei kam es seitens der Wartenden auch zu Beschimpfungen und Belei- digungen des Personals, so dass sogar die Polizeiinspektion Riem zu Hilfe kommen musste, um die Lage zu beruhigen. Dennoch haben die Mitar- beiter*innen ihren Dienst erfüllt und sogar bis zwei Stunden nach der offi- ziellen Schließungszeit weiter geimpft. Das Gesundheitsreferat bittet alle Impfwilligen um Geduld und Verständnis und fordert alle Münchner*innen dazu auf, die Mitarbeiter*innen in den Impfstationen bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen und mit Respekt zu behandeln.

Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Bitte vereinbaren Sie für Impfungen

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dann können Sie sicher sein, dass Sie auch wirklich geimpft werden. Das Impfzentrum Riem hat einen gesonderten Zugang für Menschen mit Ter- minvereinbarung eingerichtet, so dass Sie auch schneller dran kommen.“

Für die übrigen Impfaktionen und ständigen Impfstationen im Stadtgebiet (Marienplatz, Theresienwiese, Pasing Arcaden) können keine Termine ver- einbart werden. Hier bittet das Gesundheitsreferat um Geduld und Ver- ständnis, falls es zu Warteschlangen kommt oder Impfstationen sogar vor Ende der Öffnungszeiten geschlossen werden müssen.

Stadt stockt Regelsätze für Sozialhilfe auf

(11.11.2021) Die Landeshauptstadt München stockt die Regelsätze der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) auch im kommenden Jahr freiwillig auf. Das hat der Sozialausschuss des Stadtrats in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Vorbehaltlich der Zustim- mung der Vollversammlung werden im Rahmen der Sozialhilfeberechnung höhere Regelsätze berücksichtigt als die von der Bundesregierung bundes- einheitlich festgesetzten.

Für Regelbedarfsstufe 1 bedeutet dies beispielsweise eine Anhebung des Regelsatzes zum Januar 2022 von bisher 468 Euro auf 471 Euro. Zum Ver- gleich: Der bundeseinheitliche Regelsatz in Regelbedarfsstufe 1 wird von bisher 446 Euro auf 449 Euro erhöht. Die Landeshauptstadt München in- vestiert damit knapp 5,5 Millionen Euro zusätzlich in Sozialhilfeleistungen.

Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausrei- chend aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII. Das Bundeskabinett hat im September 2021 die Erhöhung der bundeseinheitlichen Regelsätze zum 1. Januar 2022 beschlossen. Basis hierfür bildet ein Mischindex aus regelbedarfsrelevanten Preisen (70 Prozent) und der Nettolohn- und Ge- haltsentwicklung je Arbeitnehmer*in (30 Prozent). Berechnet wird diese Entwicklung auf Basis der Indexwerte für den Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 im Vergleich zu den Indexwerten für den Zeitraum Juli 2018 bis Juni 2019. Als Ergebnis dieser Vergleichsberechnungen beläuft sich die Preis- und Lohnentwicklung im Betrachtungszeitraum lediglich auf 0,67 Prozent.

Die abweichende Regelsatzfestsetzung beruht auf einem wissenschaftli- chen Gutachten aus dem Jahr 2012. Danach sind die Lebenshaltungskos- ten in München höher als in weiten Teilen der Bundesrepublik.

Solidarleistung für Opfer und Hinterbliebene des Oktoberfestattentats (11.11.2021) Der Stadtrat hat im November 2020 entschieden, einen Fonds für die Überlebenden und Hinterbliebenen des Oktoberfestattentates vom 26. September 1980 einzurichten, gemeinsam mit Bund und Freistaat. Mit dieser Leistung sollte ein spätes, aber wichtiges Zeichen der Anerkennung

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und Solidarität mit den Betroffenen dieses verheerenden rechtsextremis- tischen Anschlags gesetzt werden. Unter der Federführung der Fachstelle für Demokratie und unter Beteiligung des Sozialreferats, des Gesundheits- referates und der Stadtkämmerei wurde Anfang Oktober 2020 ein Stab eingerichtet, der für die Koordinierung der Abwicklung des Fonds sowie für die Entscheidungsfindung in Grundsatzfragen zuständig war.

Zwischen Januar und März 2021 konnten beim Sozialreferat Anträge auf eine Solidarleistung gestellt werden. Antragsberechtigt waren durch das Attentat unmittelbar Verletzte sowie Hinterbliebene der Getöteten, also Eltern, Ehepartner*innen, Kinder und Geschwister. Die Bearbeitung aller Anträge ist nun abgeschlossen; darüber hat das Sozialreferat in der heu- tigen Sitzung des Sozialausschusses berichtet. Das Fondsvermögen von 1,2 Millionen Euro wurde vollumfänglich an 90 Betroffene ausgezahlt. Auf Basis der mit den anderen Fondsgebern geschlossenen Verwaltungsver- einbarung konnten bei den Verletzten Pauschalen zwischen 5.000 und 50.000 Euro ausbezahlt werden, entsprechend der individuellen Schadens- schwere, bei den Hinterbliebenen entsprechend des Verwandtschaftsver- hältnisses 15.000 oder 20.000 Euro.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Das Oktoberfestattentat brachte un- sägliches Leid über die Betroffenen. Die eingereichten Anträge haben dies nochmals eindrücklich gezeigt und gaben Zeugnis darüber, wie sehr die Betroffenen auch heute noch unter den Folgen des rechtsextremistischen Anschlags von vor über 40 Jahren leiden. So stehen hinter den bloßen Zah- len und Fakten viele erschütternde Einzelschicksale – Menschen, deren Leben nach dem Attentat nie mehr so war wie davor. Die ausgereichten Solidarleistungen können dieses Leid nicht lindern und die eklatanten Feh- ler und Versäumnisse der Behörden bei der Verhinderung und Aufklärung des Anschlags sowie bei der Entschädigung der Opfer nicht ungeschehen machen. Es bleibt aber zu hoffen, dass sie als nachträgliches und überfäl- liges Zeichen der Anteilnahme und der Anerkennung des erlittenen Un- rechts angenommen werden können.“

Am 26. September 1980 wurde das Oktoberfest in München Ziel des schwersten rechtsextremistischen Anschlags in der Nachkriegsgeschichte.

Um 22.20 Uhr explodierte direkt am Haupteingang der Theresienwiese eine Bombe. Zwölf Menschen und der Attentäter wurden damals getötet, 221 Menschen wurden verletzt, viele von ihnen schwer. Die Verletzungen wirken bei vielen Betroffenen bis heute nach.

Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst und Musik

(11.11.2021) Die Stadt unterstützt junge Kunstschaffende und ihre Arbeits- vorhaben mit Stipendien in den Bereichen Musik und Bildende Kunst. Die

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Ausgezeichnet wird mit dem Projektstipendium Junge Kunst/Neue Medien für Bildende Kunst in Höhe von 12.000 Euro Janna Jirkova für das Projekt

„Capturing nowness – Raumzeitgefüge“. Das Projektstipendium Junge Kunst/Neue Medien im Bereich Musik in Höhe von 18.000 Euro erhält Ka- rina Erhard für das Projekt „Diana’s Call: Between the Huntress, the Moon and the Underworld”.

Mit den mit jeweils 6.000 Euro dotierten Stipendien werden im Bereich Bildende Kunst Projekte von Beowulf Tomek, Janina Totzauer, Gülbin Ünlü und Paul Valentin gefördert. Die Stipendien für Musik werden zur Produk- tion eines neuen Albums an die Band BUFFZACK und das Percussion-Duo Double Drums ausgereicht. Miriam Hanika wird im Zusammenhang mit dem Release-Konzert ihres neuen Programms unterstützt, Sophia Jani erhält die Förderung für ein Kompositionsprojekt mit der Geigerin Teresa Allgaier.

Der Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für besonders kreative Leis- tungen junger Kunstschaffender in Höhe von jeweils 3.000 Euro wird im Bereich Bildende Kunst an Boris Saccone und im Bereich Musik an Sophia Schambeck vergeben.

Infos und Jurybegründungen unter www.muenchen.de/kulturfoerderung unter „Preise“.

(Siehe auch unter Terminhinweise)

Online-Veranstaltung zu Projekt des Münchner Radentscheids

(11.11.2021) Der städtische Radverkehrsbeauftragte Dr. Florian Paul und die zuständigen Verkehrsplaner*innen des Mobilitätsreferats informieren am Dienstag, 16. November, 17 Uhr, Anwohner*innen, Gewerbetreibende, Ver- bände und interessierte Bürger*innen bei einer Online-Veranstaltung über die Planungen für das nächste Projekt des Münchner Radentscheids: die Zeppelinstraße zwischen Rosenheimer Straße und Kreuzplätzchen. Inter- essierte können sich über die Videoplattform „BigBlueButton“ einwählen und mit den zuständigen Radverkehrsplaner*innen diskutieren.

Weitere Informationen, die Einwahllinks und technische Details sind unter muenchenunterwegs.de/termine-und-veranstaltungen abrufbar.

Der Livestream kann auch über den YouTube-Kanal von „München unter- wegs“ mitverfolgt werden. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Rück- fragen per E-Mail an radverkehr@muenchen.de.

Woche der Sprachen in der Stadtbibliothek Sendling

(11.11.2021) Bücher, Hörbücher, Spiele und Filme in verschiedenen Spra- chen und zum Sprachenlernen sind schon lange im Angebot der Münchner Stadtbibliothek. Insgesamt sind sie in den Filialen in 14 verschiedenen Sprachen erhältlich: auf Arabisch, Chinesisch, Englisch, Farsi, Französisch,

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Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch, Polnisch, Rumänisch, Rus- sisch, Spanisch und Türkisch. Durch die sanierungsbedingte Schließung der Stadtbibliothek Am Gasteig sind die Lern-Materialien in verschiedene Stadtteilbibliotheken umgezogen, unter anderem auch nach Sendling, wo sich die Stadtteilbiliothek Am Harras kommende Woche von 16. bis 20.

November besonders den Sprachen widmet.

Einmal im Jahr stellt die Bibliothek ihre kompletten fremdsprachigen Medien in den Mittelpunkt und veranstaltet die Woche der Sprachen, um Interessierte auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, die die Bib- liothek bietet. Besonders für die kleinen Bibliotheksnutzer*innen ist mit einer Bilderbuchreise zum Mond in verschiedenen Sprachen und dem „Bü- cherzwerge International-Programm“ einiges geboten. Außerdem können sich Besucher*innen auf einen Flohmarkt für russische Bücher freuen.

Denn in Sendling gibt es bis zu 1.000 Medien in russischer Sprache auszu- leihen. Die Woche der Sprachen findet in Kooperation mit dem Russischen Kulturzentrum Gorod statt.

Alle Veranstaltungen gibt es auf der Seite der Stadtbibliothek Sendling un- ter www.muenchner-stadtbibliothek.de/stadtbibliothek-sendling.

Mehr Informationen über internationale Medien sowie Veranstaltungen in der Münchner Stadtbibliothek sind abrufbar unter www.muenchner-stadt- bibliothek.de/international.

Münchner Stadtmuseum restituiert Nymphenburger Porzellandose (11.11.2021) Das Münchner Stadtmuseum restituiert eine Nymphenburger Porzellandose an die Erben der Familie des Wiener Textilhändlers Heinrich Rothberger. Proaktive Recherchen des Münchner Stadtmuseums kamen zu dem Ergebnis, dass das Objekt Heinrich Rothberger 1938 entzogen worden war. Die Landeshauptstadt München hat sich zu den „Washing- ton Principles“ bekannt und damit verpflichtet, die eigenen Bestände auf NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut zu prüfen und an die recht- mäßigen Eigentümer beziehungsweise deren Nachfahren zurückzugeben und eine „faire und gerechte Lösung“ zu finden.

Das Münchner Stadtmuseum hatte die Porzellandose am 18. November 1938 auf einer Auktion des Auktionshauses Hans W. Lange in Berlin er- worben. Es handelt sich um eine Dose für Tabak mit dem Reliefkopf des bayerischen Kurfürsten Maximilian III. Joseph. Sie wurde von Dominikus Auliczek d. Ä. für die Nymphenburger Porzellanmanufaktur hergestellt und stammte aus der bedeutenden Porzellansammlung von Heinrich Roth- berger, einem jüdischen Textilfabrikanten aus Wien. Heinrich Rothberger wurde 1868 in Wien geboren und übernahm 1899 zusammen mit seinen Brüdern Moritz und Alfred die Leitung des Textilunternehmens Jacob Roth-

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Stephansdom im Zentrum von Wien. Heinrich Rothberger besaß eine be- deutende Kunstsammlung, darunter über 300 Stücke aus Porzellan. Mit dem sogenannten „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 begann auch dort die Verfolgung jüdischer Mitbürger. Im Früh- jahr 1938 wurde Heinrich und Ella Rothbergers ältester Sohn Johann ins Konzentrationslager Dachau verschleppt, um die Familie zur Abgabe ihres Geschäftes zu zwingen. Im November 1938 kam es zur Übernahme der Firma Jacob Rothberger durch einen nicht-jüdischen Besitzer. In der Folge wurden die Firmenanteile der Familie direkt an die Finanzbehörden ausge- zahlt, gleichzeitig mussten sie hohe Schulden übernehmen.

Um diese Zwangsabgaben begleichen zu können, war Heinrich Rothber- ger gezwungen, einen Teil seiner Porzellansammlung zu verkaufen. Am 18. und 19. November 1938 wurden insgesamt 80 Lose im Auktionshaus Hans W. Lange versteigert, darunter auch die Tabakdose. Über die dort er- zielte Summe konnte Heinrich Rothberger jedoch nicht frei verfügen. Auf alle noch folgenden Verkäufe von Kunstgegenständen und Liegenschaften wurden Schulden, Reichsfluchtsteuer und fingierte Abgaben auferlegt. Im Februar 1939 wurde Heinrichs Sohn, Johann Rothberger aus dem Konzent- rationslager entlassen und bereitete sofort seine Emigration vor. Am 2. No- vember 1941 verließen Heinrich und seine Frau Ella Rothberger Wien und gelangten über Barcelona nach Kuba.

Mit der Unterstützung von Kolleg*innen aus der Provenienzforschung in Wien konnte der verfolgungsbedingte Entzug der Porzellandose zweifels- frei nachgewiesen werden. Das Münchner Stadtmuseum gibt das Objekt an die Nachfahren der Familie Rothberger, die heute in Amerika leben, zu- rück.

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Antworten auf Stadtratsanfragen

Donnerstag, 11. November 2021

Freie Fahrt für die Stadtverwaltung?

Anfrage Stadtrat Markus Walbrunn (AfD) vom 19.5.2021

Zusätzliche Unterstützung für Maibaumaufstellungen am 1. Mai 2022 Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Andreas Babor, Fabian Ewald, Jens Luther, Veronika Mirlach und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 25.5.2021

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Freie Fahrt für die Stadtverwaltung?

Anfrage Stadtrat Markus Walbrunn (AfD) vom 19.5.2021 Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:

Auf Ihre Anfrage vom 19.5.2021 nehme ich Bezug.

Zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass Ihre Anfrage wegen erforderli- cher Abstimmungen leider nicht fristgerecht bearbeitet wurde. Das Direk- torium hat Sie per Mail darüber informiert.

Das Informationsrecht nach § 68 GeschO beschränkt sich allerdings auf Auskünfte, die aus den Akten abrufbar sind, d.h., die sich auf bei den Re- feraten bereits vorhandene, mit zumutbarem Aufwand ermittelbare Infor- mationen beziehen. Ein Anspruch auf Erhebungen, die die Verwaltung erst durchführen müsste, besteht nicht.

In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:

„Unter Ägide der neuen Stadtratsmehrheit wird seit der letzten Kommu- nalwahl der motorisierte Individualverkehr in München zunehmend zu- gunsten anderer ‚klimafreundlicherer‘ Mobilitätsformen beschnitten. Dies verlangt natürlich auch, dass man selbst mit ‚gutem‘ Beispiel innerhalb der Stadtverwaltung vorangeht“.

Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Frage 1:

Wie viele Dienstwagen stehen der Stadtverwaltung München und deren Repräsentanten zur Verfügung?

Antwort:

Insgesamt umfasst der städtische Fuhrpark der 14 Referate und des Direk- toriums und der sechs städtischen Eigenbetriebe mit Pkw, Lkw und mo- bilen Arbeitsmaschinen mehr als 2.300 Fahrzeuge. Der Fahrzeugpool der städtischen Beteiligungsgesellschaften ist davon nicht erfasst.

Auf Ihre Frage nach Repräsentanten sind nur vier geleaste Fahrzeuge des Direktoriums zu nennen: zwei BMW 7er Hybrid, ein BMW 5er Hybrid und ein BMW i3E.

Alle Dienstfahrzeuge dienen zur Erledigung der vielfältigen kommunalen Aufgaben.

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Frage 2:

Wie viele Fahrzeugmodelle sind aktuell Teil des städtischen Fuhrparks?

(Bitte Fahrzeugtyp, Herstellerfirma, Modell und Antriebsart angeben).

Antwort:

Im gesamtstädtischen Fuhrpark sind zur Erfüllung der vielfältigen Auf- gaben der Verwaltung einer Millionenstadt mehr als 2.300 Fahrzeuge im Einsatz. Das sind diverse Pkw-Modelle, verschiedenste Lkw, Transporter und mobile Arbeitsmaschinen. Aufgrund der sehr vielfältigen Struktur des Fuhrparks wäre eine Benennung jedes einzelnen der mehreren hundert Fahrzeug-Modelle nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand darstellbar.

Die Kategorie der Pkw und Kleintransporter (bis 2,5t zGm) umfasst rund 490 Fahrzeuge. In dieser Kategorie gibt es folgende Modelle häufiger: Ford Focus Tournier, Kia e-Soul, Kia e-Niro, Opel Astra Caravan, Opel Corsa, Ren- ault Kangoo, Toyota Auris Hybrid, Toyota Yaris Hybrid, VW e-Up, VW e-Golf und VW Caddy.

Aktuell sind in der o.g. Kategorie ca. 200 Fahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb vorhanden. Ca. 50 weitere Kfz verfügen über alternative Antriebs- techniken (Hybrid und Erdgas). Wasserstoff-Fahrzeuge sind derzeit nicht im Fuhrpark. Die wenigen noch vorhandenen Dieselfahrzeuge der o.g. Katego- rie werden in Kürze durch klimafreundliche Alternativen ersetzt.

Insgesamt ist vorgesehen, den städtischen Fuhrpark schnellstmöglich auf alternative Antriebsarten umzustellen, wie dies in den Stadtratsbeschlüs- sen vom 12.10.2016 (14-20/V 06739) und vom 23.11.2017 (14-20/V 09051) vorgesehen ist. Die Stadt geht hier mit gutem Beispiel voran.

Frage 2.1:

Wie viele der Dienstwagen verfügen über einen elektrischen, hybriden oder wasserstoffbetriebenen Motor?

Antwort:

Die vier Fahrzeuge aus dem Direktorium sind drei Plug-In-Hybridfahrzeuge und ein vollelektrisches Kfz. Darüber hinaus verfügen auch andere Refe- rate über Kfz mit elektrisch betriebenem Motor. Allein das Kommunalrefe- rat (ohne den AWM) hält 16 elektrisch betriebene Dienstfahrzeuge vor. In der Branddirektion im KVR gibt es je 28 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und E-Antrieb plus ein Hybridfahrzeug.

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Frage 3:

Welche Richtlinien und Vorgaben gibt es für Angehörige der Stadtverwal- tung zur Nutzung von Dienstwagen?

Antwort:

Die Vorgabe ist die seit 2010 gültige „Dienstanweisung zum Halten und Führen von Dienstfahrzeugen (kurz: DA-Kfz)“. Gemäß Nr. 2.1.1 DA-Kfz dürfen Dienstfahrzeuge nur dann verwendet werden, wenn dienstliche Gründe bzw. Notfalleinsätze dies erfordern. Nach Nr. 2.1.2 DA-Kfz sollen zum Ziel eines ökonomischen und ökologischen Verhaltens möglichst nur emissionsarme Fahrzeuge auf dem technisch neuesten Stand eingesetzt werden. Bevorzugt sollen öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder genutzt werden. Das Fahrpersonal muss an einer Schulungsveranstaltung der Ver- gabestelle 1 in Energie und Umwelt schonender Fahrweise und nach fünf Jahren an einer Wiederholungsveranstaltung teilnehmen.

Frage 4:

Welche Personal- und Sachkosten sind im Rahmen des Fuhrparkerhalts und getätigter Dienstfahrten seit 2016 angefallen (Bitte gesondert nach Personalkosten, Sachkosten, sonstigen Kosten und unter Angabe der be- troffenen Kostenstelle im Haushalt ausweisen)?

Antwort:

Diese Frage lässt sich nicht mit vertretbarem Aufwand beantworten. Sie können aber davon ausgehen, dass die Geschäftsleitungen aller Dienst- stellen in Kooperation mit der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat die steuer- und versicherungsrechtlichen Belange im Blick haben und dabei selbstverständlich auf einen wirtschaftlichen Fahr- zeugeinsatz achten.

Frage 5:

Wie viele Kilometer wurden zwischen 2016 und 2020 pro Referat und Jahr per Dienst-Kfz gefahren?

Antwort:

Eine stadtweite Erhebung aller Pkw, Lkw und mobiler Arbeitsmaschinen nach Laufleistung in Kilometern würde einen unverhältnismäßig hohen Re- cherche-Aufwand nach sich ziehen.

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Frage 6:

Sind künftig Einsparungen beim Fuhrpark oder Einschränkungen bei den Nutzungsrichtlinien geplant, um die jährlichen Dienstwagenfahrten zu ver- ringern?

Antwort:

Die Referate prüfen regelmäßig anlässlich von Ersatzbeschaffungen, ob Einsparungen möglich sind. Gemäß der DA-Kfz sind darüber hinaus alle Dienststellen verpflichtet, ihr Personal dazu anzuhalten, den ÖPNV oder das städtische Angebot an Pedelecs und Dienstfahrrädern zu nutzen.

Frage 7.1:

Wie viele Dienstfahrten per Taxi gab es zwischen 2016 und 2020 pro Refe- rat?

Frage 7.2:

Auf welche Summe belaufen sich die in diesem Zeitraum angefallenen Kosten pro Jahr?

Antwort zu Frage 7.1 und 7.2:

Diese beiden Fragen beantworte ich gemeinsam. Die Ermittlung der Fahr- ten pro Referat würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern.

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Zusätzliche Unterstützung für Maibaumaufstellungen am 1. Mai 2022 Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Andreas Babor, Fabian Ewald, Jens Luther, Veronika Mirlach und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 25.5.2021

Antwort Kulturreferent Anton Biebl:

Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadt- ratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Mit Ihrem Antrag Nr. 20-26/A 01494 vom 25.5.2021 beauftragen Sie die Stadtverwaltung, für Maibaumaufstellungen am 1. Mai 2022 frühzeitig zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch die Anmie- tung von Kränen und Drehleitern zu organisieren, um Vereine, die pande- miebedingt 2020 und 2021 keine Maibäume aufstellen konnten, über die Möglichkeiten der Münchner Feuerwehr hinaus technisch zu unterstützen.

Der Einsatz hierfür soll zentral und die dafür entsprechende Stelle öffent- lich kommuniziert werden.

Die Förderung von kulturellem bürgerschaftlichem Engagement und der Volkskultur ist laufendes Geschäft des Kulturreferats in der Abteilung 2/

Stadtteilkultur, Regionale Festivals, Kulturelle Infrastruktur, Veranstaltungs- technik und der Abteilung 3/Kulturelle Bildung, Internationales, Urbane Kulturen.

Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürger- meister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.

Bezugnehmend auf Ihren Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zu- nächst teilt die Branddirektion im Kreisverwaltungsreferat Ihre Einschät- zung und äußert sich zum Sachverhalt wie folgt: Die Münchner Feuerwehr unterstützt im Rahmen der Brauchtumspflege jährlich beim Aufstellen bzw. Umlegen von Maibäumen. Um diese Unterstützung zu erhalten, muss sich die/der Antragstellende an die Pressestelle der Münchner Feuerwehr wenden. Hier erhält sie/er einen Antrag, der ausgefüllt zurück gesendet werden muss. Dieser wird an die dafür zuständige Direktion ge- leitet. Von dort erhält die/der Antragstellende dann eine Zu- bzw. Absage.

Da weder in der Pressestelle noch in der Direktion eine Statistik geführt wird, kann an dieser Stelle leider nicht mit Zahlen belegt werden, wie viele Absagen pro Jahr erteilt werden müssen. Die Erfahrung zeigt aber, dass es bereits in „normalen“ Jahren nicht möglich war/ist, alle Anfragen zu bedie- nen. Nachdem im vergangenen Jahr keine Maibäume aufgestellt wurden, kann eine erhöhte Nachfrage für 2022 nicht ausgeschlossen werden.

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Das Kulturreferat ist im Rahmen seiner Zuständigkeit in Abteilung 3 für den Fachbereich Volkskultur verantwortlich. Hauptaufgabe ist es, durch eigene Initiativen die städtische Bevölkerung selbst Teil von Kulturäußerungen werden zu lassen. Dies geschieht durch niederschwellige, partizipative und vernetzende Vermittlungsformate im Bereich der (Volks-)Musik (Singen, Tanzen, Musizieren) und im Laientheater, wie z.B. bei den Tanzkursen zum Münchner Kocherlball und Kathreintanz, Jodel- und Singkurse sowie musi- kalischen Formaten wie dem Münchner Hoagartn. Die Volkskultur fördert in diesem Zusammenhang auch externe Projekte, die den Leitgedanken des „Selber Machens“ und der Selbstbefähigung zur Anwendung tradier- ter Kulturtechniken fördern und berät in Fachfragen zum Thema Bräuche und Traditionen.

Eine Förderung von wiederkehrenden Brauchtumsveranstaltungen, zu denen Maibaumaufstellungen zu rechnen sind, entspricht nicht den oben beschriebenen Förderkriterien und würde angesichts der Vielzahl an po- tentiell förderfähigen Veranstaltungen die finanziellen Möglichkeiten des Kulturreferats in diesem Bereich bei weitem übersteigen.

Der Betrieb Veranstaltungstechnik des Kulturreferats (Abteilung 2) fördert nicht-kommerzielle Kulturprojekte, indem er Veranstaltungstechnik zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellt.

Auch im Bereich Veranstaltungstechnik gehört die Förderung von wieder- kehrenden Brauchtumsveranstaltungen nicht zu den Förderkriterien für eine Vermietung. Die Bereitstellung von für das Aufstellen von Maibäumen erforderlichen Gerätschaften zählt weder zu den Kernkompetenzen der Veranstaltungstechnik, noch sind die dafür nötigen Kapazitäten vorhan- den. Der Betrieb besitzt keinerlei Transportmittel oder Maschinen, die zu diesem Zweck geeignet bzw. dafür zugelassen sind. Der Betrieb Veranstal- tungstechnik kann daher leider keine technische Unterstützung für Maiba- umaufstellungen am 1. Mai 2022 anbieten.

Unabhängig von den weiteren pandemischen Entwicklungen, die derzeit keinerlei verlässliche Planungen zur Durchführung dieser Brauchtumsver- anstaltungen in 2022 zulassen, kann das Kulturreferat mit seinen knappen personellen Ressourcen und gekürzten Kulturbudgets leider keine zusätzli- chen Kapazitäten bereitstellen.

Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag beantwortet ist und als erledigt gelten darf.

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Stadtrat

Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat

Donnerstag, 11. November 2021

Kreativquartier stärken I

Den Bedarf der Kunst und Kulturschaffenden gerecht werden Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Roland Hefter, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion) und Mona Fuchs, Anna Hanusch, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)

Kreativquartier stärken II

Modellprojekt für nachhaltige und flächensparende Mobilität Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Anna Hanusch, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Roland Hefter, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Andreas Schuster (SPD/Volt-Fraktion)

Kreativquartier stärken III

Freiräume für Kunst- und Kulturschaffende

Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Anna Hanusch, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Roland Hefter, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion)

Kreativquartier stärken IV

Mobiles Begrünungskonzept auf den Freiflächen realisieren

Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Anna Hanusch, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Roland Hefter, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Andreas Schuster (SPD/Volt-Fraktion)

(18)

Stadtrat Kreativquartier stärken V – Mietpreise sozial gestalten – ohne

MwSt. und für Netto-Geschossfläche

Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Anna Hanusch, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion)

Kreativquartier stärken VI –

Freiluft-Galerie auf Wänden und Container-Flächen

Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Anna Hanusch, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Roland Hefter, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion)

Kreativquartier stärken VII – Sanierungsnutzungskonzept vorlegen Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Roland Hefter, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion) und Mona Fuchs, Anna Hanusch, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)

Kreativquartier stärken VIII

Unterkünfte für Kunst- und Kulturschaffende instand setzen

Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Roland Hefter, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion) und Mona Fuchs, Anna Hanusch, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)

Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungen schützen und weiterhin ausüben!

Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Simone Burger, Nikolaus Gradl, Lars Mentrup, Christian Müller, Andreas Schuster, Christian Vorländer, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) und Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Anna Hanusch, Angelika Pilz-Strasser, Florian Schönemann, Bernd Schreyer, Christian Smolka, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)

Notwendigkeit und Ankündigung der Vollsperrung der südlichen Zu- fahrt zur Inneren Wiener Straße am Gasteig

Anfrage Stadträte Hans Hammer und Tom Schmid (CSU-Fraktion)

(19)

Stadtrat Illegale Vorkaufsrechte – Was bedeutet das Urteil des BVerwG für

München?

Antrag Stadträte Dirk Höpner und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München- Liste)

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Vorkaufsrechten

Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) Pfandringe im Stadtgebiet prüfen und an Wertstoffinseln umsetzen Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion)

(20)

Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus

München, 11.11.2021 Kreativquartier stärken I

Den Bedarfen der Kunst und Kulturschaffenden gerecht werden Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, wie den Bedarfen der Kunst und Kulturschaffenden im Kreativlabor noch besser nachgekommen werden kann. Dabei sind folgenden Alternativen zur aktuellen Situation darzustellen:

 Übertragung des Kreativlabors an eine gemeinnützige Gesellschaft

 Kombinationsübertragung: Grundstückseigentümer MGH + zusätzliche Betreibergesellschaft Bei der Gegenüberstellung ist zudem der zeitliche Rahmen darzulegen, in dem die Übertragung stattfinden könnte.

Begründung:

Mit dem Stadtratsbeschluss vom 27.11.2019 wurde das Kreativlabor an die Münchner

Gewerbehof und Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH) übertragen. Die Aufgaben der MGH liegen in der Objekt- und Mietverwaltung, der Sanierung der bestehenden Gebäude und in der städtebaulichen Entwicklung. Dabei ist die MGH als GmbH zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet, so orientieren sich die Mieten beispielsweise an den marktüblichen Werten. Diese Handlungsweise steht nicht immer im Einklang mit den Interessen und Bedürfnissen der Kunst- und Kulturschaffenden sowie dem ursprünglich angedachten Charakter des Viertels.

Das Kreativlabor soll ein lebendiges, kreativwirtschaftliches Zentrum sein, in dem möglichst unkompliziert neue kreative Kulturräume entstehen können. Das heißt unter anderem, dass Künstlerinnen und Künstler freie Flächen schnell und unbürokratisch zu fairen Mietpreisen nutzen können. Daher sollen Alternativen aufgezeigt werden, die dem Charakter des Kreativlabors gerecht werden.

Eine Alternative, die geprüft werden soll, ist, das Kreativlabor an eine Gesellschaft zu übertragen, die gemeinnützige Zwecke verfolgt. Gegebenenfalls ist eine entsprechende Gesellschaft zu gründen.

Des Weiteren soll zudem eine Mischform geprüft werden. Während eine gemeinnützige Gesellschafft als Betreiberin fungiert, bleiben Planung, Instandsetzung, Sanierung weiterhin bei der MGH. Die Gegenüberstellung soll dazu beitragen, die Kunst- und Kulturschaffenden vor Ort zu unterstützen und einen Modus zu finden, der es ermöglicht bei der Flächenvergabe und Mietpreisgestaltung flexibler agieren zu können.

(21)

SPD/Volt-Fraktion Fraktion Die Grünen – Rosa Liste Julia Schönfeld-Knor

Roland Hefter Kathrin Abele Lars Mentrup Klaus Peter Rupp

Mona Fuchs Anna Hanusch David Süß Dr. Florian Roth Clara Nitsche Thomas Niederbühl Marion Lüttig

Angelika Pilz-Strasser Florian Schönemann Mitglieder des Stadtrates Mitglieder des Stadtrates

(22)

Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus

München, 11.11.2021 Kreativquartier stärken II

Modellprojekt für nachhaltige und flächensparende Mobilität Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der MGH ein Pilotprojekt durchzuführen, in dem auf die Nachweise nach Stellplatzsatzung für das Gelände des Kreativlabors verzichtet wird.

Für das gesamte Gelände soll bis zum 2. Quartal 2022 ein Mobilitätskonzept entwickelt werden, mit dem Ziel eine möglichst flächensparende, nachhaltige und vor Ort

emissionsfreie Mobilitätsmischung mit hohem Sharinganteil für dieses gut erschlossene Innenstadtquartier zu erreichen.

Durch die zentrale Lage und die gute öffentliche Anbindung ist eine sehr nachhaltige Mobilitätsmischung mit hohem Rad- und Fußverkehrsanteil realisierbar.

Begründung:

Das Kreativlabor soll ein Experimentierraum sein für neue, kreative Stadtentwicklung in München. Doch die schon zum Teil entstandene Vielfalt und Nutzungsmischung auf dem Gelände wird massiv gestört durch die harte Einforderung von Stellplatznachweisen für bestehende oder sich neu entwickelnde Nutzungen. Möblierungen, Bepflanzungen, die Ausstellung von Kunst oder auch die Umsetzung von Aktionen auf dem Gelände sind in der Vergangenheit nachweislich immer wieder daran gescheitert. Dies wirkt sich deutlich kontraproduktiv auf die eigentlich gewünschte freie Entwicklung auf diesen Flächen aus.

Das Gelände soll auch ein Ort der Vernetzung und Gemeinschaft sein. Es wäre beispielsweise sehr gut geeignet, um dort etwa Sharing-Angebot von elektrischen

Lastfahrzeugen zu etablieren (von kleinen Lastenrädern bis hin zu größeren E-LKWs) oder auch grün berankte Fahrrad-Stellplatz-Türme. Mit dem Urban CoLab gibt es in unmittelbarer Mähe einen Partner, der innovative Konzepte urbaner Mobilität anbieten könnte.

Da die Flächen und Gebäude der Stadt oder ihrer städtischen Tochtergesellschaft gehören, sollte Mobilität auf dem gesamten Gebiet als Einheit gedacht werden. Komplizierte

Nachweisverfahren bei jeder neuen Nutzungsänderung stehen der gewünschten Flexibilität auf dem Gelände entgegen.

(23)

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste SPD/Volt-Fraktion Initiative:

Anna Hanusch Julia Schönfeld-Knor

Mona Fuchs Roland Hefter

David Süß Kathrin Abele

Dr. Florian Roth Lars Mentrup

Clara Nitsche Klaus Peter Rupp

Thomas Niederbühl Andreas Schuster

Marion Lüttig

Angelika Pilz-Strasser Mitglieder des Stadtrates Florian Schönemann

Mitglieder des Stadtrates

(24)

Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus

München, 11.11.2021 Kreativquartier stärken III

Freiräume für Kunst- und Kulturschaffende Antrag

Die MGH wird gebeten, den Kunst- und Kulturschaffenden im Kreativquartier die Freiflächen frei von jeglicher Nutzungsgebühr oder Pacht zur Verfügung zu stellen, solange diese ohne dauerhafte Gewinnerzielungsabsichten genutzt werden. Die Flächen sollen für

experimentelle Kunstprojekte, nicht-kommerzielle Aktionen und Veranstaltungen sowie für gemeinnützige Möblierung oder Bepflanzungen kostenlos nutzbar sein.

Die Stadtverwaltung wird mit der MGH schnellstmöglich ein neues, unbürokratisches

Verfahren für die Nutzung der Freiflächen festlegen. Für Nutzungen für kommerzielle Zwecke können auch weiterhin Gebühren erhoben werden. Für bereits etablierte Nutzungen der Freiflächen soll die Nutzungsgebühr oder Pacht so gestaltet werden, dass diese Nutzungen fortgeführt werden können.

Begründung:

Das Kreativlabor soll ein Experimentierraum sein für neue, kreative Stadtentwicklung in München. Das sollte sich auch in den Freiflächen zwischen den Gebäuden widerspiegeln, die zur künstlerischen Gestaltung und Aneignung durch die Nutzer*innen des

Kreativquartiers von wichtiger Bedeutung sind. Die Sichtbarkeit bildender Kunst, etwa durch das Aufstellen von Skulpturen etc., sowie die Aufenthaltsqualität im Quartier soll so gestärkt werden.

Auch für die Netzwerkbildung und den sozialen Zusammenhalt im Quartier sind die

Freiflächen von elementarer Bedeutung: Sitzgelegenheiten steigern die Aufenthaltsqualität, Flohmärkte und Partys bringen die Akteur*innen vor Ort miteinander in Kontakt und

ermöglichen einen besseren Austausch der ansässigen Projekte untereinander.

Leider sind bereits vorhandene Ansätze, wie etwa Holzbauten und Urban-Gardening- Projekte, selbst gebaute Möblierungen oder auch Kunst im Freiraum, immer wieder durch aufwändige Antragsverfahren und hohe Nutzungsgebühren ausgebremst und

zurückgefahren worden. Mit der Übergabe an die MGH war eine Bündelung der Verwaltung

(25)

Bei größeren Vorhaben mit Gewinnerzielungsabsicht über einen längeren Zeitraum, wie beispielsweise einen Biergarten im Sommer, kann die MGH eine Miete erheben, die sich aber an anderen Flächen im öffentlichen Raum orientiert und nicht an den Mietpreisen für die Innenflächen (Ateliers, etc.) im Kreativquartier.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste SPD/Volt-Fraktion Initiative:

Mona Fuchs Julia Schönfeld-Knor

Anna Hanusch Roland Hefter

David Süß Kathrin Abele

Dr. Florian Roth Lars Mentrup

Clara Nitsche Klaus Peter Rupp

Thomas Niederbühl

Marion Lüttig Mitglieder des Stadtrates

Angelika Pilz-Strasser Florian Schönemann Mitglieder des Stadtrates

(26)

Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus

München, 11.11.2021 Kreativquartier stärken IV

Mobiles Begrünungskonzept auf den Freiflächen realisieren Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, in gemeinsamer Federführung mit den Akteur*innen vor Ort und in Absprache mit der MGH, bis März 2022 ein mobiles Begrünungskonzept zu entwickeln, welches noch im Frühjahr 2022 umgesetzt werden kann.

Sachkosten (Pflanzen und Material) für die Begrünung können beim Referat für Klima- und Umweltschutz über den Fördertopf „Begrünung“ beantragt werden.

Begründung:

Auf den stark versiegelten Freiflächen im Kreativquartier sind mittlerweile kaum noch Pflanzen zu finden. Von den ortsansässigen Kunst- und Kulturschaffenden angelegte Hochbeete wurden leider bei Aufräumaktionen im Hof entsorgt.

Da sich besonders im Sommer die Hitze auf den stark versiegelten Flächen staut, sorgen mobile Gärten für mehr Wohlbefinden und – mit Bäumen in Pflanzkübeln – auch für mehr Verschattung.

Durch Urban Gardening, in Hochbeeten angebaute/s Gemüse/Früchte, wird außerdem die selbstorganisierte Struktur vor Ort gestärkt und es werden zusätzliche Chancen zur weiteren Netzwerkbildung der Akteur*innen geschaffen.1

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste SPD/Volt-Fraktion Initiative:

Mona Fuchs Julia Schönfeld-Knor

Anna Hanusch Roland Hefter

David Süß Kathrin Abele

(27)

Dr. Florian Roth Lars Mentrup

Clara Nitsche Klaus Peter Rupp

Thomas Niederbühl Andreas Schuster

Marion Lüttig

Angelika Pilz-Strasser Mitglieder des Stadtrates Florian Schönemann

Mitglieder des Stadtrates

(28)

Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus

München, 11.11.2021 Kreativquartier stärken V

Mietpreise sozial gestalten – ohne MwSt. und für Netto-Geschossfläche Antrag

Die MGH wird gebeten, ein Konzept zu ermitteln, wie die Umsatzsteuerausweisung kostenneutral auf alle Nutzer*innen umgelegt werden kann. Als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Miete soll die Netto-Geschossfläche herangezogen werden. (In Anlehnung an die früher bereits etablierte Vorgehensweise).

Begründung:

1. Für Künstler*innen die als gemeinnütziger Verein organisiert sind, als gGmbH oder aber als Kleinunternehmer*innen, kommt die Mehrwertsteuerausweisung de facto einer Mieterhöhung von 19% gleich, da die genannten Akteur*innen von der MwSt.

befreit sind. Für andere freiberufliche, selbständige Künstler*innen oder aber

Gewerbetreibende ist die MwSt. ein durchlaufender Posten und verursacht keinerlei zusätzliche Kosten. Dies ist eine Ungleichbehandlung der Mietenden, weshalb auf die Ausweisung der MwSt. grundsätzlich verzichtet werden soll.

2. Die Vermietung nach Brutto-Geschossfläche erzeugt ebenso eine

Ungleichbehandlung: Mieter*innen mit dicken Wänden und weniger Netto-

Geschossfläche haben deutlich höhere Mietkosten als solche, die Räumlichkeiten mit dünnen Wänden angemietet haben. Deshalb soll die Netto-Geschossfläche als einheitlicher Standard bei der Ermittlung der zu zahlenden Miete gesetzt werden.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste SPD/Volt-Fraktion

Anna Hanusch Julia Schönfeld-Knor

Mona Fuchs Kathrin Abele

David Süß Lars Mentrup

Dr. Florian Roth Klaus Peter Rupp

Clara Nitsche Thomas Niederbühl

Marion Lüttig Mitglieder des Stadtrates

Angelika Pilz-Strasser Florian Schönemann

(29)

Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus

München, 11.11.2021 Kreativquartier stärken VI

Freiluft-Galerie auf Wänden und Container-Flächen Antrag

Die MGH wird, als Vermieter der Container im Kreativlabor, gebeten, eine Bemalung oder andere künstlerische Gestaltung der Container durch die Mieter*innen zu ermöglichen.

Auch die Wände der übrigen Gebäude sollen proaktiv für Gestaltungen freigegeben werden.

Das Kulturreferat soll den Prozess begleiten und unterstützen.

Begründung:

Kunst und Kultur brauchen Sichtbarkeit, aber auch Nischen, wo sich Neues entwickeln lässt.

Kunst und Kultur müssen sich gewachsene wie neue Räume aneignen dürfen, um zu gedeihen.

Individuell gestaltete Container haben sich mittlerweile zu einem etablierten

Wiedererkennungsmerkmal von Kunst und Kultur entwickelt – man denke in München allein an den Bahnwärter Thiel oder aber auch an die Container im Werksviertel. Auch auf dem Gelände des Kreativquartiers sind bereits mehrere Wände gestaltet worden. Die Wand des Leonrodhauses wird nach längerem Prozess jetzt auf Initiative und mit Unterstützung des Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg neugestaltet. Durch die Ergänzung weiterer Wand-Gestaltungen kann hier ein große Freiluft-Galerie mit Urban Art entstehen.

In diesem Sinne soll auch den Mieter*innen und ortsansässigen Künstler*innen im Kreativquartier ermöglicht werden, die Container oder auch die Wände ihrer Gebäude individuell zu gestalten. Bei der Konzeption der Container ist dies bereits berücksichtigt worden, indem die innenliegenden Wände, gestrichen im gleichen Grün-Ton, diese

Möglichkeit bieten. Die nach Farbkonzept gestalteten unterschiedlich farbigen Fronten zum Platz bleiben davon ausgenommen.

Eine Skizze des Kunstkonzeptes ist der MGH als Vermieter vorab zuzusenden. Das Kulturreferat soll den Prozess begleiten und kann bei Bedarf Flächen auch an außenstehende Künstler*innen vermitteln.

(30)

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste SPD/Volt-Fraktion

Mona Fuchs Julia Schönfeld-Knor

Anna Hanusch Roland Hefter

David Süß Kathrin Abele

Dr. Florian Roth Lars Mentrup

Clara Nitsche Klaus Peter Rupp

Thomas Niederbühl

Marion Lüttig Mitglieder des Stadtrates

Angelika Pilz-Strasser Florian Schönemann Mitglieder des Stadtrates

(31)

Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus

München, 11.11.2021 Kreativquartier stärken VII

Sanierungsnutzungskonzept vorlegen Antrag

Die MGH wird gebeten, ein Sanierungsnutzungskonzept für die kommenden Maßnahmen im Kreativquartier vorzulegen und öffentlich vor Ort sichtbar zu machen. Basierend auf den einzelnen Sanierungsabschnitten wird das Kulturreferat gebeten, für die Flächen, die in seiner fachlichen Zuständigkeit liegen, im Benehmen mit der MGH notwendige Interimsunterbringungen zu begleiten.

Dabei sind dem Stadtrat jeweils konzeptionelle Überlegungen zu Art und Maß der künftigen Nutzung und Förderung vorzulegen.

Begründung:

Im Kreativquartier sind zukünftig diverse Umbau- und Instandhaltungsmaßnahmen geplant. Während bei einigen Sanierungen die Nutzerinnen und Nutzer in ihren Räumlichkeiten bleiben können,

müssen bei anderen Gebäuden Ausweichflächen für die Kunst- und Kulturschaffenden gefunden werden. Um alle Beteiligten transparent über die Sanierungsmaßnahmen informieren zu können, soll ein Sanierungsnutzungskonzept bereitgestellt werden und öffentlich einsehbar im Kreativquartier ausgelegt werden.

SPD/Volt-Fraktion Fraktion Die Grünen – Rosa Liste Julia Schönfeld-Knor

Roland Hefter Kathrin Abele Lars Mentrup Klaus Peter Rupp

Mona Fuchs Anna Hanusch David Süß Dr. Florian Roth Clara Nitsche Thomas Niederbühl Marion Lüttig

Angelika Pilz-Strasser Florian Schönemann Mitglieder des Stadtrates Mitglieder des Stadtrates

(32)

Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus

München, 11.11.2021 Kreativquartier stärken VIII

Unterkünfte für Kunst- und Kulturschaffende instand setzen Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, die drei ehemaligen Werkswohnungen in den Gebäuden 11 und 17 des Kreativlabors als bezahlbare Atelierwohnungen für Künstler*innen oder als sogenannte artist- in-residence-Unterkünfte nach Möglichkeit bis Ende 2023 instand zu setzen. Für die Vergabe ist ein Konzept vorzulegen.

Begründung:

Die drei sanierungsbedürftigen ehemaligen Werkswohnungen auf dem Kreativquartier sollen im Sinne der Weiterentwicklung und Stärkung des Kreativlabors als bezahlbare Wohnungen oder artists- in-residency-Wohnungen für Kunst- und Kulturschaffende schnellstmöglich instand gesetzt und zur Verfügung gestellt werden. So kann die Kulturszene in München weiter unterstützt werden.

SPD/Volt-Fraktion Fraktion Die Grünen – Rosa Liste Julia Schönfeld-Knor

Roland Hefter Kathrin Abele Lars Mentrup Klaus Peter Rupp

Mona Fuchs Anna Hanusch David Süß Dr. Florian Roth Clara Nitsche Thomas Niederbühl Marion Lüttig

Angelika Pilz-Strasser Florian Schönemann Mitglieder des Stadtrates Mitglieder des Stadtrates

(33)

Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus

München, 11.11.2021 Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungen schützen und weiterhin ausüben!

Antrag

Die Stadtverwaltung – insb. das Kommunalreferat, Sozialreferat und Referat für Stadtplanung und Bauordnung – wird gebeten, umgehend die aus dem Urteil des BVerwG vom 09.11.2021

abzuleitenden Konsequenzen für die Vorkaufsrechtspraxis und Abwendungserklärung der Landeshauptstadt München darzustellen. Zudem soll, sofern nach Urteilsbegründung kein besonderer Einzelfall zugrunde liegt, aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten bestehen die bisherige Praxis bei zu behalten?

Der Oberbürgermeister wird außerdem aufgefordert, sich bei der Bundesregierung schnellstmöglich für eine Änderung der entsprechenden gesetzlichen Regelung im Baugesetzbuch (BauGB)

einzusetzen. Für die Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten darf § 26 Nr. 4 BauGB keine Anwendung finden.

Begründung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausübung von Vorkaufsrechten durch die Gemeinden in einem Berliner Fall für rechtswidrig erklärt, solange das Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans, der Ziele und dem Zweck der städtebaulichen Maßnahme bebaut und genutzt wird. Eine Begründung ist bisher nicht erfolgt.

Derzeit übt die Landeshauptstadt München Vorkaufsrechte regelmäßig zugunsten der beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG aus. Um langfristig und flächendeckend bezahlbaren Wohnraum in München zu erhalten, ist das Vorkaufsrecht in

Erhaltungssatzungsgebieten ein sehr wichtiges Instrument. Mieterinnen und Mieter können so vor erheblichen Mietpreissteigerung oder gar dem Verlust ihrer Heimat geschützt werden.

gez.

Christian Müller Simone Burger Andreas Schuster Kathrin Abele Nikolaus Gradl Micky Wenngatz Christian Vorländer Lars Mentrup

Anna Hanusch Bernd Schreyer Florian Schönemann Nimet Gökmenoglu Angelika Pilz-Strasser Sibylle Stöhr

Christian Smolka Mona Fuchs

Fraktion SPD/Volt Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

(34)

CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de

ANFRAGE

An Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München

11.11.2021

Notwendigkeit und Ankündigung der Vollsperrung der südlichen Zufahrt zur Inneren Wiener Straße am Gasteig

Am 25.10.2021 erfolgte die Vollsperrung der südlichen Zufahrt zur Inneren Wiener Straße am Gasteig. Nachdem die Anwohner zunächst nur indirekt durch die Veröffentlichung in der Rathausumschau am 21.10. und die darauffolgende Berichterstattung informiert wurden, erfolgte die erste direkte Information erst per Postwurfsendung am 26.10.2021. Aufgrund der zunächst fehlenden und dann viel zu kurzfristigen Information der Anwohner und Gewerbetreibenden, konnten diese keinerlei Vorkehrungen zur Schadensminimierung treffen bzw. sich nicht ausreichend auf die veränderte Verkehrssituation vorbereiten. Eine längere Bauzeit durch eine Teilerschließung wäre aufgrund der laufenden Sanierung der Ludwigsbrücke ohnehin stillgelegten Trambahnlinie kein großes Problem gewesen.

Daher stellen sich folgende Fragen an Herrn Oberbürgermeister Reiter:

1. Fand eine ausreichende Abwägung über die Notwendigkeit der Vollsperrung statt?

2. Wurde die Option einer Teilsperrung bei verlängerter Bauzeit geprüft?

3. Wann erfolgte die offizielle Information der Anwohner und Gewerbetreibenden durch die Landeshauptstadt München?

4. Erfolgte die Information der Anwohner und Gewerbetreibenden aus Sicht der Stadtverwaltung mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf?

5. Wurde der Bezirksausschuss mit der Vollsperrung befasst?

6. Weshalb wurde die Verlegung der Fernkälteleitungen nicht während der Corona- Lockdowns vorgenommen?

7. Besteht die Möglichkeit der Aufhebung der Vollsperrung und der Fortführung der Arbeiten bei Erhalt einer Fahrspur?

Hans Hammer (Initiative) Tom Schmid

Stadtrat Stadtrat

(35)

An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8 80331 München

München, 11.11.2021

Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 25.11.2021 Illegale Vorkaufsrechte – Was bedeutet das Urteil des BVerwG für München?

Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat über die Konsequenzen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: BVerwG 4 C 1.20)

1

für München, das besagt, dass die vorsorgliche Ausübung von Vorkaufsrechten in Erhaltungssatzungsgebieten zum Milieuschutz weitgehend nicht rechtens ist.

Dabei soll auch darauf eingegangen werden, welche Auswirkungen das Urteil für bereits ausgeübte und sich derzeit im Verfahren befindende Vorkaufsrechtsfälle hat.

Außerdem soll ein Ausblick gegeben werden, wie die Landeshauptstadt München trotz des Urteils auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum für Münchner:innen und bestehende Mietermilieus erhalten möchte und wie in Zukunft mit Vorkaufsrechten umgegangen werden soll.

Begründung:

Für die Münchner Mieter:innen ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.:

BVerwG 4 C 1.20) eine Katastrophe: Auch das letzte Schwert, dass der

Landeshauptstadt München zur Verfügung stand, Bestandsmieter:innen gegen Immobilienspekulanten zu schützen, ist nun deutlich abgestumpft.

Am Dienstag hat das Bundesverwaltungsgericht die auch in München gängige Vorkaufsrechtspraxis zum Milieuschutz größtenteils gekippt. In

Erhaltungssatzungsgebieten kann die Stadt voraussichtlich nur noch „Schrott- Immobilien“ kaufen, die nicht oder kaum als Wohnraum genutzt werden können.

Daher wird die Verwaltung gebeten, den Stadtrat über die Konsequenzen des Urteils zu unterrichten und einen Ausblick zu geben, wie die Landeshauptstadt München trotz des Gerichtsurteils die Münchner Mieter:innen vor Entmietung und

explodierenden Mieten schützen wird.

Initiative:

Tobias Ruff

Fraktionsvorsitzender

Dirk Höpner

Planungspolitischer Sprecher

1 https://www.bverwg.de/suche?q=BVerwG+4+C+1.20&db=t&dt=&lim=10&start=1#

(36)

Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus

Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 25.11.2021 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Vorkaufsrechten

Mit Urteil vom 9.11.2021 (Az. 4C 1.20) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

entschieden, dass ein gemeindliches Vorkaufsrecht für ein Grundstück in einem Erhaltungs- satzungsgebiet nicht ausgeübt werden darf, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen oder Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und im Gebäude keine Missstände i.S.d. § 177 Abs. 2 und 3 S, 1 BauGB vorliegen. Nur eine mögliche

erhaltungswidrige Nutzungsabsicht ist für ein Vorkaufsrecht nicht ausreichend. Dies ergibt sich aus § 26 Nr. 4 BauGB.

Die LHM hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Vorkaufsrechte gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ausgeübt, obwohl hiergegen im Stadtrat nachdrücklich rechtliche und wirtschaftliche Bedenken geäußert wurden.

Das Urteil hat gravierende Auswirkungen auf geplante Vorkaufsrechtsausübungen aber auch auf abgeschlossene Fälle.

Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat in der VV am 25.11.2021 über folgende Fragen:

Zu den ausgeübten Vorkaufsrechten:

1. In wie vielen Fällen wurde in den letzten fünf Jahren ein Vorkaufsrecht ausgeübt, bei dem am Gebäude Missstände und Mängel i.S.d. § 177 Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB vorlagen? Wie hoch waren die gesamten Ausgaben für die Ausübung dieser Vorkaufsrechte?

2. In wie vielen Fällen wurde in den letzten fünf Jahren ein Vorkaufsrecht ausgeübt, bei dem keine Missstände und Mängel i.S.d. § 177 Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB vorlagen?

Wie hoch waren die gesamten Ausgaben für die Ausübung dieser Vorkaufsrechte?

3. Wie viele Beteiligte der in den vergangenen fünf Jahren ausgeübten Vorkaufsrechte haben gegen die Ausübung Rechtsmittel eingelegt?

4. Wie beurteilt die Stadt die allgemeinen Auswirkungen des Urteils auf bereits ausgeübte Vorkaufsrechte, die den Vorgaben des BVerwG nicht entsprachen?

5. Hat sich die LHM durch die rechtswidrige Ausübung schadenersatzpflichtig gemacht?

6. Falls ja, wie hoch ist die Schadenssumme, die im Raum steht?

FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion | Rathaus | 80331München

(37)

Zu den abgegebenen Abwendungserklärungen:

7. Wie viele Erklärungen zur Abwendung des Vorkaufsrechts wurden in den letzten fünf Jahren gegenüber der Stadt abgegeben?

8. Wie beurteilt die LHM die Wirksamkeit von Abwendungserklärungen, wenn diese der Abwendung eines rechtswidrig auszuübenden Vorkaufsrechts dienten? Sind die Eigentümer nach dem Urteil überhaupt noch an die Abwendungserklärungen gebunden?

9. Können Eigentümer, die beim Kauf eine Abwendungserklärung abgegeben haben, weil sie die rechtswidrige Ausübung eines Vorkaufsrechts damit abwenden wollten, nun Schadenersatz für die entgangene Miete geltend machen?

10.Falls ja, wie hoch ist die Schadensumme, die im Raum steht?

Zur künftigen Praxis:

11.Wie wird die LHM ihre Praxis bei der Ausübung der Vorkaufsrechte aufgrund des Urteils ändern?

12.Wird sich die LHM an die Vorgaben des Urteils des BVerwG halten und die Ausschlussgründe für ein Vorkaufsrecht gem. § 26 Nr. 4 BauGB beachten?

Zur Beschlussvorlage Nr. 14-20 / V 14193:

13.In der obigen Vorlage wurde am 10.4.2019 (gegen die Stimmen von Die Grünen – rosa Liste, BAYERNPARTEI, FDP, DIE LINKE, StR Schmude) beschlossen, dass das Vorkaufsrecht auch bei unbebauten Grundstücken und Wohnrechtsreserven ausgeübt werden soll. Wie wirkt sich das Urteil auf diese Fälle aus?

14.Das Kommunalreferat machte als zusätzlichen Personalbedarf für die Ausübung der Vorkaufsrechte einen Mehrbedarf von 4,0 VZÄ geltend, die in der o.g. Beschluss- vorlage bewilligt wurden (Ziffer 13 des Antrags der Referentin). Werden diese 4,0 VZÄ nach dem Urteil noch benötigt? Falls ja, wofür? Falls nein, wann werden sie dem städtischen Haushalt zurückgegeben?

Stadträte: Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender) Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende) Fritz Roth

Richard Progl

(38)

An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter

80331 München

Stadtratsfraktion

München, 11. November 2021 Antrag

Pfandringe im Stadtgebiet prüfen und an Wertstoffinseln umsetzen

Die Stadt wird gebeten, eine Machbarkeitsanalyse für Pfandringe o.ä. im Stadtgebiet zu erarbeiten und mögliche Umsetzungen dem Stadtrat vorzuschlagen.

Das Kommunalreferat wird weiterhin beauftragt, im Rahmen der Neukonzeption und Neuausschreibung der Wertstoffinseln Pfandsammelbehältnisse dauerhaft einzurichten.

Begründung

Pfandringe wurden in München schon vor Jahren beantragt, aber nie umgesetzt. Egal welche Argumente gegen Pfandringe oder Pfandsammelbehältnisse angebracht werden: Fakt ist, es gibt Pfand-sammelnde Menschen in München und es werden nicht weniger. Die großen Gitterboxen an der Isar und in Parks sind ein bereits erfolgreiches Modell, den Pfandsammelnden das Einsammeln zu erleichtern.

In der beantragten Machbarkeitsanalyse soll um eine Umsetzungsvariante im gesamten Stadtgebiet gehen und um eine alternative, selektive Umsetzung an Plätzen mit hohem Aufenthaltscharakter, so genannten Hot Spots. Zusätzlich dazu muss es an den Wertstoffinseln der Landeshauptstadt den Bürgerinnen möglich sein, ihre leeren Pfandflaschen und Dosen abzustellen, damit diese von Sammelnden aufgegriffen werden können – ohne entwürdigend und mit Verletzungsgefahr in öffentlichen Mülleimern herumwühlen zu müssen.

Initiative:

Stadträtin Marie Burneleit Gezeichnet:

Stadtrat Stefan Jagel Stadtrat Thomas Lechner

Dieser Antrag ist im Generischen Femininum formuliert: es gelten grammatikalisch feminine Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen mit nicht-binärem, weiblichem, und männlichem Geschlecht. Dieser Antrag entspricht im Rahmen der sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit den Zielen für Nachhaltige Entwicklung 1 und 11.

(39)

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Donnerstag, 11. November 2021

Happy Birthday – Hellabrunn feiert Ottos ersten Geburtstag!

Pressemitteilung Tierpark Hellabrunn

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Pressemitteilung

Happy Birthday - Hellabrunn feiert Ottos ersten Geburtstag!

Tierische Partystimmung in Hellabrunn: Mit großer Freude feiern heute zahlreiche Besucher, Tierparkfreunde, Hellabrunn-Mitarbeiter und Elefanten-Fans einen dickhäutigen Liebling, der aus dem Münchner Tierpark nicht mehr wegzudenken ist. Unser – gar nicht mehr so kleiner – Elefantenbulle Otto wird ein stolzes Jahr jung. Seine ersten 365 Tage hat Otto – wohlbehütet von Mama Temi, seiner Familie und den Tierpflegern des Hellabrunner Elefantenhauses – mit Bravour und großem Entdeckerspaß verlebt.

Auch Verena Dietl, Bürgermeisterin und Aufsichtsratsvorsitzende des Tierparks, ließ es sich nicht nehmen und gratulierte dem Hellabrunner Publikumshelden persönlich mit einem prall gefüllten Präsentkorb: „Elefantenbulle Otto begeistert seit einem Jahr die Herzen zahlreicher Besucher Hellabrunns und vieler Elefantenfreunde über die Grenzen unserer Stadt hinaus. Als waschechtes

‚Münchner Kindl‘ ist er inmitten seiner Familie sehr gesellig, hat einen anständigen Durst und fängt auf der weitläufigen Außenanlage sogar schon begeistert zu klettern an. Schöner und authentischer kann man Artenschutz und Zuchterfolge für die bedrohten Asiatischen Elefanten in einem Tierpark nicht zeigen – Glückwunsch, lieber Otto!“, freut sich Dietl.

Auch Tierparkdirektor und Vorstand Rasem Baban hat sich den 11.11. fett im Kalender angestrichen und ist heute in Feierlaune: „Es war mit Otto ein wunderbares ‚Dickhäuter-Jahr‘, in dem Hellabrunn ein weiteres Mal zeigen konnte, wie gut und professionell wir mit unserer gesamten Elefantenanlage und der hier beheimateten, jetzt fünfköpfigen Elefantenfamilie ausgestattet sind. Von Geburt an wurde der kleine Otto behutsam und umsichtig an seine Umgebung und alle Familienmitglieder gewöhnt, konnte dabei sehr schnell viel lernen und sich prächtig entwickeln. Dafür danke ich ganz besonders allen Tierpflegern im Hellabrunner Elefantenhaus, die mit viel Herzblut und Engagement einen exzellenten Job gemacht haben!“, bekräftigt Baban. „Hellabrunn leistet mit der Zucht der Asiatischen Elefanten einen wichtigen Beitrag zum Europäischen Erhaltungszuchtprogramm dieser Art. Unsere Herde ist zudem ein wichtige Botschafter für das von Hellabrunn unterstützte Bukit Tigapuluh Landschaftsschutzprogramm, welches im Zentrum Sumatras eines der größten

zusammenhängenden Tieflandregenwälder der Insel mit Orang-Utans und Elefanten bewahrt.“, so Baban weiter.

Otto wird sicherlich noch ein paar Geburtstage in Hellabrunn erleben, bevor er – wie bei in menschlicher Obhut lebenden Elefanten üblich – irgendwann an einen anderen Zoo abgegeben werden muss. So lebt sein 2011 in München geborener Bruder Ludwig mittlerweile im Zoo

Heidelberg. Jedoch versteht sich Otto ausgesprochen gut mit seinem Vater Gajendra und solange das auch im Hinblick auf die gesamte Familienkonstellation so bleibt, hat der Junior in Hellabrunn sein Zuhause, in dem er sich auch sichtlich wohlfühlt.

Hellabrunn feiert diesen Geburtstag mit ein paar Specials: Am Eingangsportal des Elefantenhauses können sich Otto-Fans unter einem Happy-Birthday-Plakat fotografieren und am Donnerstag publiziert Hellabrunn ein Video-Special mit einem Rückblick auf das erste Otto-Jahr und einer ganz besonderen ‚Geschenkübergabe‘ der Tierpfleger. Zu sehen auf unserer Webseite und den Social Media Kanälen des Tierparks.

Hinweis: Besucher werden gebeten, beim Einlass die 2G-Regel sowie die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen zu beachten. Alle Infos detailliert unter www.hellabrunn.de/corona

München, den 10.11.2021

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