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Rathaus. Umschau. Inhaltsverzeichnis. Freitag, 12. November 2021 Ausgabe 218 ru.muenchen.de

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Freitag, 12. November 2021 Ausgabe 218

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Rathaus Umschau

Inhaltsverzeichnis

Terminhinweise für Medien 2

Meldungen 4 › Glückwünsche für Christian Stückl zum 60. Geburtstag 4 › Corona-Impfmöglichkeiten in München (13.11. bis 21.11.) 4 › Programm „Soziales Vermieten leicht gemacht“ wird erweitert 8 › Wohnungsbörse der Stadt München geht online 9 › Angebot SAVE für Senior*innen wird ausgebaut 10 › München nicht Austragungsort der Gay Games 2026 11 › Verleihung des Designpreises 2020 und des Architekturpreises 2021 11 › Buch- und Lesetag am Buß- und Bettag in der Stadtbibliothek im HP8 12 › Ausstellungsrundgang im NS-Dokumentationszentrum 13 › Bauzentrum: Vortrag „Wärmedämmung an Gebäuden“ 13 › Online-Vortrag des Bauzentrums zu Photovoltaik und Stromspeicher 14

Gesundheitsreferat in eigener Sache 15

Baustellen aktuell 16

Antworten auf Stadtratsanfragen 17

Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat

Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

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Rathaus Umschau 12.11.2021, Seite 2

Terminhinweise für Medien

Wiederholung

Sonntag, 14. November, 10 Uhr, Herkulessaal der Residenz, Residenz- straße 1

Anlässlich des Volkstrauertags nimmt Stadtrat Fritz Roth (FDP BAYERN- PARTEI Stadtratsfraktion) in Vertretung des Oberbürgermeisters an der Landesgedenkfeier für die Kriegstoten und Opfer von Gewaltherrschaft teil.

Wiederholung

Sonntag, 14. November, 13 Uhr, Neuer Israelitischer Friedhof, Garchin- ger Straße 37

Stadtrat Christian Köning (SPD/Volt-Fraktion) nimmt am Volkstrauertag in Vertretung des Oberbürgermeisters an der Gedenkfeier zur Erinnerung an die im 1. Weltkrieg gefallenen jüdischen Soldaten teil.

Wiederholung

Montag, 15. November, 12 Uhr, Westfriedhof, Eingang Dachauer Straße, Gräberfeld 237

Bürgermeisterin Verena Dietl und Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek sprechen anlässlich der Vorstellung der neuen sarglosen Bestattung. Nach einer Einführung ins Thema durch eine Mitarbeiterin der Städtischen Fried- höfe München wird eine gestellte sarglose Bestattung demonstriert.

Achtung Redaktionen: Ab 12.30 Uhr sind Interviews mit Bürgermeisterin Verena Dietl und Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek möglich. Das Filmen und Fotografieren der Bestattung ist erlaubt. Es wird um die Einhaltung der FFP2-Maskenplicht und des Mindestabstands von 1,5 Metern gebeten.

Anmeldung erforderlich per E-Mail an presse.gsr@muenchen.de.

Wiederholung

Montag, 15. November, 19 Uhr, Gasteig, Carl-Orff-Saal, Rosenheimer Straße 5

Oberbürgermeister Dieter Reiter überreicht den Dieter-Hildebrandt-Preis der Stadt München 2021 an Sarah Bosetti sowie den Dieter-Hilde-

brandt-Preis 2020 an Frank-Markus Barwasser. Die Laudatio für Sarah Bo- setti hält der Kabarettist Claus von Wagner, die Laudatio für Frank-Markus Barwasser der Moderator und Satiriker Oliver Welke. Die Veranstaltung findet mit geladenen Gästen unter Einhaltung der aktuellen Corona-Maß- nahmen statt.

Achtung Redaktionen: Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an hildebrandt-preis@muenchen.de. Es gilt die 2G-Regel.

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Mittwoch, 17. November, 12 Uhr, PresseClub München, Marienplatz 2 Pressekonferenz zum Christkindlmarkt und dem erstmals stattfindenden Neujahrsmarkt mit dem Referenten für Arbeit und Wirtschaft, Clemens Baumgärtner.

Achtung Redaktionen: Im PresseClub gilt die 3G-Regel: Ein Impf-, Gene- senen- oder Testnachweis muss vorgezeigt werden. Für Desinfektion und maximal mögliche Belüftung ist gesorgt; das Tragen einer FFP2-Maske ist obligatorisch.

Mittwoch, 17. November, 15.30 Uhr, Alter Rathaussaal

Bürgermeisterin Verena Dietl spricht anlässlich der Preisverleihung für Münchens ausgezeichnete Unternehmen 2021. Mit dem Preis werden Un- ternehmen geehrt, die sich mit ihrem herausragenden Engagement für die Verbesserung der Stadtgesellschaft und die Lebensumstände der Münch- ner Bürger*innen eingesetzt haben.

Achtung Redaktionen: Anmeldungen per E-Mail an sozialreferat.presse@

muenchen.de bis Montag, 15. November. Für die Veranstaltung gilt die 2G-Regel. Einlass ab 15 Uhr.

Mittwoch, 17. November, 19 Uhr, Muffathalle, Zellstraße 4

Verleihung des Designpreises 2020 an Günter Mattei und des Architektur- preises 2021 an Andrea Gebhard: Begrüßung durch Bürgermeisterin Katrin Habenschaden und Urkundenüberreichung durch Stadtdirektor Marek Wie- chers in Vertretung des Kulturreferenten. Die Laudatio für Andrea Gebhard hält Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk, die Laudatio für Günter Mattei Josef Dachsel.

Achtung Redaktionen: Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an prei- se-bk@muenchen.de, Die Veranstaltung findet mit geladenen Gästen und unter Einhaltung der 2G-Regelung statt.

(Siehe auch unter Meldungen)

Mittwoch, 17. November, 19 Uhr, Gasteig, Carl-Orff-Saal, Rosenheimer Straße 5

Eröffnung des Literaturfests München 2021 mit einem Grußwort von Stadtrat David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) in Vertretung des Oberbürgermeisters. Des Weiteren sprechen Kulturreferent Anton Biebl und die Leiterin des Literaturhauses Tanja Graf; live zugeschaltet ist die Psychologin und Publizistin Marina Weisband. Gäste des moderierten Abends sind der Autor Abbas Khider, der Verleger Jacob Radloff vom oe- kom verlag und die Intendantin des Bayerischen Rundfunks, Katja Wilder-

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Rathaus Umschau 12.11.2021, Seite 4 Achtung Redaktionen: Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an

presse@literaturhaus-muenchen.de. Die Veranstaltung findet unter Einhal- tung der 2G-Regel statt.

Meldungen

Glückwünsche für Christian Stückl zum 60. Geburtstag

(12.11.2021) Oberbürgermeister Dieter Reiter gratuliert dem Intendanten des Münchner Volkstheaters, Christian Stückl, zum bevorstehenden 60.

Geburtstag: „Mit der pünktlichen Fertigstellung des neuen Volkstheaters im Oktober dieses Jahres konnte Dir heuer das wohl schönste Geschenk bereits vorab gemacht werden. Wer bekommt schon ein neues Theater zum Geburtstag? Danke für Dein Engagement, Deine Beharrlichkeit und Deine Überzeugungskraft bei den Planungen. Ohne diesen Einsatz hätte das langjährige Projekt sicher nicht so erfolgreich verwirklicht werden können. Umso mehr freut es mich, dass mit der Premiere am 15. Okto- ber 2021 die erste Spielzeit im neuen Volkstheater eindrucksvoll eröffnet wurde und Du und Dein Team nun dort wirken können. Allein der erste Abend hat mich begeistert und dürfte dem Publikum Lust auf mehr ge- macht haben. Ich schätze Dich als kreativen Menschen, wie auch als In- tendant und ‚Mastermind‘ des Münchner Volkstheaters, und hoffe, dass Du uns noch viele Jahre in der Position erhalten bleibst.

Ich wünsche Dir für Dein Privatleben wie auch für Dein Schaffen am Münchner Volkstheater und bei den Passionsfestspielen in Oberam-

mergau im nächsten Jahr von Herzen Kraft, Durchhaltevermögen, Gesund- heit und Inspiration.“

Corona-Impfmöglichkeiten in München (13.11. bis 21.11.)

(12.11.2021) Gute Nachricht für alle Impfwilligen: Der drohende Impf- stoff-Engpass übers Wochenende ist abgewendet. Nachdem aufgrund der bayernweit gestiegenen Nachfrage gestern kein Impfstoff mehr in den oberbayerischen Lagern vorhanden war, hat der Freistaat jetzt für den mor- gigen Samstag eine Sonderzuteilung zugesagt. Demnach kann auch am Wochenende ohne Einschränkungen geimpft werden.

Allein am letzten Mittwoch wurden in der Landeshauptstadt rund 4.000 Impfungen durchgeführt, davon 1.000 Erstimpfungen.

Aufgrund des jetzt wieder sehr großen Andrangs wird dringend empfoh- len, für eine Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum Riem über www.

impfzentren.bayern einen Termin zu vereinbaren. Das Impfzentrum öffnet Sonntag bis Dienstag von 9 bis 17.45 Uhr und mittwochs von 9 bis 21 Uhr.

Ab 20. November wird das Impfzentrum auch samstags wieder geöffnet sein.

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Auch an den Impfstellen im Stadtgebiet kann es zu längeren Wartezeiten und vorzeitigen Schließungen kommen, wenn absehbar ist, dass die War- tenden nicht mehr innerhalb der Öffnungszeiten geimpft werden können.

Die Stadt reagiert auch hier auf die gestiegene Nachfrage nach Coro- na-Schutzimpfungen und verlängert ab Samstag, 20. November, die Öff- nungszeiten für die ständige Impfstelle auf der Theresienwiese: Impfwil- lige stehen dann auch am Wochenende bereits ab 9 Uhr statt wie bislang erst ab 11 Uhr die Türen offen.

Insgesamt fährt die Stadt ihre Impfkapazitäten schnellstmöglich wieder auf 6.000 Impfungen pro Tag hoch.

Personen ab 12 Jahren haben in der kommenden Woche darüber hinaus wieder viele Möglichkeiten, sich impfen zu lassen. Die mobilen Teams stehen wie gewohnt an den dauerhaften Impfstellen im ehemaligen Sport Münzinger am Marienplatz, auf der Theresienwiese, im Kreisverwaltungs- referat sowie im Einkaufszentrum Pasing Arcaden bereit. Gelegenheiten für eine spontane Impfung bieten sich zudem bei vielen Sonderaktionen im ganzen Stadtgebiet. Die Termine im Einzelnen:

Samstag, 13. November

- Eisenbahnsportverein Neuaubing, Papinstraße 22, 11 bis 17 Uhr

- Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11 bis 17 Uhr

- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4, 11 bis 17 Uhr

- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr Sonntag, 14. November

- Wirtshaus zum Isartal, Brudermühlstraße 2, 12 bis 17 Uhr - ESV München, Margarete-Danzi-Straße 21, 11 bis 16.30 Uhr

- Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11 bis 17 Uhr

- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4, 11 bis 17 Uhr

Montag, 15. November

- Sozialbürgerhaus Sendling - Westpark, Meindlstraße 16/20, 11 bis 16 Uhr - Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11

bis 17 Uhr

- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4, 9 bis 17 Uhr

- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 (1. Stock, Zimmer 101), 10.30 bis 17 Uhr

- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr

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Rathaus Umschau 12.11.2021, Seite 6 Dienstag, 16. November

- Stadtteilzentrum Milbertshofen, Schleißheimer Straße 336, 10 bis 16.30 Uhr

- Kreisjugendring München-Stadt, Paul-Heyse-Straße 22, 11 bis 16 Uhr - Sozialbürgerhaus Sendling - Westpark, Meindlstraße 16/20, 11 bis 16 Uhr - Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11

bis 17 Uhr

- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4, 9 bis 17 Uhr

- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 (1. Stock, Zimmer 101), 10.30 bis 17 Uhr

- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr Mittwoch, 17. November

- Familienzentrum Lichtblick Hasenbergl, Wintersteinstaße 35, 11 bis 17 Uhr

- Pfarrheim Namen Jesu, Stürzerstraße 37, 11 bis 17 Uhr

- Alten- und Servicezentrum Westend, Tulbeckstraße 31, 9.30 bis 16 Uhr - Stadtteilzentrum Milbertshofen, Schleißheimer Straße 336, 10 bis 16.30

Uhr

- Kreisjugendring München-Stadt, Paul-Heyse-Straße 22, 11 bis 16 Uhr - Sozialbürgerhaus Sendling -Westpark, Meindlstraße 16/20, 11 bis 16 Uhr - Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11

bis 17 Uhr

- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4, 9 bis 17 Uhr

- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 (1. Stock, Zimmer 101), 10.30 bis 17 Uhr

- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr Donnerstag, 18. November

- St. Bonifaz, Karlstraße 34, 11 bis 17 Uhr

- Freie Turnerschaft München Gern, Hanebergstraße 1, 11 bis 17 Uhr - Kinder- und Jugendtreff Frei.Raum, Feldbergstraße 63, 11 bis 16 Uhr - Sozialbürgerhaus Sendling - Westpark, Meindlstraße 16/20, 11 bis 16 Uhr - Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11

bis 17 Uhr

- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4, 9 bis 17 Uhr

- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 (1. Stock, Zimmer 101), 10.30 bis 17 Uhr

- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr

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Freitag, 19. November

- Münchner Volkshochschule Einstein 28, Einsteinstraße 28, 11 bis 17 Uhr

- Kinder- und Jugendtreff Frei.Raum, Feldbergstraße 63, 11 bis 16 Uhr - Kreisjugendring München-Stadt, Paul-Heyse-Straße 22, 11 bis 16 Uhr - Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11

bis 17 Uhr

- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4, 9 bis 17 Uhr

- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 (1. Stock, Zimmer 101), 10.30 bis 17 Uhr

- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr Samstag, 20. November

- Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11 bis 17 Uhr

- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4, 9 bis 17 Uhr

- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr Sonntag, 21. November

- Alten- und Servicezentrum Maxvorstadt, Gabelsbergerstraße 55, 10 bis 16 Uhr

- St. Lukas, Mariannenplatz 3, 12 bis 17 Uhr - SV Laim, Riegerhofstraße 20, 11 bis 17 Uhr

- ESV München, Margarete-Danzi-Straße 21, 11 bis 16.30 Uhr - Wirtshaus zum Isartal, Brudermühlstraße 2, 12 bis 17 Uhr

- Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11 bis 17 Uhr

- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4, 9 bis 17 Uhr

Personen ab 12 Jahren mit einem Wohnsitz in Deutschland können sich ohne vorherige Terminvereinbarung impfen lassen, grundsätzlich kann der Impfstoff frei gewählt werden. Impfwillige zwischen 12 und 15 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Eine vorherige Registrierung in BayIMCO (www.impfzentren.bayern) ist er- wünscht, um den Ablauf vor Ort zu beschleunigen, aber keine zwingende Voraussetzung. Auch Menschen, die nicht ihren Erstwohnsitz in München haben, können sich impfen lassen. Zur Impfung ist ein gültiges Ausweis- dokument mitzubringen (Personalausweis oder Reisepass) sowie, falls vor- handen, der gelbe Impfpass. Auch Zweitimpfungen werden durchgeführt, sofern der Mindestabstand zur Erstimpfung gewahrt bleibt (BioNTech 3 Wochen, Moderna 4 Wochen). Erforderlich hierfür ist ein Nachweis über

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Rathaus Umschau 12.11.2021, Seite 8 dem bietet die Landeshauptstadt München bei allen Aktionen der mobilen Impf-Teams im Stadtgebiet, in den dauerhaften Impfstellen und im Impf- zentrum Riem Corona-Auffrischungsimpfungen an. Mehr Informationen unter muenchen.de/corona.

Programm „Soziales Vermieten leicht gemacht“ wird erweitert (12.11.2021) Ab sofort können auch Wohnungen und Häuser, die sich außerhalb der Münchner Stadtgrenze im S-Bahn-Bereich befinden, an be- dürftige Münchner Haushalte oder städtische Dienstkräfte sozial vermietet werden. Dies hat der Sozialausschuss des Stadtrats jetzt beschlossen. Das Programm „Soziales Vermieten leicht gemacht“ galt bisher nur für Wohn- raum im Stadtgebiet. Es sieht für Vermieter*innen eine Prämie vor.

Bürgermeisterin Verena Dietl: „Mit der Erweiterung unseres Programms schaffen wir den Anreiz dafür, dass Münchner Bürger*innen auch im Um- land zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum finden können. Viele wohnungs- suchende Haushalte oder städtische Dienstkräfte sind bereit, eine längere Anfahrt aus dem Umland zu ihrer Arbeitsstätte in Kauf zu nehmen, wenn sie dadurch eine bezahlbare Wohnung beziehen können. Ich appelliere deshalb an alle Wohnungseigentümer*innen, auch im Münchner Umland, von diesem Programm Gebrauch zu machen und ihre Wohnungen sozial zu vermieten.“

Mit dem Belegrechtsprogramm „Soziales Vermieten leicht gemacht“ sucht die Landeshauptstadt private Vermieter*innen, die ihre Wohnungen der Stadt für zehn oder 15 Jahre zur Belegung zur Verfügung zu stellen. Die Vermieter*innen profitieren von der Miete nach Mietspiegel, einer Prämie (abhängig von der Vermietdauer, Lage und Größe der Wohnung) und zahl- reichen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Stadt München. Auch soll die neue Kooperation mit dem Verein Münchner Freiwillige einen Anreiz bieten sozial zu vermieten. Der Verein kann als dauerhafter Zwischenmie- ter so größtmögliche Sicherheit in Bezug auf eine regelmäßige Mietzah- lung gewährleisten.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die Entschärfung der Wohnsituation in München hat für mich eine sehr hohe Priorität. Deshalb müssen wir neben der Schaffung von neuem Wohnraum auch jeden erdenklichen Weg ein- schlagen, um sozialverträgliche Mietwohnungen zu generieren. Mit dem Programm ‚Soziales Vermieten leicht gemacht‘ setzt sich das Sozialreferat zum Ziel, jedes Jahr 100 Vermieter*innen zu gewinnen, die ihr Eigentum zu fairen Preisen vermieten wollen. Auch Vermieter*innen aus dem Münch- ner Umland sind hierzu nun herzlich aufgerufen.“

Das Programm ist Ende 2019 mit der großangelegten Werbekampagne

„Sorgen Sie für Schlüsselmomente“ gestartet. Mittlerweile bestehen Kooperationen mit einem großen Bestandshalter und gemeinnützigen Ver-

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einen. Bisher konnte das Sozialreferat rund 40 private Vermieter*innen für eine soziale Vermietung gewinnen, weitere 60 Wohnungen sind über Ko- operationen mit Bestandshaltern langfristig zur Verfügung gestellt worden.

Wohnungsangebote oder Fragen nimmt das Amt für Wohnen und Migra- tion per E-Mail an belegrechtsprogramm@muenchen.de entgegen.

Wohnungsbörse der Stadt München geht online

(12.11.2021) Die Wohnungsbörse der Stadt München, über die ein Woh- nungstausch oder eine Untervermietung vermittelt werden kann, wird voraussichtlich im Jahr 2022 online gehen. Das Sozialreferat hatte das Pilotprojekt im Dezember 2020 gestartet. Mieter*innen in freifinanzierten städtischen Wohnungen der GWG oder Gewofag können über die Woh- nungsbörse ihre Wohnung innerhalb der Wohnungsbaugesellschaften je nach Bedarf gegen eine kleinere oder größere Wohnung tauschen. Ebenso ist eine Untervermietung möglich, um einen zu großen Wohnraum effizient zu nutzen. Bisher war das Matching der Tauschpartner*innen beziehungs- weise der Vermittlungspartner*innen bei Untervermietung immer manuell über das Sozialreferat erfolgt. Mit der Online-Wohnungsbörse können die Benutzer*innen künftig selbst zu jederzeit eine*n geeigneten Partner*in zum Tausch oder für eine Untervermietung suchen und finden.

Bürgermeisterin Verena Dietl: „Die Online-Wohnungsbörse erleichtert die Suche nach einer/m geeigneten Tauschpartner*in ungemein. Digitale Ser- viceportale, die Angebot und Nachfrage automatisch abgleichen können und auf Knopfdruck mögliche Ergebnisse präsentieren, sparen für alle Beteiligten wertvolle Zeit. Zudem kann jede*r Benutzer*in unter verschie- denen Vorschlägen jetzt selbst auswählen. Ich freue mich sehr, dass wir mit der Online-Wohnungsbörse bald ein weiteres Tool installieren können, das Wohnraum effektiver gestalten lässt und von zu Hause aus einfach und schnell zu bedienen ist.“

Tauschwillige in Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften profitieren gleichermaßen, wenn sie in eine kleinere, in eine größere oder barrierefreie Wohnung ziehen wollen. Die Kaltmieten beider Wohnungen, die zum Zeitpunkt des Tausches gelten, werden jeweils übernommen.

Auch ein Tausch von Wohnungen zwischen den Wohnungsbaugesellschaf- ten GWG und Gewofag ist möglich. Zudem unterstützt die Landeshaupt- stadt München bedarfsorientiert im Einzelfall mittels eines Umzugsma- nagements bei Planung, Organisation und Durchführung des Umzugs.

Die Stadt unterstützt durch die Wohnungsbörse ebenso bei der Vermitt- lung nach einer/m geeigneten Untervermieter*in. Der/die Hauptmieter*in wohnt dabei weiterhin in seinem gewohnten Lebensumfeld, stellt aber nicht genutzte Zimmer gegen eine Untermietzahlung bzw. gegen eine ver-

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Rathaus Umschau 12.11.2021, Seite 10 einbarte Haushaltshilfe zur Verfügung. Damit profitieren beide Mietparteien von einer optimal ausgelasteten Wohnung.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die bisherige Bilanz der Wohnungs- börse zeugt von einem beachtlichen Erfolg. In weniger als einem Jahr sind 15 Mal Wohnungen getauscht worden. Damit hat das Sozialreferat sein selbst gestecktes Ziel übertroffen. Wir planen deshalb, nach Beendi- gung des Pilotprojekts die Wohnungsbörse auf den gesamten Münchner Mietmarkt auszuweiten, damit alle interessierten Münchner Bürger*innen daran teilnehmen können. So können Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt weiter optimiert werden.“

Die größte Wohnung, die seit dem Start der Wohnungsbörse getauscht wurde, war 105 Quadratmeter groß und wurde von nur einer Person be- wohnt. Nunmehr wohnt eine vierköpfige Familie darin und hat so 26 Quad- ratmeter pro Person zur Verfügung. Im Durchschnitt wurde bei den ersten 15 getauschten Wohnungen der nutzbare Raum von ursprünglich 63 Qua- dratmeter pro Person (21 Personen) auf 25 Quadratmeter pro Person (51 Personen) optimiert.

Zusätzlich ist es dem Sozialreferat gelungen, mit dem Seniorentreff Neu- hausen einen Kooperationspartner zu gewinnen, der sich bereiterklärt hat, unentgeltliches Wohnen gegen Hilfeleistungen im Haushalt zu ermögli- chen.

Formulare und Voraussetzungen zur Teilnahme an der Wohnungsbörse so- wie zur Untervermietung und die Kooperation mit dem Seniorentreff Neu- hausen sind unter www.muenchen.de/wohnungsboerse zu finden.

Angebot SAVE für Senior*innen wird ausgebaut

(12.11.2021) Der Sozialausschuss des Stadtrats hat den Ausbau des Pro- jekts SAVE (Senior*innen aufsuchen im Viertel durch Expert*innen) an weiteren fünf ASZ-Standorten zum Januar 2022 beschlossen; mit dabei ist auch das ASZ Ramersdorf als das einzige städtisch betriebene Alten- und Service-Zentrum. SAVE wird seit 2019 in den Einzugsbereichen von vier Münchner Alten- und Service-Zentren in Harlaching, Milbertshofen, Send- ling und im Westend umgesetzt.

Bürgermeisterin Verena Dietl: „Unsere Erfahrungen bestätigen, dass das Projekt SAVE eine wichtige Ergänzung unserer Angebote darstellt. Es bietet eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, mit älteren Menschen im öffentlichen Raum in Kontakt zu treten, die wir sonst nicht erreichen wür- den; so können beispielsweise weiterführende Einrichtungen und Ange- bote vermittelt werden, denn viele der angetroffenen Personen haben kein soziales Netz, wenden sich nicht an Institutionen oder haben den Kontakt dorthin verloren. Den älteren Menschen stehen zudem Ansprechpersonen

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für belastende, oftmals schambesetzte Themen zur Verfügung. Nach zwei Jahren der Umsetzung zeigt sich, dass die Hauptproblemlagen bei finanzi- ellen Herausforderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen liegen.

Ein weiteres häufiges Problem ist die Einsamkeit, auch als eine Folge der pandemiebedingten Kontaktarmut, die Senior*innen und Menschen ohne soziale Netze besonders trifft“.

Das kostenfreie Angebot SAVE verfolgt das Ziel, die Lebenssituation von Senior*innen zu verbessern. Dies geschieht durch individuelle Unterstüt- zungsangebote bei der Alltagsbewältigung und durch Anbindung an das ASZ oder andere bedarfsorientierte Angebote. Auf Wunsch kann die Bera- tung durch die SAVE-Fachkraft auch anonym erfolgen. Sozialpädagogische Fachkräfte der ASZ sind auf festen Routen im jeweiligen Stadtteil an Orten unterwegs, an denen sich ältere Menschen regelmäßig aufhalten und gehen auf diese zu. An stark frequentierten Plätzen bauen die Fachkräfte verlässliche und stabile Beziehungen zur Zielgruppe auf.

München nicht Austragungsort der Gay Games 2026

(12.11.2021) Der Weltverband Federation Gay Games (FGG) hat gestern Abend auf einer Veranstaltung in Brighton (England) bekanntgegeben, dass München nicht Ausrichterstadt der Gay Games 2026 wird. In der finalen Auswahlrunde setzte sich Valencia (Spanien) gegen die Landeshauptstadt und Guadalajara (Mexico) durch. Die Gay Games sind eine der größten Breitensportveranstaltungen weltweit, die sich hauptsächlich (aber nicht ausschließlich) an LGBTIQ-Sportler*innen richtet.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Wir sind enttäuscht, nicht Ausrichter- stadt der Gay Games 2026 sein zu dürfen. Wir hätten dieses Sportgroß- ereignis sehr gerne veranstaltet und damit unterstrichen, dass München eine diverse, bunte und weltoffene Stadt ist. Wir wünschen Valencia alles Gute für die Austragung der Gay Games.“

Für die Gay Games 2026 werden zirka 8.000 bis 12.000 aktive Teilneh- mer*innen erwartet, die sich in 34 Sportarten messen werden.

Verleihung des Designpreises 2020 und des Architekturpreises 2021 (12.11.2021) Bei einem gemeinsamen Festakt zeichnet die Stadt München die Landschaftsarchitektin Andrea Gebhard mit dem Architekturpreis 2021 sowie coronabedingt nachträglich den Grafik-Designer und Illustrator Gün- ter Mattei mit dem Designpreis 2020 aus. Die mit jeweils 10.000 Euro dotierten Preise werden alle drei Jahre für das herausragende Gesamt- werk und besonderen Verdienste für die Stadt München in den Bereichen Architektur und Design verliehen. Die Preise werden am Mittwoch, 17.

November, durch Bürgermeisterin Katrin Habenschaden und Stadtdirektor

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Rathaus Umschau 12.11.2021, Seite 12 Marek Wiechers in Vertretung des Kulturreferenten vor geladenen Gästen

und unter Einhaltung der 2G-Regel überreicht.

Andrea Gebhard hat sich als langjährige Leiterin der Abteilung Grünplanung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt Mün- chen, als Geschäftsführerin der BUGA 2005 in München, als Vorsitzende der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung und als aktive Vertreterin im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten ein viel beachtetes Renommee erarbeitet. In vielen Projekten und ehrenamtlichen Positionen hat sie vor allem für die Stadt München Wesentliches zur Qualität ihrer Freiräume und einem lebenswerten Umfeld beigetragen.

Günter Mattei prägte als Grafik-Designer und Illustrator mit seinem indivi- duellen Stil und kunstvollem Ansatz mehr als drei Jahrzehnte den öffent- lichen Raum der Stadt München. Er gestaltete unter anderem Plakate für den Münchner Tierpark Hellabrunn oder für die Schauburg. Sein Stil, Gra- fik-Design zu denken und umzusetzen, hatte und hat die Kraft – bei aller Zukunftsgewandtheit der Metropolregion München – generationsübergrei- fend einen Beitrag zur Identität der Stadt zu leisten.

Die ausführlichen Jurybegründungen und Informationen zu den Preisen un- ter www.muenchen.de/kulturfoerderung unter „Preise“.

(Siehe auch unter Terminhinweise)

Buch- und Lesetag am Buß- und Bettag in der Stadtbibliothek im HP8 (12.11.2021) Am schulfreien Buß- und Bettag am Mittwoch, 17. November, veranstaltet die Münchner Stadtbibliothek in Kooperation mit dem Netz- werk Leseförderung und dem Zusammenschluss Münchner Kinderbuch- autor*innen und Jugendbuchautor*innen „Isarautoren“ einen Buch- und Lesetag in der neuen Stadtbibliothek HP8 in Sendling.

Von 9 bis 14 Uhr können Kinder dort nacheinander Lesungen der „Isarauto- ren“ Juliane Breinl, Sabine Bohlmann, Meike Haas, Michaela Hanauer, Anja Janotta, Nina Müller, Heike Nieder, Gregor Wolf und Silke Wolfrum erleben.

Anschließend bieten die Münchner Schriftsteller*innen zusammen mit Teilnehmer*innen des Netzwerks Leseförderung Workshops an, die zum Vorgelesenen passen.

In drei Zeitschienen können die Kinder an maximal drei Lesungen und Workshops teilnehmen. Eine Anmeldung ist verpflichtend, wegen der begrenzten Platzzahl ist diese notwendig bis Sonntag, 14. November, per E-Mail an info@lesefoerderung-muenchen.de oder per Telefon 480983426.

Im Gasteig HP8 gilt die 3G-Plus-Regel.

Infos zu den Hygieneregeln finden sich auf der Webseite der Münchner Stadtbibliothek unter www.muenchner-stadtbibliothek.de/offenetueren.

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Ausstellungsrundgang im NS-Dokumentationszentrum

(12.11.2021) Am Dienstag, 16. November, 17.30 Uhr, findet im NS-Doku- mentationszentrum München, Max-Mannheimer-Platz 1, ein Rundgang durch die Ausstellung „On Tyranny. Zwanzig Lektionen für den Wider- stand“ statt. Der Eintritt ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Plätze werden 15 Minuten vor Beginn vor Ort vergeben. Weitere Informationen unter www.nsdoku.de.

In „On Tyranny“ formulierte der Historiker Timothy Snyder 2017 Aufrufe zum Handeln gegen Populismus und autoritäres Führertum. Seine Thesen regen an zu Fragen und politischen Diskussionen über die Wichtigkeit des Engagements der Zivilgesellschaft für eine wehrhafte Demokratie. Die preisgekrönte Künstlerin Nora Krug, bekannt durch ihre international be- achtete Graphic Novel „Heimat“, hat die Thesen Snyders in der ihr eigenen eindrücklichen Bildsprache interpretiert. Ihre Zeichnungen, kombiniert mit Fotos und Fundstücken, erweitern Snyders Thesen um eine neue, künstle- rische Dimension. Diese Arbeiten sind als Intervention in der Ausstellung

„München und der Nationalsozialismus“ zu sehen.

Im Rundgang werden ausgewählte Stationen der Intervention in den Blick genommen und ihre künstlerische Interpretation beleuchtet. Zudem eröff- net der Rundgang den Dialog mit den Themen der Ausstellung „München und der Nationalsozialismus“: Wo gibt es strukturelle Parallelen zwischen populistischen Mechanismen in der Weimarer Republik und aktuellen Strö- mungen? Und wo ist, gerade mit Blick auf die Geschichte, jeder Einzelne in der Zivilgesellschaft aufgerufen, nachzufragen und zu handeln für die Demokratie?

Bauzentrum: Vortrag „Wärmedämmung an Gebäuden“

(12.11.2021) Das Bauzentrum München lädt am Dienstag, 16. November, um 18.30 Uhr zum Vortrag „Wärmedämmung an Gebäuden“ in der Volks- hochschule SüdOst, Wolf-Ferrari-Haus, Rathausplatz 2 in Ottobrunn ein.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung – ausschließlich online – un- ter https://t1p.de/waermedaemmung erforderlich.

Da ein Großteil der älteren Gebäude viel Energie über die Gebäudehülle verliert, sind Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) eine wichtige Kompo- nente bei der Gebäudesanierung, auch wenn manche Materialien inzwi- schen kritisch diskutiert werden. Der Stuckateurmeister und Energiebera- ter Werner Fuest gibt insbesondere Antworten auf die folgenden Fragen:

Was muss beim Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems beachtet werden? Wie lauten die gesetzlichen Anforderungen? Welche Dämmstoffe gibt es und welcher davon eignet sich für mein Haus? Welche Fördermög- lichkeiten gibt es aktuell?

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Rathaus Umschau 12.11.2021, Seite 14 Mehr Infos im Internet unter veranstaltungen.muenchen.de/bauzentrum,

per E-Mail an bauzentrum@muenchen.de oder telefonisch unter 546366-0.

Es gelten die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen, die unter www.mvhs.

de/ueber-uns/presse/hygienekonzept-der-muenchner-volkshochschule ab- rufbar sind.

Online-Vortrag des Bauzentrums zu Photovoltaik und Stromspeicher (12.11.2021) Das Bauzentrum München lädt in Kooperation mit dem Öko- logischen Bildungszentrum München (ÖBZ) am Mittwoch, 17. November, um 18.30 Uhr zum Online-Vortrag „Wattbewerb für Bürger*innen – Förder- möglichkeiten für Photovoltaik und Stromspeicher“ ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist – ausschließlich online – erforderlich unter www.mvhs.de/programm/regenerative-energien.19563/N324116.

Viele Münchner*innen sind an der Nutzung von Sonnenenergie interes- siert, haben aber keinen Überblick zu Kosten und Fördermöglichkeiten.

Neben dem Bund und dem Freistaat Bayern unterstützt auch die Landes- hauptstadt München mit dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES) die Münchner Bürger*innen bei Maßnahmen zur Energieeinsparung und beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Dipl.-Ing. (FH) Lena Kehl, Sachverständige für Solartechnik, gibt grundsätzliche Informationen zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Hilfestellung für den individuellen Weg zu Fördergeldern.

Die Veranstaltung unterstützt den Wattbewerb München. Infos unter mu- enchen.de/wattbewerb.

Weitere Infos unter veranstaltungen.muenchen.de/bauzentrum, per E-Mail an bauzentrum@muenchen.de oder telefonisch unter 546366-0.

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Gesundheitsreferat in eigener Sache

Impfstoffmangel

(12.11.2021) Die CSU behauptet, das Gesundheitsreferat habe den gestern vermeldeten Impfstoffmangel verschuldet, indem es zu niedrige Inzidenz- zahlen gemeldet hätte. Diese Behauptung ist falsch.

Grundsätzlich ist es so, dass der Impfstoff für das Impfzentrum Riem über den Großhandel und die Apotheken kommt. Auf den normalen Versor- gungswegen waren die Vorräte aber zuletzt erschöpft, wie vielerorts in Bayern. Der Freistaat hatte Lager, auf die man in so einem Fall zugreifen konnte. Bis vor wenigen Tagen galt noch die Vorgabe, nur alle 2 Wochen Impfstoff zu bestellen. Erst jetzt gibt es wieder einen 1-Wochen-Rhyth- mus. Die vormaligen Bestellungen erfolgten zu einem Zeitpunkt, als noch andere Vorgaben des Freistaats für die Gesamtzahl der Impfungen galten.

Richtig ist, dass laut einer Mail der Regierung von Oberbayern vom 9.11.21 Restbestände des BioNTech-Impfstoffs gemäß Anweisung des StMGP pri- orisiert insbesondere an Hotspot-Regionen ausgegeben wurden, wie z.B.

an Landkreise wie Mühldorf am Inn, Miesbach oder Rosenheim. Dort lag die Inzidenz am 9.11. jedoch zwischen 543 und 868, so dass die Landes- hauptstadt München nicht berücksichtigt worden wäre, selbst wenn die Inzidenz aktuell korrekt abgebildet wäre. Diese liegt bei mehr als 300.

Eine Anfrage des Impfzentrums Riem nach weiteren Impfstofflieferungen wurde abschlägig beschieden mit der Begründung, dass kein Impfstoff vorhanden sei, sämtliche Lager seien leer. Wörtlich hieß es: „Von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) wird mit Hochdruck daran gearbeitet, Ihnen den benötigten Impfstoff zur Verfügung zu stellen. Leider ist derzeit noch nicht absehbar, in welcher Form und wann dies erfolgen kann bzw. wird.“

Daher ist die Behauptung des CSU-Fraktionsvorsitzenden Manuel Pretzl,

„Impfstoff ist genügend da“, zum Stand gestern falsch.

Das Gesundheitsreferat hat nach einer Vorabinformation durch das StMGP gestern Abend heute um 8.16 Uhr die Mail der Regierung von Oberbayern erhalten, dass „bei sehr dringendem Bedarf für das Wochenende“ eine

„Sonderlieferung“ von BionTech an einem Standort in Neutraubling abge- holt werden könne. Das Gesundheitsreferat hat umgehend eine Bestellung aufgegeben und damit den Bestand für das Wochenende gesichert.

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Baustellen aktuell

Freitag, 12. November 2021

Herzogstraße/Leopoldstraße (Schwabing)

Das Baureferat führt Straßenbauarbeiten durch und verlängert die vor- handene Busspur auf der Südseite der Herzogstraße westlich der Leo- poldstraße bis zur Kreuzung Herzogstraße/Wilhelmstraße.

Vom 11. November bis 6. Dezember ist die Herzogstraße zwischen Wilhelmstraße und Leopoldstraße in Fahrtrichtung Ost einbahngeregelt.

Für die Asphaltierungsarbeiten sind die Herzogstraße und der Kreu- zungsbereich Wilhelmstraße vom 6. bis 11. Dezember für den Fahrver- kehr gesperrt.

Marsstraße/Pappenheimstraße (Maxvorstadt) Die Stadtwerke führen Baugrunderkundungen durch.

Vom 16. bis 26. November verbleibt in der Marsstraße in Fahrtrichtung West eine Fahrspur neben der Baustelle. Aus der Pappenheimstraße ist das Rechtsabbiegen in die Marsstraße in Fahrtrichtung West während der Bauzeit nicht möglich.

Baustellen aktuell

Informationen zu laufenden Baumaßnahmen mit Verkehrseinschränkungen finden Sie im Internet unter www.muenchen.de/baustellen

Herausgeberin: Landeshauptstadt München, Baureferat TZ / K, Baustellenkoordinierung Telefon: (089) 2 33-6 00 50, telefax: (089) 2 33-6 00 55, E-Mail: baustellen.bau@muenchen.de

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Antworten auf Stadtratsanfragen

Freitag, 12. November 2021

Sichere Schul- und KiTaöffnungen gewährleisten I Modellversuch Test-Pooling

Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gersten- korn, Nimet Gökmenoğlu, Judith Greif, Anna Hanusch, Sofie Langmeier, Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 17.2.2021

Schulen bei der Umsetzung der jetzt beschlossenen Testpflicht best- möglich unterstützen

Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gersten- korn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Sebastian Weisenburger (Frak- tion Die Grünen – Rosa Liste) und Barbara Likus, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) vom 23.4.2021 Leerstand bekämpfen I: Anzeigepflicht einführen

Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech- ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 23.4.2021

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Rathaus Umschau 12.11.2021, Seite 18 Sichere Schul- und KiTaöffnungen gewährleisten I

Modellversuch Test-Pooling

Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gersten- korn, Nimet Gökmenoğlu, Judith Greif, Anna Hanusch, Sofie Langmeier, Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 17.2.2021

Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:

Für die in Ihrem Antrag vom 17.2.2021 angeführten Sachverhalte besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit. Eine Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen ist ausschließlich über das Bayeri- sche Staatsministerium für Gesundheit und Pflege möglich.

Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.

Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:

PCR-Tests auf SARS-CoV-2 stellen den diagnostischen Goldstandard dar um Infektionen mit dem Virus nachzuweisen. Allerdings ist der labortechni- sche Aufwand zur Einzelanalyse relativ groß und sie sind vergleichsweise teuer. Daher gab es Überlegungen, durch gepoolte Analysen Kosten und Zeit zu sparen. Bei einer Pooltestung werden die Proben von bis zu 30 Personen in einem Teströhrchen zusammengefasst analysiert. Ist auch nur eine Person mit SARS-CoV-2 infiziert, so wird die gepoolte Analyse bei aus- reichender Viruslast positiv. In einem 2. Schritt müssen dann Proben aller Poolmitglieder einzeln analysiert werden. Alle Gruppen, die negativ getes- tet wurden, brauchen nicht mehr einzeln analysiert werden. Damit werden bei der Pooltestung weniger Laboranalysen benötigt und die Kosten deut- lich gesenkt.

Unabhängig davon bleibt ein hoher organisatorischer und logistischer Auf- wand, u.a. hinsichtlich des Probentransportes und der Materialverteilung.

Hierzu gab es folgende Modellversuche bzw. Studien in Bayern:

a) Gurgel-Test

Im schulischen Bereich gab es bereits im Jahr 2020 Studiengruppen, wel- che gepoolte Speichelproben von Schülern analysierten. Das GSR hatte, in Kooperation mit dem RBS und Vertreter*innen aus dem Bereich der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt*innen, Kontakt zu den Verant- wortlichen der unter der Leitung der Universität Regensburg und Erlangen

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durchgeführten WICOVIR Studie aufgenommen. Es bestand die Bereit- schaft, die wesentlichen Handlungsanweisungen und die Vorgehens- und Analysemethoden zu teilen. Entgegen initialer Äußerungen war die direkte Teilnahme an der laufenden Studie jedoch nicht möglich.

Bei der Speicheltestung gurgelt jede Person zu Hause mit ca. 6 bis 8 ml Trinkwasser. Die Gurgellösung wird anschließend in zwei Sammelröhr- chen „gespuckt“. Die erste Probe (ca. 2ml) wird von den Mitgliedern des POOLS (max. 30 Personen) in einen Sammelbehälter geleert. Diese Sam- melprobe wird mittels PCR analysiert. Sollte die Probe positiv sein, erfolgt die Einzel-Analyse der „Zweitröhrchen“ der Poolmitglieder, um die infizier- te(n) Person(en) zu identifizieren.

Unklar ist, wie hoch die Viruskonzentration der infizierten Person sein muss, damit die Poolprobe noch positiv wird. Hierzu lag keine entspre- chende wissenschaftliche Evaluierung vor. Des Weiteren gibt es gewisse hygienische Bedenken, würde doch ein offenes Zusammenschütten der Einzelproben im Laborsetting absolut gegen die Hygienevorschriften ver- stoßen, insbesondere wegen der möglichen Kontamination durch Tröpf- chenbildung. Das RKI führt zum Pooling-Verfahren aus: „Es sollte aber in einer Form durchgeführt werden, die eine Probenverdünnung weitestge- hend minimiert oder anderweitig einen Sensitivitätsverlust. Das durch- führende Labor muss durch geeignete qualitätssichernde Maßnahmen eine ausreichende Sensitivität und Spezifität nachweisen können.“ Diese Gründe wurden auch seitens des vom GSR kontaktierten renommierten Münchner Labors angeführt und waren der Grund, warum das Pooling von Gurgellösungen nicht weiter verfolgt wurde.

b) Lollipop-Test

Bei dem sogenannten Lollipop-Test wird eine Speichelprobe durch Lut- schen ( 30 sec) auf einem Abstrichtupfer gewonnen. Dieser kann einzeln mittels PCR analysiert werden oder eben auch gepoolt, in dem die Ab- strichtupfer in einem Sammelgefäß zusammengefasst werden, aus dem dann mit Reagenzien die zu analysierende Probe gewonnen wird.

Das GSR kooperierte während des Schuljahres 2020/2021 eng mit einer Forschungsgruppe am Dr. v. Haunerschen Kinderspital und dem Landes- amt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Über das Dr. v. Haunersche Kinderspital nahmen 2 Schulen aus München (1 Grundschule, 1 weiterführende Schule) an der B-fast Studie teil. Diese

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Rathaus Umschau 12.11.2021, Seite 20 Im Rahmen der Virenwächter Studie 3.0 wurden an 17 Münchner Grund-

schulen im Frühjahr 2021 regelmäßige Testungen mittels „Lollipops“

durchgeführt. Das GSR erreichte bei der Regierung von Oberbayern (ROB), dass diese Testung im Sinne der Testverpflichtung anerkannt wurde. Die Akzeptanz der Methode war erneut sehr gut.

Die Evaluation der einzelnen Speicheltests als gepoolter Lollipops-Test zeigte, dass die Methode verlässlich ist. Mit einer Veröffentlichung der Stu- dienergebnisse wird in Kürze gerechnet.

Seit Mitte Juni 2021 wird die Lollipop-Pooltestung in Abstimmung mit dem GSR an der Carl-August-Heckscher-Schule durchgeführt. Dies ist durch eine Kooperation der Dr. von Haunerschen Kinderklinik und der Kinder-und Jugendpsychiatrie möglich. Das GSR erwirkte erneut die Genehmigung durch die ROB. Eine Ausdehnung auf weitere Grundschulen im Bereich der Landeshauptstadt wurde zwischen GSR und Verantwortlichen am Kinderspital diskutiert, war aber auf Grund der limitierten Laborkapazitä- ten und des erheblichen finanziellen und personellen Mehraufwands im zu Ende gehenden Schuljahr 2020/2021 nicht mehr umsetzbar. Weitere Gespräche erfolgten nicht, da inzwischen die Bayerische Staatsregierung ankündigte, das Lollipop-Verfahren zur Pooltestung an allen Grund- und För- derschulen einzuführen.

Bei den jetzt in Grund- und Förderschulen eingeführten Lollipop-Tests lut- schen die Kinder ein Wattestäbchen, welches im Poolgefäß gesammelt wird. Anschließend lutschen sie ein zweites Stäbchen, das als Rückstell- probe asserviert wird. Fällt die PCR-Analyse des Pools positiv aus, werden die Einzelproben der entsprechenden Klasse analysiert. Das Ergebnis der Poolanalyse wird noch am selben Tag bekannt und mittels einer eigens ent- wickelten Software von den Laboren an die Schulen und Eltern gemeldet.

Alle Teilnehmenden an einem positiven Pool werden gemäß der aktuell gültigen Allgemeinverordnung Isolation in der Fassung vom 15.9.2021 als Verdachtspersonen klassifiziert, die sich vorübergehend in Quarantäne be- geben müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass eine asymptomatische, infizierte Person nicht in die Schule kommt.

Durch die Analyse der Rückstellproben wird die infizierte Person identifi- ziert. Sobald diese feststeht, kann festgestellt werden, ob in der Klasse enge Kontaktpersonen sind, die evtl. ebenfalls in Quarantäne müssen. Alle anderen können den Unterricht wieder regulär besuchen. Das Ergebnis der analysierten Rückstellprobe liegt in der Regel vor Beginn des nächsten Schultags vor.

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Bei diesem Testregime werden ausschließlich die Schüler*innen, welche nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts als enge Kontaktpersonen eingestuft werden, für 10 Tage in Quarantäne geschickt. Sie können diese verkürzen, in dem sie am siebten Tag nach dem letzten engen Kontakt eine PCR oder einen Antigentest durchführen lassen. Mit dem Vorliegen eines negativen Ergebnisses endet die Quarantäne, und eine Teilnahme am Unterricht ist ab dem achten Tag wieder möglich. Die Teilnahme an den Lollitests ist freiwillig. Wird dieser nicht zugestimmt, so unterliegt die/

der betroffene Schüler*in einer drei mal wöchentlichen Testpflicht mittels Schnelltest in der Schule.

In der ersten Schulwoche des neuen Schuljahrs erfolgte die Organisation der Logistik für alle betroffenen Münchner Schulen (ca. 240) durch das Referat für Bildung und Sport. Die Staatsregierung übernimmt die Kosten hierfür vollständig. Es wurden verschiedene Sammelrouten entwickelt, die Schulen werden in einer festgelegten Reihenfolge angefahren um die Pro- ben aufzunehmen. Der beauftragte Kurierdienst liefert die Proben am Ver- tragslabor ab. Für den Bereich der LHM befindet sich das Labor ebenfalls in München, so dass die Anlieferung bis Mittag des jeweiligen Tag erfolgen kann.

Das StMUK hat den Schulen ausführliches Informationsmaterial zur Durch- führung zukommen lassen. Die Testmaterialien wurden den Schulen direkt zugestellt. Für die Probenerfassung und Ergebnismitteilung wurde eigens für dieses Projekt eine Software entwickelt, die ermöglicht, dass Eltern und Schulen umgehend über die Ergebnisse informiert werden. Die Lolli- poptests sind am 20.9.2021 für die Grundschulen und Förderzentren für geistige, körperliche und motorische Entwicklung und Sehen eingeführt worden und werden auch im Bereich der LHM seit diesem Datum schritt- weise geführt.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

(22)

Rathaus Umschau 12.11.2021, Seite 22 Schulen bei der Umsetzung der jetzt beschlossenen Testpflicht best-

möglich unterstützen

Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gersten- korn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Sebastian Weisenburger (Frak- tion Die Grünen – Rosa Liste) und Barbara Likus, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) vom 23.4.2021 Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:

Sie beantragen, dass der Oberbürgermeister das Kultusministerium/den Freistaat auffordert, die Schulen bei der Durchführung der Testung aller Schüler*innen unverzüglich, bestmöglich und langfristig zu unterstützen.

Zum Zeitpunkt des Antrags waren die Testungen bereits etabliert und es fanden Gespräche zum Pooling-Verfahren statt. Der Antrag „Sichere Schul- und Kitaöffnungen gewährleisten“ (20-26/A01079) wird Ihnen mit einem gesonderten Antwortschreiben beantwortet werden.

Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag 20-26/A 01355 mittels Antwortschreiben zu beantworten und teile Ihnen auf die- sem Wege Folgendes mit:

Generell bleibt festzustellen, dass sich die Durchführung der Selbsttests unter Aufsicht gut eingespielt hat und in allen Jahrgangsstufen ohne grö- ßere Probleme durchgeführt wird. Gleiches gilt zwischenzeitlich auch für die Pooltestung (Lollipop-Tests) an den Grundschulen. Das zur Verfügung bereitgestellte Informations- und Demonstrationsmaterial hat sich als aus- reichend erwiesen. Die bei Einführung angedachte Unterstützung durch medizinische Dienstleiter wurde in der Folge nicht nachgefragt.

Die von einzelnen Eltern gewünschten und z.T. auch selbst besorgten Speicheltests wurden seitens der Aufsichtsbehörde abgelehnt. Bei den alternativ geforderten „Lollipop-Tests“ handelt es sich um eine auch bei jüngeren Kindern gut akzeptierte Methode, bei der die Kinder auf einem Tupfer lutschen, welcher anschließend mittels gepoolter PCR-Testung ana- lysiert wird. Diese Art der Pooltestung wird inzwischen in allen Grund- und Förderschulen umgesetzt und hat sich bewährt.

Impfangebote für das Personal an Schulen und Kitas wurden seitens der Landeshauptstadt München zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Mai 2021 in der Isar Klinik gemacht, zwischenzeitlich besteht ohnehin für jede*n ein leicht zugängliches Impfangebot.

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Das GSR stand und steht mit allen Akteuren in engem Austausch, um An- liegen frühzeitig aufgreifen und entsprechend adressieren zu können.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

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Rathaus Umschau 12.11.2021, Seite 24 Leerstand bekämpfen I: Anzeigepflicht einführen

Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech- ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 23.4.2021

Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:

Sie beantragen die Ergänzung der städtischen Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) um eine Anzeigepflicht für leerstehenden Wohnraum, der ab Beginn des Leerstehenlassens nicht innerhalb von drei Monaten wieder zu Wohnzwecken genutzt wird. Zuwi- derhandlungen sollen entsprechend des bayerischen Zweckentfremdungs- gesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro pro Wohneinheit geahndet werden.

Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 23.4.2021 als Brief zu beantworten.

Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Derzeitige Rechtslage in München und Verwaltungspraxis des Sozial- referats

Eine rechtliche Verpflichtung für die*den Verfügungsberechtigte*n oder für sonstige Personen, dem Sozialreferat leerstehenden Wohnraum anzuzei- gen, besteht in München nicht.

Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ZeS wird Wohnraum zweckentfremdet, wenn dieser länger als drei Monate leer steht. Von diesem Grundsatz sieht die Zweckentfremdungssatzung Ausnahmen vor.

So liegt eine Zweckentfremdung von Wohnraum nicht vor,

- wenn Wohnraum leersteht, weil er trotz nachweislicher Bemühungen über längere Zeit nicht wieder vermietet werden konnte oder

- wenn Wohnraum nachweislich zügig umgebaut, instandgesetzt oder modernisiert wird oder alsbald veräußert werden soll und deshalb vorü- bergehend unbewohnbar ist oder leer steht (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 ZeS).

In diesen Fällen ist ein länger als drei Monate dauernder Leerstand inso- fern gerechtfertigt. Ein Eingreifen des Sozialreferats ist nicht möglich.

(25)

Bei den zuvor aufgeführten Ausnahmetatbeständen handelt es sich grund- sätzlich um eine abschließende Aufzählung.

Eine Geltendmachung anderer – und insofern von der Zweckentfrem- dungssatzung nicht genannter – Gründe durch ein*e Verfügungsberechtig- te*n, die einen Leerstand rechtfertigen könnten, bedarf stets einer Würdi- gung des individuellen konkreten Sachverhalts durch das Sozialreferat.

Unter keinen Umständen ist jedoch ein Leerstand von Wohnraum zwe- ckentfremdungs- rechtlich gerechtfertigt, wenn der betreffende Wohnraum einzig aus spekulativen Gründen (in Erwartung einer monetären Wertstei- gerung) nicht zu Wohnzwecken genutzt wird und nur aus diesem Grund leer steht.

Ein derart begründeter Leerstand stellt stets eine illegale Zweckentfrem- dung dar, die als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro je Wohneinheit geahndet werden kann.

Das Sozialreferat prüft bei jedem bekannt gewordenen und länger als drei Monate dauerndem Leerstand von Wohnraum, ob ein den Leerstand recht- fertigender Grund besteht. Bei einem ungerechtfertigtem Leerstand wirkt das Sozialreferat – wie bei anderen Zweckentfremdungen auch – mittels verwaltungsrechtlichen Instrumenten auf eine Beendigung der Zweckent- fremdung und darüber hinaus auf eine möglichst zeitnahe bestimmungs- gemäße Nutzung des betroffenen Wohnraums zu Wohnzwecken hin.

Rechtslage in Hamburg

Sie erwähnen in Ihrem Antrag die Rechtslage in der Freien und Hansestadt Hamburg.

In den dort geltenden zweckentfremdungsrechtlichen Vorschriften ist geregelt, dass die Verfügungsberechtigten es der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen haben, wenn Wohnraum ab Beginn des Leerste- henlassens nicht innerhalb von vier Monaten wieder zu Wohnzwecken ge- nutzt wird (vgl. § 13 Abs. 2 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG).

Generelle Voraussetzungen für eine Änderung der Zweckentfrem- dungssatzung

Jede inhaltliche Änderung der Münchner Zweckentfremdungssatzung muss zwingend inhaltlich von den Bestimmungen des bayerischen Zweck-

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Rathaus Umschau 12.11.2021, Seite 26 entfremdungsgesetzes (ZwEWG) als Ermächtigungsgrundlage für die städ-

tische Satzung gedeckt sein.

Die Regelungen des bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes treffen jedoch keine Regelung zu einer Anzeigepflicht bei leer stehendem Wohn- raum.

Daher läge eine entsprechende Ergänzung der Zweckentfremdungssat- zung um eine derartige rechtliche Verpflichtung nicht in der Entscheidungs- befugnis der Landeshauptstadt München. Eine eigenmächtige entspre- chende Satzungsänderung würde vom Verwaltungsgericht für rechtswidrig und unwirksam erklärt werden, da diese nicht von der Ermächtigung durch das ZwEWG gedeckt wäre.

Kein Erfordernis für eine Änderung der Zweckentfremdungssatzung Der Einschätzung des Sozialreferats nach ist eine Ergänzung der Zweck- entfremdungssatzung um eine Anzeigepflicht für leer stehenden Wohn- raum (unabhängig von deren oben ausgeführten rechtlichen Unzulässig- keit) auch nicht erforderlich.

Das Sozialreferat erhält bereits jetzt kontinuierlich eine Vielzahl an Hinwei- sen auf (potenziell) leer stehenden Wohnraum, hauptsächlich über die On- line-Meldeplattform zur Meldung vermuteter Zweckentfremdungen.

Ihre Ausführung, ein Großteil der Münchner Bevölkerung kenne diese On- line-Meldeplattform nicht oder wisse nicht, wo diese zu finden sei, kann seitens des Sozialreferats nicht nachvollzogen werden.

Mit der im Internet einfach auffindbaren Online-Plattform zur Meldung vermuteter Wohnraumzweckentfremdungen steht den Bürger*innen seit Januar 2018 ein zeitgemäßer, unkomplizierter und niedrigschwelliger Weg zur Verfügung, um mit dem zuständigen Fachbereich im Sozialreferat in Kontakt zu treten und Hinweise auf mögliche Zweckentfremdungen zu übermitteln. Die Einführung dieses Instruments wurde seinerzeit von einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne („Raum für München“) flankiert.

Die Online-Meldeplattform erweist sich für das Sozialreferat als ein voller Erfolg und ist seit nunmehr über dreieinhalb Jahren Betrieb etabliert.

Den weit überwiegenden Teil der Hinweise auf mögliche ungenehmigte zweckfremde Nutzungen von Wohnraum erhält der zuständige Fachbe- reich mittlerweile über diesen Kommunikationskanal.

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Seit der Freischaltung der Meldeplattform gingen bis zum Stichtag

31.8.2021 beim Sozialreferat insgesamt 3.293 Online-Meldungen auf eine vermutete Zweckentfremdung von Wohnraum ein.

Von diesen insgesamt 3.293 Meldungen entfallen 1.461 Hinweise (44%) auf einen vermuteten Leerstand von Wohnraum. Ein vermuteter Leerstand von Wohnraum wird damit im Vergleich zu anderen Arten der Wohnraum- zweckentfremdung mit Abstand am häufigsten gemeldet.

Aufgrund dieses Umstands erhält das Sozialreferat in äußerst vielen Fällen Kenntnis über Wohnraumleerstände.

Der überwiegenden Anzahl der dem Sozialreferat bekannten und länger an- dauernden Leerstände liegt ein anerkennungsnotwendiger Grund für den Leerstand zugrunde (z.B. bei einer Renovierung einer Wohnung oder einer beabsichtigten Veräußerung des betreffenden Wohnraums). Nach der Be- endigung eines solchen gerechtfertigten Leerstands wird der betreffende Wohnraum dann in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle zeitnah auch wieder zu Wohnzwecken genutzt.

Ein ordnendes Einschreiten des Sozialreferats mittels rechtlicher Instru- mente (Verwaltungszwangsmittel) ist daher in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle nicht notwendig.

Die Einführung einer Anzeigepflicht für leerstehenden Wohnraum würde zudem mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit längere Leerstände von Wohn- raum aufgrund rein monetär spekulativer Gründe nicht effektiv und nach- haltig verhindern können:

Wie ausgeführt, stellt das Leerstehenlassen von Wohnraum einzig aus derartigen Gründen stets schon jetzt eine illegale Zweckentfremdung dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Wohneinheit geahndet werden kann.

Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass in den relativ betrachtet wenigen bekannten Fällen einer bewusst durch einen solch „spekulativen Leer- stand“ herbeigeführten Zweckentfremdung seitens der*des Verfügungs- berechtigten dieser Leerstand beim Sozialreferat angezeigt werden würde.

Fazit

Unabhängig von der ausgeführten rechtlichen Unzulässigkeit einer Ände-

(28)

Rathaus Umschau 12.11.2021, Seite 28 chen ist für das Sozialreferat auch inhaltlich die Ergänzung der Zweck-

entfremdungssatzung um eine Regelung für eine Anzeigepflicht für leer stehenden Wohnraum nicht erforderlich.

Bereits jetzt erhält das Sozialreferat über die Online-Meldeplattform in äußerst vielen Fällen Kenntnisse von vermuteten bzw. von tatsächlichen Wohnraumleerständen.

Eine entsprechende Ergänzung der Zweckentfremdungssatzung brächte erwartbar keine signifikante Mehrung der dem Sozialreferat bekannten Leerstände mit sich.

Eine Kenntniserlangung über sämtliche Leerstände von Wohnraum in Mün- chen wird sich in der Praxis hingegen ohnehin nicht mit den zweckent- fremdungsrechtlichen Bestimmungen realisieren lassen.

Ich verweise auch auf die Antwort zum Antrag Nr. 20-26/A 01349, Leer- stand bekämpfen IV: Zweckentfremdungssatzung verschärfen – Jahrelan- gen Leerstand verhindern, in der deutlich wird, dass auch eine 12-Monats- frist bei Umbau, Instandsetzung und Modernisierung in der Praxis keinen Mehrwert für ein höheres Wohnraumangebot hat. Verbesserungsnotwen- digkeiten seitens des Landesgesetzgebers gibt es aber durchaus, vgl. Be- kanntgabe zum Vollzug der Zweckentfremdungssatzung (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03017).

Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe da- von aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

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Stadtrat

Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat

Freitag, 12. November 2021

Demo-Day: Münchner Start-ups und städtische Referate besser vernetzen

Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Beppo Brem, Dominik Krause, Clara Nitsche, Julia Post, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Simone Burger, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt- Thiel, Felix Sproll, Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion)

Vollständiges Organisationsversagen im Gesundheitsreferat?

Anfrage Stadträte Manuel Pretzl und Professor Dr. Hans Theiss (CSU- Fraktion)

Unvermögen oder Gottvertrauen?

Anfrage Stadträte Manuel Pretzl und Professor Dr. Hans Theiss (CSU- Fraktion)

Christkindlmarkt – Fristaussetzung zur Platzgelderhebung Antrag Stadträte Manuel Pretzl und Thomas Schmid (CSU-Fraktion)

Städtepartnerschaften und Klimaschutz

Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Dr. Evelyne Menges und Sebastian Schall (CSU-Fraktion)

Eis- & Funsportzentrum West

Öffentliches Eislaufen auch in diesem Winter möglich

Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Christian Müller, Cumali Naz, Lena Odell und Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion) Oberwiesenfeld: Fuß- und Radbrücke über Moosacher Straße ein- planen

Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste)

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Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus

München, 12.11.2021 Demo-Day: Münchner Start-ups und städtische Referate besser vernetzen

Antrag

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) wird beauftragt in Kooperation mit den Münchner Gründungszentren und Acceleratoren, regelmäßig — jedoch mindestens zweimal jährlich — einen sog. „Demo-Day“ zwischen Start-ups und Social Start-ups aus München und der Region und städtischen Referaten, Tochtergesellschaften sowie Unternehmen zu veranstalten. Dort sollen nicht nur Neuheiten präsentiert, sondern auch kurze Workshops für Start-ups angeboten werden, die zu relevanten Themen wie u. a. Vergaberecht oder öffentlichen Ausschreibungen Handreichungen geben.

Begründung

Die Region München ist ein boomender Start-up-Standort. Viele der neuen Lösungen und Technologien sind auch für die Stadt als Nutzerin interessant. Gerade für noch junge Unter- nehmen ist es jedoch häufig eine Herausforderung, Aufträge von der öffentlichen Hand zu er- halten (bspw. Aufgrund unzureichenden oder fehlenden Wissens über Ansprechpersonen, Ausschreibungsprozesse oder Formulare sowie lang andauernde Salesprozesse).

Das Event soll daher einerseits eine Informationsveranstaltung für Start-ups sein, um für sie einen Überblick über Kriterien und Verfahren zu schaffen. Andererseits erhalten Mitarbeiten- de aus den Referaten Einblick in die Salesprozesse und Bedürfnisse von Start-ups, die städtische Beschaffungsprozesse bereichern und ggf. vereinfachen können. Und nicht zuletzt dient ein solches Format als Beitrag zur regionalen Wirtschaftsförderung, indem neue Lösungen und Technologien mit der Stadt als potenzieller Auftraggeberin in Kontakt gebracht werden. Unabhängig von möglichen Aufträgen wird dies einen wertvollen Austausch für beide Seiten darstellen: Es werden potenzielle Ansprechpersonen in der Verwaltung identifiziert und innovative Ideen aus der Region frühzeitig erkannt und gefördert.

Um für alle Beteiligten einen möglichst großen Mehrwert zu bieten, empfiehlt es sich, die Veranstaltungen branchen- oder themenspezifisch (wie bspw. Gesundheit, Mobilität, Bildung oder Kultur- und Kreativwirtschaft) mit den jeweils zuständigen Referaten abzuhalten und den Kreis der Teilnehmenden entsprechend auszuwählen. Idealerweise werden die teilnehmenden Start-ups vorab durch die Gründungszentren und Acceleratoren anhand geeigneter Kriterien ausgewählt, um eine entsprechende Qualität der Ideen und Diversität der Teams zu garantieren.

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Das Event kann aufgrund der aktuellen Haushaltssituation zunächst auch digital stattfinden.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste SPD/Volt-Fraktion

Initiative: Initiative:

Julia Post Simone Burger

Sebastian Weisenburger Christian Vorländer

Anja Berger Felix Sproll

Clara Nitsche Klaus Peter Rupp

Beppo Brem Dr. Julia Schmitt-Thiel

Dominik Krause Mitglieder des Stadtrates

Mitglieder des Stadtrates

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CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de

Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München

ANFRAGE

An Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München

12.11.2021

Vollständiges Organisationsversagen im Gesundheitsreferat?

Seit vielen Tagen steigen die Inzidenzwerte in Deutschland auf die höchsten Stände der gesamten Corona-Pandemie. Besonders hart getroffen von dieser Tatsache ist auch Bayern, interessanterweise nicht aber München. Die Landeshauptstadt hingegen scheint inmitten lila eingefärbter Landkreise auf der Insel der Glücksseeligen. Mit Stand 10.11.2021 wurde eine 7- Tage-Inzidenz von 103,2 gemeldet. Doch der Schein trügt, wie auch der Oberbürgermeister in einer Mitteilung wissen lässt. Er bezeichnet die Kontaktnachverfolgung als eines der wichtigsten Instrumente in der Pandemie, um Infektionsketten zu durchbrechen und die Verbreitung des Virus einzudämmen. Immer mehr Menschen haben positive Testergebnisse, die durch die Behörden statistisch erfasst werden müssen. In München gelingt das jedoch offensichtlich nicht mehr und das womöglich bereits seit Langem. Es gibt Hinweise darauf, dass das Gesundheitsreferat angebotene Hilfe nicht bzw. erst zu spät angenommen hat, was einem unglaublichen Organisationsversagen gleichkommt.

Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:

1. Wurde eine freie und für die Landeshauptstadt München jederzeit abrufbare Personalreserve des Freistaats Bayern i.H.v. 97 Personen zur Bewältigung der Kontaktnachverfolgung inkl. Pflege der Statistiken tatsächlich nicht abgerufen?

2. Wenn ja, mit welcher Begründung wurde auf die Inanspruchnahme der Personalreserve des Freistaats Bayern verzichtet?

3. Hat das Gesundheitsreferat die drohende vierte Welle in dieser Massivität unterschätzt?

4. Wie gedenkt das Gesundheitsreferat, den Stau in der Kontaktnachverfolgung zu lösen?

5. Wie werden die Rückstände erfasst bzw. tauchen diese überhaupt in der 7-Tage-

Inzidenz auf?

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6. Ist es richtig, dass Positivmeldungen rückwirkend entweder gar nicht mehr eingetragen werden oder mit dem Datum, an dem sie vom Labor übermittelt wurden, so dass sie statistisch zwar erfasst, nicht aber in die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz einfließen?

7. Wie hoch ist die reale 7-Tage-Inzidenz in München?

Manuel Pretzl (Initiative) Prof. Dr. Hans Theiss

Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender

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ANFRAGE

An Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München

12.11.2021

Unvermögen oder Gottvertrauen?

Seit vielen Tagen steigen die Inzidenzwerte in Deutschland auf die höchsten Stände der Corona- Pandemie. Weltweit fordern Virologen mantraartig, dass Impfungen die einzig wirkliche Chance sind, das Virus zu brechen bzw. unter Kontrolle zu bekommen. Auch in Deutschland mehren sich die Stimmen, dass die Impfkampagne nicht ins Stocken geraten darf. Jeder, der doch zu einer Impfung bereit ist, sollte diese schnellstmöglich bekommen können. Zu den Erst- und Zweitimpfungen kommen mittlerweile auch die sog. Boosterimpfungen für all jene hinzu, deren letzte Impfung bereits sechs Monate zurückliegt. Diese werden sehr gut angenommen. Durch das Mahnen und die steigenden Infektionszahlen war über Kurz oder Lang mit einer gesteigerten Nachfrage an Impfungen zu rechnen und die Schlangen vor den städtischen Impfzentren sprechen für sich. Das Gesundheitsreferat informierte mit gestriger Meldung (11.11.2021) in der Rathaus-Umschau darüber, dass bis zum Wochenende hin verschiedene Impfaktionen ausfallen müssten, was in Anbetracht der aktuellen Situation eine Katastrophe ist.

In der Meldung wird es so dargestellt, dass im gesamten Freistaat Bayern der Impfstoff knapp wird, aber mit Hochdruck an Nachlieferungen gearbeitet würde. Unseren Informationen zufolge gibt es jedoch genügend Impfstoff im Freistaat, der seit einer Systemumstellung ab dem 01.11.2021 direkt über den Großhandel geordert werden kann. Im Rahmen der Hotspotstrategie wird der Impfstoff bevorzugt an die Städte und Landkreise mit einer besonders hohen Inzidenz abgegeben, was auf München dank der verschlafenen Kontaktnachverfolgung nicht zutrifft.

Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:

1. Verfügt die Landeshauptstadt München über ausreichende Mengen an zugelassenen Impfstoffen? Wie viele Impfdosen sind derzeit vorrätig?

2. Wurden die notwendigen Nachbestellungen in entsprechender Zahl beim Freistaat

Bayern ausgelöst? Wann wurden sie ausgelöst?

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3. Wurde eine rechtzeitige Kontingenterhöhung in Anbetracht der sich abzeichnenden Nachfrageentwicklung nach Erst- und Folgeimpfungen beim Freistaat Bayern

beantragt? Wann wurde die Kontingenterhöhung beantragt?

4. Wurde die Systemumstellung am 01.11.2021 hinsichtlich der Bestellung beim Großhandel beachtet? Waren die Bestellungen durch die städtischen Impfzentren problemlos möglich? Wenn nicht, welche Probleme gab es?

5. Liegt die Verantwortung für die Bestellung der ausreichenden Menge an Impfstoff nicht grundsätzlich bei der Landeshauptstadt?

Manuel Pretzl (Initiative) Prof. Dr. Hans Theiss

Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender

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ANTRAG

An Herrn

Oberbürgermeister Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München

12.11.2021

Christkindlmarkt – Fristaussetzung zur Platzgelderhebung

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird um Prüfung gebeten, inwieweit dem Antrag der Marktkaufleute und Schausteller Folge geleistet werden kann, die Frist zur Platzgelderhebung auszusetzen und kein anteiliges Platzgeld zu verlangen.

Begründung

Die Pandemie nimmt noch einmal Fahrt auf. Die 7-Tages-Inzidenzen erreichen deutschlandweit Höchststände. Die geplanten und von vielen ersehnten Christkindlmärkte sind aufgrund der 4.

Coronawelle in Gefahr. Das ist vor allem für all jene ein existenzielles Problem, die mit eben diesen Märkten ihr Geld verdienen, denn sie haben durch die nunmehr fast zwei Jahre andauernde Pandemie große Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Wir fordern deshalb zumindest die Aussetzung der Frist für die Platzgelderhebung.

Manuel Pretzl (Initiative) Thomas Schmid

Fraktionsvorsitzender Stadtrat

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