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B A Y E R I S C H E R L A N D T A G

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B A Y E R I S C H E R L A N D T A G

Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen

88. Sitzung

Donnerstag, 10. Juli 2008, 09.15 Uhr bis 14.40 Uhr

Den Vorsitz führt Abg. Franz Schindler (SPD) zeitweise Abg. Peter Welnhofer (CSU)

Protokoll: Christine Gremmer

Alfred Vogel

(2)

TAGESORDNUNG

Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 17. April 2008 (Vf. 8-VII-08) betreffend Antrag auf Feststellung der

Verfassungswidrigkeit der Art. 2 Nr. 8, Art. 3, 5 und 6 des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 919, BayRS 2126-3-UG)

PII/G-1310/08-8 1

Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - vom 18.

Juni 2008 (2 BvE 2/08), 2 BvE 1010/08, 2 BvR 1022/08) betreffend 1.

Antrag auf Feststellung im Organstreitverfahren, dass das

Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 (ABI EU 2007 C 306/01) und die Begleitgesetze gegen das Grundgesetz verstoßen, 2. Verfassungsbeschwerden gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon, gegen das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (BTDrucks 16/8488) und gegen das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des

Bundestags und des Bundesrats in Angelegenheiten der

Europäischen Union (BTDrucks 16/8489), 3. Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sowie 4. Anträge auf andere Abhilfe

PII/G-1320/08-4 3

Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 17.

Juni 2008 (1 BvR 1443/08) betreffend Verfassungsbeschwerde gegen

§ 32 Abs. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) in der Fassung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 25. November 2007

(GVBl S. 651) PII/G-1320/08-51 5

(3)

Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 23. Juni 2008 (Vf. 11-VII-08) betreffend Antrag auf Feststellung der

Verfassungswidrigkeit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald vom 17. September 2007 (GVBl S. 671, BayRS 791-4-2-UG),

mit Ausnahme von § 1 Nr. 4 PII/G-1310/08-9 7

Gesetzentwurf der Abgeordneten Franz Maget, Joachim Wahnschaffe, Christa Steiger u.a. und Fraktion (SPD) für ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und

Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz und

Änderungsgesetze - BayBGG und ÄndG) und zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches

Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG) (Drs. 15/9482)

- Endberatung - 8

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 15/10390)

- Endberatung - 8

(4)

hierzu: 9

Änderungsantrag der Abgeordneten Christa Steiger, Kathrin Sonnenholzner, Dr. Simone Strohmayr u.a. und

Fraktion (SPD) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 15/10390) (Drs. 15/10693)

- Endberatung - 9

Änderungsantrag der Abgeordneten Joachim Unterländer u.a. (CSU) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des

Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 15/10390) (Drs. 15/10698)

- Endberatung – 9

Änderungsantrag der Abgeordneten Joachim Unterländer u.a. (CSU) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des

Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 15/10390) (Drs. 15/11034)

- Endberatung - 10

Antrag der Abgeordneten Joachim Unterländer u.a. (CSU)

Entschließung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (Drs. 15/10390) (Drs. 15/10695)

- Endberatung - 10

(5)

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge sowie deren Versorgung mit Wohnraum (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlAufnG)

(Drs. 15/10436) - Endberatung - 15

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gerichte für Arbeitssachen im Freistaat Bayern (Drs. 15/10672)

- Endberatung - 18

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Drs. 15/10393)

- Endberatung - 20

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des

Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (Drs. 15/10596)

- Endberatung - 23

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (Drs. 15/10671)

- Endberatung - 25

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Landesentwicklung und in den

Umweltfragen (Drs. 15/10527)

- Endberatung - 27

(6)

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des

Sparkassengesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 15/10604)

- Endberatung - 29

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (Drs. 15/10595)

- Endberatung - 31

Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 15/10605)

- Endberatung - 33

hierzu: 33

Änderungsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Prof. Dr. Walter Eykmann, Manfred Ach u.a. (CSU) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 15/10605) (Drs. 15/10811)

- Endberatung – 33

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 15/10594)

- Endberatung - 36

(7)

hierzu: 36

Änderungsantrag der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann,

Karin Pranghofer, Reinhold Strobl u.a. (SPD) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 15/10594) (Drs. 15/10736)

- Endberatung - 36

Gesetzentwurf der Abgeordneten Franz Maget,

Hans-Ulrich Pfaffmann, Karin Pranghofer u.a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 15/10480)

- Endberatung – 39

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eines Gesetzes zur Sicherung der Versammlungsfreiheit

(Versammlungsfreiheitsgesetz) (Drs. 15/9951)

- Endberatung - 41

Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Versammlungsgesetzes (Drs. 15/10181)

- Endberatung – 41

(8)

Änderungsantrag der Abgeordneten Franz Schindler,

Helga Schmitt-Bussinger, Bärbel Narnhammer u.a. (SPD) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen

Versammlungsgesetzes (Drs. 15/10181) (Drs. 15/10669)

- Endberatung – 41

Änderungsantrag der Abgeordneten Peter Welnhofer, Herbert Ettengruber u.a. (CSU) zum Gesetzentwurf der

Staatsregierung eines Bayerischen Versammlungsgesetzes (Drs.

15/10181) (Drs. 15/10812)

- Endberatung – 42

Antrag der Abgeordneten Helga Schmitt-Bussinger, Angelika Weikert, Stefan Schuster (SPD) Schutz des ehem. Reichsparteitagsgeländes in Nürnberg vor rechtsextremen Versammlungen (Drs. 15/3625)

- Endberatung – 42

hierzu die Eingaben (siehe Anlage – siehe Protokollende) 42

Weitere Beratung der Gesetzentwürfe 56

Gesetzentwurf der Abgeordneten Franz Maget,

Helga Schmitt-Bussinger, Rainer Volkmann u.a. und Fraktion SPD zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs. 15/10606)

– Endberatung – 71

(9)

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Regelung des

Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (Drs. 15/10391)

– Endberatung – 72

hierzu: 72

Änderungsantrag der Abgeordneten Herbert Ettengruber u.a. CSU zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Regelung des

Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (Drs. 15/10391 (Drs. 15/10734)

– Endberatung – 72

Änderungsantrag der Abgeordneten Joachim Wahnschaffe,

Kathrin Sonnenholzner, Christa Steiger u.a. SPD zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (Drs. 15/10391) (Drs. 15/10745)

– Endberatung – 72

Änderungsantrag der Abgeordneten Joachim Wahnschaffe,

Kathrin Sonnenholzner, Christa Steiger u.a. SPD zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (Drs. 15/10391) (Drs. 15/10746)

– Endberatung – 73

(10)

Änderungsantrag der Abgeordneten Joachim Wahnschaffe,

Kathrin Sonnenholzner, Christa Steiger u.a. SPD zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (Drs. 15/10391) (Drs. 15/10747)

– Endberatung – 73

Änderungsantrag der Abgeordneten Joachim Wahnschaffe,

Kathrin Sonnenholzner, Christa Steiger u.a. SPD zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (Drs. 15/10391) (Drs. 15/10748)

– Endberatung – 73

Änderungsantrag der Abgeordneten Joachim Wahnschaffe,

Kathrin Sonnenholzner, Christa Steiger u.a. SPD zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (Drs. 15/10391) (Drs. 15/10749)

– Endberatung – 74

Gesetzentwurf der Abgeordneten Herbert Ettengruber,

Christian Meißner, Martin Fink u.a. und Fraktion CSU zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 15/10637)

– Endberatung – 77

(11)

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u.a. und Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Drs. 15/10631)

– Endberatung – 80

Gesetzentwurf der Abgeordneten Franz Maget, Franz Schindler, Hans-Ulrich Pfaffmann u.a. und Fraktion SPD zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern Bayern, aber gerechter

Verfassungsrechtliche Verankerung der Lernmittelfreiheit an Bayerns Schulen (Drs. 15/10034)

– Endberatung – 81

Gesetzentwurf der Abgeordneten Franz Maget,

Hans-Ulrich Pfaffmann, Franz Schindler u.a. und Fraktion SPD zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes Bayern, aber gerechter Umfassende Lernmittelfreiheit an Bayerns Schulen

(Drs. 15/10035)

– Endberatung – 83

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 15/10599)

– Endberatung – 84

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u.a. und Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN über die unterirdische Verlegung von Hochspannungsleitungen (Drs. 15/10543)

– Endberatung – 86

(12)

Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Geodateninfrastrukturgesetzes (BayGDIG) (Drs. 15/10670)

– Endberatung – 88

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes (Drs. 15/10528)

– Endberatung – 90

hierzu: 90

Änderungsantrag der Abgeordneten Peter Welnhofer, Philipp Graf von und zu Lerchenfeld u.a. CSU zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes (Drs. 15/10528) (Drs. 15/10972)

– Endberatung – 90

Staatsvertrag 92

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit

Psychotherapeutenversorgung (Drs. 15/10638) 92

(13)

Staatsvertrag 93

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter

Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 15/10879) 93

Staatsvertrag 94

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Abschluss des Innovationsbündnisses Hochschule 2013 zur Sicherung der

Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschulen in den Jahren 2009 bis 2013 zwischen den staatlichen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen (Hochschulen) und

dem Freistaat Bayern (Drs. 15/10903) 94

Schlussworte 96

(14)

Verfassungsstreitigkeiten

Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 17. April 2008 (Vf. 8- VII-08) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Art. 2 Nr. 8, Art. 3, 5 und 6 des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheits- schutzgesetz - GSG) vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 919, BayRS 2126-3-UG) PII/G-1310/08-8

Vorsitz: Franz Schindler (SPD) Berichterstattung: Ernst Weidenbusch (CSU) Mitberichterstattung: Franz Schindler (SPD)

Abg. Ernst Weidenbusch (CSU) führt aus, der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur habe sich mit seiner Klage gegen das Gesundheitsschutzgesetz ge- wandt. Der Verein sehe Artikel 101 der Bayerischen Verfassung verletzt. Er stütze die Popularklage sowohl auf Artikel 103 BV, Eigentumsrecht, als auch auf Artikel 118 BV, Gleichheitsgrundsatz.

Der Bayerische Landtag habe seine Meinung dazu bereits in den vorherigen fünf Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof formuliert.

Er, Weidenbusch, schlägt vor, der Landtag beteilige sich am Verfahren. Es werde die Abweisung der Klage beantragt. Als Vertreter des Landtags werde er, Weidenbusch, benannt.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) merkt an, es werde niemanden wundern, dass er sich dieser Einschätzung anschließe.

(15)

Beschluss:

Der Landtag beteiligt sich am Verfahren.

Es wird die Abweisung der Klage beantragt.

Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Weidenbusch benannt.

(einstimmig)

(16)

Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - vom 18. Juni 2008 (2 BvE 2/08), 2 BvE 1010/08, 2 BvR 1022/08) betreffend 1. Antrag auf Feststel- lung im Organstreitverfahren, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 (ABI EU 2007 C 306/01) und die Begleitgeset- ze gegen das Grundgesetz verstoßen, 2. Verfassungsbeschwerden gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon, gegen das Gesetz zur Ände- rung des Grundgesetzes (BTDrucks 16/8488) und gegen das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestags und des Bundesrats in Angelegenheiten der Europäischen Union (BTDrucks 16/8489), 3. Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sowie 4. Anträge auf andere Abhilfe PII/G-1320/08-4

Vorsitz: Franz Schindler (SPD) Berichterstattung: Dr. Bernd Weiß (CSU) Mitberichterstattung: Franz Schindler (SPD)

Abg. Dr. Bernd Weiß (CSU) legt dar, der Sachverhalt sei bereits erschöpfend dar- gestellt worden.

Er schlägt vor, dass der Landtag in dem Verfahren keine Stellungnahme abgebe. Es gebe keine Veranlassung, sich am Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu beteiligen, obwohl er, Dr. Weiß, Interesse daran habe.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) schließt sich dem Vorschlag des Berichterstat- ters an, keine Stellungnahme abzugeben.

Er führt ferner aus, wenn der Ausschuss mehr Zeit hätte, würde es sich lohnen, über die durchaus gehaltvolle Begründung zu sprechen. Er halte das Ergebnis dieser bei- den Verfahren für offen. Man könne zu der Grundsatzfrage, wie es mit der Europäi- schen Union weitergehen solle, stehen, wie man wolle. Aber die aufgeworfenen Fra- gen zur Europäischen Union, zur Eigenstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland

(17)

und der Eigenstaatlichkeit der Länder seien schon der Rede Wert. Auch wenn man ein feuriger Europäer sei, sei es denkbar, dass die Gesetze einer verfassungsrichter- lichen Überprüfung unterzogen nicht standhielten.

Beschluss:

Der Landtag gibt im Verfahren keine Stellungnahme ab.

(einstimmig bei zwei Enthaltungen aus den Reihen der CSU)

(18)

Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 17. Juni 2008 (1 BvR 1443/08) betreffend Verfassungsbeschwerde gegen § 32 Abs. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) in der Fassung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 25. November 2007 (GVBl S. 651)

PII/G-1320/08-51

Vorsitz: Franz Schindler (SPD) Berichterstattung: Dr. Bernd Weiß (CSU) Mitberichterstattung: Franz Schindler (SPD)

Abg. Dr. Bernd Weiß (CSU) führt aus, das Landesgesetz aus Niedersachsen habe auch in Bayern Diskussionen ausgelöst. Bayern könne aber aus dem Verfassungs- streit über ein niedersächsisches Gesetz keinen großen Wert gewinnen. Er schlage deshalb vor, keine Stellungnahme abzugeben.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) schließt sich im Ergebnis an, zumal die Vor- schrift in § 32 Abs. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht mit der entsprechenden Vorschrift des Bayerischen PAG identisch sei, sondern sich durchaus deutlich unterscheide. Ob die niedersächsische Regelung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit der Überprü- fung den Regelungen in den Gesetzen von Nordrhein-Westfalen und Schleswig- Holstein entspreche, könne er, Schindler, nicht einschätzen. Es bestehe kein Anlass, dass sich der Landtag, nachdem er das Bayerische PAG geändert habe, an dem Verfahren beteilige.

Abg. Christine Stahl (GRÜNE) merkt an, diese Verfassungsstreitigkeit zeige schon, dass es in anderen Bundesländern in Bezug auf die Polizeigesetze ähnliche Proble- me wie in Bayern gebe. Auch wenn sich der Landtag am Verfahren nicht beteilige, sei es interessant zu erfahren, was das Bundesverfassungsgericht zu dieser Be-

(19)

schwerde auszuführen habe. Es sei erfreulich, dass der Ausgang des Verfahrens möglicherweise auch für Bayern Konsequenzen haben werde, auch wenn es vier Jahre dauere, wie etwa bei der Änderung der Vorschriften für das Kfz- Kennzeichenscanning, die sie wohl nicht mehr erleben werde. Man werde sich wohl kontinuierlich, wie etwa beim Thema „Rasterfahndung“, vor dem Verfassungsgericht wiederfinden, weil die Länder nicht in der Lage seien, ordentliche Gesetze abzulie- fern.

Beschluss:

Der Landtag gibt im Verfahren keine Stellungnahme ab.

(einstimmig)

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Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 23. Juni 2008 (Vf. 11- VII-08) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Ver- ordnung zur Änderung der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald vom 17. September 2007 (GVBl S. 671, BayRS 791-4-2-UG), mit Ausnahme von § 1 Nr. 4

PII/G-1310/08-9

Vorsitz: Franz Schindler (SPD) Berichterstattung: Dr. Bernd Weiß (CSU) Mitberichterstattung: Franz Schindler (SPD)

Abg. Dr. Bernd Weiß (CSU) empfiehlt, sich an dem Verfahren nicht zu beteiligen;

denn es handele sich um eine Rechtsverordnung der Staatsregierung, die ohne Zu- stimmung des Landtags erlassen worden sei. Der Landtag habe sich in dieser Legis- laturperiode bereits mit einer ähnlichen Popularklage befasst.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) sieht es genauso. Er erinnert daran, dass der Ausschuss diese Frage bereits intensiv diskutiert habe und dass zu diesem Thema sowohl eine Anhörung im Umweltausschuss als auch ein Ortstermin stattgefunden hätten. Die Diskussionen seien schon in den Inhalt dieser Verordnung eingeflossen.

Der Landtag solle sich deshalb am Verfahren nicht beteiligen. Außerdem sei es kein Rechtsetzungsakt des Landtags, sondern ein Rechtsetzungsakt der Staatsregierung.

Beschluss:

Der Landtag beteiligt sich nicht am Verfahren.

(einstimmig)

(21)

Gesetzentwurf der Abgeordneten Franz Maget, Joachim Wahnschaffe, Chris- ta Steiger u.a. und Fraktion (SPD)

für ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, In- tegration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung an- derer Gesetze (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz und Ände- rungsgesetze - BayBGG und ÄndG)

und

zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstel- lungsgesetz - BayBGG)

(Drs. 15/9482) - Endberatung -

Berichterstattung: Bärbel Narnhammer (SPD) Mitberichterstattung: Petra Guttenberger (CSU) Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und ande- rer Rechtsvorschriften

(Drs. 15/10390) - Endberatung -

Berichterstattung: Petra Guttenberger (CSU) Mitberichterstattung: Bärbel Narnhammer (SPD)

(22)

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Christa Steiger, Kathrin Sonnenholzner, Dr. Simone Strohmayr u.a. und Fraktion (SPD)

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Behin- dertengleichstellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften

(Drs. 15/10390) (Drs. 15/10693) - Endberatung -

Berichterstattung: Bärbel Narnhammer (SPD) Mitberichterstattung: Petra Guttenberger (CSU)

Änderungsantrag der Abgeordneten Joachim Unterländer u.a. (CSU)

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Behin- dertengleichstellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften

(Drs. 15/10390) (Drs. 15/10698) - Endberatung –

Berichterstattung: Petra Guttenberger (CSU) Mitberichterstattung: Bärbel Narnhammer (SPD)

(23)

Änderungsantrag der Abgeordneten Joachim Unterländer u.a. (CSU)

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Behin- dertengleichstellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften

(Drs. 15/10390) (Drs. 15/11034) - Endberatung -

Berichterstattung: Petra Guttenberger (CSU) Mitberichterstattung: Bärbel Narnhammer (SPD)

Antrag der Abgeordneten Joachim Unterländer u.a. (CSU)

Entschließung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bay- erischen Behindertengleichstellungsgesetzes

(Drs. 15/10390) (Drs. 15/10695) - Endberatung -

Berichterstattung: Petra Guttenberger (CSU) Mitberichterstattung: Bärbel Narnhammer (SPD)

Vorsitz: Franz Schindler (SPD)

Abg. Bärbel Narnhammer (SPD) gibt den Inhalt des Gesetzentwurfs der SPD auf Drs. 15/9482 wieder. Sie führt ferner aus, das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung trete mit Ablauf des 31. Juli 2008 außer Kraft. Deshalb sei eine Verlängerung notwendig. Sie bittet um Zustim- mung zum SPD-Antrag.

(24)

Abg. Petra Guttenberger (CSU) schlägt vor, die Gesetzentwürfe wie im federfüh- renden Ausschuss unter Einbeziehung der Anträge zur Abstimmung zu stellen. Es sei Eile geboten, sonst träten die Gesetze außer Kraft. Insbesondere die Barrierefrei- heit sei eine wichtige Forderung.

Abg. Christine Stahl (GRÜNE) verweist auf die ausführlichen Debatten im Aus- schuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik. Die GRÜNEN hätten dort dem Gesetzentwurf zugestimmt. Es sei nämlich sehr wichtig, da es in Bayern auf diesem Gebiet Nachholbedarf gebe. Die GRÜNEN beantragten deswegen Zustimmung zu den vorliegenden Anträgen.

(25)

Abstimmung über den Gesetzentwurf der SPD auf Drs. 15/9482:

Beschluss:

Ablehnung

(mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD und der GRÜNEN)

Abstimmung über den nachgezogenen Änderungsantrag der CSU auf Drs.

15/11034:

Beschluss:

Zustimmung

(einstimmig)

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drs. 15/10390 unter Einbeziehung des soeben beschlossenen Änderungsantrags der CSU auf Drs. 15/11034:

Beschluss:

Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial-, Gesund- heits- und Familienpolitik vom 29.5.2008 mit der Maßgabe der Berücksichti- gung des Änderungsantrags der CSU auf Drs. 15/11034.

(einstimmig)

(26)

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) stellt fest, mit dieser Beschlussfassung habe der Änderungsantrag der CSU auf Drs. 15/10698 seine Erledigung gefunden, er sei in den Gesetzentwurf eingegangen.

(27)

Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drs. 15/10693:

Beschluss:

Ablehnung

(mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD und der GRÜNEN)

Abstimmung über den CSU-Antrag auf Drs. 15/10695:

Beschluss:

Zustimmung

(einstimmig)

(28)

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ma- ria Scharfenberg u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge sowie deren Versorgung mit Wohnraum (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlAufnG)

(Drs. 15/10436) - Endberatung -

Vorsitz: Franz Schindler (SPD) Berichterstattung: Christine Stahl (GRÜNE) Mitberichterstattung: Alexander König (CSU)

Abg. Christine Stahl (GRÜNE) nennt als Grund des Antrags Probleme und teilweise unzumutbare Zustände bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Die GRÜNEN hätten eine andere Vorstellung von Unterbringung, und mit dieser Einschätzung stünden sie nicht allein da. Wer soziale Verhaltensweisen ernst nehme, müsse diesem Gesetz- entwurf zustimmen. Ansonsten verweise sie auf die erfolgten ausführlichen Debatten.

Abg. Alexander König (CSU) hält eine Änderung der bestehenden Regelungen nicht für notwendig; denn die geltende Rechtslage sei ausreichend und alle internati- onalen Richtlinien würden erfüllt. Insofern verweise er auf die ausführlichen Debatten im Landtag.

Abg. Florian Ritter (SPD) merkt an, die SPD-Fraktion halte den Gesetzentwurf nicht für hilfreich und werde ihn deshalb ablehnen. Dass es in den Unterkünften schwierige Situationen gebe, sei unbestritten. Entscheidend sei allerdings nicht eine gesetzliche Regelung, in der man festschreibe, wie viele Quadratmeter zulässig seien. Das brin- ge überhaupt nichts, solange die Bayerische Staatsregierung den Trägern der Ein- richtungen die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung stelle. Deshalb könne das Problem nicht dadurch gelöst werden, dass man Mindeststandards festschreibe. In-

(29)

sofern verweise er auf die massiven Kürzungen der Mittel im Jahr 2004 gegen die Stimmen der SPD.

Abg. Christine Stahl (GRÜNE) hält diese Argumente überhaupt nicht für nachvoll- ziehbar, weil überall, wo es um soziale Standards gehe wie zum Beispiel beim sozia- len Wohnungsbau, Vorgaben zu den Quadratmetern zu finden seien. Die GRÜNEN hätten wiederholt eine Änderung der Finanzausgleichsmittel gefordert, weil zusätzli- che Mittel gebraucht würden. Zu sagen, man brauche keine Änderung, weil die Staatsregierung nichts zahle, sei überhaupt nicht verständlich. Besonders Alleiner- ziehende mit minderjährigen Kindern, Behinderte, Kranke und Traumatisierte seien in den Fokus zu rücken.

Abg. Florian Ritter (SPD) entgegnet, zum einen würden Kinder nur wenige Tage in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

Abg. Christine Stahl (GRÜNE) widerspricht dieser Feststellung.

Abg. Florian Ritter (SPD) fährt fort, zum anderen sei entscheidend, dass es bereits eine flexible Regelung gebe, die genau für die von den GRÜNEN beschriebene Per- sonengruppe eine bedürfnisgerechte Unterbringung zulasse, aber daran scheitere, dass die Staatsregierung den Geldbeutel nicht öffne. Die Träger hätten ein Interesse daran, die Flüchtlinge vernünftig unterzubringen. Es habe keinen Sinn, ein entspre- chendes Gesetz zu beschließen, wenn die Staatsregierung die Mittel für bessere Un- terbringungsmöglichkeiten nicht bereitstelle. Es sei nicht richtig, die Träger in die Verantwortung zu nehmen, da diese die im Antrag geforderten Regelungen am Ende ausbaden müssten.

Es gehe nicht um die Frage, ob die SPD-Fraktion Mindeststandards ablehne. Die Frage sei vielmehr, ob hier die Staatsregierung ihrer Verantwortung nachkomme o- der ob man einen Gesetzentwurf einbringe, in dem die Träger als Gelackmeierte da- stünden, weil sie die Gelder nicht zur Verfügung gestellt bekämen.

(30)

Abg. Christine Stahl (GRÜNE) stellt klar, ihre Fraktion wolle die Verantwortung und die finanziellen Lasten nicht auf die Träger abwälzen, sondern es gelte, den Staat in die Pflicht zu nehmen.

Abg. Florian Ritter (SPD) meint, das stehe aber so im Gesetzentwurf nicht drin. Das sei der entscheidende Punkt.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) findet es eine Schande, wie Deutschland als reiches Land diese Menschen unterbringe. Er rate jedem, diese Gemeinschaftsun- terkünfte zu besuchen. Es würden zwar viele Unterkünfte geschlossen, aber nicht deshalb, weil man die Flüchtlinge besser, sondern in zentralen Einheiten mit zum Teil erbärmlichen Standards unterbringe. Man könne allenfalls darüber streiten, ob der vorliegende Gesetzentwurf der richtige Weg sei, um diesen Missstand zu beheben.

Beschluss:

Ablehnung

(mit den Stimmen der CSU und der SPD gegen die Stimme der GRÜNEN)

(31)

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gerichte für Arbeitssa- chen im Freistaat Bayern

(Drs. 15/10672) - Endberatung -

Vorsitz: Franz Schindler (SPD) Berichterstattung: Petra Guttenberger (CSU) Mitberichterstattung: Franz Schindler (SPD)

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) teilt mit, der Gesetzentwurf sei in den Aus- schüssen einstimmig zur Annahme empfohlen worden.

Abg. Petra Guttenberger (CSU) führt aus, es gehe darum, dass sich die Zuständig- keit der Arbeitsgerichte nach den bayerischen Amtsgerichtsbezirken richte und dass die bisherige Zweigstelle Sonthofen des Amtsgerichts Kempten nunmehr zu einem eigenständigen Amtsgericht aufgewertet worden sei. Dieser Änderung hätten alle Ausschüsse zugestimmt. Sie bittet, genauso zu verfahren.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) signalisiert Zustimmung. Denn die Anpassung des Gesetzes über die Organisation der Gerichte für Arbeitssachen im Freistaats Bayern sei notwendig geworden, weil sich die Organisation des Gerichtswesens in- sofern geändert habe, als die frühere Zweigstelle Sonthofen ein eigenständiges Amtsgericht geworden sei.

(32)

Beschluss:

Zustimmung

(einstimmig)

(33)

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Drs. 15/10393)

- Endberatung -

Vorsitz: Franz Schindler (SPD) Berichterstattung: Peter Welnhofer (CSU) Mitberichterstattung: Bärbel Narnhammer (SPD)

Abg. Peter Welnhofer (CSU) legt dar, die Landeshauptstadt München in Person von Dr. Wilfried Blume-Beyerle, der nicht der CSU-Fraktion angehöre, habe gegen das Gesundheitsschutzgesetz Bedenken dahingehend vorgebracht, dass es nicht mög- lich sei, beim Oktoberfest 2008 die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleis- ten, wenn das Nichtraucherschutzgesetz voll umfänglich angewendet werden müsse.

Diese Bedenken könnten nicht widerlegt werden.

Abg. Bärbel Narnhammer (SPD) und Vorsitzender Franz Schindler (SPD) wen- den ein, Dr. Blume-Beyerle gehöre auch ihrer Partei nicht an.

Abg. Peter Welnhofer (CSU) fährt fort, die Landeshauptstadt München habe mitge- teilt, dass zur Sicherstellung der Rettungswege längere, bautechnische Vorkehrun- gen erforderlich seien, und diese könnten erst bis 2009 getroffen werden. Die CSU- Fraktion beabsichtige deswegen, nicht nur für das diesjährige Oktoberfest, sondern in 2008 – und zwar nur in 2008 – allgemein für Volksfeste das Rauchverbot auszu- setzen. Das heiße, es bleibe in vollem Umfang beim Nichtraucherschutzgesetz, aber erst ab dem Jahr 2009.

Abg. Bärbel Narnhammer (SPD) sieht keinerlei gesundheitspolitische Gründe, das Nichtraucherschutzgesetz auszusetzen.

(34)

Abg. Peter Welnhofer (CSU) entgegnet, gesundheitspolitische Gründe nicht, aber andere Gründe.

Abg. Bärbel Narnhammer (SPD) fährt fort, diese Sicherheitsbedenken seien dem Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München schon lange vor Verab- schiedung des Nichtraucherschutzgesetzes bekannt gewesen und von ihm auch ge- äußert worden. Das Kreisverwaltungsreferat hätte bereits im Vorfeld handeln können.

Dass nicht gehandelt worden sei, zeige, dass es der CSU im Wesentlichen darum gehe, im Wahljahr eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Auslöser dafür seien die schlechten Ergebnisse bei der Kommunalwahl gewesen. Die SPD-Fraktion stehe für eine solche Vorgehensweise nicht zur Verfügung und werde deshalb den vorliegen- den Gesetzentwurf ablehnen.

Abg. Christine Stahl (GRÜNE) hält jeden Ausnahmetatbestand für problematisch, vor allem dann, wenn man Regelungen umkehren, rückgängig machen oder auslau- fen lassen wolle. Nach Meinung der GRÜNEN sei das Bayerische Nichtraucher- schutzgesetz gut formuliert, weil es die umfassendsten Regelungen enthalte. Bereits bei dem einen Ausnahmetatbestand stelle man fest, dass sich viele Hoffnungen machten. Entsprechende Verfassungsklagen seien bereits erhoben worden.

Sie kündigt an, diesen Gesetzentwurf abzulehnen, weil bis zum Oktoberfest gut Vor- kehrungen getroffen werden könnten und weil es rechts- und gesundheitspolitisch schwierig sei, die Regelungen auszusetzen.

Abg. Peter Welnhofer (CSU) weist darauf hin, dass das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München erstmals in schriftlicher Form gegenüber dem Staatsmi- nisterium des Innern nach Inkrafttreten des Gesundheitsschutzgesetzes und nach abschließender Beratung im Landtag massiv interveniert habe. Er, Welnhofer, habe diesen Schriftsatz gesehen, darin sei es um die Sicherstellung der Rettungswege gegangen. Die CSU-Landtagsfraktion werde es nicht auf ihre Kappe nehmen, dass ihr die Schuld zugeschoben werde, wenn etwas passiere, weil sie dieses Gesetz ab 2008 habe durchdrücken wollen.

(35)

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) legt Wert darauf, dass Dr. Blume-Beyerle auch seiner Partei nicht angehöre.

Die vorgebrachten Sicherheitsbedenken müssten in der Tat ernst genommen wer- den. Aber er habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass man jetzt so tue, als gebe es bei Massenzusammenkünften, wie zum Beispiel dem Oktoberfest, wegen des Rauchverbots erstmals Sicherheitsprobleme, und ausblende, dass man bei solchen Massenzusammenkünften seit Jahrzehnten ständig Probleme wegen des exzessiven Alkoholgenusses habe.

Die Intervention der Landeshauptstadt München sei der CSU-Fraktion offensichtlich willkommen. Warum schreibe man nicht in diesen Gesetzentwurf hinein: Das Rauch- verbot gelte grundsätzlich, aber nicht vier Wochen vor der Landtagswahl oder vor einem Wahlgang? Das habe einen Geschmack. Schon deshalb werde die SPD- Fraktion dem Begehren nicht zustimmen können.

Beschluss:

Zustimmung

(mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD und der GRÜNEN)

(36)

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (Drs. 15/10596)

- Endberatung -

Vorsitz: Franz Schindler (SPD) Berichterstattung: Petra Guttenberger (CSU) Mitberichterstattung: Bärbel Narnhammer (SPD)

Abg. Petra Guttenberger (CSU) gibt den Inhalt des Gesetzentwurfs wieder, der zum einen die Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes, zum anderen die Erhe- bung kostendeckender Gebühren im Bereich der Fleischhygiene, etwa Geflügel, betreffe.

Sie bittet um Zustimmung zum Gesetzentwurf, der in den zuständigen Ausschüssen bereits ausführlich diskutiert worden sei.

Abg. Bärbel Narnhammer (SPD) kündigt unter Hinweis auf die Ausführungen vom 12.6.2008 im Umweltausschuss an, weiterhin auf Ablehnung zu plädieren.

Abg. Petra Guttenberger (CSU) bittet, den Einleitungssatz redaktionell zu ändern und wie folgt zu formulieren:

Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Er- nährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG) vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452, BayRS 2120-1-UG), zuletzt geändert durch § 1 des Ge- setzes vom 6. Mai 2008 (GVBl. S. 158) wird wie folgt geändert:

(37)

Abg. Christine Stahl (GRÜNE) kündigt an, sich der Abstimmung zu enthalten, weil die GRÜNEN vom Gesundheitsdienst und Verbraucherschutz im Grunde genommen andere Vorstellungen hätten. Es sei schwierig, die Kosten auf die Verbraucher und Betriebe zu verlagern, auch wenn die Richtung stimme. Es gebe auf Bundesebene bereits eine entsprechende Regelung. Dass das Bundesgesetz eine Neuordnung der Kostenregelungen vorschreibe, sei ein Problem.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) sieht keine rechtlichen Probleme. Er weist auf folgende Änderung hin:

In § 1 sind im Einleitungssatz die Worte „20. Dezember 2007 (GVBl. S. 951)“

durch die Worte „6. Mai 2008 (GVBl. S. 158)“ zu ersetzen;

denn das zu ändernde Gesetz sei zwischenzeitlich schon geändert worden.

Beschluss:

Zustimmung mit der Maßgabe, in § 1 im Einleitungssatz die Worte „20. De- zember 2007 (GVBl. S. 951)“ durch die Worte „6. Mai 2008 (GVBl. S. 158)“ zu ersetzen.

(mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der Vertreterin der GRÜNEN)

(38)

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (Drs. 15/10671)

- Endberatung -

Vorsitz: Franz Schindler (SPD) Berichterstattung: Petra Guttenberger (CSU) Mitberichterstattung: Florian Ritter (SPD)

Abg. Petra Guttenberger (CSU) führt aus, die Änderung sei infolge der am 24. Feb- ruar 2006 in Kraft getretenen Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregisters erforderlich. Der federführende Ausschuss habe den Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Sie bittet um Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe folgender redaktio- neller Änderung:

In § 1 sind im Einleitungssatz die Worte „26. Juli 2005 (GVBl. S. 287)“ durch die Worte „10. Juni 2008 (GVBl. S. 317)“ zu ersetzen;

Abg. Florian Ritter (SPD) meint, die Änderung sei völlig in Ordnung, komme aber etwas spät. Er signalisiert Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Abg. Petra Guttenberger (CSU) erläutert, der Einleitungssatz müsse korrigiert wer- den, weil das Bayerische Immissionsschutzgesetz seit Einreichung des nun zur Ab- stimmung stehenden Gesetzentwurfs bereits anderweitig einmal geändert worden sei. Deswegen sei die Bezugnahme auf den 26. Juli 2005 nicht mehr richtig, sondern es sei zu formulieren: „10. Juni 2008 (GVBl. S. 317).

(39)

Beschluss:

Zustimmung mit der Maßgabe, in § 1 im Einleitungssatz die Worte „26. Juli 2005 (GVBl. S. 287)“ durch die Worte „10. Juni 2008 (GVBl. S. 317)“ zu erset- zen.

(einstimmig)

(40)

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Landesentwick- lung und in den Umweltfragen

(Drs. 15/10527) - Endberatung -

Vorsitz: Franz Schindler (SPD) Berichterstattung: Hans Herold (CSU) Mitberichterstattung: Florian Ritter (SPD)

Abg. Hans Herold (CSU) gibt den Inhalt des Gesetzentwurfs wieder und erläutert, in Bayern seien für Überwachungsmaßnahmen bisher die Landesgewerbeanstalt Bay- ern, die Kreisverwaltungsbehörden und das Landesamt für Umwelt zuständig gewe- sen. Künftig seien nur noch das Landesamt für Umwelt und die Kreisverwaltungsbe- hörden zuständig. Hierbei seien keine größeren Änderungen vorgesehen.

Verwaltungsanordnungen und Bußgeldbescheide seien Amtshandlungen, für die von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden Kosten erhoben werden könnten. Mit diesem Gesetz werde dafür Sorge getragen, dass die Gewässer entsprechend ge- schützt würden.

Er beantrage Zustimmung zum Gesetzentwurf, der im federführenden Ausschuss einstimmig beschlossen worden sei.

Abg. Florian Ritter (SPD) signalisiert Zustimmung zum Gesetzentwurf, fordert aber eine angemessene Personalausstattung in den Kreisverwaltungsbehörden, damit Kontrollen auch durchgeführt werden könnten.

(41)

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) stellt fest, die Beschlussfassung müsse zu- rückgestellt werden, bis der Vertreter des Ministeriums anwesend sei.

MR Dr. Frank (Justizministerium) beantragt, in § 2 Satz 1 als Datum des Inkrafttre- tens den 1. August 2008 und in § 2 Satz 2 als Datum des Außerkrafttretens den 31. Juli 2008 einzufügen.

Beschluss:

Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 Satz 1 als Datum des Inkrafttretens der 1. August 2008 und in § 2 Satz 2 als Datum des Außerkrafttretens der 31. Juli 2008 eingefügt wird.

(einstimmig)

(42)

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Sparkassengesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 15/10604)

- Endberatung -

Vorsitz: Franz Schindler (SPD) Berichterstattung: Hans Herold (CSU) Mitberichterstattung: Florian Ritter (SPD)

Abg. Hans Herold (CSU) führt aus, der Antrag betreffe die Umsetzung einer EU- Richtlinie, die sich im Wesentlichen auf Prüfungen von Jahresabschlüssen beziehe und die Mitgliedstaaten verpflichte, die Einhaltung bestimmter Anforderungen an Ab- schlussprüfer sicherzustellen und eine öffentliche Aufsicht über die Abschlussprüfer einzurichten. Die Richtlinie solle bis Ende Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werden. Außerdem gehe es um die Umsetzung einer Deregulierungsmaßnahme.

Nach der vorliegenden Regelung könne der Kreistag unter bestimmten Umständen ohne Vorberatung im Kreisausschuss Beschlüsse fassen.

Er beantragt Zustimmung zum Gesetzentwurf, der im federführenden Ausschuss ein- stimmig beschlossen worden sei.

(Abg. Peter Welnhofer (CSU) übernimmt den Vorsitz)

Abg. Florian Ritter (SPD) hält diese Ausführungen fachlich für richtig. Er verweist auf die Ausführungen im federführenden Ausschuss und kündigt „Zustimmung“ an.

(43)

Beschluss:

Zustimmung

(einstimmig)

(44)

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bay- ern

(Drs. 15/10595) - Endberatung -

Vorsitz: Peter Welnhofer (CSU) Berichterstattung: Hans Herold (CSU) Mitberichterstattung: Florian Ritter (SPD)

Abg. Hans Herold (CSU) führt aus, das Gesetz über den öffentlichen Personennah- verkehr in Bayern bedürfe der Anpassung infolge des Erlasses des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie eines Landtagsbeschlusses im Zu- sammenhang mit Feststellungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes zur Förderung von Verkehrskooperationen. Er beantragt Zustimmung zum Gesetzent- wurf, der im federführenden Ausschuss einstimmig beschlossen worden sei.

Abg. Florian Ritter (SPD) signalisiert Zustimmung zum Gesetzentwurf. Dabei ergä- ben sich nahezu keine inhaltlichen Änderungen, lediglich redaktionelle Änderungen.

Vorsitzender Peter Welnhofer (CSU) schlägt als Datum des Inkrafttretens den 1.8.2008 vor.

(45)

Beschluss:

Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 Abs. 1 als Datum des Inkrafttretens der 1. August 2008 und in § 2 Abs. 2 als Datum des Außerkrafttretens der 31.

Juli 2008 eingefügt wird.

(einstimmig)

(46)

Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 15/10605)

- Endberatung -

Berichterstattung: Petra Guttenberger (CSU) Mitberichterstattung: Adelheid Rupp (SPD) hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Prof. Dr. Walter Eykmann, Manfred Ach u.a. (CSU)

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 15/10605)

(Drs. 15/10811) - Endberatung –

Berichterstattung: Petra Guttenberger (CSU) Mitberichterstattung: Adelheid Rupp (SPD)

Vorsitz: Franz Schindler (SPD)

Abg. Petra Guttenberger (CSU) legt dar, aufgrund der neuen Kompetenzregelung durch den Bund zur Regelung des Statusrechts der Beamten sei nunmehr ein eige- nes Gesetz erforderlich, weil das in Bayern geltende Recht zum 1.4.2009 außer Kraft gesetzt werde.

Die CSU-Fraktion wolle des Weiteren den Änderungsantrag auf Drs. 15/10811 zur Abstimmung stellen. Da sei eine Anpassung an die Entscheidung des Bundesverfas-

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sungsgerichts vom 20.3.2007 erforderlich, das die Versorgungswirksamkeit eines Beförderungsamts auf maximal zwei Jahre begrenzt habe. Das Gesetz sei mit die- sem Antrag geändert worden.

Sie bittet um Zustimmung entsprechend der Beschlussfassung im federführenden Ausschuss unter Einbeziehung des vorliegenden Änderungsantrags.

Abg. Adelheid Rupp (SPD) bezeichnet die Darlegungen der Berichterstatterin als korrekt und bezieht sich auf die Ausführungen im Ausschuss für Fragen des öffentli- chen Dienstes.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) weist auf folgende redaktionelle Änderung im Gesetzentwurf (Drs. 15/10605) hin:

In Art. 73 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „§ 38 Abs. 2 BeamtStG“ durch die Worte „§ 38 Abs. 3 BeamtStG“ ersetzt.

In Art. 89 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 wird jeweils das Wort „zehn“ durch das Wort

„acht“ ersetzt.

MR Dr. Frank (Justizministerium) nennt als Datum des Inkrafttretens den 1.4.2009.

(48)

Abstimmung über den Änderungsantrag der CSU auf Drs. 15/10811:

Beschluss:

Zustimmung

(einstimmig)

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drs. 15/10605:

Beschluss:

Zustimmung zur Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe, dass der Änderungsantrag auf Drs. 15/10811 berücksichtigt wird, dass das Gesetz am 1.4.2009 in Kraft tritt und dass folgende Änderungen vor- genommen werden:

In Art. 73 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „§ 38 Abs. 2 BeamtStG“ durch die Worte „§ 38 Abs. 3 BeamtStG“ ersetzt.

In Art. 89 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 wird jeweils das Wort „zehn“ durch das Wort

„acht“ ersetzt.

(einstimmig)

(49)

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unter- richtswesen

(Drs. 15/10594) - Endberatung -

Berichterstattung: Martin Neumeyer (CSU) Mitberichterstattung: Adelheid Rupp (SPD) hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann, Karin Pranghofer, Reinhold Strobl u.a. (SPD)

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Geset- zes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

(Drs. 15/10594) (Drs. 15/10736) - Endberatung -

Berichterstattung: Adelheid Rupp (SPD) Mitberichterstattung: Martin Neumeyer (CSU)

Vorsitz: Franz Schindler (SPD)

Abg. Martin Neumeyer (CSU) führt aus, es gehe vor allem um den Landesschüler- rat zur Vertretung der schulischen Interessen der Schüler und zur Mitwirkung in der

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Schulverwaltung bei den obersten Schulbehörden, der aus der Landesschülerkonfe- renz und dem Vorstand bestehe, und um den Schulversuch MODUS 21.

Er verweist auf die intensive Diskussion in den Ausschüssen und bittet um Zustim- mung zum Gesetzentwurf. Den Änderungsantrag der SPD werde die CSU-Fraktion ablehnen.

Abg. Adelheid Rupp (SPD) umreißt den Inhalt des SPD-Antrags und verweist auf die Diskussion im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Sie bittet um Zustim- mung zum SPD-Antrag. Den Gesetzentwurf der Staatsregierung werde die SPD- Fraktion ablehnen.

Abg. Christine Stahl (GRÜNE) sieht im vorliegenden Gesetzentwurf eine Reihe von diskutierenswerten Themen, etwa die Schülermitverwaltung, den Schulversuch zur Erprobung der 13. Jahrgangsstufe an Fachoberschulen, die internationalen Ver- gleichsstudien und die Situation von Berufsfachschulen und Berufsoberschulen. Ge- rade beim Schulversuch MODUS 21 sähen die GRÜNEN Änderungsbedarf.

Sie verweist auch auf die Debatte im Bildungsausschuss, in dem sich Frau Tolle zu den einzelnen Punkten bereits intensiv geäußert habe, und kündigt an, sich aus den genannten Gründen der Abstimmung zu enthalten.

Abg. Martin Neumeyer (CSU) nennt als Datum des Inkrafttretens den 1.8.2008.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) stellt fest, da seit Einreichung des Gesetzent- wurfs der Staatsregierung das zugrunde liegende Gesetz, das BayEUG, bereits in einem anderen Zusammenhang geändert worden sei, bedürfe der Gesetzentwurf folgender Änderung:

Im Einleitungssatz zu § 1 sind die Worte „Art. 10 des Gesetzes vom 20. De- zember 2007 (GVBl. S. 919)“ durch die Worte „§ 2 des Gesetzes vom 6. Mai 2008 (GVBl. S. 158)“ zu ersetzen.

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Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD auf Drs. 15/10736:

Beschluss:

Ablehnung

(mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD und der GRÜNEN)

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drs. 15/10594:

Beschluss:

Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass im Einleitungssatz zu § 1 die Worte „Art. 10 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 919)“

durch die Worte „§ 2 des Gesetzes vom 6. Mai 2008 (GVBl. S. 158)“ ersetzt werden.

(mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der Vertreterin der GRÜNEN)

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Gesetzentwurf der Abgeordneten Franz Maget, Hans-Ulrich Pfaffmann, Ka- rin Pranghofer u.a. und Fraktion (SPD)

zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unter- richtswesen

(Drs. 15/10480) - Endberatung –

Vorsitz: Franz Schindler (SPD) Berichterstattung: Adelheid Rupp (SPD) Mitberichterstattung: Dr. Ingrid Fickler (CSU)

Abg. Adelheid Rupp (SPD) erläutert den Inhalt des Gesetzentwurfs, der einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der gebundenen Ganztagsschule festgeschrieben wolle. Sie verweist auf die Diskussion im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.

Abg. Ingrid Fickler (CSU) verweist ebenfalls auf die Diskussion im Bildungsaus- schuss und kündigt an, den Gesetzentwurf abzulehnen, weil bekanntlich nicht alle Eltern ihre Kinder in Ganztagsschulen schicken wollten. Die CSU-Landtagsfraktion sei für die Wahlfreiheit und gegen die Postulierung eines Rechtsanspruchs.

Abg. Adelheid Rupp (SPD) stellt klar, aus einem Rechtsanspruch lasse sich nicht ableiten, dass es eine Verpflichtung sei, auf eine Ganztagsschule zu gehen. Da sei klar zu differenzieren.

Abg. Christine Stahl (GRÜNE) signalisiert Zustimmung zum Gesetzentwurf, weil Bayern dringend weitere Ganztagsangebote brauche, und zwar nicht nur klassen- weise, sondern als Schulform. Es sei klar, dass den Kommunen zusätzliche Kosten aufgebürdet würden. Die SPD und die GRÜNEN hätten aber immer wieder Anträge zur Finanzierung, unter anderem über das Finanzausgleichsgesetz, vorgelegt.

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Die GRÜNEN seien fest davon überzeugt, dass die CSU an der Ganztagsschule nicht vorbeikomme. Der Anspruch auf einen Platz in der Ganztagsschule müsse e- benso wie der Platz in einem Kindergarten gesetzlich verankert werden. Bisher gebe es in Bayern ganze 600 Ganztagsklassen

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) meint, mit dieser Argumentation müsse Dr.

Fickler dem Gesetzentwurf zustimmen; denn im Gesetzentwurf stehe, dass ein ge- setzlicher Anspruch geschaffen werden solle, aber keine Verpflichtung. Eltern, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollten, wolle die SPD nicht zwingen. Wer aber sein Kind in einer gebundenen Ganztagsschule unterbringen wolle, dürfe nicht weiter von der Gnade der Regierung abhängig sein. Es gehe nicht an, dass nur die eine oder andere Klasse genehmigt werde, während die anderen Eltern, die ihre Kinder in der gebundenen Ganztagsschule unterbringen wollten, in die Röhre schauten.

Er stellt fest, rechtliche Probleme habe niemand vorgebracht.

Abg. Ingrid Fickler (CSU) hebt hervor, das Kultusministerium habe im Hauptschul- bereich allen Anträgen auf Einrichtung von Ganztagsklassen zugestimmt. In Schwa- ben hätten alle Schulen Anträge gestellt, und diese seien auch bewilligt worden. In Memmingen etwa sei vielmehr das Problem, diese Ganztagsklassen zu füllen.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) entgegnet, in der Oberpfalz seien nicht alle Anträge genehmigt worden.

Beschluss:

Ablehnung

(mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD und der GRÜNEN)

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Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ma- ria Scharfenberg u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

eines Gesetzes zur Sicherung der Versammlungsfreiheit (Versammlungsfrei- heitsgesetz)

(Drs. 15/9951) - Endberatung -

Berichterstattung: Christine Stahl (GRÜNE) Mitberichterstattung: Thomas Obermeier (CSU) Gesetzentwurf der Staatsregierung

eines Bayerischen Versammlungsgesetzes (Drs. 15/10181)

- Endberatung –

Berichterstattung: Thomas Obermeier (CSU) Mitberichterstattung: Franz Schindler (SPD)

Änderungsantrag der Abgeordneten Franz Schindler, Helga Schmitt-Bussinger, Bärbel Narnhammer u.a. (SPD)

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Versammlungsge- setzes

(Drs. 15/10181) (Drs. 15/10669) - Endberatung –

Berichterstattung: Franz Schindler (SPD) Mitberichterstattung: Thomas Obermeier (CSU)

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Änderungsantrag der Abgeordneten Peter Welnhofer, Herbert Ettengruber u.a.

(CSU)

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Versammlungsge- setzes

(Drs. 15/10181) (Drs. 15/10812) - Endberatung –

Berichterstattung: Thomas Obermeier (CSU) Mitberichterstattung: Franz Schindler (SPD)

Antrag der Abgeordneten Helga Schmitt-Bussinger, Angelika Weikert, Ste- fan Schuster (SPD)

Schutz des ehem. Reichsparteitagsgeländes in Nürnberg vor rechtsextremen Versammlungen

(Drs. 15/3625) - Endberatung –

Berichterstattung: Franz Schindler (SPD) Mitberichterstattung: Thomas Obermeier (CSU)

hierzu die Eingaben (siehe Anlage – siehe Protokollende)

Berichterstattung: Franz Schindler (SPD) Mitberichterstattung: Thomas Obermeier (CSU)

Vorsitz: Franz Schindler (SPD)

Abg. Christine Stahl (GRÜNE) führt aus, nach Artikel 113 der Bayerischen Verfas- sung hätten alle Bewohner Bayerns das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu

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versammeln. Dass Art. 113 BV weder eine Genehmigungspflicht fordere noch andere Voraussetzungen nenne, zeige, wie hoch die Bayerische Verfassung das Gut Ver- sammlungsfreiheit bewerte.

Die GRÜNEN hätten den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht, weil die Ver- sammlungsfreiheit in den Ausformungen der Landesgesetze nicht sicherheitsrecht- lich geregelt sei. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN regele, was dringend geregelt werden müsse. Er werde flankiert von den bereits bestehenden Sicherheits- und Ordnungsgesetzen, etwa dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz, dem Polizei- recht und selbstverständlich auch dem geltenden Verfassungsrecht.

Angesichts der zunehmenden Auseinandersetzungen über verschiedene Themen gewinne die Versammlungsfreiheit eine immer größere Bedeutung. Egal, ob es sich um soziale Fragen, um ökologische Fragen oder um Bürgerrechte handele, die Men- schen nähmen ihr Recht wahr, und dieses Recht müsse uneingeschränkt Geltung behalten.

Staatsregierung und CSU hätten den Geist der Versammlungsfreiheit nicht begriffen.

Ihr Gesetzentwurf sei kein Sicherheitsgesetz und gehe über die auf Bundesebene bestehenden Regelungen weit hinaus. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sei praxisuntauglich und schüre durch neue, unbestimmte Rechtsbegriffe Unsicherheit.

Er öffne Behörden und Verwaltungen, die auf Nummer Sicher gehen wollten, Tür und Tor, und führe zu willkürlichen Maßnahmen und uneinheitlichen Auslegungen. Zu den alten Rechtsbegriffen gebe es eine Rechtsprechung. Hätte man sich darauf be- schränkt, wäre es sinnvoller gewesen.

Sie kündigt an, das neue Versammlungsrecht der Staatsregierung und der CSU ab- zulehnen, weil es massiv abschreckend wirke und weil es außer Polizei und Verwal- tung niemand wolle.

Es enthalte – mit Ausnahme eines wichtigen Punktes – nur marginale Änderungen.

Ein Teil der Änderungen sei Augenwischerei, weil Regulierungen aufgeweicht oder

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auf andere Stellen verlagert würden. Es gebe noch weitreichende Probleme bei den Bußgeldvorschriften. Man habe auch eine Verschiebung in das Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Soweit es um das Tragen von Uniformen außerhalb von Ver- sammlungen gehe, sei eine gesonderte Regelung getroffen worden.

Es werde, was die GRÜNEN schon lange kritisierten, in die Rechte der Bürger mas- siv eingegriffen, angefangen beim Versammlungsleiter und bei der Einladung zur Versammlung bis zu den Pflichten des Veranstalters. Auch Schüler, die etwa gegen das Büchergeld demonstrierten, würden den umfassenden Pflichten des Versamm- lungsrechts unterworfen. Waffen spielten bereits auf dem Weg zur Versammlung ei- ne Rolle, da gebe es sehr weitgehende Vorschriften. Auch da seien neue Regelun- gen getroffen worden. Zum Beispiel dürften Übersichtsaufzeichnungen zum Zwecke der Fortbildung genutzt werden, Art. 9 des Entwurfs. Auch bei Versammlungen in geschlossenen Räumen gehe die CSU weit über das notwendige Maß hinaus.

Sie fordert die CSU-Fraktion auf, dafür zu sorgen, dass sich Polizei und Behörden aus Versammlungen in geschlossenen Räumen heraushielten, es sei denn, es pas- sierten Straftaten. Polizei und Behörden hätten auf den Mitgliederversammlungen der GRÜNEN nichts verloren. Die von CSU und Staatsregierung vorgesehenen Vor- schriften gingen über die Anzeige- und Mitteilungspflicht bei Versammlungen weit hinaus. Diese unglaubliche Überregulierung wirke abschreckend. Die paar positiven Änderungen seien wohl dem Gespräch mit den Gewerkschaften geschuldet.

Art. 15 des Gesetzentwurf der Staatsregierung sehe massive Beschränkungen der Versammlungsfreiheit vor. In Art. 15 habe es ursprünglich den Grundsatz der Verhal- tensmäßigkeit gegeben. Diese Regelung sei von den GRÜNEN immer massiv kriti- siert worden, weil eine Güterabwägung sowieso stattfinden müsse. Eine Güterabwä- gung nach den Vorstellungen der CSU-Fraktion, dass die schutzwürdigen Rechte Dritter der Versammlungsfreiheit nicht gleichrangig sein müssten, sei verfassungs- rechtlich ein Skandal. Diesen Satz habe die CSU Gott sei Dank herausgenommen.

Aber das ändere nichts daran, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung nach wie vor schwierige Formulierungen enthalte. Zum Beispiel könne eine Versammlung ins-

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besondere dann beschränkt oder verboten werden, wenn sie an einem Tag oder Ort stattfinden solle, dem ein an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukomme. Diese Vorschrift betreffe aber auch diejenigen betreffe, die an solchen Tagen den Opfern der natio- nalsozialistischen Schreckensherrschaft eigentlich Gutes tun wollten.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung schaffe Raum für unsaubere Interpretatio- nen, etwa in Art. 16, wenn es um Waffen gehe oder wenn jemand auf dem Weg zu einer Veranstaltung eine Aufmachung habe, die die CSU als Vermummung definiere.

Das alles gehe viel zu weit. Bei Problemen genügten die bestehenden Gesetze. Man brauche kein solches Versammlungsrecht.

Sie habe allein von Verbänden und Einzelpersonen 134 – teils gleichlautende – Petitionen mit über 500 Unterschriften bekommen. Der Großteil dieser Petitionen sei mit viel Mühe formuliert worden seien. Sie gehe davon aus, dass der Ausschuss die Petitionen einzeln berate.

Die Petenten brächten ihre große Betroffenheit zum Ausdruck und bezeichneten den Eingriff in ihr jeweiliges Grundrecht als außerordentlich wichtig und schwerwie- gend. Sie schrieben, es handele sich um ein Recht, das sie wahrnehmen wollten, dass aber bei der Planung einer neuen Versammlung die Neuregelungen abschre- ckend wirkten und eine zusätzliche Belastung seien. Ältere Petenten erinnerten sich an Zeiten, in denen ihnen das Streikrecht genommen worden sei. Diese Befürchtun- gen könne sie – Stahl – sehr gut nachvollziehen. Ein Petent habe sehr schön formu- liert, man brauche das Recht auf Versammlungen und Demonstrationen wie die Luft zum Atmen. Diese tiefe Besorgnis kennzeichneten auch die anderen Eingaben.

Abg. Thomas Obermeier (CSU) erläutert, durch diesen Gesetzentwurf solle auch gewährleistet werden, dass bestimmte Versammlungen und Demonstrationen mit zum Beispiel nationalsozialistischer, gewaltverherrlichender Gesinnung bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Es gebe da einen großen Unterschied zum Ge- setzentwurf der GRÜNEN, die alles zuließen und erst dann einschritten, wenn etwas

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passiere. Davon ausgehend sei es notwendig, für die ordnungsgemäße Durchfüh- rung von Veranstaltungen einen Leiter und Verantwortlichen zu benennen, ähnlich wie überall bei Veranstaltungen außerhalb des Versammlungsgesetzes. Das sei in der Regel keine Einzelperson, sondern ein Verband oder eine Gewerkschaft. Denn Gleiches müsse auch im Rahmen politischer Meinungsäußerungen gelten.

Die CSU-Fraktion fordere, dass Versammlungen, die gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstießen, mit entsprechenden Auflagen versehen und im Extremfall, bei Nichteinhalten der Auflagen, im Vorfeld verboten werden könnten. Vor allem so- genannte Gesinnungsversammlungen, etwa Versammlungen mit nationalsozialisti- schem Hintergrund, sollten von vornherein verhindert werden.

Das Uniformierungsverbot gelte nicht uneingeschränkt, sondern nur dann, wenn von der Uniform eine einschüchternde Wirkung ausgehe. Kein Mensch komme auf die Idee zu sagen, von einer Gruppe Pfadfinder oder von Gewerkschaftsdemonstranten mit Plastikwesten gehe eine einschüchternde Wirkung aus. Statt mit diesem Argu- ment an die Öffentlichkeit zu gehen, sollte man den normalen Menschenverstand entscheiden lassen.

Alle hierzu vonseiten der Opposition vorgebrachten Argumente seien konstruiert und ein Zeichen dafür, dass man es den zuständigen Behörden nicht zutraue, dieses Ge- setz im Lichte der Verfassung anzuwenden und auszulegen. Dieses Misstrauen sei eine Schande und den Behörden gegenüber sicher nicht angebracht.

Die CSU habe einige Änderungen eingebracht, etwa die Problematik der Rechte Drit- ter herausgenommen, die Speicherfristen auf ein Jahr verkürzt und auch die Einla- dungsformalitäten geändert.

Er wirft den Abgeordneten Stahl und Ritter vor, die Bevölkerung auf ihren Internetsei- ten mit Mitteilungen zum Versammlungsgesetz bewusst falsch zu informieren. In der Presseerklärung der GRÜNEN vom 20.6. stehe zum Beispiel, dass Daten unbe- grenzt gespeichert werden dürften. Ritter schreibe auf seiner Internetseite, Daten

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dürften beliebig lange aufbewahrt werden. Die Opposition wisse ganz genau, dass durch den Änderungsantrag diese Datenspeicherung begrenzt und noch weiter her- untergesetzt worden sei, als dies bereits im ursprünglichen Gesetzentwurf der Fall gewesen sei. Die GRÜNEN schürten hier ganz bewusst Ängste in der Hoffnung, da- mit bei der nächsten Wahl Erfolg zu haben. Die GRÜNEN informierten die Bevölke- rung falsch und konstruierten vollkommen lebensfremde Dinge. Dieses Problem set- ze sich bei den Petitionen fort.

Die CSU-Fraktion werde einer Einzelberatung der Petitionen nicht zustimmen. Er, Obermeier, habe sich in der letzten Woche die Arbeit gemacht, einige Petenten stichprobenweise anzurufen und gefragt, warum sie gegen dieses Versammlungsge- setz seien. Die Petenten hätten gesagt, sie seien von örtlichen Parteifunktionären angerufen und gebeten worden, eine Petition einzureichen, weil dieses Gesetz ver- fassungswidrig sei. Sicher hätten sich viele Petenten mit dieser Materie beschäftigt, aber er – Obermeier – frage sich schon, ob es Sinn und Zweck von Petitionen sei, Leute, die sich mit der Materie vielleicht nicht beschäftigt hätten, anzustiften, Petitio- nen einzureichen. Er bezweifle, dass dies im Sinne des Petitionsrechts sei.

Jeder, der sich an die verfassungsrechtliche Grundordnung halte, könne auch künftig Demonstrationen und Versammlungen abhalten. Aber demjenigen, der dieses Ver- sammlungsgesetz missbrauchen wolle, sollten von Anfang an durch Auflagen – not- falls durch ein Verbot – die Grenzen aufgezeigt werden.

Aufgrund des Änderungsantrags sei noch folgende redaktionelle Änderung notwen- dig:

Art. 24 Abs. 2 Satz 3 soll gestrichen werden.

In Art. 26 werden die Worte „und Ausnahmegenehmigungen nach Art. 7 Abs.

3“ gestrichen.

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Er bittet aus den genannten Gründen um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung in der Fassung des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit mit der Maßgabe oben genannter Änderungen.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD) verweist auf die sehr umfangreiche Einzelbe- ratung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlaments- fragen und auf die Anhörung zu diesem schwierigen Komplex.

Er fasst zusammen, im Bayerischen Landtag sei im Vorfeld über das Versammlungs- recht fast nicht diskutiert worden, auch bei der Anhörung im Deutschen Bundestag nicht. Auch die damals vorgelegten Unterlagen befassten sich mit dem Thema kaum.

Die Föderalismusreform von 2006 habe den Ländern die Gesetzkompetenz für das Versammlungsrecht eher zufällig übertragen.

Nun sei die Frage: Was tue man damit? Wenn kein bayerisches Versammlungsge- setz beschlossen werde, bekomme man keinen rechtlosen Zustand, weil das bisheri- ge Bundesversammlungsgesetz von 1953 weiter gelte.

Er habe den Eindruck, dass das bestehende Versammlungsgesetz von 1953 nicht als Vorbild für ein liberales Versammlungsrecht gelten könne. Es habe erst durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und vieler Verwaltungsgerichte Konturen angenommen, sodass Deutschland unter Einbeziehung dieser Rechtspre- chungen – noch – ein Versammlungsrecht habe, das für die Praxis einigermaßen tauglich und geeignet sei, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu gewährleis- ten.

Die Staatsregierung gebe als Begründung für eine Änderung und Kodifizierung die- ses Rechtszustands an: Das bisherige Versammlungsgesetz entspreche nicht mehr der Zeit und der Rechtsprechung. Es müsse auf neue Formen von Versammlungen, insbesondere auf das Auftreten „Schwarzer Blöcke“ und auf rechtsextremistische Versammlungen, reagiert werden.

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