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Abgeschlossene Verfahren auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen 2019 um 6,9 % gestiegen
2019 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 420 Verfahren auf Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse abgeschlossen. Wie das Statis- tische Landesamt mitteilt, entsprach dies einem Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr von 27 Fällen bzw. 6,9 %. Insgesamt lagen den zuständigen Stellen im Land Sachsen-Anhalt 468 Anträge auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation vor. Im Vorjahr waren es 498. Der Höchstwert lag 2016 bei 852 Anerkennungsverfahren. Der jeweilige Anteil der abgeschlossenen Verfah- ren ist dabei jährlich gestiegen. 2016 wurden 459 von 852 Anträgen abge- schlossen (53,9 %). 2019 waren es 420 Verfahren von 468 Anträgen (89,7 %).
Von den insgesamt 420 abgeschlossenen Verfahren 2019 wurden 387 berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. In 33 Fällen wurde der Antrag negativ entschie- den.
Die meisten Anträge auf Anerkennung gab es im Bereich der medizinischen Ge- sundheitsberufe mit 231 Fällen. Im Vorjahr waren es 195 Anträge. Die häufigsten Anträge in diesem Bereich kamen aus den Ausbildungsstaaten Syrien (30), Rumänien (24), Ukraine (21), Russische Föderation (15) und Serbien (12).
Von den 468 Anträgen auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse unterlagen 120 Verfahren dem Landesrecht und 348 Verfahren dem Bundesrecht.
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ist in verschiede- nen Gesetzen geregelt. Das Anerkennungsgesetz des Bundes trat zum 1. April 2012 in Kraft und regelt die Anerkennung der bundesrechtlich geregelten Berufe. Das Landesgesetz für Sachsen-Anhalt trat am 01.07.2014 in Kraft.
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte auf ein Vielfa- ches von 3 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls ge- rundeten Gesamtsumme abweichen.
Weitere Informationen zum Thema Bildung finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Nr. 257/2020
Halle (Saale), 14. September 2020
Pressesprecherin