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Anerkennung von Berufsqualifikationen

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Academic year: 2022

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außerhochschulischer Qualifikationen aus dem Ausland

Andreas Dieckmann

Referat 25 – Europarechtliche Angelegenheiten, Einheitlicher Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes

Sachsen-Anhalt

(2)

2

Anerkennung von Berufsqualifikationen

und anderer außerhochschulischer Qualifikationen aus dem Ausland

==============================================================================================

1. Die Rollen unseres Ministeriums:

zuständig für (Berufs-) Gesetze in Sachsen-Anhalt:

• Architektengesetz

• Ingenieurgesetz

Hochschulgesetz

• (Markscheider)

• Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

• Einheitlicher-Ansprechpartner-Gesetz

ressortübergreifend koordinierend in Sachsen-Anhalt:

• Rechtsetzung / Umsetzung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

• Umsetzung von EU-Richtlinien

• Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG

• Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG

ressortübergreifend koordinierend in den Ländern:

gemeinsam mit dem hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst seit 2008 / 2011 Ko-Vorsitz der Arbeitsgruppe der für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen koordinierend zuständigen Ressorts der Länder (Arbeitsgruppe „Koordinierende Ressorts“) Mitglied

im Ad-hoc-Arbeitskreis

„Ingenieurgesetze“ der WMK

FAIR-Konferenz – Landesvertretung Sachsen-Anhalt – 10. März 2017

(3)

Anerkennung / Gleichwertigkeitsprüfungen

schulische akademische Gradführung

Bildungsnachweise Abschlüsse

Lissabonner § 19 Hochschulgesetz Anerkennungsübereinkommen Sachsen-Anhalt

1997/2007

berufliche Anerkennung

(reglementierte / nicht reglementierte Berufe)

Berufsqualifkationsfeststellungsgesetz (BQFG LSA) Schulgesetz LSA Ingenieurgesetz LSA Dolmetschergesetz LSA Architektengesetz LSA

Landesbeamtengesetz LSA Gesundheitsdienstgesetz LSA

Gesetz über die Kammern für Heilberufe LSA Bundesgesetze: Bundesärzteordnung

Psychotherapeutengesetz usw.

Berufsbildungsgesetz Gewerbeordnung Handwerksordnung

Berufsqualifkationsfeststellungsgesetz (BQFG)

(4)

4

Vergleich

einer nachgewiesenen Berufsqualifikation mit

der für eine deutschen Referenzberuf erforderlichen Qualifikation

ANERKENNUNG Nicht-Anerkennung

Bestätigung der Gleichwertigkeit teilweise nicht ohne wesentliche Unterschiede gleichwertig

Niveau (DQR / EQF)

Qualität

Dauer

Inhalt Ausgleich der

wesentlichen Unterschiede - sonstige vorhandene Qualifikationen - Berufserfahrung

=> Anpassungsmaßnahmen

Anerkennung von Berufsqualifikationen

und anderer außerhochschulischer Qualifikationen aus dem Ausland

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FAIR-Konferenz – Landesvertretung Sachsen-Anhalt – 10. März 2017

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Standards für die Anerkennung von Berufsqualifikationen:

1. Anerkennung soll transparent und in den Ländern möglichst gleich umgesetzt werden.(„einheitliche und unbürokratische Regelungen“; MPK 15.12.2010) 2. Anerkennung stellt die Gleichwertigkeit, nicht der Gleichheit der

Berufsqualifikationen fest („wesentlicher Unterschied“ / Ausgleichs- und Anpassungsmaßnahmen) im Verhältnis zur deutschen Referenzqualifikation 3. Anerkennung bewertet Inhalte der Ausbildung und gewährleistet Qualität.

4. Anerkennung ist zweistufig: Bewertung der Ausbildung / Berufsqualifikation (Kompetenzen) und Erlaubnis zur Berufsausübung (Berechtigungen)

5. Anerkennungskompetenz sollte (länderübergreifende) konzentriert werden.

6. Anerkennungszuständigkeit solle (länderübergreifend und berufsbezogen) konzentriert werden.

7. Die Qualitätssicherungssysteme von Ausbildung und Anerkennung sollten verknüpft werden.

8. Informationen und Verfahren sollen „leicht und aus der Ferne“ zugänglich

sein. (elektronische Informationsbereitstellung und Verfahrensabwicklung)

(6)

6

Rechtsgrundlagen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen (1):

1. Ausbildungsrichtlinie / Studienordnungen / Prüfungsordnungen (Sicherung einer hohen Ausbildungsqualität auf unterschiedlichen Ausbildungsniveaus) 2. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze von Bund und Ländern

(Unterstützung des Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt)

3. Berufsgesetze von Bund und Ländern für reglementierte Berufe (Verbraucher- und Patientenschutz)

4. Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG für reglementierte Berufe (Mobilitätsunterstützung im Europäischen Binnenmarkt)

5. Lissabonner Anerkennungsübereinkommen (1997/2007) für akademische Qualifikationen (Unterstützung der globalen akademischen Mobilität)

=> Anerkennung wofür?

Anerkennung von Berufsqualifikationen

und anderer außerhochschulischer Qualifikationen aus dem Ausland

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FAIR-Konferenz – Landesvertretung Sachsen-Anhalt – 10. März 2017

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Entsprechend der Anerkennungsgesetzgebung von Bund und Ländern 2012 – 2014 im Ergebnis des Dresdner Bildungsgipfels 2008

(„Qualifizierungsinitiative für Deutschland“):

Recht auf Gleichwertigkeitsprüfung

einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation (einschließlich Berufserfahrung und nonformaler, berufsrelevanter Qualifikationen) mit einem deutschen Referenzberuf,

 unabhängig vom Ort des Erwerbs der Berufsqualifikation

 unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Qualifikationsinhabers

 unabhängig vom Aufenthaltsstatus und Aufenthalt in Deutschland.

Rechtsgrundlagen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2):

(8)

MV

BY

BW SL

RP

HE TH SN

BE BB ST

NW

NI SH

HB HH

30.11.2012

15.06.2013 19.12.2012

29.12.2012 01.08.2012

21.12.2012

Anerkennungsgesetzgebung des Bundes und der Länder: Gesetz in Kraft ab … (Stand 01.07.2014)

Arbeitsgruppe der für die Anerkennung im

Ausland erworbener Berufsqualifikationen koordinierend zuständigen

Ressorts der Länder (Arbeitsgruppe

„Koordinierende Ressorts“)

06.02.2014

16.10.2013

01.08.2013 01.05.2014

01.01.2014 Bund:

01.04.2012

11.01.2014

31.12.2013

20.02.2014

27.06.2014 01.07.2014

(9)

http://www.anabin.kmk.org

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php

http://www.uni-assist.de/

(10)

Antragstellerstellt Antrag bei der zuständigen Anerkennungsstelle

Zuständige Anerkennungsstelle nimmt Antrag entgegen und prüft, ob alle zur Bearbeitung notwendigen Informationen bei Nutzung von

ANABIN vorliegen

Anerkennungsstellebittet ZAB um ein Bewertungsgutachten

ZAB erstellt Gutachten

Anerkennungsstelle

• bewertet die ausländische Berufsqualifikation auf der Basis des Gutachtens und der Informationen der Datenbank ANABIN,

• bewertet die Unterschiede hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit

• prüft Ausgleichbarkeit wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung

• trifft Anerkennungsentscheidung und definiert ggf. notwendige Anpassungsmaßnahmen

• stellt Anerkennungs- und Gebührenbescheid aus

• vereinnahmt die Gebühren Informationen. liegen in

ANABIN vollständig vor

Informationen fehlen oder sind unvollständig, Einzelfall weicht von Standardsituation ab

ZAB-Datenbank ANABIN

Informationen in ANABIN werden ergänzt, korrigiert, aktualisiert und erweitert

Einbindung der Servicestelle ZAB in die Arbeit der zuständigen Anerkennungsstellen / Länderbehörden

FAIR-Konferenz – Landesvertretung Sachsen-Anhalt – 10. März 2017

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Entwicklung der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB):

Quelle: Bericht zur Entwicklung der ZAB 2016;

ZAB; Bonn, 09.02.2017

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12

Ihre Erfahrungen…

Ihre Fragen….

Anerkennung von Berufsqualifikationen

und anderer außerhochschulischer Qualifikationen aus dem Ausland

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FAIR-Konferenz – Landesvertretung Sachsen-Anhalt – 10. März 2017

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Vielen Dank für Ihr Engagement!

andreas.dieckmann@mw.sachsen-anhalt.de

Telefon (0391) 567 4477

Referenzen

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