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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

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Academic year: 2022

Aktie "Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse"

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesjugendamt

Referat 502 Stand: 01/2020

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse besteht die Möglichkeit, diese in Deutschland anerkennen zu lassen.

Die jeweiligen Ansprechpartner für die einzelnen Berufsgruppen sind über den „Anerken- nungsfinder“ unter folgendem Link zu finden: https://www.anerkennung-indeutsch- land.de/html/de/

 Die zuständige Stelle für Sozialpädagog*innen/ Sozialarbeiter*innen

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesund- heitsberufe (Halle/Saale)

Maxim-Gorki-Straße 7 06114 Halle (Saale)

Referat 507

Leitung: Frau Roscher

Fax: (0345) 514-3279

E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Internet: Staatliche Anerkennung durch das LVwA

 Die zuständige Stelle für Erzieher*innen

Landesschulamt Sachsen-Anhalt

Abt. 2, Referat 25 Berufsbildende Schulen Ernst-Kamieth-Str. 2

06112 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 514 0 Fax: +49 345 514 1941

E-Mail: poststelle@lscha.mb.sachsen-anhalt.de

Internet: Landesschulamt Sachsen-Anhalt: Anerkennung ausländischer Schulzeug- nisse

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Erwerb der staatlichen Anerkennung für Abschlüsse innerhalb Deutschlands

Staatliche Anerkennung im Fachbereich Sozialwesen (Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Fachkraft für Soziale Arbeit) nach dem Sozialberufeanerkennungsgesetz Sachsen-Anhalt (SozBAnerkG LSA)

in anderen Bundesländern innerhalb von Deutschland erworbene Studienabschlüsse im Fachbereich Sozialwesen

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesund- heitsberufe (Halle/Saale)

Maxim-Gorki-Straße 7 06114 Halle (Saale)

Referat 507

Leitung: Frau Roscher

Fax: (0345) 514-3279

E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Internet: Staatliche Anerkennung durch das LVwA

Staatliche Anerkennungen für in Sachsen-Anhalt erworbene Hochschulabschlüsse im Fachbereich Sozialwesen werden nach der Verordnung zur Ausübung des Sozialberufean- erkennungsgesetzes Sachsen-Anhalt (SozBAnerkGAVO LSA) vom 23. Dezember 2016 durch die Universitäten und Fachhochschulen im Land Sachsen-Anhalt selbst erteilt, NICHT durch das Landesprüfungsamt.

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