• Keine Ergebnisse gefunden

Wo wir richtig lernen – bestmögliche Orte sonderpädagogischer Förderung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Wo wir richtig lernen – bestmögliche Orte sonderpädagogischer Förderung"

Copied!
9
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

PANTONE 644 C PANTONE 432 C

100% 70% 50% 30%

Wo wir richtig lernen – bestmögliche Orte

sonderpädagogischer

Förderung

(2)

PANTONE 644 C PANTONE 432 C

100% 70% 50% 30%

Der beste Förderort für Kinder – Gemeinsamer Unterricht oder Sonderschule?

Mit dem ab 01.08.2005 geltenden neuen Schulgesetz wird der Auftrag des Landtags zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung umgesetzt. Die Sonderschulen werden in Förderschulen umbenannt und die integrative Beschulung von Schüler/innen nun auch im gemeinsamen Unterricht und (neu) in integrativen Lerngruppen in der Se- kundarstufe I gesetzlich zugelassen. Die Neuregelung des § 20 Abs. 8 löst den bisherigen Schulversuch „Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nicht behinderte Schüler/innen in der Sek. I – zieldifferent“ und die „Sonderpädagogischen Fördergruppen“ ab.

Nach dem derzeit noch geltenden Runder- lass des Schulministeriums vom 22.12.2003 können Schulen an der Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung teilneh- men, die bereits im Schuljahr 2003/2004 am Schulversuch teilgenommen bzw. sonderpäd- agogische Fördergruppen eingerichtet hat- ten. Zudem können weitere Schulen unter besonderen personellen und sächlichen Vor- aussetzungen Schüler/innen integrativ unter- richten, wenn dies der Schulträger beschließt und die Bezirksregierung zustimmt. Neue sonderpädagogische Fördergruppen werden nicht mehr eingerichtet. In den auslaufenden sonderpädagogischen Fördergruppen lernen die Schüler/innen in der Regel getrennt in ei- ner besonderen Gruppe an einer allgemeinen Schule und nehmen im Rahmen eines päda- gogischen Konzepts der Schule an Schulver-

anstaltungen und –projekten sowie je nach Möglichkeit zeitweilig – ggf. fachbezogen – auch am Unterricht der übrigen Klassen (Pa- tenklassen) teil.

In integrativen Lerngruppen sollen in der Regel nicht weniger als fünf Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Gruppe gemeinsam mit nicht behinder- ten Schüler/innen lernen. Die sonderpädago- gische Förderung wird durch Sonderpäda- gog/innen abgedeckt. Die hierfür erforderli- chen Stellen errechnen sich nach der entspre- chenden Relation „Schüler je Stelle“ des je- weiligen Sonderschultyps, den einzelne Schü- ler/innen andernfalls besuchen müssten. Zu- dem erhält die Schule im Rahmen des Haus- halts für jede/n Schüler/in einen Zuschlag als Unterrichtsmehrbedarf von in der Regel 0,1

Stellen. Ganztagsschulen erhalten einen Stel- lenzuschlag, der entsprechend der Grundstel- lenrelation und dem Zuschlagssatz der allge- meinen Schule ermittelt wird.

Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne der Regelschule und der dem Bedarf entsprechenden Sonder- schule unterrichtet. Zudem werden individu- elle Förderpläne erstellt und fortgeschrieben.

Ein schuleigenes Konzept beschreibt, in wel- chem Umfang und in welchen Fächern ge- meinsames Lernen stattfi nden kann. Ihre Leistungen können ohne Notenstufen be- schrieben werden. Der Übergang in die nächsthöhere Klasse erfolgt ohne Versetzung.

Abhängig von den individuellen Möglich- keiten des Kindes wurde in dem bisherigen Schulversuch binnendifferenziert unterrich- tet. Dies bedeutet, dass unterschiedliche Lern- und Förderangebote während der Un- terrichtsstunde in einer Klasse angeboten werden. Bei der Notwendigkeit einer äuße- ren Differenzierung kann es unterschiedliche Lern- und Förderangebote in den gebildeten Lerngruppen geben. Inwieweit Binnendiffe- renzierung bzw. äußere Differenzierung nach dem neuen Schulgesetz bzw. der noch zu er- lassenen neuen Ausbildungsordnung „Son- derpädagogische Förderung“ umgesetzt wer- den, wird auch weiterhin in den pädagogi- schen Konzepten der Schulen zu regeln sein.

(3)

PANTONE 644 C PANTONE 432 C

100% 70% 50% 30%

Kontakt:

Friedhelm Schürmann (Schulleiter) Kronenschule

Städtische Gemeinschafts-Hauptschule in Ganztagsform Sprockhöveler Str

.46

58455 Witten Tel.: 02302 - 275685

Fax: 02302 - 275584 E-Mail: Kronenschule

.s@witten.de www.kronenschule-witten.de

Schüler/innen individuell fördern –

Kronenschule Witten

Die Kronenschule Witten, eine Hauptschule im Ganztagsbetrieb, nimmt seit dem Schuljahr 1997/98 am Schulversuch „Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler/innen in der Sekundarstufe I – zieldifferent“ teil.

Nach Beschluss der Schulkonferenz soll der Gemeinsame Unterricht (GU) auf eine Klasse pro Jahrgang beschränkt bleiben.

witten:

In jedem 5. Jahrgang der Schule werden maximal sechs Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Regelschüler/innen in einer Integrationsklasse unterrichtet. Dabei müssen diese Schüler/innen bereits in der Grundschule sonderpädagogisch gefördert worden sein. Nur in Ausnahmefällen können später Kinder aufgenommen werden, bei denen der sonderpädagogi- sche Förderbedarf erst in der Sekundarstufe I festgestellt wird.

Im GU werden die Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf von Sonder- pädagog/innen und Hauptschullehrer/innen betreut. Die umfangreiche Doppel- besetzung von Lehrkräften in den Integrationsklassen erfordert eine intensive Kooperation der beteiligten Lehrer/innen.

Zentrale Aufgabe im Unterricht ist die individuelle Förderung aller Schüler/in- nen. Im Dialog zwischen Sonderschullehrkraft und Hauptschullehrkraft werden für die Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuelle Lehr- pläne erstellt. Am Ende eines jeden Schuljahres wird auf der Grundlage der Förderpläne überprüft, ob eine Aufhebung des sonderpädagogischen Förder- bedarfs möglich ist. Angestrebt wird die optimale Förderung aller Kinder durch umfänglichen Einsatz von Formen der Binnendifferenzierung, um grundsätzlich einen gemeinsamen Unterricht durchzuführen. Eine äußere Differenzierung gibt es nur in Ausnahmefällen.

Die Leistungen der Schüler/innen, bei denen der Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen liegt, erhalten Notenzeugnisse mit der Bemerkung „... wurde sonderpädagogisch mit dem Schwerpunkt Lernen gefördert“. Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten Berichtszeugnisse mit entsprechender Bemerkung.

Das Konzept der Kronenschule beinhaltet neben der Integration behinderter Schulkinder außerdem:

eine differenzierte Beratungskultur

die Durchführung von Schulsozialarbeit

die Realisierung eines Streitschlichtermodells und die Teilnahme am Projekt “Schule ohne Rassismus“

die Eingliederung von Seiteneinsteigern

die Organisation des Ganztagsbetriebes und der spezifi schen Rhythmisierung des Schulalltages

die Gestaltung der Berufswahlvorbereitung als wichtiges Element

der Lebensplanung und der Entwicklung eines Selbstkonzeptes der Schüler/innen

Die Kronenschule arbeitet weiterhin am Aufbau eines Netzwerkes der Schulen im Ennepe-Ruhr-Kreis, die am Schulversuch Gemeinsamer Unterricht teilnehmen. Im Netzwerk sollen die konzeptionellen, pädagogischen und organisatorischen Bereiche der sonderpädagogi- schen Förderung und des gemeinsamen Lernens weiter- entwickelt werden.

(4)

PANTONE 644 C PANTONE 432 C

100% 70% 50% 30%

Hilfe zur Selbsthilfe

an der Peter-Petersen-Schule

Die Peter-Petersen-Schule, eine städtische Schule für Lernbehinderte, existiert an ihrem heutigen Standort seit 1978. Zur Zeit besuchen rund 215 Schüler/innen die 17 Klassen der Jahrgangsstufen 1-10. Die Betreuung der Kinder erfolgt durch ein Team von rund 30 Lehrer/innen aus dem Bereich der Sonderpädagogik, sowie Referendar/innen, Praktikant/innen und einem Sozialpädagogen.

Weiterhin werden durchgeführt:

regelmäßige Sprechstunden eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Schule

jährlich stattfi ndende „Peter-Petersen-Gesundheitstage“

in Kooperation mit dem Gesundheitsamt

Yoga und Qigong integriert in den Unterricht der Unterstufe Sprachheiltherapie

Offene Ganztagsschule ab 1.8.2006, aktuell:

Bedarfsorientierte Betreuung in Kooperation mit einer Grundschule Kooperation mit dem nahe gelegenen Jugendfreizeithaus

im Übermittagsbereich (Hausaufgabenbetreuung, Förderangebote) Qualifi kations-/Zertifi katskurse zur „Lebensvorbereitung“ und

„für die Bewerbungsmappe“ in den Bereichen Computer, Gastronomie, Textil, Haushaltslehre, Gebäudesubstanzerhaltung (Maler- und Lackierer- arbeiten, kleinere Schreinerarbeiten, div. Reparaturarbeiten).

BocHUM:

Die Peter-Petersen-Schule arbeitet nach dem Leitbild „Hilfe zur Selbsthilfe“. So begreift sich die Schule gegenüber den Schüler/innen, deren Erziehungsberechtigten, den kooperierenden Schulen und den außerschulischen PartnerInnen in erster Linie als Kompetenz- und Servicecen- ter. Hierzu ein Beispiel zur Prävention und Pro- phylaxe in der Zusammenarbeit mit der allge- meinen Grundschule: Bei ersten Anzeichen ei- ner Lernirritation des Schulkindes entwickelt die Peter-Petersen-Schule auf Wunsch der allgemei- nen Schulen besondere Förderstrategien zur Vermeidung der Entstehung einer „Lernbehin- derung“.

Pädagogisch legt die Schule Wert darauf, partnerschaftlich Verantwortung für die Kinder zu übernehmen, ihre Interessen zu vertreten und sie professionell in ihren Bedürfnissen zu unterstützen. Ziel ist es, alle Kinder darauf vor- zubereiten, an der Gesellschaft teilzuhaben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Um fl exibel auf den gesellschaftlichen Wan- del reagieren zu können, werden die Lerninhal- te immer wieder überprüft. Die Leitfrage ist da- bei, welches Wissen Kinder benötigen, um in der Gesellschaft erfolgreich bestehen zu kön- nen, und wie dieses Wissen am besten vermit- telt werden kann.

Die Lernstandserhebungen für jedes einzelne Kind ergeben in der Auswertung ein Profi l, wel- ches in einen individuellen Förderplan übertra- gen wird. Nach einem Profi labgleich werden die Schüler/innen in den Fächern Deutsch und Ma- thematik ihren Lerngruppen zugeordnet und in diesen Fächern im aufgelösten Klassenverband jahrgangsübergreifend unterrichtet. Der indivi- duelle Förderbedarf wird mit gezielten Förder- maßnahmen besetzt und deren Erfolg regelmä- ßig bewertet. Neben dem fachspezifi schen För- derbedarf ist der Förderbedarf zur Gesamtper- sönlichkeitsentwicklung Bestandteil von jedem Unterricht (Wahrnehmung, Sozialkompetenzen, Emotionalität, Methodenkompetenzen).

arbeiten, kleinere Schreinerarbeiten, div. Reparaturarbeiten).

Kontakt:

Karl-Heinz Schermer (Schulleiter) Peter-Petersen-Schule

Städtische Schule für Lernbehinderte Hegelstraße 6

44805 Bochum Tel.: 0234 - 851010

Fax: 0234 - 8102250 E-Mail: 128739@schule

.nrw.de

(5)

PANTONE 644 C PANTONE 432 C

100% 70% 50% 30%

Merkmal des Gemeinsamen Unterrichts (GU) in der SEK I ist, dass Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemein- sam mit nichtbehinderten Kindern unterrichtet werden. Das Ziel des Gemeinsamen Unter- richts ist es, eine möglichst große Anzahl von Unterrichtssituationen zu schaffen, die das Lernen an einem gemeinsamen Thema mit allen Kindern ermöglicht. Um eine optimale individuelle Förderung der einzelnen Schüler/

innen in den Integrations-Klassen zu gewähr- leisten, fordert der Gemeinsame Unterricht ein hohes Maß an Binnendifferenzierung.

Während in der Regel Kinder mit Sinnesbe- einträchtigungen, Körperbehinderungen und Verhaltensauffälligkeiten zielgleich unter- richtet werden, fordert der Unterricht mit geistig- und lernbehinderten Schüler/innen ein höheres Maß an äußerer Differenzierung.

Der besondere Förderbedarf für Schüler/in- nen mit Beeinträchtigungen, der nicht im Gemeinsamen Unterricht abgedeckt werden kann, wird in speziellen Förderangeboten berücksichtigt.

Grundlage für die Bewertung von Leistun- gen bei zieldifferentem Unterricht sind die für die jeweiligen Schüler/innen geltenden Richtlinien und Rahmenpläne der Gesamt- schule und der verschiedenen Sonderschulen in Nordrhein-Westfalen. Bei Schüler/innen, die zielgleich unterrichtet werden, können in einigen Fächern Abweichungen von der Bewertung auf der Grundlage der Richtlinien der Regelschule sinnvoll sein.

Kontakt:

Johannes Kratz (Schulleiter) Gesamtschule Wulfen

Wulfener Markt 2 46286 Dorsten

Tel.: 02369 - 91580 Fax: 02369 - 915835

E-Mail: info@gesamtschule-wulfen.de www.gesamtschule-wulfen.de

DORSTen:

Gemeinsamer Unterricht mit langer Tradition –

die Gesamtschule Wulfen

Zu Beginn des Schuljahres 1994/95 wurde in der Gesamtschule Wulfen (GSW) die erste Integrationsklasse für den Gemeinsamen Unterricht gebildet.

In den Integrationsklassen arbeiten neben den Lehrer/innen aus dem Gesamt- und Sonderschulbereich auch Sozialpädagog/innen, Zivildienstleistende und Praktikant/innen. Rein rechnerisch erhält die Gesamtschule Wulfen für z.Zt. 32 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf 5 Sonderschullehrer/innenstellen.

Seit Beginn des Schuljahres 2000/2001 erwerben Schüler/innen der GSW ge- meinsam mit Schüler/innen mit sonderpä- dagogischem Förderbedarf im Bereich des Wahlpfl ichtbereichs II „Angewandte Bürokunde/Schülerladen“ (ABK) kauf- männische Kenntnisse (9. und 10. Klasse).

Im 9. Jahrgang gibt es ein für alle Schü- ler/innen der GSW institutionalisiertes Betriebspraktikum, welches im Klassen- verband vor- und nachbereitet wird. Im 10. Jahrgang besteht je nach individueller Notwendigkeit die Möglichkeit eines weiteren Praktikums. Seit dem Schuljahr 2003/04 gibt es an der GSW im 10. Jahr- gang das Projekt „Beruf und Schule“

(BUS), in welchem auch lernbehinderte Schüler/innen die Möglichkeit erhalten, parallel zum Unterricht Betriebserfahrun- gen zu sammeln. Weiterhin werden verschiedene Integrationsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt, Projektwochen, Arbeitsgemeinschaften und Offene Angebote durchgeführt.

(6)

PANTONE 644 C PANTONE 432 C

100% 70% 50% 30%

Die Schüler/innen im Bereich LB sollen trotz ihrer Lernschwierigkeiten die Voraus- setzungen für ein Bestehen in Beruf, Freizeit, Familie und Gesellschaft vermittelt bekom- men. Daher versucht die Schule durch eine besondere Auswahl von Lerninhalten, durch die Betonung von Nahzielen, durch verän- derte Lernzeiten und durch die Anpassung der Lernmethode die Bedingungen dafür zu schaffen.

An der Schule werden vielfältige Akti- vitäten angeboten: Spiel- und Sportfeste, Projekttage und -wochen, Schulfeste, Klas- senfahrten, Theaterbesuche, Chor, Arbeitsge- meinschaften, Schulgottesdienste, Einschu- lung- und Entlassfeiern, Radfahrprüfungen und vieles mehr. An zwei Tagen in der Woche fi nden in der 5. und 6. Stunde besondere Aktionen statt, in denen auf die spezifi schen Wünsche der Schüler/innen ab Klasse 7 ein- gegangen wird.

Die Pestalozzischule ist eine bewegungs- freudige Schule. Der Schulsport und die Teil- nahme an verschiedenen Turnieren innerhalb der Sonderschulen des EN-Kreises sind für die Schüler/innen ein wichtiger Bestandteil ihres Schullebens. Außerdem haben Bewegungs- angebote ihren festen Platz im Unterricht.

In den Pausen besteht für die Schüler/innen die Möglichkeit, sportliche Angebote wahr- zunehmen, wie z. B. Tanzen, Basketball, Fußball und Tischtennis. Weiterhin gibt es in der Schule ein Streitschlichterprogramm und einen Trainingsraum für soziales Lernen, in dem die Schüler/innen nach Übertretungen gegen die Schulordnung ihr Verhalten refl ek- tieren und korrigieren lernen.

In den Klassen 8 und 9 der Pestalozzischule fi ndet außerdem eine intensive Zusammenar- beit mit dem Werkhof in Witten statt. Grund- lage dafür ist ein besonderer Schulversuch, der sowohl vom Schulministerium als auch

Vorbereitung auf das Leben –

die Pestalozzischule in Witten

11

Kontakt:

Michaela Lohrmann (k

ommissarische Schulleiterin)

Pestalozzischule Städtische Sonderschule im

Verbund

Beek 2a 58452 Witten

Tel.: 02302 - 888407 Fax: 02302 - 888513

E-Mail: pestalozzischule .s@witten.de

www.pestalozziwitten.de

WiTTen:

In der Pestalozzischule, einer städtischen Sonderschule im Verbund, gibt es für den Bereich der Primarstufe und Sekundarstufe I eine Abteilung für Lernbehinderte (LB).

Die Abteilungen für Sprachbehinderte (SB) und Erziehungshilfe (EZ) konzentrieren sich nur auf den Primarbereich. Das Betreuungsteam besteht aus Sonderschullehrer/

innen, Fachlehrer/innen, Lehramtsanwärter/innen und einer Schulsozialarbeiterin. In mehreren Grundschulen Wittens und einigen weiterführenden Schulen betreut das Lehrer/innenteam der Pestalozzischule auch lernbehinderte, erziehungsschwierige und sprachbehinderte Schüler/innen im Gemeinsamen Unterricht (GU).

vom Arbeitsministerium des Landes NRW genehmigt wurde. Ziel dieses Kooperationsprojektes ist es, bei den Schüler/innen die Lern- und Leistungs- motivation zu erhöhen, den Erwerb von Schlüsselqualifi kationen zu fördern und der zunehmenden Schulunlust durch ein beson- deres betriebspraktisches Lernangebot ent- gegenzuwirken. Dadurch wird der Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung erleichtert. Am Ende ihrer Ausbildung be- kommen die Schüler/innen ein Zertifi kat über ihre Arbeit.

Zusätzlich zur Vorbereitung auf das Berufs- leben fi nden in den Klassen neun und zehn Beratungsgespräche mit der Sozialarbeiterin statt, um die individuellen Fähigkeiten der Schüler/innen und die Anforderungen des Berufslebens aufeinander abzustimmen. Au- ßerdem fi nden Betriebsbesichtigungen sowie drei begleitete Betriebspraktika statt.

(7)

PANTONE 644 C PANTONE 432 C

100% 70% 50% 30%

Die Lehrer/innen der Schule arbeiten mit behinderten und nichtbehinderten Schüler/in- nen nach den Prinzipien der Maria Montessori Pädagogik. Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf werden so weit wie möglich in den Klassenunterricht integriert. Das gelingt durch binnendifferenzierendes Arbeiten in Form von Freiarbeit nach Maria Montessori, projektorientierte Arbeit oder durch Arbeiten am gleichen Gegenstand mit unterschiedlicher Zielsetzung. Je nach Schwere und Art der Beeinträchtigung werden die Schüler/innen zielgleich oder zieldifferent unterrichtet.

In jeder Integrationsklasse wird der Un- terricht in ca. 22 Stunden pro Woche von zwei Lehrkräften erteilt, meistens von einer Regelschullehrkraft und einer sonderpäda- gogischen Lehrkraft. Je nach Bedarf werden spezielle Methoden und besonderes Mate- rial eingesetzt, wie zum Beispiel Computer, gestützte Kommunikation für Kinder mit

Seit 1997 gibt es an der Gesamtschule Holsterhausen den Gemeinsamen Unterricht.

An der Schule befi nden sich zur Zeit 36 Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf;

es wird eine Integrationsklasse pro Jahrgang angeboten. In jeder Integrationsklasse befi nden sich 22 Schüler/innen, davon 5-6 mit besonderem Förderbedarf. Förderschwerpunkte an der Schule sind geistige Behinderungen, Seh- und Hörschädigungen, Körperbehinderungen, Lernbe-

hinderungen, Verhaltensauffälligkeiten, Sprachbehinderungen und Mehrfachbehinderungen.

Erziehung zur Selbständigkeit – Gesamtschule Holsterhausen

Sprachstörungen, Computer mit spezieller Tastatur, spezielle Lernsoftware, Kamera und Monitor für Kinder mit Sehschwäche sowie Montessorimaterialien zur ganzheitlichen Förderung. Innerhalb der Wahlpfl ichtkurse fi nden verschieden Betriebspraktika, Übungen sowie Vorbereitungen auf das Erwerbsleben der Schüler/innen mit besonderem Förderbe- darf statt. Die Förderung wird durch spezielle Angebote ergänzt. Dazu gehören Lebens praktische Übungen wie Hauswirtschaft und Verkehrserziehung, die Arbeit in einer Schü- lerfi rma, der Erwerb des PC- Führerscheins, das Kennenlernen von Berufsbildern, Praktika und feinmotorische Übungen.

Die Schüler/innen werden nach dem Grund- satz unterrichtet, dass jedes Kind individuell gefördert, in seinem Selbstbewusstsein ge- stärkt und seiner Stärken bewusst gemacht wird. Ausserdem wird das behinderte Kind bei der Akzeptanz seiner eigenen Behinderung

12 13 13

Kontakt:

Margret Rasfeld (Schulleiterin) Gesamtschule Holsterhausen

Böcklinstr. 27 45147 Essen

Tel.: 0201 - 8784930 Fax: 0201 - 8784931

E-Mail: info@gesamtschule-essen-holsterhausen.de www.gesamtschule-essen-holsterhausen.de

ESSen:

unterstützt und auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet. Lehrer/innen, die nach der Montessoripädagogik arbeiten, verstehen sich als Begleiter des Kindes auf dem Weg zu Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, Verant- wortungsbewusstsein und sozialem Engage- ment. Die Schule begreift sich als Lebens- und Erfahrungsraum in der Verantwortungsge- meinschaft von Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern, den Lehrer/innen und den Part- nern der Schule.

In besonderer Weise versteht sich die Ge- samtschule als Schule, die sich den Herausfor- derungen der AGENDA 21 verpfl ichtet weiß.

Die Gesamtschule heißt darum „AGENDA- Schule“. Die Schule ist ein „Haus des Lernens“, in dem alle willkommen sind, in dem alle Ler- nende sind. Viele Kinder aus unterschiedlichen Kulturen mit Begabungen aller Art, auch lern-, körper- und geistig behinderte Kinder sollen sich in dieser Schule Zuhause fühlen.

(8)

PANTONE 644 C PANTONE 432 C

100% 70% 50% 30%

15 14

Im Schuljahr 2003/2004 konnten ins- gesamt 11 Kinder aus 4 Jahrgängen in der Sonderpädagogischen Fördergruppe unterrichtet werden. Begleitend entwi- ckelte das Lehrer/innenteam ein eigenes pädagogisches Konzept und individuelle Förderpläne. Die Kinder werden zieldif- ferent nach den Richtlinien der Schulen für Lernbehinderte bzw. Gehbehinderte unterrichtet; oder sie werden zielgleich nach den Lehrplänen der Hauptschule integrativ unterrichtet. In der Sonderpä- dagogischen Fördergruppe unterrichten zwei Sonderpädagogische Lehrkräfte mit je einer halben Stelle. Die Kinder nehmen je nach individueller Möglichkeit (zwi- schen 60 % und 70 %) am integrativen Unterricht in den Regelklassen zusammen mit den Hauptschüler/innen teil.

Alle Lehrer/innen, die mit den Kindern der Sonderpädagogischen Fördergruppe zu tun haben, treffen sich alle 14 Tage zu einer Teambesprechung. Dort wird der Entwicklungsstand und der besondere Förderbedarf festgelegt und evaluiert.

So konnte bei zwei Schüler/innen der Sonderpädagogische

Förderbedarf aufgehoben werden; sie wurden in den Regelbetrieb der Hauptschule auf- genommen.

Seit Beginn des Schuljahres 2004/2005 werden sieben Kinder (sechs lernbe- hinderte Kinder und ein Kind mit einer leichten geistigen Behinderung) aus dem Gemeinsamen Unterricht (GU) der Grundschulen „Im Romberg“ und „Forell- straße“ in der Klasse 5a der Hauptschule gemeinsam mit neun Kindern ohne Behinderung unterrichtet. Das Team der GU-Klasse entwickelte nach einer Anlauf- zeit ein pädagogisches Konzept, das den Unterricht im GU sowie im individuellen Förderplan miteinander verzahnt.

Für den Gemeinsamen Unterricht wer- den 18 Lehrer/innenstunden berechnet, die sich zwei Sonderpädagog/innen aus der benachbarten Schule für Lernbehin- derte teilen. In einem Anbau wurden für die Schule zusätzlich zwei neue Klassen- räume geschaffen. Zwei große Klassen- räume wurden durch Trennwände für die Sonderpädagogische Fördergruppe und nun auch für den Gemeinsamen Unter- richt so umgestaltet, dass neben dem Ge- meinsamen Unterricht (90 %) auch eine notwendige äußere Differenzierung zur individuellen Förderung (10 %) möglich sein kann, ohne den gemeinsamen Raum zu verlassen.

Für das kommende Schuljahr werden für die Klasse 5a wieder fünf Kinder mit

Behinderungen im Gemeinsamen Unter- richt erwartet. Der gemeinschaftliche

Lernort Schule ist für die Schüler/innen in der Hauptschule an der Wasserbank

selbstverständlich geworden.

Seit dem Schuljahr 2001/2002 gibt es in der Schule an der Wasserbank eine Sonderpäda- gogische Fördergruppe. So konnte der Wunsch von Eltern mit behinderten Kindern erfüllt

werden, nach dem integrativen Unterricht der Grundschule diese Form des Miteinanders auch in der Sekundarstufe I fortzusetzen. Starke Unterstützung für diesen Wunsch fanden die Eltern der behinderten Kinder im Verein „Sonnenkinder e. V.“, der sich seit Jahren in der Region für den gemeinsamen Lernort Schule stark macht.

Sonnenkinder in der Schule an der Wasserbank

Sonderpädagogische

Für das kommende Schuljahr werden für die Klasse 5a wieder fünf Kinder mit

Behinderungen im Gemeinsamen Unter- richt erwartet. Der gemeinschaftliche

Lernort Schule ist für die Schüler/innen in der Hauptschule an der Wasserbank

selbstverständlich geworden.

Kontakt:

Winfried Kalle (Schulleiter) Schule an der Wasserbank

Städt. Gemeinschaftshauptschule Wasserbank 20

45663 Recklinghausen Tel.: 02361 - 904370

Fax: 02361 - 9043720 E-Mail: 143844@schule

.nrw.de

RecKLinGHAUSen:

(9)

PANTONE 644 C PANTONE 432 C

100% 70% 50% 30%

www.corporate.de

Herausgeber:

Projekt Ruhr GmbH · Berliner Platz 6–8 45127 Essen · Tel.: 0201-10 22 80-0

www.projektruhr.de info@projektruhr.de

BILDUNGSFORUMRUHR: Das Ruhrgebiet wird in den nächsten 15 Jahren demografi sche Veränderungen erleben, die sich auf alle Lebensbereiche auswirken. Den negativen Folgen muss schon heute entgegengewirkt, die im Wandel liegenden Chancen sollten ergriffen werden. Ein entscheidendes Handlungsfeld dabei ist der Bildungsbereich, denn u.a. droht dem Ruhrgebiet schon heute ein Mangel an qualifi zierten Erwerbstätigen. Die Potenziale der Menschen, die hier leben, müssen besser gefördert und genutzt werden. Soziale Herkunft oder ethnische Zugehörigkeit dürfen keine Gründe für unzureichende Bildung und die damit verbundenen schlechteren Lebenschancen sein. Lebenslanges Lernen muss in den Köpfen der Menschen verankert werden, dafür notwendige Strukturen müssen vorhanden sein.

Die Veranstaltungsreihe „Bildungsforum Ruhr“ hebt auf die spezifi sche Situation im Ruhrgebiet ab und beleuchtet die Herausforderungen im Bildungsbereich auf den unterschiedlichen Ebenen. Jedes Forum nimmt ein anderes aktuelles Bildungsthema in den Blick. Besonderes Merkmal der Veranstaltungsreihe ist dabei ihr ausgeprägter Praxisbezug: Gute Praxisbeispiele bilden die Basis für die Diskussion, an der neben Politikern und Wissenschaftlern auch immer Betroffene (z.B. Schüler/innen, Jugendliche) und unmittelbar Projektbeteiligte teilhaben. Dabei spielen Fragen nach der Übertragbarkeit und der Nachhaltigkeit dieser Beispiele eine entscheidende Rolle. Nach ca. einem Jahr soll mit einer Folgeveranstaltung zum jeweils gleichen Thema geprüft werden, ob sich Konzepte bewährt haben und Strukturen geändert wurden. Veranstalter des Bildungsforums, das an wechselnden Orten stattfi ndet, sind Städte und Institutionen im Ruhrgebiet, die den notwendigen Veränderungsprozessen in der Bildungslandschaft Impulse geben und durch die Bildung von Netzwerken zu besseren Ergebnissen kommen wollen. Weitere Partner sind dabei herzlich willkommen.

Essen, April 2005

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Gemeinsamen Lernen des Kreises Steinfurt gibt es neben den Grundschulen und wei- terführenden Schulen im Gemeinsamen Lernen elf Förderschulen für die sonderpädago-

hiermit erkläre ich/erklären wir, dass ich/wir mit dem im pädagogischen Gutachten vorgeschlagenen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, dem/den erforderlichen

Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Weiterbildungsverhalten in Deutschland – AES 2014 Trendbericht.. Kassebaum, Bernd: Wie steht es um die Weiterbildung

Als vorbereitende Erarbeitung kann im Plenum geklärt werden, ob Münzen oder Scheine einen höheren Wert haben; so kann die Lehrkraft vorab leicht feststellen, ob die Kinder der

Dies unterstützt das Verständnis für die Multiplikation, sodass sich Ihre Schülerinnen und Schüler mit dem Material die wichtigen grund- legenden Einsichten in die

Neben der Einführung in die Division bietet das Kapitel Division als Aufteilen Arbeitsblätter zu den einzelnen Einsdurcheins-Reihen, mit denen Sie einzelne Reihen festigen

Die Nutzung ist nur für den genannten Zweck gestattet, nicht jedoch für einen weiteren kommerziellen Gebrauch, für die Weiterleitung an Dritte oder für die Veröffentlichung

Die Praxiserfahrungen mit den Zusatzaufgaben in den Klassenstufen 5–10 zeigen, dass die Schüler die Spielregeln, die mit den Aufgaben verbunden sind, willig anerkennen und im