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Asthma in der Schwangerschaft Leitlinienempfehlungen der DGP

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Academic year: 2022

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Eine Schwangerschaft beeinflusst auch den Verlauf einer Asthmaerkrankung. Bei etwa einem Drittel der Patientinnen verbessert sich die Symptomatik, bei einem Drittel bleibt sie unverändert, und bei einem weiteren Drittel verschlechtert sich die Asthmakontrolle. Häufig kommt es in diesem Zeit- raum auch zu mehr Exazerbationen. In der S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie bei Patienten mit Asthma haben Experten der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) und anderer Fachgesellschaften Empfehlungen zur Asthmabehandlung bei Schwangeren zu- sammengestellt.

Beratung

Eine unzureichende Asthmakontrolle kann zu Schwanger- schaftskomplikationen und zu Entwicklungsstörungen des Fötus führen. So werden bei Asthmapatientinnen häufiger Präeklampsien, Schwangerschaftsdiabetes, eine Ablösung der Plazenta oder eine Placenta praevia beobachtet. Beim Fötus kann es zu Wachstumshemmung, zur vorzeitigen Ge- burt und zur Neugeborenenhypoxie kommen. Bei einer guten Asthmakontrolle während der gesamten Schwanger- schaft sind diese Risiken im Vergleich zu Schwangeren ohne Asthma dagegen gar nicht oder nur geringfügig erhöht. Asth-

mapatientinnen sollten deshalb bereits zu Beginn einer Schwangerschaft eine Beratung zur Bedeutung und Aufrecht- erhaltung einer guten Asthmakontrolle sowie zur Sicherheit der Medikamente erhalten.

Pharmakotherapie

Die Gefahren einer unzureichenden Asthmakontrolle über- wiegen bei Weitem die (häufig überschätzten) Medikamen- tennebenwirkungen. Inhalative Glukokortikosteroide (ICS), Beta-2-Sympathomimetika, Montelukast (Singulair® und Generika) oder Theophyllin (Unifyl®, Amonophyllin®) sind nicht mit einem erhöhten Risiko für fötale Missbildungen verbunden. ICS beugen Asthmaexazerbationen in der Schwangerschaft vor. Das Absetzen dieser Medikamente ist dagegen mit einem signifikanten Risiko für Exazerbationen verbunden. Da ICS und lang wirksame Beta-2-Sympathomi- metika (LABA) bei üblicher Dosierung als sicher gelten, ist auch keine Dosisreduzierung erforderlich. Die Leitlinienex- perten raten deshalb, die Langzeit- und die Bedarfsbehand- lung während der gesamten Schwangerschaft unverändert fortzusetzen. Eine Behandlung mit Leukotrienrezeptorant- agonisten kann in der Schwangerschaft fortgesetzt werden, sollte jedoch nicht neu begonnen werden.

Monitoring

Bei schwangeren Asthmapatientinnen sollte im Rahmen der regelmässigen Untersuchungen auch die Asthmakontrolle überprüft werden. Bei Veränderungen wird die Medikation entsprechend angepasst. Bei schwerem Asthma empfehlen die Experten auch eine Überwachung des Ungeborenen. Pa- tientinnen mit schlecht einstellbarem Asthma sollten von einem Pneumologen und einem Gynäkologen gemeinsam be- treut werden.

Atemwegsinfekte

In der Schwangerschaft werden Asthmapatientinnen häufig anfälliger für virale Atemwegsinfekte. Zu deren Behandlung sind keine Antibiotika erforderlich. Falls im Krankheitsver- lauf dennoch Antibiotika indiziert sein sollten, raten die Ex- perten zur Anwendung von Penicillinen und Cephalospori-

FORTBILDUNG

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ARS MEDICI 11 | 2018

Asthma in der Schwangerschaft

Leitlinienempfehlungen der DGP

In der Schwangerschaft ist eine gute Asthmakontrolle von grosser Bedeutung. In der S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie bei Patienten mit Asthma wird deshalb empfohlen, die Langzeit- und die Bedarfsbehandlung während der gesamten Schwangerschaft unverändert fortzusetzen. Dies gilt auch für die Stillzeit.

Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin

In der Schwangerschaft sollten alle Asthmamedikamente ohne Dosisreduzierung weiterhin angewendet werden.

Auch während der Stillzeit kann die Asthmamedikation unverändert beibehalten werden.

Von einem Behandlungsbeginn mit Leukotrienrezeptorant- agonisten wird während der Schwangerschaft abgeraten.

Spezifische Immuntherapien und Influenzaimpfungen soll- ten vor Beginn der Schwangerschaft vorgenommen werden.

Aminoglykoside, Tetrazykline und Chinolone dürfen während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

MERKSÄTZE

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nen. Erythromycin (Erythrocin®) gilt ebenfalls als sicher, kann aber mit gastrointestinalen Nebenwirkungen wie Übel- keit verbunden sein. Aminoglykoside sollten wegen der Oto- und der Nephrotoxizität vermieden werden. Tetrazykline dürfen aufgrund wachstumshemmender Effekte nicht ange- wendet werden. Chinolone sind kontraindiziert, weil sie Knochendefekte verursachen können.

Schwere Exazerbationen

Da der Fötus in einer Umgebung mit niedrigen Sauerstoffpar- tialdrücken heranwächst, stellt ein Asthmaanfall für Mutter und Kind einen Notfall dar. Eine schwere Exazerbation sollte daher immer im Krankenhaus unter Überwachung des Fötus behandelt werden. In der zweiten Schwangerschaftshälfte ist auch ein Gynäkologe hinzuzuziehen. Um eine Hypoxie des ungeborenen Kindes zu vermeiden, sollte frühzeitig mit kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetika (SABA), systemi- schen Glukokortikosteroiden und einer Sauerstoffbehand- lung begonnen werden. Zur Verbesserung der fötalen O2-Uti- lisation werden eine O2-Sättigung von 95 Prozent und ein Kohlendioxidpartialdruck (PaCO2) von weniger als 35 mmHg angestrebt. In schweren Fällen können inhalatives Ipratropi- umbromid (Atrovent®, Rhinovent®und Generika) und intra- venöse Beta-2-Sympathomimetika appliziert werden.

Immuntherapien und Impfungen

Eine Schwangerschaft gilt als Kontraindikation für den Be- ginn einer spezifischen Immuntherapie (SIT). Die Fortset- zung einer SIT mit Inhalationsantigenen ist dagegen bei guter Verträglichkeit möglich.

Influenza- und Pneumokokkenimpfungen sollten bei schwan- geren Asthmapatientinnen aufgrund der unzureichenden Datenlage hinsichtlich potenzieller Risiken möglichst vor Be- ginn einer Schwangerschaft vorgenommen werden.

Management während der Geburt

Während einer Entbindung kommt es nur selten zu Exazer- bationen. Bronchokonstriktionen infolge von Hyperventila- tion können mit inhalativen SABA behandelt werden. Für Patientinnen, die vor der Geburt ihres Kindes länger als 2 Wochen mehr als 7,5 mg Prednisolon/Tag (z.B. Predniso- lon®Streuli) erhalten hatten, empfehlen die Experten wäh- rend der Entbindung alle 6 bis 8 Stunden eine parenterale Ap- plikation von 100 mg Hydrocortison (z.B. Solu-Cortef®).

Schwangere Asthmapatientinnen sollten eher eine Regional- als eine Allgemeinanästhesie erhalten. Für die Anästhesie empfehlen die Experten Fentanyl, für die Vollnarkose Propo- fol (Disoprivan®und Generika) oder Ketamin (Ketelar®und Generika).

Zur intrapartalen Wehenhemmung können – wie bei Schwangeren ohne Asthma – Beta-2-Sympathomimetika ge- geben werden. Bei vorzeitiger Wehentätigkeit ist auch der Oxytocinantagonist Atosiban (Tractocile®) für Asthmapa- tientinnen geeignet.

Wenn während der letzten 48 Stunden vor der Geburt hohe SABA-Dosierungen angewendet wurden, kann beim Neuge- borenen eine Hypoglykämie auftreten. In diesen Fällen sollte innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt der Blutzucker des Kindes kontrolliert werden.

Zur Geburtseinleitung und zur Behandlung einer postparta- len Uterusatonie gilt Oxytocin (Syntocinon®) für Asthmapa- tientinnen als Medikament der ersten Wahl. Bei einer Ge- burtseinleitung mit Prostaglandinen muss die bronchokon- striktorische Wirkung dieser Medikamente berücksichtigt werden. Prostaglandin F2a (in der Schweiz nur als Tierarz- neimittel im Handel) und Sulproston (Nalador®) sind bei Asthma kontraindiziert.

Stillzeit

Auch während der Stillzeit können alle Asthmamedikamente unverändert angewendet werden. Von Theophyllin geht we- niger als 1 Prozent der Dosis in die Muttermilch über. Bei Prednisolon liegen die Konzentrationen in der Muttermilch bei 5 bis 25 Prozent der Serumkonzentration. Der Anteil in- travenös oder oral applizierten Prednisolons in der Mutter- milch beträgt weniger als 0,1 Prozent. Somit wird der gestillte Säugling nur geringen und klinisch unbedeutsamen Steroid- mengen ausgesetzt.

Petra Stölting

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DPG): S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von Patienten mit Asthma.

Stand: 12.9.2017, gültig bis 31.12.2020. AWMF-Registernummer: 020-009.

Interessenlage: Zu den Interessenkonflikten der Autoren der referierten Leitlinie sind keine Informationen vorhanden.

FORTBILDUNG

ARS MEDICI 11 | 2018

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