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Haushaltsplan für die

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Academic year: 2022

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(1)

Land Sachsen-Anhalt

Haushaltsplan

für die

Haushaltsjahre 2015 und 2016

Wirtschaftsplan

Sondervermögen “Schwerbehinderten-

Ausgleichsabgabe“

(2)
(3)
(4)

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben 2015

- 4 ­

50 Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben

Kapitel Bezeichnung

Einnahmen 0

Einnahmen aus Steuern und steuer­

ähnlichen Abgaben

1 Verwaltungs­

einnahmen, Einnahmen

aus Schulden­

dienst und dgl.

2 Einnahmen

aus Zuweisungen

und Zuschüssen

mit Ausnahme für

Investitionen

3 Einnahmen

aus Schuldenauf­

nahmen, aus Zuweisungen

und Zu­

schüssen für Investitionen, besondere

Finanzie­

rungsein­

nahmen

Gesamt­

einnahmen

4 Personal­

ausgaben

- EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­

50 20 Sondervermögen

“Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe“

13.492.500 409.700 29.273.100 43.175.300

Summe 2015 Summe 2014

13.492.500 13.716.500

409.700 372.900

29.273.100 27.851.400

43.175.300 41.940.800 2015 mehr(+) / weniger(-) -224.000 +36.800 +1.421.700 +1.234.500

(5)

- 5 ­

und Verpflichtungsermächtigungen 2015

Ausgaben

+ Überschuss - Zuschuss

(Gesamt­

einnahmen ­ Gesamt­

ausgaben)

Ver­

pflichtungs­

ermäch­

tigungen

Kapitel 5

Sächliche Verwaltungs­

ausgaben und Ausgaben für

den Schulden­

dienst

6 Ausgaben für Zuweisungen

und Zuschüsse

mit Ausnahme

von Investitionen

7 Baumaß­

nahmen

8 Sonstige Ausgaben für

Investitionen und Investitions­

förder­

maßnahmen

9 Besondere

Finanzie­

rungsaus­

gaben

Gesamt­

ausgaben

- EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­

200.000 17.465.000 50.000 25.460.300 43.175.300 0 0 50 20

200.000 17.465.000 50.000 25.460.300 43.175.300 0 0

300.000 15.828.000 140.000 25.672.800 41.940.800 0 0

-100.000 +1.637.000 -90.000 -212.500 +1.234.500 0 0

(6)

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben 2016

- 6 ­

50 Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben

Kapitel Bezeichnung

Einnahmen 0

Einnahmen aus Steuern und steuer­

ähnlichen Abgaben

1 Verwaltungs­

einnahmen, Einnahmen

aus Schulden­

dienst und dgl.

2 Einnahmen

aus Zuweisungen

und Zuschüssen

mit Ausnahme für

Investitionen

3 Einnahmen

aus Schuldenauf­

nahmen, aus Zuweisungen

und Zu­

schüssen für Investitionen, besondere

Finanzie­

rungsein­

nahmen

Gesamt­

einnahmen

4 Personal­

ausgaben

- EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­

50 20 Sondervermögen

“Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe“

13.482.500 128.000 25.510.300 39.120.800

Summe 2016 Summe 2015

13.482.500 13.492.500

128.000 409.700

25.510.300 29.273.100

39.120.800 43.175.300 2016 mehr(+) / weniger(-) -10.000 -281.700 -3.762.800 -4.054.500

(7)

- 7 ­

und Verpflichtungsermächtigungen 2016

Ausgaben

+ Überschuss - Zuschuss

(Gesamt­

einnahmen ­ Gesamt­

ausgaben)

Ver­

pflichtungs­

ermäch­

tigungen

Kapitel 5

Sächliche Verwaltungs­

ausgaben und Ausgaben für

den Schulden­

dienst

6 Ausgaben für Zuweisungen

und Zuschüsse

mit Ausnahme

von Investitionen

7 Baumaß­

nahmen

8 Sonstige Ausgaben für

Investitionen und Investitions­

förder­

maßnahmen

9 Besondere

Finanzie­

rungsaus­

gaben

Gesamt­

ausgaben

- EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­ - EUR ­

200.000 17.265.000 50.000 21.605.800 39.120.800 0 0 50 20

200.000 17.265.000 50.000 21.605.800 39.120.800 0 0

200.000 17.465.000 50.000 25.460.300 43.175.300 0 0

0 -200.000 0 -3.854.500 -4.054.500 0 0

(8)

Kap. 50 20Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

50

- 8 ­ Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

50 20 Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2014 Ist 2013

Ansatz 2015 VE 2015

Ansatz 2016 VE 2016 Angaben in EUR

Erläuterungen:

Gemäß § 71 Abs. 1 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Gemäß § 77 Abs. 1 SGB IX haben Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

Die Ausgleichsabgabe beträgt gemäß § 77 Abs. 2 SGB IX je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz:

1. 115 EUR bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz 2. 200 EUR bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent

3. 290 EUR bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent.

Die Ausgleichsabgabe wird gemäß § 77 Abs. 4 i.V.m. § 80 Abs. 2 SGB IX erhoben.

Das Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“ wird gemäß § 77 Abs. 7 SGB IX gesondert verwaltet.

Gemäß § 78 SGB IX wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Ausgleichsfonds gebildet, der für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet und vom BMAS verwaltet wird.

Die Abführung an diesen Ausgleichsfonds erfolgt bei Titel 631 64 entsprechend der dort erläuterten Abführungsvorgaben.

1.) Abweichend von § 35 LHO sind Rückzahlungen zuviel gezahlter Ausgleichsabgabe sowie zu erstattender Ausgleichsabgabe von den Einnahmen abzusetzen.

2.) Ausgaben dürfen über die Ansätze hinaus bis zur Höhe der tatsächlichen Einnahmen einschl. etwaiger Überträge aus Vorjahren geleistet werden.

3.) Verpflichtungen, die in Folgejahren zu Ausgaben führen, dürfen eingegangen werden, wenn die Finanzierung der Ausgaben durch das Aufkommen an Ausgleichsabgabe gesichert ist.

4.) Außerplanmäßige Ausgaben für die im SGB und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen bezeichneten Zwecke sind unter den Voraussetzungen des § 37 LHO zulässig, soweit Beträge in gleicher Höhe bei anderen Ausgabeansätzen eingespart werden.

Einnahmen

111 01 291 Ausgleichsabgabe von privaten Arbeitgebern und von 13.000.000 13.000.000 13.000.000

Arbeitgebern der öffentlichen Hand 13.538.111

Übertragbar Erläuterungen:

Einnahmen der Ausgleichsabgabe von privaten und öffentlichen Arbeitgebern gem. § 77 Abs. 4 SGB IX.

111 03 291 Säumniszuschläge nach § 77 Abs. 4 SGB IX 85.000 90.000 90.000

100.969 Übertragbar

Erläuterungen:

Die Ausgleichsabgabe ist jeweils zum 31.03. fällig.

Für verspätet gezahlte Beträge der Ausgleichsabgabe werden Säumniszuschläge gem. § 77 Abs. 4 SGB IX erhoben.

112 01 291 Geldstrafen, Geldbußen, Gerichtskosten 1.000 2.000 2.000

1.700 Übertragbar

Erläuterungen:

Sollte ein Arbeitgeber seine Anzeige nicht erstatten, wird durch die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gem. § 156 Abs. 1 SGB IX eröffnet. Es können gem. § 156 Abs. 2 SGB IX Bußgelder bis zu 10.000 EUR verhängt werden.

Die Bußgelder sind gem. § 156 Abs. 5 SGB IX an das Integrationsamt abzuführen. Für ihre Verwendung gilt § 77 Abs. 5 SGB IX.

(9)

50

- 9 ­ Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

50 20 Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2014 Ist 2013

Ansatz 2015 VE 2015

Ansatz 2016 VE 2016 Angaben in EUR

119 41 291 Rückzahlung widerrufener Leistungen, Erstattungen von 400.000 300.000 300.000 Vorsteuern, Erstattungen von anderen Trägern 571.899

Übertragbar Erläuterungen:

Rückflüsse von widerrufenen Leistungen aus Förderungen nach den §§ 15, 20, 21, 22, 26, 28 a, 30 SchwbAV bei Nichteinhaltung der mit Bescheiderteilung mitgeteilten Auflagen.

Erstattungsansprüche aus Förderleistungen anderer Reha-Träger, z.B. BfA, LVA, Berufsgenossenschaft.

Rückzahlung von Überzahlungen soweit die Absetzung von der Ausgabe unstatthaft, nicht mehr möglich oder unzweckmäßig ist.

119 51 291 Vermischte Einnahmen 30.000 20.000 20.000

11.103 Übertragbar

Erläuterungen:

Stundungs- und Verzugszinsen, sofern sie nicht bei der Hauptsache nachgewiesen werden können, sonstige geringfügige Verwaltungseinnahmen, die nicht anderweitig zugeordnet werden können.

131 01 291 Erlöse aus der Veräußerung unbeweglicher Sachen 0 0 0

0 Übertragbar

Erläuterungen:

Widerruf von Investitionszuschüssen auf Grund der Insolvenz der geförderten Arbeitgeber.

132 01 291 Erlöse aus der Veräußerung von Fahrzeugen 0 0 0

0 Übertragbar

Erläuterungen:

Widerruf von Investitionszuschüssen auf Grund der Insolvenz der geförderten Arbeitgeber.

132 02 291 Erlöse aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen 0 0 0

0 Übertragbar

Erläuterungen:

Widerruf von Investitionszuschüssen auf Grund der Insolvenz der geförderten Arbeitgeber.

132 03 291 Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen außerhalb des 0 0 0

Nachweises über das Vermögen und die Schuldner 0 Übertragbar

162 01 291 Zinsen für Darlehen nach §§ 15, 21, 22, 26, 28a, 30 SchwbAV 500 500 500 0

Übertragbar Erläuterungen:

Für Leistungen (Darlehen) an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen werden Zinsen berechnet.

162 02 291 Zinsen aus der zeitweiligen Anlage des Sondervermögens 100.000 30.000 30.000 28.631

Übertragbar

(10)

50

- 10 ­ Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

50 20 Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2014 Ist 2013

Ansatz 2015 VE 2015

Ansatz 2016 VE 2016 Angaben in EUR

noch zu 162 02

Erläuterungen:

Durch die Anlage des Sondervermögens als Tagesgeld beim Land Sachsen-Anhalt werden Zinserträge erwirtschaftet.

Die Zinsen werden vierteljährlich vom Land Sachsen-Anhalt (Ministerium der Finanzen) auf der Grundlage der vom

Integrationsamt ermittelten täglichen Überschüsse des Sondervermögens berechnet und dem Integrationsamt zur Verfügung gestellt.

182 01 291 Rückflüsse von Darlehen nach §§ 15, 20, 21, 22, 26, 28a, 30 100.000 50.000 40.000

SchwbAV 52.648

Übertragbar Erläuterungen:

Rückflüsse der ausgezahlten Darlehen auf Grund des mit Bescheiderteilung festgelegten Tilgungsplanes.

Siehe auch Erläuterung zu Kapitel 5020 Titel 162 01.

234 01 291 Sonstige Zuweisungen von anderen Integrationsämtern - 0 0 0

Länderfinanzausgleich 0

Übertragbar Erläuterungen:

Zwischen den Integrationsämtern wird ein Ausgleich hinsichtlich des Aufkommens an Ausgleichsabgabe vorgenommen (§ 77 Abs. 6 Satz 2 SGB IX).

361 01 291 Einnahmen aus Überschüssen aus Vorjahren 27.801.400 29.223.100 25.460.300 32.924.678

Übertragbar Erläuterungen:

Die nicht verbrauchten Einnahmen aus dem Vorjahr werden hier aufgeführt.

Vgl. Erläuterung zu Kapitel 5020 Titel 961 01.

381 01 291 Zuführungen von Kapitel 1399 Titel 916 01 des 50.000 50.000 50.000

Landeshaushaltes - Ausgleichsabgabe Land 0

Übertragbar Erläuterungen:

Einnahme der Ausgleichsabgabe des Arbeitgebers Land Sachsen-Anhalt gem. § 77 Abs. 4 und 8 SGB IX.

Vgl. Erläuterung zu Kapitel 5020 Titel 111 01.

Titelgruppe(n)

65 “Job 4000“ - Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen - Bundesanteil

162 65 291 Zinseinnahmen aus der Anlage der Mittel aus dem 0 0 0

Ausgleichsfonds - “Job 4000“ 109

Übertragbar Erläuterungen:

Verzinsung nicht verbrauchter Bundesmittel gemäß Richtlinie für “Job 4000“ vom 26.07.2006

231 65 291 Zuweisungen des Bundes 0 0 0

0 Übertragbar

(11)

50

- 11 ­ Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

50 20 Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2014 Ist 2013

Ansatz 2015 VE 2015

Ansatz 2016 VE 2016 Angaben in EUR

Nachrichtlich: Summe TGr. 65 0 0 0

66 “Job 4000“ - Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen ­ Landesanteil

119 66 291 Rückzahlungen widerrufener Leistungen “Job 4000“ 0 0 0

9.900

281 66 291 Erstattungen des Integrationsfachdienstes - “Job 4000“ 40.000 0 0 72.750

Nachrichtlich: Summe TGr. 66 40.000 0 0

67 Richtlinie Initiative Inklusion “Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“

162 67 291 Zinseinnahmen aus der Anlage der Mittel aus dem 0 0 0

Ausgleichsfonds 536

231 67 291 Zuweisungen des Bundes 332.900 409.700 128.000

435.352 Erläuterungen:

Zuweisungen des Bundes zur Umsetzung der Richtlinie “Initiative Inklusion Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ vom 9. September 2011. Laufzeit 2011 - 2018

Nachrichtlich: Summe TGr. 67 332.900 409.700 128.000

(12)

50

- 12 ­ Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

50 20 Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2014 Ist 2013

Ansatz 2015 VE 2015

Ansatz 2016 VE 2016 Angaben in EUR

Ausgaben

961 01 291 Übertrag in das Folgejahr 25.672.800 25.460.300 21.605.800

31.151.665 0 0

Übertragbar

* Gegenseitig deckungsfähig mit Kapitel 50 20 Titel 631 61, Kapitel 50 20 Titel 631 64, Kapitel 50 20 Titel 632 64, Kapitel 50 20 Titel 683 61, Kapitel 50 20 Titel 683 62, Kapitel 50 20 Titel 684 61, Kapitel 50 20 Titel 861 61, Kapitel 50 20 Titel 861 62, Kapitel 50 20 Titel 861 63, Kapitel 50 20 Titel 891 63, Kapitel 50 20 Titel 547 62, Kapitel 50 20 Titel 631 65, Kapitel 50 20 Titel 683 65, Kapitel 50 20 Titel 683 66, Kapitel 50 20 Titel 683 67, Kapitel 50 20 Titel 684 65, Kapitel 50 20 Titel 684 66, Kapitel 50 20 Titel 684 67, Kapitel 50 20 Titel 685 65, Kapitel 50 20 Titel 685 66 und Kapitel 50 20 Titel 685 67.

Erläuterungen:

Zuführung der Einnahmeüberschüsse an das Folgejahr.

Vgl. Erläuterung zu Kapitel 5020 Titel 361 01.

Titelgruppe(n)

61 Leistungen zur Förderung des Arbeits- und

Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen

631 61 291 Zuweisungen für Arbeitsmarktprogramme gemäß § 16 1.000.000 1.500.000 1.100.000

SchwbAV im SGB II und SGB III Bereich 1.351.020 0 0

Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Die Integrationsämter können der Bundesagentur für Arbeit Mittel der Ausgleichsabgabe für befristete regionale Arbeitsmarktprogramme zur Verfügung stellen.

683 61 291 Leistungen zur Durchführung von Forschungs- und 350.000 500.000 500.000

Modellvorhaben auf dem Gebiet der Teilhabe 826.634 0 0

schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach § 14 Abs.

1 Pkt 4 SchwbAV Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Die Integrationsämter können Leistungen zur Durchführung von Forschungs- und Modellvorhaben auf dem Gebiet der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben erbringen, sofern ihnen überwiegend regionale Bedeutung zukommt oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragte Mittel aus dem Ausgleichsfonds nicht erbracht werden konnten.

684 61 291 Zuschüsse an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und 3.500.000 4.000.000 4.000.000

Ausbildungsplätzen nach §§ 15, 28a SchwbAV 2.956.869 0 0

Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Die Integrationsämter können Leistungen (Zuschüsse) an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen erbringen.

(13)

50

- 13 ­ Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

50 20 Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2014 Ist 2013

Ansatz 2015 VE 2015

Ansatz 2016 VE 2016 Angaben in EUR

861 61 291 Darlehen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nach §§ 15, 28a SchwbAV

100.000 0

0 0

0 0 Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Die Integrationsämter können Leistungen (Darlehen) an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen erbringen.

Nachrichtlich: Summe TGr. 61 4.950.000 6.000.000

0

5.600.000 0

62 Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben

547 62 291 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 300.000 0

200.000 0

200.000 0 Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Aufklärungmaßnahmen nach § 102 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 29 Abs. 1 SchwbAV

683 62 291 Zuschüsse nach § 17 SchwbAV 7.500.000

8.014.349

8.000.000 0

8.200.000 0 Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Leistungen (Zuschüsse) zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können an schwerbehinderte Menschen erbracht werden für:

- technische Arbeitshilfen

- zum Erreichen des Arbeitsplatzes

- zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz

- zur Beschaffung, Ausstatttung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung - Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz (Abs. 1a SchwbAV) an Arbeitgeber:

- zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen - bei außergewöhnlicher Belastung

an Integrationsfachdienste:

- Kosten ihrer Inanspruchnahme

- Kosten einer psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen zur Durchführung von Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen.

861 62 291 Darlehen nach § 17 SchwbAV 40.000

33.872

50.000 0

50.000 0 Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

(14)

50

- 14 ­ Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

50 20 Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2014 Ist 2013

Ansatz 2015 VE 2015

Ansatz 2016 VE 2016 Angaben in EUR

noch zu 861 62

Erläuterungen:

Leistungen (Darlehen) zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können an schwerbehinderte Menschen erbracht werden:

- zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen Existenz

- zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung an Arbeitgeber:

- zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Nachrichtlich: Summe TGr. 62 7.840.000 8.250.000

0

8.450.000 0

63 Leistungen für Einrichtungen zur Eingliederung

schwerbehinderter Menschen in das Arbeits- und Berufsleben

861 63 291 Darlehen nach § 30 SchwbAV 0

0

0 0

0 0 Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Leistungen können für die Schaffung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung förderungsfähiger Einrichtungen gem. § 30 Abs. 1 bis 3 SchwbAV als Darlehen gewährt werden.

891 63 291 Zuschüsse für Investitionen nach § 30 SchwbAV 0 0

0 0

0 0 Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Leistungen können für die Schaffung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung förderungsfähiger Einrichtungen gem. § 30 Abs. 1 bis 3 SchwbAV als Zuschuss gewährt werden.

Nachrichtlich: Summe TGr. 63 0 0

0

0 0

64 Ausgleichsleistungen

631 64 291 Zuweisungen an den Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beim BMAS nach § 78 SGB IX i.V.m. § 77 Abs. 6 Satz 1 SGB IX

2.600.000 2.791.718

2.700.000 0

2.700.000 0

Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Abführung von 20 Prozent des für den Zeitraum 1. Juni des vorangegangenen Jahres bis zum 31. Mai des Jahres

eingegangenen Aufkommens an Ausgleichsabgabe nach § 36 SchwbAV (zuletzt geändert durch Art. 7 Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung vom 22.12.2008, BGBl. I S. 2959).

632 64 291 Zuweisungen an andere Integrationsämter nach § 77 Abs. 6 300.000 350.000 350.000

Satz 2 SGB IX - Länderfinanzausgleich 271.579 0 0

Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

(15)

50

- 15 ­ Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

50 20 Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2014 Ist 2013

Ansatz 2015 VE 2015

Ansatz 2016 VE 2016 Angaben in EUR

noch zu 632 64

Erläuterungen:

Zwischen den Integrationsämtern wird ein Ausgleich hinsichtlich des Aufkommens an Ausgleichsabgabe vorgenommen (vgl. § 77 Abs. 6, Satz 2 ff SGB IX).

Vgl. Erläuterung zu Kapitel 5020 Titel 234 01.

Nachrichtlich: Summe TGr. 64 2.900.000 3.050.000 3.050.000

0 0

65 “Job 4000“ - Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen ­ Bundesanteil

631 65 291 Sonstige Zuweisungen an den Bund 0 0 0

38.891 0 0

Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

683 65 291 Zuschüsse für laufende Zwecke an Arbeitgeber zur Schaffung 14.000 0 0 von Arbeitsplätzen gemäß Artikel 1 der Richtlinie “Job 4000“ - 26.999 0 0 Bundesanteil

Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Schaffung von neuen Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne von § 72 Abs. 1 Nr. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

684 65 291 Zuschüsse für laufende Zwecke an Arbeitgeber zur Schaffung 5.000 0 0

von Ausbildungsplätzen gemäß Artikel 2 der Richtlinie “Job 1.250 0 0

4000“ - Bundesanteil Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Schaffung von neuen Ausbildungsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne von § 72 Abs. 1 Nr. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

685 65 291 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an die 40.000 0 0

Integrationsfachdienste gemäß Artikel 3 der Richtlinie “Job 72.750 0 0 4000“ - Bundesanteil

Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Unterstützung schwerbehinderter Menschen durch Integrationsfachdienste.

Nachrichtlich: Summe TGr. 65 59.000 0 0

0 0

(16)

50

- 16 ­ Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

50 20 Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2014 Ist 2013

Ansatz 2015 VE 2015

Ansatz 2016 VE 2016 Angaben in EUR

66 “Job 4000“ - Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen - Landesanteil

683 66 291 Zuschüsse für laufende Zwecke an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeitsplätzen gemäß Artikel 1 der Richtlinie “Job 4000“ - Landesanteil

14.000 26.999

0 0

0 0

Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Schaffung von neuen Ausbildungsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne von § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX.

684 66 291 Zuschüsse für laufende Zwecke an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeitsplätzen gemäß Artikel 2 der Richtlinie “Job 4000“ - Landesanteil

5.000 1.250

0 0

0 0

Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Schaffung von neuen Ausbildungsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne von § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX.

685 66 291 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke zur Arbeitsplatzausstattung nach § 15 SchwbAV

0 7.000

0 0

0 0 Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen nach § 15 SchwbAV im Rahmen des Programms nach Richtlinie für “Job 4000“.

Nachrichtlich: Summe TGr. 66 19.000 0

0

0 0

67 Richtlinie Initiative Inklusion “Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“

683 67 291 Artikel 1 - Handlungsfeld Berufsorientierung 200.000 28.541

200.000 0

200.000 0 Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Artikel 1 - Handlungsfeld Berufsorientierung

684 67 291 Artikel 2 - Handlungsfeld neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes

100.000 26.000

55.000 0

55.000 0

Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

(17)

50

- 17 ­ Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

50 20 Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2014 Ist 2013

Ansatz 2015 VE 2015

Ansatz 2016 VE 2016 Angaben in EUR

noch zu 684 67

Erläuterungen:

Artikel 2 - Handlungsfeld neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes

685 67 291 Artikel 3 - Handlungsfeld neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen

200.000 121.000

160.000 0

160.000 0 Übertragbar

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 50 20 Titel 961 01.

Erläuterungen:

Artikel 3 - Handlungsfeld neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen

Nachrichtlich: Summe TGr. 67 500.000 415.000 415.000

0 0

(18)

50

- 18 ­ Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

50 20 Sondervermögen “Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2014 Ist 2013

Ansatz 2015 VE 2015

Ansatz 2016 VE 2016 Angaben in EUR

Abschluss

Einnahmen

HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus 13.716.500 13.492.500 13.482.500 Schuldendienst und dgl.

HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit 372.900 409.700 128.000 Ausnahme für Investitionen

HGr. 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus 27.851.400 29.273.100 25.510.300 Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen,

besondere Finanzierungseinnahmen

Gesamteinnahme 41.940.800 43.175.300 39.120.800

Ausgaben

HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für 300.000 200.000 200.000

den Schuldendienst 0 0

HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit 15.828.000 17.465.000 17.265.000

Ausnahme für Investitionen 0 0

HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und 140.000 50.000 50.000

Investitionsfördermaßnahmen 0 0

HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben 25.672.800 25.460.300 21.605.800

0 0

Gesamtausgabe 41.940.800 43.175.300 39.120.800

Gesamtsumme der VE 0 0

Überschuss (+) / Zuschuss (-) 0 0 0

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