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966 FMH «Gesundheit2030»: Sehr viel Licht – und ein sehr dunkler Schatten

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Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

33 –3 4 1 2. 8 . 2 02 0 965 Editorial von Michel Matter

Der Kern unseres Berufs

969 FMH

Teilzeit und Karriere – Die Ärzteschaft fordert die Spitäler

1004 «Zu guter Letzt»

von Christina Aus der Au

«Informed consent»

966 FMH

«Gesundheit2030»: Sehr viel Licht –

und ein sehr dunkler Schatten

(2)

INHALTSVERZEICHNIS 961

Redaktion

Dr. med. vet. Matthias Scholer (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Julia Rippstein (Redaktorin Print und Online);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. oec. Urs Brügger;

Prof. Dr. med. Samia Hurst; Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH;

Dr. med. Daniel Schröpfer, Mitglied FMH;

Charlotte Schweizer, Leitung Kommunikation der FMH;

Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH;

Redaktion Ethik

Prof. Dr. theol. Christina Aus der Au;

Prof. Dr. phil., dipl. Biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; Prof. Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Public Health, Epidemiologie, Biostatistik

Prof. Dr. med. Milo Puhan Redaktion Recht

Dr. iur. Ursina Pally, Leiterin Rechtsdienst FMH

FMH

EDITORIAL: Michel Matter 965 Der Kern unseres Berufs 

AKTUELL: Nora Wille, Jürg Schlup

966 «Gesundheit2030»: Sehr viel Licht – und ein sehr dunkler Schatten»

Das neue gesundheitspolitische Strategiepapier des Bundesrats «Gesundheit2030» findet in der Ärzteschaft sehr viel Zustimmung. Insbesondere der Fokus auf Prävention wird gewürdigt.

Das in «Gesundheit2030» schlecht getarnte Globalbudget wird jedoch klar abge lehnt, weil es die medizinische Indikation in den Hintergrund rückt und in Rationierung mündet.

AKTUELL: Mirjam Benaiah

969 Teilzeit und Karriere – Die Ärzteschaft fordert die Spitäler

973 Personalien

Weitere Organisationen und Institutionen

SAMW: Trägerschaft «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland»

976 smarter medicine: «Top-5-Liste» für Infektiologie

SPS: Konrad Maurer

977 Chronische Schmerzen als eigenständige Krankheit neu im ICD-11

SVV: Bruno Soltermann

979 Kommunikation zwischen Ärzteschaft und Versicherern

Briefe / Mitteilungen

981 Briefe an die SÄZ

982 Facharztprüfungen / Mitteilungen

(3)

ANNA

INHALTSVERZEICHNIS 962

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services

Redaktionsadresse: Nina Abbühl, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, www.emh.ch

Anzeigen:

Markus Süess,

Key Account Manager EMH Tel. +41 (0)61 467 85 04, markus.sueess@emh.ch

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Inserateannahme, Tel. +41 (0)61 467 86 08, stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation.

FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz

«Namens nennung – Nicht kommer- ziell – Keine Bearbeitung 4.0 inter- national» das zeitlich unbeschränkte Recht zu gewähren, das Werk zu ver- vielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Der Name des Verfassers ist in jedem

ausdrück licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Druck: Vogt-Schild Druck AG, https://www.vsdruck.ch/

FMH Services

984 Seminare / Séminaires / Seminari 989 Stellen und Praxen (nicht online)

Tribüne

INTERVIEW: Adrian Ritter

998 Wenn Corona aufs Gemüt schlägt

Horizonte

1002 Preise und Auszeichnungen

BUCHBESPRECHUNGEN: Jean Martin

1003 Une fiction qui mérite de nous inspirer dans la vraie vie

Zu guter Letzt

Christina Aus der Au 1004 «Informed consent»

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Der Kern unseres Berufs

Michel Matter

Dr. med., Vizepräsident der FMH, Departementsverantwortlicher Dienstleistungen und Berufsentwicklung

Die Medizin muss im Dienste aller stehen. Allerdings gibt es in unserem Alltag Ungleichheiten. Damit sich diese Ungleichheiten nicht in unser tägliches Handeln einschleichen, müssen wir immer auf der Hut sein. Der Tod von George Floyd am 25. Mai 2020 in Minneapolis und die darauffolgenden Gefühls- und Wutausbrüche zeigen einmal mehr, wie wichtig der Kampf gegen jede Art der Rassendiskriminierung ist. So zeigte auch der Tod der amerikanischen Bürgerrechtsikone John Lewis im Alter von 80 Jahren, glühender Verfechter der Ge- waltlosigkeit und Mitglied des Repräsentantenhauses, auf, wie notwendig und aktuell dieser Kampf gegen Vorurteile ist.

Ebenso aktuell ist der Kampf gegen die Ungleichbe- handlung der Geschlechter. Die angesehene franzö- sische Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin Gisèle Halimi meinte dazu: «Wann werden die Frauen begrei- fen, dass sie gemeinsam ungeheuer stark sind? Ein- zeln sind sie verletzlich. Gemeinsam sind sie eine unglaubliche Kraft.» Fragen von Ungleichheit und Sexismus auf institutioneller Ebene werden von einer neuen Generation von Pflegekräften immer häufiger thematisiert. Sie machen den Mund auf und sprechen Totgeschwiegenes an. Diese neue Redefreiheit berührt alle Bereiche unserer Gesellschaft, sowohl im Positiven als auch in all ihren Ausuferungen. Und im- mer stärker kommt sie auch in der Lehre zum Tragen.

Die Fakultät für Biologie und Medizin der Universität Lausanne bietet derzeit einen Kurs zum Thema Rassis- mus bei der medizinischen Arbeit an, wie Sylvie Logean am 28. Juli in der Tageszeitung Le Temps schreibt.

Der  Kurs thematisiert alle Facetten des Rassismus im Gesund heitssystem. Wir alle kennen die Genfer De- klaration, welche die Ärzteschaft zur Einhaltung bestimm ter und doch eigentlich selbstverständlich erschei nender Regeln verpflichtet, die das Funda-

ment unseres Berufes sind. Diese Verpflichtung unter- streicht die Bedeutung einer diskriminierungsfreien Gleichbehandlung im Rahmen unserer Tätigkeit. Pa- trick Bodenmann, Leiter des Bereichs Vulnerable Grup- pen und soziale Medizin von Unisanté Lausanne, be- tont: «Das Pflegepersonal ist nicht gegen Vorurteile gefeit.» Es gelte, kleinste Formen der Aggression anzu- gehen, die zum «schleichenden Verlust des Wohlbefin- dens und der Widerstandsfähigkeit der Betroffenen»

führen können, so Bodenmann.

Für alle da sein, seine Nächsten pflegen, alle gleich be- handeln; dies ist die gigantische Herausforderung der COVID-19-Krise: Wie kann man allen Bürgerinnen und Bürgern Chancengleichheit, Zugang zu Spitälern, Inten- sivstationen und Intermediärpflege gewähren? Un- gleichbehandlungen bei der Versorgung stellen eine Gefahr dar. Ein perfektes Beispiel hierfür ist das ange- kündigte und gefürchtete Globalbudget. Es lässt einen verschieden raschen Zugang zur medizinischen Ver- sorgung zu, bei der einige Privilegierte sofortige Behandlungen erhalten, während andere auf einen Termin für die Behandlung warten müssen.

Gegen diese Rationierung der Versorgung werden wir uns auflehnen, denn für alle da zu sein darf nicht zur  Herausforderung werden. Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglichen anderen Faktoren dürfen nicht zwischen die Pflichten der Ärztinnen sowie Ärzte und den Patientinnen und Patienten treten.

Wir müssen die Chancengleichheit bei der Behandlung gewährleisten und sozioökonomische Diskriminie- rung bekämpfen. Darin liegt der Kern unseres Berufs, der gelehrt, geteilt, wertgeschätzt und geschützt wer- den muss.

Diese Verpflichtung unterstreicht die Be­

deutung einer diskriminierungsfreien Gleich­

behandlung im Rahmen unserer Tätigkeit.

Die Gefahr liegt in der Ungleichbehandlung bei der Versorgung. Ein perfektes Beispiel hierfür ist das angekündigte und gefürchtete Globalbudget.

FMH Editorial 965

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Was denkt die Ärzteschaft über die neue gesundheitspolitische Strategie des Bundesrates?

«Gesundheit2030»: Sehr viel Licht – und ein sehr dunkler Schatten

Nora Willea, Jürg Schlupb

a Dr. phil., persönliche wissenschaftliche Mitarbeiterin des Präsidenten; b Dr. med., Präsident der FMH

Mit dem Papier «Gesundheit2030» [1] legte der Bundes­

rat am 6. Dezember 2019 seine neue gesundheitspoli­

tische Strategie für die kommenden zehn Jahre vor.

Diese soll eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der vorangehenden Strategie «Gesundheit2020» [2, 3]

leisten. Letztere hatte der Bundesrat im Januar 2013 verabschiedet und mündete in über 90 Projekte, «wo­

von 23 bereits abgeschlossen sind» ( siehe [1] auf S. 7), wie der Bundesrat ausweist.

Den inhaltlichen Kern von «Gesundheit2030» bildet die Definition von vier Herausforderungen, aus denen acht Ziele abgeleitet werden, die wiederum in 16 Stoss­

richtungen der Gesundheitspolitik des kommenden Jahrzehnts resultieren (siehe Tab. 1). Jede der in «Gesundheit2030» definierten vier Herausforderun­

gen betrifft die Ärzteschaft und ihre tägliche Arbeit;

von besonderer Bedeutung für die medizinische Ver­

sorgung in der Schweiz ist jedoch die dritte Heraus­

forderung – «Qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Versorgung».

Vernehmlassung zu «Gesundheit2030»

unter den Ärzteorganisationen

Um die Einschätzungen der Ärzteschaft zur «Gesund­

heit2030» zu ermitteln, bat die FMH im Januar 2020 ihre Mitgliedsverbände um Stellungnahmen bis Ende März 2020. Für jede der 16 Stossrichtungen sollte ange­

geben werden, ob diese nach Auffassung der jeweiligen Organisation zu befürworten ist und welche Priorität diese geniessen sollte. Die Einschätzungen zu den ein­

zelnen Stossrichtungen konnten kurz begründet wer­

den. Auch eine allgemeine Einschätzung des Papiers wurde erfragt.

Das neue gesundheitspolitische Strategiepapier des Bundesrats «Gesundheit2030»

findet in der Ärzteschaft sehr viel Zustimmung. Insbesondere der Fokus auf Prä­

vention wird gewürdigt. Das in «Gesundheit2030» schlecht getarnte Globalbudget wird jedoch klar abgelehnt, weil es die medizinische Indikation in den Hinter­

grund rückt und in Rationierung mündet.

Zehn angeschlossene Organisationen gaben Stellung­

nahmen zur «Gesundheit2030» ab, darunter sieben stimmberechtigte Organisationen, die gemeinsam über die Hälfte der FMH­Mitglieder vertreten: die Ärz­

tegesellschaften der Kantone Bern, Luzern und Zürich, die Fachgesellschaften SGAIM und SGPP sowie der VLSS und der VSAO. Zudem gaben mit mfe, der swimsa und der UNION drei mitspracheberechtigte Organisa­

tionen Stellungnahmen ab.

Allgemein positive Resonanz der Ärzteschaft

Im Ergebnis zeigt die Vernehmlassung, dass die Ärzte­

organisationen die «Gesundheit2030» als «insgesamt positiv», «richtungsweisend» oder zumindest als

«weitgehend sinnvoll» würdigen bzw. sich «mit der Vi­

sion, mit den Herausforderungen sowie mit den Zielen und Stossrichtungen im Grundsatz einverstanden er­

klären» können. Es wird begrüsst, dass sich die Strate­

gie nicht ausschliesslich auf das Gesundheitswesen im engeren Sinne richtet, sondern auch Faktoren wie die Arbeitsbedingungen, das Klima oder die Digitalisie­

rung einbezieht und der Prophylaxe im weitesten Sinne viel Raum gegeben wird.

JA zu Prävention, eHealth, Qualität und Versorgungssicherheit

Fast uneingeschränkt befürwortet werden die Stoss­

richtungen zur Herausforderung «Chancen auf ein Leben in Gesundheit», die sich auf die «Reduktion um­

weltbedingter Gesundheitsrisiken», den «Erhalt und Förderung von Natur­ und Landschaftsqualitäten», das

FMH Ak tuell 966

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«Verhindern der negativen Gesundheitseffekte neuer Arbeitsformen» und die «Förderung eines gesunden Arbeitsumfelds» richten.

Auch die Reaktionen auf die Stossrichtungen zur Her­

ausforderung «Demographische und gesellschaft­

liche Entwicklung» fallen fast ausschliesslich positiv aus. Diese fokussieren ebenfalls Präventionsanliegen wie die «Verstärkte Prävention nichtübertragbarer Krankheiten» und «Mehr Gesundheit für Kinder und Jugendliche». Sie thematisieren aber auch die Situation im Pflegebereich und fordern «Mehr Langzeitpflege­

personal» sowie eine «Optimierte Finanzierung der Langzeitpflege».

Die Stossrichtungen der Herausforderung «Technolo­

gischer und digitaler Wandel» werden hingegen zwar unterstützt, es werden jedoch häufiger Modifikationen gewünscht. Hinsichtlich der ersten beiden Stossrich­

tungen «Förderung der Digitalisierung und Nutzung der Daten» sowie «Definierter Umgang mit neuen Technologien» verweisen die antwortenden Organisa­

tionen vor allem auf die Bedeutung des Datenschutzes und – damit verbunden – auch ethische Probleme, die

eine breite gesellschaftliche Diskussion zu Nutzen und Gefahren erforderten. Auch die Kosten der Digitalisie­

rung und die Notwendigkeit, zusätzliche administra­

tive Belastungen zu vermeiden, werden angesprochen.

Auch die anderen beiden Stossrichtungen der Heraus­

forderung «Technologischer und digitaler Wandel», die auf eine Stärkung der Gesundheitskompetenz zielen («Optimierte Information der Bürgerinnen und Bürger» und «Verbesserter Umgang mit Informationen zu Gesundheit und Krankheiten»), werden begrüsst.

Einschränkend wird jedoch angemerkt, dass gerade bei vulnerablen Bevölkerungsgruppen die Möglichkeiten der Digitalisierung diesbezüglich begrenzt seien und ein Einbezug der Hausärzte wichtig sei.

Von den unter der Herausforderung «Qualitativ hoch­

stehende und finanziell tragbare Versorgung» auf­

geführten Stossrichtungen werden diejenigen, die die

«Qualität der Versorgung erhöhen» möchten, allge­

mein als positiv beurteilt: Sowohl eine «Verstärkung der Koordinierten Versorgung» als auch die «Verbes­

serung der medizinischen Behandlungen» werden unter stützt und mit hohen Prioritäten versehen. Ko or­

Tabelle 1: Stossrichtungen (SR) der «Gesundheit2030» und ihre Bewertung in der Übersicht.

Gesundheitspolitisches Strategiepapier des Bundesrats:

Vier Herausforderungen, acht Ziele, 16 Stossrichtungen

Position der FMH

bzw. der ihr angeschlossenen Verbände Herausforderung Technologischer und digitaler Wandel

ZIEL 1 Gesundheitsdaten und Technologien nutzen SR 1.1 Förderung der Digitalisierung und Nutzung der Daten SR 1.2 Definierter Umgang mit neuen Technologien

Zustimmung, aber Verbesserungsbedarf Zustimmung, aber Verbesserungsbedarf ZIEL 2 Gesundheitskompetenz stärken

SR 2.1 Optimierte Information der Bürgerinnen und Bürger SR 2.2 Verbesserter Umgang mit Informationen zu Gesundheit

und  Krankheiten

Zustimmung, aber Verbesserungsbedarf Zustimmung, aber Verbesserungsbedarf Herausforderung Demographische und gesellschaftliche Entwicklung

ZIEL 3 Pflege und Finanzierung gewährleisten SR 3.1 Mehr Langzeitpflegepersonal

SR 3.2 Optimierte Finanzierung der Langzeitpflege

Sehr grosse Zustimmung, sehr hohe Priorität Sehr grosse Zustimmung, hohe Priorität ZIEL 4 Gesund älter werden

SR 4.1 Verstärkte Prävention nichtübertragbarer Krankheiten SR 4.2 Mehr Gesundheit für Kinder und Jugendliche

Sehr grosse Zustimmung, sehr hohe Priorität Sehr grosse Zustimmung, sehr hohe Priorität Herausforderung Qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Versorgung

ZIEL 5 Qualität der Versorgung erhöhen SR 5.1 Verstärkung der Koordinierten Versorgung SR 5.2 Verbesserung der medizinischen Behandlungen

Sehr grosse Zustimmung, sehr hohe Priorität Sehr grosse Zustimmung, sehr hohe Priorität ZIEL 6 Kosten dämpfen und einkommensschwache Haushalte  entlasten

SR 6.1 Beeinflussung der Kostenentwicklung SR 6.2 Optimierte individuelle Prämienverbilligung

JA zur Kostendämpfung, NEIN zum Globalbudget Sehr grosse Zustimmung, mittlere Priorität Herausforderung Chancen auf ein Leben in Gesundheit

ZIEL 7 Gesundheit über die Umwelt fördern

SR 7.1 Reduktion umweltbedingter Gesundheitsrisiken

SR 7.2 Erhalt und Förderung von Natur- und Landschafts qualitäten

Sehr grosse Zustimmung, sehr hohe Priorität Sehr grosse Zustimmung, hohe Priorität ZIEL 8 Gesundheit in der Arbeitswelt fördern

SR 8.1 Verhindern der negativen Gesundheitseffekte neuer Arbeitsformen SR 8.2 Förderung eines gesunden Arbeitsumfelds

Sehr grosse Zustimmung, sehr hohe Priorität Sehr grosse Zustimmung, sehr hohe Priorität

FMH Ak tuell 967

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dination erfordere jedoch Zeit und damit auch Ent ­ schädigung. Gleichzeitig verwahrt man sich klar gegen die Forderung erfolgsabhängiger Entschädigungssys­

teme. Solche führten zu Fehlanreizen und wider­

sprächen dem Hippokratischen Eid. Es bestehe auch kein allgemeines Problem mit der Versorgungsquali­

tät, wie hier – ohne jede Evidenz – suggeriert würde.

Zudem dürfe die Umsetzung von Qualitätsinitiativen den administrativen Aufwand nicht weiter erhöhen, indem z.B. (Mehrfach­)Datensammlungen als Allheil­

mittel für Qualitätstransparenz betrachtet würden.

JA zur Kostendämpfung – NEIN zum (verklausulierten) Globalbudget

Ebenfalls unter der Herausforderung «Qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Versorgung»

findet sich die Stossrichtung «Beeinflussung der Kos­

tenentwicklung». Die Kostenentwicklung erachten die Ärzteorganisationen zwar als wichtiges Thema, wie mehrere mit einem «Ja» zur Richtigkeit dieser Stoss­

richtung bzw. einem «Ja, aber mit Modifikationen»

signa lisieren. Die Ausführungen des Bundesrats zur

«Beeinflussung der Kostenentwicklung» veranlassten mehrere andere Ärzteorganisationen jedoch, diese als grundsätzlich falsch zu bewerten. Diese Stossrichtung der «Gesundheit2030» impliziert nämlich trotz aller vagen Umschreibungen klar erkennbar ein Globalbud­

get. So kritisieren einige Ärzteorganisationen auch, es sei weder transparent noch ehrlich, dass die «Gesund­

heit2030» geplante, entscheidende Veränderungen verschleiere, indem sie Formulierungen verwende wie u.a. dass «die Rahmenbedingungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung so angepasst werden [sol­

len], dass die Einhaltung einer annehmbaren Kostenzu­

nahme sichergestellt werden kann» (siehe [1] auf S. 24).

Die hier verklausuliert geforderte Zielvorgabe sei schlicht eine Rationierungsmassnahme, unter der die­

jenigen am meisten leiden, die Gesundheitsleistungen am meisten benötigen. Grundsätzlich dürfe eine posi­

tive Kostenentwicklung keinesfalls auf Kosten der

Qualität erfolgen. Die Bestrebung der «Gesund­

heit2030», «einen Rahmen festzulegen, damit das Kos­

tenwachstum tragbar bleibt» (siehe [1] auf S. 22), rücke jedoch die medizinische Indikation in den Hinter­

grund, weshalb man ein Globalbudget ablehne. Im Ge­

gensatz zu dieser teilweise sehr scharfen Kritik am ver­

schleierten Globalbudget der Stossrichtung

«Beeinflussung der Kostenentwicklung» wird die zweite Stossrichtung zu diesem Ziel – die «Optimierte individuelle Prämienverbilligung» – von der Ärzte­

schaft allgemein begrüsst und nur wegen ihrer vagen Formulierung kritisiert.

Fazit: Sehr viel Licht – und ein sehr dunkler Schatten

Insgesamt lässt sich also festhalten, dass die Ärzte­

schaft den Anliegen der «Gesundheit2030» – mit nur einer Ausnahme – im Grundsatz sehr positiv ge­

genübersteht. Insbesondere der weite Blick und der Fokus auf Prävention und die Rahmenbedingungen für Gesundheit werden gewürdigt. Die neue «Be rück­

sichtigung von Gesundheitsdeterminanten, die ausser­

halb des engeren Gesundheitswesens liegen» (siehe [1]

auf S. 7) könnte die lange vernachlässigte Verhält­

nisprävention gegenüber der Verhaltensprävention stärken. Kritisiert werden hingegen die sehr vagen For­

mulierungen, die mögliche Umsetzungen bestenfalls erahnen lassen. So wären z.B. zu einem zentralen Thema wie Behandlungsqualität konkretere Aussagen erforderlich, um abschätzen zu können, ob hier ein echter Mehrwert oder nur zusätzliche Bürokratie ent­

stünde. Stossend sind die vagen Umschreibungen be­

sonders bei der Stossrichtung «Beeinflussung der Kos­

tenentwicklung», die ein Globalbudget ankündigt, ohne dies transparent zu benennen. Ein solches Glo­

balbudget, das medizinische Indikation und Qualität zugunsten einer Rationierung von Leistungen ver­

nachlässigt, lehnt die Ärzteschaft jedoch klar ab – un­

abhängig davon, unter welchem Tarnmantel es daher­

kommt. Sinnvoller wäre ein Fokus auf Qualität, der auch die Kostenentwicklung positiv beeinflussen könne. Der Nutzen eines Systems, das durch allgemein und einfach zugängliche Versorgungsleistungen Pati­

entinnen und Patienten eine bessere Gesundheit er­

möglicht, sollte gegenüber der einseitigen Kostenfo­

kussierung mehr Gewicht erhalten.

Literatur

1 Die gesundheitspolitische Strategie des Bundesrates 2020–2030.

Der Bundesrat, Bundesamt für Gesundheit (Hrsg.).

2 Gesundheit2020: Die politischen Prioritäten des Bundesrats.

3 Wille N, Bütikofer AG, Schlup J. «Gesundheit2020»: ein tauglicher Wegweiser für das Gesundheitssystem? Schweiz Ärzteztg.

2014;95(11):423–6.

Nachtrag: Was bedeutet die Erfahrung mit der Corona- Pandemie für «Gesundheit2030»?

Während des Vernehmlassungszeitraums erreichte die Corona-Pandemie die Schweiz, so dass ein Kantonalverband (SMVS) mitteilte, seine Ressourcen seien zu stark beansprucht, um eine Stellungnahme abgeben zu können. Es ist zu vermuten, dass es anderen Verbänden ähnlich ging. Die Pandemie hat jedoch nicht nur Teilnahmen verhindert, sondern auch den Blick auf unser Gesundheitswesen verändert und neue Fragen aufgeworfen. Hier bleibt ab- zuwarten, inwieweit dies der Bundesrat in einer Aktualisierung der «Gesundheit2030» oder neuen Dokumenten berücksichtigen wird.

Dr. phil. Nora Wille Nussbaumstrasse 29 Postfach 300 CH­3000 Bern 15

FMH Ak tuell 968

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Teilzeit und Karriere – Die Ärzte- schaft fordert die Spitäler

Mirjam Benaiah

Kommunikationsspezialistin FMH

Nein, er selbst habe noch nie das Bedürfnis gehabt, Teilzeit zu arbeiten. Er liebe seine Arbeit und möchte diese auch zu 100  Prozent ausüben. Auch seine Le- bensumstände erforderten keine Reduktion des Ar- beitspensums, wie Kristian Schneider gleich zu Be- ginn unseres Gesprächs in seinem Büro in Biel zugibt. Doch der heute 49-jährige CEO des Spital- zentrums Biel hat bereits bei seinem Amtsantritt vor drei Jahren versichert, dass er als Spitaldirek- tor «die kommenden strategischen Weichenstel- lungen dezidiert an die Hand nehmen und ebenso die aktuellen wie die künftigen Herausforderungen ange- hen und erfolgreich meistern will». Zu den dringlichs- ten Herausforderungen gehöre heute die Reorganisa- tion der Arbeitsbedingungen der Ärzteschaft in den

Spitälern, betont Kristian Schneider. Dabei spiele vor allem eine kulturelle Thematik eine immer wichtigere Rolle: «Die Vereinbarkeit von Teilzeitarbeit und Karri- ere ist ganz sicher ein Schlüsselthema für die Frage, ob wir in Zukunft genügend und vor allem die richtigen Fachkräfte finden, um unsere Leistungen erbringen zu können.» Schon früh sei ihm klar gewesen, dass es nicht die Spitalliste sei, die darüber entscheide, welche Leistungen von einer Institution erbracht würden.

Entscheidend würde künftig sein, ob sich die benötig- ten Fachkräfte für die angestrebten Leistungen finden liessen. «Und genau hier stellt sich für mich die Frage, welche Arbeitszeitmodelle wir unseren Mitarbeiten- den anbieten», so Schneider.

Mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit wird Kristian Schneider fast täglich konfrontiert. Ein Wunsch, der eigent lich alle Berufsgruppen innerhalb des Spitalbe- triebs betreffe, aber sich als klarer Trend auch unter den Ärztinnen und Ärzten ausmachen liesse. Immer mehr von ihnen würden gerne Teilzeit arbeiten; dabei spiele die Genderfrage kaum mehr eine Rolle. Sowohl Frauen als auch Männer strebten im Spital ein Berufs- leben an, das ohne Dauerstress sei und ein wirkliches

Familienleben zulasse, sagt Schneider weiter. «Wir merken, dass sich auf Stellen, die wir als 100-Prozent- Stellen betrachten und als solche ausgeschrieben ha- ben, zunehmend Personen melden, die diese 100 Pro- zent eigentlich nicht mehr leisten möchten.»

Er weiss um die Bedürfnisse der Ärzteschaft. Er erkennt die neusten Entwicklungen im Personalwesen, und er ist sich bewusst, dass er den Anforderungen der zu Rekru tierenden Rechnung tragen muss: Kristian Schneider ist Spitaldirektor im Spitalzentrum Biel. Tag ein, Tag aus flattern ihm Bewerbungsschreiben auf den Tisch, und immer wieder sieht er sich in seiner Einschätzung bestätigt: Spitäler müssen sich von Grund auf neu organisieren und sich dem Bedürfnis ihrer Mitar- beitenden nach Teilzeitarbeit anpassen.

Ein Karriereschritt ist nicht mehr gleichbedeu- tend mit einem überdimensionierten Zuwachs an Zeitinvestition.

Kristian Schneider, Spitaldirektor/CEO Spitalzentrum Biel.

FMH Ak tuell 969

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Heute seien es noch meist die kleineren Spitäler, die in dieser wichtigen Entwicklung eine Vorreiterrolle wahrnehmen und eine Karriereplanung trotz Teilzeit- pensen ermöglichten. Da sich der Trend zur Teilzeitar- beit aber stetig zuspitze, habe das Spitalzentrum Biel schon vor längerer Zeit reagiert, erklärt der Spital- direktor.

«Ich bin überzeugt, dass ein Karriereschritt heute nicht mehr zwingend gleichbedeutend ist mit einem überdimensionierten Zuwachs an zeitlicher Investi-

tion – auch nicht für Kader. Es bleibt aber unbestritten, dass es in einem Spital Positionen gibt, die viel Zeit in Anspruch nehmen.» Es stelle sich einfach die Frage, ob die Institution eine bestimmte Funktion zwingend auf eine Person beziehe oder deren Aufgaben allenfalls auf mehrere Personen aufgeteilt werden könnten. Und ob es überhaupt eine 100-Prozent-Arbeitskraft für eine bestimmte Position brauche? Dies müsse man sich ebenfalls genau überlegen. «Teilzeitarbeit ist unser grosses Thema, und das ist das, was unsere künftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen, da kommen wir um flexible, clevere Lösungen gar nicht drum herum», ist Kristian Schneider überzeugt.

Der erfahrene Manager zeigt aber auch Verständnis für die bis anhin eher zögerliche Entwicklung von Teil- zeitpensen in universitären Spitälern. Universitätskli- niken stellen sehr differenzierte Anforderungen an die Ärzteschaft. Zum einen sind diese Häuser riesige Aus- bildungszentren für Ärztinnen und Ärzte. Zum ande- ren kommt die Forschung hinzu, die eine grosse Zeitin- vestition voraussetzt. Dies sei auch der Grund, weshalb sich gerade auch in Universitätsspitälern das neue Ärz- temodell des «Spitalarztes» entwickle. Diese Gruppe von Ärztinnen und Ärzten kümmere sich hauptsäch- lich um die direkte Behandlung der Patientinnen und Patienten.

Nicht zu vergessen seien in dieser ganzen Problematik die Universitäten selbst, sagt Schneider. «Viele Ärzte ha- ben zwei Anstellungsverträge: einen Vertrag mit dem

Spital und einen mit einer Universität. Hier müssten sich die Universitäten überlegen, ob sie bereit sind, ei- nen 100-Prozent-Lehrstuhl zum Beispiel auf zwei nied- rigprozentige Professuren zu verteilen, oder ob sie zwingend auf eine einzelne Professur setzen wollen.»

Gefordert sei also nicht nur das Spital. Nur wenn alle Akteure – Spitalbetrieb, Forschung sowie Universität – miteinander neue Strukturen ermöglichten, könne eine Karriere im Teilzeitpensum aufgebaut werden.

«Die Forderungen der Ärztinnen und Ärzte, die heute neue Anstellungen suchen und sich auch weiterent- wickeln möchten, sind unmissverständlich. Eine Spi- talleitung, die diese Menschen für sich gewinnen will, muss Antworten bereithalten, wie sie sie in ihren Karriere zielen unterstützen will und kann», ist sich Schneider bewusst. Das beginne schon bei der Kinder- betreuung und gehe weiter bis hin zur Möglichkeit, sei- tens Spital auf Dienstverpflichtungen über Jahre hin- weg zu verzichten, zu denen längst nicht mehr alle Ärztinnen und Ärzte bereit seien. «Im Spitalzentrum Biel haben wir erste Modelle bereits umgesetzt, zum Beispiel in der ärztlichen Ausbildung. Wir haben etwa Ausbildungsstellen auf mehrere Köpfe verteilt. Dies natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass die Ausbil- dung sich dadurch verlängert und dass es auch länger dauern wird, bis sich die Ärzte eine gewisse Erfahrung angeeignet haben.»

Kristian Schneider sieht all diesen Entwicklungen opti- mistisch entgegen und ist überzeugt, dass im Spital der Zukunft immer mehr leitende Stellen im Teilzeitpen- sum ausgeübt werden können. Selbst in einer zuneh- mend spezialisierten Medizin sollte es seiner Meinung nach möglich sein, die Ärzteschaft auf höchstem Ni- veau auszubilden. «Vielleicht werden diese Ärztinnen und Ärzte ein weniger breites Spektrum an Aufgaben wahrnehmen, so wie wir es bereits in grossen Häusern beobachten. Doch wird uns das längerfristig auch in mittleren und kleineren Häusern helfen, Wissen und Qualität aufrechtzuerhalten. Ich denke also: Ja, wir werden uns anpassen, und wir werden diese Stellen auch bieten.»

Bildnachweis

Spitalzentrum Biel, Marco Zanoni

Sind die Universitäten bereit, einen 100-Pro- zent-Lehrstuhl auf zwei niedrigprozentige Professuren zu verteilen?

mirjam.benaiah[at]fmh.ch

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Todesfälle / Décès / Decessi

Aron Goldhirsch (1946), † 26.2.2020, Facharzt für Medizinische Onkologie, 6830 Chiasso

Hans Rau (1928), † 29.2.2020, Facharzt für Neurologie, 8053 Zürich

Nosrat Rochani (1929), † 14.4.2020, Spécialiste en chirurgie, 1820 Montreux

Quintino De Barros (1932), † 17.4.2020, Spécialiste en médecine interne générale, 2300 La Chaux-de-Fonds

Rolf Jucker (1929), † 18.4.2020, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 8952 Schlieren

Ursula Möhr-Buxtorf (1940), † 27.6.2020, Fachärztin für Psychiatrie und Psycho- therapie, 8820 Wädenswil

Ulrich V. Egger (1941), † 28.6.2020, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 8712 Stäfa

Zsuzsanna Csontos (1961), † 6.7.2020,

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, 3007 Bern

Hans Konrad Iselin (1949), † 6.7.2020, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 8240 Thayngen

Marco Pacozzi (1931), † 9.7.2020,

Spécialiste en médecine interne générale, 3960 Sierre

Alexandre Sekulic (1940), † 9.7.2020,

Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, 1700 Fribourg

Elena Jäggi-Schaefer (1965), † 12.7.2020, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, 4105 Biel-Benken BL

Michel Thurler (1928), † 13.7.2020,

Spécialiste en médecine interne générale, 1806 Saint-Légier-La Chiésaz

François-René Bornand (1929), † 14.7.2020, Spécialiste en chirurgie orthopédique et traumatologie de l’appareil locomoteur, 1806 Saint-Légier-La Chiésaz

Jürgen Braaker (1930), † 22.7.2020, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 8610 Uster

Praxiseröffnungen /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

GE

Guillaume Jean-Philippe Arthur Altwegg, Spécialiste en urologie, Centre médical Helvetic Care, Cours de Rive 2, 1204 Genève

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied haben sich angemeldet:

Dominic Decurtins, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH, Kramgasse 35, 3011 Bern

Simone Heuscher, Fachärztin für Oto-Rhino- Laryngologie, Schwanengasse 8, 3011 Bern

Meryem Judith Müller, Fachärztin für Psychia- trie und Psychotherapie, Holligenstrasse 87, 3008 Bern

Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet bei den Co-Präsi- denten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen.

Bündner Ärzteverein

Zur Aufnahme in den Bündner Ärzteverein haben sich angemeldet:

Frédéric Andreas Baumann, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Facharzt für Angiologie, FMH, Praxis Masanserstrasse 2, 7000 Chur

Caterina Campisi, Fachärztin für Dermatologie und Venerologie, FMH, Praxis Dr. Giovanni Grattarola, Via Rondo 3, 7504 Pontresina

Marco Eugster, Facharzt für Innere Medizin, FMH, Spital Thusis, Alte Strasse 31, 7430 Thusis

Nadine Haserück, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin und Fachärztin für Kardio- logie, FMH, Spital Davos AG, Promenade 4, 7270 Davos

Verena Heinicke, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Praxis am Bahnhof Cazis, Bahnhofstrasse 12, 7408 Cazis

Nadine Hollenstein, Fachärztin für Allge- meine Innere Medizin, FMH, Spital Thusis, Alte Strasse 31, 7430 Thusis

Andreas Indermühle, Facharzt für Kardio- logie, FMH, Kantonsspital Graubünden, Loëstrasse 170, 7000 Chur

Mirlind Kastrati, Facharzt für Kardiologie, FMH, Regionalspital Ilanz, Spitalstrasse 6, 7130 Ilanz

Livia Antonia Küchler, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Medizini- sches Zentrum gleis d AG, Gürtelstrasse 46, 7000 Chur

Norina Messmer-Bergamin, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Voa Principala 20, 7077 Valbella

FMH Personalien 973

Personalien

(11)

Martin Müller, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Facharzt für Kardiologie, FMH, Regionalspital Schiers, Tersierstrasse 7, 7220 Schiers

Johannes Peter Naumann, Facharzt für Allge- meine Innere Medizin, FMH, Swissmountain- clinic AG, Strada Cantonale 53, 6540 Castaneda

Sancha Micheline Spörri, Praktische Ärztin, FMH, Via dalla Staziun 6, 7188 Sedrun

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Gäu hat sich gemeldet:

Kathrin Gschwendtner (geb. Schuster), Fach- ärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, ab 1.8.2020: Praxis Dr. Zwick,

Bahnhofstrasse 13d, 6285 Hitzkirch Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz Zur Aufnahme in die Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz hat sich angemeldet:

Veronika Mangold, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, Praxis 54, 8808 Pfäffikon SZ Einsprachen gegen diese Aufnahme rich- ten Sie schriftlich innert 20 Tagen an Dr. med. Uta Kliesch, Maria-Hilf-Strasse 9, 6430 Schwyz, oder per Mail an uta.kliesch[at]

hin.ch

Ärztegesellschaft Thurgau

Zum Eintritt in die Ärztegesellschaft Thurgau haben sich gemeldet:

Monika Fengler-Braun, Fachärztin für Allge- meine Innere Medizin, FMH, Rainstrasse 6, 9306 Freidorf

Annebärbel Grosskopf, Fachärztin für Gynäko- logie und Geburtshilfe, FMH, Rank 9, 8595 Altnau

Unterwaldner Ärztegesellschaft Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft hat sich gemeldet:

Patrick Deissler, Facharzt für orthopädische Chirurgie, FMH, ab 1.8.2020: Kantonsspital Nidwalden, Ennetmooserstrasse 19, 6370 Stans

Einsprachen gegen diese Aufnahme sind mit Begründung innert 20 Tagen an die Präsiden- tin der Unterwaldner Ärztegesellschaft, Dagmar Becker, Mondmattli 3, 6375 Becken- ried, zu richten.

Das Buch

Das gesamte Fachwissen der allgemein medizinisch-internistischen Grund versorgung.

Das Standardwerk – rund 1600 Seiten sicheres Wissen. 7., komplett überarbeitete Auflage.

Die Online-Version

Fortlaufend aktualisiert, noch mehr Inhalte, Bilder, Videos und Audiobeispiele.

Links zu den Cochrane-Library- Beiträgen, Evidence Summaries.

www.ebm-guidelines.ch Die Mobile-Version

Die EbM-Guidelines sind für alle mobilen Endgeräte wie Tablets und Smartphones ohne Zusatzkosten nutzbar.

EbM-Guidelines – Evidenzbasierte Medizin für Klinik und Praxis

Bestellung

Ex. EbM-Guidelines, Buch-Version ISBN 978-3-03754-115-9

7. Auflage 2018 Fr. 171.– (exkl. Versand) EbM-Guidelines, Online-Version Jahresabonnement zum Preis von Fr. 158.–

www.ebm-guidelines.ch Ex. Duo EbM-Guidelines, Buch- und Online-Version, Fr. 263.– (exkl. Versand)

Verkauf der EbM-Guidelines durch EMH nur innerhalb der Schweiz.

EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, CH-4132 Muttenz

Tel. +41 (0)61 467 85 75, Fax +41 (0)61 467 85 76, E-Mail auslieferung@emh.ch, Internet www.emh.ch Titel / Vorname / Name

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FMH Personalien 974

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smarter medicine:

«Top-5-Liste» für Infektiologie

Trägerschaft «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland»

Wie andere medizinische Fachgesellschaften unterstützt die Schweizerische Gesellschaft für Infektiologie (SGINF) die Idee der «Choosing Wisely»-Listen. Infektiologinnen und Infektiologen sind im Spital häufig mit älteren Men- schen mit komplexen Infektionen konfrontiert.

Immer wichtiger werden Infektionen bei liegenden Fremdkörpern, die oft unter hoher Kostenfolge aus- gebaut und ersetzt werden müssen. Daneben ist die Tätigkeit in der Infektionsprävention zentral. Ambu- lant stehen Patienten mit chronischen Infektionen im Vordergrund. Circa 80% der in der Humanmedizin ver- brauchten Antibiotika werden ambulant eingesetzt und oftmals durch Nicht-Infektiologen verschrieben.

Dabei ist es gerade die Überbehandlung mit Antibiotika der eher «einfachen» Infektionen wie Harnwegs- oder respiratorischen Infektionen, die zur Selektion von re- sistenten Organismen, zu ungewollter Koloni sation und/oder Infektion mit multiresistenten Keimen führt.

Die hier vorgelegte Top-5-Liste ist evidenzbasiert, nach- haltig und effizient. Dabei lehnt sich die SGINF als kleine Fachgesellschaft an bereits von der Infectious Diseases Society of America (IDSA) publizierte Empfeh- lungen an, bringt aber auch zwei eigene Punkte ein, die den Besonderheiten des schweizerischen Gesundheits- wesens Rechnung tragen.

Die Schweizerische Gesellschaft für Infektiologie gibt die folgenden fünf Empfehlungen ab:

1. Gegen unkomplizierte Infekte der oberen Luftwege keine Antibiotika verschreiben.

Antibiotika sind im Zeitalter der zunehmenden Anti- biotikaresistenz zurückhaltend einzusetzen. Da viele Infektionen der oberen Luftwege viraler Natur sind, nützen Antibiotika nichts.

2. Ohne spezifische Symptome keine Borrelien- Serologie durchführen.

Die Borrelien-Serologie erlaubt keine Aussage über eine allfällige Aktivität der Erkrankung. Patientinnen und Patienten sollten das Risiko von Überdiagnostik und Überbehandlung verstehen, bevor sie sich einem Test unterziehen.

3. Postoperative Antibiotikaprophylaxe nicht verlängern.

Eine Verlängerung der postoperativen Antibiotika- prophylaxe verhindert chirurgische Wundinfektionen nicht effektiver als eine kürzere perioperative Prophy- laxe. Ausserdem ist eine verlängerte Prophylaxe ein Risikofaktor für erworbene Antibiotikaresistenzen.

4. Urinkatheter bei Inkontinenzbeschwerden oder mit dem alleinigen Zweck der Messung der Urin-Ausscheidung bei nicht-schwerkranken Patienten vermeiden.

Die Notwendigkeit und der Nutzen von Urinkathetern sollten regelmässig mit Patienten diskutiert und vom Gesundheitspersonal hinterfragt werden. Institutio- nen sollten Richtlinien zu den Indikationen und Stra- tegien für das Absetzen und Auswechseln der Urin- katheter haben.

5. Ohne Symptome nicht für Clostridium difficile testen.

Weil asymptomatisches Trägertum vorkommt, sollten Patienten ohne Durchfall nicht getestet oder behan- delt werden. Mikrobiologische Laboratorien sollten Stuhluntersuchungen von geformtem Stuhl ablehnen.

Die Kampagne «smarter medicine»

Der Trägerverein «smarter medicine – Choosing Wisely Switzer- land», der nebst medizinischen Fach- und Berufsorganisationen auch von Patienten- und Konsumentenorganisationen unterstützt wird, möchte die Öffentlichkeit für die Themen der Fehl- und Überversorgung sensibilisieren. Die Kampagne knüpft an die amerikanische Initiative «Choosing Wisely» an, die zum Ziel hat, nicht nur «kluge Entscheidungen» herbeizuführen, sondern auch die offene Diskussion zwischen Ärzteschaft, Patientinnen und Patienten sowie der Öffentlichkeit zu fördern.

Kernstück der Initiative sind die sogenannten «Top-5-Listen» der medizinischen Fachgesellschaften, die je fünf unnütze Behand- lungen in ihrem Fachbereich aufführen. Zudem sind die bisher veröffentlichten Empfehlungen in einer für die Öffentlichkeit verständlichen Sprache verfügbar, um gemeinsame Entschei- dungen zu treffen. Weitere Informationen zum Trägerverein und eine Übersicht über die bestehenden Top-5-Listen sind zu finden unter www.smartermedicine.ch

Trägerverein smarter medicine c/o SGAIM Monbijoustrasse 43 CH-3001 Bern smartermedicine[at]

sgaim.ch

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SAMW 976

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Die Swiss Pain Society (SPS) engagiert sich seit 30 Jahren zum Wohle von Schmerzpatienten

Chronische Schmerzen als eigen- ständige Krankheit neu im ICD-11

Konrad Maurer

PD Dr. med., Institut für Interventionelle Schmerzmedizin Zürich, Präsident der SPS

Die bisherigen wissenschaftlichen Daten und Erhebungen zeigen seit Jahren, dass chronischer Schmerz (definiert als Schmerz, der länger als drei Monate anhält oder erneut auftritt) für die betroffenen Patientinnen und Patienten nicht nur eine er- hebliche Beeinträchtigung bedeutet, sondern dass durch diese Erkrankung hohe direkte und indirekte Kosten erzeugt werden.

Die Strukturen der nationalen Gesundheitssysteme müssen endlich, auch in Hinblick auf eine gute abge- stufte Schmerzversorgung, bedarfsorientiert ausge- staltet werden. In der aktuellen Version der Internatio- nalen Klassifikation von Krankheiten (ICD-10) werden chronische Schmerzdiagnosen jedoch nicht systema- tisch dargestellt. Im Mai 2019 hat sich dies dramatisch

geändert, als die Weltgesundheitsorganisation WHO die neue Ausgabe ICD-11 verabschiedete. ICD-11 wird die erste Version sein, die chronische Schmerzen enthält.

Die Klassifikation chronischer Schmerzen basiert auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem biopsychosozialen Modell. Die Einführung des neuen ICD-11 erweitert die Datenbasis für eine ratio- nale Gesundheitssystemplanung und -gestaltung we- sentlich. Diesbezüglich gilt es, den neuen ICD-11, der erstmalig die Erfassung und Codierung von Schmerz als eine eigenständige Erkrankung ermöglicht, rasch in nationale medizinische Diagnose-/Codiersysteme zu übertragen [1].

Der Schmerz im Mittelpunkt

1990 wurde die Schweizerische Gesellschaft zum Stu- dium des Schmerzes (SGSS) als Kapitel der International Association for the Study of Pain (IASP) gegründet und vor einem Jahr umbenannt in Swiss Pain Society.

Das Ziel der Gesellschaft ist, Wissenschaftler, Kliniker, Gesund heitsdienstleister und politische Entschei- dungsträger zusammenzubringen, um das Interesse

am Thema Schmerz zu stimulieren. Aktuell besteht sie aus 360 Mitgliedern aus verschiedenen ärztlichen (Anästhe siologie, Neurologie, Orthopädie, Rheumato- logie, Innere Medizin, Psychiatrie, Pharmakologie, Zahnmedizin) und nichtärztlichen (Neurowissen- schaft, Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Psycho- logie, Chiropraktik) medizinischen Fachgebieten, ge- führt von einem Vorstand von zwölf Mitgliedern.

Entsprechend vielschichtig und thematisch abwechs- lungsreich ist der Höhepunkt des Jahres, der jährlich durchgeführte nationale Kongress, dessen Organisa- tion eine der Hauptaufgaben der Gesellschaft darstellt.

Im Weiteren fördern wir aktiv die Ausbildung zum Thema Schmerzen mit jährlich angebotenen Kursen in Deutsch und Französisch, regelmässig abgehaltenen Fortbildungen sowie einer Website swisspainsociety.

ch, welche sowohl unseren Mitgliedern als auch Nicht- Mitgliedern bzw. Interessenten ein Portal bietet, um sich dem Thema Schmerz als dem eines facettenrei- chen Phänomens zu nähern.

Wissen über Schmerz vermitteln

Die 80-stündigen Schmerzkurse haben das Ziel, den Teilnehmern eine breite Sichtweise des Phänomens Schmerz zu vermitteln. Sie erlauben nicht nur, die kom- plexen Mechanismen der Entstehung von Schmerz zu verstehen, sondern gleichermassen das Phänomen Schmerz und seine zahlreichen Facetten zu sehen. Sie ermöglichen, den chronischen Schmerz verstehen zu lernen, daraus angepasste Strategien zu entwickeln und somit die Therapie der Patienten mit chronischen Schmerzen zu verbessern. Der Unterricht besteht aus traditionellen Ex-cathedra-Vorträgen und Seminaren mit Falldiskussionen. Praktische diagnostische Übun-

Der neue ICD-11 ermöglicht erstmalig die Erfassung und Codierung von Schmerz als eine eigenständige Erkrankung.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SPS 977

(14)

gen im neurologischen, rheumatologischen und anäs- thesiologischen Bereich runden das Programm ab. In unseren SPS Brunches haben interessierte SPS-Mitglie- der im Weiteren die Möglichkeit, ihre klinischen Fälle oder ihre wissenschaftliche Tätigkeit zu präsentieren und Forschungsprojekte oder andere interessante Ar- gumente zu diskutieren. Die Brunches stellen eine Gelegenheit dar, die örtlichen Schmerzspezialisten sowie die Interessenten zu treffen und sich mit ihnen über Ideen auszutauschen.

Ausgewiesene Spezialisten und Spezialistinnen in der Schmerzmedizin werden zudem durch unsere Gesell- schaft zertifiziert. Der Titel «SPS Schmerzspezialist/

-in®» wird von der Swiss Pain Society ausgestellt und ist für drei Jahre gültig. Therapeuten und Personen mit  diesem Titel werden auf einer Liste als «SPS Schmerzspezialist/-in®» deklariert. Der Titel fördert die Anerkennung von spezifischen Qualifikationen und Kompetenzen der SPS-Mitglieder im Bereich der Schmerzmedizin und beeinflusst nicht die Behand-

lungsgebühren im Gesundheitswesen. Die Gesell- schaft sieht in diesem Titel einen wichtigen Schritt zur besseren Anerkennung der Schmerzmedizin in der Schweiz und zur Qualitäts förderung.

Literatur

1 Chronic pain as a symptom or a disease: the IASP Classification of Chronic Pain for the International Classification of Diseases (ICD-11). Treede, et al. PAIN. 2019 Jan;160(1):19–27.

SPS Swiss Pain Society info[at]swisspainsociety.ch

Jahreskongress in Bern

Das Jahr 2020 ist ein besonderes Jahr für unsere Gesellschaft. Wir feiern unseren runden Geburtstag zusammen mit der Schweizeri- schen Kopfwehgesellschaft (SKG) am gemeinsamen Jahreskon- gress in Bern, welcher am 1. und 2. Oktober 2020 stattfindet. Die eingangs erwähnte neue Aufnahme von chronischen Schmerzen als eine eigenständige Krankheit in den ICD-Code ist ein Meilen- stein, auf welchen Schmerzspezialisten aus aller Welt jahrelang hingearbeitet haben. Er zeigt, dass wir und unsere Gesellschaft auf dem richtigen Weg sind, und wir würden uns freuen, viele neue Gesichter zu sehen, welche Anfang Oktober mit uns feiern.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SPS 978

Für die Arztpraxis und MPA-Lernende

Ausbildungsprogramm für die Lehrbetriebe

Pünktlich auf den Beginn des neuen Schuljahres

Handlungskompetenzen-orientiert

In Deutsch, Französisch und Italienisch

Gedruckt und als eBook

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NEU!

Komplementär dazu und ebenfalls neu auf den Beginn des Schuljahres 2019

Lehrplan für die Berufsfachschulen und das Ausbildungsprogramm für die überbetrieblichen Kurse

Pünktlich auf den Beginn des neuen Schuljahres

Hauptaugenmerk auf die Vernetzung des Lernstoffs

«Berufsfachschule», «Betrieb» und «überbetriebliche Kurse»

In Deutsch und Französisch

Gedruckt und als eBook

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Kommunikation zwischen

Ärzteschaft und Versicherern

Bruno Soltermann

Dr. med., Chefarzt Schweizerischer Versicherungsverband (SVV), MAS Versicherungsmedizin, Zürich

1. Seitens der Versicherer werden zu viele Formulare eingefordert und es erfolgen viele Rückfragen. Dies wird als Misstrauensvotum empfunden und zeigt, dass die Fachkompetenz der Ärzteschaft von den Versicherern an- gezweifelt wird.

Die Privatversicherer möchten die Fälle mit möglichst wenigen Arztberichten führen. Meistens kommen sie mit dem ärztlichen Erstbericht aus. Bei Abklärungen der Leistungspflicht, Verzögerungen der Heilung oder der Arbeitswiederaufnahme werden zudem spezifi- sche Spezialberichte oder Zwischenberichte verlangt.

Die Krankentaggeldversicherer verlangen zum Teil auch den Arzt-Kurzbericht. Je klarer und nachvollzieh- barer die Fragen in den Arztberichten beantwortet werden, umso weniger Nachfragen gibt es.

Tipp an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte:

Überlegen Sie sich, wie unangenehm es für Sie ist, wenn Sie ei- nen Arztbericht eines Berufskollegen erhalten, aus dem Sie nicht verstehen, was genau warum gemacht wurde und was weiter un- ternommen werden soll. Wenn Sie sich dessen bewusst sind, fällt es Ihnen leichter, die Berichte verständlich und mit den nötigen Informationen auszufüllen und damit Rückfragen zu vermeiden.

2. Der Prozess zu Entscheidungen dauert zu lange.

Je informativer und aussagekräftiger ein Arztbericht oder ein Dokumentationsbogen ausgefüllt ist, umso schneller kann sich die Versicherungsfachperson ein Bild machen und eine Entscheidung treffen. Bei Un- klarheiten wird sie immer den beratenden Arzt zuzie- hen, der aber nicht ständig erreichbar ist. Falls wegen schlechter Dokumentation auch Letzterer keine Emp- fehlung zuhanden der Versicherungsfachperson abge- ben kann, verzögert sich die Bearbeitung.

Tipp an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte:

Überlegen Sie sich bei jedem Arztbericht, ob Sie als nichtbehan-

delnder Arzt mit den darin enthaltenen Angaben eine Empfeh- lung zuhanden der Versicherungsfachperson abgeben könnten.

3. Es fehlt an Transparenz darüber, wie die Entscheide zustande kommen.

Es sollten die Überlegungen der Versicherungsfach- person und des allenfalls beigezogenen beratenden Arztes dargelegt werden. Bei Entscheiden zugunsten des Versicherten erübrigt sich eine Begründung; bei Entscheiden zuungunsten des Versicherten sollten die Ausführungen verständlich und nachvollziehbar sein, so wie man es von den Arztberichten ebenfalls erwartet.

Tipp an die Versicherungsfachleute sowie an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte:

Seien Sie so transparent wie nur möglich, denn dies fördert das gegenseitige Vertrauen innerhalb des Beziehungsdreiecks von Patient/Versicherter–Arzt–Versicherer.

4. Entscheide der Versicherer werden zum Teil den be- handelnden Ärzten nicht mehr kommuniziert, insbeson- dere mit dem Argument des Datenschutzes.

In der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG wie auch in der Invalidenversicherung und der Mili- tärversicherung gilt das Naturalleistungsprinzip, was bedeutet, dass der Versicherer Schuldner der Leistun- gen des Arztes ist und nicht der Patient. Die Bericht- erstattung kann somit trotz Datenschutz problemlos direkt zwischen Arzt und Versicherer stattfinden. In allen anderen Versicherungszweigen, also KVG und al- len Privatversicherungen, besteht das Vertragsver- hältnis zwischen dem Versicherten und dem Versiche- rer. Der Versicherer garantiert lediglich die Arztkosten.

Somit ist es die Regel, dass ein Versicherer die Ent- scheide dem Versicherten sendet und aus Gründen des Datenschutzes nicht dem Arzt. Im Haftpflichtbe-

In einer Umfrage der Expertengruppe Versicherungsmedizin von Swiss Ortho- paedics im Jahre 2018 bei Ärztinnen und Ärzten sowie Versicherungen in der Schweiz werden sechs Punkte bemängelt resp. folgende Anliegen geäussert, auf welche im folgenden aus Sicht der Versicherer eingegangen wird.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SV V 979

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reich ist die Sachlage noch etwas komplizierter, da hier kein Vertragsverhältnis zwischen dem Patienten resp. Geschädigten und dem Versicherer besteht. Hier ist der Datenschutz unabdingbar, und es darf nur bei Vorliegen einer Vollmacht mit dem Arzt kommuni- ziert werden.

Tipp an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte:

Überlegen Sie sich immer, in welchem Versicherungsbereich sich Ihr Patient für die jeweilige Behandlung befindet und für welchen Versicherungsbereich Sie einen Bericht ausstellen. Dies hat auf die Bezahlung Ihrer ärztlichen Leistung wie auch auf den Um- gang mit dem Datenschutz einen wesentlichen Einfluss.

5. Es soll eine verfügbare konkrete Ansprechperson be- kannt sein, die jeweils die Verantwortung für die Ent- scheide des Versicherers nach aussen tragen kann.

Im Allgemeinen wird ein Versicherungsfall nur durch eine zugewiesene Versicherungsfachperson geführt.

Bei dieser Person fliessen dann auch alle Informatio- nen zusammen. Durch Teilzeitarbeit oder Ferienabwe- senheiten kann es ausnahmsweise vorkommen, dass mehrere Personen den Fall bearbeiten. Bei Entschei- den werden aber immer die involvierten Personen der Versicherungsgesellschaft namentlich benannt und auch deren Koordinaten bekanntgegeben, unter denen sie erreichbar sind.

Tipp an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte:

Bei Unklarheiten sollen der Patient oder Sie der als Kontaktper- son des Versicherers genannten Person schreiben oder telefonie- ren. Ist diese Person nicht vor Ort, so soll die Vertretung Auskunft geben, und falls dies ausnahmsweise nicht möglich ist, so ist ein Termin für das Telefonat festzulegen.

6. Der Zugang zu den beratenden Ärztinnen und Ärzten soll verbessert werden, da diese am ehesten eine medizi- nische Expertise mitbringen. Sachbearbeiterinnen sind in der Regel zu wenig kompetent.

Es ist verständlich, dass behandelnde Ärzte mit bera- tenden Ärzten diskutieren möchten. Vorgängig sollte aber der behandelnde Arzt abklären, ob dies der Pati- ent überhaupt will. Im Kontakt mit Privatversiche- rern wie Krankentaggeld- oder insbesondere mit Haftpflichtversicherern ist eine Vollmacht aus Daten- schutzgründen zwingend. Da die Fallführung bei den Versicherungsfachleuten liegt, müssen die behan- delnden Ärztinnen in erster Linie mit der Administra- tion der Versicherer korrespondieren oder telefonie- ren, insbesondere wenn es um tarifarische oder versicherungstechnische Fragen geht. Korrespon- denz oder Telefonate mit dem beratenden Arzt sind nur dann angezeigt, wenn es um reine medizinische Fragen geht. Hierbei ist aber klar festzuhalten, dass der beratende Arzt lediglich beratend sein kann und keine

Entscheidungsbefugnisse hat. Da die mandatierten be- ratenden Ärzte nicht ständig für die Versicherungs- gesellschaften arbeiten, muss für ein Telefongespräch ein Termin festgelegt werden, an welchem der bera- tende Arzt dann auch die Unterlagen des Falles vor sich hat. Es nützt nichts, den beratenden Arzt in der Praxis oder der Klinik anzurufen, da er aufgrund der grossen Anzahl der Versicherungsfälle den Einzelfall nicht im Detail präsent haben kann. Die beratenden Ärztinnen und Ärzte selbst müssen sich bereit erklären, mit be- handelnden Ärztinnen und Ärzten in Kontakt zu tre- ten, wenn es um die Diskussion von medizinischen Angelegenheiten geht.

Tipp an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte:

Bleiben Sie bei Kontakten mit den Versicherern auf dem medizi- nischen Parkett und begegnen Sie den beratenden Ärztinnen und Ärzten als Berufskolleginnen und Berufskollegen, denn die aller- meisten von ihnen sind klinisch tätig, und die anderen haben ebenfalls eine grosse klinische Erfahrung. Denken Sie sowohl an den Datenschutz wie auch daran, dass sich die versicherungsme- dizinische Sicht nicht mit der medizinischen decken muss.

Tipp an die Versicherer:

Wenn ein behandelnder Arzt sich die Mühe und die Zeit nimmt, einer fallführenden Versicherungsfachperson zu schreiben oder zu telefonieren, und um ein Gespräch mit dem beratenden Arzt bittet, so ist dies Zeichen eines grossen Engagements vonseiten des behandelnden Arztes in einem komplexen Fall. Handelt es sich um ein medizinisches Problem, so ist der beratende Arzt bei- zuziehen und so bald wie möglich ein Besprechungstermin fest- zulegen. Handelt es sich nicht um ein medizinisches Problem, so ist dies dem behandelnden Arzt zu erklären und aufzuzeigen, dass der beratende Arzt dazu nicht notwendig ist.

Tipp an die beratenden Ärztinnen und Ärzte:

Als beratender Arzt steht es in Ihrer Pflicht, bei Bedarf mit behan- delnden Ärztinnen und Ärzten in Kontakt zu treten und über Un- einigkeiten in medizinischen Belangen zu diskutieren. Begegnen Sie ihnen kollegial und erklären Sie Ihren Standpunkt aus versi- cherungsmedizinischer Sicht. Sollte sich in der Diskussion erge- ben, dass Sie Ihren Standpunkt überdenken und zu einer ande- ren Empfehlung an die Versicherungsgesellschaft gelangen, so versprechen Sie nichts, denn schlussendlich entscheidet die ver- sicherungsinterne Fachstelle.

Ausführlicher Bericht

Dieser Beitrag ist ein kurzer Zusammenzug eines länge- ren Berichtes. Die ausführliche Langversion kann unter https://www.svv.ch/de/medinfo eingesehen und die Um- frage und deren Resultate können angefordert werden bei:

Dr. Bruno Soltermann

Schweizerischer Versicherungsverband SVV, bruno.soltermann[at]svv.ch

Dr. med. Bruno Soltermann, MAS Versicherungsmedizin Chefarzt Schweizerischer Versicherungsverband (SVV) Conrad-Ferdinand-Meyer- Strasse 14

Postfach CH-8022 Zürich bruno.soltermann[at]svv.ch

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SV V 980

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Konzernverantwortungsinitiative:

«Swiss» Cigarette, eine verantwortli- che Schweizer Multinationale?

Wie die von den Familien- und Kinderärzten lancierte Volksinitiative «Zum Schutz der Kin- der vor Tabakwerbung» hat der Bundesrat im Mai auch die Konzernverantwortungsinitiative abgelehnt. Das dürfte in der Schweizer Bevölke- rung dasselbe Unverständnis auslösen wie der 2019 beinahe geglückte Sponsoringvertrag des Schweizer Pavillons in Dubai zwischen Ignazio Cassis’ Departement und Philip Morris.

Briefkastenkonzerne wie Vale in der Waadt und Glencore in Zug, die wegen Verletzungen der Menschenrechte weltweit Schlagzeilen verursachen, nehmen Schweizerinnen und Schweizer nicht als einheimisch wahr, da sie einzig wegen Steuervorteilen hier sind. Gehö- ren aber die unter dem Namen «Swiss» Ciga- rette tätigen Philip Morris, British Tobacco und Japan Tobacco in eine andere Kategorie?

Wie der Pharma-, Lebensmittel-, Banken- und Versicherungssektor, schaffen sie doch Ar- beitsplätze und bezahlen Steuern? Mit guten Gründen misstraut die schweizerische Öffent- lichkeit dieser Industrie dennoch. Nicht nur betreiben Tabakfirmen ein Geschäftsmodell, das auf der Verbreitung der Nikotinsucht un- ter Jugendlichen beruht. Seit Jahren täuschen sie auch Öffentlichkeit und Behörden über Toxi zität und Suchtpotential ihrer Produkte und beeinflussen die Gesetzgebung [1]. Mit

«Schadensminderung» spielen sie sich seit Jahren als Partner der öffentlichen Gesund- heit auf, obwohl sie Massnahmen zur Eindäm- mung der Tabakepidemie systematisch be- kämpfen. Sie verletzen damit das Recht der Menschen auf Gesundheit und das Recht auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor besonderer Gefährdung. Diese Industrie, ge- nau wie Glencore und Vale, ist auch für Um- weltschäden und Behinderung der dauerhaf- ten Entwicklung verantwortlich [2]. Denn Tabakanbau ist mit Kinderarbeit, Pestiziden, Entwaldungen und Ausbeutung der Bauern verbunden, deren Land besser genutzt wer- den könnte.

Beide Initiativen verfolgen das Ziel, dass auch unser Staat Firmen klare gesetzliche Schran- ken setzt. Die Schweiz soll dauerhafte Ent- wicklung fördern und Verletzungen der Men- schenrechte verhindern helfen. Dass der Bundesrat die Initiativen ablehnt, begünstigt

Gesellschaften, die von Steuervorteilen, dem besonderen Ruf und der liberalen Gesetz- gebung der Schweiz profitieren wollen, deren Geschäftsgebaren aber anderswo strafbar ist.

Unser Land duldet dies, wie die Tabakindus- trie und die Skandale um Schweizer Gross- firmen zeigen, der Reputationsschaden ist Tatsache. Dass die Umsetzung der Initiativen als «Alleingang» die Schweizer Wirtschaft ge- fährde, ist Irreführung; beide Initiativen gefähr den lediglich inakzeptables Verhalten.

Den grössten Teil unserer Wirtschaft bilden KMUs und Unternehmen, die sich nichts vor- zuwerfen haben. Sowohl das umfassende Werbeverbot für Tabak- und Nikotinprodukte zum Schutz der Kinder gemäss FCTC wie auch die Konzernverantwortung sind im interna- tionalen Recht und in Frankreich, Grossbri- tannien, den Niederlanden und Deutschland sowie in der der EU verankert. Durch ihr Ab- lehnen wollen Bundesrat und Parlament of- fenbar gesetzwidriges Verhalten weiterhin zulassen. In einer Zeit, die der Bevölkerung die negativen Folgen der Globalisierung be- wusst macht, werden wohl Volksabstimmun- gen über die Initiativtexte das Abseitsstehen unseres Landes korrigieren.

Dr. med. Rainer Kaelin, Etoy Literatur

1 Kaelin RM. Der Staat im Staat. Schweiz Ärzteztg.

2019;100(43):1438–40.

2 Sonja von Eichborn (Hrsg.). Ruinierte Natur. Entwal- dung, Pestizide, und Nikotin. Unfairtobacco 2018.

www.unfairtobacco.org

Respekt gegenüber den damaligen Pionieren

Brief zu: Muggli A, et al. Einseitige Berichterstattung.

Schweiz Ärzteztg. 2020;101(9):308–10.

In Nummer 9 der Ärztezeitung nehmen Alfred Muggli und zahlreiche andere Kollegen Stel- lung zu den Kontroversen um die Einführung der Antidepressiva. Die aus heutiger Sicht ohne Kenntnis der damaligen Situation erfolgten Angriffe auf die in jener Zeit tätigen Kollegen machen traurig. Ich habe 1954 bis 1961 studiert.

In der Vorlesung bei Prof. Stähelin in Basel und Prof. Schneider in Lausanne haben wie mit- bekommen, wie hilflos die Psychiatrie damals den schweren Depressionen gegenüber war.

Ausser Psychotherapie gab es nichts. Prof. Stä- helin berichtete in seiner Vorlesung, dass er in ganz schweren Fällen auch schon eine sanfte Therapie mit Morphin versucht habe. Mit ei- nem gewissen Erfolg, aber mit Risiko!

In dieser Zeit war es wie ein Wunder, als end- lich ein Antidepressivum auf den Markt kam.

Es war das Tofranil von Geigy. Für die Medi- zin war das ein grosser Schritt. Dass diese Medi kamente zuerst einmal unter klinischen Bedingungen getestet werden mussten, be- vor sie auf den Markt kamen, ist doch klar.

Die Kollegen, die damals bei diesem wichti- gen Schritt mitgemacht haben, haben unse- ren Respekt verdient.

Es ist billig, die damaligen Pioniere 60 Jahre später anzugreifen!

Dr. med. Martin Röthlisberger, Arosa

Es fehlen wichtige Protagonisten

Brief zu: Böhi P. Schluss mit dem Corona-Theater.

Schweiz Ärzteztg. 2020;101(29–30):895–6.

Vorab möchte ich Kollege Böhi danken für sei- nen mutigen und klaren Leserbrief, dem ich in jeder Hinsicht zustimme. Regie dieses Thea- ters führt doch die reine Angst auf allen Ebene n. Das Bühnenbild zeigt unrealistisches Sicher heitsdenken, und die Beleuchtung stammt von der Überschätzung der Gefähr- lichkeit des Virus. Als Dramaturgen wirken hochspezialisierte Virologen, die aber auf ihr Blickfeld beschränkt sind. Leider fehlen wich- tige Protagonisten wie die Demokratie, die Grundrechte, die Synthese aller Fakten rund um das Virus, Wirtschaft und Gesellschaft, die Erkenntnis, dass unser unwürdiger Umgang mit der Tierwelt und die weltweit abgestorbe- nen oder abgebrannten Wälder etwas mit der Krise zu tun haben könnten. Dafür sind an- dere Player im Vordergrund: der Gesund- heitstotalitarismus, der Seuchensozialismus und die digitale Überwachung.

Es ist zu hoffen, dass Mut, Resilienzdenken, Hoffnung und Vernunft die Regie überneh- men werden, was doch von den wirklichen Spezialisten in dieser Krise, uns Ärzten, initi- iert werden könnte.

Dr. med. Urs Siegenthaler, Port

BRIEFE 981

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