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Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jg.8, Heft 15

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Amtsblatt für den

Landkreis Havelland

Jahrgang 08 Rathenow, 2001-11-27 Nr. 15

Inhaltsverzeichnis Satzungen

- 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Havelland für das Jahr 2001 Seite 225

- Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Havelland für das Haushaltsjahr 2002

Seite 226

Beschlüsse des Kreistages

Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Havelland vom 15. Oktober 2001-11-26

288/01 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Havelland für das Jahr 2001

Seite 226

289/01 Gründung der „Brandenburgischen Kommunalakademie“ Seite 226 290/01 Anhörung des Kreistages gemäß § 9 Abs. 3

GO zum beabsichtigten Zusammenschluss durch Eingliederung der Gemeinden Wutzetz und Zootzen in die Stadt Friesack im Amt Friesack Seite 227

291/01 Anhörung des Kreistages gemäß § 9 Abs. 3 GO zum beabsichtigten Zusammenschluss durch Eingliederung der Gemeinden Haage, Senske und Wagenitz im Amt Friesack zur neuen Gemeinde Mühlenberge

Seite 227

292/01 Anhörung des Kreistages gemäß § 9 Abs. 3 GO zum beabsichtigten Zusammenschluss

der Gemeinden Gülpe, Parey, Strodehne, Spaatz und Wolsier im Amt Rhinow zur neuen

Gemeinde Havelaue Seite 227

293/01 Anhörung des Kreistages gemäß § 9 Abs. 3 GO zum beabsichtigten Zusammenschluss der Gemeinden Hohennauen, Wassersuppe und Witzke im Amt Rhinow zur neuen Gemeinde Seeblick

Seite 227

294/01 Bestellung von Mitgliedern des Kreistages in den Aufsichtsrat der Havellandklinik

GmbH i.G. Seite 227

295/01 Regionales Entwicklungskonzept „Untere

Havel“ Seite 227

296/01 Straßenbaumaßnahme HVL 27 (L 96 in der Ortslage Milow bis Landesgrenze Sachsen) Seite 228

297/01 Bestellung des Ärztlichen Leiters für das Paracelsus-Krankenhaus Rathenow gem. § 10 Abs. 2 i.V.m. § 5 d Betriebssatzung der Krankenhausbetriebe des Landkreises

Havelland Seite 228

298/01 Bestellung des stellvertretenden Ärztlichen Leiters für das Paracelsus-Krankenhaus

Rathenow Seite 228

299/01 Wiederwahl des Landrates gemäß § 51 Abs. 2 (LKrO) des Landes Brandenburg

Seite 228

(2)

1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Havelland 2001

Mit Beschluss Nr. 288/01 hat der Kreistag auf seiner Sitzung am 15.10.2001 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2001 beschlossen. Die 1.

Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wird zur Anzeige der Kommunalaufsichtsbehörde, dem Ministerium des Innern, vorgelegt.

Die Satzung wird nachfolgend mit ihrem vollständigen Wortlaut veröffentlicht.

Gemäß §§ 63 LKrO, 78 Abs. 5 GO wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen und sich gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten Abschriften geben lassen kann. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Kreistagsbüro im Gebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow und beim Informationsdienst des Gebäudes Goethestr. 59/60, 14641 Nauen aus.

1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DES LANDKREISES HAVELLAND FÜR DAS JAHR 2001

Aufgrund des § 63 Abs. 1 LKrO i.V.m. § 79 GO hat der Kreistag des Landkreises Havelland in seiner Sitzung am 15.10.2001 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001 beschlossen.

§ 1 Mit dem Nachtragshaushalt werden

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich Nachträge

erhöht vermindert gegenüber auf

bisher nunmehr

DM DM DM DM

--- 1. im Verwaltungs-

haushalt

die Einnahmen 1.619.500 - 232.989.200 234.608.700

die Ausgaben 1.619.500 - 232.989.200 234.608.700

2. im Vermögens- haushalt

die Einnahmen - 587.000 61.309.000 60.722.000

die Ausgaben - 587.000 61.309.000 60.722.000 festgesetzt.

§ 2 Es werden neu festgesetzt:

von bisher: auf:

1. Der Gesamt betrag der

Kredite - unverändert

2. der Gesamtbetrag der Ver-

pflichtungsermächtigungen 2.800.000 DM unverändert

3. der Höchstbetrag der

Kassenkredite 22.500.000 DM unverändert

§ 3 unverändert

(3)

§ 4 unverändert

Rathenow, den 24.10.2001 Rathenow, den 24.10.2001

gez. gez.

P. Weisner Dr. B. Schröder

Vorsitzender des Kreistages Landrat

Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Havelland für das Haushaltsjahr 2002 Bekanntgabe nach § 64 LKrO

Aufgrund des § 64 der Landkreisordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl I S. 398) wird bekanntgegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Havelland für das Haushaltsjahr 2002 in der Zeit vom 28.12.2001 bis 09.01.2002 (7 Werktage) während der üblichen Öffnungszeiten im Kreistagsbüro im Gebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow und beim Informationsdienst des Gebäudes Goethestr. 59/60, 14641 Nauen zur Einsicht öffentlich ausliegt.

Abschriften sind gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten möglich.

Einwendungen können innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung von den kreisangehörigen Gemeinden, deren Einwohnern und Abgabepflichtigen der Verwaltung schriftlich zugeleitet oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Rathenow, den 13.11.2001

gez.

Dr. B. Schröder Landrat

Beschluss-Nr. 288/01

1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Havelland für das Jahr 2001

Der Kreistag hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Havelland für das Haushaltsjahr 2001 einschließlich der Änderung des Stellenplanes beschlossen.

(1. Nachtragshaushaltssatzung siehe Seite 225, Amtsblatt Nr. 15, Jahrgang 08, 2001-11-27)

Beschluss-Nr. 289/01

Gründung der „Brandenburgischen Kommunalakademie“

hier: Vorbereitung für die Fusion der Zweckverbände für die Studieninstitute Potsdam und Bernau Der Kreistag hat beschlossen, dass die gesetzlichen Vertreter des Landkreises in der Verbandsver- sammlung des Zweckverbandes „Zweckverband für

das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Brandenburg“ angewiesen werden, einem künftigen Beschluss der Verbandsversammlung nur unter Beachtung der nachfolgend dargestellten Position des Kreistages zuzustimmen:

1. Der Kreistag stimmt der Bildung eines neuen Zweckverbandes aus den bestehenden Zweckver- bänden „Zweckverband für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Brandenburg“ und

„Zweckverband für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Bernau“ zu.

2. Für den neuen Zweckverband wird der Entwurf einer Verbandssatzung empfohlen .

3. Es wird empfohlen, dass die Rechte des Verbandsvorstehers des neuen Zweckverbandes bis zur erstmaligen Wahl der letzte Verbandsvorsteher des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Brandenburg, Herr Wolf,

(4)

wahrnimmt.

4. Es wird empfohlen, dass die Rechte des Vorsitzenden der Verbandsversammlung des neuen Zweckverbandes bis zur erstmaligen Wahrnehmung der letzte Verbandsvorsteher des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Bernau, Herr Reinking, wahrnimmt.

5. Der Zusammenschluss der Zweckverbände zu dem neuen Zweckverband „Brandenburgische Kommunalakademie“ soll mit Wirkung zum 1. Januar 2002 erfolgen.

6. Nach § 5 Abs. 1 des Entwurfs der Verbandssatzung des (voraussichtlichen) Zweckverbandes

„Brandenburgische Kommunalakademie“ entsendet der Landkreis Havelland mit Wirkung zum 01.Januar 2002 Frau Dr. Marion Grigoleit (vormals Beyer) als

„sonstige Vertreterin“ für die Verbandsversammlung.

Beschluss-Nr. 290/01

Anhörung des Kreistages gemäß § 9 Abs. 3 GO zum beabsichtigten Zusammenschluss durch Eingliederung der Gemeinden Wutzetz und Zootzen in die Stadt Friesack im Amt Friesack

Der Kreistag nimmt den beabsichtigten Zusammenschluss durch Eingliederung der Gemeinden Wutzetz und Zootzen in die Stadt Friesack im Amt Friesack zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss-Nr. 291/01

Anhörung des Kreistages gemäß § 9 Abs. 3 GO zum beabsichtigten Zusammenschluss der Gemeinden Haage, Senske und Wagenitz im Amt Friesack zur neuen Gemeinde Mühlenberge

Der Kreistag nimmt den beabsichtigten Zusammenschluss der Gemeinden Haage, Senske und Wagenitz im Amt Friesack zur neuen Gemeinde Mühlenberge zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss-Nr. 292/01

Anhörung des Kreistages gemäß § 9 Abs. 3 GO zum beabsichtigten Zusammenschluss der Gemeinden Gülpe, Parey, Strodehne, Spaatz und Wolsier im Amt Rhinow zur neuen Gemeinde Havelaue

Der Kreistag nimmt den beabsichtigten Zusammenschluss der Gemeinden Gülpe, Parey, Strodehne, Spaatz und Wolsier im Amt Rhinow zur neuen Gemeinde Havelaue zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss-Nr. 293/01

Anhörung des Kreistages gemäß § 9 Abs. 3 GO zum beabsichtigten Zusammenschluss der Gemeinden Hohennauen, Wassersuppe und Witzke im Amt Rhinow zur neuen Gemeinde Seeblick

Der Kreistag nimmt den beabsichtigten Zusammenschluss der Ge meinden Hohennauen, Wassersuppe und Witzke im Amt Rhinow zur neuen Gemeinde Seeblick zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss-Nr. 294/01

Bestellung von Mitgliedern des Kreistages in den Aufsichtsrat der Havellandklinik GmbH i.G.

Der Kreistag hat beschlossen, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Havellandklinik GmbH i.G. zu bestellen:

1. Herr Heller, Robert

(Mitglied der Zählgemeinschaft) 2. Herr Müller, Heiko

(Mitglied der Zählgemeinschaft) 3. Herr Dr. Vödisch, Andreas

( Mitglied der Zählgemeinschaft) 4. Frau Burchardt, Doreen

(Vorschlag der CDU-Fraktion) 5. Frau Dietze, Karin

(Vorschlag der PDS-Fraktion) Beschluss-Nr. 295/01

Regionales Entwicklungskonzept „Untere Havel“

Der Kreistag hat beschlossen:

- für das abgegrenzte Gebiet der Unteren Havel (im Teil des Landkreises Havelland) ein regionales Entwicklungskonzept (REK) als informelle Planung zur Begleitung der formellen Planungen der Havelrenaturierung zu erarbeiten. Das Konzept soll als Ganzes länderübergreifend das Ge biet der Unteren Havel in den Landkreisen Stendal und Havelland beinhalten.

(Im Kreistag Stendal wird ein inhaltlich übereinstimmender Beschluss für das Gebiet des Landkreises zur Entscheidung vorgelegt.)

- Die Erarbeitung des REK soll durch die Landkreise Stendal und Havelland, auf der Grundlage einer länderübergreifenden Vereinbarung auf Staatssekretärsebene der zuständigen Ministerien zur Begleitung der weiteren Vorbereitung der Havelrenaturierung, erfolgen.

(5)

- Die Finanzierung des REK soll 200 TDM/102.258 Euro insgesamt nicht überschreiten. Der Anteil des Landkreises Havelland beträgt 100.000 DM(51.129 Euro. Durch das MLUR werden 80 % gefördert, 20 % sind durch den Landkreis Havelland zu finanzieren.

- Der Landrat wird bevollmächtigt, als Grundlage für die Zusammenarbeit des Landkreises Havelland mit dem Landkreis Stendal, eine Vereinbarung abzuschließen.

- Der Landrat wird bevollmächtigt, die Auftragsvergabe für das REK für den Landkreis Havelland vorzunehmen.

Beschluss-Nr. 296/01

Straßenbaumaßnahme HVL 27 (L 96 in der Ortslage Milow bis Landesgrenze Sachsen)

Der Kreistag hat beschlossen, dass nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung auf der Grundlage der eingereichten Angebote und deren Prüfung durch das Hoch- und Straßenbauamt, Sachgebiet Straßenbau und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Havelland der Zuschlag für die Ausführung der Straßenbaumaßnahme an die Firma

ABG Asphaltbau GmbH Straßen- und Tiefbau Ringstraße 4

16868 Wusterhausen /Dosse) erteilt wird.

Bschluss-Nr. 297/01

Bestellung des Ärztlichen Leiters für das Paracelsus-Krankenhaus Rathenow gem. § 10 Abs. 2 i.V.m. § 5 d Betriebssatzung der Krankenhausbetriebe des Landkreises Havelland

Der Kreistag hat beschlossen, Herrn DM Jens Credo mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2001, für die Dauer von 5 Jahren zum Ärztlichen Leiter des Paracelsus- Krankenhauses Rathenow zu bestellen.

Bschluss-Nr. 298/01

Bestellung des stellvertretenden Ärztlichen Leiters für das Paracelsus-Krankenhaus Rathenow

Der Kreistag hat beschlossen, Herrn Dr. Uwe Hendrich mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2001, für die Dauer von 5 Jahren zum stellvertretenden Ärztlichen Leiter des Paracelsus-Krankenhauses Rathenow zu bestellen.

Beschluss-Nr. 299/01

Wiederwahl des Landrates gemäß § 51 Abs. 2 (LKrO) des Landes Brandenburg

Der Kreistag hat in geheimer Wahl

Herrn

Dr. Burkhard Schröder 14612 Falkensee

für die Dauer von acht Jahren zum Landrat gewählt.

Herausgeber Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz der Freiheit 1 14712 Rathenow

Redaktion Presses telle, Petra Müller

Der kostenlose Nachdruck von Beiträgen aus dem Amtsblatt ist mit Quellenangabe gestattet.

Das Amtsblatt ist erhältlich für 2,00 DM + Porto.

Schriftliche Bestellungen sind zu richten an: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Havelland.

Das Amtsblatt erscheint unregelmäßig.

Alle im Amtsblatt des Landkreises Havelland veröffentlichten Beschlüsse des Kreistages Havelland und deren Anlagen liegen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme durch die Einwohner im Kreistagsbüro im Gebäude Platz der Freiheit 1 in 14712 Rathenow und beim Informationsdienst im Eingangsbereich des Gebäudes Goethestr. 59/60 in 14641 Nauen aus.

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