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TOP 17 - Verbindung von Corona-Infektionsschutz und Klimaschutz in Kindertagesstätten

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 10. November 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Kinder und Bildung 28.10.2020

S 6

Vorlage für die Sitzung des Senats am 10.11.2020

„Verbindung von Corona-Infektionsschutz und Klimaschutz in Kindertagesstätten“

Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft)

A. Problem

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Wie bewertet der Senat grundsätzlich den aktuellen Stand in den bremischen Kindertagesstätten bezüglich des Corona-Infektionsschutzes durch Lüftungskonzepte und raumlufttechnische Anlagen und welche Pläne verfolgt er, um hierbei gleichzeitig den Klimaschutz durch Verringerung der Lüftungswärmeverluste zu stärken?

2. In welchem Umfang und für welche Einrichtungen plant der Senat, Mittel aus der Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ zu beantragen, die Mitte Oktober in Kraft tritt und mit der das Ziel verbunden ist, zur Verbesserung des Infektionsschutzes die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischer Anlagen in Kindertagesstätten und Schulen finanziell zu unterstützen?

3. In welcher Form und in welchem Umfang werden die Träger der Kindertagesbetreuung über die Möglichkeit informiert und beraten, Gelder für den Umbau von Einrichtungen aus dieser Bundesförderung zu erhalten?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

(2)

Zu Frage 1:

Das regelmäßige Lüften in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist in den Hygienekonzepten fest verankert. Die Kitas sind gehalten, regelmäßig Stoß- und Querlüftung durchzuführen. Es wird davon ausgegangen, dass der Wärmeverlust dabei geringgehalten wird, indem zum Beispiel die Heizung, soweit möglich, für die Zeit des Lüftens abgestellt wird.

In diesem Zusammenhang müssen die Träger, die Lüftungsmöglichkeiten im Rahmen der Trägerautonomie überprüfen. Für den Eigenbetrieb KiTa Bremen werden derzeit die Lüftungsmöglichkeiten, überwiegend Fenster, überprüft und bei Bedarf ertüchtigt.

Für Kindertagesstätten, die im Passivhaustandard errichtet wurden, kann auf das regelmäßige Stoß- und Querlüften verzichtet werden, da mit Hilfe der passivhaussystembedingten vorhandenen Raumlufttechnischen Anlagen, sog. RLT-Anlagen, die Lüftung immer mit Frischluft bzw. Außenluft erfolgt und hier kein regelmäßiges Lüften über Fenster im Vergleich zu konventionellen Gebäuden erforderlich ist. Es entstehen keine zusätzlichen Lüftungswärmeverluste und es muss nicht zusätzlich geheizt werden. Neben dem Corona- Infektionsschutz wird somit auch der Klimaschutz in diesen besonders energieeffizienten Einrichtungen gewährleistet. Positiv hervorzuheben ist auch, dass gleichzeitig der betriebliche Ablauf nicht ständig durch Fensterlüftungsmaßnahmen gestört wird.

Zu Frage 2:

In der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“, wird die Neuanschaffung kompletter RLT-Anlage als nicht förderfähig eingestuft.

Von den Bestandeinrichtungen ist nur ein sehr geringer Bruchteil mit einer RLT-Anlage ausgestattet. Diesbezüglich muss im Einzelfall geprüft werden ob und in welchem Umfang Mittel für die Um- oder Aufrüstung der Anlagen beantragt werden können. Mit Beschluss der Richtlinie „Energetische Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden der Freien Hansestadt Bremen“ hat Bremen sich verpflichtet, Kita-Neubauten für den Eigenbetrieb grundsätzlich im Passivhausstandard zu planen und umzusetzen. Damit ist die Ausstattung zukünftiger Einrichtungen mit einer RLT-Anlage gewährleistet, die durch den bestimmungsmäßigen Betrieb auch den Infektionsschutz sichern.

Zu Frage 3:

Da die „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ nur bei bereits eingebauten RLT-Anlagen Anwendung findet, muss auch in diesem Fall eine individuelle Bewertung

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einzelner Einrichtungen der Kindertagesbetreuung erfolgen. Der Einbau von RLT-Anlagen gehörte bislang nicht zum Baustandard für Kita-Einrichtungen und wurde daher nur sehr vereinzelt umgesetzt..

Darüber hinaus sollen die Träger in einer der nächstmöglichen Sitzung der AG nach § 78 über die neue Richtlinie informiert werden.

C. Alternativen Keine

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Mit der Beantwortung der Anfrage sind keine finanziellen, personalwirtschaftlichen und genderspezifischen Auswirkungen verbunden.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sowie der Senatorin für Klima, Umweltschutz, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen. Datenschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen.

G. Beschluss

Der Senat beschließt die vorliegende Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung vom 28.10.2020 auf die Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Verbindung von Corona-Infektionsschutz und Klimaschutz in Kindertagesstätten“ vom 06.10.2020.

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