Stand: 15.09.08
Tierhalter: Adresse zuständige Behörde (Veterinäramt)
Kreis Steinfurt Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
(Fax: 0 25 51/69 29 00)
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über die Haltung von Puten oder Hühnern zusammen mit Gänsen und/oder Enten zur frühzeitigen Erkennung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest
nach § 7 Absatz 2 und § 13 Absatz 5 der Geflügelpest-Verordnung
Hiermit möchte ich die Haltung von Puten oder Hühnern zusammen mit Gänsen und/oder Enten zur frühzeitigen Erkennung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest nach § 7 Absatz 2 und § 13 Absatz 5 der Geflügelpest-Verordnung anzeigen.
Die Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten wähle ich nach Anlage 2, Spalte 2 der Geflügelpest-Verordnung vom 18. Oktober 2007 (BGB I S. 2348) in der zur Zeit gültigen Fassung (siehe unten).
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2 und § 13 Absatz 5)
Anzahl der gehaltenen Enten oder Gänse je Bestand Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten
1 2
weniger als 10 mindestens 1, höchstens jedoch dieselbe Anzahl wie gehaltene Enten oder Gänse
11-100 10-50
101-1000 20-60
mehr als 1000 30-70
Für folgende Stallungen mit Gänsen oder Enten werde ich Hühner oder Puten halten:
Stallbezeichnung Stückzahl gehaltenes Wassergeflügel
Stückzahl
gehaltener Hühner oder Puten
Stückzahl: □ Enten
□ Gänse
Stückzahl: □ Hühner
□ Puten Stückzahl: □ Enten
□ Gänse
Stückzahl: □ Hühner
□ Puten Stückzahl: □ Enten
□ Gänse
Stückzahl: □ Hühner
□ Puten Stückzahl: □ Enten
□ Gänse
Stückzahl: □ Hühner
□ Puten Stückzahl: □ Enten
□ Gänse
Stückzahl: □ Hühner
□ Puten
Mir ist bekannt, dass ich gemäß § 7 (2) und § 13 (5) jedes verendete Stück Geflügel auf hochpathogenes aviäre Influenza-A-Virus untersuchen lassen muss.
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Ort, Datum Unterschrift Tierhalter
Der Landrat
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Im Auftrag Dienstsiegel Datum: