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Liniensteckbrief Linie T27

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Academic year: 2022

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Stand: September 2015

Liniensteckbrief Linie T27

von über über nach

Hopsten-Schale Hopsten-Halverde Hopsten

Produkt Aufgabenträger NVP Linienbündel

TaxiBus* Kreis Steinfurt 11

Konzessionslaufzeit konzessioniert nach Nutzwagenkm/Jahr

02.06.2017 – 31.07.2019 § 42 PBefG unbekannt

Haltestellen Linienlänge

15 unbekannt

Richtung 1 Richtung 2

Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt

Mo-Fr (S) 5:30 18:03 13 60-Min 6:55 19:24 13 60-Min

Mo-Fr (F) 5:30 18:03 13 60-Min 6:55 19:24 13 60-Min

Sa 7:00 15:07 9 60-Min 7:53 16:00 9 60-Min

So - - - -

Hauptfunktion / Aufgabe der Linie Bemerkungen Innerörtliche ÖPNV-Erschließung der

Gemeinde Hopsten, Anbindung der Ortsteile Hopsten-Schale und Hopsten- Halverde an die RegioBus-Linie R27 in/aus Richtung Ibbenbüren.

 Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplan, Linienweg, Haltestellen) ist im Fahrplan festgelegt.

 Die Fahrten werden überwiegend als bedarfsgesteuerter TaxiBus angeboten. Die Bestellfristen sind dem Fahrplan zu entnehmen.

 Die telefonische Vorbestellung der Fahrten erfolgt über eine Servicenummer (0180-Nummer) oder eine Festnetznummer.

 Die telefonische Vorbestellung der Fahrten ist montags – freitags in der Zeit von 7:00 bis 18:30 Uhr und samstags der Zeit von 8:00 – 15:30 Uhr möglich.

 Der Fahrplan enthält keine Verstärkerfahrten.

Gesicherte Erkenntnisse über evtl.

Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor. Insbesondere im Schülerverkehr sind immer die erforderlichen Fahrzeugkapazitäten bereit zu stellen.

 Ggfls. erforderliche Verstärkerfahrten sind im einzureichenden Angebot anzugeben und zu kennzeichnen.

 Abweichungen und Anpassungen im

Schülerverkehr sind in den kommenden Jahren in Absprache mit dem Aufgabenträger möglich.

 In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung

Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind;

dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.

Verstärkerfahrten beinhalten.

 Der Münsterlandtarif sowie der NRW-Tarif in der jeweilig gültigen Fassung sind anzuwenden.

 Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie des NRW-Tarifes in der jeweils gültigen Fassung.

 Für die einzusetzenden Fahrzeuge gelten die Verknüpfungspunkte

Die Linie T27 ist montags bis freitags an der Haltestelle Hopsten, Bunte Straße mit der Linie R27 in/aus Richtung Ibbenbüren verknüpft.

An Samstagen ist die Linie T27 an der Haltestelle Hopsten, Schulzentrum mit der Linie R27 in/aus Richtung Ibbenbüren verknüpft.

Diese Anschlüsse sind sicher zu stellen.

Anbindung wichtiger Ziele

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Stand: September 2015

Vorgaben des Beiblattes Fahrzeugstandards.

Referenzen

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In den kommenden Jahren können Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.. 

 Der Münsterlandtarif, der NRW-Tarif und der zukünftige Gemeinschaftstarif für Westfalen-Lippe sind in der jeweilig gültigen Fassung anzuwenden.  Es gelten

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