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(1)

Bedeutung der

Allgemeinverbindlicherklärung für die Tarifpolitik

im Baugewerbe

RA Harald Schröer

Stellv. Hauptgeschäftsführer des ZDB

Hans-Böckler-Stiftung 25. Juni 2013

(2)

Tarifbindung der Beschäftigten

in West- und Ostdeutschland nach Branchen 2012 (Anteil in %)

Quelle: IAB-Betriebspanel

(3)

Hans-Böckler-Stiftung, 25. Juni 2013

AVE zur Stärkung der Tarifautonomie

„Die AVE ist ein Instrument, das die von Art. 9 Abs. 3 GG intendierte autonome Ordnung des Arbeitslebens durch die

Koalitionen abstützen soll, indem sie den Normen der Tarifverträge zu größerer

Durchsetzungskraft verhilft.“

Bundesverfassungsgericht, 24.05.1977 und 04.07.1995

(4)

Dreifache Bedeutung der AVE im Baugewerbe

tarifliche Mindestlöhne

seit 1997

AEntG

Gemeinsame Einrichtungen (SOKA-BAU)

seit 1949

TVG

Förderung der ganzjährigen Beschäftigung

Saison-KuG seit

2006

TVG/SGB III

(5)

Hans-Böckler-Stiftung, 25. Juni 2013

Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe auf allgemeinverbindlicher tariflicher Grundlage

Allgemeinverbindlicher BRTV Anpassung der Arbeitszeit an Auftragslage + Witterung

Vorarbeit und Bildung von Arbeitszeitkonten für

Arbeitsausfälle Absicherung des Ausgleichskontos

verstetigter Monatslohn

Kündigungsausschluss in der Schlechtwetterzeit

§ 101 ff. SGB III

Zuschuss-Wintergeld als Anreiz zum Ansparen von

Arbeitszeitguthaben (umlagefinanziert)

Saison-KuG, soweit kein

Arbeitszeitguthaben vorhanden (beitragsfinanziert)

Sozialaufwandserstattung (umlagefinanziert)

Eckpunkte

(6)

Urlaubsverfahren für inländische und auslän- dische Baubetriebe

Berufsbildungsverfahren Absicherung von Arbeits- zeitkonten

Mindestlohnprüfung

Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG

(ZVK) Urlaubs- und

Lohnausgleichskasse e. V.

(ULAK)

Gewährung

tarifvertraglicher Rentenbeihilfen

Gewährung einer

tariflichen Zusatzrente („Riester-Rente“)

SOKA-BAU

(7)

Hans-Böckler-Stiftung, 25. Juni 2013

Förderung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

7

(8)

Inland:

610.000 Arbeitnehmer in 69.000 Betrieben und

Ausland:

75.000 Arbeitnehmer In 2.900 Betrieben

Berufsbildung Urlaub

jährlich 37.000 Lehrlinge Ausbildungs-

quote: 6,0 % Erstattung von Ausbildungs- Kosten

jährlich: 300 Mio. € ULAK in

Zahlen

SOKA-BAU

Bilanzsumme: 1,9 Mrd. €

(9)

Hans-Böckler-Stiftung, 25. Juni 2013

Leistungen:

Beihilfe zur gesetzlichen Altersrente

Erwerbsminde- rungsrente

Unfallrente tarifliche Zusatzrente

durch Entgeltumwandlung

seit 1959:

über 1 Mio.

Rentenbeihilfeempfänger;

über 11 Mrd. €

Rentenbeihilfeleistungen 2012:

400.000 Leistungsempfänger 675.000 Rentenanwärter

350 Mio. € Beihilfeleistungen

SOKA-BAU

ZVK in Zahlen

Bilanzsumme: 3,9 Mrd. €

(10)

Arbeitskostengefälle im europäischen Baugewerbe

Arbeitskosten pro Stunde in €, 2012

Quelle: Eurostat, April 2013

(11)

Hans-Böckler-Stiftung, 25. Juni 2013

Bedeutung der AVE

ohne überbetriebliche einheitliche Regelungen der angestrebte sozialpolitische Zweck nicht erreicht werden kann,

durch die Sozialpartner ein anerkanntes Interesse des Gesetz- gebers nachvollzogen wird,

die besonderen Verhältnisse eines Wirtschaftszweiges Anlass für die tarifvertraglichen Regelungen geben,

die Sozialpartner im Rahmen ihrer Zuständigkeit an der staat- lichen Ordnung mitwirken und damit im besonderen Maße die ihnen nach Art. 9 Abs. 3 GG zugewiesenen Aufgaben erfüllen, gemeinsame Einrichtungen in ihrer sozialpolitischen Funktion erhalten und gesichert werden sollen.

1.

2.

3.

4.

5.

AVE ist unverzichtbar, wenn…

(12)

AVE-Verfahren nach § 5 TVG

„Es erscheint unbefriedigend, dass der staatliche Gesetzgeber in § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG bestimmte Erfordernisse für die Zulässigkeit von AVEen normiert, es jedoch unterlassen hat, zugleich Sorge dafür zu tragen, dass die entsprechenden Voraussetzungen sicher feststellbar und beweisbar sind, was insbesondere in Grenzfällen zu großen praktischen Schwierigkeiten und bedenklicher

Rechtsunsicherheit führen kann.“

Rechtssicherheit ?

(13)

Hans-Böckler-Stiftung, 25. Juni 2013

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