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Verbrauchertäuschung darf sich nicht lohnen!

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DGB-Bundesvorstand, Bereich Struktur- und Regionalpolitik

Verantwortlich: Claus Matecki, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: sandra.stark@dgb.de

Nr. 3/2009 22. Januar 2009

DGB-Bundesvorstand, Bereich Struktur- und Regionalpolitik

Verbrauchertäuschung darf sich nicht lohnen!

Matratzen zum Schnäppchen-Preis, geprüft von der Stiftung Warentest. Von wegen. Der Discounter Lidl täuschte die Verbraucher: Der Discounter habe für seine Matratze mit einem veralteten Testurteil geworben und damit die Verbraucher in die Irre geführt, so die Begründung der Verbraucherschützer für ihr Einschreiten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Bewerbung einer Matratze mit einem Testurteil der Stiftung Warentest aus dem Jahr 1998 auf Gewinnabschöpfung geklagt. Der Discounter Lidl muss erwirtschaftete Gewinne wegen unlauterer Werbung teilweise zurückzahlen.

Lidl und vzbv einigten sich vor dem Landgericht Heilbronn auf einen Vergleich, der den Discounter 25.000 Euro kostet und dem Bundesministerium für Justiz einen unerhofften Geldsegen einbringt.

Seit dem Jahr 2004 können Verbraucherverbände Erträge einklagen, die Unternehmen durch vorsätzlich unlautere Werbung erzielt haben. In der Realität sind diesem Rechtsinstrument jedoch erhebliche Hürden auferlegt worden:

Neben hohen Beweisanforderungen für eine vorsätzliche Kundentäuschung tragen die klagenden Verbände das Prozesskostenrisiko. Dies schreckt viele vor einer Klage ab, zumal sie bei Erfolg vor Gericht leer ausgehen. Die abgeschöpften Gewinne fließen in die Staatskasse.

Lidl hat im Streitfall um die falsch beworbene Matratze in hohem Maße von den Hürden für den

Gewinnabschöpfungsanspruch profitiert: Der vzbv bezifferte den Streitwert lediglich auf 25.000 Euro, aus Furcht vor den hohen Prozesskosten im Falle einer Niederlage. Die Verbraucherschützer gehen jedoch von einem tatsächlich erzielten Gewinn von bis zu 400.000 Euro aus, der durch die falsche Werbung in die Kassen des Discounters gespült wurde. Unlautere Geschäftspraktiken scheinen sich leider zu lohnen.

Der DGB, der in den Gremien der Verbraucherorganisationen die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, fordert deshalb von der Politik, die Hürden für ein Gewinnabschöpfungsverfahren zu senken. Darüber hinaus sollte der Staat das Prozesskostenrisiko für die Verbraucherverbände absichern. Abgeschöpfte Gewinne könnten einer Bundesstiftung zufließen, die klagenden Verbänden ihre Verfahren finanziert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose, Kinder und Jugendliche - sie alle sind Verbraucher.

Die Politik muss die Hürden für ihren effektiven Schutz vor irreführender Werbung abräumen!

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