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7 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl.Nr

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Academic year: 2022

Aktie "7 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl.Nr"

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Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO:

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten auf Grund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

Zweck: Eintragung der Standortverlegung, einer weiteren Betriebsstätte und der Verlegung einer weiteren Betriebsstätte im GISA und Erlassung einer Verständigung bzw. eines Genehmigungsbescheides

Rechtsgrundlagen: §§ 107 Abs. 6, 125 Abs. 5, 132 Abs. 2, 147 Abs. 1 und 345 Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. 194/1994 idgF

§ 6a Güterbeförderungsgesetz 1995, BGBl.Nr. 593/1995 idgF

§ 10 Abs. 7 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl.Nr. 112/1996 idgF

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

GISA – Gewerbeinformationssystem Austria

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weitergeleitet:

Wirtschaftskammer Österreich

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Auftragnehmerkataster Österreich

nur bei Änderung des Kehrgebietes bei Rauchfangkehrergewerben, welche sicherheitsrelevante Tätigkeiten umfassen:

- Landesinnung der Rauchfangkehrer

nur betreffend die Beförderungsgewerbe, wenn sich die Abstellplätze nicht in Tirol befinden:

- Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Gebiet sich die Abstellplätze befinden

nur für das Waffengewerbe betreffend nichtmilitärische Waffen und nichtmilitärische Munition, Pyrotechnik- sowie Sprengungsunternehmen:

- örtlich zuständige Landespolizeidirektion

nur bei Kredit- und Versicherungsvermittlern im Rahmen der Verlegung des Standortes eines Gewerbes:

- Übermittlung an EU/EWR-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz sofern eine

grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung bzw. eine ausländische Niederlassung bekanntgegeben wurde

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

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Hinweise:

Die personenbezogenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie Folgende Konsequenzen:

negativer Bescheid

Mehr Informationen:

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: jeweiliger Sachbearbeiter Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen die Datenschutzbeauftragte unter

datenschutz@innsbruck.gv.atoder per Telefon unter +43 512 5360 3311zur Verfügung.

Informationen finden Sie im Internet auf

https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=index/datenschutz

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