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Bericht des Gemeinderats zum Anzug Peter Mark und Kons. betref- fend Parkplätze an der Weilstrasse

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www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.12 Nr. 14-18.756.02

Bericht des Gemeinderats zum Anzug Peter Mark und Kons. betref- fend Parkplätze an der Weilstrasse

(überwiesen am 25. Oktober 2017)

1. Anzug

An seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 hat der Einwohnerrat den nachfolgenden Anzug Peter Mark und Kons. betreffend Parkplätze an der Weilstrasse überwiesen:

Wortlaut:

"Riehen besitzt viele Sehenswürdigkeiten, die Besucher aus nah und fern anziehen: das Naturbad, unser schönes gepflegtes Dorf, die erholsame Wieselandschaft und die Fon- dation Beyeler. Ein Neubau der Fondation Beyeler ist bereits geplant.

Viele auswärtige Besucher reisen mit dem öffentlichen Verkehr an. Aber nicht alle kommen mit dem ÖV. Mit dem PW oder Bus reisen u. a. auch Leute mit Behinderun- gen, Gruppenreisen, ältere Jahrgänge oder von grosser Distanz herkommend. Die we- nigen verfügbaren Parkplätze sind permanent besetzt. Bei einer Sonderausstellung o- der am Wochenende entstehen Parkplatzprobleme. Festzuhalten ist: Riehen hat ein grosses Problem mit fehlenden Parkplätzen.

Die Weilstrasse bietet sich als Alternative an:

• Das Trottoir kann mit einem Gefälle versehen werden (auf der rechten Seite Richtung Weil). Dieses Trottoir wird kaum genutzt. Zurzeit ist es mit einer unansehnlichen Metall- abschrankung versehen.

• Der aktuelle Baumaschinen Abstellplatz zeigt auf, dass es möglich ist, ohne das Grundwasser zu verschmutzen, Parkplätze zu erstellen. Bemerkung: Das AUE und die IWB können auch über Tage bis zu 4 Autos in der Schutzzone S1 (ohne spezielle Vor- sichtsmassnahmen) abstellen.

Riehen ist eine Gemeinde mit über 20 000 Einwohnern.

Wir bitten den Gemeinderat ernsthaft zu prüfen, ob der bestehende Baustellen- Parkplatz weitergeführt werden kann. Oder das rechte Troittoir so verändert wer- den kann, dass für das Grundwasser keine Gefährdung entsteht.

Ein Nein seitens des Kantons kann nicht einfach akzeptiert werden und sollte gegen geprüft werden (evtl. mit einem externen neutralen Gutachten). Ein Nein können wir nicht einfach so hinnehmen, wie wir das in der Vergangenheit schon erlebt hatten (Eis- weiher, etc.).“

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Seite 2 sig. Peter Mark Christine Mumenthaler

Daniel Hettich Eduard Rutschmann

Patrick Huber Ernst G. Stalder

Priska Keller-Dietrich Heinrich Ueberwasser Daniel Liederer Felix Wehrli

Christian Meidinger Daniel Wenk

Alfred Merz Thomas Widmer-Huber

Pascal Messerli Peter Zinkernagel

2. Bericht des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Anzugstellenden. Viele Besucherinnen und Besucher der Fondation Beyeler reisen von auswärts an – vor allem für Sonderausstellungen oder an den Wochenenden. Dann ist das Parking Zentrum sehr gut ausgelastet, zeitweise übersteigt die Nachfrage auch die Kapazität. An den Wochentagen ist im Parking in der Regel aber genügend Platz vorhanden. Das gilt auch für den Parkplatz beim Naturbad. An heissen Sommertagen und an den Wochenenden ist er zu klein. Es könnte eine Option sein, Parkplätze speziell für Tage mit grossem Ansturm freizuhalten.

Diese würden aber an den übrigen Tagen leer bleiben, was nicht sinnvoll wäre. Die Motiva- tion, mit ÖV oder Velo anzureisen, würde dadurch geringer.

Zu den im Anzug vorgeschlagenen „alternativen Parkplätzen an der Weilstrasse“ nahm der Gemeinderat bereits anlässlich einer Interpellationsbeantwortung im August 2017 Stellung.

Bereits damals wurde deutlich gemacht, dass aufgrund der gesetzlichen Ausgangslage eine definitive, dauerhafte Bewilligung für einen Parkplatz in der Grundwasser- bzw. Landschafts- schutzzone aussichtslos ist.

Der Gemeinderat hat zur Frage, ob der bestehende Baustellen-Parkplatz weitergeführt wer- den kann, bei den zuständigen Stellen des Amts für Umwelt und Energie (AUE) und der Industriellen Werke Basel (IWB) schriftliche Stellungnahmen eingeholt:

Weder das AUE als Bewilligungsbehörde noch die IWB als Grundeigentümerin und Trink- wasseraufbereiterin können aufgrund der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (Anhang 4 Ziffer 222) und der kantonalen Grundwasserverordnung (§ 10) dem Begehren des Anzugs zustimmen. Das Erstellen von Bauten und Anlagen in der Grundwasserschutz- zone S2a resp. S2 ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn wichtige Gründe dafür sprechen und die Gefährdung für das Trinkwasser gänzlich ausgeschlossen werden kann. Dazu gehört ein öffentliches Interesse, welches höher zu gewichten ist als die öffentliche Trinkwasserversorgung und die Standortgebundenheit.

Aus Sicht des AUE sind für einen permanenten Parkplatz die wichtigen Gründe, welche eine solche Ausnahmeregelung zulassen würden, nicht gegeben. Der Parkplatz liegt im unmittel- baren Zuströmbereich von wichtigen Trinkwasserfassungen (Grundwasserbrunnen 7 und 8), eine Gefährdung des Trinkwassers kann per se nicht ausgeschlossen werden. Die Anlage

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Seite 3 ist daher aus Sicht des AUE nicht bewilligungsfähig. Um ein Bewilligungsverfahren einleiten zu können, braucht es die Zustimmung der Grundeigentümerin IWB. Die IWB lehnen den Bau eines permanenten Parkplatzes aber aus denselben Gründen ab wie das AUE: Die Weilstrasse ist eine Kantonsstrasse. Die Leitplanken entlang der Strasse wurden vor Jahren montiert, um ein Parkieren längs der Strasse und damit in der Grundwasserschutzzone S2 zu verhindern. Diese Leitplanken können nicht wieder entfernt werden. Sie verhindern die Gefährdung des Grundwassers durch parkierte Fahrzeuge.

3. Antrag

Der Gemeinderat beantragt, den Anzug abzuschreiben.

Riehen, 9. Oktober 2018

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Generalsekretär:

Hansjörg Wilde Urs Denzler

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