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Bericht des Ratsbüros zum Anzug Patrick Huber und Kons. betref- fend Legislatureröffnung auch durch das jüngste Ratsmitglied

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Academic year: 2022

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www.riehen.ch

Reg. Nr. 01.03.01.10.03 Axioma: 2733 Nr. 18-22.656.02

Bericht des Ratsbüros zum Anzug Patrick Huber und Kons. betref- fend Legislatureröffnung auch durch das jüngste Ratsmitglied

(überwiesen am 27. Mai 2020)

1. Anzug

An seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 hat der Einwohnerrat den nachfolgenden Anzug Patrick Huber und Kons. betreffend Legislatureröffnung auch durch das jüngste Ratsmitglied über- wiesen:

Wortlaut:

"Es ist in Riehen wie auch in vielen anderen Parlamenten eine Tradition, dass die Legis- latureröffnung und die konstituierende Sitzung durch das älteste Mitglied geleitet wer- den. Dadurch wird die nötige Routine im Wahlprozedere und die Erfahrung in einem womöglich teilweise neu zusammengesetzten Parlament sichergestellt.

Im Laufe der Jahre haben viele Parlamente - beispielsweise der Grosse Rat und der Nationalrat – diese Tradition insofern ergänzt, dass die Aufgabe zusätzlich vom jüngs- ten Mitglied des Parlaments übernommen wird. Dieser Vorgang bietet ein wichtiges symbolisches Bild, bei dem die ganze Gesellschaft von jung bis alt in die Politik einge- bunden ist. Zusätzlich bietet die Ergänzung jenen Mehrwert, dass zwei Eröffnungsreden aus völlig unterschiedlichen Perspektiven gehalten werden und so die Vielfalt des Par- laments und der Riehener Bevölkerung widergespiegelt werden.

Die Unterzeichneten bitten das Ratsbüro daher dem Einwohnerrat eine Änderung oder Ergänzung von §11 der Geschäftsordnung des Einwohnerrats der Einwohnergemeinde Riehen vorzuschlagen, die vorsieht, dass die konstituierende Sitzung des Einwohnerra- tes bis zur Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten nicht nur vom an Lebensjahren ältesten Mitglied, sondern zusätzlich auch vom an Lebensjahren jüngsten Mitglied gelei- tet wird.“

sig. Patrick Huber Matthias Moser

Susanne Fisch Heinz Oehen

Marianne Hazenkamp-von Arx Franziska Roth

Andreas Hupfer Caroline Schachenmann

Priska Keller Jenny Schweizer

Martin Leschhorn Strebel Paul Spring

Daniel Lorenz Rebecca Stankowski-Jeker

Alfred Merz Brigitte Zogg

David Moor

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Seite 2 2. Bericht des Ratsbüros

Das Riehener Parlament hat in den letzten Monaten eine Verjüngung erlebt. Einige junge Politikerinnen und Politiker sind für ältere und erfahrene Mitglieder nachgerückt. Das an Le- bensjahren jüngste Ratsmitglied in die Legislatureröffnung einzubinden, entspricht aus Sicht des Ratsbüros einer modernen und familienfreundlichen Gemeinde. Nebst dem Nationalrat und dem Grossen Rat kennt mit Allschwil eine vergleichbare Gemeinde in der Region diese Tradition.

In Umsetzung des Anliegens des Anzugs schlägt das Ratsbüro eine Anpassung der Ge- schäftsordnung des Einwohnerrats vor, sodass mit der Legislatureröffnung 2022 – 2026 das an Jahren älteste und das an Jahren jüngste Mitglied die Sitzung zu Beginn der Amtsperio- de gemeinsam eröffnen und leiten können.

Gesetzliche Grundlagen

Die Geschäftsordnung des Einwohnerrats regelt die Eröffnung der Legislatur wie folgt:

§ 11 Konstituierende Sitzung

1 Zu Beginn einer Amtsperiode versammelt sich der Einwohnerrat zur konstituierenden Sit- zung. Diese wird bis zur Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten vom an Lebensjahren ältesten Mitglied geleitet.

Das Ratsbüro hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 beschlossen, die GO ER anzu- passen.

Ein Blick nach Basel in die Geschäftsordnung des Grossen Rats zeigt eine Möglichkeit für die Integration in die GO ER.

Kapitel IV. Konstituierung

§ 16 Wahl des Präsidiums

1 (…)

2 Nach Neuwahlen erfolgt die Wahl in der ersten Sitzung der neuen Amtsperiode. Das ältes- te und das jüngste anwesende Mitglied des Grossen Rates eröffnen gemeinsam die konsti- tuierende Sitzung. Sie halten ihre Ansprache in alphabetischer Reihenfolge. Das Mitglied, das als zweites gesprochen hat, führt die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten durch.

Die Präsidentin oder der Präsident übernimmt anschliessend den Vorsitz.

3 (…)

(3)

Seite 3 Anpassung GO ER

Das Ratsbüro schlägt daher folgende Anpassung der GO ER vor:

§ 11 Konstituierende Sitzung

1 Zu Beginn einer neuen Amtsperiode versammelt sich der Einwohnerrat zur konstituieren- den Sitzung. Diese wird bis und mit der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten gemein- sam vom an Lebensjahren ältesten sowie an Lebensjahren jüngsten anwesenden Mitglied geleitet. Sie halten ihre Ansprache in alphabetischer Reihenfolge. Das Mitglied, das als zweites gesprochen hat, führt die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten durch.

Die weiteren Absätze des Paragraphen bleiben unverändert.

3. Antrag

Das Ratsbüro beantragt, die Geschäftsordnung des Einwohnerrats, § 11, Absatz 1 anzu- passen, damit sowohl das an Lebensjahren älteste als auch das an Lebensjahren jüngste anwesende Mitglied gemeinsam die Sitzung eröffnen und bis und mit der Wahl der Präsi- dentin oder des Präsidenten leiten. Weiter beantragt das Ratsbüro, den Anzug abzuschrei- ben.

Riehen, 11. Februar 2021

Ratsbüro Riehen

Der Präsident: Die Ratssekretärin:

Andreas Zappalà Sandra Tessarini

Beigefügt: Beschlussesentwurf

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Seite 4

Beschluss des Einwohnerrats betreffend Anzug Patrick Huber und Kons. be- treffend Legislatureröffnung auch durch das jüngste Ratsmitglied

Der Einwohnerrat der Einwohnergemeinde Riehen, auf Antrag des Ratsbüros, beschliesst:

I.

Geschäftsordnung des Einwohnerrats der Einwohnergemeinde Riehen vom

24. Oktober 20021 (Stand 14. Juni 2018)

wird wie folgt geändert:

§ 11, Abs. 1 (geändert)

Zu Beginn einer neuen Amtsperiode versammelt sich der Einwohnerrat zur konstituierenden Sitzung. Diese wird bis und mit der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten gemeinsam vom an Lebensjahren ältesten sowie an Lebensjahren jüngsten anwesenden Mitglied geleitet.

Sie halten ihre Ansprache in alphabetischer Reihenfolge. Das Mitglied, das als zweites ge- sprochen hat, führt die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten durch.

II. Änderung anderer Erlasse

Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse

Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung

Diese Änderung wird publiziert. Sie untersteht dem Referendum und tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Im Namen des Einwohnerrats

Der Präsident: Die Ratssekretärin:

Andreas Zappalà Sandra Tessarini

Ablauf der Referendumsfrist

:

1 RiE 152.100

Referenzen

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