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Satzung der Stadt Ratingen über die Erklärung der GSR-Kita Am Schluchtor 258

Gemeinnützigkeit der städtischen Tageseinrichtung

für Kinder, Am Schluchtor 5

Februar 2013 1

Satzung der Stadt Ratingen über die Erklärung der Gemein- nützigkeit der städtischen Tageseinrichtung für Kinder,

Am Schluchtor 5

(GSR-Kita Am Schluchtor) vom 20. Februar 2013

Satzung Datum Fundstelle In Kraft getreten

vom 20.02.2013 Amtsblatt Ratingen 2013, S. 44 22.02.2013

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Zweck der städtischen Tageseinrichtung für Kinder, Am Schluchtor 5 1

§ 2 Selbstlosigkeit 1

§ 3 Mittelverwendung 1

§ 4 Zweckbindung 2

§ 5 Inkrafttreten 2

§ 1 Zweck der städtischen Tageseinrichtung für Kinder, Am Schluchtor 5

Die städtische Tageseinrichtung für Kinder verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein- nützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der städtischen Tageseinrichtung für Kinder ist die Förderung der Jugendhilfe, insbe- sondere der Erziehung und Bildung (§ 52 Absatz 2 Nrn. 4 und 7 AO). Der Satzungszweck wird durch aktuelle sozialpädagogische Angebote, die in altersangemessener Weise sowohl die wachsende Selbstständigkeit der Kinder unterstützen als auch die notwendige Orientie- rung und Bildung ermöglichen, und durch Beratung der Erziehungsberechtigten verwirklicht.

§ 2 Selbstlosigkeit

Die städtische Tageseinrichtung für Kinder ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mittelverwendung

Haushaltsmittel und sonstige Mittel der städtischen Tageseinrichtung für Kinder dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Stadt Ratingen erhält keine Zuwendun- gen aus Mitteln der städtischen Tageseinrichtung für Kinder, sie leistet vielmehr einen jährli- chen Zuschuss. Die Stadt Ratingen erhält bei Auflösung oder Umwandlung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder in eine Rechtsform des privaten Rechts oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke – Förderung der Jugendhilfe, Erziehung und Bildung – nicht mehr als den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen und ihre eingezahlten Kapitalanteile

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258 GSR-Kita Am Schluchtor Satzung der Stadt Ratingen über die Erklärung der Gemeinnützigkeit der städtischen Tageseinrichtung für Kinder, Am Schluchtor 5

2 Februar 2013

zurück. Darüber hinaus verbleibende Mittel sind nach Entscheidung der Stadt Ratingen für steuerbegünstigte Zwecke einzusetzen.

§ 4 Zweckbindung

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem satzungsgemäßen Zweck der städtischen Ta- geseinrichtung für Kinder fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen be- günstigt werden.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ratingen in Kraft.

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