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Satzung der Stadt Ratingen über die Erklärung der GSR-Seniorentreff Süd 237

Gemeinnützigkeit des städtischen Seniorentreffs Ratingen-Süd

Dezember 2003 1

Satzung der Stadt Ratingen über die Erklärung der Gemein- nützigkeit des städtischen Seniorentreffs Ratingen-Süd

(GSR-Seniorentreff Süd) vom 19. Dezember 2003

Satzung Datum Fundstelle In Kraft getreten

vom 19.12.2003 Amtsblatt Ratingen 2003, S. 409 20.12.2003

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Zweck des städtischen Seniorentreffs Ratingen-Süd 1

§ 2 Selbstlosigkeit 1

§ 3 Mittelverwendung 1

§ 4 Zweckbindung 2

§ 5 Inkrafttreten 2

§ 1 Zweck des städtischen Seniorentreffs Ratingen-Süd

Der städtische Seniorentreff Ratingen-Süd verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein- nützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des städtischen Seniorentreffs Ratingen-Süd ist die Förderung der in Ratingen-Süd lebenden älteren Menschen (§ 52 Absatz 2 Nrn. 4 und 7 AO). Der Satzungszweck wird durch aktuelle Angebote der soziokulturellen Arbeit, der Bildungsarbeit, der Förderung von Aktivi- täten im sportlichen, kulturellen und musischen Bereich und der Gesundheitsvorsorge ver- wirklicht.

§ 2 Selbstlosigkeit

Der städtische Seniorentreff Ratingen-Süd ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mittelverwendung

Haushaltsmittel und sonstige Mittel des städtischen Seniorentreffs Ratingen-Süd dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Stadt Ratingen erhält keine Zuwendun- gen aus Mitteln des städtischen Seniorentreffs Ratingen-Süd; sie leistet vielmehr einen jährli- chen Zuschuss. Bei Auflösung oder Umwandlung des städtischen Seniorentreffs Ratingen- Süd in eine Rechtsform des privaten Rechts oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Einrichtung an die Stadt Ratingen zurück, das nach Entscheidung der Stadt Ratingen für steuerbegünstigte Zwecke einzusetzen ist. Darüber hinaus verbleibende Mittel sind nach Entscheidung der Stadt Ratingen für steuerbegünstigte Zwecke einzusetzen.

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237 GSR-Seniorentreff Süd Satzung der Stadt Ratingen über die Erklärung der Gemeinnützigkeit des städtischen Seniorentreffs Ratingen-Süd

2 Dezember 2003

§ 4 Zweckbindung

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem satzungsgemäßen Zweck des städtischen Seni- orentreffs Ratingen-Süd fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begüns- tigt werden.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ratingen in Kraft.

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