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Montag (Nachmittag), 7. September 2020 / Lundi après-midi, 7 septembre 2020

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2020.RRGR.251 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 7. September 2020 / Lundi après-midi, 7 septembre 2020

Regierungsrat / Conseil-exécutif

13 2020.RRGR.251 Verordnung

Verordnung über Sofortmassnahmen im Lotteriebereich zur Bewältigung der Coronavirus- Krise (CKLV) (Änderung vom 10.06.2020). SID

13 2020.RRGR.251 Ordonnance

Ordonnance sur les mesures urgentes destinées à maîtriser la crise du coronavirus dans le domaine des loteries (OCCVL) (Modification du 10.06.2020). DSE

1. Lesung / 1re lecture

Grundsatzdebatte zu allen Verordnungen betreffend die Coronavirus-Krise (Geschäfte 2020.RRGR.212, 2020.RRGR.255 und 2020.RRGR.251): siehe Geschäft 2020.RRGR.212, Sitzung vom Montag (Nachmittag), 7. September 2020.

Débat de principe sur toutes les ordonnances relatives à la crise du coronavirus (affaires 2020.RRGR.212, 2020.RRGR.255 et 2020.RRGR.251) : voir affaire 2020.RRGR.212, séance du lundi après-midi, 7 septembre 2020.

Detailberatung CKLV / Délibération par article OCCVL

Präsident. Traktandum 13, Corona-Verordnung im Bereich Lotterie: Ich gebe das Wort wieder dem FiKo-Sprecher, Grossrat Bichsel.

Daniel Bichsel, Zollikofen (SVP), Kommissionssprecher der FiKo. Das Covid-19-bedingte Bun- desengagement im Breitensport soll ja bekanntlich bedeutend ausgebaut werden. Gleich, wie wir es vorhin bei der Kultur gesehen haben, führen die Änderungen auf Bundesstufe auch zu Anpas- sungsbedarf in unserer kantonalen Verordnung über Sofortmassnahmen im Lotteriebereich zur Be- wältigung der Coronavirus-Krise (CKLV). Den gemeinnützigen Organisationen des Breitensports soll in den Jahren 2020 und 2021 direkt geholfen werden können, namentlich den darin enthaltenen aktiven Vereinen, die eigentlich das Fundament unseres organisierten Sports bilden. Um eine an- gemessene Unterstützung zu ermöglichen, muss in der CKLV, der kantonalen Verordnung, auch die nötige Flexibilität geschaffen werden. Nur so kann ein sinnvolles Miteinander mit den Unterstüt- zungsleistungen des Bundes ermöglicht werden. Die bisher strengen Vorgaben zur Subsidiarität sollen hier entsprechend aufgehoben werden. Nach wie vor gilt aber die Pflicht, die Unterstützungs- leistungen abzustimmen auf die vom Bund beschlossenen oder allenfalls in Aussicht gestellten Un- terstützungsleistungen. In zeitlicher Hinsicht wird die Eingabefrist für Gesuche erweitert, ebenso die Geltungsdauer dieser Verordnung selber. Damit soll man besser auf die finanziellen Folgen der Corona-Krise für die gemeinnützigen Organisationen im Breitensport reagieren können. Die FiKo empfiehlt Ihnen einstimmig, der integralen Genehmigung dieser Verordnungsänderungen vom 10. Juni 2020 zuzustimmen.

Präsident. Auch hier hat sich niemand in die Redner- bzw. Rednerinnenliste eingetragen. – Die Regierung verzichtet auf ein Votum. – Wir kommen zur kapitelweisen Beratung.

I.

Angenommen / Adopté-e-s

(2)

Herbstsession 2020 / Session d’automne 2020 2020.RRGR.251 2

II. (Keine Änderung anderer Erlasse) / (Aucune modification d’autres actes) III. (Keine Aufhebungen) / (Aucune abrogation d’autres actes)

IV. (Inkrafttreten) / (Entrée en vigueur) Angenommen / Adopté-e-s

Titel und Ingress / Titre et préambule Angenommen / Adopté-e-s

Präsident. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer die Änderungen zur Corona- Verordnung im Lotteriebereich annehmen will, stimmt Ja, wer dies nicht will, stimmt Nein.

Schlussabstimmung (2020.RRGR.251; 1. und einzige Lesung) Vote final (2020.RRGR.251 ; 1re et unique lecture)

Der Grosse Rat beschliesst: / Décision du Grand Conseil : Annahme / Adoption

Ja / Oui 145

Nein / Non 1

Enthalten / Abstentions 0

Präsident. Sie haben diesen Änderungen in der Verordnung zum Lotteriebereich zugestimmt, mit 145 Ja- bei 1 Nein-Stimme.

Damit sind wir am Ende dieses Blocks der Regierungsgeschäfte. Ich verabschiede die Frau Vizere- gierungspräsidentin und ihre Mitarbeitenden und wünsche ihnen einen schönen Tag. Ebenfalls ver- abschieden wir den Staatsschreiber, Christoph Auer.

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