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2 Mindestens fünf Vollzeitstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen mit französischsprachigen Personen besetzt sein

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Anträge des Regierungsrates und der Kommission RRB Nr. 940

Änderung des Dekrets über die Besetzung der Richter- und Staatsanwaltsstellen

Geltendes Recht Antrag Regierungsrat I Antrag Kommission I Antrag Regie-

rungsrat II

Mehrheit Minderheit

Dekret

über die Besetzung der Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD)

Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

I.

Der Erlass 161.11 Dekret über die Beset- zung von Richter- und Staatsanwaltsstel- len vom 08.09.2009 (BRSD) (Stand 01.01.2016) wird wie folgt geändert:

Art. 15

Anzahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 1 Die Staatsanwaltschaften verfügen über höchstens sechs Vollzeitstellen für leitende Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie höchstens 74 Vollzeitstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

1 Die Staatsanwaltschaften verfügen über höchstens sechs Vollzeitstellen für lei- tende Staatsanwältinnen und Staatsan- wälte sowie höchstens 7478 Vollzeitstel- len für Staatsanwältinnen und Staatsan- wälte.

2 Mindestens fünf Vollzeitstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen mit französischsprachigen Personen besetzt sein.

(2)

- 2 -

Geltendes Recht Antrag Regierungsrat I Antrag Kommission I Antrag Regie-

rungsrat II

Mehrheit Minderheit

3 Die Generalstaatsanwaltschaft teilt die Stellen den einzelnen Staatsan- waltschaften zu.

II.

Keine Änderung anderer Erlasse.

III.

Keine Aufhebungen.

IV.

Diese Änderung tritt am 1. November 2020 in Kraft.

Bern, 1. April 2020 Bern, 17. Juni 2020 Bern, 26. August 2020

Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Ammann

Der Staatsschreiber: Auer

Im Namen der Kommission Der Präsident: Gnägi

Im Namen des Regie- rungsrates

Der Präsident:

Schnegg

Der Staatsschreiber:

Auer

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