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Eine gesicherte statistische Grundlage zu schaffen, die mittel- und langfristig eine nachhaltige Planung im Bezug auf die Rekrutierung des Nachwuchses im Bereich der Gesundheitsberufe im Kanton Bern ermöglicht

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Academic year: 2022

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M 127/2000 GEF 9. August 2000 44C

Motion

2403 Iseli, Biel (FDP)

Weitere Unterschriften: 23 Eingereicht am: 05.06.2000

Sicherstellung und Förderung der Gesundheitsausbildung im Kanton Bern

Spitäler und Gesundheitsinstitutionen aus verschiedenen Regionen des Kantons Bern beklagen heute massive Rekrutierungsschwierigkeiten beim ausgebildeten Pflegepersonal.

Im Sinne einer vorausschauenden, nachhaltigen Politik, die nicht auf Feuerwehrübungen angewiesen ist und auch aufgrund der demografischen Entwicklung - künftig werden noch mehr und vor allem gut ausgebildete Berufsleute in den Gesundheitsinstitutionen benötigt - gilt es, die notwendigen institutionellen und organisatorischen Verbesserungen rechtzeitig an die Hand zu nehmen.

Der Regierungsrat das Kantons Bern wird deshalb beauftragt:

• Eine gesicherte statistische Grundlage zu schaffen, die mittel- und langfristig eine nachhaltige Planung im Bezug auf die Rekrutierung des Nachwuchses im Bereich der Gesundheitsberufe im Kanton Bern ermöglicht.

• Im Bereich der öffentlichen und privaten Anbieter von Gesundheitsleistungen (Spitäler, Labors, Heime, etc.) klare Bestimmungen oder Verpflichtungen und/oder Anreize für die Bereitstellung von Praxisstellen zugunsten der Auszubildenden mit definierten Lerninhalten zu schaffen.

• Qualitätssicherungsinstrumente festzulegen und Sanktionsmöglichkeiten vorzusehen, um die oben genannten Ziele zu erreichen.

• Sofortmassnahmen zu ergreifen, um im Nachwuchsbereich das Image der Gesund- heitsberufe zu verbessern.

• Die Gesundheitsberufe innerhalb des Berufsbildungsgesetzes zu regeln.

Begründung Allgemeines:

Die Schulen im bernischen Gesundheitswesen leiden unter massiven Rekrutierungs- schwierigkeiten. Im Durchschnitt liegt der Unterbestand bei zur Zeit 15 Prozent. Auf Grund des schlechten öffentlichen Images vor allem der Pflegeberufe, aus demografischen Gründen und wegen der hohen Attraktivität von neuen Berufen (Informatik, EDV etc.) wird sich dieser Negativtrend mit grosser Wahrscheinlichkeit noch verstärken.

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Mangel an qualifizierten Praktikumsplätzen:

Heute gibt es zu wenig qualifizierende Praktikumsplätze. Das Angebot an Praktikumsstellen hängt oft einseitig vom persönlichen Engagement / Entgegenkommen zum Beispiel der Pflegedienstleiterinnen oder -leiter ab.

Fehlende Richtlinien für praktische Ausbildung

Es fehlen verbindliche und überprüfbare Richtlinien über zu leistende Ausbildungsinhalte und über den Arbeitseinsatz der Auszubildenden: Auf Grund der prekären personellen Situation werden sie nicht selten in erster Linie als Arbeitskräfte eingesetzt. Dies führt bei den Auszubildenden zu Überforderungen, Frustrationen und einer Vernachlässigung der schulischen Ausbildung sowie bei der Patientenbetreuung zu Kompetenzüberschreitungen.

Unter diesen Verhältnissen leidet das Image der Gesundheitsberufe noch zusätzlich, was sich wiederum negativ auf die Rekrutierungsbemühungen auswirkt.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.06.2000

Antwort des Regierungsrates 1. Problemstellung

In Anbetracht der jetzt herrschenden Rekrutierungsschwierigkeiten für ausgebildetes Pflegepersonal ist der Regierungsrat bereit, Massnahmen zur Sicherstellung und Förderung der Gesundheitsausbildungen zu prüfen. Der vom Motionär erwähnte Mangel an praktischen Ausbildungsplätzen ist teilweise auf die Neuen Ausbildungsbestimmungen des Schweizerischen Roten Kreuzes zurückzuführen, welche zu einem Mehrbedarf an praktischen Ausbildungsplätzen geführt hat. Zudem haben die Sparmassnahmen in den Spitälern und Heimen nach Aussagen vieler Betroffener eine Verschlechterung der Betreuung von Lernenden im Praktikum bewirkt. Weiterführende Massnahmen in Bezug auf die Arbeitssituation im Pflegebereich werden durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion im Rahmen des Projektes „Verbesserung der Arbeitssituation im Pflegebereich“ (VAP) angegangen.

2. Zum Inhalt der Motion

Ziffer 1

Der Regierungsrat stützt sich bei der Planung des benötigten Nachwuchses für Gesundheitsberufe auf die Diplomzahlen, welche in den jeweiligen Aufgabenübertragungsverträgen mit den einzelnen Schulen festgesetzt worden sind.

Schulen wie auch die Praxis haben im Zusammenhang mit der Neuen Berufsbildungssystematik bestätigt, dass die vorgegebenen Diplomzahlen dem Bedarf in etwa entsprechen. Aus Sicht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion sind somit die Planungsgrundlagen für die Versorgung des Gesundheitswesen in diesem Bereich zurzeit gegeben.

Ziffer 2 und 3

In Bezug auf die praktische Ausbildung von Lernenden in Gesundheitsberufen arbeitet die Gesundheits- und Fürsorgedirektion an einer nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen. Die einzelnen Massnahmen sind in Vorbereitung, sie müssen aber noch durch das finanzkompetente Organ genehmigt werden. Ziel ist es, dass die Schulen neu als Einkäufer von Praktikumswochen gegenüber öffentlichen und privaten Institutionen im Gesundheitswesen (Akutspitäler, Langzeitinstitutionen und Spitex) auftreten können.

Dazu soll der Betreuungsaufwand wie auch die Praktikumsentschädigung für die

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Arbeitsleistung von Lernenden im Praktikum nach einheitlichen Kriterien festgelegt werden.

Die Finanzierung des Betreuungsaufwandes soll neu durch die Schulen erfolgen und dazu beitragen, dass die vom Motionär geforderten Bestimmungen und Verpflichtungen der Praxisorte umgesetzt werden können. Mit dem Einkauf von Praktikumswochen durch die Schulen bei gleichzeitiger Uebernahme des Betreuungsaufwandes werden auch Anreize geschaffen, welche es den Spitälern erlauben, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. In Bezug auf die Qualitätssicherung prüft die Gesundheits- und Fürsorgedirektion die Einsetzung einer paritätisch zusammengesetzten Kommission aus Schule und Praxis zur Erarbeitung von Qualitätsstandards.

Ziffer 4

Um Jugendliche vermehrt auf das Angebot an Ausbildungen im Gesundheitswesen im Kanton Bern aufmerksam zu machen, wird dieses Jahr erstmals ein attraktives Magazin an die Schüler und Schülerinnen der Oberstufe verteilt. Das „Impuls“, so der Name des Magazins, wird im Verbund mit dem Kanton Aargau und den Innerschweizer Kantonen herausgegeben. Zudem plant die Gesundheits- und Fürsorgedirektion eine Fachgruppe Oeffentlichkeitsarbeit einzusetzen, welche sich um die vom Motionär geforderte Imageverbesserung im Nachwuchsbereich kümmern soll. Aus der Sicht des Regierungsrats können jedoch die Imageprobleme der Gesundheitsberufe nicht alleine durch bessere Werbeanstrengungen behoben werden. Um diese Berufe für junge Leute wieder attraktiver zu machen, müssen sich alle Partner im Gesundheitswesen noch stärker um wirksame Verbesserungen der Arbeitssituation und ein positives Berufsbild bemühen.

Ziffer 5

Der Regierungsrat verweist auf die laufenden Arbeiten des Bundes, alle Berufsausbildungen im neuen Berufsbildungsgesetz zu regeln. Gemäss heutiger Planung werden die Gesundheitsberufe per 1.1.2008 dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) unterstellt. Auf diesen Zeitpunkt ist auch die Unterstellung dieser Berufe unter das kantonale Berufsbildungsgesetz (BerG) vorgesehen.

Die Umsetzung der in der Motion geforderten Massnahmen führen zu Mehrkosten, die nicht mit den im Finanzplan eingestellten Mittel für den Gesundheitsbereich gedeckt werden können.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass dem Vorstoss grundsätzlich zugestimmt werden kann.

3. Antrag

Ziffer 1: Annahme, als erfüllt abzuschreiben

Ziffer 2: Annahme

Ziffer 3: Annahme

Ziffer 4: Annahme, als erfüllt abzuschreiben Ziffer 5: Annahme, als erfüllt abzuschreiben

An den Grossen Rat

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