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ANKOM Gesundheitsberufe nach BBiG

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Academic year: 2022

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(1)

Gefördert durch:

Abschlusstagung in Bonn am 6. Dezember 2007

in Kooperation mit

(2)

Fachbereich Pflege und Gesundheit, FH Bielefeld (Projektleitung) Ärztekammer Schleswig-Holstein

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Aufstiegsfortbildung:

„Betriebswirtin / Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen“

Hochschulstudiengang, auf den angerechnet werden soll:

Bachelor-Studiengang „Pflege und Gesundheit“

(3)

Anrechnungsart

Entwicklung eines pauschalen Verfahrens zur Anrechnung

Dimensionen des pauschalen Anrechnungsmodells:

1. Beschreibung der Lernergebnisse

⇒ Bestimmung der Äquivalenzen (Schwerpunkt)

⇒ Anrechnungsprozedur an der Hochschule

(4)

1. Beschreibung der Lernergebnisse:

Ausgangsmaterial für die Äquivalenzbestimmung:

– Curriculum / Modulhandbuch des Studiengangs – Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung

bzw. Prüfungsordnung der Aufstiegsfortbildung

(5)

Anrechnungsmodell

2. Verfahren zur Bestimmung der Äquivalenzen:

Stufe I: Vorläufige Deckungsanalyse durch die mit der Durchführung des Anrechnungsverfahrens beauftragte/n Person/en

Stufe II: Befragungen der Teilnehmer bzw. Absolventen der beruflichen (Aufstiegs-) Fortbildung

Stufe III: Kompetenzorientierte Analyse der jeweiligen Lernergebnisse durch die Dozenten anhand eines Analyse-Instruments und anschließende Feststellung der vorläufigen Äquivalenzen

Stufe IV: Konkretisierung der festgestellten Äquivalenzen durch Befragung der Fachprüfer

Stufe V: Abschließende Bewertung der Anrechenbarkeit durch die

jeweiligen Modulverantwortlichen der anrechnenden Hochschule

(6)

des Anrechnungsverfahrens beauftragte/n Person/en

• Dokumentenbasierter Vergleich der Lernergebnisse beider Bildungsgänge

• Entlastung der Dozenten in der Arbeit mit dem Analyse-Instrument (Stufe III)

• Konkretisierende Angaben zu den Lernergebnissen des BA-Studienganges

• Durchführung durch mindestens einen Vertreter für jeden Bildungsgang

• Ergebnis: Vermutete Äquivalenzen werden modulweise angegeben

(7)

Anrechnungsmodell

Stufe II: Befragungen der Teilnehmer bzw. Absolventen der beruflichen (Aufstiegs-) Fortbildung

• Befragungen zu mindestens zwei Erhebungszeitpunkten (zu Beginn und zum Abschluss der Aufstiegsfortbildung)

• Selbsteinschätzung der Teilnehmer bzw. Absolventen zu vorgegebenen Fähigkeitsbereichen

• Erhebung von Daten zu weiteren interessanten Aspekten ist möglich (z. B. Interesse am Studium, Rahmenbedingungen für ein Studium, Evaluation der Fortbildung)

(8)

durch die Dozenten anhand eines Analyse-Instruments und anschließende Feststellung der vorläufigen Äquivalenzen

Vertiefte Analyse der vermuteten Lernergebnis-Äquivalenzen:

– strukturell: Zuordnung zu den erwarteten Lernergebnissen des jeweils anderen Bildungsganges

– quantitativ: Verteilung der aufgewendeten Stunden auf die erwarteten Lernergebnisse etc.

– qualitativ: kompetenzorientierte Bewertung der erwarteten Lernergebnisse des eigenen Moduls etc

mehrschrittiges Analyse-Instrument

(9)

Anrechnungsmodell

Stufe IV: Konkretisierung der festgestellten Äquivalenzen durch Befragung der Fachprüfer

• Bestätigung oder Ablehnung einseitiger Zuordnungen aus dem Analyse- Instrument (Stufe III)

• Konkretisierung der gewonnene Ergebnisse

• Hypothese: Fachprüfer besitzen übergeordnete Kenntnisse bzgl. der im Bildungsgang erreichten Lernergebnisse und können daher Aussagen treffen, auf welchem Niveau die Lernergebnisse tatsächlich erworben werden

(10)

jeweiligen Modulverantwortlichen der anrechnenden Hochschule

• Darlegung der Ergebnisse und Erkenntnisse aus den vorhergegangenen Verfahrensstufen:

- Ergebnisse des Analyse-Instrumentes

- Befragungsergebnisse der Teilnehmer und Absolventen

- Ergebnisse aus den strukturierten Interviews mit den Fachprüfern

• Ziel: Begründete Bewertung der Anrechenbarkeit

(11)

3. Anrechnungsprozedur an der Hochschule (Stand der Planung)

• Direkt einzubeziehende Gremien:

Prüfungsausschuss, Prüfungsamt und Modulverantwortliche

• Verankerung des Verfahrens in der Prüfungsordnung durch Hinweis auf eine Handreichung zur pauschalen Anrechnung

Anrechnungsmodell

(12)

u n d G e s u n d h e it “ (d a v o n 6 b e r u fs s p e z ifis c h e )

11 Module d e s B A - S t u d ie n g a n g e s 8 Module d e s B A -

S tu d ie n g a n g e s

6 Module*

M o d u lv e r a n t w o r t lic h e A u s w e r tu n g A n a ly s e -

I n s t r u m e n t

D e c k u n g s a n a ly s e d e r w is s . M it a r b e it e r

*= 2 Module vollständig 2 Module teilweise 2 Module mit Auflagen

(13)

Anrechnungspotenzial

Anrechnung mit Auflagen (6 Credits) Arbeits-, Betriebs- und

Organisationspsychologie

Anrechnung mit Auflagen (4 Credits) Kommunikation I

Teilweise Anrechnung (6 von 12 Credits) Wirtschaft und Recht

Teilweise Anrechnung (6 von 10 Credits) Methodische Grundlagen

Vollständige Anrechnung (4 Credits) Personal und Personal-

entwicklung

Vollständige Anrechnung (10 Credits) Leistungs- und Finanzwirtschaft

Bewertung Modultitel

insgesamt max. 36 Credits (= 1080 Stunden), dies entspricht

(14)

• Entwicklung eines Handbuchs zum Verfahren:

Handbuch zur Bestimmung der Anrechnungsfähigkeit

einer beruflichen (Aufstiegs-) Fortbildung auf einen Hochschulstudiengang“

 Vorstellung des 5-stufigen Verfahrens mit detaillierten Erläuterungen

 Originalauszüge zur Veranschaulichung (sowohl Instrumente als auch Auswertung)

 Hinweise auf mögliche Modifikationen bzw. Transfermöglichkeiten

(15)

Herausforderungen

• Uneinheitliches Kompetenzverständnis der Kooperationspartner (= Bildungsbereiche)

→ Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses

• Fehlende Instrumente zur Bewertung von erwarteten Kompetenzen/

Lernergebnissen

→ Entwicklung eines innovativen Analyse-Instruments als Bestandteil des 5-stufigen Verfahrens

Empfehlungen

• Kooperationsstruktur innerhalb des Projekts

• Offene, gleichberechtigte Kommunikation zwischen den beteiligten Partnern

• Formalisierung, Vereinheitlichung und Konkretisierung von Anrechnungsregelungen auf internationaler, nationaler, länderspezifischer und lokaler (hochschulischer) Ebene

Referenzen

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