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Die Hochrechnung für das Jahr 2008 ist ebenfalls sehr erfreulich

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M 254/2008 FIN 15. Oktober 2008 FIN C Motion

1689 Brand, Münchenbuchsee (SVP) Kohler-Jost, Mühlethurnen (FDP) Widmer, Wanzwil (BDP)

Friedli, Sumiswald (EDU)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 16.09.2009

Steuerrabatt für 2009

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat baldmöglichst eine Vorlage für einen linearen Steuerrabatt bei den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen für das Steuerjahr 2009 zu unterbreiten. Für diesen Steuerrabatt sind ca. 2/3 des gemäss Voranschlag ausgewiesenen Steuermehrertrages der natürlichen Personen einzusetzen.

Begründung

In den letzten Jahren hat der Kanton Bern jeweils sehr gute Jahresergebnisse präsentieren können. Die Hochrechnung für das Jahr 2008 ist ebenfalls sehr erfreulich. Im Voranschlag 2009 ist wiederum ein Ertragsüberschuss von 270 Mio. Franken geplant. Dieser Ertragsüberschuss ist zu einem guten Teil begründet durch bedeutend höhere Steuereinnahmen bei natürlichen Personen. Es ist höchste Zeit, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Bern durch einen Steuerrabatt etwas entlastet werden. Ausserordentliche Ereignisse (auch positiveC) rufen nach ausserordentlichen Massnahmen.

Ein Steuerrabatt kommt gezielt denjenigen Steuerpflichtigen zugute, denen wir die höheren Steuereinnahmen zu verdanken haben. Ein Steuerrabatt hat deshalb für die Motionäre Priorität vor einem allfällig in der Debatte über den Voranschlag 2009 zu stellenden Antrag auf eine Senkung der Steueranlage.

Es wird Dringlichkeit verlangt.

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Antwort des Regierungsrates

Der vorliegende Vorstoss verlangt, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat baldmöglichst eine Vorlage für einen linearen Steuerrabatt bei den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen für das Steuerjahr 2009 unterbreitet. Dieses Anliegen steht inhaltlich in einem engen Zusammenhang zum parlamentarischen Auftrag A 177/2008 Kohler-Jost (FDP), Brand (SVP), Friedli (EDU) «Fit für die Zukunft durch Senkung der Steueranlage im Kanton Bern», welcher auf das Jahr 2010 hin eine Senkung der Kantonssteueranlage um 0.10 Einheiten verlangt. Der Regierungsrat hat in seiner Stellungnahme vom 27. August 2008 zu diesem Auftrag seine finanzpolitischen Ziele der laufenden Legislatur sowie die steuerpolitischen Optionen für die Jahre 2011/2012 (Steuergesetzrevision) ausführlich dargelegt, weshalb auf eine Wiederholung in der vorliegenden Antwort verzichtet wird.

Aus rechtlicher Sicht ist vorliegend zu beachten, dass ein Steuerrabatt zwingend eine Revision des Steuergesetzes bedingt. Würde diese Revision im Dezember 2008 aufgestartet, könnte die Vorlage aufgrund des Zeitbedarfes für die Mitberichts- und Vernehmlassungsverfahren frühestens in der Septembersession 2009 (realistischerweise sogar erst in der Novembersession 2009) vom Grossen Rat behandelt werden. Die anschliessende Referendumsfrist würde dazu führen, dass der definitive Steuertarif für das Jahr 2009 erst im Jahr 2010 bekannt wäre. Diese Rechtsunsicherheit wäre für die Steuerzahlenden als auch für die vollziehende Steuerverwaltung äussert unbefriedigend und mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

1. Finanzielle Auswirkungen

Die Motionäre verlangen für das Steuerjahr 2009 einen linearen Steuerrabatt, welcher «2/3 des gemäss Voranschlag ausgewiesenen Steuermehrertrages der natürlichen Personen»

entspricht. Wie die nachfolgende Übersicht zeigt, lässt diese Formulierung in Bezug auf die Vergleichsbasis einen gewissen Interpretationsspielraum offen:

(C H F M io .) V o ra n s c h la g

2 0 0 8

H o c h re c h n u n g 2 0 0 8

B is h e rig e P la n u n g 2 0 0 9 1 )

S te u e re rtra g n a t. P e rs o n e n 3 '4 3 9 3 '5 6 0 3 '4 7 6

S te u e re rtra g n a t. P e rs o n e n V o ra n s c h la g 2 0 0 9 3 '6 9 8 3 '6 9 8 3 '6 9 8

S te u e rm e h re rtra g 2 5 9 1 3 8 2 2 2

S te u e rra b a tt 2 0 0 9 (2 /3 ) 1 7 3 9 2 1 4 8

1)Aufgaben-/Finanzplan 2009-2011 vom 29. August 2007

Aufgrund der Äusserungen einzelner Motionäre in den Medien, wonach sich der geforderte Steuerrabatt in einer Grössenordnung von CHF 150 Millionen bewegen soll, geht der Regierungsrat davon aus, dass der Mehrertrag 2009 gegenüber der bisherigen Planung gemeint ist (dritte Spalte).

Der am 27. August 2008 vom Regierungsrat verabschiedete Voranschlag für das Jahr 2009 sieht einen Schuldenabbau (positiver Finanzierungssaldo) von CHF 61 Millionen vor.

Der geforderte Steuerrabatt von rund CHF 150 Millionen führt zu einer Neuverschuldung im Voranschlag 2009 von CHF 90 Millionen. Mit anderen Worten: Fast zwei Drittel des geforderten Steuerrabattes müssten fremdfinanziert werden und würden zu einem entsprechenden Anstieg der Kantonsschulden führen. Wird ein zusätzlicher Steuerrabatt für das Jahr 2009 mit dem eingangs erwähnten parlamentarischen Auftrag zur Senkung

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der Steueranlage ab 2010 in Verbindung gebracht, so ergibt sich in Bezug auf die Grösse

«Schuldenabbau» (Finanzierungssaldo) folgende Entwicklung:

V o ra n s c h la g

(C H F M io .) 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2

F in a n zie ru n g s s a ld o V A /A F P vo m 2 7 .8 .2 0 0 8 6 1 1 2 0 1 6 1 1 5 1

S te u e rra b a tt/S e n k u n g S te u e ra n la g e -1 5 0 -1 5 0 -1 5 5 -1 6 0

F in a n z ie ru n g s s a ld o n e u -8 9 -3 0 6 -9

A u fg a b e n -/F in a n z p la n

Unter Berücksichtigung eines Steuerrabattes für das Jahr 2009 sowie einer Senkung der Steueranlage um 0.10 Einheiten ab 2010 wachsen die Schulden im Planungshorizont um rund CHF 30 Millionen pro Jahr an. Mit diesem Ergebnis würden die verfassungsmässigen Vorgaben der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung verfehlt (positiver Finanzierungssaldo im Durchschnitt der Planjahre).

In diesem Zusammenhang gilt es zu berücksichtigen, dass der Aufgaben-/Finanzplan für die Jahre 2010 bis 2012 ein Lohnsummenwachstum von lediglich 1,0 Prozent berücksichtigt. Weiter sind in der vorliegenden Planung die erheblichen Zusatzbelastungen als Folge der KVG-Revision auf Bundesebene von geschätzten CHF 256 Millionen ab dem Jahr 2012 noch nicht enthalten. Wird neben den steuerlichen Massnahmen im Jahr 2010 ein aus personalpolitischer Sicht minimales Lohnsummenwachstum von 2.0 Prozent berücksichtigt, ergibt sich in Bezug auf die Grösse «Schuldenabbau» folgende Entwicklung:

V o ra n s c h la g

(C H F M io .) 2 0 0 9 2 01 0 2 0 1 1 2 0 12

F in a n zie ru n g s s a ld o V A /A F P vo m 2 7 .8 .2 0 08 6 1 1 20 1 6 1 1 5 1

S te ue rra b a tt/S e n k u ng S te u e ra n la g e -1 5 0 -1 50 -1 5 5 -1 6 0

Lo h n s u m m e n w a c h s tu m 2 ,0 % im J a h r 2 0 1 0 -76 -4 6 -4 6

F in an z ie ru n g s s a ld o n e u -8 9 -1 06 -4 0 -5 5

A u fg ab e n -/F in a n zp la n

Mit einem jährlichen Schuldenwachstum von über CHF 70 Millionen würden unter diesen Annahmen die Vorgaben der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung deutlich verfehlt.

2. Politische Würdigung des Regierungsrates und Antrag

Der Regierungsrat hält in Bezug auf den gemäss vorliegender Motion für das Jahr 2009 geforderten Steuerrabatt an seiner finanz- und steuerpolitischen Würdigung gemäss der Stellungnahme zum parlamentarischen Auftrag Kohler-Jost/Brand/Friedli vom 27. August 2008 fest:

- Der Regierungsrat erachtet zum jetzigen Zeitpunkt – insbesondere auch mit Blick auf die aktuellen konjunkturellen Aussichten – die finanzpolitischen Rahmenbedingungen für zusätzliche steuerliche Massnahmen in den Jahren 2009 und 2010 als nicht gegeben. Die vorstehenden Berechnungen zeigen deutlich auf, dass diese Massnahmen in erster Linie zu Lasten der finanzpolitischen Zielsetzungen

«nachhaltiger Schuldenabbau» und «konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen» gehen würden. Der Regierungsrat will jedoch die verschiedenen finanzpolitischen Zielsetzungen ausgewogen und mit Blick auf die Gesamtsituation der Bürgerinnen und Bürger weiterverfolgen. Neben den beiden erwähnten Zielen gehört dazu auch die

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Finanzierung des steigenden Investitionsbedarfs – namentlich in den Bereichen Verkehrsinfrastrukturen und Hochwasserschutz – sowie die Schaffung von Handlungsspielraum für die politische Prioritätensetzung (z. B. Tagesschulen, Sicherheit, Energienutzung usw.).

- In Bezug auf die verschiedenen zur Diskussion stehenden steuerlichen Optionen will der Regierungsrat auf die Jahre 2011 bzw. 2012 im Rahmen einer Steuergesetzrevision ein Gesamtpaket schnüren und damit auch eine kohärente Steuerpolitik weiterverfolgen.

- Der Regierungsrat will seine stabile und verlässliche Finanzpolitik fortführen. In Bezug auf steuerliche Entlastungen bedeutet dies insbesondere, dass diese nur dann in Aussicht genommen werden können, wenn diese auch nachhaltig finanziert sind, d. h.

zu keinem Anstieg der Kantonsschulden führen dürfen.

Zusammenfassend erachtet es der Regierungsrat als wichtig, die steuerpolitische Situation des Kantons Bern zu verbessern. Er will einen spürbaren Schritt in diese Richtung mit der geplanten Steuergesetzrevision 2011 gehen. Zum jetzigen Zeitpunkt lehnt er hingegen vorgezogene steuerliche Entlastungen in den Jahren 2009 und 2010 – weil nicht nachhaltig finanziert – ab. Für das Jahr 2008 zeichnet sich allerdings ein entsprechender Spielraum ab: Die Hochrechnung für das Jahr 2008 schliesst wesentlich besser ab als der Voranschlag. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, dem Grossen Rat für die kommende Novembersession eine Wiedererwägung des Beschluss über die Steueranlage 2008 zu beantragen. Diese soll auf dieses Jahr befristet im Sinne eines einmaligen Steuerrabattes um 0.10 Einheiten gesenkt werden. Der Regierungsrat signalisiert auch seine Bereitschaft dazu, dem Grossen Rat im Laufe des Jahres 2009 wiederum einen entsprechenden Antrag zu stellen, falls sich dazu finanzieller Spielraum eröffnet.

Antrag: Ablehnung An den Grossen Rat

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