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Umsetzung des Tarifabschlusses 2019 für den TV-L und Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2019

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Besucheradresse: Schillerstr. 1, 28195 Bremen (Nähe Hbf) IBAN: DE27 2905 0000 1070 1150 00 SWIFT-Code (BIC): BRLADE22XXX Sprechzeiten: Mo, Fr: 9-12 Uhr und Di, Do: 9-15 Uhr, Mittwoch geschlossen

Personal Finanzen Organisation Management Eigenbetrieb des Landes Bremen Geschäftsführer

Geschäftsbereich Abrechnung der Bezüge/Personalservicecenter

Auskunft erteilt Herr Börner Zimmer Schillerstr. 6/7 Zi. 2 Performa Nord Schillerstraße 1 28195 Bremen Telefon (0421) 3 61-2455

Telefax (0421) 4 96-2455

Gesamtpersonalrat für das Land E-Mail Reinhard.Boerner@PerformaNord.Bremen.de

und die Stadtgemeinde Bremen Knochenhauerstraße 20/25

28195 Bremen Datum u. Zeichen

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Datum 13.05.2019

Umsetzung des Tarifabschlusses 2019 für den TV-L und Umsetzung des Gesetzes zur Anhebung der Lehramtsbesoldung und zur Anpassung der Besoldungs- und Beamten- versorgungsbezüge 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Ablauf der Erklärungsfrist für den Tarifabschluss TV-L am 30.04.2019 und nach Beschluss- fassung des o. g. Gesetzes am 09.05.2019 durch die Bürgerschaft konnte mit dem Hersteller un- seres Abrechnungssystems die Auslieferung der Programmanpassungen und erhöhten Tabellen besprochen werden.

1. Besoldungserhöhung 2019 und Anhebung der Lehramtsbesoldung

Es ist geplant, die Auszahlung der erhöhten Besoldungs- und Versorgungsbezüge rückwirkend ab Januar 2019 mit der Besoldungszahlung August 2019 (Zahltag 31.07.2019) auszuzahlen.

Für die Auszahlung der Zulage zur stufenweisen Anpassung der Lehramtsbesoldung sind noch Absprachen mit dem Bildungsressort zu treffen, um den betroffenen Personenkreis zu ermit- teln.

2. Umsetzung der Tariferhöhung 2019 TV-L

Der Softwarehersteller plant, die vereinbarte Tarifanpassung in mehreren Schritten auszulie- fern.

Mit der Bezügezahlung für den Monat Juli 2019 (Zahltermin 31.07.2019) werden die prozentu- al erhöhten Bruttobezüge (Grundbezugstabellen, Zulagen, Besitzstände, Erschwerniszuschlä- ge) rückwirkend ab Januar 2019 ausgezahlt. Da die Redaktionsverhandlungen noch nicht ab- geschlossen und somit die Verträge noch nicht unterschrieben sind, steht die Zahlung der er- höhten Bezüge unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

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Die Überleitung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9 a und 9 b und die bisher bei Hö- hergruppierungen berechneten Garantiebeträge werden erst angepasst, wenn entsprechende Durchführungshinweise vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen In Vertretung

Börner

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